„Maschinenethik“ (Teil I): Annäherungen an einen schillernden und widersprüchlichen Begriff

Wer sich mit der Virtualisierung und Digitalisierung der Arbeitswelten befasst, stolpert schnell über die Erkenntnis, dass es neben den handfesten Veränderungen für arbeitende Menschen auch um Drittmittelmärkte, um Strategien zur Erlangung von staatlichen Fördermitteln und um zeitweise substanzlose Marketingauftritte geht. Dieses Auseinanderklaffen von realen Notwendigkeiten und bloßen Akquise-Shows begegnet den kundigen Betrachtenden nun auch auf der Bühne des Wortes „Maschinenethik“.

Wer sich unkundig in die Sprachwelten der „Maschinenethik“ vorwagt, zuckt beeindruckt zurück. Da treten wissenschaftliche Teams auf, die sich mit vermeintlich spektakulären Erkenntnissen aufmachen, Fördermittel aus den staatlichen Händen auf europäischer, Bundes- oder Landes-Ebene zu ergattern. Da werden „Wirklichkeiten“ beschrieben, die keine sind, um Aufmerksamkeit zu erheischen. So schreibt ein akademischer Kopf, dass das zentrale Zukunftsthema der Digitalisierung und Virtualisierung die Herausforderung sei, dass Maschinen nun Ethik und Moral besitzen und ausführen könnten.

Die Maschine wird zum bewusstseinsfähigen Subjekt ernannt, das durch Datensammeln und Auswertungen Bewusstsein, Reflexionskompetenz, Ethik und Moral erlangen könnte. Die vermeintliche „Künstliche Intelligenz“ verfügt in solchen Beschreibungen alsbald über „Künstliche Ethik“ oder noch besser – wie ein nach Aufmerksamkeit strebender Ethiker schreibt – über „Künstliche Tugend“.

Klar, wenn man ein solches Szenario den zuständigen Vergabestellen der Ministerien einreden kann, hat man den sechs- bis siebenstelligen Betrag schon gewonnen. Wer wollte angesichts solcher Dämonen an der Wand der Zukunft nicht den Steuer-Geldbeutel für kulturelle Prävention öffnen.

Bei allem Respekt vor Frauen und Männern aus Ingenieur- und Informationswissenschaften muss man laut „Halt“ rufen! Ein solches Verständnis und Szenario von „Maschinenethik“ ist schlicht inakzeptabel. Weder kann ein physischer Blechhaufen noch ein digitaler Software-Haufen im aufgeklärt sozialwissenschaftlichen, philosophischen und menschenrechtlichen Sinne Bewusstsein im Sinne des Humanum erreichen. Ein solches Gerede von „Maschinenethik“ will Aufmerksamkeit, will vorsätzlich verunsichern und den Golem herbeireden.

Betrachtet man die technologische Wirklichkeit des Status quo und die Arbeiten in Laboren, dann lässt sich zweifellos feststellen, dass hier Gigantisches geleistet wurde. Brillante Mathematik und hervorragende Informatik haben Software-Systeme (allen voran „Autonome Software-Systeme“) hervorgebracht, die in glänzender Weise zur Verfahrens- und Prozessteuerung geeignet sind. Diese Systeme spiegeln dem Menschen vor, dass die Software „denken“ könnte und der Mensch verhält sich entsprechend, um diese Projektion zu vervollkommnen.

Das Problem sitzt vor (!) dem Bildschirm. Der Mensch hält das Agieren der Software für Denken und orientiert sein eigenes Verhalten gemäß dieser Projektion. Nicht das nicht vorhandene Bewusstsein in (!) der Maschine ist zu hinterfragen, sondern das Naive im Bewusstsein des Menschen stellt die Herausforderung dar.

Gerade für einen konstruktiven und innovativen Umgang mit neuen digitalen Lösungen sollten wir uns nicht in die Sackgassen der Hollywood-Filme drängen lassen: Sogenannte „Künstliche Intelligenz“ mit Bewusstsein gibt es nicht. Auch nicht in naher Zukunft. Was es gibt, sind aufregend gute mathematische Anwendungen mit enormen Potenzialen. Diese gilt es, engagiert demokratisch und sozial zu gestalten. Lassen wir uns nicht von vermeintlichen „Maschinen-Ethikern“ davon abhalten.

 

Digitalisierung für alle

„Bringt die Einführung von E-Government größere Spielräume für bürgerschaftliche Beteiligungen in den Kommunen?“ – Diese Frage diskutierte der Kongress „Digitalisierung für alle“ am 5. und 6. Juni 2018 in der Evangelischen Akademie Bad Boll. Die Teilnehmenden der Veranstaltung sprachen sich für einen menschenzentrierten Ansatz aus, statt einer nur technikgetriebenen Vorgehensweise.

„Die Digitalisierung muss in die Demokratie eingebettet werden und nicht umgekehrt“, erklärte das Netzwerk „Sozialer Zusammenhalt in digitaler Lebenswelt“, das zu dem öffentlichen Ratschlag eingeladen hatte. Der Kongress setzte sich wenige Tage vor der Verabschiedung des neuen E-Government-Gesetzes im Landtag für mehr Bürgerpartizipation auf kommunaler Ebene ein. Das Netzwerk „Sozialer Zusammenhalt in digitaler Lebenswelt“ wurde von zivilgesellschaftlichen Gruppen, kirchlichen Verbänden, politischen Stiftungen und Gewerkschaften gegründet.

Der Mensch müsse im Zentrum stehen. Technik habe dienende Funktionen. Mit dieser Haltung beriet der Kongress Empfehlungen für mehr Bürgerbeteiligung, soziale Innovationen im Übergang Schule-Beruf, Schutz der Privatsphäre und Inklusion von Menschen mit Beeinträchtigungen. Das Netzwerk wird seine Arbeit fortsetzen.

„Mit unserem Netzwerk wollen wir dem Prozess der Digitalisierung mehr soziale, ethische und solidarische Grundwerte unterlegen. Unsere Gesellschaft braucht nicht eine technik- oder nur marktzentrierte Umsetzung der digitalen Transformation sondern einen nachhaltigen Weg, der allen Zugang und Zugänglichkeit verschafft.“ Digitalisierung gelinge dann, wenn sie auf Demokratie, Privatheitsschutz, Integration und Inklusion basiere. „Wir wollen mehr Mitbestimmung durch Bürgerinnen und Bürger.“

Die digitale Transformation der Wirtschafts- und Arbeitswelten verändere das Verhältnis von Mensch und Technik: „Technik muss dem Menschen dienen. Der Mensch darf nicht der bloße Assistent digitaler Technik werden. Eine durch Digitalisierung und Virtualisierung sich wandelnde Zivilgesellschaft benötigt einen öffentlichen und beteiligungsorientierten Diskurs über moderne Ethik und die Stellung des Menschen in technikgestützten Lebenswelten.“

Das Netzwerk setze sich daher für die stärkere Beteiligung von Bürgerinnen und Bürgern bei der Ausgestaltung des Wandels ein: „Um die Vorteile der Digitalisierung für die Gesellschaft absichern zu können, brauchen wir alle eine Stärkung unseres Rechts auf informationelle Selbstbestimmung, einen intensiveren Schutz der Privatheit, einen umfassenden Daten- und Identitätsschutz, denn dieser Schutz der Privatheit ist ein wesentlicher Baustein des Fundaments unserer Demokratie.“

 

Ein Denken in digitalen und virtuellen Zusammenhängen ist notwendig

In den zurückliegenden zwanzig Jahren der Digitalisierung und Virtualisierung der Arbeitswelten waren Betriebsräte, Vertrauensleute, Personalräte und Gewerkschaften in der Regel davon ausgegangen, dass die Ansätze zur sozialen Gestaltung der Arbeit vor allem den betrieblichen Organisationsabläufen folgten. Das Hervorbringen materieller Produkte sowie die Bereitstellung von Dienstleistungen verstärkten ein Denken von betriebsrätlichem Handeln, das vor allem die Beziehungen von Mensch zu Mensch und die Mensch-Maschine-Relation betonte. Diesen beiden Ebenen galten vordringlich die Interventionen zugunsten einer weiteren Humanisierung der Arbeitswelt.

Mit der enormen Zunahme der Quantitäten von Software, Hardware, Plattformen und Netzen sowie weiteren Einflussfaktoren ist eine neue zusätzliche Qualität entstanden, die ein erweitertes Handeln erfordert. In dem Maße, wie mehr und mehr Arbeitsinhalte und Organisationsbedingungen im virtuellen Raum verankert sind, verschieben sich Räume und die Möglichkeiten sozialer Gestaltung dorthin.

Neben das Denken in Organisationszusammenhängen, in Mensch-zu-Mensch-Beziehungen sowie Mensch-Maschine-Verknüpfungen tritt nun notwendigerweise ein Denken in digitalen und virtuellen Zusammenhängen sowie in Netzinfrastrukturen. Dieser Denkansatz gewann und gewinnt rasant an Gewicht. Es ist deutlich zu erkennen, dass das Verstehen einer 4.0-Arbeitswelt auf der Basis „autonomer Software-Systeme“ (ASS) eher dann gelingt, wenn gewerkschaftliches Handeln vom Denken in digitalen und virtuellen Handlungsräumen (Transaktionen) geprägt wird. Mit anderen Worten: Es genügt nicht, von außen auf bzw. in die virtuellen Räume zu blicken. Es gilt nun vermehrt, aus dem Inneren der virtuellen Transaktionsräume den Wandel des Virtuellen zu verfolgen.

Ist es für uns vorstellbar, dass die Zukunft der Arbeit nicht mit dem Netz, nicht entlang des Netzes sondern vor allem im Netz entschieden wird? Wenn diese Annahme zutrifft, müssten Gewerkschaften ihre Kompetenz und Gestaltungskraft im Netz weiter ausbauen. Damit wären nicht Websites gemeint sondern fokussierte soziale Transaktionskompetenzen im Umfeld von ASS.

Von träumenden Robotern und vom Traum eines Betriebsrates

Zwei einarmige Roboter schenken den Besuchern der Hannover Messe 2016 ein Glas Bier ein. (Foto: © Welf Schröter)

Zwei einarmige Roboter schenken den Besuchern der Hannover Messe 2016 ein Glas Bier ein. (Foto: © Welf Schröter)

Es gibt Forschungslabors großer internationaler Unternehmen, da treffen sich kreative Köpfe und beginnen zu träumen. In ihren Träumen, die fast einer konkreten Utopie nahe kommen, begegnen ihnen humanoide Robotergestalten, die freundlich grüßen und kluge Fragen beantworten. Diese menschenähnlich designten Maschinen erzählen nun seit neuestem ihren analogen IT-Schöpfern, dass sie als künstlich geschaffene Gestalten in ihren virtuellen Unendlichkeiten selbst träumten. In ihren Nachtträumen treffen die Roboter auf Therapeuten, die den Menschmaschinen psychologische Hilfe anbieten. Zu oft hätten die Humanoiden unter den unsystematischen und emotionalen Widersprüchen der Analogen gelitten. Die Humanoiden sehen sich von den Analogen traumatisiert. Die Maschinen fordern Inklusion und drohen mit selbstorganisierten antiautoritären Selbsthilfegruppen.

Beim Stichwort „antiautoritär“ erwachte der Kollege Betriebsrat und begann zu zweifeln. Hatte er geschlafen oder gar geträumt? Waren die Humanoiden schon aktiv? Wieso fiel ihm jetzt der Name eines Schweizer FutureLabs ein? – Sicher war er sich jetzt nur hinsichtlich seines eigenen früheren Tagtraumes: Als konkrete Utopie hatte er sich einen autonomen Mitbestimmungsalgorithmus ersehnt, der in Echtzeit durch den virtuellen Raum pirscht auf der Jagd nach neuen digitalen Werkzeugen, die doch so schändlichst die jüngste Betriebsvereinbarung unterlaufen wollen. Ein solch autonomer Bot sollte dem Betriebsrat angehören und rund um die Uhr wachen können. Voilà – das wäre eine Assistenz! Die würde endlich entlasten!

Beim Stichwort „Assistenz“ klingelte der Smartphone-Wecker und der Kollege erwachte. – War da was? Oder etwa doch? – Erneut surrte das Phone: „Kollege wo bleibst Du. Die Betriebsratssitzung hat schon angefangen. Wir haben ein Problem: Die Geschäftsleitung will mehrere zweiarmige humanoide Leichtmetall-Roboter für den Ausschank in der Kantine einsetzen. Die einarmigen Robbis haben sich nun sehr aufgewühlt an uns gewandt. Sie fürchten, dass die Zweiarmigen sie wegrationalisieren. Was tun?“

Der Kollege schüttelte sich. Sah verwirrt auf die Uhr. Draußen war es noch still und dunkel. Er legte sich wieder hin.

 

125 Jahre IG Metall – 25 Jahre Internet

Die Geschichte der Arbeit ist so alt wie die Geschichte des Menschen. Das organisierte Ringen um soziale Standards in der Arbeitswelt ist deutlich jünger. Vor 125 Jahren gründeten Beschäftigte den Deutschen Metallarbeiter-Verband, eine Arbeiterorganisation, aus der sich die IG Metall entwickelte. Erst 25 Jahre ist das Internet alt. 1990/1991 startete jenes digitale Phänomen, das wir heute rückblickend „Web 1.0“ nennen.

Soziale und technische Innovationen haben den Weg geebnet zu einer mitbestimmten Arbeitswelt, wie wir sie heute kennen. Nun aber stehen wir an der Schwelle zu einem tiefgreifenden Wandel der Arbeit. Die Umrisse von „Arbeit 4.0“ sind erst unscharf wahrzunehmen. Sogenannte „autonome Systeme“ im digitalen und virtuellen Raum verschieben die „Handlungsträgerschaft“: Mehr und mehr gehen Entscheidungsvorgänge vom Menschen weg auf technische Werkzeuge über, die als „lernende Systeme“ beschrieben werden. Nun müssen die sozialen Standards bekräftigt und neu definiert werden. Einer der Gestaltungsbausteine ist das Ringen um Zeitsouveränität.

Anlässlich des IG Metall-Jubiläums betonte deshalb Jörg Hofmann, Erster Vorsitzender der IG Metall: „Wir müssen Lösungen finden für sichere Arbeitszeiten, die für jeden planbar sind. Dabei muss jede geleistete Arbeitszeit erfasst und vergütet werden. Und darüber hinaus brauchen wir ein Mehr an selbstbestimmter Arbeitszeit, die Platz gibt für individuelle Anforderungen wie Kindererziehung, Pflege oder berufliche Weiterbildung.“

 

Präventive Arbeitsgestaltung

Wie ist die neue Arbeitswelt zu gestalten? Dieser Frage geht das vom BMBF drei Jahre lang geförderte Verbundprojekt „Prävention 4.0“ nach. Es untersucht die Auswirkungen von Cyber-Physical Systems (CPS) – auch Internet der Dinge genannt – auf die Möglichkeiten einer produktiven, sicheren und gesunden Gestaltung der Arbeitswelt. Zentrale Fragen sind: Was verändern der „Kollege“ Roboter und smarte Arbeitsmittel in der Arbeitsgestaltung? Wie wandeln sich die Arbeitsprozesse, wenn die Produktion, die Dienstleistung oder ein Auftrag über das Internet gesteuert werden können? Welche neuen Kompetenzen und Qualifizierungen benötigen Beschäftigte und Führungskräfte? Welche neuen Belastungen treten in der Arbeit 4.0 auf? Wie kann die Datensicherheit gewährleistet werden? Welchen Einfluss haben Führung und Unternehmenskultur auf die Gestaltung von digitalisierten Produktionssystemen?

Das Projekt „Prävention 4.0“ verfolgt das Ziel, konkrete Handlungsempfehlungen und Leitlinien für eine produktive, sichere und gesunde Arbeitsgestaltung in der Arbeitswelt 4.0 zu entwickeln, damit die Akteure in den Betrieben die Potenziale der betrieblichen Prävention in der digitalisierten Arbeitswelt wirkungsvoll nutzen können. Eine Aufgabe des BMBF-Projektes wird es sein, relevante Handlungsfelder (Führung, Mitbestimmung etc.) und -optionen guter Arbeit im digitalen Wandel zu identifizieren und Hilfestellungen zur Prävention in der „Arbeitswelt 4.0“ für Akteure in den Unternehmen, Gewerkschaften und Präventionsdienstleister zu entwickeln. Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit, Datensicherheit und Organisation bis hin zur Führung und Kultur im Unternehmen sind zentrale Handlungsfelder in der Arbeitswelt 4.0.

Das Forum Soziale Technikgestaltung (FST) bringt als Partner des neuen Projektes seine 25-jährige Erfahrung ein. „Wir gehen dabei von einem erweiterten Präventionsbegriff aus, der nicht nur Arbeits- und Gesundheitsschutz, sondern auch Fragen der Mitbestimmung, des Datenschutzes und der Qualifizierung umfasst“, erläuterte Welf Schröter, der Leiter des FST. Dieses Netzwerk besteht aus mehr als 2700 Frauen und Männern in Betriebs- und Personalräten sowie in Produktions- und Dienstleistungszusammenhängen.

Zur WebSite des Projektes: http://www.praevention40.de

 

Im Gestaltungsdialog mit dem Fachkräftenachwuchs (II)

Was bedeutet „Arbeit 4.0“ und wie lässt sie sich partizipativ gestalten? Dieser Frage ging ein Seminar fortgeschrittener Studierender der Zeppelin-Universität in Friedrichshafen am Bodensee nach. Auf Einladung der „ZU“ konnte die gewerkschaftliche Sicht auf Prozesse der Digitalisierung und Virtualisierung der Arbeitsumgebungen umfangreich dargelegt werden.

In der Diskussion schälte sich ein Aspekt heraus, der aus der sozialwissenschaftlichen Erbschaft der Debatten um Technikfolgenforschung und Technikfolgenabschätzung der neunziger Jahre entlehnt wurde. Damals stellten die VertreterInnen der „TA“ die Forderung auf, dass die Anwendungen neuer Technologien am Kriterium der „Rückholbarkeit“ geprüft werden sollten. Was aber heißt „Rückholbarkeit“ bezogen auf echtzeit-strukturierte CPS-Lösungen heute? Ab welcher Stufe der Integration von aufeinander bezogener Software ist ein Software-Befehl nicht mehr rückholbar?

Aus Sicht der Studierenden entfaltete die Kontroverse um die „Rückholbarkeit“ der Wirkungen des „Internets der Dinge“ eine sehr attraktive Herausforderung. Wie ist dies theoretisch beschreibbar? Wie lässt sich der Ansatz partizipativ ausgestalten? Welche technische Realisierung wäre denkbar?

 

Baustein für die „Arbeit 4.0“: Von der Assistenz zur Delegation

Der Weg in die „Arbeitswelt 4.0“ erbringt einige Überraschungen, Herausforderungen und neue Chancen. Die Potenziale liegen in den Möglichkeiten einer qualifizierten, dezentral ausgelegten, ganzheitlich angereicherten, beteiligungsorientierten und verantwortungsvollen Arbeit, bei der „kluge“ (smarte) Werkzeuge und virtuelle Systeme dem handelnden Menschen personalisiert zuarbeiten. Auf der anderen Seite wächst zunächst die Zahl der einfacheren, gering qualifizierten Tätigkeiten, bei den das digitale System den Takt vorgibt und der Mensch der Maschine zuarbeitet. Teile dieser standardisiert abbildbaren Arbeitsplätze laufen Gefahr, bei der weiteren Anpassung neuer Techniken inklusive der „weichen“ Robotik schrittweise durch netzgebundene Praktiken ersetzt zu werden.

Eines der „Drehkreuze“ dieses Umbauprozesses ist die verstärkte Integration „smarter Werkzeuge“, die man vor zehn Jahren noch zurückhaltend als Assistenz- bzw. Delegationstechniken bezeichnete. Assistenzanwendungen liefern dem Menschen bei Bedarf verschiedene Lösungsansätze. Die Entscheidung über ihre Nutzung liegt Schritt für Schritt beim Menschen. Assistenz kann von Suchmaschinen kommen, von Datenbanken, von einfachen Softbots oder „Soft Robots“. Bei der Assistenz bleibt der handelnde Mensch während des gesamten Arbeitsganges Herr des Verfahrens.

Die Delegationstechnik auf der Basis kluger Softwareagenten erlaubt die Übertragung eines ganzheitlichen Arbeitsvorganges auf ein elektronisches Werkzeug, das rechtsverbindlich Transaktionen in Echtzeit durchführen kann. Der Mensch delegiert mit der Beauftragung die Verfahrenshoheit auf das System und wird erst wieder mit dem erledigten Ergebnis konfrontiert.

Dieser Schritt schafft zur Kultur des mobilen Arbeitens mit Hilfe mobiler Endgeräte eine weitere Prozessumgebung, in der Arbeit mobil im virtuellen Raum realisiert wird, unabhängig von der Frage, ob der beauftragende Mensch mobil ist oder nicht.

Die Gestaltung dieser delegierten Arbeitsvorgänge und die Beantwortung der Frage, wieviel personenbezogene Daten ein Delegationsagent benötigt, muss vor Beauftragung, vor Nutzung dieser Technik geregelt werden. Sobald der Agent in Echtzeit unterwegs ist, ist eine Intervention kaum mehr möglich.

Das gewerkschaftliche Netzwerk „Forum Soziale Technikgestaltung“ will diesen Phänomenen nachgehen, um Gestaltungspotenziale herauszufinden. Fest steht schon jetzt, dass Verschlüsselungstechniken (kryptografische Verfahren) ein Baustein der Lösung sein werden. Wie könnten Delegationsprozesse in transparenter Experimentumgebung so simuliert werden, dass Betriebsräte, Vertrauensleute und Beschäftige ihre Gestaltungskompetenz stärken und interessengeleitet Technikentwicklung beeinflussen können?

Fünf Thesen zur Zukunft der Arbeit und zur sozialen Gestaltung von „Industrie 4.0“

These 1 Eine neue Anordnung bestehender Technologien

Seit längerem diskutieren Betriebsräte, Vertrauensleute, Beschäftigte in und mit der IG Metall sowie in Partnernetzwerken über die Chancen und Auswirkungen des Wandels der Arbeit hin zu „Industrie 4.0“. Dabei fließen unterschiedliche Erfahrungen und Gewichtungen in die Debatte ein. Die nachfolgenden Thesen versuchen den Diskussionsverlauf zu strukturieren. Die Thesen laden zu Kommentierungen, Widerspruch, Zustimmung und Weiterentwicklung ein.

Was ist neu an „Industrie 4.0“ bzw. „Arbeit 4.0“? Als neue Qualität lässt sich eine Bündelung von mehreren Faktoren benennen:

Seit mehr als zwei Jahrzehnten werden Arbeits- und Geschäftsabläufe von der Papierwelt in die Netzwelt übertragen, werden Maschinen mit Datensteuerung „intelligent“ gemacht und Produktionsprozesse kundenorientiert ausgerichtet. Der Übergang ins Netz (Digitalisierung) und die Organisation von Prozessabläufen im Netz (Virtualisierung) gelangen durch die technischen Verbesserungen in den Bereichen Softwareentwicklung, Speicherung und Breitbandnutzung immer optimaler. Unter „Industrie 4.0“ ist keine neue Technologie zu verstehen. Es handelt sich vielmehr um eine neue Anordnung und neue Kombination von technischen Bausteinen, die schon länger in Gebrauch sind. Das reicht vom Internet der Dinge über Cloud Computing bis hin zur menschenähnlichen Robotik. Diese Einzelbausteine müssen organisatorisch und technisch harmonisiert werden.

These 5 Auswirkungen von „Industrie 4.0“ auf die Gesellschaft

Der Wandel hin zu „Industrie 4.0“ stellt nicht nur eine betriebliche oder technische Herausforderung dar. Der Umbau der Arbeitswelt ist ein Thema mit hoher gesellschaftspolitischer Bedeutung. Die technische Vernetzung, die steigende „Intelligenz“ in Maschinen und Geräten, die sich beschleunigende Digitalisierung und Virtualisierung konfrontiert die Menschen mit zunehmender Abstraktion und Komplexität in Beruf und Alltag. Um Zugänglichkeit und Verstehen-Können zu stärken, müssen junge Menschen auf diese Anforderung in Schule und Ausbildung vorbereitet werden. – Ein weiterer Aspekt mit gesellschaftlicher Auswirkung stellt die zu erwartende steigende Anzahl der freien „Clickworker“ dar. Die Sicherheit in der Lebensplanung lässt ebenso nach wie in der Familien- und Kinderplanung. Unsere Gesellschaft benötigt deshalb einen Dialog über soziale Standards für Einpersonen-Selbstständige, um den gesellschaftlichen Zusammenhalt zu stützen.