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Schlagwort: Forum Soziale Technikgestaltung

Eine innovative Mitbestimmungspraxis im Rahmen des BMBF-Kompetenzzentrums KARL

Posted on April 20 by Welf Schroeter

Für Betriebs- und Personalräte: Ein handlungsleitender „Mitbestimmungsplan“ des „Forum Soziale Technikgestaltung“ mit dazugehöriger „Checkliste“ zur Einführung sogenannter „Künstlicher Intelligenz“ – Wie wir den Wandel in Unternehmen und Verwaltungen gestalten können

Aus der langjährigen Praxiserfahrung des „Forum Soziale Technikgestaltung“ (FST) entstanden in Dialogen mit Frauen und Männern aus Betriebs- und Personalräten zwei neue Mitbestimmungswerkzeuge zur Einführung algorithmischer Steuerungs- und Entscheidungssysteme (sogenannte „Künstliche Intelligenz“). Die beiden Werkzeuge reagieren auf die Differenzierung komplexer IT-Systeme in „Assistenztechnik“ und „Delegationstechnik“. Beide Techniken erfordern unterschiedliche Verfahren innerhalb der Mitbestimmung. Der Mitbestimmungsweg für die Einführung von „Assistenztechnik“ verläuft anders als der Mitbestimmungsweg zur Einführung von „Delegationstechnik“.

Link zum FST-Beitrag: http://www.blog-zukunft-der-arbeit.de/wp-content/uploads/2025/04/KARL_Fuer_die_innovative_Mitbestimmungspraxis_Mitbestimmungsplan_und_Checkliste-NEU.pdf

Link zum Beitrag in KARL: https://kompetenzzentrum-karl.de/karl-angebote/mitbestimmungspraxis/

Es handelt sich um einen Beitrag des FST für das Verbundvorhaben „Kompetenzzentrum KARL – Künstliche Intelligenz für Arbeit und Lernen in der Region Karlsruhe“. Das Vorhaben KARL wird gefördert im Rahmen des Forschungsschwerpunktes „Zukunft der Arbeit: Regionale Kompetenzzentren der Arbeitsforschung“ des Bundesministeriums für Bildung und Forschung (BMBF) zum Thema „Gestaltung neuer Arbeitsformen durch Künstliche Intelligenz“.

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Der mitbestimmte Algorithmus

Posted on November 29, 2024 by Welf Schroeter

Der erste Teil der Projektergebnisse des Projektes zum Thema
„Der mitbestimmte Algorithmus“ liegt online im Mitbestimmungsportal vor

Gemeinsam hatten die IG Metall Heidelberg, das Betriebsräte-Netzwerk ZIMT und das „Forum Soziale Technikgestaltung“ ein Projekt zur Frage „Wie gestalten wir die sogenannte ,Künstliche Intelligenz‘?“ durchgeführt. Gefördert wurde das Vorhaben vom Institut für Mitbestimmung und Unternehmensführung der Hans-Böckler-Stiftung (HBS). Im Blog-Zukunft-der-Arbeit.de wurde darüber berichtet.

Der erste Teil der Projektergebnisse liegt unter dem Titel „Der mitbestimmte Algorithmus“ vor und ist ohne Registrierung auffindbar im Mitbestimmungsportal der HBS unter: https://www.mitbestimmung.de/empfehlung/42789?code=18d28100608df6f1cebfefb6a312ca16
Der zweite Teil der Projektergebnisse wird in Bälde veröffentlicht.

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Forum Soziale Technikgestaltung bei der DGB-KI-Werkstatt in Berlin

Posted on August 30, 2024 by Welf Schroeter

KI-Werkstatt

Die KI-Verordnung der EU ist beschlossene Sache. Sie setzt einen neuen Rahmen für den Umgang mit Künstlicher Intelligenz und muss nun von den Mitgliedsstaaten umgesetzt werden. Für die Nutzung von KI in Arbeitswelt liefert die KI-Verordnung einige wichtige Anhaltspunkte. Wesentliche Konkretisierungen sowie arbeitsrechtliche Fragen hat die EU jedoch bewusst den Mitgliedsstaaten überlassen. Dafür wurde eine Öffnungsklausel in der Verordnung verankert, mit der der besondere Regelungsbedarf für KI im Arbeitsleben auf nationaler Ebene betont wird. In der KI-Werkstatt des DGB am 25. September 2024 soll darüber diskutiert werden, wie die Öffnungsklausel bestmöglich für einen „Regelungsrahmen für die Nutzung Künstlicher Intelligenz in der Arbeitswelt“ in Deutschland genutzt werden kann. Dazu wird der DGB ein neues Diskussionspapier vorstellen, das sich sowohl aus der Praxis als auch aus der Arbeitsforschung ableitet. Neben einer rechtlichen Einordnung sollen vor allem konkrete Praxisbeispiele die anschließende politische Diskussion befruchten. Zeit und Ort: 25.09.2024 von 13:00 – 16:30. Hans-Böckler-Haus, Keithstraße 1, 10787 (Aus der DGB-Ankündigung)

Ablaufplan:
13:00 – 13:05 Begrüßung (Sven Oswald)
13:05 – 13:30 Input: KI für Gute Arbeit nutzbar machen (Yasmin Fahimi, DGB-Vorsitzende)
13:30 – 14:00 Impuls aus der Wissenschaft: Die KI-Verordnung, nationale Gestaltungsoptionen und Lücken (Ernesto Klengel, Wissenschaftlicher Direktor des HSI)
14:00 – 14:30 Impuls aus der Praxis: Innovative Vorgehensmodelle, im Anschluss Diskussion) (Welf Schröter, Leiter „Forum Soziale Technikgestaltung“)
15:00 – 15:30 Impuls aus der Praxis: Innovative Vorgehensmodelle (Dr. Constanze Kurz, Büroleiterin Gesamtbetriebsrat Robert Bosch GmbH)
15:30 – 16:30 Politische Einordnung und Ausblick. Talkrunde mit Yasmin Fahimi (DGB), Lilian Tschan (BMAS), Prof. Dr. Isabell Hensel (Universität Kassel), Steffen Kampeter (BDA).

Ende der Veranstaltung mit anschließendem Networking gegen 16:30. Die Teilnahme ist nur nach vorheriger Anmeldung möglich: https://veranstaltungen.dgb.de/ki-werkstatt-des-dgb

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Gestaltungshilfen und Videos für Teams in Kleinbetrieben und im Handwerk

Posted on Juni 5, 2024 by Welf Schroeter

FST-Unterstützung für das auf energetische Altbausanierung ausgerichtete BMAS-Projekt „WiPiA – Wissen für Prozesse im Ausbauhandwerk“

Als Partner des vom Bundesarbeitsministerium BMAS geförderten Projektes WiPiA unterstützt das „Forum Soziale Technikgestaltung“ (FST) die Stärkung der Gestaltungskompetenz von Beschäftigtenteams in Kleinbetrieben. Dazu werden zudem im WiPiA-Team zehn Video-Kurz-Filme erarbeitet. Die Erfahrungen des FST-Konzepts „Der mitbestimmte Algorithmus“ fließen ein: FST-Unterstützung für das nachhaltig auf energetische Altbausanierung ausgerichtete BMAS-Projekt „WiPiA – Wissen für Prozesse im Ausbauhandwerk“.

Ziel ist es, ein Informations- und Beratungsangebot zu den Themen Prozesssteuerung, Prozessdenken sowie Lösungen zur Digitalisierung des betrieblichen Alltags für kleine und mittlere Unternehmen im Bauhandwerk zu entwickeln. Neue digitale Technologien sollen erfahrbar gemacht werden, die dadurch sich verändernde Baustellen- sowie die Bürosituation der Betriebe in geschütztem Rahmen eines Experimentierraums erlebbar gemacht werden. Ein Schwerpunkt wird hierbei die gewerkeübergreifende Vernetzung und Kooperation der Handwerksbetriebe sein. Die meisten Fehler bei Gebäudesanierungen entstehen in Situationen, in denen mehrere Gewerke aufeinandertreffen, an den sogenannten Schnittstellen / Nahtstellen. Gründe dafür sind meist mangelnde Absprachen und fehlende Kenntnisse über die Tätigkeiten anderer Gewerke. Digitale Lösungen und Technologien haben das Potenzial, eine bessere Vernetzung und Abstimmung der einzelnen Gewerke erreichen zu können. (Aus der WiPiA-Konzeption)

Von den zehn Video-Kurzfilmen zum Nutzen der Handwerksteams sind die ersten sechs Videos bereitgestellt. Bemerkenswert ist, dass die Filme designt sind mit Hilfe generativer IT. Folgende Videos stehen bereit:

  1. Im Betrieb und auf der Baustelle
  2. Von der Unterstützungs- zur Vollmachttechnik
  3. Von Betrieb zu Betrieb – Von Gewerk zu Gewerk
  4. Das Geheimnis des „Dritten Ortes“
  5. Wenn der ChatBot sich irrt
  6. Hurra, die Software stürzt ab – Vom Nutzen des Experimentierraums

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Lernen aus dem Widerspruch – Persönliche Erinnerungen an Oskar Negt – Von Welf Schröter

Posted on Februar 11, 2024 by Welf Schroeter

Sein Auftreten, sein gesprochenes Wort, seine leidenschaftliche Rede waren stets ein Erlebnis. Wer ihn kannte, wußte wie er sich am Redepult selbst in Schwung brachte. Wenn er bei energischem Fluß seiner fordernden Aussagen seine Jacke auszog, ohne den Mund vom Mikrophon zu nehmen, war klar, die verbale Steigerung stand kurz bevor. Der Wechsel von der Jacke zum Hemd glich einem heraufziehenden Transparent. Nun betrat die Spannung von Widerspruch und Aufhebung fast greifbar den Raum. Ihm genügte das Widersprechen nicht. Die Geste der einfachen Infragestellung des Bestehenden, die Negation, war ihm sichtlich zu wenig. Er wollte nicht nur kritisches Bewusstsein gegen etwas Vorhandenes schärfen. Er wollte zugleich ein kreatives Denken, das Neues schafft, das sich an die Stelle des Abgelehnten stellt. Sein schöpferisches Wollen war die Negation der Negation. Nicht nur gegen etwas die Stimme zu erheben, sondern sich demokratisch für gesellschaftliche Emanzipation einzusetzen, das entsprach seiner Grundhaltung.

So habe ich Oskar Negt vor Jahrzehnten persönlich kennengelernt und mehrfach mit ihm zusammengearbeitet. Sein wissenschaftliches und politisches Werk ist geprägt von der produktiven Auseinandersetzung mit der „Kritischen Theorie“ der „Frankfurter Schule“ und mit der Philosophie Ernst Blochs. Negt griff auch die Impulse der Protestbewegungen der späten sechziger Jahre auf und arbeitete sie in neue Konzepte des Lernens und des gesellschaftlichen Handelns ein. Denkerisch ging er der damaligen „Außerparlamentarischen Opposition“ von 1967/68 sogar schon voraus. So schrieb er über eines seiner eigenen Schlüsselwerke: „,Soziologische Phantasie und exemplarisches Lernen‘ ist vor jener Zeit entstanden, in der nach jahrzehntelanger Stagnation zum ersten Mal produktive Ansätze für die grundlegende Veränderung des Bildungssystems, vor allem von den Protestbewegungen entwickelt wurden, und trägt alle Züge eines Programms, das nach neuen Orientierungen in einer politischen Umbruchphase sucht.“

Oskar Negt war prominenter Soziologe, eigenständiger Sozialphilosoph und kritischer Freund der Gewerkschaften. Seine gesellschaftsanalytischen Ansätze konzentrierten sich auf das Verstehen des Faktors Arbeit und dessen Wandel sowie dessen notwendiger Gestaltung. Er akzentuierte insbesondere neue Wege des offenen, problemorientierten Lernens sowie der Erforschung des eminent wichtigen Feldes der Erfahrung und des Erfahrungswissens. Der „Negtsche Erfahrungsansatz“, wie er schlagwortartig kommuniziert wurde, stand maßgeblich Pate für die Gründung des Personennetzwerkes „Forum Soziale Technikgestaltung“ im Oktober 1991. Die Idee, ein horizontales Erfahrungsnetzwerk mit Gestaltungsabsicht ergänzend zu einem faktisch vertikalen Gewerkschaftsaufbau ins Leben zu rufen, wäre ohne Oskar Negts Grundlegungen nicht konzipierbar gewesen.

Wie aktuell sich Oskar Negts Impulse gerade heute in der angeblich ganz neuen Debatte über die „Künstliche Intelligenz“ zeigen, offenbart ein Blick zurück. Es war eine der Großveranstaltungen zum Thema Technikgestaltung, die ich planen und vorbereiten durfte. Auf Einladung der Parteien SPD, FDP und Grüne sowie von Gewerkschaften kam es zu einem bemerkenswerten Rededuell. Der einst führende Kopf des Max-Planck-Institutes für Biologische Kybernetik Tübingen (heute Cyber Valley), Prof. Valentin Braitenberg, ergriff im Plenarsaal des Landtages das Wort, um die Potenziale der „Künstlichen Intelligenz“ darzulegen. Braitenberg hatte zuvor erläutert, dass sein Motiv für diese Forschungen gerade auch in der Würdigung jener Menschen liege, die sich während des Zweiten Weltkrieges gegen den Nationalsozialismus und gegen Antisemitismus engagierten. Als kritische Technik-Gegenrede zu Braitenberg trat Prof. Oskar Negt von der Universität Hannover an. Es war ein Rededuell mit ungewöhnlich intensivem, wechselseitigem, persönlichem Respekt. Zugleich wurden die fachlichen Differenzen deutlich. Auf der einen Seite die entwickelten Methoden der mathematischen Messungen und Vermessungen des Formellen, auf der anderen Seite das Hervorheben der Erfahrung und des erfahrenden, informellen Lernens, das sich nicht mathematisieren lässt. Eine interdisziplinäre Kontroverse auf hohem qualitativen Niveau und zugleich andauernden Differenzen. Am Ende hatten beide ihre Jacken ausgezogen. Aus heutiger Perspektive, die von manchem wenig kundigem Chat-GPT-Anhänger gerne als „völlig neu“ skizziert wird, ist der Verweis auf die Jahreszahl relevant: Das aufklärende Rededuell fand im Jahr 1988 statt. Vor 36 Jahren.

Oskar Negts Erfahrungsansatz wurde Bestandteil von mehr als dreißig Jahren Tätigkeit des „Forum Soziale Technikgestaltung“ (FST). Gerade in der jüngsten Zeit hat das FST mit seinem Vorhaben „Der mitbestimmte Algorithmus“ unterstrichen, dass für eine erfolgreiche soziale Gestaltung algorithmischer Steuerungs- und Entscheidungssysteme (die sogenannte „Künstliche Intelligenz“) die Aufwertung des Erfahrungswissens unabdingbar ist. Aus FST-Sicht muss das Erfahrungswissen (Arbeitsprozesswissen) der Kolleginnen und Kollegen auf dieselbe Augenhöhe gestellt werden wie das Fach- und Sachwissen der IT-Teams. Zu diesem Zweck wurde im FST das Format „Moderierter Spezifikationsdialog“ entworfen. Dieser Dialog bildet den Ort und den Zeitpunkt für die Gestaltung dieser Technologien vor(!) der Beschaffung und vor(!) deren Einführung (Implementierung). Ein Modell, das von klugen IT-Teams aus Eigeninteresse außerordentlich begrüßt wird.

Ende der neunziger Jahre sandte uns Oskar Negt zur Veröffentlichung im Diskurs „Arbeitswelt trifft Philosophie – Philosophie trifft Arbeitswelt“ einen Beitrag mit dem Titel „Für eine Ökonomie des ganzen Hauses“. Dieser Text aus dem Jahr 1998, der den Begriff „Zeit“ ins Zentrum rückt und mit dem er an die gewerkschaftliche Veranstaltungsreihe „Zeitakademie“ in Stuttgart anschließt, endet mit einer positiven Perspektive: „Nur wenn die von drückender Erwerbsarbeit freigesetzte Lebenszeit einen eigenen, autonomen Gestaltungsraum findet, also wesentlich Emanzipations- und Orientierungszeit ist, werden die Menschen das bestimmte Gefühl haben können, nicht bloßer Verwertungsrohstoff auf anderen Feldern zu sein. Das setzte voraus, daß Kreativität, Eigeninitiative, Unbotmäßikeit und Mußefähigkeit von Kindesbeinen an maßgebende Werte der Erziehung, des Bildens und des Lernens sind. Davon sind wir weit entfernt. Aber viele Schritte führen in die Richtung einer solchen Gesellschaftsreform, die nach meiner Einschätzung einzig und allein aus der gegenwärtigen Kulturkrise Auswege zeigen könnte.“

Oskar Negt wird uns allen fehlen.

(Ein persönlicher Beitrag von Welf Schröter, 11. Februar 2024)

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„Mitbestimmungsplan“ und „Checkliste“ zur Gestaltung sogenannter „Künstlicher Intelligenz“

Posted on Juni 30, 2023 by Welf Schroeter

„Wie wir die sogenannte ,Künstliche Intelligenz‘ gestalten“ – unter diesem Leitmotiv haben Kolleginnen und Kollegen aus Beschäftigtenvertretungen im Verbund des Personennetzwerkes „Forum Soziale Technikgestaltung“ (FST) zwei zusätzliche Schritte der Mitbestimmung entworfen: Ein ergänzender „Mitbestimmungsplan“ wendet sich zunächst an Beschäftigtenvertretungen von größeren Unternehmen und Verwaltungen. Sie können mit diesem „Mitbestimmungsplan“ vorangehen und als Beispiele für andere wirken. Ziel ist es, Kolleginnen und Kollegen zum Handeln zu ermutigen. Der „Mitbestimmungsplan“ führt zusätzliche Schritte wie etwa das Format „Moderierter Spezifikationsdialog“ und die FST-„Checkliste“ ein. Zugleich setzt dieser „Mitbestimmungsplan“ fünf neuartige Fragen an den Anfang jedes Gestaltungs- und Mitbestimmungsvorganges, durch den komplexe algorithmische Systeme eingeführt werden sollen.

Der „Mitbestimmungsplan“ unterscheidet zwischen einerseits Technik, die den Menschen unterstützt. Dabei bleibt die Entscheidungshoheit beim Menschen. Diese Technik trägt den Namen „Assistenztechnik“. Andererseits gibt es Technik, auf die eine Vollmacht übertragen wird. Eine solche Technik kann selbst Entscheidungen treffen. Diese Technik lässt sich als Vollmachtstechnik oder „Delegationstechnik“ bezeichnen. Für die Gestaltung der Vollmachtstechnik benötigt die Mitbestimmung einen zusätzlichen Baustein: Eine Interessensaushandlung zwischen dem Erfahrungswissen der Belegschaft und dem Wissen des IT-Teams. Diese Aushandlung erfolgt vor der Einführung der „Delegationstechnik“. Die Aushandlung wird „Moderierter Spezifikationsdialog“ genannt. Er muss in einer Vereinbarung verankert werden.

Zum die bisherige Praxis ergänzenden FST-„Mitbestimmungsplan“ stellt das FST eine neue „Checkliste“ bereit. Sie dient Kolleginnen und Kollegen in Euro-BRs, KBRs, GBR, BRs, GPRs, PRs und MAVs als Orientierung: Wo stehen wir? Worum geht es? Was können wir? Wo benötigen wir Beratung? Die „Checkliste“ schafft in wenigen Minuten Klarheit über die Dimension einer IT-Einführung.

Link zum „Mitbestimmungsplan“

(Es wird empfohlen, den „Mitbestimmungsplan“ farbig auszudrucken und farbig auf ein A3-Format zu vergrößern. Dieses kann an geeigneter Stelle an die Wand geklebt werden.)

Link zur „Checkliste“

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Wie gestalten wir die sogenannte „Künstliche Intelligenz“? – Einladung zur Mitwirkung

Posted on Dezember 8, 2022 by Welf Schroeter

Gefördert von der Hans-Böckler-Stiftung führen das regionale Betriebsrätenetzwerk ZIMT, die IG Metall Heidelberg und das „Forum Soziale Technikgestaltung“ das Technikgestaltungsprojekt für Beschäftigtenvertretungen durch unter dem Namen PROTIS-BIT durch. Dabei werden Erfahrungen und Sachwissen zu neuen digitalen Anwendungen zusammen getragen und aus Sicht von Betriebs- und Personalräten ausgewertet. In einem vierteiligen Vortrag wurde der aktuelle Stand der Gestaltungsdebatte geschildert. Die Vorträge sind frei zugänglich auf Youtube. Bitte überspringen Sie die Werbeeinblendungen. Siehe:

„Wie gestalten wir die sogenannte ,Künstliche Intelligenz‘“ (Teil 1: Nachholende Digitalisierung, Assistenztechnik, Delegationstechnik, Gestaltungsansatz „Der mitbestimmte Algorithmus“)
https://www.youtube.com/watch?v=6HHakS0lUXw

„Wie gestalten wir die sogenannte ,Künstliche Intelligenz‘“ (Teil 2: Vierzig Kriterien aus dem FST zur Gestaltung algorithmischer Steuerungs- und Entscheidungssysteme)
https://www.youtube.com/watch?v=wuxpiDfiYEY

„Wie gestalten wir die sogenannte ,Künstliche Intelligenz‘“ (Teil 3: Neue Gestaltungsimpulse, Format „Moderierte Spezifikationsdialoge“)
https://www.youtube.com/watch?v=sJLqGY3KPNI

„Wie gestalten wir die sogenannte ,Künstliche Intelligenz‘“ (Teil 4: Handlungsempfehlungen für Beschäftigtenvertretungen (BR, PR, MAV), Fünf erste Schritte der Annäherung u.v.m.) https://youtu.be/P1uapN3gyoA

Wer an dem FST-Diskurs mitwirken möchte, kann sich beim Leiter des FST, Welf Schröter, melden unter: schroeter@talheimer.de

Interessierte können in den kostenfreien FST-Newsletter-Verteiler aufgenommen werden.

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„Forum Soziale Technikgestaltung“ auf der Tagung „LABOR.A 2022“ der Hans-Böckler-Stiftung

Posted on August 8, 2022 by Welf Schroeter

Seit mehreren Jahren führt das „Forum Soziale Technikgestaltung“ (FST) das Projekt „Der mitbestimmte Algorithmus“ durch. Seit rund einem Jahr fördert die Hans-Böckler-Stiftung das gemeinsame Projekt des Betriebsräte-Netzwerkes ZIMT, der IG Metall Heidelberg und des FST mit der Bezeichnung PROTIS-BIT. Das Kürzel steht für „PROaktive Transferierbare InnovationsStrategien von Betriebsräten zur Beschäftigungssicherung auf der Basis ,Intelligenter‘“ Technologien – Empirische Studie zu Entwicklungspotenzialen und Gestaltungskompetenzen von Betriebsräten“. Ergebnisse beider Vorhaben fließen in eine Veranstaltung am 21. September 2022 ein, zu der die Hans-Böckler-Stiftung mit Partnerinnen und Partnern einlädt: Die „LABOR.A 2022“.

Die diesjährige „LABOR.A“ trägt den Titel „Gute Arbeit in der Transformation.“ Die „LABOR.A“ findet zum Teil in Präsenz vor Ort in Berlin statt und zugleich online. In mehreren Plenumsrunden und in zahlreichen parallelen Foren (Sessions) werden aktuelle Praxis- und Forschungsergebnisse präsentiert. Zu den Hauptredenden gehören die DGB-Vorsitzende Yasmin Fahimi und Robert Habeck, Bundesminister für Wirtschaft und Klimaschutz.

„Wie können wir im Jahrzehnt der Transformation – angestoßen durch Klimawandel, Globalisierung, Digitalisierung und demografischen Wandel – Gute Arbeit bewahren und ausbauen? Wie kann der Umbau unserer Wirtschafts-, Arbeits- und Lebensweise hin zu nachhaltigem Handeln gelingen? Um diese Fragen dreht sich in diesem Jahr die LABOR.A®, unsere Plattform zur ,Arbeit der Zukunft‘. Die LABOR.A® 2022 findet am 21. September im hybridem Format statt. Das Programm wird live auf labora.digital/2022 gestreamt.“ (Aus der Ankündigung der Veranstalterin)

Das „Forum Soziale Technikgestaltung“ ist Mitveranstalter der Session „Wer gestaltet die KI? Algorithmische Steuerung von Arbeit als Thema gesetzlicher, betriebsverfassungsrechtlicher aber auch privatwirtschaftlicher Regulierung“. Es sprechen Michael Bretschneider-Hagemes (Leiter des Sozialpartnerbüros der Arbeitnehmer in der Kommission Arbeitsschutz und Normung „KAN“), Welf Schröter (Leiter des „Forum Soziale Technikgestaltung“ beim DGB Baden-Württemberg) und Semih Yalcin (Gesamtbetriebsratsvorsitzender Takeaway Express GmbH „Lieferando“). Moderation: Jan-Paul Giertz, Institut für Mitbestimmung und Unternehmensführung (I.M.U.) der Hans-Böckler-Stiftung.

„Technik steuert Mensch. In vielen Arbeitsfeldern ist das keine Dystopie mehr, sondern Begleiterscheinung digitaler Ökonomie. Kann die Regulierung Schritt halten? Werden wir es zukünftig mit privaten Regelgebern zu tun haben? Und wie kann sich die Mitbestimmung gestaltend einmischen?“

Programmpartner: Institut für Mitbestimmung und Unternehmensführung in der Hans-Böckler-Stiftung (I.M.U.) / „Forum Soziale Technikgestaltung“. Eintritt frei. Anmeldung bei „LABOR.A“ erforderlich.

Pdf-Datei des Gesamtprogramms der „LABOR.A 2022“
Pdf-Datei zur Programmkurzübersicht mit Angaben zur Anmeldung
Pdf-Datei der Liste der Partnerinnen und Partner der „LABOR.A 2022“
Link zur Anmeldung: https://labora.digital/2022/anmeldung/
Link zur Liste der Partnerinnen und Partner der „LABOR.A 2022“: https://labora.digital/2022/partner-vorschau/
Link zur WebSite der LABOR.A und zum Streaming: www.labora.digital/2022 

 

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Nachruf auf einen Freund humaner Informationstechnik

Posted on August 7, 2022 by Welf Schroeter

Im Alter von fast 92 Jahren ist Prof. Dr. Wolfgang Heilmann am 25. Juli 2022 gestorben. Noch bis zuletzt las er als Netzwerkteilnehmer die Rundbriefe des „Forum Soziale Technikgestaltung“ (FST). Er gehörte zu jenen, die sich engagiert für eine humane Gestaltung der Informationstechnik einsetzten. Noch als Unternehmer im damaligen Markt der Weiterbildung war er ein überzeugter Gegner von Betriebsräten und Gewerkschaften. Nach seinem Rückzug aus dem Tagesgeschäft gründete er die Integrata Stiftung. In den Jahren 1999 und 2000 kam es zu ersten Kooperationen zwischen seiner Stiftung und dem FST.

In der vom FST angestoßenen „Anwenderplattform Telearbeit Baden-Württemberg“ entstanden gemeinsame Impulse zu einer sozialen Gestaltung alternierender Telearbeit und Telekooperation. Wolfgang Heilmann öffnete sich für die Perspektiven der gewerkschaftlichen Diskussionen zur Ausrichtung der Digitalisierungsprozesse auf die Humanisierung der Arbeitswelt. Kooperative Technikgestaltung, Aufbau von Gestaltungskompetenz auf Seiten der Führungskräfte wie auf Seiten der Beschäftigtenvertretungen sowie der menschliche Umgang mit Potenzialen algorithmischer Steuerungs- und Entscheidungssysteme waren gemeinsame Handlungsthemen zwischen dem FST und seiner Stiftung. Die Herausforderung des vom FST formulierten Formats „Moderierter Spezifikationsdialog“ gehörte zu seinen Interessensgebieten.

Wolfgang Heilmann hatte sich in den letzten mehr als zwanzig Jahren verändert. Der am 16. August 1930 Geborene schrieb einst über Ernst Bloch und las Sören Kierkegaard. Er war ein kluger Ratgeber und ernsthafter Diskutant. Im Frühjahr hatte er Überlegungen zum Umbau seiner Stiftung übermittelt.

Er wünschte sich eine engere Zusammenarbeit zwischen dem „Forum Soziale Technikgestaltung“ und der „Integrata-Stiftung für humane Nutzung der Informationstechnologie / KI“ auf dem Gebiet „Arbeit und Erwerb“. Bezugnehmend auf das Thema „Ethik und Künstliche Intelligenz“ schrieb er an das FST: „Es lebe die Humanitas.“

 

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Gesamtpersonalrat erreicht epochale Vereinbarung zur Gestaltung der Digitalisierung und der sogenannten „KI“

Posted on Juli 20, 2022 by Welf Schroeter

Nach mehrjähriger Vorarbeit ist es dem Gesamtpersonalrat der Landeshauptstadt Stuttgart (GPR LHS) gelungen, einen außergewöhnlichen und epochalen Erfolg auf dem Weg der mitbestimmten Gestaltung der Digitalisierung und der sogenannten „Künstlichen Intelligenz“ („KI“) zu erringen. Unter der Leitung der GPR-Vorsitzenden Claudia Häussler und ihres GPR-Kollegen Chris Purz erreichte das Team des GPR die Durchsetzung einer Rahmendienstvereinbarung zur Digitalisierung und Informationstechnik. Der Erfolg wurde möglich durch die enge Zusammenarbeit zwischen dem GPR LHS und dem „Forum Soziale Technikgestaltung“. Der Leiter des „Forum Soziale Technikgestaltung“, Welf Schröter, trug zur Vorbereitung bei und begleitete das Vorhaben als Berater des GPR. Die Rahmen-DV wurde im Mai 2022 unterschrieben. Zur DV in der Länge von 11 Seiten gehören rechtlich gleichgestellte acht Anlagen mit abermals zusammen 11 Seiten Umfang.

Ein besonderes Kennzeichen der Rahmen-DV sind die zahlreichen Innovationsimpulse, die auf Eigeninitiative der Beschäftigtenvertretung entstanden und die vom öffentlichen Arbeitgeber mitgetragen werden. Nachfolgend ist nach einer Vorbemerkung die Zusammenfassung der wichtigsten Inhalte des epochalen Dokumentes zu lesen. Am Ende findet sich das 22-seitige Dokument als pdf-Datei, um damit Kolleginnen und Kollegen in anderen Kommunen aber auch in Industrie und Dienstleistung zum eigenaktiven Handeln zu ermutigen. Inzwischen wurde die Rahmen-DV für den „Deutschen Personalräte-Preis 2022“ nominiert.

Vorbemerkung zur Entstehung der DV 

Auf Eigeninitiative erarbeitete der GPR LHS den Entwurf einer Rahmendienstvereinbarung zur Gestaltung der digitalen Transformation der Landeshauptstadt Stuttgart und zur Erweiterung der Mitbestimmung. Im Zentrum stehen dabei die Zukunftsorientierung (nicht nur die nachholende Digitalisierung sondern auch die vorausschauende Gestaltung sog. „KI“), die Sicherung der  Beschäftigung, der verbindliche Vorab-Zukunftsdialog, der moderierte Spezifikationsdialog zur Gestaltung algorithmischer Systeme, die strukturiert Prozessdarstellung der „KI“-Implementierung mit Veto-Recht, Qualifizierung, Barrierefreiheit und die Ausrichtung zur Assistenztechnik.

Die zunehmende Zahl der geplanten Einführungen digitaler Werkzeuge und Plattformen hat die Mitbestimmung vor eine komplexe Herausforderung gestellt. Eine Rahmendienstvereinbarung sollte aus der Sicht des GPR die Abläufe transparent und verbindlich strukturieren sowie Prozessabläufe regeln, um das Aushebeln der Mitbestimmung zu vermeiden. Der GPR wollte statt einer nur reaktiven Rolle den proaktiven Part der Gestaltung beteiligungsorientiert einnehmen: Digitalisierung ja, jedoch mitbestimmt. Das Hintergehen der Mitbestimmung galt es zu unterbinden. Der GPR ergriff die Initiative.

Die Mitglieder von GPR und PRs haben sich über die neuen digitalen Innovationen kundig gemacht, sich qualifiziert und sich beteiligungsorientiert untereinander abgestimmt. Die Hinzuziehung einer externen Beratung für den GPR hat die Hinwendung zum Blick auf die Zukunft der Kommunalverwaltung unterstützt. Über ein Jahr lang hat der GPR mit dem öff. Arbeitgeber verhandelt. Dabei drängte der GPR auf neue Verfahren und Kriterien zur Einführung algorithmischer Systeme. Die sog. „KI“ soll Assistenztechnik bleiben. Aus ethischen Gründen soll die sog. „KI“ nicht anstelle des Menschen entscheiden.

Am Ende der erfolgreichen Verhandlung steht die „Rahmendienstvereinbarung zur Digitalisierung und Informationstechnik bei der Landeshauptstadt Stuttgart“. Ein einschlägiges Werk auf elf Seiten mit zzgl. 8 Anlagen. Im „Zukunftsdialog“ besprechen der öff. Arbeitgeber und der GPR die digitale Strategie vor (!) ihrer Umsetzung. In Kooperation mit der städt. IT-Abteilung konnten die Prozessmodellierung und der „Spezifikationsdialog“ vereinbart werden. Weitreichende Schritte der Qualifizierung und Beschäftigungssicherung konnten verankert werden. Diese Rahmen-DV formt die „KI“-Technik zur Assistenz. Soziale Innovation geht vor technischer Innovation.

Kurzzusammenfassung der Eckpunkte der Rahmendienstvereinbarung

Unsere Kolleginnen und Kollegen des Gesamtpersonalrates der Landeshauptstadt Stuttgart haben durch ihre Initiative eine neue innovative Richtung in der Kultur der Mitbestimmung eingeschlagen. Wir haben eine neue Praxis der Mitbestimmung und eine Erweiterung der Mitbestimmung in einer

„Rahmendienstvereinbarung zur Digitalisierung und Informationstechnik bei der Landeshauptstadt Stuttgart (nachfolgend Rahmendienstvereinbarung) zwischen der Landeshauptstadt Stuttgart, vertreten durch den Oberbürgermeister und dem Gesamtpersonalrat, vertreten durch die Vorsitzende“

angestoßen, ausgehandelt und verbindlich gemacht. Soziale Innovationen werden mit technischen und organisationellen Innovationen verknüpft.

Das Gesamtwerk der Rahmen-DV fügt sich aus 11 Seiten verbindlicher Vereinbarung mit weiteren acht – im gleichen Sinne verbindlichen – Anlagen im Umfang von 11 Seiten zusammen. Die Rahmen-DV umfasst somit insgesamt 22 Seiten.

Die Besonderheit der neuen Rahmen-DV gründet in der Verbindung reaktiver traditioneller Schutzaufgaben der Beschäftigtenvertretung mit vorausschauender, proaktiver Zukunftsgestaltung der kommenden Arbeitswelten. Dem GPR geht es nicht nur um die soziale Gestaltung der gegenwärtigen Arbeitsumgebungen sondern zugleich um die arbeitnehmerorientierte Einbettung der algorithmischen Assistenztechnik der nahen Zukunft (der sogenannten „Künstliche Intelligenz“) in den arbeitsweltlichen Transformationsprozess.

Die Initiative dazu ging von den Kolleginnen und Kollegen im Gesamtpersonalrat aus. Mit einem intensiv und qualifiziert ausgearbeiteten Entwurf überraschte das Gremium den Arbeitgeber, der an vielen Stellen noch in althergebrachten Vorstellungen von Techniknutzungen befangen war. Durch einen strategischen Dialog der Beschäftigtenvertretung mit Vertreterinnen der Stadtverwaltung aus unterschiedlichen Fachbereichen konnte ein hochkompetentes Aushandlungsergebnis und eine Zustimmung der Spitze der Stadtverwaltung erreicht werden.

Die zentralen Neuerungen der tragfähigen Lösung lassen sich in sieben Innovationen beschreiben:

  • Erste Innovation: Es gibt nun die Festlegung eines transparenten und zugleich differenzierten Verfahrens zur Einführung neuer IT-Strukturen und Software-Systeme. Diese – auch grafisch dargestellte – Prozesskette der mitbestimmten Implementierung differenziert die Qualität von technischen Ebenen und weist ihnen unterschiedliche Verfahrensschritte zu. Dadurch werden die Kommunikationsprozesse zwischen IT-Teams und GPR allseitig transparent, verbindlich und entlastet. Neue Regularien vereinfachen und beschleunigen die Einführung von Standardsoftware. Die Partner können sich auf die großen technologischen Herausforderungen und deren präventiv zu behandelnden Folgen konzentrieren.
  • Zweite Innovation: Der GPR hat mit der Spitze der Stadtverwaltung und den IT-Teams einen speziellen „Zukunftsdialog“ vereinbart: „Der Zukunftsdialog unterstützt eine vorausschauende, strukturierte und beteiligungsorientierte Umsetzung von Digitalisierungsvorhaben zwischen Verwaltung und Gesamtpersonalrat sowie weiterer Akteur*innen und dient der Prozessvereinfachung und Beschleunigung.“ Der GPR hat darin Initiativrecht. Der Zukunftsdialog tagt zwei Mal pro Jahr.
  • Dritte Innovation: Um die Interessen der Beschäftigten angesichts des digitalen Wandels zu schützen und Entlassungen zu vermeiden, enthält die Rahmen-DV den vereinbarten Passus: „Die Landeshauptstadt Stuttgart verzichtet auf betriebsbedingte Kündigungen aufgrund der Digitalisierung.“
  • Vierte Innovation: Angesichts der Perspektiven, dass ein Teil der neuen algorithmischen Steuerungs- und Entscheidungssysteme („KI“-Systeme) nach ihrem Start schwerlich oder gar nicht mehr ausreichend gestaltbar sind und eine generelle Dokumentationsfähigkeit der innersoftwaretechnischen Ablaufprozesse kaum mehr gegeben ist, muss der Gestaltungsprozess vor (!) der Implementierung solcher sich selbstverändernder Software-Systeme (sogenannter „selbstlernender Software“) stattfinden. In Kooperation mit dem Projekt „Der mitbestimmte Algorithmus“ des „Forum Soziale Technikgestaltung“ wurde in der Rahmen-DV ein neuer Mitbestimmungsbaustein eingeführt. Die Partnerinnen und Partner verständigten sich auf die verbindliche Einführung der Praxis von „moderierten Spezifikationsdialogen“. Diese Dialoge vor der Implementierung sollen soziale Technikgestaltung im algorithmischen System auf der Basis des Erfahrungswissens der Kolleginnen und Kollegen gewährleisten. In der DV heisst es unter anderem: „Aus den gemeinsam gewonnenen Erfahrungen in den Dialogen werden verbindliche Anforderungen formuliert. Diese stellen die Grundlage für zukünftige Einführungsprozesse dar und sollen diese erleichtern.“ Für nur regelbasierte Softwareanwendungen ist der Spezifikationsdialog nicht zuständig. In den Spezifikationsdialogen hat der GPR ein Initiativrecht.
  • Fünfte Innovation: Im genau beschriebenen Verlaufsmuster, wie neue IT-Technik im Mitbestimmungsprozess zu behandeln ist, wurde zugunsten des GPR ein Vetorecht verankert: „Wenn die Personalvertretung dem Antrag bei Erfordernis einer Zustimmung nicht zustimmt, dann kann die Anforderung / der Change nicht umgesetzt werden.“
  • Sechste Innovation: Im Rahmen der notwendigen Qualifizierungsmaßnahmen für die Beschäftigten müssen auch Kolleginnen und Kollegen aus den Personalräten und dem Gesamtpersonalrat sich weiterbilden können. Dazu garantiert die Rahmen-DV unter anderem: „Die Beschäftigten der Landeshauptstadt Stuttgart müssen auf diesem Weg aktiv durch Fort- und Weiterbildung sowie Personalentwicklung begleitet werden. Dies geschieht durch die rechtzeitige Bereitstellung von geeigneten Maßnahmen im Bereich Personalentwicklung, der Ausbildung, der Führungskräfteentwicklung und der Fortbildung. Auch den Mitgliedern von Personalvertretung und Schwerbehindertenvertretung, die an diesen Themen und Projekten beteiligt sind, muss Gelegenheit gegeben werden sich über aktuelle Entwicklungen, Technologien und Verfahren zu informieren bzw. fortzubilden.“
  • Siebte Innovation: Die Unterzeichnenden der neuen Rahmen-DV erklären, dass sie bei der Nutzung algorithmischer Steuerungs- und Entscheidungssysteme (sogenannter „KI“-Systeme) an der Orientierung auf die „Assistenztechnik“ festhalten: „Der Mensch steht an erster Stelle und die Technik hat eine dienende und unterstützende Funktion.“

In hervorgehobener Weise unterstreicht die Rahmen-DV die Bedeutung der informationellen Selbstbestimmung: „Um das Vertrauen der Beschäftigten sowie der Bürger*innen in den digitalen Wandel zu stärken, vereinbaren sich die Vertragsparteien zu einer ,sensiblen Datenschutzkultur‘ beim Umgang mit personenbezogenen und personenbeziehbaren Daten und zur ,Förderung einer Kultur des Datenselbstschutzes‘ der Nutzer*innen. Diese vereinbarte sensible Datenschutzkultur setzt die rechtlichen, technischen, organisatorischen und sozialen Standards des Landesdatenschutzgesetzes und der europäischen Datenschutzgrundverordnung aktiv um. Damit wird die Bewahrung des Rechtes auf informationelle Selbstbestimmung des Individuums und der Schutz der Privatheit gewährleistet.“

Neben den dargelegten sieben Innovationen regelt die neue Rahmen-DV ebenso die Kernthemen einer Beschäftigtenvertretung wie Datenschutz, Datensicherheit, Rolle der Schwerbehindertenvertretung, Ortung, Profilbildung, Cloudlösungen, Arbeits- und Gesundheitsschutz, Qualifizierung, Weiterbildung, Barrierefreiheit, Social Media, Haftung, vorausschauende Arbeitsgestaltung, keine Leistungs- und Verhaltenskontrollen und Changemanagement: „Die Umsetzung der Digitalisierung wird so ausgerichtet, dass die Prinzipien der Chancengleichheit, der Integration, der Inklusion und der Diversity beachtet werden.“

In der Rahmen-DV wurde zudem festgelegt, dass der GPR auf Kosten des Arbeitgebers externe Beratungsleistungen nutzen kann.

Abschließend sei betont, dass den Kolleginnen und Kollegen des GPR auch der gute Service für Bürgerinnen und Bürger am Herzen liegt. In der Rahmen-DV wurde daher auf Drängen der Personalrätinnen und Personalräte festgehalten: „In den kommenden Jahren werden neben den digitalen Angeboten Verwaltungsleistungen auch vor Ort als ,analoger Grundservice‘ mit persönlichem Kontakt angeboten.“

Als Vertiefung seien die 22 Seiten (Rahmen-DV mit ihren acht verbindlichen Anlagen) beigefügt. (Hier bitte die pdf-Datei öffnen oder herunterladen.)

Kontakt und Rückfragen bitte an: schroeter@talheimer.de

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