Die vom „Forum Soziale Technikgestaltung“ eingebrachte Unterscheidung der
sogenannten „KI“ in „Assistenztechnik“ und „Delegationstechnik“ wird
Teil der Arbeitsforschung
Von Seiten des Bundesforschungsministeriums werden neue Ansätze der Arbeitsforschung zur ethischen, sozialen und rechtlichen Gestaltung der sogenannten „Künstlichen Intelligenz“ gefördert. Verschiedene Kompetenzzentren sind seit mehreren Jahren aktiv. Das „Forum Soziale Technikgestaltung“ ist Partner im BMBF-Projekt KARL [Kompetenzzentrum KARL – Künstliche Intelligenz für Arbeit und Lernen in der Region Karlsruhe]. Mit Unterstützung von KARL wurden die vom „Forum Soziale Technikgestaltung“ (FST) eingebrachte Unterscheidung der sogenannten „KI“ in „Assistenztechnik“ und „Delegationstechnik“ Teil der Arbeitsforschung. Im Rahmen der Begleitforschung für die Kompetenzzentren wurde ein Glossar für „KI“-Inhalte entwickelt. Unter der Bezeichnung „CoCo – Connect & Collect“ schreibt „CoCo“: „Das Glossar Künstliche Intelligenz (KI) für die interdisziplinär vernetzte Arbeitsforschung bietet Beratenden anhand von 50 Begriffen einen verständlichen Überblick über die wichtigsten Konzepte der KI und der Arbeitsforschung.“
Bestandteil des „Glossar Künstliche Intelligenz für die interdisziplinär vernetzte Arbeitsforschung“ sind unter anderem die vom FST eingebrachten Begriffe „Assistenztechnik“, „Delegationstechnik“, „Der mitbestimmte Algorithmus“, „Moderierter Spezifikationsdialog“, „Komplexitätskompetenz“. Die im Glossar eingefügten Definitionen basieren mehrheitlich auf den Praxiserfahrungen des FST der letzten Jahre.
Glossar Künstliche Intelligenz für die interdisziplinär vernetzte Arbeitsforschung. Ein gemeinsames Produkt Regionaler Kompetenzzentren der Arbeitsforschung und des Projekts CoCo – Connect & Collect
Beispiel Definition „Delegationstechnik“ (Text des FST)
Kennzeichen der Delegationstechnik ist die softwaretechnisch entstandene Möglichkeit, einen rechtsverbindlichen Vorgang (Transaktion) auf ein IT-System zu übertragen, zu delegieren. Dabei wechselt die Handlungsträgerschaft Mensch hinüber in eine Handlungsträgerschaft autonomer Softwaresysteme. Das bevollmächtigte algorithmische System wird ermächtigt, jenseits des Menschen verbindliche Entscheidungen zu treffen. Dies unterscheidet Delegationstechnik von Assistenztechnik. Der Begriff Delegationstechnik dient heute in der Debatte über die Potentiale sogenannter Künstlicher Intelligenz zur Differenzierung der algorithmischen Anwendungen (Schröter 2019). Delegationstechnik zielt auf die Automatisierung des virtuellen Raumes und der Wertschöpfungsketten (Cernavin et al. 2018). Der Begriff wurde in dem vom Bundeswirtschaftsministerium vor rund zwei Jahrzehnten geförderte Projekt Multimedia-Arbeitsplatz der Zukunft (Weiss et al. 2003) im Rahmen des Programms Mensch-Technik-Interaktion in der Wissensgesellschaft verwendet. Er bezog sich auf die damalige Entwicklung von Softwareagenten und mobilen Agentenplattformen. Der Begriff wird zunehmend Bestandteil der sozialpartnerschaftlichen Gestaltungsprozesse in Betrieben und Verwaltungen sowie der Bildung im Bauhandwerk. Er ist Teil der Präventionsforschung und neuerer industriesoziologischer Diskurse.
Welf Schröter: Delegationstechnik. In: Dennis Richter, Christian Bernhard-Skala, Steffen Kinkel (Hrsg.): Glossar Künstliche Intelligenz für die interdisziplinär vernetzte Arbeitsforschung. 2024, S. 19.
Manfred Weiss, Christoph Busch, Welf Schröter (Hrsg.): Multimedia Arbeitsplatz der Zukunft. Assistenz und Delegation mit mobilen Softwareagenten. Mit einem Vorwort von Bundeswirtschaftsminister Wolfgang Clement. Mössingen 2003.
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