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Schlagwort: Betriebsrat

Eine innovative Mitbestimmungspraxis im Rahmen des BMBF-Kompetenzzentrums KARL

Posted on April 20 by Welf Schroeter

Für Betriebs- und Personalräte: Ein handlungsleitender „Mitbestimmungsplan“ des „Forum Soziale Technikgestaltung“ mit dazugehöriger „Checkliste“ zur Einführung sogenannter „Künstlicher Intelligenz“ – Wie wir den Wandel in Unternehmen und Verwaltungen gestalten können

Aus der langjährigen Praxiserfahrung des „Forum Soziale Technikgestaltung“ (FST) entstanden in Dialogen mit Frauen und Männern aus Betriebs- und Personalräten zwei neue Mitbestimmungswerkzeuge zur Einführung algorithmischer Steuerungs- und Entscheidungssysteme (sogenannte „Künstliche Intelligenz“). Die beiden Werkzeuge reagieren auf die Differenzierung komplexer IT-Systeme in „Assistenztechnik“ und „Delegationstechnik“. Beide Techniken erfordern unterschiedliche Verfahren innerhalb der Mitbestimmung. Der Mitbestimmungsweg für die Einführung von „Assistenztechnik“ verläuft anders als der Mitbestimmungsweg zur Einführung von „Delegationstechnik“.

Link zum FST-Beitrag: http://www.blog-zukunft-der-arbeit.de/wp-content/uploads/2025/04/KARL_Fuer_die_innovative_Mitbestimmungspraxis_Mitbestimmungsplan_und_Checkliste-NEU.pdf

Link zum Beitrag in KARL: https://kompetenzzentrum-karl.de/karl-angebote/mitbestimmungspraxis/

Es handelt sich um einen Beitrag des FST für das Verbundvorhaben „Kompetenzzentrum KARL – Künstliche Intelligenz für Arbeit und Lernen in der Region Karlsruhe“. Das Vorhaben KARL wird gefördert im Rahmen des Forschungsschwerpunktes „Zukunft der Arbeit: Regionale Kompetenzzentren der Arbeitsforschung“ des Bundesministeriums für Bildung und Forschung (BMBF) zum Thema „Gestaltung neuer Arbeitsformen durch Künstliche Intelligenz“.

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Der mitbestimmte Algorithmus

Posted on November 29, 2024 by Welf Schroeter

Der erste Teil der Projektergebnisse des Projektes zum Thema
„Der mitbestimmte Algorithmus“ liegt online im Mitbestimmungsportal vor

Gemeinsam hatten die IG Metall Heidelberg, das Betriebsräte-Netzwerk ZIMT und das „Forum Soziale Technikgestaltung“ ein Projekt zur Frage „Wie gestalten wir die sogenannte ,Künstliche Intelligenz‘?“ durchgeführt. Gefördert wurde das Vorhaben vom Institut für Mitbestimmung und Unternehmensführung der Hans-Böckler-Stiftung (HBS). Im Blog-Zukunft-der-Arbeit.de wurde darüber berichtet.

Der erste Teil der Projektergebnisse liegt unter dem Titel „Der mitbestimmte Algorithmus“ vor und ist ohne Registrierung auffindbar im Mitbestimmungsportal der HBS unter: https://www.mitbestimmung.de/empfehlung/42789?code=18d28100608df6f1cebfefb6a312ca16
Der zweite Teil der Projektergebnisse wird in Bälde veröffentlicht.

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Forum Soziale Technikgestaltung bei der DGB-KI-Werkstatt in Berlin

Posted on August 30, 2024 by Welf Schroeter

KI-Werkstatt

Die KI-Verordnung der EU ist beschlossene Sache. Sie setzt einen neuen Rahmen für den Umgang mit Künstlicher Intelligenz und muss nun von den Mitgliedsstaaten umgesetzt werden. Für die Nutzung von KI in Arbeitswelt liefert die KI-Verordnung einige wichtige Anhaltspunkte. Wesentliche Konkretisierungen sowie arbeitsrechtliche Fragen hat die EU jedoch bewusst den Mitgliedsstaaten überlassen. Dafür wurde eine Öffnungsklausel in der Verordnung verankert, mit der der besondere Regelungsbedarf für KI im Arbeitsleben auf nationaler Ebene betont wird. In der KI-Werkstatt des DGB am 25. September 2024 soll darüber diskutiert werden, wie die Öffnungsklausel bestmöglich für einen „Regelungsrahmen für die Nutzung Künstlicher Intelligenz in der Arbeitswelt“ in Deutschland genutzt werden kann. Dazu wird der DGB ein neues Diskussionspapier vorstellen, das sich sowohl aus der Praxis als auch aus der Arbeitsforschung ableitet. Neben einer rechtlichen Einordnung sollen vor allem konkrete Praxisbeispiele die anschließende politische Diskussion befruchten. Zeit und Ort: 25.09.2024 von 13:00 – 16:30. Hans-Böckler-Haus, Keithstraße 1, 10787 (Aus der DGB-Ankündigung)

Ablaufplan:
13:00 – 13:05 Begrüßung (Sven Oswald)
13:05 – 13:30 Input: KI für Gute Arbeit nutzbar machen (Yasmin Fahimi, DGB-Vorsitzende)
13:30 – 14:00 Impuls aus der Wissenschaft: Die KI-Verordnung, nationale Gestaltungsoptionen und Lücken (Ernesto Klengel, Wissenschaftlicher Direktor des HSI)
14:00 – 14:30 Impuls aus der Praxis: Innovative Vorgehensmodelle, im Anschluss Diskussion) (Welf Schröter, Leiter „Forum Soziale Technikgestaltung“)
15:00 – 15:30 Impuls aus der Praxis: Innovative Vorgehensmodelle (Dr. Constanze Kurz, Büroleiterin Gesamtbetriebsrat Robert Bosch GmbH)
15:30 – 16:30 Politische Einordnung und Ausblick. Talkrunde mit Yasmin Fahimi (DGB), Lilian Tschan (BMAS), Prof. Dr. Isabell Hensel (Universität Kassel), Steffen Kampeter (BDA).

Ende der Veranstaltung mit anschließendem Networking gegen 16:30. Die Teilnahme ist nur nach vorheriger Anmeldung möglich: https://veranstaltungen.dgb.de/ki-werkstatt-des-dgb

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Rückblick auf die erste Hälfte des FST-Jubiläumsjahres 2021

Posted on Juli 1, 2021 by Welf Schroeter

Die Veranstaltungen anlässlich „Dreißig Jahre Forum Soziale Technikgestaltung“ vom Februar bis Juli 2021

Zusammen mit Partnerinnen und Partnern konnten in der Zeit von Februar bis Juli 2021 eine Reihe von Online-Veranstaltungen und zahlreiche Online-Vorträge anlässlich des Jubiläums „Dreißig Jahre Forum Soziale Technikgestaltung“ stattfinden. Sechzehn offene Online-Abende und elf Online-Vorträge in geschlossenen Belegschaftskreisen erreichten mehrere hundert Kolleginnen und Kollegen. Im Zentrum stand ein neues Verständnis von Digitalisierung und die beabsichtigte Ausweitung der Mitbestimmung. Für letztes steht das Projekt „Der mitbestimmte Algorithmus“. Das unten angefügte pdf-Dokument zeigt einen Rückblick auf die sechzehn Anlässe.

Seit nunmehr dreißig Jahren besteht das Netzwerk „Forum Soziale Technikgestaltung“ (FST) beim DGB Baden-Württemberg. Der Schritt zur Gründung im Herbst 1991 war eine soziale Innovation. Ein horizontales Netzwerk mit ganzheitlichem Ansatz wollte und will die Gestaltungskompetenz der Frauen und Männer in Betriebs- und Personalräten, in Vertrauensleutegremien und Belegschaften stärken. Aus den 120 Gründungsbeteiligten erwuchs eine Community mit heute mehr als 4.600 Personen. Kompetent, interessengeleitet und zielgerichtet mischen sich Kolleginnen und Kollegen in die Technikentwicklung und Technikimplementierungen ein. Statt Fremdbestimmung und Entlassungen soll die Humanisierung der Arbeitswelten und die Beschäftigungssicherung mitbestimmt voran gebracht werden.

Siehe: (Rückblick_FST-Jubiläumsreihe_Februar-Juli_2021.pdf)

 

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Fünf Tipps für gutes Arbeiten im HomeOffice

Posted on September 13, 2020 by Welf Schroeter

Es scheint, als ob die Corona-Pandemie eine neue Errungenschaft hervorgebracht hätte: Das Arbeiten im HomeOffice. Doch bei näherer Betrachtung handelt es sich nicht um etwas Neues. Es ist vielmehr eine Art Renaissance, eine Wiederkehr von bereits Vorhandenem. Mit HomeOffice verknüpfen viele Menschen das zeitweilige oder dauerhafte Arbeiten zuhause mit Hilfe des Netzes. Das Modell „HomeOffice“ gibt es seit fast dreißig Jahren. Das Modell besaß in der Vergangenheit und auch heute wechselnde Namen: Teleworking, Telearbeit, Heimarbeit, Alternierende Telearbeit, Teleheimarbeit, Homeworking, Working Apart, Hybrides Arbeiten, E-Working, Arbeit 4.0, Smart Work, Remote Working, Mixed Working, Mobiles Arbeiten, New Work, New Blended Working, Arbeiten am Netz, Online Arbeiten, Arbeiten von zuhause etc. Die vielen Begriffe entstanden zum Teil aus einer modischen Laune heraus und zum Teil aus Gründen der jeweiligen Vermarktungswünsche.

In der gewerkschaftlichen Diskussion haben sich die Bezeichnungen „Alternierende Telearbeit“ und „Mobiles Arbeiten“ durchgesetzt. Dabei stellt „Mobiles Arbeiten“ den Oberbegriff dar. „Alternierende Telearbeit“ ist eine Untergruppe von „Mobilem Arbeiten“. Wer weniger arbeitsorganisatorisch und mehr juristisch herangeht, nennt „Alternierende Telearbeit“ jene IT-gestützte Arbeit, die mehrheitlich von einem festen Ort, nämlich vom privaten Zuhause aus durchgeführt wird. „Mobiles Arbeiten“ geht – juristisch betrachtet – eher von mehreren oder wechselnden Orten aus.

Wer aber Wege für gutes Arbeiten zuhause (im HomeOffice) beschreiten will, sollte sich an den sozialen Standards und organisatorischen Erfahrungen orientieren, die in den letzten drei Jahrzehnten errungen und gesammelt wurden. Generell gilt: Wer noch keine Erfahrung mit dem HomeOffice hat, dieses aber gerne ausprobieren möchte, sollte sich vorher beim Betriebsrat oder beim Personalrat beraten lassen.

Gestaltete Wege zur „Alternierenden Telearbeit“ und zum „Mobilen Arbeiten“ gibt es schon länger. Der erste Tarifvertrag (!) zum „Mobilen Arbeiten“ wurde bereits 1996 von der Deutschen Postgewerkschaft DPG (später in ver.di) unterschrieben. Das Forum Soziale Technikgestaltung (FST) setzte sich schon seit Mitte der neunziger Jahre für Telearbeit ein und schlug begleitend 1996 bereits einen „virtuellen Betriebsrat“ vor. Auf Initiative des FST startete 1999 die „Anwenderplattform Telearbeit“. Es war ein Themenverbund zwischen Arbeitgebern und Gewerkschaften, Kammern, Wirtschaftsministerium, kommunalen Spitzenverbänden, Wissenschaft und Technik unter der gemeinsamen Koordination von FST und Deutscher Telekom AG. Die „Anwenderplattform Telearbeit“ lud von 1999 bis 2005 zu jährlichen Anwendertagen ins Haus der Wirtschaft in Stuttgart ein. Zwischen 1996 und 2006 entstand eine große Menge von Betriebs- und Dienstvereinbarungen zu „Mobilem Arbeiten“ und zur „Alternierenden Telearbeit“. In diesem Sinne ist HomeOffice nicht „Vier-Null“ sondern schon Tradition.

Bei der Gestaltung des HomeOffice ist zu unterscheiden, ob die arbeitende Person einen festen Job in abhängiger Beschäftigung besitzt oder ob die Person selbstständig ist. Die nachfolgenden fünf Tipps beziehen sich vorwiegend auf abhängig Beschäftigte und sollen bei der Umsetzung helfen.

 

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HomeOffice-Tipp 5: Wenn das HomeOffice unter die Kontrolle sogenannter „intelligenter“ Software gerät

Posted on September 13, 2020 by Welf Schroeter

Derzeit ist in Zeitungen häufig zu lesen, dass das HomeOffice etwas mit „Künstlicher Intelligenz“ zu tun habe. Dies ist nicht der Fall. „Alternierende Telearbeit“ oder „Mobiles Arbeiten“ sind Organisationsformen von Arbeit. Es sind aber keine Technologien. Dennoch kann es sein, dass ein „Homeworker“ im Rahmen eines Arbeitsablaufes plötzlich im Netz mit einer Software in Berührung kommt, die nicht zum HomeOffice gehört, aber möglicherweise in das HomeOffice von außen eingreifen will. Dies kann eine im Netz frei flottierende Schadenssoftware (Malware) sein, die im heimischen Rechner schädliche Viren hinterlassen will, um den heimischen Rechner von außen zu „kapern“ und fernzusteuern. Dies gehört alles zum großen Kapitel „Security“, also technische Datensicherheit. Zweifellos sollte man, bevor man seinen HomeOffice-Rechner in Gang setzt, Antivirensoftware und Daten-Backup-Möglichkeiten vorbereitet haben.

Ein völlig anderer Vorgang ist es aber, wenn ein Arbeitgeber unzulässiger Weise sogenannte „intelligente“ Software einsetzt, um die Leistungen und das Leistungsprofil der Homeworker zu überwachen, um heimliche Rankings der MitarbeiterInnen gegeneinander zu praktizieren etc. Solche Vorgehensweisen sind in der Regel rechtswidrig und sollten umgehend dem Betriebsrat bzw. dem Personalrat gemeldet werden.

Aus der Perspektive der Technikentwicklung ist zu erkennen, dass sich HomeOffices auch flexibel und für gewisse Zeiten zu wechselnden Call-Center-Einrichtungen zusammenschalten lassen. Wenn beispielsweise eine Firma pro Tag enorm viele Anrufe erhält, die weit über die Belastbarkeit des Telefonservice hinausgeht, könnte eine Software die eingehenden Anrufe so umverteilen, dass in Spitzenzeiten bedarfsorientiert neue Telefonplätze hinzugenommen werden. Die anrufende Person erkennt dabei nicht, dass sie in einem HomeOffice gelandet ist. Sie denkt, sie sei in der Firma, da sie ja die Firmennummer gewählt habe. Zur Steuerung eines solchen virtuellen „atmenden“ Call Centers könnte Software genutzt werden, die Laien womöglich als „Künstliche Intelligenz“ bezeichnen. Es ist aber nur eine gut gemachte mathematische Techniklösung. Mit „Intelligenz“ hat dies nichts zu tun. Mit dem Vorhaben eines solchen „atmenden“ Call Centers muss vor dessen Einführung bzw. Aktivierung die Beschäftigtenvertretung befasst worden sein. Hier greift die Mitbestimmung.

Am Horizont ist zu erkennen, dass für die Organisation der Arbeitsabläufe und für die Steuerung der Arbeitsprozesse auch neue Typen von Software in Nutzung kommen werden. Diese neue Software ist eine besonders mathematisch qualifizierte Art, die von ihren EntwicklerInnen fälschlicherweise als „denkend“ oder „lernend“ bezeichnet werden. Diese Software ist aber nur Mathematik. Ihre Besonderheit liegt darin, dass sie Datenverarbeitung mit Entscheidungsprozessen kombiniert. Sie kann anstelle des Menschen rechtsverbindliche Entscheidungen treffen. Das Forum Soziale Technikgestaltung hat als Unterstützung für Betriebs- und Personalräte das Projekt „Der mitbestimmte Algorithmus“ gestartet. Mit klaren Zulassungskriterien soll erreicht werden, dass solche Systeme zwar in vereinbarter Form Entscheidungen über Sachen (Material, Energie etc.) nicht aber über Menschen treffen können. Das FSt will die Demokratisierung solcher „algorithmischer Entscheidungssysteme“.

Lesetipp: Welf Schröter: Der mitbestimmte Algorithmus. Arbeitsweltliche Kriterien zur sozialen Gestaltung von Algorithmen und algorithmischen Entscheidungssystemen. In: Welf Schröter (Hg.): Der mitbestimmte Algorithmus. Gestaltungskompetenz für den Wandel der Arbeit. Oktober 2019, S. 101–150. ISBN 978-3-89376-181-4.

 

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Das „neue Normale“ als Instrument des Rückwärtsganges

Posted on August 4, 2020 by Welf Schroeter

Wer Technik gestalten will, denkt vor allem in Möglichkeiten, in neuen werdenden Möglichkeiten. Technische Produkte, Werkzeuge, Plattformen sind keine unumstößlichen Gegebenheiten, die man hinnehmen muss. Technik ist von Menschen geschaffen und kann von Menschen verändert werden. Technikgestaltung folgt der Vorstellung, dass die in der Technik und hinter der Technik stehenden Interessen offen angesprochen und transparent gemacht werden. Es gibt keine „neutrale“ Technik.

Technische Lösungen sind immer Ausdruck des Wertezusammenhangs und der Interessen jener Menschen, die solche technischen Lösungen hervorbringen oder dafür bezahlt werden. Soziale Technikgestaltung hingegen will die Interessenbündel in der Technikentwicklung demokratisieren und bislang nicht berücksichtigte Interessengruppen in den Gestaltungsprozess hineinnehmen.

Als in den neunziger Jahren junge, zumeist männliche, gesunde, seh- und hörfähige Entwickler ihre Produkte präsentierten, konnte man sich schnell darüber einig werden, dass das Entwicklerteam die Lebenslage von Seh- und Hörgeschädigten komplett vergessen hatte. Als Folge pluralisierte sich die Software-Szene. Von nun galt es eher als schick, neue WebSites zu kreieren, die barrierefrei sind. Dies ist ein einfaches Beispiel von Technikgestaltung, bei der „vergessene“ Interessen endlich eingebunden wurden.

Gute Technikgestaltung lebt von der Offenheit für Neues, von der Fähigkeit, andere Nutzungsinteressen zu berücksichtigen, von der Ermöglichung des noch nicht Geschaffenen. So entstehen auch soziale Innovationen, die gesellschaftlich inklusiv wirken. Was aber bedeutet es für die Potenziale innovativer Technikgestaltung, wenn die Perspektive der Möglichkeit weggedrückt und durch die „stumme Macht des Faktischen“ ersetzt wird? Wenn statt neuen Wegen nur noch das Unabänderliche zu gelten scheint?

Wenn Betriebsrätinnen und Betriebsräte darüber nachdenken, wie die Nutzung von Algorithmen und algorithmischen Entscheidungssystemen nach sozialen Schutzstandards und gesellschaftlichen Interessen offen gelegt und gestaltet werden können, suchen sie nach neuen Möglichkeiten. Das Projekt „Der mitbestimmte Algorithmus“ des Forum Soziale Technikgestaltung will dafür Lösungen beibringen. Einem solchen Suchen nach neuen Wegen wird allzugern entgegengehalten, „dass das nicht gehe“. Technik sei nun mal Technik und sie folge eigenen Gesetzen. Doch wenn man diesen „eigenen Gesetzen“ eine genauere Aufmerksamkeit schenkt, wird schnell offensichtlich, dass nur schlichte Ablehnung der Gestaltungs- und Änderungsansätze gemeint ist. Man solle sich mit dem Vorhandenen zufrieden geben. Die Ideen der anderen Möglichkeiten seien doch nur abwegig.

Für eine solche bremsende Kommunikationsstrategie der Ablehnung gibt es ein vermeintlich „neues“ und vermeintlich „modisches“ Schlagwort, das entmutigen soll und die Enttäuschung zum Tagesinhalt umwerten will. Die Unmöglichkeit der Veränderung, die Unveränderbarkeit heißt nun „das neue Normale“. In den Worten eines einflussreichen Wirtschaftsakteurs klingt die Umwertung noch klarer: „Die coronabedingte Zwangs-Digitalisierung hat viele Unternehmen zum Umdenken gezwungen. Was vor einigen Wochen noch undenkbar erschien, ist nun zu einer ,neuen Normalität‘ geworden.“ Die Wortschöpfung der „Zwangs-Digitalisierung“ zeigt eine fatale Richtung auf. An anderer Stelle wird mit der Parole „Managing The New Normal“ ein Neustart empfohlen. Der „Neustart“ klingt dabei mehr nach einem Rückstart in die Vergangenheit. Woanders vertritt man in ähnlicher Weise die Meinung, die „neue Normalität ist digital.“ Schon fordern die Anhänger der „neuen Normalität“ ein neues „Mindset“. Dies klingt nicht nach der Wahrnehmung neuer Möglichkeiten, sondern eher nach der Stabilisierung eines alten Denkens.

Erforderlich ist das Gegenteil: Die Fähigkeit, neue kreative Möglichkeiten der seit dreißig Jahren andauernden digitalen Transformation auszuloten, sie zu prüfen und partizipativ-demokratisch gestalterisch umzusetzen. Das neue „Noch-Nicht“ sollte das Normale werden.

 

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Missverständnisse um das „HomeOffice“

Posted on Mai 28, 2020 by Welf Schroeter

Seit Wochen wandert der Begriff „HomeOffice“ durch Zeitungen, Radio und TV-Meldungen. Als Reflex auf die Viren-Bedrohung wird abhängig Beschäftigten in Büros, Verwaltungen und Betrieben eine Neuerung vorgeschlagen: Sie mögen doch zeitweise vom „HomeOffice“ aus ihre Arbeit leisten. Dabei wird in Sprache und Bild der Eindruck erweckt,  es handele sich um eine extra für die Corona-Phase entwickelte Innovation. Dieser Eindruck und diese Botschaft ist falsch.

Die Idee der Einrichtung eines online angebundenen häuslichen Arbeitsplatzes ist schon mehr als dreißig Jahre alt. Das Modell des wechselnden Arbeitens zwischen Betrieb, zuhause oder unterwegs gehört unter die Überschrift des „mobilen Arbeitens“. Ein Unterpunkt des „mobilen Arbeitens“ wurde in den neunziger Jahren als „alternierende Telearbeit“ bezeichnet. Zu den Varianten des „mobilen Arbeitens“ haben Arbeitgeber und Beschäftigtenvertretungen (Betriebsräte, Personalräte, MAVs) schon vor über zwanzig Jahren eine Fülle von Betriebs- bzw. Dienstvereinbarungen abgeschlossen. Kern der Vereinbarungen war die rechtliche und technische Gleichstellung des Arbeitsplatzes in Betrieb bzw. Verwaltung mit dem Arbeitsplatz zuhause. „Mobiles Arbeiten“ ist nicht „Vier-Null“ und ist nicht neu. Die Botschaft, es sei neu und noch nie dagewesen, dient in der Regel dazu, die von Betriebs- und Personalräten errungenen sozialen Standards und Rechte zu hintergehen oder gar als nicht existent zu bezeichnen.

Ein weiterer wichtiger Punkt im „HomeOffice“-Szenario ist die Berücksichtigung von Arbeits- und Gesundheitsschutz. Dafür gibt feste Vorgaben, die nicht hintergangen werden sollten. Diese Standards helfen auch Selbstständigen im Umgang mit der „mobilen Arbeit“. Wer im „HomeOffice“ tätig ist, sollte den Inhalt des Wortes „Gefährdungsbeurteilung“ kennen und auf dessen Umsetzung achten.

„HomeOffice“ kann bei guter Gestaltung ein akzeptabler Baustein individeller Arbeitskultur und Zeitsouveränität sein. Jedoch sollten alle Akteure sich an den jahrelangen Erfahrungen und Standards orientieren. Die Aussage, „HomeOffice“ sei so neu, dass es keine Rahmensetzungen gäbe, ist eine Finte.

 

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„Der mitbestimmte Algorithmus“ – Ein Buch mit Diskussionsergebnissen aus dem Forum Soziale Technikgestaltung

Posted on Januar 10, 2020 by Welf Schroeter

Im Denken einer konstruktiven Technikgestaltung liefert dieses Buch Einblicke in den Prozess der partizipativen Einführung neuer Technologien. Aus der Perspektive von Beschäftigten, Betriebs- und Personalräten sowie aus sozialwissenschaftlicher Sicht stellen die Autorinnen und Autoren eine Werkstatt-Zwischenbilanz zum Stand der Themen Plattformarbeitswelten, Algorithmen, algorithmische Entscheidungsprozesse und zum „mitbestimmten Algorithmus“ (Schröter) vor. Es geht um eine andere Annäherung an die Zukunft der Arbeit und die Arbeit der Zukunft. Dazu schlug das Netzwerk „Forum Soziale Technikgestaltung“ (FST) bereits im Jahr 2015 das Konzept eines „mitbestimmten Algorithmus“ vor. Nun geht es nicht mehr nur um den „Code“ sondern um die Demokratisierung des algorithmischen Entscheidungssystems als Ganzes.

Die bisherige Debatte über einen Aufbau von Gestaltungskompetenz für die demokratische Formierung „autonomer“ und „selbstlernender“ Software-Systeme erbrachte eine Reihe von grundsätzlichen (generischen) Kriterien für die zulässige Implementierung von neuer „Delegationstechnik“, die den Anspruch erhebt, an Stelle des Menschen rechtsverbindliche Entscheidungen in Echtzeit zu treffen. Dies überschreitet die bisherigen Vorstellungen einer „Assistenztechnik“. Die Autorinnen und Autoren des Bandes bringen Fachkenntnisse und Erfahrungen aus unterschiedlichen Arbeitswelten ein.

Die Texte zeigen Zusammenhänge zwischen Geschäftsmodellen und dem Einsatz der sogenannten „Künstlichen Intelligenz“ auf, beleuchten den Einsatz von Algorithmen in Fertigung und Verwaltung, beschreiben „Algorithmus-Kompetenzen“ und geben den Beschäftigtenvertretungen dreißig Kriterien zur Gestaltung algorithmischer Entscheidungssysteme an die Hand. Von sozialwissenschaftlicher Seite werden neue Plattformarbeitswelten wie externes und internes Crowdworking analysiert. Betriebsräte und Personalräte legen ihre Erfahrungen und Kenntnisse im Hinblick auf verrechtlichte Vereinbarungen zum Technik-Einsatz vor. Sie offenbaren die erworbene Qualität von Gestaltungskompetenz. Der vorliegende Band lädt zur Kontroverse und zu weiterer Vernetzung ein.

Klaus Kornwachs (Nicht vor der KI, vor den Geschäftsmodellen müssen wir uns fürchten), Oleg Cernavin (Algorithmus-Kompetenzen. Grundlage für reflexives und kritisches KI-Bewusstsein), Jan Etscheid, Jörn von Lucke (Anregungen für einen sozialverträglichen Einsatz von künstlicher Intelligenz im öffentlichen Sektor), Welf Schröter (Der mitbestimmte Algorithmus. Arbeitsweltliche Kriterien zur sozialen Gestaltung von Algorithmen und algorithmischen Entscheidungssystemen), Benedikt Simmert, Karen Eilers, Jan Marco Leimeister (Internet Crowd Work an der Schnittstelle sozialer und technischer Elemente der digitalen Arbeitsorganisation), Hannah Ulbrich, Marco Wedel (Forschungsprojekte als Experimentierräume für die Digitalisierung), Bernd Schneider, Bernhard Müller-Klinke, Katharina Parth (Digitalisierung in der Arbeitswelt. Neue Handlungsfelder für Belegschaftsvertreter), Andreas Otte, Welf Schröter in Zusammenarbeit mit Ingo Breite, Frank Gerth, Sylvia Laur, Volker Ost, Can Sekertekin, Andreas Tabor (Lebende Konzernbetriebsvereinbarung als soziale Innovation. Internes Crowdsourcing in der GASAG-Gruppe. Bedeutung – Bewertung – Vollständiger Wortlaut der KBV), Markus Freitag, Claudia Häussler, Chris Purz, Welf Schröter (Chance auf einen geordneten Zukunftsprozess. Gesamtpersonalrat (GPR) überreicht OB Kuhn den Entwurf einer „Lernenden Rahmen- und Zukunfts-Dienstvereinbarung IT und TK“ – Vollständiger Wortlaut des DV-Entwurfes).

Angaben zum Buch: Welf Schröter (Hg.): Der mitbestimmte Algorithmus. Gestaltungskompetenz für den Wandel der Arbeit. Mössingen 2019, 
ISBN 978-3-89376-181-4.

 

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Das herausfordernde FST-Planspiel „BABSSY“

Posted on Oktober 1, 2019 by Welf Schroeter

Das Netzwerk „Forum Soziale Technikgestaltung“ (FST) lädt zur Nutzung des von ihm entwickelten neuen Planspiels „BABSSY“ ein. Die Abkürzung steht für „BetriebsratsArbeit auf Basis ,Autonomer Software-SYsteme‘“. Unter dem Planspiel ist ein eintägiger Bildungsbaustein mit rund sieben Stunden Länge im Rahmen eines Weiterbildungsseminars für Betriebsrätinnen und Betriebsräten zu verstehen.

„BABSSY“ will die Gestaltungskompetenz der Betriebsratsgremien stärken. In einem Szenario sollen Kolleginnen und Kollegen die sich verändernden Arbeits- und Wirtschaftsabläufe erkennen und eigene Handlungsschritte simulieren lernen. Was bedeutet der Einsatz bestimmter neuer Software-Systeme für die Wertschöpfung im Betrieb und die Wertschöpfungskette zwischen den wirtschaftlichen Akteuren?

Im Zentrum des Lernprozesses steht der Erwerb des Verständnisses und der Gestaltungsmöglichkeiten von sogenannten „selbstlernenden“, „selbstdenkenden“ bzw. „autonomen“ Software-Systemen. Natürlich „lernen“ und „denken“ diese Software-Systeme nicht wirklich. Sie stellen vielmehr außerordentlich hochspezialisierte und zum Teil sehr leistungsfähige mathematisierte Software-Werkzeuge dar. Das Planspiel will in mehreren, über den Tag verteilten Schritten, die Beteiligten mit den Herausforderungen vertraut machen. Das Ziel ist die Vermittlung von Orientierungswissen an Betriebs- und Personalräte, Vertrauensleute und Beschäftigte über Möglichkeiten der sozialen Gestaltung dieses Typs von Software im Rahmen der „digitalen Transformation“. Die Vermittlungsbausteine fußen vor allem auf der Analyse der „nachholenden Digitalisierung“ und der Bedeutung „Autonomer Software-Systeme“ (ASS).

Grundlage der Überlegungen aus dem „Forum Soziale Technikgestaltung“ ist dabei ein Perspektivwechsel: Die „autonomen Software-Systeme“ (ASS) stellen nicht nur Objekte der Mitbestimmung und der Gestaltung dar. Die Diskussionen im FST eröffnen zugleich den Blick auf neue Möglichkeiten des Handelns von Betriebs- und Personalräten. Im Zusammenhang mit dem FST-Planspiel entfaltet sich das Szenario einer möglichen Nutzung der ASS zu einer optimierten Betriebsarbeit und als Werkzeuge der Mitbestimmung durch die Beschäftigtenvertretungen selbst. Das Planspiel hilft beim Verständnis der „vorausschauenden Arbeitsgestaltung“ und bei der Annäherung an den „mitbestimmten Algorithmus“ (Schröter).

In einer Reihe außergewöhnlicher Zukunftsworkshops anlässlich des 25-jährigen Bestehens des „Forum Soziale Technikgestaltung“ arbeiteten sich die Kolleginnen und Kollegen aus Betriebs- und Personalräten über zwei Jahre hinweg buchstäblich in die Zukunft: „Wir sollten die neuen technischen Potenziale nicht nur als Teil der Arbeitswelt gestalten, wir sollten sie auch selbst im Betriebsrat anwenden. Mitbestimmung mit Hilfe von ASS-Echtzeit-Bedingungen.“

Im Idealfall nehmen 20 oder 25 Personen an „BABSSY“ teil. Das didaktisch angelegte und vom FST moderierte Planspiel mit einem vorgegebenen Basisszenario für einen simulierten betriebsübergreifenden Mitbestimmungsprozess und verschiedenen Rollen kommt völlig ohne Techniknutzung aus. Tisch, Stuhl, Papier, Bleistift und ein neugieriger Blick wollen Echtzeit in Zeitlupe zerlegen, um Nachvollziehbarkeit, Transparenz und Interventionsmöglichkeiten gedanklich vorausschauend erlebbar zu machen. Der „Klick“ muss im Kopf passieren, bevor er technisch simuliert wird.

Die Durchführung und Moderation des Workshops erfolgt über das Forum Soziale Technikgestaltung. Für das ganztätige Seminar fallen n. V. Honorar- und Reisekosten und ggf. Übernachtungskosten an. Kontakt zu BABSSY: schroeter@talheimer.de

 

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