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Schlagwort: Künstliche Intelligenz

Ein Interventionsrecht als neuer Impuls für die Mitbestimmung

Posted on April 21 by Welf Schroeter

Kolleginnen und Kollegen kennen den Vorgang zuhauf aus der alltäglichen Praxis: Ein Vorgesetzter, eine Vorgesetzte, eine Abteilungsleitung, eine Amtsleitung ordnet die Einführung einer neuen Software für die Arbeitsabläufe an, ohne die Beschäftigtenvertretung zu informieren. Dies geschieht nicht versehentlich sondern in voller Kenntnis, dass ein solches Vorgehen die Mitbestimmungsrechte von Betriebs- bzw. Personalräten verletzt. Führungskräfte wollen Druck machen, wollen sich als starke Macher inszenieren und der Belegschaft unumwunden zeigen, wer das Sagen hat. Für Betriebsrät_innen und Personalrät_innen stellt ein derartiges Verhalten ein erhebliches Ärgernis dar. Das Arbeitsklima ist beschädigt. Vertrauen ist zerstört.

Während in einem guten Betriebsklima die Geschäftsleitung zum frühestmöglichen Zeitpunkt den Betriebsrat umfassend informiert und den Mitbestimmungsprozess auslöst, schaden die Hau-Drauf-Kulturen autoritärer Führungspersönlichkeiten nicht nur dem Miteinander sondern vor allem auch dem Ziel der Technikeinführung selbst. Technik, die ohne Mitbestimmung eingeführt wird, trifft auf Mißtrauen. Mißtrauen verlangsamt und behindert die Anwendungen neuer IT-Werkzeuge. Die Führungskraft interpretiert dies fälschlich als „Technikfeindlichkeit“. In Wirklichkeit ist ein Legitimationsverlust der Führung festzustellen. Falsche Führung behindert die Digitalisierung.

Vor diesem Hintergrund wird aus dem „Forum Soziale Technikgestaltung“ ein neuer Impuls gesetzt: Die Forderung nach einem rückwirkenden und zeitunabhängigen Interventionsrecht. Wenn Führungen an der Mitbestimmung vorbei IT-Werkzeuge implementieren, müssen Beschäftigtenvertretungen das Recht auf Intervention und das Recht auf nachträgliche und zeitunabhängige Rückabwicklung erhalten.

Wenn Führung vermeintliche Fakten schafft, muss der BR oder PR das Recht bekommen, den Vorgang zu stoppen, um die Einführung der digitalen Werkzeuge auf der Basis der Mitbestimmung neu zu starten. Dieses Recht wendet sich nicht gegen Technik, sondern gegen die rechtswidrige Art ihrer Einführung. Das Interventionsrecht als Forderung kann technische Innovationen sichern und zugleich einen mitbestimmten Wandel (Transformation) nachhaltig werden lassen. Damit wird das angestrebte Interventionsrecht auch Teil einer belastbaren Review-Praxis zwischen IT-Teams und Beschäftigtenvertretungen.

Das rückwirkende und zeitunabhängige Interventionsrecht sollte in einer Betriebs- oder Dienstvereinbarung, besser noch in einer Rahmenvereinbarung, festgeschrieben werden.

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Posted in Allgemein | Tagged Betriebsrat Betriebsvereinbarung Dienstvereinbarung Forum Soziale Technikgestaltung Führung Interventionsrecht Künstliche Intelligenz Mitbestimmung Personalrat Review

Ein kleines Märchen für „KI“-Begeisterte  

Posted on März 8 by Welf Schroeter

Ein kleines Märchen für „KI“-BegeistertEs war einmal … So oder so ähnlich beginnen manche Märchen, die wir aus der Zeit unserer Kindheit kennen. Nehmen wir uns die Erzählweise eines Märchens vor, um unseren Kolleginnen und Kollegen in der Arbeitswelt nahezubringen, welche Fragen wir uns bei der Annäherung an den Begriff der sogenannten „Künstlichen Intelligenz“ stellen sollten. Setzen wir uns hin und wenden wir uns einer Märchenerzählung zu:

Es war einmal vor vielen Jahren. Es ist ein sonniger Morgen. Zwei Geschwister – ein Mädchen und ein Junge – sind gerade aufgewacht. Die Eltern gratulieren dem Mädchen zu ihrem sechsten Geburtstag und dem Jungen zu seinem gleichzeitigen fünften Geburtstag. Die Überraschung ist groß, als beide hören, dass sie heute mit den Eltern einen Ausflug in ein riesengroßes Kaufhaus machen. Es ist das Kaufhaus der Phantasie. Die Eltern erklären ihren Kindern auf dem Weg dorthin, dass es sich um ein Geschäft handelt, in dem Menschen ein Fortbewegungsmittel ausleihen oder kaufen können. Das Wort „Fortbewegungsmittel“ ist neu für die Kinder. Die Eltern finden leider nicht die richtigen Sätze, um dieses Wort zu erklären. „Ihr werdet schon sehen“, lautet die knappe elterliche Parole. Vor dem Gebäude angekommen schauen das Mädchen und der Junge die Fassade des Hauses hinauf und fühlen sich ganz klein. „So ein hohes Gebäude“, denken sich beide. Neugierig gehen sie durch die sich öffnende Tür und staunen. So viele Dinge und so viele unterschiedliche Verpackungen sind da zu sehen. Die Eltern stehen etwas zögerlich hinter ihren Kindern.

Da kommt eine Verkäuferin auf die Kinder zu und fragt, was sie im Hause denn finden möchten. Das Mädchen und der Junge blicken die Verkäuferin stumm an. Nach einigen Momenten sagt das Mädchen mutig: „Wir möchten ein Fortbewegungsmittel“. Laut erklingt es aus ihrer Kehle. „Ja, ein Fortbewegungsmittel“ ruft der Junge hinterher. Die Verkäuferin stellt sich der Neugier und fragt zurück: „Ja, was für ein Fortbewegungsmittel wünscht Ihr Euch denn? Einen Roller oder ein Fahrrad, ein Auto oder ein Luftschiff, ein Flugzeug oder ein E-Bike, einen Tieflader oder einen Omnibus, einen LKW oder ein Boot, einen Hubschrauber oder einen Kinderwagen? Dies und vieles mehr sind unsere Fortbewegungsmittel. Habt Ihr schon überlegt, wofür Ihr ein Fortbewegungsmittel braucht? Zum Spielen in der Wohnung oder auf dem Spielplatz, für den Weg zum Kindergarten oder zum Einkaufen beim Bäcker? Habt Ihr Euch schon entschieden?“ – Es ist viel, was die Kinder sehen. Sie würden am liebsten alles mitnehmen. Doch nach Momenten des Nachdenkens und Wartens lächelt die Schwester ihren Bruder an und sagt entschlossen: „Lass uns heimgehen um herauszufinden, was wir wollen.“ Gesagt, getan. Beide kehren zurück nach Hause, voller Eindrücke und voller Fragen. – Hier endet das kurze Märchen.

Warum ist diese Erzählung von Bedeutung? Ersetzen wir in dem Märchen das Wort „Fortbewegungsmittel“ durch den Begriff der sogenannten „Künstlichen Intelligenz“. Dabei wird deutlich, worum es geht. Es gibt nicht „das“ Fortbewegungsmittel sondern viele. Es gibt nicht „die“ „Künstliche Intelligenz“ sondern viele. Wer sich ein Fortbewegungsmittel kauft, ohne sich vorher zu überlegen, wozu es dienlich sein soll, begeht einen Fehlkauf. Wer sich „Künstliche Intelligenz“ beschafft, ohne vorher zu überlegen, wofür sie von Nutzen sein könnte, startet eine Fehlinvestition. Wer wie ein Fernseh-Showmaster über den Bildschirm huscht und etwas von „der“ „KI“ redet, hat nicht begriffen, worin die Herausforderungen bestehen. Die entscheidende Frage heißt nicht, ob man sich die sogenannte „KI“ besorgt. Die Schlüsselfragen für das Nachdenken lauten: Wofür? Und welche?

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Posted in Allgemein | Tagged Künstliche Intelligenz Märchen

Eine innovative Mitbestimmungspraxis im Rahmen des BMBF-Kompetenzzentrums KARL

Posted on April 20, 2025 by Welf Schroeter

Für Betriebs- und Personalräte: Ein handlungsleitender „Mitbestimmungsplan“ des „Forum Soziale Technikgestaltung“ mit dazugehöriger „Checkliste“ zur Einführung sogenannter „Künstlicher Intelligenz“ – Wie wir den Wandel in Unternehmen und Verwaltungen gestalten können

Aus der langjährigen Praxiserfahrung des „Forum Soziale Technikgestaltung“ (FST) entstanden in Dialogen mit Frauen und Männern aus Betriebs- und Personalräten zwei neue Mitbestimmungswerkzeuge zur Einführung algorithmischer Steuerungs- und Entscheidungssysteme (sogenannte „Künstliche Intelligenz“). Die beiden Werkzeuge reagieren auf die Differenzierung komplexer IT-Systeme in „Assistenztechnik“ und „Delegationstechnik“. Beide Techniken erfordern unterschiedliche Verfahren innerhalb der Mitbestimmung. Der Mitbestimmungsweg für die Einführung von „Assistenztechnik“ verläuft anders als der Mitbestimmungsweg zur Einführung von „Delegationstechnik“.

Link zum FST-Beitrag: http://www.blog-zukunft-der-arbeit.de/wp-content/uploads/2025/04/KARL_Fuer_die_innovative_Mitbestimmungspraxis_Mitbestimmungsplan_und_Checkliste-NEU.pdf

Link zum Beitrag in KARL: https://kompetenzzentrum-karl.de/karl-angebote/mitbestimmungspraxis/

Es handelt sich um einen Beitrag des FST für das Verbundvorhaben „Kompetenzzentrum KARL – Künstliche Intelligenz für Arbeit und Lernen in der Region Karlsruhe“. Das Vorhaben KARL wird gefördert im Rahmen des Forschungsschwerpunktes „Zukunft der Arbeit: Regionale Kompetenzzentren der Arbeitsforschung“ des Bundesministeriums für Bildung und Forschung (BMBF) zum Thema „Gestaltung neuer Arbeitsformen durch Künstliche Intelligenz“.

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Posted in Allgemein | Tagged algorithmische Entscheidungssysteme Assistenztechnik Betriebsrat Delegationstechnik Forum Soziale Technikgestaltung Künstliche Intelligenz Mitbestimmung

Handlungsempfehlungen für Sozialpartner

Posted on Juli 31, 2023 by Welf Schroeter

Im Rahmen des vom Bundesforschungsministerium BMBF geförderten Projektes KARL hat das „Forum Soziale Technikgestaltung“ (FST) zehn Kurz-Videos (Screencast-Videos, d.h. Powerpointfolien mit darüber gelegter Sprache) zur Unterstützung betrieblicher Mitbestimmungsprozesse erstellt.

Die Abkürzung KARL steht für „Kompetenzzentrum KARL – Künstliche Intelligenz für Arbeit und Lernen in der Region Karlsruhe“. Das FST ist Partner in KARL. Die zehn „KARL-kurzimpulse“ sind an beide Sozialpartner in Unternehmen, Dienstleistung und Verwaltung adressiert. In jeweils nur wenigen Minuten werden den Akteuren (Arbeitgeber und Beschäftigtenvertretung) Handlungsimpulse und Handlungsempfehlungen in verständlicher Sprache gegeben.

Die Kurzvideos haben Menschen im Blick, die schon auf lange Lebenserfahrungen zurückblicken können. Die „kurzimpulse“ sind sehr nüchtern, sachlich verdichtet und ruhig angelegt – ohne unnötige interaktive Ablenkung. Sie dauern jeweils plus/minus drei Minuten. Nur der letzte Teil mit Vertiefungsvorschlägen erreicht etwas mehr als sieben Minuten.

Zehn KARL-kurzimpulse – Praxistipps in Alltagssprache zur erfolgreichen Einführung komplexer Technik – Vorschläge an die Sozialpartner

kurzimpuls 01 (3:45 Min.) Ein Angebot für Sozialpartnerinnen und Sozialpartner in der mitbestimmten Arbeitswelt. Vorbemerkung und Übersicht über die KARL-Video-kurzimpulse

kurzimpuls 02 (2:50 Min.) Was ist aus der Sicht der Arbeitswelt bei der kommenden Stufe der Digitalisierung wirklich neu?

kurzimpuls 03 (2:49 Min.) Warum wir unterscheiden sollten, was „Nachholende Digitalisierung“ darstellt und was darüber hinaus geht?

kurzimpuls 04 (2:16 Min.) Was ist unter dem Begriff der „Assistenztechnik“ zu verstehen?

kurzimpuls 05 (2:16 Min.) Was bedeutet „Delegationstechnik“?

kurzimpuls 06 (3:39 Min.) Was ist das Besondere an „sich selbst verändernder Delegationstechnik“?

kurzimpuls 07 (2:36 Min.) Die Einführung komplexer „Delegationstechnik“ benötigt neue Aushandlungsformate

kurzimpuls 08 (2:19 Min.) „Moderierter Spezifikationsdialog“ – Was ist darunter zu verstehen?

kurzimpuls 09 (2:35 Min.) Eine wichtige Empfehlung: Erst Arbeitsabläufe verbessern, dann digitale Technik auswählen!

kurzimpuls 10 (7:45 Min.) Praxistipps und Umsetzungshilfen für Sozialpartner zur gemeinsamen Einführung algorithmischer Systeme. Ergänzung: Link-Liste als pdf-Datei

Posted in Allgemein | Tagged algorithmische Entscheidungssysteme Assistenztechnik Delegationstechnik Künstliche Intelligenz Mitbestimmung Moderierte Spezifikationsdialoge Nachholende Digitalisierung Sozialpartner

Warum die Einführung neuer Technologien auch neue Wege der Gestaltung und Mitbestimmung benötigt

Posted on April 12, 2023 by Welf Schroeter

Wenn Maschinen zunehmend die Arbeit von Menschen übernehmen und selbstständig entscheiden, dann schwindet die Mitbestimmung durch den Menschen. Die Folge wären intransparente Entscheidungen und Prozesse ohne Mitsprache. Zudem geht das prozesshafte Erfahrungswissen von Arbeitnehmer_innen verloren. Bisherige Ansätze, die Systeme in den Arbeitsalltag zu integrieren, konzentrieren sich fast ausschließlich auf die Stärkung technischer Kompetenzen von Arbeitnehmer_innen, damit diese die neue Technik beherrschen. Dieser Ansatz ist richtig, doch greift er zu kurz, da der Einsatz von sogenannter „Künstlicher Intelligenz“ („KI“) einen viel tiefgreifenderen Wandel bringt als die bisherige Digitalisierung. Was es braucht sind neue Konzepte und Herangehensweisen, um heute Konsequenzen zu diskutieren, die die Arbeitnehmer_innen erst in der Zukunft betreffen.

Siehe dazu die Aufzeichnung des Beitrages des „Forum Soziale Technikgestaltung“ (FST) von der gemeinsamen Veranstaltung der Friedrich-Ebert-Stiftung Baden-Württemberg und des FST am 29. März 2023 im Literaturhaus Stuttgart. Der Vortrag (Welf Schröter) mit dem Titel: „Warum die Einführung neuer Technologien auch neue Wege der Gestaltung und Mitbestimmung benötigt“ ist als Audiodatei (28 Min.) zugänglich unter: https://youtu.be/ZGBKaVLPHX8

Posted in Allgemein | Tagged Digitalisierung Erfahrungswissen Gestaltung Künstliche Intelligenz Mitbestimmung

Ein Blick auf die Menschenwürde

Posted on März 20, 2023 by Welf Schroeter

Fernsehangebot „Künstliche Intelligenz in der Arbeitswelt – ein Blick auf die
Menschenwürde“ mit Beitrag des „Forum Soziale Technikgestaltung“

Das Fernsehangebot „Kirche in Bayern – Das ökumenische Fernsehmagazin“ sendete den Beitrag „Künstliche Intelligenz in der Arbeitswelt – ein Blick auf die Menschenwürde“ (Länge 5 Min. 32 Sek.). Darin kommt auch das „Forum Soziale Technikgestaltung“ (FST) zu Wort. Von Seiten des FST wurde das Basisreferat zur sogenannten „Künstlichen Intelligenz“ auf der Frühjahrstagung der Betriebsseelsorge des Erzbistums Bamberg am 4. März 2023 in Hirschaid gehalten. Die Redaktion des Fernsehmagazins kündigt den Film wie folgt an: Es gibt Begriffe, die schweben über unseren Köpfen wie Luftballons und wir kriegen sie nicht so richtig zu fassen, sind aber sehr beeindruckt. „Künstliche Intelligenz“ ist so ein Begriff; auch weil da mitklingt, dass menschliche Intelligenz bald nicht mehr mitkommen wird, wenn die „KI“ erst mal loslegt – besonders in der Arbeitswelt. Zeit, ein bisschen Luft rauszulassen aus dem Begriffsballon. Die Betriebsseelsorge im Erzbistum Bamberg hat das bei ihrer Frühjahrstagung getan.
Link zum Film: https://youtu.be/zS_O5kdQtR8

Posted in Allgemein | Tagged Künstliche Intelligenz

„LABOR.A 2022“: Ein Beitrag des „Forum Soziale Technikgestaltung“

Posted on Februar 12, 2023 by Welf Schroeter

Auf der „LABOR.A 2022“ stellte das gewerkschaftliche Personennetzwerk „Forum Soziale Technikgestaltung“ (FST) im September 2022 neue Ergebnisse der Anpassung algorithmischer Steuerungs- und Entscheidungssysteme zur Diskussion. Der Rahmen dafür war die Session „Wer gestaltet KI? Algorithmische Steuerung von Arbeit als Thema gesetzlicher, betriebsverfassungsrechtlicher aber auch privatwirtschaftlicher Regulierung“. Der Kurzbericht zur Diskussion bei der „LABOR.A“ und FST-Ansatzpunkte von PROTIS-BIT sind im Mitbestimmungsportal der Hans-Böckler-Stiftung abrufbar:
https://www.mitbestimmung.de/html/wie-gestalten-wir-die-sogenannte-23414.html

Posted in Allgemein | Tagged algorithmische Entscheidungssysteme Der "mitbestimmte" Algorithmus Gestaltung Künstliche Intelligenz PROTIS-BIT

„Moderierter Spezifikationsdialog“ wurde Bestandteil der „DIN NORMUNGSROADMAP KÜNSTLICHE INTELLIGENZ AUSGABE 2“

Posted on Januar 22, 2023 by Welf Schroeter

Nach rund einem Jahr intensiver Kommunikationsarbeit legte eine große Arbeitsgruppe – getragen von „DIN Deutsches Institut für Normung“ und „DKE Deutsche Kommission Elektrotechnik – Elektronik Informationstechnik in DIN und VDE“ die zweite Ausgabe der „Deutschen Normungsroadmap Künstliche Intelligenz“ vor. Sie wurde auf dem „Digitalgipfel 2022“ der Bundesregierung vorgestellt. Das „Forum Soziale Technikgestaltung“ hat in dem Findungsprozess mitgewirkt und das Format „Moderierter Spezifikationsdialog“ eingebracht. Es ist Bestandteil des Gesamtergebnisses geworden. Siehe dort S. 168 in: https://www.din.de/resource/blob/891106/57b7d46a1d2514a183a6ad2de89782ab/deutsche-normungsroadmap-kuenstliche-intelligenz-ausgabe-2–data.pdf

Posted in Allgemein | Tagged Künstliche Intelligenz Moderierte Spezifikationsdialoge

Wie gestalten wir die sogenannte „Künstliche Intelligenz“? – Einladung zur Mitwirkung

Posted on Dezember 8, 2022 by Welf Schroeter

Gefördert von der Hans-Böckler-Stiftung führen das regionale Betriebsrätenetzwerk ZIMT, die IG Metall Heidelberg und das „Forum Soziale Technikgestaltung“ das Technikgestaltungsprojekt für Beschäftigtenvertretungen durch unter dem Namen PROTIS-BIT durch. Dabei werden Erfahrungen und Sachwissen zu neuen digitalen Anwendungen zusammen getragen und aus Sicht von Betriebs- und Personalräten ausgewertet. In einem vierteiligen Vortrag wurde der aktuelle Stand der Gestaltungsdebatte geschildert. Die Vorträge sind frei zugänglich auf Youtube. Bitte überspringen Sie die Werbeeinblendungen. Siehe:

„Wie gestalten wir die sogenannte ,Künstliche Intelligenz‘“ (Teil 1: Nachholende Digitalisierung, Assistenztechnik, Delegationstechnik, Gestaltungsansatz „Der mitbestimmte Algorithmus“)
https://www.youtube.com/watch?v=6HHakS0lUXw

„Wie gestalten wir die sogenannte ,Künstliche Intelligenz‘“ (Teil 2: Vierzig Kriterien aus dem FST zur Gestaltung algorithmischer Steuerungs- und Entscheidungssysteme)
https://www.youtube.com/watch?v=wuxpiDfiYEY

„Wie gestalten wir die sogenannte ,Künstliche Intelligenz‘“ (Teil 3: Neue Gestaltungsimpulse, Format „Moderierte Spezifikationsdialoge“)
https://www.youtube.com/watch?v=sJLqGY3KPNI

„Wie gestalten wir die sogenannte ,Künstliche Intelligenz‘“ (Teil 4: Handlungsempfehlungen für Beschäftigtenvertretungen (BR, PR, MAV), Fünf erste Schritte der Annäherung u.v.m.) https://youtu.be/P1uapN3gyoA

Wer an dem FST-Diskurs mitwirken möchte, kann sich beim Leiter des FST, Welf Schröter, melden unter: schroeter@talheimer.de

Interessierte können in den kostenfreien FST-Newsletter-Verteiler aufgenommen werden.

Posted in Allgemein | Tagged Beschäftigtenvertretungen Forum Soziale Technikgestaltung IG Metall Heidelberg KI Künstliche Intelligenz Mitbestimmung PROTIS-BIT Technikgestaltung ZIMT

Gesamtpersonalrat erreicht epochale Vereinbarung zur Gestaltung der Digitalisierung und der sogenannten „KI“

Posted on Juli 20, 2022 by Welf Schroeter

Nach mehrjähriger Vorarbeit ist es dem Gesamtpersonalrat der Landeshauptstadt Stuttgart (GPR LHS) gelungen, einen außergewöhnlichen und epochalen Erfolg auf dem Weg der mitbestimmten Gestaltung der Digitalisierung und der sogenannten „Künstlichen Intelligenz“ („KI“) zu erringen. Unter der Leitung der GPR-Vorsitzenden Claudia Häussler und ihres GPR-Kollegen Chris Purz erreichte das Team des GPR die Durchsetzung einer Rahmendienstvereinbarung zur Digitalisierung und Informationstechnik. Der Erfolg wurde möglich durch die enge Zusammenarbeit zwischen dem GPR LHS und dem „Forum Soziale Technikgestaltung“. Der Leiter des „Forum Soziale Technikgestaltung“, Welf Schröter, trug zur Vorbereitung bei und begleitete das Vorhaben als Berater des GPR. Die Rahmen-DV wurde im Mai 2022 unterschrieben. Zur DV in der Länge von 11 Seiten gehören rechtlich gleichgestellte acht Anlagen mit abermals zusammen 11 Seiten Umfang.

Ein besonderes Kennzeichen der Rahmen-DV sind die zahlreichen Innovationsimpulse, die auf Eigeninitiative der Beschäftigtenvertretung entstanden und die vom öffentlichen Arbeitgeber mitgetragen werden. Nachfolgend ist nach einer Vorbemerkung die Zusammenfassung der wichtigsten Inhalte des epochalen Dokumentes zu lesen. Am Ende findet sich das 22-seitige Dokument als pdf-Datei, um damit Kolleginnen und Kollegen in anderen Kommunen aber auch in Industrie und Dienstleistung zum eigenaktiven Handeln zu ermutigen. Inzwischen wurde die Rahmen-DV für den „Deutschen Personalräte-Preis 2022“ nominiert.

Vorbemerkung zur Entstehung der DV 

Auf Eigeninitiative erarbeitete der GPR LHS den Entwurf einer Rahmendienstvereinbarung zur Gestaltung der digitalen Transformation der Landeshauptstadt Stuttgart und zur Erweiterung der Mitbestimmung. Im Zentrum stehen dabei die Zukunftsorientierung (nicht nur die nachholende Digitalisierung sondern auch die vorausschauende Gestaltung sog. „KI“), die Sicherung der  Beschäftigung, der verbindliche Vorab-Zukunftsdialog, der moderierte Spezifikationsdialog zur Gestaltung algorithmischer Systeme, die strukturiert Prozessdarstellung der „KI“-Implementierung mit Veto-Recht, Qualifizierung, Barrierefreiheit und die Ausrichtung zur Assistenztechnik.

Die zunehmende Zahl der geplanten Einführungen digitaler Werkzeuge und Plattformen hat die Mitbestimmung vor eine komplexe Herausforderung gestellt. Eine Rahmendienstvereinbarung sollte aus der Sicht des GPR die Abläufe transparent und verbindlich strukturieren sowie Prozessabläufe regeln, um das Aushebeln der Mitbestimmung zu vermeiden. Der GPR wollte statt einer nur reaktiven Rolle den proaktiven Part der Gestaltung beteiligungsorientiert einnehmen: Digitalisierung ja, jedoch mitbestimmt. Das Hintergehen der Mitbestimmung galt es zu unterbinden. Der GPR ergriff die Initiative.

Die Mitglieder von GPR und PRs haben sich über die neuen digitalen Innovationen kundig gemacht, sich qualifiziert und sich beteiligungsorientiert untereinander abgestimmt. Die Hinzuziehung einer externen Beratung für den GPR hat die Hinwendung zum Blick auf die Zukunft der Kommunalverwaltung unterstützt. Über ein Jahr lang hat der GPR mit dem öff. Arbeitgeber verhandelt. Dabei drängte der GPR auf neue Verfahren und Kriterien zur Einführung algorithmischer Systeme. Die sog. „KI“ soll Assistenztechnik bleiben. Aus ethischen Gründen soll die sog. „KI“ nicht anstelle des Menschen entscheiden.

Am Ende der erfolgreichen Verhandlung steht die „Rahmendienstvereinbarung zur Digitalisierung und Informationstechnik bei der Landeshauptstadt Stuttgart“. Ein einschlägiges Werk auf elf Seiten mit zzgl. 8 Anlagen. Im „Zukunftsdialog“ besprechen der öff. Arbeitgeber und der GPR die digitale Strategie vor (!) ihrer Umsetzung. In Kooperation mit der städt. IT-Abteilung konnten die Prozessmodellierung und der „Spezifikationsdialog“ vereinbart werden. Weitreichende Schritte der Qualifizierung und Beschäftigungssicherung konnten verankert werden. Diese Rahmen-DV formt die „KI“-Technik zur Assistenz. Soziale Innovation geht vor technischer Innovation.

Kurzzusammenfassung der Eckpunkte der Rahmendienstvereinbarung

Unsere Kolleginnen und Kollegen des Gesamtpersonalrates der Landeshauptstadt Stuttgart haben durch ihre Initiative eine neue innovative Richtung in der Kultur der Mitbestimmung eingeschlagen. Wir haben eine neue Praxis der Mitbestimmung und eine Erweiterung der Mitbestimmung in einer

„Rahmendienstvereinbarung zur Digitalisierung und Informationstechnik bei der Landeshauptstadt Stuttgart (nachfolgend Rahmendienstvereinbarung) zwischen der Landeshauptstadt Stuttgart, vertreten durch den Oberbürgermeister und dem Gesamtpersonalrat, vertreten durch die Vorsitzende“

angestoßen, ausgehandelt und verbindlich gemacht. Soziale Innovationen werden mit technischen und organisationellen Innovationen verknüpft.

Das Gesamtwerk der Rahmen-DV fügt sich aus 11 Seiten verbindlicher Vereinbarung mit weiteren acht – im gleichen Sinne verbindlichen – Anlagen im Umfang von 11 Seiten zusammen. Die Rahmen-DV umfasst somit insgesamt 22 Seiten.

Die Besonderheit der neuen Rahmen-DV gründet in der Verbindung reaktiver traditioneller Schutzaufgaben der Beschäftigtenvertretung mit vorausschauender, proaktiver Zukunftsgestaltung der kommenden Arbeitswelten. Dem GPR geht es nicht nur um die soziale Gestaltung der gegenwärtigen Arbeitsumgebungen sondern zugleich um die arbeitnehmerorientierte Einbettung der algorithmischen Assistenztechnik der nahen Zukunft (der sogenannten „Künstliche Intelligenz“) in den arbeitsweltlichen Transformationsprozess.

Die Initiative dazu ging von den Kolleginnen und Kollegen im Gesamtpersonalrat aus. Mit einem intensiv und qualifiziert ausgearbeiteten Entwurf überraschte das Gremium den Arbeitgeber, der an vielen Stellen noch in althergebrachten Vorstellungen von Techniknutzungen befangen war. Durch einen strategischen Dialog der Beschäftigtenvertretung mit Vertreterinnen der Stadtverwaltung aus unterschiedlichen Fachbereichen konnte ein hochkompetentes Aushandlungsergebnis und eine Zustimmung der Spitze der Stadtverwaltung erreicht werden.

Die zentralen Neuerungen der tragfähigen Lösung lassen sich in sieben Innovationen beschreiben:

  • Erste Innovation: Es gibt nun die Festlegung eines transparenten und zugleich differenzierten Verfahrens zur Einführung neuer IT-Strukturen und Software-Systeme. Diese – auch grafisch dargestellte – Prozesskette der mitbestimmten Implementierung differenziert die Qualität von technischen Ebenen und weist ihnen unterschiedliche Verfahrensschritte zu. Dadurch werden die Kommunikationsprozesse zwischen IT-Teams und GPR allseitig transparent, verbindlich und entlastet. Neue Regularien vereinfachen und beschleunigen die Einführung von Standardsoftware. Die Partner können sich auf die großen technologischen Herausforderungen und deren präventiv zu behandelnden Folgen konzentrieren.
  • Zweite Innovation: Der GPR hat mit der Spitze der Stadtverwaltung und den IT-Teams einen speziellen „Zukunftsdialog“ vereinbart: „Der Zukunftsdialog unterstützt eine vorausschauende, strukturierte und beteiligungsorientierte Umsetzung von Digitalisierungsvorhaben zwischen Verwaltung und Gesamtpersonalrat sowie weiterer Akteur*innen und dient der Prozessvereinfachung und Beschleunigung.“ Der GPR hat darin Initiativrecht. Der Zukunftsdialog tagt zwei Mal pro Jahr.
  • Dritte Innovation: Um die Interessen der Beschäftigten angesichts des digitalen Wandels zu schützen und Entlassungen zu vermeiden, enthält die Rahmen-DV den vereinbarten Passus: „Die Landeshauptstadt Stuttgart verzichtet auf betriebsbedingte Kündigungen aufgrund der Digitalisierung.“
  • Vierte Innovation: Angesichts der Perspektiven, dass ein Teil der neuen algorithmischen Steuerungs- und Entscheidungssysteme („KI“-Systeme) nach ihrem Start schwerlich oder gar nicht mehr ausreichend gestaltbar sind und eine generelle Dokumentationsfähigkeit der innersoftwaretechnischen Ablaufprozesse kaum mehr gegeben ist, muss der Gestaltungsprozess vor (!) der Implementierung solcher sich selbstverändernder Software-Systeme (sogenannter „selbstlernender Software“) stattfinden. In Kooperation mit dem Projekt „Der mitbestimmte Algorithmus“ des „Forum Soziale Technikgestaltung“ wurde in der Rahmen-DV ein neuer Mitbestimmungsbaustein eingeführt. Die Partnerinnen und Partner verständigten sich auf die verbindliche Einführung der Praxis von „moderierten Spezifikationsdialogen“. Diese Dialoge vor der Implementierung sollen soziale Technikgestaltung im algorithmischen System auf der Basis des Erfahrungswissens der Kolleginnen und Kollegen gewährleisten. In der DV heisst es unter anderem: „Aus den gemeinsam gewonnenen Erfahrungen in den Dialogen werden verbindliche Anforderungen formuliert. Diese stellen die Grundlage für zukünftige Einführungsprozesse dar und sollen diese erleichtern.“ Für nur regelbasierte Softwareanwendungen ist der Spezifikationsdialog nicht zuständig. In den Spezifikationsdialogen hat der GPR ein Initiativrecht.
  • Fünfte Innovation: Im genau beschriebenen Verlaufsmuster, wie neue IT-Technik im Mitbestimmungsprozess zu behandeln ist, wurde zugunsten des GPR ein Vetorecht verankert: „Wenn die Personalvertretung dem Antrag bei Erfordernis einer Zustimmung nicht zustimmt, dann kann die Anforderung / der Change nicht umgesetzt werden.“
  • Sechste Innovation: Im Rahmen der notwendigen Qualifizierungsmaßnahmen für die Beschäftigten müssen auch Kolleginnen und Kollegen aus den Personalräten und dem Gesamtpersonalrat sich weiterbilden können. Dazu garantiert die Rahmen-DV unter anderem: „Die Beschäftigten der Landeshauptstadt Stuttgart müssen auf diesem Weg aktiv durch Fort- und Weiterbildung sowie Personalentwicklung begleitet werden. Dies geschieht durch die rechtzeitige Bereitstellung von geeigneten Maßnahmen im Bereich Personalentwicklung, der Ausbildung, der Führungskräfteentwicklung und der Fortbildung. Auch den Mitgliedern von Personalvertretung und Schwerbehindertenvertretung, die an diesen Themen und Projekten beteiligt sind, muss Gelegenheit gegeben werden sich über aktuelle Entwicklungen, Technologien und Verfahren zu informieren bzw. fortzubilden.“
  • Siebte Innovation: Die Unterzeichnenden der neuen Rahmen-DV erklären, dass sie bei der Nutzung algorithmischer Steuerungs- und Entscheidungssysteme (sogenannter „KI“-Systeme) an der Orientierung auf die „Assistenztechnik“ festhalten: „Der Mensch steht an erster Stelle und die Technik hat eine dienende und unterstützende Funktion.“

In hervorgehobener Weise unterstreicht die Rahmen-DV die Bedeutung der informationellen Selbstbestimmung: „Um das Vertrauen der Beschäftigten sowie der Bürger*innen in den digitalen Wandel zu stärken, vereinbaren sich die Vertragsparteien zu einer ,sensiblen Datenschutzkultur‘ beim Umgang mit personenbezogenen und personenbeziehbaren Daten und zur ,Förderung einer Kultur des Datenselbstschutzes‘ der Nutzer*innen. Diese vereinbarte sensible Datenschutzkultur setzt die rechtlichen, technischen, organisatorischen und sozialen Standards des Landesdatenschutzgesetzes und der europäischen Datenschutzgrundverordnung aktiv um. Damit wird die Bewahrung des Rechtes auf informationelle Selbstbestimmung des Individuums und der Schutz der Privatheit gewährleistet.“

Neben den dargelegten sieben Innovationen regelt die neue Rahmen-DV ebenso die Kernthemen einer Beschäftigtenvertretung wie Datenschutz, Datensicherheit, Rolle der Schwerbehindertenvertretung, Ortung, Profilbildung, Cloudlösungen, Arbeits- und Gesundheitsschutz, Qualifizierung, Weiterbildung, Barrierefreiheit, Social Media, Haftung, vorausschauende Arbeitsgestaltung, keine Leistungs- und Verhaltenskontrollen und Changemanagement: „Die Umsetzung der Digitalisierung wird so ausgerichtet, dass die Prinzipien der Chancengleichheit, der Integration, der Inklusion und der Diversity beachtet werden.“

In der Rahmen-DV wurde zudem festgelegt, dass der GPR auf Kosten des Arbeitgebers externe Beratungsleistungen nutzen kann.

Abschließend sei betont, dass den Kolleginnen und Kollegen des GPR auch der gute Service für Bürgerinnen und Bürger am Herzen liegt. In der Rahmen-DV wurde daher auf Drängen der Personalrätinnen und Personalräte festgehalten: „In den kommenden Jahren werden neben den digitalen Angeboten Verwaltungsleistungen auch vor Ort als ,analoger Grundservice‘ mit persönlichem Kontakt angeboten.“

Als Vertiefung seien die 22 Seiten (Rahmen-DV mit ihren acht verbindlichen Anlagen) beigefügt. (Hier bitte die pdf-Datei öffnen oder herunterladen.)

Kontakt und Rückfragen bitte an: schroeter@talheimer.de

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