„Mitbestimmungsplan“ und „Checkliste“ zur Gestaltung sogenannter „Künstlicher Intelligenz“

„Wie wir die sogenannte ,Künstliche Intelligenz‘ gestalten“ – unter diesem Leitmotiv haben Kolleginnen und Kollegen aus Beschäftigtenvertretungen im Verbund des Personennetzwerkes „Forum Soziale Technikgestaltung“ (FST) zwei zusätzliche Schritte der Mitbestimmung entworfen: Ein ergänzender „Mitbestimmungsplan“ wendet sich zunächst an Beschäftigtenvertretungen von größeren Unternehmen und Verwaltungen. Sie können mit diesem „Mitbestimmungsplan“ vorangehen und als Beispiele für andere wirken. Ziel ist es, Kolleginnen und Kollegen zum Handeln zu ermutigen. Der „Mitbestimmungsplan“ führt zusätzliche Schritte wie etwa das Format „Moderierter Spezifikationsdialog“ und die FST-„Checkliste“ ein. Zugleich setzt dieser „Mitbestimmungsplan“ fünf neuartige Fragen an den Anfang jedes Gestaltungs- und Mitbestimmungsvorganges, durch den komplexe algorithmische Systeme eingeführt werden sollen.

Der „Mitbestimmungsplan“ unterscheidet zwischen einerseits Technik, die den Menschen unterstützt. Dabei bleibt die Entscheidungshoheit beim Menschen. Diese Technik trägt den Namen „Assistenztechnik“. Andererseits gibt es Technik, auf die eine Vollmacht übertragen wird. Eine solche Technik kann selbst Entscheidungen treffen. Diese Technik lässt sich als Vollmachtstechnik oder „Delegationstechnik“ bezeichnen. Für die Gestaltung der Vollmachtstechnik benötigt die Mitbestimmung einen zusätzlichen Baustein: Eine Interessensaushandlung zwischen dem Erfahrungswissen der Belegschaft und dem Wissen des IT-Teams. Diese Aushandlung erfolgt vor der Einführung der „Delegationstechnik“. Die Aushandlung wird „Moderierter Spezifikationsdialog“ genannt. Er muss in einer Vereinbarung verankert werden.

Zum die bisherige Praxis ergänzenden FST-„Mitbestimmungsplan“ stellt das FST eine neue „Checkliste“ bereit. Sie dient Kolleginnen und Kollegen in Euro-BRs, KBRs, GBR, BRs, GPRs, PRs und MAVs als Orientierung: Wo stehen wir? Worum geht es? Was können wir? Wo benötigen wir Beratung? Die „Checkliste“ schafft in wenigen Minuten Klarheit über die Dimension einer IT-Einführung.

Link zum „Mitbestimmungsplan“

(Es wird empfohlen, den „Mitbestimmungsplan“ farbig auszudrucken und farbig auf ein A3-Format zu vergrößern. Dieses kann an geeigneter Stelle an die Wand geklebt werden.)

Link zur „Checkliste“

Warum die Einführung neuer Technologien auch neue Wege der Gestaltung und Mitbestimmung benötigt

Wenn Maschinen zunehmend die Arbeit von Menschen übernehmen und selbstständig entscheiden, dann schwindet die Mitbestimmung durch den Menschen. Die Folge wären intransparente Entscheidungen und Prozesse ohne Mitsprache. Zudem geht das prozesshafte Erfahrungswissen von Arbeitnehmer_innen verloren. Bisherige Ansätze, die Systeme in den Arbeitsalltag zu integrieren, konzentrieren sich fast ausschließlich auf die Stärkung technischer Kompetenzen von Arbeitnehmer_innen, damit diese die neue Technik beherrschen. Dieser Ansatz ist richtig, doch greift er zu kurz, da der Einsatz von sogenannter „Künstlicher Intelligenz“ („KI“) einen viel tiefgreifenderen Wandel bringt als die bisherige Digitalisierung. Was es braucht sind neue Konzepte und Herangehensweisen, um heute Konsequenzen zu diskutieren, die die Arbeitnehmer_innen erst in der Zukunft betreffen.

Siehe dazu die Aufzeichnung des Beitrages des „Forum Soziale Technikgestaltung“ (FST) von der gemeinsamen Veranstaltung der Friedrich-Ebert-Stiftung Baden-Württemberg und des FST am 29. März 2023 im Literaturhaus Stuttgart. Der Vortrag (Welf Schröter) mit dem Titel: „Warum die Einführung neuer Technologien auch neue Wege der Gestaltung und Mitbestimmung benötigt“ ist als Audiodatei (28 Min.) zugänglich unter: https://youtu.be/ZGBKaVLPHX8

Gesamtpersonalrat erreicht epochale Vereinbarung zur Gestaltung der Digitalisierung und der sogenannten „KI“

Nach mehrjähriger Vorarbeit ist es dem Gesamtpersonalrat der Landeshauptstadt Stuttgart (GPR LHS) gelungen, einen außergewöhnlichen und epochalen Erfolg auf dem Weg der mitbestimmten Gestaltung der Digitalisierung und der sogenannten „Künstlichen Intelligenz“ („KI“) zu erringen. Unter der Leitung der GPR-Vorsitzenden Claudia Häussler und ihres GPR-Kollegen Chris Purz erreichte das Team des GPR die Durchsetzung einer Rahmendienstvereinbarung zur Digitalisierung und Informationstechnik. Der Erfolg wurde möglich durch die enge Zusammenarbeit zwischen dem GPR LHS und dem „Forum Soziale Technikgestaltung“. Der Leiter des „Forum Soziale Technikgestaltung“, Welf Schröter, trug zur Vorbereitung bei und begleitete das Vorhaben als Berater des GPR. Die Rahmen-DV wurde im Mai 2022 unterschrieben. Zur DV in der Länge von 11 Seiten gehören rechtlich gleichgestellte acht Anlagen mit abermals zusammen 11 Seiten Umfang.

Ein besonderes Kennzeichen der Rahmen-DV sind die zahlreichen Innovationsimpulse, die auf Eigeninitiative der Beschäftigtenvertretung entstanden und die vom öffentlichen Arbeitgeber mitgetragen werden. Nachfolgend ist nach einer Vorbemerkung die Zusammenfassung der wichtigsten Inhalte des epochalen Dokumentes zu lesen. Am Ende findet sich das 22-seitige Dokument als pdf-Datei, um damit Kolleginnen und Kollegen in anderen Kommunen aber auch in Industrie und Dienstleistung zum eigenaktiven Handeln zu ermutigen. Inzwischen wurde die Rahmen-DV für den „Deutschen Personalräte-Preis 2022“ nominiert.

Vorbemerkung zur Entstehung der DV 

Auf Eigeninitiative erarbeitete der GPR LHS den Entwurf einer Rahmendienstvereinbarung zur Gestaltung der digitalen Transformation der Landeshauptstadt Stuttgart und zur Erweiterung der Mitbestimmung. Im Zentrum stehen dabei die Zukunftsorientierung (nicht nur die nachholende Digitalisierung sondern auch die vorausschauende Gestaltung sog. „KI“), die Sicherung der  Beschäftigung, der verbindliche Vorab-Zukunftsdialog, der moderierte Spezifikationsdialog zur Gestaltung algorithmischer Systeme, die strukturiert Prozessdarstellung der „KI“-Implementierung mit Veto-Recht, Qualifizierung, Barrierefreiheit und die Ausrichtung zur Assistenztechnik.

Die zunehmende Zahl der geplanten Einführungen digitaler Werkzeuge und Plattformen hat die Mitbestimmung vor eine komplexe Herausforderung gestellt. Eine Rahmendienstvereinbarung sollte aus der Sicht des GPR die Abläufe transparent und verbindlich strukturieren sowie Prozessabläufe regeln, um das Aushebeln der Mitbestimmung zu vermeiden. Der GPR wollte statt einer nur reaktiven Rolle den proaktiven Part der Gestaltung beteiligungsorientiert einnehmen: Digitalisierung ja, jedoch mitbestimmt. Das Hintergehen der Mitbestimmung galt es zu unterbinden. Der GPR ergriff die Initiative.

Die Mitglieder von GPR und PRs haben sich über die neuen digitalen Innovationen kundig gemacht, sich qualifiziert und sich beteiligungsorientiert untereinander abgestimmt. Die Hinzuziehung einer externen Beratung für den GPR hat die Hinwendung zum Blick auf die Zukunft der Kommunalverwaltung unterstützt. Über ein Jahr lang hat der GPR mit dem öff. Arbeitgeber verhandelt. Dabei drängte der GPR auf neue Verfahren und Kriterien zur Einführung algorithmischer Systeme. Die sog. „KI“ soll Assistenztechnik bleiben. Aus ethischen Gründen soll die sog. „KI“ nicht anstelle des Menschen entscheiden.

Am Ende der erfolgreichen Verhandlung steht die „Rahmendienstvereinbarung zur Digitalisierung und Informationstechnik bei der Landeshauptstadt Stuttgart“. Ein einschlägiges Werk auf elf Seiten mit zzgl. 8 Anlagen. Im „Zukunftsdialog“ besprechen der öff. Arbeitgeber und der GPR die digitale Strategie vor (!) ihrer Umsetzung. In Kooperation mit der städt. IT-Abteilung konnten die Prozessmodellierung und der „Spezifikationsdialog“ vereinbart werden. Weitreichende Schritte der Qualifizierung und Beschäftigungssicherung konnten verankert werden. Diese Rahmen-DV formt die „KI“-Technik zur Assistenz. Soziale Innovation geht vor technischer Innovation.

Kurzzusammenfassung der Eckpunkte der Rahmendienstvereinbarung

Unsere Kolleginnen und Kollegen des Gesamtpersonalrates der Landeshauptstadt Stuttgart haben durch ihre Initiative eine neue innovative Richtung in der Kultur der Mitbestimmung eingeschlagen. Wir haben eine neue Praxis der Mitbestimmung und eine Erweiterung der Mitbestimmung in einer

„Rahmendienstvereinbarung zur Digitalisierung und Informationstechnik bei der Landeshauptstadt Stuttgart (nachfolgend Rahmendienstvereinbarung) zwischen der Landeshauptstadt Stuttgart, vertreten durch den Oberbürgermeister und dem Gesamtpersonalrat, vertreten durch die Vorsitzende“

angestoßen, ausgehandelt und verbindlich gemacht. Soziale Innovationen werden mit technischen und organisationellen Innovationen verknüpft.

Das Gesamtwerk der Rahmen-DV fügt sich aus 11 Seiten verbindlicher Vereinbarung mit weiteren acht – im gleichen Sinne verbindlichen – Anlagen im Umfang von 11 Seiten zusammen. Die Rahmen-DV umfasst somit insgesamt 22 Seiten.

Die Besonderheit der neuen Rahmen-DV gründet in der Verbindung reaktiver traditioneller Schutzaufgaben der Beschäftigtenvertretung mit vorausschauender, proaktiver Zukunftsgestaltung der kommenden Arbeitswelten. Dem GPR geht es nicht nur um die soziale Gestaltung der gegenwärtigen Arbeitsumgebungen sondern zugleich um die arbeitnehmerorientierte Einbettung der algorithmischen Assistenztechnik der nahen Zukunft (der sogenannten „Künstliche Intelligenz“) in den arbeitsweltlichen Transformationsprozess.

Die Initiative dazu ging von den Kolleginnen und Kollegen im Gesamtpersonalrat aus. Mit einem intensiv und qualifiziert ausgearbeiteten Entwurf überraschte das Gremium den Arbeitgeber, der an vielen Stellen noch in althergebrachten Vorstellungen von Techniknutzungen befangen war. Durch einen strategischen Dialog der Beschäftigtenvertretung mit Vertreterinnen der Stadtverwaltung aus unterschiedlichen Fachbereichen konnte ein hochkompetentes Aushandlungsergebnis und eine Zustimmung der Spitze der Stadtverwaltung erreicht werden.

Die zentralen Neuerungen der tragfähigen Lösung lassen sich in sieben Innovationen beschreiben:

  • Erste Innovation: Es gibt nun die Festlegung eines transparenten und zugleich differenzierten Verfahrens zur Einführung neuer IT-Strukturen und Software-Systeme. Diese – auch grafisch dargestellte – Prozesskette der mitbestimmten Implementierung differenziert die Qualität von technischen Ebenen und weist ihnen unterschiedliche Verfahrensschritte zu. Dadurch werden die Kommunikationsprozesse zwischen IT-Teams und GPR allseitig transparent, verbindlich und entlastet. Neue Regularien vereinfachen und beschleunigen die Einführung von Standardsoftware. Die Partner können sich auf die großen technologischen Herausforderungen und deren präventiv zu behandelnden Folgen konzentrieren.
  • Zweite Innovation: Der GPR hat mit der Spitze der Stadtverwaltung und den IT-Teams einen speziellen „Zukunftsdialog“ vereinbart: „Der Zukunftsdialog unterstützt eine vorausschauende, strukturierte und beteiligungsorientierte Umsetzung von Digitalisierungsvorhaben zwischen Verwaltung und Gesamtpersonalrat sowie weiterer Akteur*innen und dient der Prozessvereinfachung und Beschleunigung.“ Der GPR hat darin Initiativrecht. Der Zukunftsdialog tagt zwei Mal pro Jahr.
  • Dritte Innovation: Um die Interessen der Beschäftigten angesichts des digitalen Wandels zu schützen und Entlassungen zu vermeiden, enthält die Rahmen-DV den vereinbarten Passus: „Die Landeshauptstadt Stuttgart verzichtet auf betriebsbedingte Kündigungen aufgrund der Digitalisierung.“
  • Vierte Innovation: Angesichts der Perspektiven, dass ein Teil der neuen algorithmischen Steuerungs- und Entscheidungssysteme („KI“-Systeme) nach ihrem Start schwerlich oder gar nicht mehr ausreichend gestaltbar sind und eine generelle Dokumentationsfähigkeit der innersoftwaretechnischen Ablaufprozesse kaum mehr gegeben ist, muss der Gestaltungsprozess vor (!) der Implementierung solcher sich selbstverändernder Software-Systeme (sogenannter „selbstlernender Software“) stattfinden. In Kooperation mit dem Projekt „Der mitbestimmte Algorithmus“ des „Forum Soziale Technikgestaltung“ wurde in der Rahmen-DV ein neuer Mitbestimmungsbaustein eingeführt. Die Partnerinnen und Partner verständigten sich auf die verbindliche Einführung der Praxis von „moderierten Spezifikationsdialogen“. Diese Dialoge vor der Implementierung sollen soziale Technikgestaltung im algorithmischen System auf der Basis des Erfahrungswissens der Kolleginnen und Kollegen gewährleisten. In der DV heisst es unter anderem: „Aus den gemeinsam gewonnenen Erfahrungen in den Dialogen werden verbindliche Anforderungen formuliert. Diese stellen die Grundlage für zukünftige Einführungsprozesse dar und sollen diese erleichtern.“ Für nur regelbasierte Softwareanwendungen ist der Spezifikationsdialog nicht zuständig. In den Spezifikationsdialogen hat der GPR ein Initiativrecht.
  • Fünfte Innovation: Im genau beschriebenen Verlaufsmuster, wie neue IT-Technik im Mitbestimmungsprozess zu behandeln ist, wurde zugunsten des GPR ein Vetorecht verankert: „Wenn die Personalvertretung dem Antrag bei Erfordernis einer Zustimmung nicht zustimmt, dann kann die Anforderung / der Change nicht umgesetzt werden.“
  • Sechste Innovation: Im Rahmen der notwendigen Qualifizierungsmaßnahmen für die Beschäftigten müssen auch Kolleginnen und Kollegen aus den Personalräten und dem Gesamtpersonalrat sich weiterbilden können. Dazu garantiert die Rahmen-DV unter anderem: „Die Beschäftigten der Landeshauptstadt Stuttgart müssen auf diesem Weg aktiv durch Fort- und Weiterbildung sowie Personalentwicklung begleitet werden. Dies geschieht durch die rechtzeitige Bereitstellung von geeigneten Maßnahmen im Bereich Personalentwicklung, der Ausbildung, der Führungskräfteentwicklung und der Fortbildung. Auch den Mitgliedern von Personalvertretung und Schwerbehindertenvertretung, die an diesen Themen und Projekten beteiligt sind, muss Gelegenheit gegeben werden sich über aktuelle Entwicklungen, Technologien und Verfahren zu informieren bzw. fortzubilden.“
  • Siebte Innovation: Die Unterzeichnenden der neuen Rahmen-DV erklären, dass sie bei der Nutzung algorithmischer Steuerungs- und Entscheidungssysteme (sogenannter „KI“-Systeme) an der Orientierung auf die „Assistenztechnik“ festhalten: „Der Mensch steht an erster Stelle und die Technik hat eine dienende und unterstützende Funktion.“

In hervorgehobener Weise unterstreicht die Rahmen-DV die Bedeutung der informationellen Selbstbestimmung: „Um das Vertrauen der Beschäftigten sowie der Bürger*innen in den digitalen Wandel zu stärken, vereinbaren sich die Vertragsparteien zu einer ,sensiblen Datenschutzkultur‘ beim Umgang mit personenbezogenen und personenbeziehbaren Daten und zur ,Förderung einer Kultur des Datenselbstschutzes‘ der Nutzer*innen. Diese vereinbarte sensible Datenschutzkultur setzt die rechtlichen, technischen, organisatorischen und sozialen Standards des Landesdatenschutzgesetzes und der europäischen Datenschutzgrundverordnung aktiv um. Damit wird die Bewahrung des Rechtes auf informationelle Selbstbestimmung des Individuums und der Schutz der Privatheit gewährleistet.“

Neben den dargelegten sieben Innovationen regelt die neue Rahmen-DV ebenso die Kernthemen einer Beschäftigtenvertretung wie Datenschutz, Datensicherheit, Rolle der Schwerbehindertenvertretung, Ortung, Profilbildung, Cloudlösungen, Arbeits- und Gesundheitsschutz, Qualifizierung, Weiterbildung, Barrierefreiheit, Social Media, Haftung, vorausschauende Arbeitsgestaltung, keine Leistungs- und Verhaltenskontrollen und Changemanagement: „Die Umsetzung der Digitalisierung wird so ausgerichtet, dass die Prinzipien der Chancengleichheit, der Integration, der Inklusion und der Diversity beachtet werden.“

In der Rahmen-DV wurde zudem festgelegt, dass der GPR auf Kosten des Arbeitgebers externe Beratungsleistungen nutzen kann.

Abschließend sei betont, dass den Kolleginnen und Kollegen des GPR auch der gute Service für Bürgerinnen und Bürger am Herzen liegt. In der Rahmen-DV wurde daher auf Drängen der Personalrätinnen und Personalräte festgehalten: „In den kommenden Jahren werden neben den digitalen Angeboten Verwaltungsleistungen auch vor Ort als ,analoger Grundservice‘ mit persönlichem Kontakt angeboten.“

Als Vertiefung seien die 22 Seiten (Rahmen-DV mit ihren acht verbindlichen Anlagen) beigefügt. (Hier bitte die pdf-Datei öffnen oder herunterladen.)

Kontakt und Rückfragen bitte an: schroeter@talheimer.de

Zum Jubiläum „Dreißig Jahre Forum Soziale Technikgestaltung“: Grußadresse des DGB-Bundesvorsitzenden Reiner Hoffmann an die Mitglieder des Netzwerkes „Forum Soziale Technikgestaltung“

Liebe Kolleginnen und Kollegen des gewerkschaftlichen Netzwerkes „Forum Soziale Technikgestaltung“ beim DGB Baden-Württemberg,
lieber Welf,

was für eine große ehrenamtliche Leistung: Das „Forum Soziale Technikgestaltung“ wird 30 Jahre alt! Seit dreißig Jahren setzt Ihr Euch für eine Humanisierung digitaler Arbeitswelten ein. Ich möchte Euch im Namen des DGB Bundesvorstandes meinen Dank für Euer Engagement ausdrücken. Ihr habt den Menschen ins Zentrum eines weitreichenden technologischen Wandels gestellt. Ihr setzt Euch für die humane, soziale, ethische und ökologische Gestaltung von Arbeits- und Lebenswelten in Vielfalt ein. Das verdient hohen Respekt und ist zugleich Ermutigung für die Zukunft. Ihr wart und seid Vorreiter in der Gestaltung neuer Online-Arbeitsprozesse. Und diese Fragen werden in den nächsten Jahren noch deutlich an Bedeutung gewinnen.

Als das „Forum Soziale Technikgestaltung“ (FST) am 7. Oktober 1991 im Stuttgarter Gewerkschaftshaus, dem heutigen „Willi-Bleicher-Haus“, gegründet wurde, trafen sich 120 Frauen und Männer aus Beschäftigtenvertretungen und Gewerkschaften. Über dreißig Jahre hinweg ist die Zahl auf über 4.650 Frauen und Männer aus Betriebs- und Personalräten sowie aus Belegschaften angewachsen. Kolleginnen und Kollegen aus Produktion und Dienstleistung, aus Verwaltung und Handwerk, aus Bildungs- und Sozialträgern, aus Kirchen und Wissenschaften führen Erfahrungs- und Fachwissen im Netzwerk zusammen. Rechnet man den demografischen Wandel, die Zugänge und altersbedingten Rückzüge hinzu, so waren in diesem Forum über den genannten Zeitraum rund 8.000 Menschen aktiv. Das ist eine stolze Bilanz. Dafür gilt dem Initiator, Mitbegründer und Leiter des „Forum Soziale Technikgestaltung“, dem Kollegen Welf Schröter, großer Dank und Anerkennung. Er steuert moderierend das Netzwerk immer wieder nach vorne in die aktuellen technologischen Herausforderungen.

Die Gründung des FST wurde von dem damaligen DGB-Landesvorsitzenden Siegfried Pommerenke, dem damaligen IG Metall- Bezirksleiter Walter Riester, dem damaligen Vorsitzenden der GEW Baden-Württemberg Rainer Dahlem und von der damaligen ÖTV-Vorsitzenden Monika Wulf-Mathies unterstützt. Zu den späteren besonderen Vortragsgästen zählten u. a. die Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler Joseph Weizenbaum, Frieder Naschold, Hajo Braczyk, Hans-Jörg Bullinger, Jutta Rump, Ortwin Renn, Sabine Pfeiffer, Ralf Reichwald, Kira Stein und Constanze Kurz. Zum zehnjährigen Bestehen hielt Berthold Huber, der damalige Bezirksleiter der IG Metall Baden-Württemberg, die Festrede.

Heute ist der Ansatz des mehrfach ausgezeichneten „Forum Soziale Technikgestaltung“ aktueller und wichtiger denn je. Mit dem herausfordernden Projekt „Der mitbestimmte Algorithmus“ mischt sich das FST selbstbewusst in die Debatte um die Zukunft algorithmischer Steuerungs- und Entscheidungssysteme – auch „Künstliche Intelligenz“ genannt – mit eigenen Anforderungen und Kriterien ein. Das FST ist ein lernendes Netzwerk. Lernend im Sinne eines menschlichen Miteinanders und der Durchsetzung der Interessen von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern, Erwerbssuchenden und Selbstständigen. Dabei gilt das unveränderliche Leitmotiv, dass Technik dem Menschen zu dienen habe und nicht umgekehrt.

Ich wünsche allen Beteiligten des „Forum Soziale Technikgestaltung“ auch weiterhin viel Kraft, Mut und Erfolg. Ich danke Euch sehr für Eure Arbeit, die auch andere zu ermutigen vermag.

Mit herzlichen Grüßen
Reiner Hoffmann
Vorsitzender des Deutschen Gewerkschaftsbundes
September 2021

 

Neue FST-Fachpublikation „Autonomie des Menschen – Autonomie der Systeme“ mit 70-seitigem Erfahrungsbericht

Zwischen Frühsommer 2015 und Frühsommer 2017 organisierte das Forum Soziale Technikgestaltung einen dichten, strukturierten, teils öffentlichen, teils vertraulichen Diskurs zu Erfahrungen von Betriebs- und Personalräten, Vertrauensleuten und Beschäftigten bei der betrieblichen Gestaltung der „digitalen Transformation“. Die Ergebnisse dieser sehr ehrlichen Dialoge wurden anonymisiert und ergebnisorientiert zusammengefasst.

Der 70-seitige Erfahrungsbericht wurde in der jüngsten Fachpublikation des Forum Soziale Technikgestaltung mit dem Titel „Autonomie des Menschen – Autonomie der Systeme. Humanisierungspotenziale und Grenzen moderner Technologien“ [ISBN 978-3-89376-172-2] veröffentlicht (Link zum Bestellen des Buches).

Die Ergebnisse greifen zum einen die Erfahrungen mit der „nachholenden Digitalisierung“ auf und weisen zudem weit über manche laufende Gestaltungsdiskussion hinaus. Der Bericht enthält a) Sieben Gesichtspunkte zum Paradigmenwechsel und zur Ganzheitlichkeit der digitalen Transformation, die auf mehreren Handlungsebenen grundlegende evolutionäre Veränderungen im Fundament von Wirtschaft und Arbeit nach sich zieht; b) Darstellung der widersprüchlichen Erfahrungen von Betriebsräten und neue Perspektiven; c) Zwanzig neue Impulse zur sozialen Gestaltung der Zukunft der Arbeit und der Arbeit der Zukunft; d) Fünfundzwanzig Eckpunkte einer Betriebsvereinbarung für kooperatives Changemanagement; e) Sieben Eckpunkten für eine antizipierende, vorrausschauende Gestaltung von Algorithmen (Möglichkeiten mitbestimmter Algorithmen); e) Neun Thesen „Sozialer Zusammenhalt in digitaler Lebenswelt“.

Die Publikation ist Irritation und Ermutigung zugleich.

 

Eindrücke von der Hannover Messe (I): Der Traum der „Matrix Production“

Schon gehört vom neuen Konzept der „Matrix Production“? In Halle 17 der Hannover Messe 2016 offerierten Frauen und Männer aus den Ingenieur- und Informatik-Szenen der Maschinenhersteller ihren neuesten Techniktraum.

Den Kern bilden kleine flexibel konfigurierbare Produktionszellen. Jede Produktionszelle besteht aus vier „einarmigen“ Klein-Robotern. Mehrere Dutzend dieser Produktionszellen werden wie ein großes mathematisches Carrée – oder auch „Raster“ – in einer Werkhalle hintereinander in parallelen Reihen aufgestellt. Die Anzahl der Produktionszellen schwankt nach Bedarf, nach Auftragslage. Die „Matrix“ atmet.

Die Planer dieser Anlage beschreiben sie nüchtern und scheinbar neutral: „Alle Zellen sind mit prozessneutralem Equipment und typenneutraler Grundfunktionalität ausgestattet.“ Die Zellen sind „über eine frei programmierbare Bauteillogistik miteinander verkettet“. Das Ziel: „Skalierbarkeit in Variantenvielfalt“, „Modularität“ und „Typenflexibilität“.

Zwischen den Produktionszellen bewegen sich autonome, sich selbst steuernde Fahrzeuge, sogenannte mobile Transportroboter (Automated Guided Vehicles AGVs). Die vernetzten Produktionseinheiten werden als Cyber Physical Production System CPPS verstanden. Menschen sind in dieser „Matrix Production“ nicht vorgesehen.

Mit Hilfe virtualisierender Brillen kann sich der Mensch in die Matrix hineinbegeben, um entweder den Robotern und den „AGVs“ bei der Arbeit zuzuschauen, oder aber, um eventuelle Störungen im Ablauf oder im Transport nicht nur am Cockpit zu verfolgen sondern auch sich diese dreidimensional per intelligenter Sehhilfe veranschaulichen zu lassen.

Die Wucht der „Matrix Production“ entsteht weniger über die Beantwortung der Frage, ob diese Matrix-Organisation der Humanisierung der Arbeitswelt nachkommt, als vielmehr in der inneren Flexibilität der Zellenanordnung. Man könnte die Matrix zunächst verstehen als Produktionsanlage für typenmäßig gleiche Montagebauteile, die je nach Kundenauftrag spezifiziert werden. Die Masse der Produktionszellen lässt somit massenhafte „Losgrößen Eins“ fertigen. Dies wäre die Perspektive der unternehmensinternen flexiblen vertikalen Wertschöpfungskette.

Einen deutlich anderen Charakter erfährt das „Matrix“-Szenario, wenn man versteht, dass jede Produktionszelle einem völlig anderen Auftrag folgen kann. Die „Matrix-Production“ bildet dann einen Baustein neuer Infrastrukturen für flexible horizontale Wertschöpfungsketten.

Das könnte zu dem ungewöhnlichen Gedanken verleiten, jede Produktionszelle repräsentiere einen eigenständigen Auftrag bzw. Geschäftsprozess. Der Matrix-Betreiber wäre dann lediglich eine Art Facility Manager, der externen Akteuren (Dienstleistern) Produktionszellen vermietet.

Die flexible Konfigurierbarkeit als unternehmensinterne vertikale oder aber als unternehmensübergreifende horizontale Wertschöpfungskette gibt dieser potenziellen Vier-Null-Matrix eine unerhört starke Wirkungskraft. Dem Entwicklungsteam gilt wegen seiner softwaretechnischen Leistung zweifellos Respekt.

Doch der Traum des Teams ist in sich widersprüchlich: Oberflächlich betrachtet erinnert die „Matrix Production“ an das gescheiterte Konzept der menschenleeren Fabrik, an die „CIM“-Träume (Computer Integrated Manufacturing) der achtziger und neunziger Jahre. Der technikzentrierte Ansatz berücksichtigt nicht die große Bedeutung des intuitiven Erfahrungswissens der Mitarbeiter/innen. Ohne diesen „weichen“ Aspekt wird „Matrix“ nicht nachhaltig ans Ziel kommen können.

Selbstironisch inszenierte das Team auch gleich eine andere Produktionszelle: Zwei einarmige Roboter schenken den Besuchern Bier ein. Der eine Roboter hebt die Flasche an, öffnet sie und gießt den Inhalt in das Glas, das der zweite Roboter erst kurz zuvor spült, um es dann seinem „Kollegen“ zum Füllen hinzuhalten und um es im Anschluss dem durstigen sprachlosen natürlichen Betrachter hinüberzureichen.