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Schlagwort: Digitalisierung

Der Mensch muss im Zentrum stehen – Beschäftigte gestalten Technik und Arbeitswelt

Posted on Januar 22, 2021 by Welf Schroeter

Aus Anlass des dreißigjährigen Bestehens des „Forum Soziale Technikgestaltung“ (FST) (1991–2021) organisieren das Fritz-Erler-Forum Baden-Württemberg / Friedrich-Ebert-Stiftung mit dem „Forum Soziale Technikgestaltung“ beim DGB Baden-Württemberg unterstützt vom Netzwerk „Sozialer Zusammenhalt in digitaler Lebenswelt“ eine gemeinsame Online-Veranstaltungsreihe. Die Reihe trägt den Titel „Der Mensch muss im Zentrum stehen – Beschäftigte gestalten Technik und Arbeitswelt“.

Mit welchen Motiven und welchen Zielen starteten 120 Frauen und Männer aus Betriebs- und Personalräten, Belegschaften und Gewerkschaften die soziale Innovation eines horizontalen Gestaltungsnetzwerkes? Was wurde erreicht? Was ist misslungen? Wie hat sich die Gestaltungsarbeit gewandelt? Was wurde in dreißig Jahren Netzwerkarbeit auf dem Gebiet der Digitalisierung und Mitbestimmung gelernt? Warum muss sich Mitbestimmung heute ändern? – Auf diese und weitere Fragen will die Reihe Antworten geben und dabei auch an einige besondere Ereignisse wie den FST-Auftritt von Joseph Weizenbaum (1923–2008) erinnern, dem prominenten Computer-Vordenker am Massachusetts Institute of Technology (MIT) der USA und zugleich friedensaktiven „Ketzer der Informatik“.

Zum Programm: Der Mensch muss im Zentrum stehen 

 

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Veranstaltungsreihe „Kristalle der Hoffnung – Kristalle der Utopie“

Posted on Dezember 18, 2020 by Welf Schroeter

In Erinnerung an den Naturwissenschaftler, „Umweltbildner“ und Philosophen Jan Robert Bloch (1937–2010) und anlässlich des dreißigjährigen Bestehens des „Forum Soziale Technikgestaltung“ (1991–2021) laden verschiedene Akteure zu gemeinsamem Nachdenken ein. Die Veranstaltungsreihe findet statt in Zusammenarbeit mit der Heinrich Böll Stiftung Baden-Württemberg und dem „Forum Soziale Technikgestaltung“ beim DGB Baden-Württemberg in der Tradition seiner Veranstaltungsfolge „Arbeitswelt trifft Philosophie – Philosophie trifft Arbeitswelt“ – unterstützt vom Netzwerk „Sozialer Zusammenhalt in digitaler Lebenswelt“ sowie von der Buchzeitschrift „Latenz“.

Im Zentrum steht dabei die Frage nach den Ungleichzeitigkeiten im digitalen Umbruch. Der seit mehr als dreißig Jahren durch digitale Techniken angestoßene Wandel der Arbeitswelt kann nicht nur technikzentriert oder arbeitssoziologisch erfasst werden. Die großen Veränderungen beeinflussen das Bewusstsein der tätigen Menschen und umgekehrt. Der nüchterne Kernsatz „Das Sein bestimmt das Bewußtsein“ muss sozialpsychologisch und philosophisch ergänzt werden um den Blick auf die „Ungleichzeitigkeiten“ im Bewußtsein der Handelnden.

Die Digitalisierung von Leben und Arbeit bringt Hoffnungen, Enttäuschungen, vorwärtstreibende Träume und Entfremdungen mit sich. Die Fähigkeit zum konkret-utopischen Denken zeichnet den Menschen aus. Dazu möchte die Reihe einladen.

Zum Programm:  Programm_Kristalle_der_Hoffung_30_Jahre_FST 

 

Posted in Allgemein | Tagged Bewußtsein Digitalisierung Hoffnung konkrete Utopie Kritik der Technikzentrierung Ungleichzeitigkeit Wandel | Leave a comment

Ungleichzeitigkeiten und Latenz im Prozess der digitalen Transformation

Posted on April 21, 2020 by Welf Schroeter

In den meisten Kontroversen um die Wege des technologischen Umbaus der Arbeitswelt, der digitalen Transformation, finden Akteure zusammen, die unter dem Deckmantel des Pragmatischen darüber streiten, wie schnell die Nutzerin und der Nutzer qualifiziert werden können, um mit neuen Oberflächen, Displays, Software und anderen digitalen Werkzeugen umgehen zu können. Der Diskurs geht von Technik aus, konzentriert sich auf Technik und reduziert sich auf Technik. Dabei ist aus sozialwissenschaftlicher Perspektive seit spätestens den siebziger Jahren bekannt und offensichtlich, dass erfolgreiche Technikimplementierungen nur nachhaltig gelingen können, wenn die nichttechnischen Gestaltungsfaktoren wie Empfindung, Bewusstsein, Motivation, Erfahrung etc. auf gleicher Augenhöhe wie die technischen Umsetzungsinstrumente berücksichtigt und angewandt werden.

Mit anderen Worten: Wer Technikeinführungen nur technikzentriert zu realisieren sucht, wird keine dauerhafte Lösung erreichen, wird scheitern. Wirkliche Innovationsprozesse basieren jeweils zur Hälfte aus technischen und aus sozialen Innovationen. Technikeinführungen ohne Integration des „Menschelns“ bleiben teure Technikruinen. Das haben die Debatten über die menschenleere Fabrik CIM oder über betriebliche Wissensmanagement-Systeme ausgiebig gezeigt.

Mit der schrittweisen forcierten Anwendung digitaler Werkzeuge in den Arbeitswelten seit den achtziger bzw. neunziger Jahren, hat sich die Spannung zwischen der alten analogen Lebenserfahrung in dato bisherigen Arbeitsumgebungen und den neuen Erfahrungen mit Arbeitsbeziehungen unter dem Anspruch der digitalen Transformationen erheblich zugespitzt. Zwischen vertrauter Vertrautheit und nicht-vertrauter Fremdheit polarisiert das Bewusstsein der abhängig Beschäftigten.

Während im Alltag in hoher Geschwindigkeit das technisch Neue den Menschen fordert, reagiert sein Bewusstsein auf Irritationen zumeist mit Abwarten oder dem Rückgriff auf Vorhandenes. Mit alten Erfahrungen wendet sich die/der Beschäftigte dem Gewandelten zu. Wenn der Wandel zu schnell geht oder Befürchtungen auslöst, finden nicht nur Rückgriffe auf alte Erfahrungen sondern vermehrt auch Rückgriffe auf alte Erklärungsmuster statt. Wenn aber alte Erklärungen dazu herhalten müssen, Neues zu verstehen, dann verhält sich altes und neues Bewusstsein ungleichzeitig zueinander. Wenn aber vertraute Lebensmuster keinen Zugang zu Veränderungsprozessen finden, wenn alte Erfahrungen neue Erfahrungen blockieren, dann kann ein Innovationsprozess nicht erfolgreich realisiert werden.

Eine der Schlüsselherausforderungen im Prozess der digitalen Transformationen liegt in der Aufhebung der Ungleichzeitigkeiten im Bewusstsein der arbeitenden Menschen, in der Bewusstmachung intuitiver Erfahrungen und latent wirkender, gesammelter Hoffnungen wie auch Enttäuschungen. Menschen mit solchen Wahrnehmungen lassen sich nicht einseitig durch harte Technikvollzüge für neue Lösungen gewinnen.

Die Aufhebung der Ungleichzeitigkeiten verlangt die Möglichkeit zu selbstbewusstem Handeln und zu demokratischer Partizipation sowie kollegialer Selbstbestimmung. Der arbeitende Mensch muss sich selbst im Vorgang des Wandels verorten können, muss sich selbst als Subjekt der Veränderung begreifen können. Das Aufgreifen der Latenz noch-nicht-eingelöster öffentlicher Tagträume von humanen Arbeitswelten kann, wenn sie emporgehoben werden, erheblich helfen.

 

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Digital alt oder digital neu?

Posted on März 15, 2020 by Welf Schroeter

Nicht selten kommt uns das Thema der Digitalisierung bzw. der digitalen Transformation in seinem gestrigen oder eher noch vorgestrigen Gewande entgegen. Themen wie HomeOffice, Mobiles Arbeiten oder elektronische Lernplattformen werden uns als neue digitale Revolution oder gar als „Vier-Null“-Welten erläutert. Das einfache Bedienen eines Smartphones will schon „Künstliche Intelligenz“ sein. Wir lassen uns zu leicht in bunte Marketing-Bühnen von Technik-Verkäufern locken und glauben sodann, wir seien „vorne“. Doch weit gefehlt.

Wir sind zunächst einmal Gäste im Interregio-Zauber dessen, was wir lieber einen Prozess der „Nachholenden Digitalisierung“ nennen sollten. In Betrieben, Dienstleistungszusammenhängen, Verwaltungen, Schulen und Verbänden holen wir oftmals nach, was technologisch schon fünfzehn bis zwanzig oder gar fünfundzwanzig Jahre alt ist. Lernplattformen, mobile Endgeräte, mobiles Arbeiten und Arbeiten zuhause waren Schlüsselthemen der zweiten Hälfte der neunziger Jahre.

Doch viele Akteure wollten damals davon kaum etwas wissen. Heute wird auf den Zug aufgesprungen, um die Hüte von damals als das aktuell Neue zu präsentieren. Wir sollten prüfen, was ist wirklich neu und was ist nur eine unerledigte Hausaufgabe der letzten beiden Jahrzehnte.

 

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Betriebs- und Personalräte wollen den Vorrang menschlicher Entscheidungshoheit bei algorithmischen Systemen

Posted on Februar 10, 2020 by Welf Schroeter

Aus den vielfältigen Diskursen und Diskussionen im „Forum Soziale Technikgestaltung“ (FST) zum Thema „Der mitbestimmte Algorithmus“ entstanden dreißig generische Kriterien zur Vorab-Gestaltung von Algorithmen und algorithmischen Entscheidungssystemen (1). Zu den Kernpositionen gehören die eindeutige Einschränkung der personenunabhängigen Entscheidungskompetenz von Delegationssoftware und das Festhalten an gestalteter Assistenztechnik:

„Grundsätzlich hat zu gelten, dass in den Arbeits- und Berufswelten, in Betrieben, Dienstleistungszentren und Verwaltungen sowie in KMUs nur solche Software-Systeme Anwendung finden, die gestaltbar sind. Geschlossene und nicht gestaltbare Systeme verletzen die Mitbestimmung. Bei der Gestaltung und dem Einsatz ,autonomer‘ und ,selbstlernender‘ Algorithmen und algorithmischer Entscheidungssysteme gilt der Vorrang menschlicher Entscheidungshoheit und menschlicher Aufsicht. Bei der Gestaltung und dem Einsatz ,autonomer‘ und ,selbstlernender‘ Algorithmen und algorithmischer Entscheidungssysteme muss die Beherrschbarkeit der Systeme zu jedem einzelnen Zeitpunkt durch den Menschen gegeben sein.“(2)

Der Gesamtpersonalrat (GPR) der Landeshauptstadt Stuttgart hat In Zusammenarbeit mit dem „Forum Soziale Technikgestaltung“ den Entwurf einer „Lernenden Rahmen- und Zukunfts-DV zum Einsatz von Informations- und Telekommunikationstechnik bei der Landeshauptstadt Stuttgart“ vorgelegt. Darin strebt der GPR unter anderem an:

„Sollte eine Software-Anwendung nach ihrer Implementierung technisch nicht mehr gestaltbar sein oder deren Gestaltung nur mit großen technischen Aufwendungen und Kosten möglich sein, sind die Gestaltungsanforderungen des Gesamtpersonalrates vorab im Algorithmus der Software verbindlich zu verankern. Eine technisch eigenständige Aufhebung der Zweckbindung durch eine ,selbstlernende‘ Software selbst muss technisch ausgeschlossen werden.“ (3)

(1) Welf Schröter: Der mitbestimmte Algorithmus. Arbeitsweltliche Kriterien zur sozialen Gestaltung von Algorithmen und algorithmischen Entscheidungssystemen. In: Welf Schröter (Hg.): Der mitbestimmte Algorithmus. Gestaltungskompetenz für den Wandel der Arbeit. Mössingen 2019, S. 101–150.
(2) Ebd., S. 138.
(3) Markus Freitag, Claudia Häussler, Chris Purz, Welf Schröter: Chance auf einen geordneten Zukunftsprozess. In: Welf Schröter (Hg.): Der mitbestimmte Algorithmus. Gestaltungskompetenz für den Wandel der Arbeit. Mössingen 2019, S. 213–240, S. 232. (Darin enthalten ist der vollständige Wortlaut von „RZDV-ITTK-LHS Lernende Rahmen- und Zukunfts-DV zum Einsatz von Informations- und Telekommunikationstechnik bei der bei der Landeshauptstadt Stuttgart“ (Entwurf)“ Vorgelegt vom Gesamtpersonalrat der Landeshauptstadt Stuttgart 2019“.)

 

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„Der mitbestimmte Algorithmus“ – Ein Buch mit Diskussionsergebnissen aus dem Forum Soziale Technikgestaltung

Posted on Januar 10, 2020 by Welf Schroeter

Im Denken einer konstruktiven Technikgestaltung liefert dieses Buch Einblicke in den Prozess der partizipativen Einführung neuer Technologien. Aus der Perspektive von Beschäftigten, Betriebs- und Personalräten sowie aus sozialwissenschaftlicher Sicht stellen die Autorinnen und Autoren eine Werkstatt-Zwischenbilanz zum Stand der Themen Plattformarbeitswelten, Algorithmen, algorithmische Entscheidungsprozesse und zum „mitbestimmten Algorithmus“ (Schröter) vor. Es geht um eine andere Annäherung an die Zukunft der Arbeit und die Arbeit der Zukunft. Dazu schlug das Netzwerk „Forum Soziale Technikgestaltung“ (FST) bereits im Jahr 2015 das Konzept eines „mitbestimmten Algorithmus“ vor. Nun geht es nicht mehr nur um den „Code“ sondern um die Demokratisierung des algorithmischen Entscheidungssystems als Ganzes.

Die bisherige Debatte über einen Aufbau von Gestaltungskompetenz für die demokratische Formierung „autonomer“ und „selbstlernender“ Software-Systeme erbrachte eine Reihe von grundsätzlichen (generischen) Kriterien für die zulässige Implementierung von neuer „Delegationstechnik“, die den Anspruch erhebt, an Stelle des Menschen rechtsverbindliche Entscheidungen in Echtzeit zu treffen. Dies überschreitet die bisherigen Vorstellungen einer „Assistenztechnik“. Die Autorinnen und Autoren des Bandes bringen Fachkenntnisse und Erfahrungen aus unterschiedlichen Arbeitswelten ein.

Die Texte zeigen Zusammenhänge zwischen Geschäftsmodellen und dem Einsatz der sogenannten „Künstlichen Intelligenz“ auf, beleuchten den Einsatz von Algorithmen in Fertigung und Verwaltung, beschreiben „Algorithmus-Kompetenzen“ und geben den Beschäftigtenvertretungen dreißig Kriterien zur Gestaltung algorithmischer Entscheidungssysteme an die Hand. Von sozialwissenschaftlicher Seite werden neue Plattformarbeitswelten wie externes und internes Crowdworking analysiert. Betriebsräte und Personalräte legen ihre Erfahrungen und Kenntnisse im Hinblick auf verrechtlichte Vereinbarungen zum Technik-Einsatz vor. Sie offenbaren die erworbene Qualität von Gestaltungskompetenz. Der vorliegende Band lädt zur Kontroverse und zu weiterer Vernetzung ein.

Klaus Kornwachs (Nicht vor der KI, vor den Geschäftsmodellen müssen wir uns fürchten), Oleg Cernavin (Algorithmus-Kompetenzen. Grundlage für reflexives und kritisches KI-Bewusstsein), Jan Etscheid, Jörn von Lucke (Anregungen für einen sozialverträglichen Einsatz von künstlicher Intelligenz im öffentlichen Sektor), Welf Schröter (Der mitbestimmte Algorithmus. Arbeitsweltliche Kriterien zur sozialen Gestaltung von Algorithmen und algorithmischen Entscheidungssystemen), Benedikt Simmert, Karen Eilers, Jan Marco Leimeister (Internet Crowd Work an der Schnittstelle sozialer und technischer Elemente der digitalen Arbeitsorganisation), Hannah Ulbrich, Marco Wedel (Forschungsprojekte als Experimentierräume für die Digitalisierung), Bernd Schneider, Bernhard Müller-Klinke, Katharina Parth (Digitalisierung in der Arbeitswelt. Neue Handlungsfelder für Belegschaftsvertreter), Andreas Otte, Welf Schröter in Zusammenarbeit mit Ingo Breite, Frank Gerth, Sylvia Laur, Volker Ost, Can Sekertekin, Andreas Tabor (Lebende Konzernbetriebsvereinbarung als soziale Innovation. Internes Crowdsourcing in der GASAG-Gruppe. Bedeutung – Bewertung – Vollständiger Wortlaut der KBV), Markus Freitag, Claudia Häussler, Chris Purz, Welf Schröter (Chance auf einen geordneten Zukunftsprozess. Gesamtpersonalrat (GPR) überreicht OB Kuhn den Entwurf einer „Lernenden Rahmen- und Zukunfts-Dienstvereinbarung IT und TK“ – Vollständiger Wortlaut des DV-Entwurfes).

Angaben zum Buch: Welf Schröter (Hg.): Der mitbestimmte Algorithmus. Gestaltungskompetenz für den Wandel der Arbeit. Mössingen 2019, 
ISBN 978-3-89376-181-4.

 

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Wunderliches aus dem „KI“-Wunderland

Posted on November 20, 2019 by Welf Schroeter

Ist es ein vorübergehendes kulturelles Phänomen oder ein neuer aktiv begünstigter Trend? Immer häufiger findet sich in Veranstaltungen ein ähnlicher Typus von Personen zur Diskussion eines gemeinsamen Themas zusammen: Es sind Männer, ältere Männer über siebzig, zumeist ehemalige Ingenieure und Informatiker, die heute im aktiven Unruhestand sind. Sie unterstreichen die zunehmende Bedeutung der „künstlichen Intelligenz“ und beschwören die Macht und Potenziale der Technik. Drohszenarien und Hoffnungsträume gleichen Inhalts machen die Runde. Strittig ist im Wesentlichen der Zeitfaktor: Wird die „KI-Superintelligenz“ die Macht über die Menschheit in dreißig, siebzig oder neunzig Jahren übernehmen? Das Ergebnis sei jetzt schon klar. Die „Superintelligenz“, die sogenannte „starke KI“ käme und sei nicht mehr aufzuhalten. Gepaart wird der technikzentrierte Monolog mit dem Hinweis auf die notwendige „evolutionäre“, biologische Veränderung des Menschen. Das neue Menschenbild sieht die Technik nicht als hilfreiche Assistenz für den Menschen, sondern den Menschen als körperliche Übergangsstation zum dauerhaften digital-virtuellen Weiterleben eines Ichs.

Mag sein, dass manche Leserin, mancher Leser, diese Beschreibungen als esoterischen Wunderglauben oder als Überreste später Männerträumereien ansieht. Leider meinen es diese genannten Personen ernst. Sie wollen die Öffentlichkeit zugunsten ihres Zukunftsdiskurses missionieren und – zumindest ein Teil von ihnen – aktiv bejahend dafür werben. Hält man dieser Gruppe vor, sie würden damit transhumanistisches Gedankengut transportieren und rechtliche Grundprinzipien in Frage stellen, reagieren sie gelassen. Sie seien keine Ideologen und im Übrigen würde die Erbschaft unserer bisherigen ethischen Spielregeln durch den praktischen Utilitarismus (die sich einschleichende Form praktischen Nützlichkeitshandelns, auch wenn man wisse, dass man jenseits rechtlicher Regeln sei) de facto verändert und nivelliert. Sie fordern Freiheit, Freiheit für die Wissenschaft, Freiheit für die Technik, Freiheit für den Roboter, Freiheit für den Wandel.

Solange diese Männerrunden nur beim Bier Träume austauschen, könnte man zurückhaltend und gelassen bleiben. Es ändert sich allerdings abrupt, wenn solche Männerrunden sich prominente Redner als Gäste einladen, die die rechtsstaatlichen Spielregeln als neuen Gegner ausgeben. Einer dieser Prominenten gab von sich, dass er den zentralen Gegner der „Künstlichen Intelligenz“ gefunden habe. Es sei die EU-Datenschutzgrundverordnung!

Diese Aussage erfolgte einige Wochen nachdem die Datenschutzbeauftragten der Republik in ihrer „Hambacher Erklärung“ im Mai 2019 die zentrale Bedeutung der EU-DSGVO für die rechtsstaatliche Bändigung von „KI“-Anwendungen unterstrichen. Dort heißt es unter anderem:

„Systeme der Künstlichen Intelligenz (KI) stellen eine substanzielle Herausforderung für Freiheit und Demokratie in unserer Rechtsordnung dar. Entwicklungen und Anwendungen von KI müssen in demokratisch-rechtsstaatlicher Weise den Grundrechten entsprechen. Nicht alles, was technisch möglich und ökonomisch erwünscht ist, darf in der Realität umgesetzt werden. Das gilt in besonderem Maße für den Einsatz von selbstlernenden Systemen, die massenhaft Daten verarbeiten und durch automatisierte Einzelentscheidungen in Rechte und Freiheiten Betroffener eingreifen. Die Wahrung der Grundrechte ist Aufgabe aller staatlichen Instanzen. Wesentliche Rahmenbedingungen für den Einsatz von KI sind vom Gesetzgeber vorzugeben und durch die Aufsichtsbehörden zu vollziehen. Nur wenn der Grundrechtsschutz und der Datenschutz mit dem Prozess der Digitalisierung Schritt halten, ist eine Zukunft möglich, in der am Ende Menschen und nicht Maschinen über Menschen entscheiden. […]“

 

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„Maschinenethik“ (Teil I): Annäherungen an einen schillernden und widersprüchlichen Begriff

Posted on Februar 9, 2019 by Welf Schroeter

Wer sich mit der Virtualisierung und Digitalisierung der Arbeitswelten befasst, stolpert schnell über die Erkenntnis, dass es neben den handfesten Veränderungen für arbeitende Menschen auch um Drittmittelmärkte, um Strategien zur Erlangung von staatlichen Fördermitteln und um zeitweise substanzlose Marketingauftritte geht. Dieses Auseinanderklaffen von realen Notwendigkeiten und bloßen Akquise-Shows begegnet den kundigen Betrachtenden nun auch auf der Bühne des Wortes „Maschinenethik“.

Wer sich unkundig in die Sprachwelten der „Maschinenethik“ vorwagt, zuckt beeindruckt zurück. Da treten wissenschaftliche Teams auf, die sich mit vermeintlich spektakulären Erkenntnissen aufmachen, Fördermittel aus den staatlichen Händen auf europäischer, Bundes- oder Landes-Ebene zu ergattern. Da werden „Wirklichkeiten“ beschrieben, die keine sind, um Aufmerksamkeit zu erheischen. So schreibt ein akademischer Kopf, dass das zentrale Zukunftsthema der Digitalisierung und Virtualisierung die Herausforderung sei, dass Maschinen nun Ethik und Moral besitzen und ausführen könnten.

Die Maschine wird zum bewusstseinsfähigen Subjekt ernannt, das durch Datensammeln und Auswertungen Bewusstsein, Reflexionskompetenz, Ethik und Moral erlangen könnte. Die vermeintliche „Künstliche Intelligenz“ verfügt in solchen Beschreibungen alsbald über „Künstliche Ethik“ oder noch besser – wie ein nach Aufmerksamkeit strebender Ethiker schreibt – über „Künstliche Tugend“.

Klar, wenn man ein solches Szenario den zuständigen Vergabestellen der Ministerien einreden kann, hat man den sechs- bis siebenstelligen Betrag schon gewonnen. Wer wollte angesichts solcher Dämonen an der Wand der Zukunft nicht den Steuer-Geldbeutel für kulturelle Prävention öffnen.

Bei allem Respekt vor Frauen und Männern aus Ingenieur- und Informationswissenschaften muss man laut „Halt“ rufen! Ein solches Verständnis und Szenario von „Maschinenethik“ ist schlicht inakzeptabel. Weder kann ein physischer Blechhaufen noch ein digitaler Software-Haufen im aufgeklärt sozialwissenschaftlichen, philosophischen und menschenrechtlichen Sinne Bewusstsein im Sinne des Humanum erreichen. Ein solches Gerede von „Maschinenethik“ will Aufmerksamkeit, will vorsätzlich verunsichern und den Golem herbeireden.

Betrachtet man die technologische Wirklichkeit des Status quo und die Arbeiten in Laboren, dann lässt sich zweifellos feststellen, dass hier Gigantisches geleistet wurde. Brillante Mathematik und hervorragende Informatik haben Software-Systeme (allen voran „Autonome Software-Systeme“) hervorgebracht, die in glänzender Weise zur Verfahrens- und Prozessteuerung geeignet sind. Diese Systeme spiegeln dem Menschen vor, dass die Software „denken“ könnte und der Mensch verhält sich entsprechend, um diese Projektion zu vervollkommnen.

Das Problem sitzt vor (!) dem Bildschirm. Der Mensch hält das Agieren der Software für Denken und orientiert sein eigenes Verhalten gemäß dieser Projektion. Nicht das nicht vorhandene Bewusstsein in (!) der Maschine ist zu hinterfragen, sondern das Naive im Bewusstsein des Menschen stellt die Herausforderung dar.

Gerade für einen konstruktiven und innovativen Umgang mit neuen digitalen Lösungen sollten wir uns nicht in die Sackgassen der Hollywood-Filme drängen lassen: Sogenannte „Künstliche Intelligenz“ mit Bewusstsein gibt es nicht. Auch nicht in naher Zukunft. Was es gibt, sind aufregend gute mathematische Anwendungen mit enormen Potenzialen. Diese gilt es, engagiert demokratisch und sozial zu gestalten. Lassen wir uns nicht von vermeintlichen „Maschinen-Ethikern“ davon abhalten.

 

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Betriebs- und Personalräte könnten „autonome Software-Systeme“ für sich nutzen

Posted on Juli 29, 2018 by Welf Schroeter

Derzeit legen viele Akteure aus Gewerkschaften, Betriebs- und Personlaräte den Schwerpunkt bei der Gestaltung digital-virtueller Arbeitswelten auf den Bereich der „nachholenden Digitalisierung“ (Forum Soziale Technikgestaltung). Damit werden die Einführungen von Technologien bezeichnet, die es zwar als Technikentwicklungen schon seit 10, 15 oder 20 Jahren gibt, nun aber erst zur Implementierung kommen. Dort, wo sie heute eingesetzt werden, empfinden die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer diese Anwendungen als „neu“. Doch Smartphones, elektronische Lernumgebungen, mobiles Arbeiten, alternierende Telearbeit, HomeOffice-Lösungen, Softwareagenten, Internet der Dinge, elektronische Aktenführungen, Teile der KI etc. sind seit eineinhalb oder gar zwei Jahrzehnten vorhanden. Nicht selten sind es unerledigte Hausaufgaben, die bei der Modernisierung von Arbeitsumgebungen versäumt und nun nachgeholt werden.

Doch heute bedarf es viel Aufmerksamkeit und Energie für die „Digitalisierung hinter der Digitalisierung“ (Forum Soziale Technikgestaltung). Damit sind insbesondere Technologien gemeint, die als Software in der Lage sind, „selbst zu lernen“ und in Echtzeit „selbst zu entscheiden“. Die „autonomen Software-Systeme“ (ASS) stellen eine der wichtigsten Herausforderungen für die Arbeitswelten dar. Die ASS beanspruchen, anstelle des Menschen rechtsverbindliche Entscheidungen (Transaktionen) zu treffen.

Ihre Einführungen beginnen nicht nur in Produktion und Fertigung sondern ebenso in Dienstleistung und öffentlicher Verwaltung. Das gewerkschaftliche Handeln muss um den Praxisbaustein der „vorausschauenden Arbeitsgestaltung“ erweitert werden.

Die Diskussionen des Netzwerkes „Forum Soziale Technikgestaltung“ (FST) eröffnen zugleich den Blick auf neue Möglichkeiten des Agierens von Betriebs- und Personalräten. ASS sind nicht nur Objekte der Gestaltung. Sie könnten auch Elemente einer verbesserten Betriebsarbeit und ein Fundament betrieblicher Mitbestimmung sein. Im Zusammenhang mit dem FST-Projekt „BetriebsratsArbeit auf Basis ,autonomer Software-Systeme‘“ (BABSSY) entstehen Überlegungen zu möglichen Nutzungen der ASS durch die Beschäftigtenvertretungen selbst. ASS könnten Instrumente neuartiger Praxis sein.

Stellen wir uns vor, jede Beschäftigtenvertretung hätte eine Art Online-Unterstützung (Assistenz) in Gestalt eines „selbstlernenden“ Software-Werkzeuges. Kolleginnen und Kollegen, die im Betrieb im Prozess der Mitbestimmung mit Themen konfrontiert werden, zu denen keine direkte Antwort vorliegt, könnten es aufrufen. Wenn ein ASS-Tool unscharfe Fragen, unscharfe Satzteile, erfahrungsgeleitete Begriffe eingegeben bekommt, könnte das Tool als Antworten sowohl Zusammenhänge zwischen verschiedenen Themen wie auch Verweise auf Sach- und Fachwissen bereitstellen. Es wäre ein Modell, das unscharfe Fragen eines Laien hinführt zu verläßlichen konkreten interessensorientierten Antworten. Das Software-System „lernt“ durch häufige Nutzung und wird zu einem dynamischen Beratungsassistenten. Es könnte dazu verhelfen, komplexe Zusammenhänge inhaltlich zu über—setzen, um es durch Reduzierung von Komplexität Laien leichter zu machen, Gestaltungskompetenz zu verbessern.

Wir müssen die Vier-Null-Welt aus der Perspektive der Zukunft heraus gestalten. Mit dem Blick der Vergangenheit werden wir wohl zumeist nur unerledigte vergangene Hausaufgaben lösen. Wir sollten mutiger sein.

 

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Unterschätzen wir die digitale Transformation?

Posted on Februar 18, 2018 by Welf Schroeter

Wer sich mit der sozialen Gestaltung moderner Arbeitswelten befasst, stellt sich wohl ab und zu die Frage, wo denn eigentlich derzeit vorne sei. Bilden die Humanisierung mobiler Arbeit und die Einrichtung eines HomeOffice das unerkannt Neue? Stellen das „Internet der Dinge“ oder „Smart Glasses“ die Überraschung des Morgen dar? Ist die Nutzung eines Smartphones eine Innovation?

Seien wir ehrlich: Wir sind zumeist mehrheitlich dabei, unsere unerledigten Hausaufgaben der letzten Jahre aufzuarbeiten. Smartphones wurden im Unternehmensalltag 1996/97 eingeführt. Der erste Tarifvertrag für mobiles Arbeiten wurde 1996 unterschrieben. „Kluge Brillen“, das „Internet der Dinge“ und die „Smart Factory“ sind seit eineinhalb Jahrzehnten technische Wirklichkeit. Wir gestalten momentan vor allem eine „nachholende Digitalisierung“ (Schröter). Dies ist absolut notwendig und eine erhebliche soziale Herausforderung. Diese Digitalisierung ist die Basis von „Arbeit 4.0“, aber es ist nicht „Arbeit 4.0“.

Die Vier-Null-Welten beginnen mit der „Digitalisierung hinter der Digitalisierung“ (Schröter), wenn die „Handlungsträgerschaft Mensch“ übergeht in eine „Handlungsträgerschaft autonomer Software-Systeme“, die „selbstlernend“ und in gewisser Weise „selbstentscheidend“ sind. Damit sind nicht Roboter oder selbstfahrende Autos gemeint.

Es geht um Software, um ein neues gewerkschaftliches Verständnis der Potenziale von Software. Wir müssen lernen, den Menschen ins Zentrum der Arbeits- und Lebenswelt zu setzen und zugleich die Prozesse und Organisationsabläufe durch die Brille der „intelligenten“ Software zu denken. Dieser Blick öffnet die Tür zum Verständnis der Vier-Null-Welten.

Solange wir aber nur rückwärtig nachholend handeln, gerät uns die Richtung des „Vorne“ aus dem Blick. Das, was technologisch vorne ist, muss dem Humanum unterworfen werden. Unsere Gestaltungskompetenz gilt es zu erneuern.

Daher ist es unabdingbar, dass wir die gleiche Energie und den gleichen Aufwand, den wir im Moment in die „nachholende Digitalisierung“ investieren, ebenfalls in die Gestaltung „autonomer Software-Systeme“ (ASS), in den Erwerb von Kompetenz zur „vorausschauenden Arbeitsgestaltung“, in die Demokratisierung des Prinzips Algorithmus und in die demokratische Formung ambivalenter Blockchain-Anwendungen aufbringen.

Soziale Gestaltung gelingt am besten von vorne. Dort müssen wir hin. Rasch. Kompetent. Sozial. Innovativ. Mitbestimmt.

Unterschätzen wir die digitale Transformation? Noch.

 

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