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Schlagwort: Autonome Software-Systeme

Daten sind nicht gleich Daten

Posted on Juli 8, 2018 by Welf Schroeter

Die Prognosen der IT-Szene sind eindeutig: Tag für Tag, Jahr für Jahr vervielfachen sich die Datenmengen im Netz. Es bedarf daher kluger Software-Lösungen, um immense Volumina verarbeiten und auswerten zu können. Big Data, „Watson“, „autonome Software-Systeme“ (ASS) und andere automatisierende Software versprechen der Kundschaft baldige verlässliche Erfolge. Es gelte, Prozesse sowohl im Nachhinein zu überprüfen als auch vorausschauende Bewegungs- und Verhaltensmuster zu erkennen.

Als Instrument der Datenaufbereitung sollen dem arbeitenden oder einkaufenden Menschen nicht nur lange Zahlen- und Wortreihen zur Verfügung stehen. Um eine leichtere Vermittelbarkeit und bessere Verständlichkeit zu ermöglichen, setzt die IT-Szene auf eine Weitergabe und Präsentation der Ergebnisse in Gestalt von Bildern, bewegbaren Bildern (interaktive Visualisierung). Es schlägt vermehrt die Stunde der „virtuellen Realität“ (virtual realitiy, VR), zu der man mit digitalen Brillen Zugang bekommt.

Doch kann man den Ergebnissen trauen? Traut man den Daten, traut man den Ergebnissen. Wer aber garantiert die Integrität, Verlässlichkeit, Verfügbarkeit der Datenmengen? Wie lässt sich „Datenwahrhaftigkeit“ in Echtzeit überprüfen? Aus der Vergangenheit wissen wir, dass Daten immer mehrdeutig sind: „Der Tor bewegte sich durch ein Tor zum Tor und schoss ein Tor.“ Handelt es sich um vier Personen oder um ein Vier zu Null?

So besehen ist die Frage nach der „Datenwahrhaftigkeit“ nicht primär eine technische Herausforderung. Es geht um überprüfbare, an vereinbarten Kriterien orientierte Standardisierungen der Sammlung, Verarbeitung und Bewertung großer Datenmengen durch automatisierende Werkzeuge. Die Standardisierungen können nicht der IT-Entwicklerszene und der IT-Industrie überlassen werden. Dies stellt eine gesellschaftliche Aufgabe dar. Wertevielfalt, Wertepluralismus, Interessenoffenheit, Demokratieprinzipien, Egalität, Integration, Inklusion, Geschlechtergerechtigkeit, Gleichberechtigung, soziale Kontexte und Interdependenzen sind zu berücksichtigen. Technik ist nie neutral und nie wertfrei. Jede Technikentwicklung reproduziert Interessenlagen. Diesen Prozess gilt es zu demokratisieren.

Big Data und vergleichbare Vorgänge (wie etwa ASS) sowie ihre Datengrundlagen müssen nachvollziehbar wie auch überprüfbar sein. Demokratische Transparenz hat Vorrang vor technischem Determinismus. Daten sind ja eben nicht gleich Daten.

 

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Die Souveränität des Menschen wahren

Posted on Juli 6, 2018 by Welf Schroeter

„Der Kunde in uns läuft dem Arbeitsgestalter in uns ständig hinter her.“ Mit diesem charmant widersprüchlichen Satz beschrieb jüngst ein führender Gewerkschafter die innere Zerrissenheit des arbeitenden Menschen. Was sollen wir wollen angesichts technischer Versprechen, die sich hinter dem Begriff „Künstliche Intelligenz“ (KI) verbergen? Gelingt es den Gestaltungansätzen von Betriebs- und Personalräten sowie Gewerkschaften, die Souveränität des Menschen zu wahren?

Mit „lernenden Systemen“ gelinge es erstmalig, dass die Lernfähigkeit ökonomisch besitzbar wird. Lernfähigkeit gerät zum technikinduzierten Wirtschaftsfaktor. Aus der Lernfähigkeit des Menschen leite sich die Lernfähigkeit „autonomer Software-Systeme“ ab, so die These. Dabei sollte intervenierend ein ethisches Prinzip gewerkschaftlichen Denkens greifen. Die Autonomie des Menschen in der Arbeit soll Vorrang behalten vor der Autonomie technischer Systeme.

Kann dieses Ziel dadurch erreicht werden, dass von gewerkschaftlicher Seite die Idee eines „sozialen Pflichtenheftes für Künstlicher Intelligenz“ aktiviert wird? Lastenhefte und Pflichtenhefte sind im Umfeld analoger, genau beschreibbarer und vorhersehbarer technischer Abläufe entstanden. „Selbstlernende Software“ und „autonome Software-Systeme“ entziehen sich dieser Beschreibbarkeit aber dann, wenn sie selbst „lernend“ sind.

Einen hervorragenden Gedanken stellt ein nur scheinbar überraschender Vorschlag dar: Um die Möglichkeiten der „KI“ akzeptabel zu machen, sollte die Effizienzdividende der „KI“ in Gestalt von freier Zeit „ausbezahlt“ werden. Mit dem Einsatz von „KI“ sollen Beschäftigte tageweise Freizeit erhalten. So entstünde zwischen Mensch und „KI“ eine besondere Zeit-Freundschaft. Ein begrüßenswerter konkreter Tagtraum!

 

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Unterschätzen wir die digitale Transformation?

Posted on Februar 18, 2018 by Welf Schroeter

Wer sich mit der sozialen Gestaltung moderner Arbeitswelten befasst, stellt sich wohl ab und zu die Frage, wo denn eigentlich derzeit vorne sei. Bilden die Humanisierung mobiler Arbeit und die Einrichtung eines HomeOffice das unerkannt Neue? Stellen das „Internet der Dinge“ oder „Smart Glasses“ die Überraschung des Morgen dar? Ist die Nutzung eines Smartphones eine Innovation?

Seien wir ehrlich: Wir sind zumeist mehrheitlich dabei, unsere unerledigten Hausaufgaben der letzten Jahre aufzuarbeiten. Smartphones wurden im Unternehmensalltag 1996/97 eingeführt. Der erste Tarifvertrag für mobiles Arbeiten wurde 1996 unterschrieben. „Kluge Brillen“, das „Internet der Dinge“ und die „Smart Factory“ sind seit eineinhalb Jahrzehnten technische Wirklichkeit. Wir gestalten momentan vor allem eine „nachholende Digitalisierung“ (Schröter). Dies ist absolut notwendig und eine erhebliche soziale Herausforderung. Diese Digitalisierung ist die Basis von „Arbeit 4.0“, aber es ist nicht „Arbeit 4.0“.

Die Vier-Null-Welten beginnen mit der „Digitalisierung hinter der Digitalisierung“ (Schröter), wenn die „Handlungsträgerschaft Mensch“ übergeht in eine „Handlungsträgerschaft autonomer Software-Systeme“, die „selbstlernend“ und in gewisser Weise „selbstentscheidend“ sind. Damit sind nicht Roboter oder selbstfahrende Autos gemeint.

Es geht um Software, um ein neues gewerkschaftliches Verständnis der Potenziale von Software. Wir müssen lernen, den Menschen ins Zentrum der Arbeits- und Lebenswelt zu setzen und zugleich die Prozesse und Organisationsabläufe durch die Brille der „intelligenten“ Software zu denken. Dieser Blick öffnet die Tür zum Verständnis der Vier-Null-Welten.

Solange wir aber nur rückwärtig nachholend handeln, gerät uns die Richtung des „Vorne“ aus dem Blick. Das, was technologisch vorne ist, muss dem Humanum unterworfen werden. Unsere Gestaltungskompetenz gilt es zu erneuern.

Daher ist es unabdingbar, dass wir die gleiche Energie und den gleichen Aufwand, den wir im Moment in die „nachholende Digitalisierung“ investieren, ebenfalls in die Gestaltung „autonomer Software-Systeme“ (ASS), in den Erwerb von Kompetenz zur „vorausschauenden Arbeitsgestaltung“, in die Demokratisierung des Prinzips Algorithmus und in die demokratische Formung ambivalenter Blockchain-Anwendungen aufbringen.

Soziale Gestaltung gelingt am besten von vorne. Dort müssen wir hin. Rasch. Kompetent. Sozial. Innovativ. Mitbestimmt.

Unterschätzen wir die digitale Transformation? Noch.

 

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FST für Gestaltungsdialog mit der Open Source-Community

Posted on Januar 10, 2018 by Welf Schroeter

Wenn es im Zuge der voranschreitenden „digitalen Transformation“ der Arbeitswelten zu einem wachsenden Einsatz sogenannter „selbstlernender“ Software kommt, wird der klassische gewerkschaftliche Technikgestaltungsdiskurs auf eine harte Probe gestellt.

Denn die Anpassung der ASS („Autonome Software-Systeme“), wie sie etwa auch in „Watson“ hinterlegt sind, verlangt von denen, die gestalten wollen, erhebliche zusätzliche Kenntnisse und Kompetenzen. Nicht nur eine neue Qualität der „vorausschauenden Arbeitsgestaltung“ ist unabdingbar. Vor allem muss ein aktualisierter Gestaltungsansatz, den Mut, das Erfahrungswissen und das IT-Wissen aufweisen, die Interessen und sozialen Standards direkt in die Spezifizierung der Algorithmen-Entwicklung einzubringen. (Siehe dazu in diesem Blog die Posts zum „mitbestimmten Algorithmus“ und zur Demokratisierung generischer Algorithmus-Prinzipien).

Kolleginnen und Kollegen in Betriebs- und Personalräten brauchen für diesen Weg Unterstützung und ermutigende Assistenz. Es bedarf eines klugen Wissenstransfers zwischen gewerkschaftlichen und außergewerkschaftlichen Frauen und Männern aus der freien Open Source-Szene, aus demokratischen Graswurzelbewegungen (wie etwa des Chaos Computer Clubs bzw. Teilen der IEEE) und aus den Netzwerken der offenen IT-Entwickler-Communities.

Das gewerkschaftliche Personennetzwerk „Forum Soziale Technikgestaltung“ hat angesichts dieses Hintergrundes die jüngste Konferenz „OPEN 2017“ in Stuttgart mit rund 300 IT-lerinnen und IT-lern für eine Dialogeinladung genutzt. Es solle unter dem Dach regionaler Netzwerke ein Gestaltungsdialog zwischen gewerkschaftlichen Communities mit den freien Open Source-Communities angestoßen bzw. intensiviert werden.

Besondere Gemeinsamkeiten der möglichen Dialog-Akteure liegen im Eintreten für Datenschutz und Datensicherheit, im Schutz der Privatheit und im Widerspruch gegen Datenmonopole im Netz. Nun gilt es, über Spielregeln für partizipative Demokratisierungsmöglichkeiten von Algorithmen nachzudenken.

 

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Perspektivwechsel in der Integrationsarbeit möglich

Posted on Dezember 21, 2017 by Welf Schroeter

Die digitale Transformation erreicht immer weitere Bereiche der Arbeitswelt und der Gesellschaft. Mehr und mehr Akteure auf dem Gebiet der Sozialarbeit, die sich für Inklusion, Integration und Zusammenhalt einsetzen, suchen nach spezifischen Chancen für Menschen mit körperlichen oder kognitiven Beeinträchtigungen.

Zum Kreis der besonders innovativen Einrichtungen gehört das bhz Stuttgart e.V., ein Träger der Behindertenhilfe in Stuttgart mit diversen Standorten für ca. 400 Menschen mit ganz unterschiedlichen Behinderungen. Das jüngste öffentliche „bhz-Forum“ befasste sich mit dem Thema „Arbeit 4.0 – Arbeit für alle?!“: Wie kann es gelingen, dass auch in Zeiten von Digitalisierung und so genannter „Industrie 4.0“ Menschen mit Einschränkungen eine passende Arbeit finden?

Aus arbeitsweltlicher Sicht ermutigte dabei das Forum Soziale Technikgestaltung den sozialen Träger und sein Team, sich in die laufende, zumeist nur technik- und marktzentrierte Debatte um die Umsetzung von Vier-Null-Welten engagiert einzumischen. Derartige Träger sollten sich nicht nur mit eigenen internen Projekten abkapseln und sich nicht von anderen ab- oder ausgrenzen zu lassen. Die Inklusion von Menschen mit Beeinträchtigungen müsse eines der zentralen Motive der digitalen Transformation und der gesellschaftlichen Diskussion werden. Solche Einrichtungen sollten sich auch in die dominierenden Kernprojekte der CPS-Vorhaben hineinbegeben und dort wirken. Technische Innovationen brauchen soziale Innovationen. Gesellschaftliche und gesellschaftspolitische Prozesse dürfen nicht Ingenieur- und Informatik-Teams allein überlassen werden.

Vor allem aber bietet die Vier-Null-Welt der CPS-Technik und der „autonomen Software-Systeme“ ein Potenzial, mit dem ein Perspektivwechsel in der Schaffung von Wertschöpfung und Beschäftigung für Menschen mit Beeinträchtigungen möglich wird. Während ein nur markt- oder wettbewerbsbezogener Ansatz Technik schnell zur Rationalisierung und zum Beschäftigtenabbau formiert, könnten dagegen im Feld der sozialen Innovationen neuartige Wertschöpfungskreise dadurch wachsen, dass kluge Technik als Ermöglichende wirkt. Intelligente Assistenztechnik und humanoide Robotik erlauben es, Kompetenz- und Fähigkeits- sowie Fertigkeitslücken bei beeinträchtigen Menschen mit passgenauen smarten Lösung zu komplettieren und zu kompensieren. So lassen sich neue Aufträge aus der Realwirtschaft akquirieren. Das Team zählt.

Zielgruppenspezifische soziale Innovationen brauchen partizipativ gestaltete kluge Assistenztechniken. Deren Implementierung stärkt das Selbstbewusstsein der Zielgruppe, die mit eigener Arbeit zur Erwirtschaftung von Einkommen beitragen kann.

 

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„Hinter diesen Augen sitzt kein Ich“

Posted on November 5, 2017 by Welf Schroeter

Wer kennt nicht die Bilder und Szenen, wenn auf Technologiemessen ein begeisterter Mensch dem „süßen“ kleinen Roboter „Pepper“ über den Kopf streicht, ihm wie einem Kind in die „Augen“ schaut, als ob dieses vermeintliche Geschöpf dann dankend zurücklächelt. Der Mensch sucht Interaktion und projiziert Interaktionsfähigkeit auf den mobilen Blechhaufen.

Einem solchen Menschen gab der nachdenkliche Technikethiker Karsten Weber einen ernüchternden Rat mit auf den Weg: „Hinter diesen Augen sitzt kein Ich.“ Mit dieser Äußerung wollte der Wissenschaftler aus Regensburg jenen widersprechen, die in der momentanen Roboterentwicklung schon Maschinen „mit Bewusstsein“ zu erkennen glaubten. Davon sei man mehr als weit entfernt, wenn dieses Ziel überhaupt je erreicht werden könnte.

Die Projektion menschlicher Eigenschaften auf die Maschinen sei unangebracht und falsch. Weder menschenähnliche Roboter noch selbst fahrende Autos besäßen jene „Autonomie“, die es ihnen erlauben würde, selbst ethische bzw. normative Regeln zu setzen. Dies sei und bleibe Aufgabe des Menschen.

Auf einer Tagung zum Thema „Künstliche Intelligenz“ der Integrata-Stiftung und des Tübinger Weltethos-Institutes kritisierte Weber den unverantwortlichen Umgang mit schwerwiegenden moralischen und ethischen Fragen bei der Entwicklung der KI. Die „Anthropomorphisierung von Maschinen“ (Übertragung menschlicher Eigenschaften auf Maschinen) sei ein gravierender Fehlschluss.

Der Technikethiker verwies wissenschaftlich methodisch präzise auf die Erfahrungen mit Technikentwicklungen der letzten Jahrzehnte. Technik sei nie neutral, sie sei immer wertebasiert, wertegebunden und wertebeladen. Dies bedeute, dass bei der Konzipierung technischer Innovationen immer bewusst oder unbewusst normative Überzeugungen, Werte, Vorurteile, Interessen in die Technikentwicklung einfließen. Dies schließe ein, dass immer wieder ein Hinterfragen vorhandener Technik stattfinden müsse, da sich parallel zur Technikentwicklung auch gesellschaftliche Werte und Lebensstile (zum Beispiel Geschlechterrollen) ständig veränderten.

Diese Wertegebundenheit technischer Konzeptionen müsse – so die Diskussion – gerade bei einem besonders empfindlichen Teil der KI, nämlich der Nutzung von „selbstlernenden Software-Systemen“, deutlichere Berücksichtigung finden. Denn auch hier gilt: Hinter diesen Algorithmen sitzt kein Ich.

 

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Von der Demokratisierung der Algorithmen zum mitbestimmten Algorithmus

Posted on November 3, 2017 by Welf Schroeter

Auf der Berliner Tagung der Friedrich-Ebert-Stiftung unter dem Thema „Digitaler Kapitalismus“ ermutigte das Forum Soziale Technikgestaltung die Kolleginnen und Kollegen aus Betriebs- und Personalräten sowie aus den Gewerkschaften die bisherigen Ziele der Mitbestimmung strategisch auszuweiten.

Er reiche nicht aus, nur betriebsbezogen mitbestimmen zu wollen. Neben dieser an vertikaler Wertschöpfung ausgerichteten Mitbestimmung müsse man sich gedanklich vorbereiten, auch eine Mitbestimmung entlang der betriebsübergreifenden horizontalen Wertschöpfungskette zu konzipieren. Die Zukunft des Betriebes und die Zukunft der dortigen Arbeitsplätze werden in Zukunft verstärkt von Einflüssen horizontaler Wertschöpfungsketten getrieben.

Darüber hinaus aber sei es zukünftig unabdingbar, sich werkzeugbezogen einzubringen. „Autonome Software-Systeme“ werden auf Dauer nicht nur in geschlossenen virtuellen Umgebungen implementiert. Ziel der IT-Szene ist es, solche Anwendungen auch in offenen Netzumgebungen zu ermöglichen.

Betriebs- und Personalräte sowie Gewerkschaften sollten sich daher rasch den Themen „Demokratisierung der Algorithmen“ und Modelle von „mitbestimmten Algorithmen“ (Schröter) öffnen, um Wege der „vorausschauenden Arbeitsgestaltung“, wie es das BMBF-Projekt „Prävention 4.0“ unter Leitung von Oleg Cernavin vorschlägt, begehbar zu machen. Laut Forum Soziale Technikgestaltung gilt es, sich von der gesellschaftlichen Demokratisierung der Algorithmen hin zum mitbestimmten Algorithmus aufzumachen.

 

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Mit dem Algorithmus auf Du und Du

Posted on September 21, 2017 by Welf Schroeter

In der Diskussion von Betriebsräten über die soziale Gestaltung von „Arbeit 4.0“ rücken immer mehr die sogenannten „Autonomen Software-Systeme“ in den Vordergrund. Damit sind nicht Roboter oder selbstfahrende Transportsysteme gemeint sondern Software. „Autonome Software-Systeme“ sollen in die Lage versetzt werden, selbst zu „lernen“, selbst zu „denken“ und selbst „Entscheidungen zu treffen“. Diese „intelligente“ Software soll Arbeits- und Geschäftsprozesse steuern. In Echtzeit.

„Autonome Software-Systeme“ (ASS) lassen sich im Moment vor allen Dingen in geschlossenen oder genau umrissenenen Netzzusammenhängen verwenden. Diese Versionen der ASS benötigen dazu vorbereitete Datenspeicher („Datensilos“), die in hoher Geschwindigkeit Informationen auswerten und diese in Entscheidungsabläufe verwandeln. Eine der bekanntesten Varianten dieses Typs von ASS ist das IBM-System „Watson“.

Am Horizont sind aber schon Pilotierungen erkennbar, die ASS auch in offenen betriebsübergreifenden Wertschöpfungsprozessen, im Handel und in der Erstellung von Kundenprofilen einsetzen wollen.

Ein global handelnder Technologiekonzern mit vielen tausend Beschäftigten und mehreren Werken in der Bundesrepublik hat beschlossen, die Produktion und die Dienstleistungen mit Hilfe von „Watson“ Standorte übergreifend in überschaubarer Zeit neu zu organisieren. Damit werden Arbeitsabläufe und Prozessketten erheblich umgestellt. Aus Sicht der Unternehmensleitung entstehen Effizienz- und Effektivitätsgewinne.

Ein bundesdeutscher Dienstleistungsanbieter mit großer Beschäftigtenzahl beginnt seinen internen Umbau mit der geplanten Integration von „Watson“ in die Verwaltungsabläufe. Damit sollen Verfahren Standorte übergreifend beschleunigt und die Bescheide qualifizierter werden.

Es ist unverkennbar, dass die Anwendung der „Autonomen Software-Systeme“ die Arbeitswelt in wenigen Jahren durchdringen werden. Dabei wird die Gestaltungskompetenz von Betriebsräten erheblich herausgefordert. Es lässt sich von einer Digitalisierung hinter der Digitalisierung sprechen.

 

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Mitbestimmte Algorithmen

Posted on September 20, 2017 by Welf Schroeter

Noch finden in den meisten Unternehmen technologische Veränderungen statt, bei denen Technikbasislösungen, die es schon lange gibt, nun erst im Betrieb eingeführt werden. Man kann zu Recht von einer „nachholenden Digitalisierung“ sprechen. Dazu gehören mobile Endgeräte, „intelligente“ Kleidung, „intelligente“ Brillen sowie wesentliche Teile des „Internets der Dinge“. Eine neue Qualität der digitalen Transformation entfaltet sich dort, wo solche Technik verwendet wird, die den Menschen nicht nur physisch entlastet, sondern ihm zugleich kognitive Prozesse samt Entscheidungen abnehmen will.

Wer sogenannte „Autonome Software-Systeme“ (ASS) gestalten will, trifft auf einen besonderen Umstand, dass nämlich bestimmte ASS nach ihrem Start nicht mehr gestaltbar sind. Es muss vorher geschehen. Betriebsräte sind gefordert, auf ASS im Rahmen einer „vorausschauenden Arbeitsgestaltung“, eines „vorausschauenden Arbeitsschutzes“ und einer vorausschauenden Prävention so einzuwirken, dass bestimmte nachteilige Folgen für den Menschen nicht entstehen.

Die laufende Diskussion zeigt, dass der soziale Gestaltungsprozess somit bereits am und im Algorithmus ansetzen muss. Es beginnt ein Gestaltungsdiskurs über „mitbestimmte Algorithmen“. Dies würde bedeuten, dass soziale Anforderungen von der Beschäftigtenseite artikuliert werden und diese über einen IT-gestützten Spezifikationsprozess im Algorithmus hinterlegt werden, bevor die ASS „ihre Arbeit aufnimmt“.

Eine erste Kernforderung aus Beschäftigtensicht lautet daher ganz logisch: Kein ASS darf das Potenzial haben, im Rahmen seines „Lernens“ den eigenen Ausgangsalgorithmus zu verändern. Wenn ein Algorithmus sich selbst zur Eigenveränderung ermächtigen könnte, wäre eine soziale Gestaltung aushebelbar.

 

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Kann ein autonomes Software-System ein drittes Rechtssubjekt in der Mitbestimmung darstellen?

Posted on Juni 17, 2017 by Welf Schroeter

Schon seit vielen Jahr quälen sich Fachleute aus Technik und Recht mit der Frage, ob ein Roboter, ein selbstfahrendes Auto oder ein Software-System im gerichtlichen Sinne ein Rechtssubjekt sein kann. Das bisherige Rechtsdenken gibt auf diese Frage nur zum Teil ausreichende Antworten. Im Zentrum steht stets die Suche nach der Zuordnung: Wer ist für einen Vorgang verantwortlich? Ist es der beauftragende Veranlasser der Technik oder die Technik selbst? Was passiert aber, wenn diese Zuordnung nicht eindeutig zu treffen ist, weil sich das technische System durch seine „Selbstlern“-Fähigkeit in Echtzeitschritten ständig verändert?

Der „Sachverständigenrat für Verbraucherfragen beim Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz“ hat im Dezember 2016 in seinem Gutachten „Verbraucherrecht 2.0 – Verbraucher in der digitalen Welt“ das Dilemma benannt: „Schwieriger wird es bei der rechtlichen Beurteilung von selbst-lernenden Algorithmen. Hier geht es letztendlich um die Frage, wie sich künstliche Intelligenz (KI) auf das Rechtssystem auswirkt, ob die Zuordnung des Agenten zum Prinzipal durchbrochen wird, ob der Software-Agent selbst zum autonom handelnden Rechtssubjekt wird oder der Prinzipal, der den selbst-lernenden Algorithmus konfiguriert hat, der Letztverantwortliche bleibt. Mit anderen Worten: wer ist der Prinzipal und wer ist der Agent?“.

Am Horizont der Debatte ist eine Erweiterung der Rechtslage erkennbar. Es ist zu erwarten, dass das Zivilrecht eine qualitative Korrektur in dem Sinne erfährt, dass es neben der „natürlichen Person“ (Bürgerin, Bürger) und der „juristischen Person“ (Unternehmen, Verein, Verband, etc.) auch eine „elektronische Person“ (autonome Systeme) geben wird. Doch wie soll diese definiert werden, wenn „autonome Software-Systeme“ (ASS) als „selbstlernende“ Einheiten sich nach ihrem Start unaufhörlich wandeln und potenziell ihren eigenen Algorithmus umbauen?

Ein unkonventioneller Blick in die Zukunft könnte auch noch eine andere Herausforderung formulieren: Was könnte eine „elektronische Person“ im Prozess der Mitbestimmung bedeuten? Angenommen ein ASS würde als „elektronische Person“ juristisch anerkannt, träte es dann im innerbetrieblichen Mitbestimmungsprozess neben der Unternehmensleitung und dem Betriebsrat als ein dritter „Partner“ an den Verhandlungstisch? Müsste eine „elektronische Person“ im Hinblick auf die Auswirkungen von „autonomen Software-Systemen“ in der betriebsinternen oder betriebsübergreifenden Wertschöpfungskette auch im Betriebsverfassungsgesetz verankert werden? Der Gedanke mag manchen schaudern lassen. Doch ist er nicht in sich logisch und konsequent? Was würde vorausschauende soziale Technikgestaltung in diesem Zusammenhang erfordern?

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