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Autor: Welf Schroeter

HomeOffice-Tipp 3: Fallstricke der Arbeitsorganisation

Posted on September 13, 2020 by Welf Schroeter

Als das Wort „Telearbeit“ aufkam, dachten so manche, es handele sich um ein Berufsprofil zu dem man irgendwo ausgebildet werden kann. Doch weit gefehlt: „Alternierende Telearbeit“ und „Mobiles Arbeiten“ sind nur neue Modelle der Organisation von Arbeit. Auf den Umgang mit dieser neuen Organisation aber sollte man sich vorbereiten und in gewisser Weise trainieren.

Nicht selten entsteht bei der Person das Bild, dass die Anbahnung der Arbeitsmöglichkeit im HomeOffice ausschließlich eine Angelegenheit zwischen der Telearbeiterin / dem Telearbeiter und der/dem jeweiligen Vorgesetzten sei. Die Annahme ist verbreitet, dass mit dem Willen zum HomeOffice und dem Ja-Wort der Abteilungsleitung der Erfolg schon gesichert wäre. Doch so einfach ist es nicht. Es gibt klassische Fallstricke, die bei schlechter Vorbereitung immer wieder und überall auftreten.

Fallstrick eins: Die „Alternierende Telearbeit“ bzw. die „Mobile Arbeit“ wird als vor allem technische Herausforderung betrachtet. Stimmt die Leitung, stimmt der Zugang, funktioniert der Rechner – dann ist alles klar. Nein, das ist es gerade nicht. Im HomeOffice geht es natürlich zwar nicht ohne Technik. Die größeren Herausforderungen aber stellen die Unterbewertungen der sogenannten „weichen Faktoren“ dar: Bin ich in der Lage mit meiner Arbeitszeit zuhause selbstorganisierend und ergebnisorientiert umzugehen? Kann ich mich ohne „Stechuhr“ selbst einigermaßen disziplinieren? Kenne ich mich mit Fragen der Arbeitsorganisation ausreichend genug aus? Bin ich kommunikationsfähig, wenn ich nicht weiter weiß? Wen bitte ich um Hilfe, wenn etwas nicht klappt?

Fallstrick zwei: Es gibt das große Missverständnis, man könne das „Arbeiten zuhause“ problemlos mit der Kinderbetreuung verknüpfen, nur weil man vor Ort ist. Es gibt kein gutes, konzentriertes und erfülltes Arbeiten, wenn man immer ein Ohr Richtung Kinderzimmer oder Richtung Türklingel hat. HomeOffice bedeutet, die Kinderbetreuung muss vorbereitet, organisiert und verlässlich umgesetzt werden. Ein Kind sollte nicht Teil des Telearbeitsplatzes sein. Dies gilt für männliche wie für weibliche Telearbeitende gleichermaßen.

Fallstrick drei: Es kommt immer wieder vor, dass eine Person, die zum Beispiel in einem Gemeinschaftsbüro mit fünf oder sechs KollegInnen zusammenarbeitet, den Wunsch nach einer HomeOffice-Lösung äußert. Sie vereinbart mit der Abteilungsleitung die genaueren Konditionen und verabschiedet sich hocherfreut nach Hause. Warum löst ein solcher Vorgang mit ziemlicher Sicherheit Probleme aus? Die Person mit dem HomeOffice-Wunsch hat – in diesem Beispiel – versäumt, sich mit ihrem Team zu besprechen. Erfahrungsgemäß bedeutet die Nicht-Absprache, dass sich ein Teil der Arbeit umverteilt. Das verbleibende Team wird einen Teil der eingehenden Anrufe und Anforderungen, die nicht online weitergegeben werden könne, übernehmen zu müssen. Diese nicht abgesprochene Mehrarbeit führt zumeist zu Ärger und Konflikten. Nicht die Organisation der Telearbeit sondern die Nicht-Abstimmung mit dem Team produziert Emotionen und Ablehnung. Es bedarf also nicht nur einer bilateralen Abstimmung sondern auch einer Absprache mit dem Team.

Fallstrick vier: Der häufigste Grund für das Scheitern von eingeführter „Alternierender Telearbeit“ oder „Mobiler Arbeit“ resultiert nicht aus den Vorgängen im HomeOffice sondern aus unzureichenden Führungsfähigkeiten der Vorgesetzten. Wenn die/der Vorgesetzte weder virtuelles Führen noch ergebnisorientiertes Aufgabenmanagement beherrscht, prallt der Wunsch nach flexibler Zeitsouveränität der telearbeitenden Person mit der Kontrollsucht der mittleren Führungskraft zusammen.

Fallstrick fünf: Für Menschen, die persönliches Zeitmanagement nicht gelernt haben und die sich keine strukturierenden Modelle der Arbeitsselbstorganisation angeeignet haben, bietet das HomeOffice gewisse Gefahren. Sie lassen zunächst ungeübt viel Zeit verstreichen mit der Parole „Das schaffe ich schon noch“, bis der „Abgabetermin“ naht und psychische Unruhe bis Panik ausbricht. Stress entsteht, man arbeitet die Nächte durch, um den Termin einzuhalten, Verärgerung und Krach in der Familie stellt sich ein. Wenn ein solches Phänomen wiederholt und geradezu dauerhaft auftritt, kann der psychische Stress soweit gehen, dass das HomeOffice zur Vorstufe eines Burn-outs wird. Solche Beschäftigte sollten zunächst die Finger von dieser Art Arbeitsorganisation lassen, bis sie sich im Hinblick auf Zeitmanagement besser qualifiziert haben.

Fallstrick sechs: Um die guten Seiten des HomeOffice genießen zu können, muss der Mensch sich die Fahigkeiten aneignen, sich und seine Arbeitsabläufe selbst zu organisieren und sich Modelle der Zeitsouveränität bereit zu halten. Ein gutes und sehr empfehlenswertes Mittel dafür ist der Selbstaufschrieb der eigenen täglichen Arbeitsstundenzahl zuhause. Der ehrliche Selbstaufschrieb zeigt sehr schnell, wann man anfängt, zu viele Stunden vor dem Bildschirm zu verbringen. Zugleich bietet der Eigenaufschrieb die Möglichkeit, sich mit Kolleginnen und Kollegen sowie mit dem Betriebsrat bzw. Personalrat darüber konkret auszutauschen. Das Team kann helfen, aufeinander aufzupassen, Achtsamkeit zu pflegen und präventiv gegen Burn-out vorzugehen. Wer seinen eigenen Zeithaushalt nicht im Griff hat, gefährdet sich.

 

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HomeOffice-Tipp 4: Das Prinzip Freiwilligkeit und das Prinzip Vertrauen

Posted on September 13, 2020 by Welf Schroeter

In der Organisation der „Alternierenden Telearbeit“ bzw. der „Mobilen Arbeit“ müssen – nach allen Erfahrungen der letzten Jahre und Jahrzehnte unbedingt zwei Prinzipien zur Geltung kommen: Zum einen muss das Prinzip Freiwilligkeit uneingeschränkte Berücksichtigung finden. Niemand darf gegen seinen Willen in das HomeOffice gezwungen werden. Zum anderen hat das Prinzip Vertrauen Anwendung zu finden. Letzteres bedeutet, dass die/der Vorgesetzte bzw. der Arbeitgeber der telearbeitenden Person in Sachen Arbeitszeit Vorvertrauen entgegenbringt.

Die individuelle Zeitsouveränität hat im Rahmen der gesetzlichen Arbeitszeitvorgaben Vorrang vor dem Kontrollbedürfnis des Arbeitsgebers. Die Kontrolle des Arbeitgebers findet in den ergebnisorientierten Vereinbarungen („Zielvereinbarung“) statt. Der Arbeitgeber vereinbart mit dem HomeOffice-Akteur Ergebnis und Termin der Fertigstellung eines Arbeitsprozesses. Der zeitliche Weg zum Ziel steht der/dem Telearbeitenden frei. Letztere/r praktiziert für ihre/seine Arbeitsstunden den Zeit-Selbstaufschrieb.

Nun hat die Corona-Pandemie eine arbeitsorganisatorische Ausnahmesituation geschaffen. Um Arbeits- und Gesundheitsschutz sowie die Sicherung der Beschäftigung zu gewährleisten, haben verschiedene Arbeitgeber ihre MitarbeiterInnen ins HomeOffice geradezu verpflichtet. In der Regel haben Betriebs- und Personalräte dieser Ausnahmepraxis nicht widersprochen, da sie die kritische Lage einsehen können. Wenn nun aber nach dem Abflauen der Virengefährdungen verschiedene Arbeitgeber weiterhin das HomeOffice mit Druck durchsetzen wollen, werden die Beschäftigtenvertretungen dagegen vorgehen müssen.

Auch die Idee einzelner Firmenchefs, die Pandemie zum Anlass zu nehmen, HomeOffice-Mitarbeitende nicht wieder in den Betrieb zurückzuholen und die Büroflächen aus Kostengründen zu schließen, wird berechtigte Proteste auslösen müssen. Das Prinzip der Freiwilligkeit darf nicht verletzt werden.

 

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HomeOffice-Tipp 5: Wenn das HomeOffice unter die Kontrolle sogenannter „intelligenter“ Software gerät

Posted on September 13, 2020 by Welf Schroeter

Derzeit ist in Zeitungen häufig zu lesen, dass das HomeOffice etwas mit „Künstlicher Intelligenz“ zu tun habe. Dies ist nicht der Fall. „Alternierende Telearbeit“ oder „Mobiles Arbeiten“ sind Organisationsformen von Arbeit. Es sind aber keine Technologien. Dennoch kann es sein, dass ein „Homeworker“ im Rahmen eines Arbeitsablaufes plötzlich im Netz mit einer Software in Berührung kommt, die nicht zum HomeOffice gehört, aber möglicherweise in das HomeOffice von außen eingreifen will. Dies kann eine im Netz frei flottierende Schadenssoftware (Malware) sein, die im heimischen Rechner schädliche Viren hinterlassen will, um den heimischen Rechner von außen zu „kapern“ und fernzusteuern. Dies gehört alles zum großen Kapitel „Security“, also technische Datensicherheit. Zweifellos sollte man, bevor man seinen HomeOffice-Rechner in Gang setzt, Antivirensoftware und Daten-Backup-Möglichkeiten vorbereitet haben.

Ein völlig anderer Vorgang ist es aber, wenn ein Arbeitgeber unzulässiger Weise sogenannte „intelligente“ Software einsetzt, um die Leistungen und das Leistungsprofil der Homeworker zu überwachen, um heimliche Rankings der MitarbeiterInnen gegeneinander zu praktizieren etc. Solche Vorgehensweisen sind in der Regel rechtswidrig und sollten umgehend dem Betriebsrat bzw. dem Personalrat gemeldet werden.

Aus der Perspektive der Technikentwicklung ist zu erkennen, dass sich HomeOffices auch flexibel und für gewisse Zeiten zu wechselnden Call-Center-Einrichtungen zusammenschalten lassen. Wenn beispielsweise eine Firma pro Tag enorm viele Anrufe erhält, die weit über die Belastbarkeit des Telefonservice hinausgeht, könnte eine Software die eingehenden Anrufe so umverteilen, dass in Spitzenzeiten bedarfsorientiert neue Telefonplätze hinzugenommen werden. Die anrufende Person erkennt dabei nicht, dass sie in einem HomeOffice gelandet ist. Sie denkt, sie sei in der Firma, da sie ja die Firmennummer gewählt habe. Zur Steuerung eines solchen virtuellen „atmenden“ Call Centers könnte Software genutzt werden, die Laien womöglich als „Künstliche Intelligenz“ bezeichnen. Es ist aber nur eine gut gemachte mathematische Techniklösung. Mit „Intelligenz“ hat dies nichts zu tun. Mit dem Vorhaben eines solchen „atmenden“ Call Centers muss vor dessen Einführung bzw. Aktivierung die Beschäftigtenvertretung befasst worden sein. Hier greift die Mitbestimmung.

Am Horizont ist zu erkennen, dass für die Organisation der Arbeitsabläufe und für die Steuerung der Arbeitsprozesse auch neue Typen von Software in Nutzung kommen werden. Diese neue Software ist eine besonders mathematisch qualifizierte Art, die von ihren EntwicklerInnen fälschlicherweise als „denkend“ oder „lernend“ bezeichnet werden. Diese Software ist aber nur Mathematik. Ihre Besonderheit liegt darin, dass sie Datenverarbeitung mit Entscheidungsprozessen kombiniert. Sie kann anstelle des Menschen rechtsverbindliche Entscheidungen treffen. Das Forum Soziale Technikgestaltung hat als Unterstützung für Betriebs- und Personalräte das Projekt „Der mitbestimmte Algorithmus“ gestartet. Mit klaren Zulassungskriterien soll erreicht werden, dass solche Systeme zwar in vereinbarter Form Entscheidungen über Sachen (Material, Energie etc.) nicht aber über Menschen treffen können. Das FSt will die Demokratisierung solcher „algorithmischer Entscheidungssysteme“.

Lesetipp: Welf Schröter: Der mitbestimmte Algorithmus. Arbeitsweltliche Kriterien zur sozialen Gestaltung von Algorithmen und algorithmischen Entscheidungssystemen. In: Welf Schröter (Hg.): Der mitbestimmte Algorithmus. Gestaltungskompetenz für den Wandel der Arbeit. Oktober 2019, S. 101–150. ISBN 978-3-89376-181-4.

 

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Das „neue Normale“ als Instrument des Rückwärtsganges

Posted on August 4, 2020 by Welf Schroeter

Wer Technik gestalten will, denkt vor allem in Möglichkeiten, in neuen werdenden Möglichkeiten. Technische Produkte, Werkzeuge, Plattformen sind keine unumstößlichen Gegebenheiten, die man hinnehmen muss. Technik ist von Menschen geschaffen und kann von Menschen verändert werden. Technikgestaltung folgt der Vorstellung, dass die in der Technik und hinter der Technik stehenden Interessen offen angesprochen und transparent gemacht werden. Es gibt keine „neutrale“ Technik.

Technische Lösungen sind immer Ausdruck des Wertezusammenhangs und der Interessen jener Menschen, die solche technischen Lösungen hervorbringen oder dafür bezahlt werden. Soziale Technikgestaltung hingegen will die Interessenbündel in der Technikentwicklung demokratisieren und bislang nicht berücksichtigte Interessengruppen in den Gestaltungsprozess hineinnehmen.

Als in den neunziger Jahren junge, zumeist männliche, gesunde, seh- und hörfähige Entwickler ihre Produkte präsentierten, konnte man sich schnell darüber einig werden, dass das Entwicklerteam die Lebenslage von Seh- und Hörgeschädigten komplett vergessen hatte. Als Folge pluralisierte sich die Software-Szene. Von nun galt es eher als schick, neue WebSites zu kreieren, die barrierefrei sind. Dies ist ein einfaches Beispiel von Technikgestaltung, bei der „vergessene“ Interessen endlich eingebunden wurden.

Gute Technikgestaltung lebt von der Offenheit für Neues, von der Fähigkeit, andere Nutzungsinteressen zu berücksichtigen, von der Ermöglichung des noch nicht Geschaffenen. So entstehen auch soziale Innovationen, die gesellschaftlich inklusiv wirken. Was aber bedeutet es für die Potenziale innovativer Technikgestaltung, wenn die Perspektive der Möglichkeit weggedrückt und durch die „stumme Macht des Faktischen“ ersetzt wird? Wenn statt neuen Wegen nur noch das Unabänderliche zu gelten scheint?

Wenn Betriebsrätinnen und Betriebsräte darüber nachdenken, wie die Nutzung von Algorithmen und algorithmischen Entscheidungssystemen nach sozialen Schutzstandards und gesellschaftlichen Interessen offen gelegt und gestaltet werden können, suchen sie nach neuen Möglichkeiten. Das Projekt „Der mitbestimmte Algorithmus“ des Forum Soziale Technikgestaltung will dafür Lösungen beibringen. Einem solchen Suchen nach neuen Wegen wird allzugern entgegengehalten, „dass das nicht gehe“. Technik sei nun mal Technik und sie folge eigenen Gesetzen. Doch wenn man diesen „eigenen Gesetzen“ eine genauere Aufmerksamkeit schenkt, wird schnell offensichtlich, dass nur schlichte Ablehnung der Gestaltungs- und Änderungsansätze gemeint ist. Man solle sich mit dem Vorhandenen zufrieden geben. Die Ideen der anderen Möglichkeiten seien doch nur abwegig.

Für eine solche bremsende Kommunikationsstrategie der Ablehnung gibt es ein vermeintlich „neues“ und vermeintlich „modisches“ Schlagwort, das entmutigen soll und die Enttäuschung zum Tagesinhalt umwerten will. Die Unmöglichkeit der Veränderung, die Unveränderbarkeit heißt nun „das neue Normale“. In den Worten eines einflussreichen Wirtschaftsakteurs klingt die Umwertung noch klarer: „Die coronabedingte Zwangs-Digitalisierung hat viele Unternehmen zum Umdenken gezwungen. Was vor einigen Wochen noch undenkbar erschien, ist nun zu einer ,neuen Normalität‘ geworden.“ Die Wortschöpfung der „Zwangs-Digitalisierung“ zeigt eine fatale Richtung auf. An anderer Stelle wird mit der Parole „Managing The New Normal“ ein Neustart empfohlen. Der „Neustart“ klingt dabei mehr nach einem Rückstart in die Vergangenheit. Woanders vertritt man in ähnlicher Weise die Meinung, die „neue Normalität ist digital.“ Schon fordern die Anhänger der „neuen Normalität“ ein neues „Mindset“. Dies klingt nicht nach der Wahrnehmung neuer Möglichkeiten, sondern eher nach der Stabilisierung eines alten Denkens.

Erforderlich ist das Gegenteil: Die Fähigkeit, neue kreative Möglichkeiten der seit dreißig Jahren andauernden digitalen Transformation auszuloten, sie zu prüfen und partizipativ-demokratisch gestalterisch umzusetzen. Das neue „Noch-Nicht“ sollte das Normale werden.

 

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Arbeitsschutz mit „DigiGAAB“: Forum Soziale Technikgestaltung unterstützt den digitalen Wandel im Handwerk

Posted on Juli 15, 2020 by Welf Schroeter

Bis zum Herbst des Jahres 2021 wird das von der Bundesregierung (BMAS) geförderte Handwerkspraxisprojekt „DigiGAAB“ mit Unterstützung durch das Forum Soziale Technikgestaltung umgesetzt. „DIGIGAAB“ steht für „Digital unterstützter Gesundheits- und Arbeitsschutz im Arbeitsprozess Bau. – Mehr Sicherheit durch Partizipation.“ Die zentrale Projektidee von „DigiGAAB“ ist es, den Gesundheits- und Arbeitsschutz in den alltäglichen Bauablauf von Unternehmen am Beispiel der Stuckateure zu integrieren. Dies gelingt am besten, wenn der Betrieb sämtliche Arbeitsprozesse mit Unterstützung von digitalen Hilfsmitteln neu organisieren und gestalten kann. Damit ein neuer, mit digitalen Hilfsmitteln unterstützter Prozess in einem Unternehmen dauerhaft funktioniert, braucht es vor allem auch die Akzeptanz und die Unterstützung der gesamten Belegschaft. Und die wird der Unternehmer nur dann bekommen, wenn er seine Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter bereits im Entwicklungsprozess partizipieren lässt.

Ein Handwerksbetrieb wird in aller Regel nicht in der Lage sein, diese Aufgabe im üblichen Arbeitsalltag, der sich auf unterschiedlichen Baustellen abspielt, zu erproben und zu optimieren. Deshalb werden im Rahmen des Projektes im Kompetenzzentrum der Stuckateure unterschiedliche Lern- und Experimentierräume eingerichtet. Neben Fachexperten beteiligen sich auch 12 Handwerksbetriebe unterschiedlicher Größen (zwischen 3 und 80 Mitarbeiter) als aktive Projektpartner, die eigene Anforderungen, Erfahrungen und Ideen einbringen können.

Zunächst wird eine Ist-Analyse durchgeführt: Welche digitalen Hilfsmittel werden von den Unternehmen aktuell eingesetzt? Wie zufrieden sind sie mit Ihren bisherigen Lösungen? Wie stehen die Mitarbeiter zur Digitalisierung und zum Arbeits- und Gesundheitsschutz? Zusätzlich wird eine Marktrecherche nach digitalen Tools und Anwendungen durchgeführt. Anbieter und Hersteller von Software oder digital unterstützten Geräten werden angefragt und können Ihre Produkte und Lösungen mit in das Projekt einbringen.

In den Experimentierräumen lassen sich die Systeme und Techniken in einer praxisgerechten Umgebung im direkten Vergleich erproben. Bereits hier können die MitarbeiterInnen ihr Know-How einbringen und somit bei der Auswahl zukünftiger Systeme mitwirken. Dabei werden sicher auch deren Ängste und Befürchtungen vor der technischen Vernetzung eine Rolle spielen. Aber auch das spiegelt die Realität wieder, denn eine Einführung neuer Techniken und Prozesse ohne die Akzeptanz der Mitarbeiter hat auf Dauer noch nie funktioniert.

Ein weiterer Baustein der Praxis der Experimentierräume bereitet Betriebe und MitarbeiterInnen auf das betriebliche Changemanagement vor. Dabei stehen Anforderungen aus dem Wandel der Wertschöpfungsketten und der Geschäftsmodelle im Vordergrund. Workshops und Weiterbildungsangebote stärken die Umbaukompetenz im Stuckateur-Handwerk.

Schon heute ist jeder Unternehmer per Gesetz verpflichtet, zum Schutz seiner Mitarbeiter pro Baustelle eine Gefährdungsbeurteilung durchzuführen und diese schriftlich zu dokumentieren. In der Praxis tun sich die meisten Chefs häufig schwer, diesen Anforderungen nachzukommen. Daher braucht es auch die Einbeziehung der Mitarbeiter, die selbst die Verantwortung für Ihre Gesundheit erkennen und mit übernehmen müssen.

Wenn die Baustelle digital geplant wird, werden in den jeweiligen Arbeitsprozessen nicht nur Material und Ausführungstätigkeiten, sondern auch die dazugehörigen Arbeitsschutzhinweise beachtet. Im Rahmen des Arbeitsauftrages werden die notwendigen Arbeitsschutzhinweise gegeben – die dann vom zuständigen Mitarbeiter explizit bestätigt werden müssen. Werden auf der Baustelle davon abweichende Situationen vorgefunden, müssen die Mitarbeiter kurzfristig Entscheidungen treffen sowie Rückmeldung an den Chef geben können. Die Verantwortung kann nicht nur beim Chef liegen, viel mehr muss jede/r Mitarbeiter/in in ihrem/seinem Bereich die Verantwortung für ihren/seinen Gesundheitsschutz und den seiner KollegInnen übernehmen. Diese Verantwortung kann sie/er aber nur dann übernehmen, wenn bei ihr/ihm auch das dafür notwendige Wissen vorhanden ist. Dies soll über die digitale Unterstützung geleistet. Ziel ist es, dass der Gesundheits- und Arbeitsschutz über die Branchensoftware beim Einrichten des Arbeitsauftrags mit abgedeckt werden kann.

Das Forum Soziale Technikgestaltung unterstützt das INQA-Vorhaben mit seinen Kenntnissen und Erfahrungen.

Näheres zu „DigiGAAB“ siehe folgende drei Links: Betriebliches Lernen,  Rückblick, Experimentierräume

 

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„Transformation“ und „Mindset“

Posted on Juni 27, 2020 by Welf Schroeter

Nicht selten sieht man sich bei Veranstaltungen oder beim Lesen unterschiedlichster Medien mit Worten konfrontiert, die beeindrucken wollen und die die Botschaft vor sich hertragen, sie seien ganz neu. Ihr Inhalt sei gerade durch große Anstrengungen gewonnen worden und nun solle die gesamte Belegschaft erfahren, welch tolle Innovation frisch zur Welt gekommen ist.

Gönnen wir uns zwei Beispiele. Ein gängiges Schlagwort von Menschen, die sich als etwas Besonderes inszenieren wollen, lautet „Transformation“. Der Betrieb, die Werkstatt, das Büro, die Chefin, das Mitarbeiterteam – alle benötigen „Transformation“. Nur wer „Transformation“ kann, ist vorne und hat Anspruch, gewonnen zu haben. Mitte der neunziger Jahre nutzte man noch ein anderes Wort, nämlich „Wandel“. Alle benötigten „Wandel“. Nur wer sich wandelt, hat Zukunft, hieß es.

Nun mögen sich die Triebkräfte und die Rahmenbedingungen, die Bedürfnisse und Interessen seitdem weiterentwickelt haben, aber im Kern ist „Transformation“ einfach „Wandel“. „Trans“ klingt aber „angesagter“. Und wer den „Wandel“ hinterfragt, hört zugleich, dass wir „gerade“ in einer Phase des „Wandels“ leben. Der „Wandel“ bzw. die „Transformation“ sei „gerade“ das dynamisch Neue. Doch halt: Wer sich nicht nur „gerade“ mit Zeitgeschichte befasst, erkennt schnell, dass der „Wandel“ und die „Transformation“ Banalitäten darstellen: Veränderung ist immer. Gesellschaft und Geschichte kennen keinen Stillstand.

Warum sprechen wir nicht besser über Ziele und Interessen des „Wandels“ bzw. der „Transformation“. Welche Richtung sollen sie haben? Gibt es einen „Wandel“ hin zu mehr Humanisierung der Arbeit oder zu mehr Stress und Belastung? Die Begriffe „Wandel“ und „Transformation“ sind leer, wenn sie nicht mit den Bedürfnissen und Wünschen der Beschäftigten und Erwerbstätigen ausgefüllt werden.

Ein weiteres sich ausbreitendes Schlagwort spricht vom „Wandel im Mindset“. Was für eine Verhüllung. Heute heißt es, die Fähigkeit zum Wandel im „Mindset“ sei die Bedingung des beruflichen Erfolges. Bei näherer Betrachtung des nicht ganz neuen Wunderwortes blicken die bekannten Worte „Denkweise“, „Selbstbild“ und „Reaktionsweise“ zurück. „Mindset“ zeigt sich als Marketingbegriff, um Neues zu verheißen und doch nur Bekanntes zu liefern.

Zweifellos ist es von großer Bedeutung, wie Beschäftigte und Erwerbssuchende unterstützt und motiviert werden, wie sie ermutigt werden, damit sie sich neue Tätigkeiten zutrauen. Wer aber nach stetigem jahrelang und jahrzehntelang andauerndem Wandel der Arbeit wie der Arbeitsbedingungen der Erschöpfung nahekommt, will nichts von „Mindset“ und „Transformation“ hören, sondern Schutz und Ermutigung erfahren.

Wer wirklich Veränderung anstrebt, muss dies in Kooperation mit den Beschäftigten angehen, muss die erwünschte „Transformation“ durch die Brille der Betroffenen wie deren „Burn-out“ ansehen und die Vertiefung sozialer Standards als wesentlichen Motor des Umbaus erkennen.

„Wandel“ und „Transformation“ sind willkommen, wenn sie nicht nur technikzentriert argumentieren, sondern die Lebenslage der arbeitenden Menschen und deren Hoffnungen aufgreifen und die Interessen umsetzen. In diesem Sinne fehlt noch viel „Mindset“.

 

Posted in Allgemein | Tagged Burn-out Ermutigung Mindset Transformation Umbau Wandel

Black Lives Matter – Nur gestaltete Algorithmen können Diskriminierung verhindern helfen

Posted on Juni 7, 2020 by Welf Schroeter

Seit mehreren Jahren wird im gewerkschaftsnahen Forum Soziale Technikgestaltung (FST) über die Möglichkeiten diskutiert, wie neuere Formen von selbstentscheidender und sich-selbst-verändernder Software an rechtliche Vorgaben und soziale Standards angepasst werden können. Für die soziale Gestaltung von Algorithmen und algorithmischen Entscheidungssystemen hat das FST dreißig grundsätzliche (generische) Kriterien entwickelt und zur Diskussion gestellt. Auf diese Weise sollen Software-Systeme, die durch ständige neue Datenaufnahmen veränderte Entscheidungen treffen können, demokratisch und human ausgerichtet werden.

Diese Gestaltungsprozesse müssen einerseits durch neue Wege der betrieblichen Mitbestimmung durchgesetzt werden. Andererseits benötigt unsere politische Zivilgesellschaft verbindliche rechtliche Spielregeln, wie verankert und institutionell abgesichert werden kann, dass technische Systeme nicht die Oberhand über den Menschen, über die Bürgerin, über den Bürger gewinnen. Eine demokratische Gesellschaft muss gewährleisten, dass technische Innovationen als Assistenzsysteme wirken, aber nicht als Delegationssysteme anstelle des Menschen entscheiden. Der Mensch muss das Interventionsrecht besitzen. Entscheidungen über Menschen sind von Menschen zu treffen nicht von vermeintlich „selbstlernenden“ Software-Systemen.

Der Einsatz solcher algorithmischer Entscheidungssysteme in den Gesundheitswesen in den USA hat sehr deutlich gezeigt, dass nicht-gestaltete und gesellschaftlich nicht-kontrollierte Algorithmen vorhandene Vorurteile, Ausgrenzungen und Rassismen verstärken. Mangelhafte Aushandlungsprozesse zwischen Entwickelnden und Nutzenden (Spezifizierungen) befördern verdeckte oder offene Diskriminierung anstatt sie zu beseitigen. Auch für die gesellschaftliche Implementierung der Algorithmen und der algorithmischen Entscheidungssysteme gilt: Black lives matter.

 

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Missverständnisse um das „HomeOffice“

Posted on Mai 28, 2020 by Welf Schroeter

Seit Wochen wandert der Begriff „HomeOffice“ durch Zeitungen, Radio und TV-Meldungen. Als Reflex auf die Viren-Bedrohung wird abhängig Beschäftigten in Büros, Verwaltungen und Betrieben eine Neuerung vorgeschlagen: Sie mögen doch zeitweise vom „HomeOffice“ aus ihre Arbeit leisten. Dabei wird in Sprache und Bild der Eindruck erweckt,  es handele sich um eine extra für die Corona-Phase entwickelte Innovation. Dieser Eindruck und diese Botschaft ist falsch.

Die Idee der Einrichtung eines online angebundenen häuslichen Arbeitsplatzes ist schon mehr als dreißig Jahre alt. Das Modell des wechselnden Arbeitens zwischen Betrieb, zuhause oder unterwegs gehört unter die Überschrift des „mobilen Arbeitens“. Ein Unterpunkt des „mobilen Arbeitens“ wurde in den neunziger Jahren als „alternierende Telearbeit“ bezeichnet. Zu den Varianten des „mobilen Arbeitens“ haben Arbeitgeber und Beschäftigtenvertretungen (Betriebsräte, Personalräte, MAVs) schon vor über zwanzig Jahren eine Fülle von Betriebs- bzw. Dienstvereinbarungen abgeschlossen. Kern der Vereinbarungen war die rechtliche und technische Gleichstellung des Arbeitsplatzes in Betrieb bzw. Verwaltung mit dem Arbeitsplatz zuhause. „Mobiles Arbeiten“ ist nicht „Vier-Null“ und ist nicht neu. Die Botschaft, es sei neu und noch nie dagewesen, dient in der Regel dazu, die von Betriebs- und Personalräten errungenen sozialen Standards und Rechte zu hintergehen oder gar als nicht existent zu bezeichnen.

Ein weiterer wichtiger Punkt im „HomeOffice“-Szenario ist die Berücksichtigung von Arbeits- und Gesundheitsschutz. Dafür gibt feste Vorgaben, die nicht hintergangen werden sollten. Diese Standards helfen auch Selbstständigen im Umgang mit der „mobilen Arbeit“. Wer im „HomeOffice“ tätig ist, sollte den Inhalt des Wortes „Gefährdungsbeurteilung“ kennen und auf dessen Umsetzung achten.

„HomeOffice“ kann bei guter Gestaltung ein akzeptabler Baustein individeller Arbeitskultur und Zeitsouveränität sein. Jedoch sollten alle Akteure sich an den jahrelangen Erfahrungen und Standards orientieren. Die Aussage, „HomeOffice“ sei so neu, dass es keine Rahmensetzungen gäbe, ist eine Finte.

 

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Mit der Idee des Wandels wirkliche Fachkräfte finden

Posted on Mai 1, 2020 by Welf Schroeter

In großen und kleinen Betrieben, in Handwerk und Verwaltung werden kompetente Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter gesucht. Nicht selten spricht die Geschäftsleitung von „Fachkräften“, die dringend benötigt werden. Doch wer neue Mitglieder nur allein unter dem Gesichtspunkt der fachlichen Qualifikation sucht, begeht einen Denkfehler. Warum? Die gewünschten klugen Fachleute dürfen nicht nur versiert sein in ihrem beruflichen Können. Sie müssen auch in der Lage sein, die anstehenden Veränderungen der technischen und betrieblichen Abläufe zu kennen und mitzugestalten.

Wer als Führungskraft – etwa im Handwerk – Fachkräfte nur nach ihrem Fachportfolio einschätzt, investiert faktisch in die Vergangenheit, in die bisherige Wirkungsweise des Betriebes. Doch die Herausforderungen neuer Wertschöpfungsketten, neuer Globalisierungswirkungen und aktueller technischer Innovationen verlangen von Geschäftsleitung und Mitarbeiter-Team, den Wandel und Umbau der betrieblichen Prozesse neu zu denken.

Notwendig sind Fachkräfte für den Wandel, die mehr sind als nur Kräfte, die auf Vorhandenes setzen. Zu den Schlüsselthemen der Renovierungen gehören im Besonderen die Chancen und Bedrohungen, die von neuen Plattform-Welten kommen.

In der Vergangenheit wanderten einzelne Produkte wie Bücher, Schuhe, Parfüm, Haushaltswaren oder ähnliches aus dem Fachgeschäft um die Ecke hinaus auf nationale oder internationale Verkaufsplattform. Dort kann die Einzelkundschaft bestellen. Die Wertschöpfung wandert aus der Region ab. Kommunale Gewerbesteuereinnahmen sinken, da betriebliche Umsätze vor Ort zurückgehen. Die Zahl der Beschäftigten sinkt.

Ein vergleichbarer Prozess ist nun für die Verschiebung von Dienstleistungen hinein in digitale Plattformen zu erwarten. Damit werden Geschäfts- und Arbeitsprozesse zwischen Betrieb und Kundschaft, zwischen Betrieb und Betrieb, zwischen Betrieb und Lieferant, zwischen Betrieb und öffentlicher Verwaltung neu austariert. Wer in diesem tatsächlichen „Transformationsprozess“ nicht aufpasst, verliert seine Kundschaft an ferne Plattformen und an große Billig-Player, die vorgeben, fachlich verlässlich zu sein. Die zu suchenden neuen Köpfe, die erwünschten „Fachkräfte“ müssen diesen Vorgang des Wandels verstehen und mitbeeinflussen können. Es gilt, die Wertschöpfung des Handwerks und der Kleinbetriebe wie der kleinen Mittelständler am Standort zu halten.

Die Bedrohung kommt nicht primär von der Digitalisierung. Die Bedrohung kommt vom unzureichenden Verständnis der Plattformpotenziale und vom fehlenden Mut, sich mit der den notwendigen Umsatz sichernden Regionalisierung von Wertschöpfung intensiv zu befassen. Erforderlich ist ein mehrseitiger Dialog über praktische Gestaltungsschritte hin zu einer „vorausschauenden Regionalisierung“ (Schröter, BMAS-Projekt DigiGAAB) handwerklicher Wertschöpfungen auf der Basis neuester digitaler Möglichkeiten.

 

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Ungleichzeitigkeiten und Latenz im Prozess der digitalen Transformation

Posted on April 21, 2020 by Welf Schroeter

In den meisten Kontroversen um die Wege des technologischen Umbaus der Arbeitswelt, der digitalen Transformation, finden Akteure zusammen, die unter dem Deckmantel des Pragmatischen darüber streiten, wie schnell die Nutzerin und der Nutzer qualifiziert werden können, um mit neuen Oberflächen, Displays, Software und anderen digitalen Werkzeugen umgehen zu können. Der Diskurs geht von Technik aus, konzentriert sich auf Technik und reduziert sich auf Technik. Dabei ist aus sozialwissenschaftlicher Perspektive seit spätestens den siebziger Jahren bekannt und offensichtlich, dass erfolgreiche Technikimplementierungen nur nachhaltig gelingen können, wenn die nichttechnischen Gestaltungsfaktoren wie Empfindung, Bewusstsein, Motivation, Erfahrung etc. auf gleicher Augenhöhe wie die technischen Umsetzungsinstrumente berücksichtigt und angewandt werden.

Mit anderen Worten: Wer Technikeinführungen nur technikzentriert zu realisieren sucht, wird keine dauerhafte Lösung erreichen, wird scheitern. Wirkliche Innovationsprozesse basieren jeweils zur Hälfte aus technischen und aus sozialen Innovationen. Technikeinführungen ohne Integration des „Menschelns“ bleiben teure Technikruinen. Das haben die Debatten über die menschenleere Fabrik CIM oder über betriebliche Wissensmanagement-Systeme ausgiebig gezeigt.

Mit der schrittweisen forcierten Anwendung digitaler Werkzeuge in den Arbeitswelten seit den achtziger bzw. neunziger Jahren, hat sich die Spannung zwischen der alten analogen Lebenserfahrung in dato bisherigen Arbeitsumgebungen und den neuen Erfahrungen mit Arbeitsbeziehungen unter dem Anspruch der digitalen Transformationen erheblich zugespitzt. Zwischen vertrauter Vertrautheit und nicht-vertrauter Fremdheit polarisiert das Bewusstsein der abhängig Beschäftigten.

Während im Alltag in hoher Geschwindigkeit das technisch Neue den Menschen fordert, reagiert sein Bewusstsein auf Irritationen zumeist mit Abwarten oder dem Rückgriff auf Vorhandenes. Mit alten Erfahrungen wendet sich die/der Beschäftigte dem Gewandelten zu. Wenn der Wandel zu schnell geht oder Befürchtungen auslöst, finden nicht nur Rückgriffe auf alte Erfahrungen sondern vermehrt auch Rückgriffe auf alte Erklärungsmuster statt. Wenn aber alte Erklärungen dazu herhalten müssen, Neues zu verstehen, dann verhält sich altes und neues Bewusstsein ungleichzeitig zueinander. Wenn aber vertraute Lebensmuster keinen Zugang zu Veränderungsprozessen finden, wenn alte Erfahrungen neue Erfahrungen blockieren, dann kann ein Innovationsprozess nicht erfolgreich realisiert werden.

Eine der Schlüsselherausforderungen im Prozess der digitalen Transformationen liegt in der Aufhebung der Ungleichzeitigkeiten im Bewusstsein der arbeitenden Menschen, in der Bewusstmachung intuitiver Erfahrungen und latent wirkender, gesammelter Hoffnungen wie auch Enttäuschungen. Menschen mit solchen Wahrnehmungen lassen sich nicht einseitig durch harte Technikvollzüge für neue Lösungen gewinnen.

Die Aufhebung der Ungleichzeitigkeiten verlangt die Möglichkeit zu selbstbewusstem Handeln und zu demokratischer Partizipation sowie kollegialer Selbstbestimmung. Der arbeitende Mensch muss sich selbst im Vorgang des Wandels verorten können, muss sich selbst als Subjekt der Veränderung begreifen können. Das Aufgreifen der Latenz noch-nicht-eingelöster öffentlicher Tagträume von humanen Arbeitswelten kann, wenn sie emporgehoben werden, erheblich helfen.

 

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