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Autor: Welf Schroeter

„Mitbestimmungsplan“ und „Checkliste“ zur Gestaltung sogenannter „Künstlicher Intelligenz“

Posted on Juni 30, 2023 by Welf Schroeter

„Wie wir die sogenannte ,Künstliche Intelligenz‘ gestalten“ – unter diesem Leitmotiv haben Kolleginnen und Kollegen aus Beschäftigtenvertretungen im Verbund des Personennetzwerkes „Forum Soziale Technikgestaltung“ (FST) zwei zusätzliche Schritte der Mitbestimmung entworfen: Ein ergänzender „Mitbestimmungsplan“ wendet sich zunächst an Beschäftigtenvertretungen von größeren Unternehmen und Verwaltungen. Sie können mit diesem „Mitbestimmungsplan“ vorangehen und als Beispiele für andere wirken. Ziel ist es, Kolleginnen und Kollegen zum Handeln zu ermutigen. Der „Mitbestimmungsplan“ führt zusätzliche Schritte wie etwa das Format „Moderierter Spezifikationsdialog“ und die FST-„Checkliste“ ein. Zugleich setzt dieser „Mitbestimmungsplan“ fünf neuartige Fragen an den Anfang jedes Gestaltungs- und Mitbestimmungsvorganges, durch den komplexe algorithmische Systeme eingeführt werden sollen.

Der „Mitbestimmungsplan“ unterscheidet zwischen einerseits Technik, die den Menschen unterstützt. Dabei bleibt die Entscheidungshoheit beim Menschen. Diese Technik trägt den Namen „Assistenztechnik“. Andererseits gibt es Technik, auf die eine Vollmacht übertragen wird. Eine solche Technik kann selbst Entscheidungen treffen. Diese Technik lässt sich als Vollmachtstechnik oder „Delegationstechnik“ bezeichnen. Für die Gestaltung der Vollmachtstechnik benötigt die Mitbestimmung einen zusätzlichen Baustein: Eine Interessensaushandlung zwischen dem Erfahrungswissen der Belegschaft und dem Wissen des IT-Teams. Diese Aushandlung erfolgt vor der Einführung der „Delegationstechnik“. Die Aushandlung wird „Moderierter Spezifikationsdialog“ genannt. Er muss in einer Vereinbarung verankert werden.

Zum die bisherige Praxis ergänzenden FST-„Mitbestimmungsplan“ stellt das FST eine neue „Checkliste“ bereit. Sie dient Kolleginnen und Kollegen in Euro-BRs, KBRs, GBR, BRs, GPRs, PRs und MAVs als Orientierung: Wo stehen wir? Worum geht es? Was können wir? Wo benötigen wir Beratung? Die „Checkliste“ schafft in wenigen Minuten Klarheit über die Dimension einer IT-Einführung.

Link zum „Mitbestimmungsplan“

(Es wird empfohlen, den „Mitbestimmungsplan“ farbig auszudrucken und farbig auf ein A3-Format zu vergrößern. Dieses kann an geeigneter Stelle an die Wand geklebt werden.)

Link zur „Checkliste“

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Vierzig FST-Kriterien zur Gestaltung der sogenannten „KI“

Posted on Mai 11, 2023 by Welf Schroeter

Die laufende Kontroverse über die Gestaltung der sogenannten „Künstlichen Intelligenz“ hat deutliche Fortschritte hervorgebracht. Zugleich ist sie an vielen Stellen von Unzulänglichkeiten und Denkfehlern geprägt. Dutzende Leitfäden, Kriterienlisten, Checklisten, ethische Codices etc. liegen vor. Es sind in der Regel allgemeine unverbindliche politische Papiere (Haltungsappelle), kaum aber verbindliche Handlungskonzepte.

Es ist ein wichtiger Fortschritt, dass auf EU-Ebene Ansätze für die Begrenzung und Regulierung von Anwendungen der sogenannten „Künstlichen Intelligenz“ formuliert wurden. Gerade die beabsichtigten Grenzziehungen für die „risikobasierten“ Anwendungen können den Beschäftigtenvertretungen Rückenwind geben. Unklar bleibt, welche Impulse angesichts massiver Lobby-Interventionen in die Brüsseler Politik letztlich in die verbindlichen EU-rechtlichen Beschlüsse und deren Übertragung auf die Staatenebene Eingang finden.

In den meisten Fällen geht es in der „KI“-Debatte nicht um die sogenannte „Künstliche Intelligenz“ sondern um die Fortführung von klassischen Digitalisierungsstrategien. Eine gemeinsame Grundlage des „KI“-Verständnisses liegt nicht vor. Im Zentrum der Kontroverse steht der Umgang mit jener technischen Entwicklung, die es seit fast siebzig Jahren gibt. Diese Technik entfaltet sich weiter und hat heute eine Fülle von Bezeichnungen erhalten. Man spricht unter anderem von „Künstlicher Intelligenz“ (KI), von „Artificial Intelligence“ (AI), von „Sogenannter Künstlicher Intelligenz“, von „Algorithmischen Steuerungs- und Entscheidungssystemen“, von „Lernenden Systemen“ oder „Denkenden Systemen“, von „Mustererkennungstechnik“ oder „Maschinellem Lernen“, von „Expertensystemen“ und „Chatbots“, von „Neuronalen Netzen“ oder „Deep Learning“ beziehungsweise „intelligenten Systemen“.

Für das Thema „KI“ liegen Dutzende wenn nicht gar über einhundert Definitionen aus den Kreisen von Forschungsgruppen, Interessenverbänden und politischen Vereinigungen vor. Jedoch gibt es keine vereinbarte gemeinsame interdisziplinäre Definition aus den Bereichen Informatik, Mathematik, Technik und Gesellschaftswissenschaften.

Vor diesem Hintergrund werden vom „Forum Soziale Technikgestaltung“ vierzig Gestaltungs- und Zulassungskriterien vorgelegt. Sie sind aus arbeitsweltlicher Perspektive formuliert. Ziele sind verbindliche Vereinbarung, die über ethisch freiwillige Appelle bewusst hinaus gehen.

Link zur Liste der vierzig Gestaltungs- und Zulassungskriterien

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Warum die Einführung neuer Technologien auch neue Wege der Gestaltung und Mitbestimmung benötigt

Posted on April 12, 2023 by Welf Schroeter

Wenn Maschinen zunehmend die Arbeit von Menschen übernehmen und selbstständig entscheiden, dann schwindet die Mitbestimmung durch den Menschen. Die Folge wären intransparente Entscheidungen und Prozesse ohne Mitsprache. Zudem geht das prozesshafte Erfahrungswissen von Arbeitnehmer_innen verloren. Bisherige Ansätze, die Systeme in den Arbeitsalltag zu integrieren, konzentrieren sich fast ausschließlich auf die Stärkung technischer Kompetenzen von Arbeitnehmer_innen, damit diese die neue Technik beherrschen. Dieser Ansatz ist richtig, doch greift er zu kurz, da der Einsatz von sogenannter „Künstlicher Intelligenz“ („KI“) einen viel tiefgreifenderen Wandel bringt als die bisherige Digitalisierung. Was es braucht sind neue Konzepte und Herangehensweisen, um heute Konsequenzen zu diskutieren, die die Arbeitnehmer_innen erst in der Zukunft betreffen.

Siehe dazu die Aufzeichnung des Beitrages des „Forum Soziale Technikgestaltung“ (FST) von der gemeinsamen Veranstaltung der Friedrich-Ebert-Stiftung Baden-Württemberg und des FST am 29. März 2023 im Literaturhaus Stuttgart. Der Vortrag (Welf Schröter) mit dem Titel: „Warum die Einführung neuer Technologien auch neue Wege der Gestaltung und Mitbestimmung benötigt“ ist als Audiodatei (28 Min.) zugänglich unter: https://youtu.be/ZGBKaVLPHX8

Posted in Allgemein | Tagged Digitalisierung Erfahrungswissen Gestaltung Künstliche Intelligenz Mitbestimmung | Leave a comment

Ein Blick auf die Menschenwürde

Posted on März 20, 2023 by Welf Schroeter

Fernsehangebot „Künstliche Intelligenz in der Arbeitswelt – ein Blick auf die
Menschenwürde“ mit Beitrag des „Forum Soziale Technikgestaltung“

Das Fernsehangebot „Kirche in Bayern – Das ökumenische Fernsehmagazin“ sendete den Beitrag „Künstliche Intelligenz in der Arbeitswelt – ein Blick auf die Menschenwürde“ (Länge 5 Min. 32 Sek.). Darin kommt auch das „Forum Soziale Technikgestaltung“ (FST) zu Wort. Von Seiten des FST wurde das Basisreferat zur sogenannten „Künstlichen Intelligenz“ auf der Frühjahrstagung der Betriebsseelsorge des Erzbistums Bamberg am 4. März 2023 in Hirschaid gehalten. Die Redaktion des Fernsehmagazins kündigt den Film wie folgt an: Es gibt Begriffe, die schweben über unseren Köpfen wie Luftballons und wir kriegen sie nicht so richtig zu fassen, sind aber sehr beeindruckt. „Künstliche Intelligenz“ ist so ein Begriff; auch weil da mitklingt, dass menschliche Intelligenz bald nicht mehr mitkommen wird, wenn die „KI“ erst mal loslegt – besonders in der Arbeitswelt. Zeit, ein bisschen Luft rauszulassen aus dem Begriffsballon. Die Betriebsseelsorge im Erzbistum Bamberg hat das bei ihrer Frühjahrstagung getan.
Link zum Film: https://youtu.be/zS_O5kdQtR8

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„LABOR.A 2022“: Ein Beitrag des „Forum Soziale Technikgestaltung“

Posted on Februar 12, 2023 by Welf Schroeter

Auf der „LABOR.A 2022“ stellte das gewerkschaftliche Personennetzwerk „Forum Soziale Technikgestaltung“ (FST) im September 2022 neue Ergebnisse der Anpassung algorithmischer Steuerungs- und Entscheidungssysteme zur Diskussion. Der Rahmen dafür war die Session „Wer gestaltet KI? Algorithmische Steuerung von Arbeit als Thema gesetzlicher, betriebsverfassungsrechtlicher aber auch privatwirtschaftlicher Regulierung“. Der Kurzbericht zur Diskussion bei der „LABOR.A“ und FST-Ansatzpunkte von PROTIS-BIT sind im Mitbestimmungsportal der Hans-Böckler-Stiftung abrufbar:
https://www.mitbestimmung.de/html/wie-gestalten-wir-die-sogenannte-23414.html

Posted in Allgemein | Tagged algorithmische Entscheidungssysteme Der "mitbestimmte" Algorithmus Gestaltung Künstliche Intelligenz PROTIS-BIT | Leave a comment

„Moderierter Spezifikationsdialog“ wurde Bestandteil der „DIN NORMUNGSROADMAP KÜNSTLICHE INTELLIGENZ AUSGABE 2“

Posted on Januar 22, 2023 by Welf Schroeter

Nach rund einem Jahr intensiver Kommunikationsarbeit legte eine große Arbeitsgruppe – getragen von „DIN Deutsches Institut für Normung“ und „DKE Deutsche Kommission Elektrotechnik – Elektronik Informationstechnik in DIN und VDE“ die zweite Ausgabe der „Deutschen Normungsroadmap Künstliche Intelligenz“ vor. Sie wurde auf dem „Digitalgipfel 2022“ der Bundesregierung vorgestellt. Das „Forum Soziale Technikgestaltung“ hat in dem Findungsprozess mitgewirkt und das Format „Moderierter Spezifikationsdialog“ eingebracht. Es ist Bestandteil des Gesamtergebnisses geworden. Siehe dort S. 168 in: https://www.din.de/resource/blob/891106/57b7d46a1d2514a183a6ad2de89782ab/deutsche-normungsroadmap-kuenstliche-intelligenz-ausgabe-2–data.pdf

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Wie gestalten wir die sogenannte „Künstliche Intelligenz“? – Einladung zur Mitwirkung

Posted on Dezember 8, 2022 by Welf Schroeter

Gefördert von der Hans-Böckler-Stiftung führen das regionale Betriebsrätenetzwerk ZIMT, die IG Metall Heidelberg und das „Forum Soziale Technikgestaltung“ das Technikgestaltungsprojekt für Beschäftigtenvertretungen durch unter dem Namen PROTIS-BIT durch. Dabei werden Erfahrungen und Sachwissen zu neuen digitalen Anwendungen zusammen getragen und aus Sicht von Betriebs- und Personalräten ausgewertet. In einem vierteiligen Vortrag wurde der aktuelle Stand der Gestaltungsdebatte geschildert. Die Vorträge sind frei zugänglich auf Youtube. Bitte überspringen Sie die Werbeeinblendungen. Siehe:

„Wie gestalten wir die sogenannte ,Künstliche Intelligenz‘“ (Teil 1: Nachholende Digitalisierung, Assistenztechnik, Delegationstechnik, Gestaltungsansatz „Der mitbestimmte Algorithmus“)
https://www.youtube.com/watch?v=6HHakS0lUXw

„Wie gestalten wir die sogenannte ,Künstliche Intelligenz‘“ (Teil 2: Vierzig Kriterien aus dem FST zur Gestaltung algorithmischer Steuerungs- und Entscheidungssysteme)
https://www.youtube.com/watch?v=wuxpiDfiYEY

„Wie gestalten wir die sogenannte ,Künstliche Intelligenz‘“ (Teil 3: Neue Gestaltungsimpulse, Format „Moderierte Spezifikationsdialoge“)
https://www.youtube.com/watch?v=sJLqGY3KPNI

„Wie gestalten wir die sogenannte ,Künstliche Intelligenz‘“ (Teil 4: Handlungsempfehlungen für Beschäftigtenvertretungen (BR, PR, MAV), Fünf erste Schritte der Annäherung u.v.m.) https://youtu.be/P1uapN3gyoA

Wer an dem FST-Diskurs mitwirken möchte, kann sich beim Leiter des FST, Welf Schröter, melden unter: schroeter@talheimer.de

Interessierte können in den kostenfreien FST-Newsletter-Verteiler aufgenommen werden.

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„Forum Soziale Technikgestaltung“ auf der Tagung „LABOR.A 2022“ der Hans-Böckler-Stiftung

Posted on August 8, 2022 by Welf Schroeter

Seit mehreren Jahren führt das „Forum Soziale Technikgestaltung“ (FST) das Projekt „Der mitbestimmte Algorithmus“ durch. Seit rund einem Jahr fördert die Hans-Böckler-Stiftung das gemeinsame Projekt des Betriebsräte-Netzwerkes ZIMT, der IG Metall Heidelberg und des FST mit der Bezeichnung PROTIS-BIT. Das Kürzel steht für „PROaktive Transferierbare InnovationsStrategien von Betriebsräten zur Beschäftigungssicherung auf der Basis ,Intelligenter‘“ Technologien – Empirische Studie zu Entwicklungspotenzialen und Gestaltungskompetenzen von Betriebsräten“. Ergebnisse beider Vorhaben fließen in eine Veranstaltung am 21. September 2022 ein, zu der die Hans-Böckler-Stiftung mit Partnerinnen und Partnern einlädt: Die „LABOR.A 2022“.

Die diesjährige „LABOR.A“ trägt den Titel „Gute Arbeit in der Transformation.“ Die „LABOR.A“ findet zum Teil in Präsenz vor Ort in Berlin statt und zugleich online. In mehreren Plenumsrunden und in zahlreichen parallelen Foren (Sessions) werden aktuelle Praxis- und Forschungsergebnisse präsentiert. Zu den Hauptredenden gehören die DGB-Vorsitzende Yasmin Fahimi und Robert Habeck, Bundesminister für Wirtschaft und Klimaschutz.

„Wie können wir im Jahrzehnt der Transformation – angestoßen durch Klimawandel, Globalisierung, Digitalisierung und demografischen Wandel – Gute Arbeit bewahren und ausbauen? Wie kann der Umbau unserer Wirtschafts-, Arbeits- und Lebensweise hin zu nachhaltigem Handeln gelingen? Um diese Fragen dreht sich in diesem Jahr die LABOR.A®, unsere Plattform zur ,Arbeit der Zukunft‘. Die LABOR.A® 2022 findet am 21. September im hybridem Format statt. Das Programm wird live auf labora.digital/2022 gestreamt.“ (Aus der Ankündigung der Veranstalterin)

Das „Forum Soziale Technikgestaltung“ ist Mitveranstalter der Session „Wer gestaltet die KI? Algorithmische Steuerung von Arbeit als Thema gesetzlicher, betriebsverfassungsrechtlicher aber auch privatwirtschaftlicher Regulierung“. Es sprechen Michael Bretschneider-Hagemes (Leiter des Sozialpartnerbüros der Arbeitnehmer in der Kommission Arbeitsschutz und Normung „KAN“), Welf Schröter (Leiter des „Forum Soziale Technikgestaltung“ beim DGB Baden-Württemberg) und Semih Yalcin (Gesamtbetriebsratsvorsitzender Takeaway Express GmbH „Lieferando“). Moderation: Jan-Paul Giertz, Institut für Mitbestimmung und Unternehmensführung (I.M.U.) der Hans-Böckler-Stiftung.

„Technik steuert Mensch. In vielen Arbeitsfeldern ist das keine Dystopie mehr, sondern Begleiterscheinung digitaler Ökonomie. Kann die Regulierung Schritt halten? Werden wir es zukünftig mit privaten Regelgebern zu tun haben? Und wie kann sich die Mitbestimmung gestaltend einmischen?“

Programmpartner: Institut für Mitbestimmung und Unternehmensführung in der Hans-Böckler-Stiftung (I.M.U.) / „Forum Soziale Technikgestaltung“. Eintritt frei. Anmeldung bei „LABOR.A“ erforderlich.

Pdf-Datei des Gesamtprogramms der „LABOR.A 2022“
Pdf-Datei zur Programmkurzübersicht mit Angaben zur Anmeldung
Pdf-Datei der Liste der Partnerinnen und Partner der „LABOR.A 2022“
Link zur Anmeldung: https://labora.digital/2022/anmeldung/
Link zur Liste der Partnerinnen und Partner der „LABOR.A 2022“: https://labora.digital/2022/partner-vorschau/
Link zur WebSite der LABOR.A und zum Streaming: www.labora.digital/2022 

 

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Nachruf auf einen Freund humaner Informationstechnik

Posted on August 7, 2022 by Welf Schroeter

Im Alter von fast 92 Jahren ist Prof. Dr. Wolfgang Heilmann am 25. Juli 2022 gestorben. Noch bis zuletzt las er als Netzwerkteilnehmer die Rundbriefe des „Forum Soziale Technikgestaltung“ (FST). Er gehörte zu jenen, die sich engagiert für eine humane Gestaltung der Informationstechnik einsetzten. Noch als Unternehmer im damaligen Markt der Weiterbildung war er ein überzeugter Gegner von Betriebsräten und Gewerkschaften. Nach seinem Rückzug aus dem Tagesgeschäft gründete er die Integrata Stiftung. In den Jahren 1999 und 2000 kam es zu ersten Kooperationen zwischen seiner Stiftung und dem FST.

In der vom FST angestoßenen „Anwenderplattform Telearbeit Baden-Württemberg“ entstanden gemeinsame Impulse zu einer sozialen Gestaltung alternierender Telearbeit und Telekooperation. Wolfgang Heilmann öffnete sich für die Perspektiven der gewerkschaftlichen Diskussionen zur Ausrichtung der Digitalisierungsprozesse auf die Humanisierung der Arbeitswelt. Kooperative Technikgestaltung, Aufbau von Gestaltungskompetenz auf Seiten der Führungskräfte wie auf Seiten der Beschäftigtenvertretungen sowie der menschliche Umgang mit Potenzialen algorithmischer Steuerungs- und Entscheidungssysteme waren gemeinsame Handlungsthemen zwischen dem FST und seiner Stiftung. Die Herausforderung des vom FST formulierten Formats „Moderierter Spezifikationsdialog“ gehörte zu seinen Interessensgebieten.

Wolfgang Heilmann hatte sich in den letzten mehr als zwanzig Jahren verändert. Der am 16. August 1930 Geborene schrieb einst über Ernst Bloch und las Sören Kierkegaard. Er war ein kluger Ratgeber und ernsthafter Diskutant. Im Frühjahr hatte er Überlegungen zum Umbau seiner Stiftung übermittelt.

Er wünschte sich eine engere Zusammenarbeit zwischen dem „Forum Soziale Technikgestaltung“ und der „Integrata-Stiftung für humane Nutzung der Informationstechnologie / KI“ auf dem Gebiet „Arbeit und Erwerb“. Bezugnehmend auf das Thema „Ethik und Künstliche Intelligenz“ schrieb er an das FST: „Es lebe die Humanitas.“

 

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Gesamtpersonalrat erreicht epochale Vereinbarung zur Gestaltung der Digitalisierung und der sogenannten „KI“

Posted on Juli 20, 2022 by Welf Schroeter

Nach mehrjähriger Vorarbeit ist es dem Gesamtpersonalrat der Landeshauptstadt Stuttgart (GPR LHS) gelungen, einen außergewöhnlichen und epochalen Erfolg auf dem Weg der mitbestimmten Gestaltung der Digitalisierung und der sogenannten „Künstlichen Intelligenz“ („KI“) zu erringen. Unter der Leitung der GPR-Vorsitzenden Claudia Häussler und ihres GPR-Kollegen Chris Purz erreichte das Team des GPR die Durchsetzung einer Rahmendienstvereinbarung zur Digitalisierung und Informationstechnik. Der Erfolg wurde möglich durch die enge Zusammenarbeit zwischen dem GPR LHS und dem „Forum Soziale Technikgestaltung“. Der Leiter des „Forum Soziale Technikgestaltung“, Welf Schröter, trug zur Vorbereitung bei und begleitete das Vorhaben als Berater des GPR. Die Rahmen-DV wurde im Mai 2022 unterschrieben. Zur DV in der Länge von 11 Seiten gehören rechtlich gleichgestellte acht Anlagen mit abermals zusammen 11 Seiten Umfang.

Ein besonderes Kennzeichen der Rahmen-DV sind die zahlreichen Innovationsimpulse, die auf Eigeninitiative der Beschäftigtenvertretung entstanden und die vom öffentlichen Arbeitgeber mitgetragen werden. Nachfolgend ist nach einer Vorbemerkung die Zusammenfassung der wichtigsten Inhalte des epochalen Dokumentes zu lesen. Am Ende findet sich das 22-seitige Dokument als pdf-Datei, um damit Kolleginnen und Kollegen in anderen Kommunen aber auch in Industrie und Dienstleistung zum eigenaktiven Handeln zu ermutigen. Inzwischen wurde die Rahmen-DV für den „Deutschen Personalräte-Preis 2022“ nominiert.

Vorbemerkung zur Entstehung der DV 

Auf Eigeninitiative erarbeitete der GPR LHS den Entwurf einer Rahmendienstvereinbarung zur Gestaltung der digitalen Transformation der Landeshauptstadt Stuttgart und zur Erweiterung der Mitbestimmung. Im Zentrum stehen dabei die Zukunftsorientierung (nicht nur die nachholende Digitalisierung sondern auch die vorausschauende Gestaltung sog. „KI“), die Sicherung der  Beschäftigung, der verbindliche Vorab-Zukunftsdialog, der moderierte Spezifikationsdialog zur Gestaltung algorithmischer Systeme, die strukturiert Prozessdarstellung der „KI“-Implementierung mit Veto-Recht, Qualifizierung, Barrierefreiheit und die Ausrichtung zur Assistenztechnik.

Die zunehmende Zahl der geplanten Einführungen digitaler Werkzeuge und Plattformen hat die Mitbestimmung vor eine komplexe Herausforderung gestellt. Eine Rahmendienstvereinbarung sollte aus der Sicht des GPR die Abläufe transparent und verbindlich strukturieren sowie Prozessabläufe regeln, um das Aushebeln der Mitbestimmung zu vermeiden. Der GPR wollte statt einer nur reaktiven Rolle den proaktiven Part der Gestaltung beteiligungsorientiert einnehmen: Digitalisierung ja, jedoch mitbestimmt. Das Hintergehen der Mitbestimmung galt es zu unterbinden. Der GPR ergriff die Initiative.

Die Mitglieder von GPR und PRs haben sich über die neuen digitalen Innovationen kundig gemacht, sich qualifiziert und sich beteiligungsorientiert untereinander abgestimmt. Die Hinzuziehung einer externen Beratung für den GPR hat die Hinwendung zum Blick auf die Zukunft der Kommunalverwaltung unterstützt. Über ein Jahr lang hat der GPR mit dem öff. Arbeitgeber verhandelt. Dabei drängte der GPR auf neue Verfahren und Kriterien zur Einführung algorithmischer Systeme. Die sog. „KI“ soll Assistenztechnik bleiben. Aus ethischen Gründen soll die sog. „KI“ nicht anstelle des Menschen entscheiden.

Am Ende der erfolgreichen Verhandlung steht die „Rahmendienstvereinbarung zur Digitalisierung und Informationstechnik bei der Landeshauptstadt Stuttgart“. Ein einschlägiges Werk auf elf Seiten mit zzgl. 8 Anlagen. Im „Zukunftsdialog“ besprechen der öff. Arbeitgeber und der GPR die digitale Strategie vor (!) ihrer Umsetzung. In Kooperation mit der städt. IT-Abteilung konnten die Prozessmodellierung und der „Spezifikationsdialog“ vereinbart werden. Weitreichende Schritte der Qualifizierung und Beschäftigungssicherung konnten verankert werden. Diese Rahmen-DV formt die „KI“-Technik zur Assistenz. Soziale Innovation geht vor technischer Innovation.

Kurzzusammenfassung der Eckpunkte der Rahmendienstvereinbarung

Unsere Kolleginnen und Kollegen des Gesamtpersonalrates der Landeshauptstadt Stuttgart haben durch ihre Initiative eine neue innovative Richtung in der Kultur der Mitbestimmung eingeschlagen. Wir haben eine neue Praxis der Mitbestimmung und eine Erweiterung der Mitbestimmung in einer

„Rahmendienstvereinbarung zur Digitalisierung und Informationstechnik bei der Landeshauptstadt Stuttgart (nachfolgend Rahmendienstvereinbarung) zwischen der Landeshauptstadt Stuttgart, vertreten durch den Oberbürgermeister und dem Gesamtpersonalrat, vertreten durch die Vorsitzende“

angestoßen, ausgehandelt und verbindlich gemacht. Soziale Innovationen werden mit technischen und organisationellen Innovationen verknüpft.

Das Gesamtwerk der Rahmen-DV fügt sich aus 11 Seiten verbindlicher Vereinbarung mit weiteren acht – im gleichen Sinne verbindlichen – Anlagen im Umfang von 11 Seiten zusammen. Die Rahmen-DV umfasst somit insgesamt 22 Seiten.

Die Besonderheit der neuen Rahmen-DV gründet in der Verbindung reaktiver traditioneller Schutzaufgaben der Beschäftigtenvertretung mit vorausschauender, proaktiver Zukunftsgestaltung der kommenden Arbeitswelten. Dem GPR geht es nicht nur um die soziale Gestaltung der gegenwärtigen Arbeitsumgebungen sondern zugleich um die arbeitnehmerorientierte Einbettung der algorithmischen Assistenztechnik der nahen Zukunft (der sogenannten „Künstliche Intelligenz“) in den arbeitsweltlichen Transformationsprozess.

Die Initiative dazu ging von den Kolleginnen und Kollegen im Gesamtpersonalrat aus. Mit einem intensiv und qualifiziert ausgearbeiteten Entwurf überraschte das Gremium den Arbeitgeber, der an vielen Stellen noch in althergebrachten Vorstellungen von Techniknutzungen befangen war. Durch einen strategischen Dialog der Beschäftigtenvertretung mit Vertreterinnen der Stadtverwaltung aus unterschiedlichen Fachbereichen konnte ein hochkompetentes Aushandlungsergebnis und eine Zustimmung der Spitze der Stadtverwaltung erreicht werden.

Die zentralen Neuerungen der tragfähigen Lösung lassen sich in sieben Innovationen beschreiben:

  • Erste Innovation: Es gibt nun die Festlegung eines transparenten und zugleich differenzierten Verfahrens zur Einführung neuer IT-Strukturen und Software-Systeme. Diese – auch grafisch dargestellte – Prozesskette der mitbestimmten Implementierung differenziert die Qualität von technischen Ebenen und weist ihnen unterschiedliche Verfahrensschritte zu. Dadurch werden die Kommunikationsprozesse zwischen IT-Teams und GPR allseitig transparent, verbindlich und entlastet. Neue Regularien vereinfachen und beschleunigen die Einführung von Standardsoftware. Die Partner können sich auf die großen technologischen Herausforderungen und deren präventiv zu behandelnden Folgen konzentrieren.
  • Zweite Innovation: Der GPR hat mit der Spitze der Stadtverwaltung und den IT-Teams einen speziellen „Zukunftsdialog“ vereinbart: „Der Zukunftsdialog unterstützt eine vorausschauende, strukturierte und beteiligungsorientierte Umsetzung von Digitalisierungsvorhaben zwischen Verwaltung und Gesamtpersonalrat sowie weiterer Akteur*innen und dient der Prozessvereinfachung und Beschleunigung.“ Der GPR hat darin Initiativrecht. Der Zukunftsdialog tagt zwei Mal pro Jahr.
  • Dritte Innovation: Um die Interessen der Beschäftigten angesichts des digitalen Wandels zu schützen und Entlassungen zu vermeiden, enthält die Rahmen-DV den vereinbarten Passus: „Die Landeshauptstadt Stuttgart verzichtet auf betriebsbedingte Kündigungen aufgrund der Digitalisierung.“
  • Vierte Innovation: Angesichts der Perspektiven, dass ein Teil der neuen algorithmischen Steuerungs- und Entscheidungssysteme („KI“-Systeme) nach ihrem Start schwerlich oder gar nicht mehr ausreichend gestaltbar sind und eine generelle Dokumentationsfähigkeit der innersoftwaretechnischen Ablaufprozesse kaum mehr gegeben ist, muss der Gestaltungsprozess vor (!) der Implementierung solcher sich selbstverändernder Software-Systeme (sogenannter „selbstlernender Software“) stattfinden. In Kooperation mit dem Projekt „Der mitbestimmte Algorithmus“ des „Forum Soziale Technikgestaltung“ wurde in der Rahmen-DV ein neuer Mitbestimmungsbaustein eingeführt. Die Partnerinnen und Partner verständigten sich auf die verbindliche Einführung der Praxis von „moderierten Spezifikationsdialogen“. Diese Dialoge vor der Implementierung sollen soziale Technikgestaltung im algorithmischen System auf der Basis des Erfahrungswissens der Kolleginnen und Kollegen gewährleisten. In der DV heisst es unter anderem: „Aus den gemeinsam gewonnenen Erfahrungen in den Dialogen werden verbindliche Anforderungen formuliert. Diese stellen die Grundlage für zukünftige Einführungsprozesse dar und sollen diese erleichtern.“ Für nur regelbasierte Softwareanwendungen ist der Spezifikationsdialog nicht zuständig. In den Spezifikationsdialogen hat der GPR ein Initiativrecht.
  • Fünfte Innovation: Im genau beschriebenen Verlaufsmuster, wie neue IT-Technik im Mitbestimmungsprozess zu behandeln ist, wurde zugunsten des GPR ein Vetorecht verankert: „Wenn die Personalvertretung dem Antrag bei Erfordernis einer Zustimmung nicht zustimmt, dann kann die Anforderung / der Change nicht umgesetzt werden.“
  • Sechste Innovation: Im Rahmen der notwendigen Qualifizierungsmaßnahmen für die Beschäftigten müssen auch Kolleginnen und Kollegen aus den Personalräten und dem Gesamtpersonalrat sich weiterbilden können. Dazu garantiert die Rahmen-DV unter anderem: „Die Beschäftigten der Landeshauptstadt Stuttgart müssen auf diesem Weg aktiv durch Fort- und Weiterbildung sowie Personalentwicklung begleitet werden. Dies geschieht durch die rechtzeitige Bereitstellung von geeigneten Maßnahmen im Bereich Personalentwicklung, der Ausbildung, der Führungskräfteentwicklung und der Fortbildung. Auch den Mitgliedern von Personalvertretung und Schwerbehindertenvertretung, die an diesen Themen und Projekten beteiligt sind, muss Gelegenheit gegeben werden sich über aktuelle Entwicklungen, Technologien und Verfahren zu informieren bzw. fortzubilden.“
  • Siebte Innovation: Die Unterzeichnenden der neuen Rahmen-DV erklären, dass sie bei der Nutzung algorithmischer Steuerungs- und Entscheidungssysteme (sogenannter „KI“-Systeme) an der Orientierung auf die „Assistenztechnik“ festhalten: „Der Mensch steht an erster Stelle und die Technik hat eine dienende und unterstützende Funktion.“

In hervorgehobener Weise unterstreicht die Rahmen-DV die Bedeutung der informationellen Selbstbestimmung: „Um das Vertrauen der Beschäftigten sowie der Bürger*innen in den digitalen Wandel zu stärken, vereinbaren sich die Vertragsparteien zu einer ,sensiblen Datenschutzkultur‘ beim Umgang mit personenbezogenen und personenbeziehbaren Daten und zur ,Förderung einer Kultur des Datenselbstschutzes‘ der Nutzer*innen. Diese vereinbarte sensible Datenschutzkultur setzt die rechtlichen, technischen, organisatorischen und sozialen Standards des Landesdatenschutzgesetzes und der europäischen Datenschutzgrundverordnung aktiv um. Damit wird die Bewahrung des Rechtes auf informationelle Selbstbestimmung des Individuums und der Schutz der Privatheit gewährleistet.“

Neben den dargelegten sieben Innovationen regelt die neue Rahmen-DV ebenso die Kernthemen einer Beschäftigtenvertretung wie Datenschutz, Datensicherheit, Rolle der Schwerbehindertenvertretung, Ortung, Profilbildung, Cloudlösungen, Arbeits- und Gesundheitsschutz, Qualifizierung, Weiterbildung, Barrierefreiheit, Social Media, Haftung, vorausschauende Arbeitsgestaltung, keine Leistungs- und Verhaltenskontrollen und Changemanagement: „Die Umsetzung der Digitalisierung wird so ausgerichtet, dass die Prinzipien der Chancengleichheit, der Integration, der Inklusion und der Diversity beachtet werden.“

In der Rahmen-DV wurde zudem festgelegt, dass der GPR auf Kosten des Arbeitgebers externe Beratungsleistungen nutzen kann.

Abschließend sei betont, dass den Kolleginnen und Kollegen des GPR auch der gute Service für Bürgerinnen und Bürger am Herzen liegt. In der Rahmen-DV wurde daher auf Drängen der Personalrätinnen und Personalräte festgehalten: „In den kommenden Jahren werden neben den digitalen Angeboten Verwaltungsleistungen auch vor Ort als ,analoger Grundservice‘ mit persönlichem Kontakt angeboten.“

Als Vertiefung seien die 22 Seiten (Rahmen-DV mit ihren acht verbindlichen Anlagen) beigefügt. (Hier bitte die pdf-Datei öffnen oder herunterladen.)

Kontakt und Rückfragen bitte an: schroeter@talheimer.de

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