Thesenpapier: Nachhaltigkeit braucht Demokratie – Demokratie braucht Nachhaltigkeit

Einladung zur Podiumsveranstaltung am 19. Juli 2022 in der Uni Tübingen

Auf Basis der mehr als dreißigjährigen Erfahrung des „Forum Soziale Technikgestaltung“ entstand ein kurzes Thesenpapier zum Thema „Vom Wissen zum Handeln – Was brauchen wir auf dem Weg zum nachhaltigen Krankenhaus?“ Das Dokument wurde anlässlich der derzeit laufenden Ringvorlesung „Klima, Umwelt und Planetare Gesundheit“ im „Studium Generale“ der Universität Tübingen verfasst. Die Ringvorlesung im Sommersemester 2022 wurde organisiert von Health for Future (H4F) Tübingen und Scientists for Future (S4F) Tübingen, in Kooperation mit dem Kompetenzzentrum für Nachhaltige Entwicklung der Universität Tübingen.

Das Thesenpapier trägt den Titel „Nachhaltigkeit braucht Demokratie – Demokratie braucht Nachhaltigkeit. Demokratie braucht Ermutigung – Ermutigung braucht Demokratie. Fünf Thesen von Welf Schröter (Forum Soziale Technikgestaltung) zum Thema ,Vom Wissen zum Handeln ‒ Was brauchen wir auf dem Weg zum nachhaltigen Krankenhaus?‘ (02/22)“. Das Papier greift fünf Stichworte auf: Multikausaler Wandel / Denken in nachhaltigen Vernetzungen / Entortete dezentralisierte Nachhaltigkeit / Demokratisierungen / „Vorausschauende Regionalisierung“.

Das Thesenpapier fließt ein in die Diskussion des Studium-Generale-Termins am 19. Juli 2022 um 20.15 Uhr im Kupferbau der Universität Hörsaal 25: „Vom Wissen zum Handeln – Was brauchen wir auf dem Weg zum nachhaltigen Krankenhaus?“ Mit den Podiumsteilnehmer*innen Frieda Ennen (Pflegekraft und Personalrätin am Universitätsklinikum Tübingen UKT), Markus Buchner (AG Nachhaltigkeit Allgemeinmedizin/Arzt in Weiterbildung/Allgemeinmedizin), Jule Basenach (AG Nachhaltigkeit/Medizinstudierende), Welf Schröter (Leiter des „Forum Soziale Technikgestaltung“ beim DGB) und Bodo Schanzenberger (Architekt und Energieberater, Architects for Future) werden verschiedene Aspekte der Nachhaltigkeit im Gesundheitswesen allgemein und speziell in Tübingen diskutiert. Die Schwerpunkte liegen auf den Arbeitsbedingungen, der Digitalisierung, baulichen Maßnahmen sowie auf Möglichkeiten, selbst aktiv zu werden. Diskussionsleitung: Maren Kopetschke (Health for Future). Begrüßung: Jana Zierler (Health for Future).

Die Organisator*innen der Ringvorlesung schreiben zu ihren Zielen:

Die Klimakrise und Umweltveränderungen beeinflussen die Gesundheit aller Lebewesen dieser Erde, mit umfangreichen Folgen in naher Zukunft. Dieser Zusammenhang wird immer deutlicher: Luft- und Wasserverschmutzung, Hitzewellen, Extremwetter und klimabedingte Konflikte nehmen zu und verursachen Kriege und Vertreibungen, Armut, Hunger und Krankheiten. Spätestens mit der Covid-19-Pandemie erkennen wir, dass unsere Planetare Gesundheit erhalten werden muss: untrennbar sind die politischen, ökonomischen und sozialen Systeme mit der Komplexität unserer Lebensformen und ihrer Gesunderhaltung auf diesem Planeten verbunden.

Eine unambitionierte Klimapolitik würde unsere Lebensbedingungen so schnell ändern, dass die Verringerung schädigender Einflüsse (Mitigation) zu spät und eine Anpassung (Adaptation) für viele Menschen nicht mehr in Frage käme. Selbst unsere Gesellschaftsordnung könnte für nachfolgende Generationen ein Auslaufmodell werden, wenn wir den Systemwandel hin zur Nachhaltigkeit verpassen!

Der Mensch wird als Teil der anfälligen Natur von eigenen Taten eingeholt: zivilisatorische Verhältnisse rücken mit dem planetaren Gesundheitsbegriff ins Blickfeld und zwar mit ihren präventiven, epidemiologischen und therapeutischen Konsequenzen für alle Beteiligten. Auch jenseits der Gesundheitswissenschaften stellen sich letztlich in allen Wissenschaften die Fragen: Wie könnte die Menschheit gesundheitliche, politische, ökonomische, rechtliche und soziale Zusammenhänge in ihrer Gesamtheit erkennen, berücksichtigen und steuern lernen, und dabei die natürlichen Systeme unseres Planeten bewahren? In welchem Verhältnis steht die private Aneignung der Natur zu Gemeinwohlinteressen und Menschenrechten? Was hindert uns daran, angemessene Sicht- und Handlungsweisen umgehend mit Nachdruck zu suchen?

Link zur pdf-Datei des Thesenpapiers

Link zur pdf-Datei zur Übersicht des Studium Generale der Universität Tübingen im Sommersemester 2022 

 

Wunderliches aus dem „KI“-Wunderland

Ist es ein vorübergehendes kulturelles Phänomen oder ein neuer aktiv begünstigter Trend? Immer häufiger findet sich in Veranstaltungen ein ähnlicher Typus von Personen zur Diskussion eines gemeinsamen Themas zusammen: Es sind Männer, ältere Männer über siebzig, zumeist ehemalige Ingenieure und Informatiker, die heute im aktiven Unruhestand sind. Sie unterstreichen die zunehmende Bedeutung der „künstlichen Intelligenz“ und beschwören die Macht und Potenziale der Technik. Drohszenarien und Hoffnungsträume gleichen Inhalts machen die Runde. Strittig ist im Wesentlichen der Zeitfaktor: Wird die „KI-Superintelligenz“ die Macht über die Menschheit in dreißig, siebzig oder neunzig Jahren übernehmen? Das Ergebnis sei jetzt schon klar. Die „Superintelligenz“, die sogenannte „starke KI“ käme und sei nicht mehr aufzuhalten. Gepaart wird der technikzentrierte Monolog mit dem Hinweis auf die notwendige „evolutionäre“, biologische Veränderung des Menschen. Das neue Menschenbild sieht die Technik nicht als hilfreiche Assistenz für den Menschen, sondern den Menschen als körperliche Übergangsstation zum dauerhaften digital-virtuellen Weiterleben eines Ichs.

Mag sein, dass manche Leserin, mancher Leser, diese Beschreibungen als esoterischen Wunderglauben oder als Überreste später Männerträumereien ansieht. Leider meinen es diese genannten Personen ernst. Sie wollen die Öffentlichkeit zugunsten ihres Zukunftsdiskurses missionieren und – zumindest ein Teil von ihnen – aktiv bejahend dafür werben. Hält man dieser Gruppe vor, sie würden damit transhumanistisches Gedankengut transportieren und rechtliche Grundprinzipien in Frage stellen, reagieren sie gelassen. Sie seien keine Ideologen und im Übrigen würde die Erbschaft unserer bisherigen ethischen Spielregeln durch den praktischen Utilitarismus (die sich einschleichende Form praktischen Nützlichkeitshandelns, auch wenn man wisse, dass man jenseits rechtlicher Regeln sei) de facto verändert und nivelliert. Sie fordern Freiheit, Freiheit für die Wissenschaft, Freiheit für die Technik, Freiheit für den Roboter, Freiheit für den Wandel.

Solange diese Männerrunden nur beim Bier Träume austauschen, könnte man zurückhaltend und gelassen bleiben. Es ändert sich allerdings abrupt, wenn solche Männerrunden sich prominente Redner als Gäste einladen, die die rechtsstaatlichen Spielregeln als neuen Gegner ausgeben. Einer dieser Prominenten gab von sich, dass er den zentralen Gegner der „Künstlichen Intelligenz“ gefunden habe. Es sei die EU-Datenschutzgrundverordnung!

Diese Aussage erfolgte einige Wochen nachdem die Datenschutzbeauftragten der Republik in ihrer „Hambacher Erklärung“ im Mai 2019 die zentrale Bedeutung der EU-DSGVO für die rechtsstaatliche Bändigung von „KI“-Anwendungen unterstrichen. Dort heißt es unter anderem:

Systeme der Künstlichen Intelligenz (KI) stellen eine substanzielle Herausforderung für Freiheit und Demokratie in unserer Rechtsordnung dar. Entwicklungen und Anwendungen von KI müssen in demokratisch-rechtsstaatlicher Weise den Grundrechten entsprechen. Nicht alles, was technisch möglich und ökonomisch erwünscht ist, darf in der Realität umgesetzt werden. Das gilt in besonderem Maße für den Einsatz von selbstlernenden Systemen, die massenhaft Daten verarbeiten und durch automatisierte Einzelentscheidungen in Rechte und Freiheiten Betroffener eingreifen. Die Wahrung der Grundrechte ist Aufgabe aller staatlichen Instanzen. Wesentliche Rahmenbedingungen für den Einsatz von KI sind vom Gesetzgeber vorzugeben und durch die Aufsichtsbehörden zu vollziehen. Nur wenn der Grundrechtsschutz und der Datenschutz mit dem Prozess der Digitalisierung Schritt halten, ist eine Zukunft möglich, in der am Ende Menschen und nicht Maschinen über Menschen entscheiden. […]“

 

Der 100. Blog-Eintrag: Bringt die digitale Transformation eine Rückbildung oder eine Weiterentwicklung der Arbeitswelt?

Als vor rund fünfzig Jahren das einflussreiche Buch von Johannes Agnoli und Peter Brückner mit dem Titel „Die Transformation der Demokratie“ erschien, trug das Wort „Transformation“ etwas Warnendes und Bedrohliches in sich. Die Autoren analysierten die Geschichte der jungen Bundesrepublik Deutschland seit 1949. Dabei stellten sie eine Rückbildung und politisch gewollte Rückentwicklung („Involution“) der Demokratie fest. Deutlich wurde dies – so die Autoren – unter anderem an der Durchsetzung der Notstandsgesetze, wogegen die damalige außerparlamentarische Opposition laut protestierte.

Heute begegnet uns der Begriff „Transformation“ erneut, jedoch anders, diesmal als Verheißung, als „digitale Transformation“ von Wirtschaft, Arbeitswelt und Gesellschaft. Heute eröffnet der Begriff ein eher janusköpfiges Potenzial: Die digitale Transformation kann den Weg ebnen zu einer Ausweitung von Demokratie, sozialen Standards, Partizipation und Mitbestimmung oder aber zu deren gegenläufiger Tendenz. Auch die Rückbildungen von Demokratie und sozialen Standards sind denkbar.

Für viele Betriebsrätinnen und Betriebsräte gilt die digitale Transformation als Chance für eine Humanisierung der Arbeit und als Option für ein „Mehr Demokratie wagen“.

Neben der noch nicht aufgelösten Janusköpfigkeit zeigt der Transformations-Begriff noch eine weitere innere Spannung: Um den Prozess der digitalen Transformation nachvollziehbar und erklärbar zu machen, muss die Dynamik des Transformierens verlangsamt werden. Beteiligungsorientierte Demokratie benötigt Zeit. Verlangsamung aber beeinträchtigt – so die Stimmen der Arbeitgeber – die Wettbewerbsfähigkeit der Unternehmen und ihrer Produkte. Ein betriebsrätlich-gewerkschaftliches Handeln muss sich an der Lerngeschwindigkeit der Mehrheit der Gewerkschaftsmitglieder orientieren. Als vermeintliche „Avantgarde“ den Mitgliedern vorauszueilen und ihnen dabei zu enteilen, kann keine tragfähige Lösung sein.

Zugleich müssen sich Betriebsrätinnen und Betriebsräte aber auch von Geschwindigkeiten technikinduzierter Innovationsprozesse leiten lassen. Gestaltungskompetenz der Beschäftigtenvertretungen kann nicht bedeuten, den Technikeinführungen hinterher zu laufen. Die zunehmende Einführung „Autonomer Software-Systeme“ (ASS) in Wartungsprozessen, Instandhaltung, Personalmanagement, Logistik und Geschäftsprozesssteuerungen verlangt vom Gremium Betriebsrat die Kompetenz zu „vorausschauender Arbeitsgestaltung“. Die Gestaltung der ASS erfordert eine deutliche Beschleunigung des Handelns der Beschäftigtenvertretungen.

Für die Lernprozesse des Betriebsratsgremiums kann die Spannung zwischen Verlangsamung und Beschleunigung nicht nach einer Seite aufgehoben werden. Die Kunst besteht darin, die Spannung zwischen beiden Polen aufrecht zu erhalten. Das mag je nach Lage der Kontroverse belastend sein. Aber es ist die einzig vernünftige Möglichkeit, den Zusammenhalt zu wahren.

 

Daten sind nicht gleich Daten

Die Prognosen der IT-Szene sind eindeutig: Tag für Tag, Jahr für Jahr vervielfachen sich die Datenmengen im Netz. Es bedarf daher kluger Software-Lösungen, um immense Volumina verarbeiten und auswerten zu können. Big Data, „Watson“, „autonome Software-Systeme“ (ASS) und andere automatisierende Software versprechen der Kundschaft baldige verlässliche Erfolge. Es gelte, Prozesse sowohl im Nachhinein zu überprüfen als auch vorausschauende Bewegungs- und Verhaltensmuster zu erkennen.

Als Instrument der Datenaufbereitung sollen dem arbeitenden oder einkaufenden Menschen nicht nur lange Zahlen- und Wortreihen zur Verfügung stehen. Um eine leichtere Vermittelbarkeit und bessere Verständlichkeit zu ermöglichen, setzt die IT-Szene auf eine Weitergabe und Präsentation der Ergebnisse in Gestalt von Bildern, bewegbaren Bildern (interaktive Visualisierung). Es schlägt vermehrt die Stunde der „virtuellen Realität“ (virtual realitiy, VR), zu der man mit digitalen Brillen Zugang bekommt.

Doch kann man den Ergebnissen trauen? Traut man den Daten, traut man den Ergebnissen. Wer aber garantiert die Integrität, Verlässlichkeit, Verfügbarkeit der Datenmengen? Wie lässt sich „Datenwahrhaftigkeit“ in Echtzeit überprüfen? Aus der Vergangenheit wissen wir, dass Daten immer mehrdeutig sind: „Der Tor bewegte sich durch ein Tor zum Tor und schoss ein Tor.“ Handelt es sich um vier Personen oder um ein Vier zu Null?

So besehen ist die Frage nach der „Datenwahrhaftigkeit“ nicht primär eine technische Herausforderung. Es geht um überprüfbare, an vereinbarten Kriterien orientierte Standardisierungen der Sammlung, Verarbeitung und Bewertung großer Datenmengen durch automatisierende Werkzeuge. Die Standardisierungen können nicht der IT-Entwicklerszene und der IT-Industrie überlassen werden. Dies stellt eine gesellschaftliche Aufgabe dar. Wertevielfalt, Wertepluralismus, Interessenoffenheit, Demokratieprinzipien, Egalität, Integration, Inklusion, Geschlechtergerechtigkeit, Gleichberechtigung, soziale Kontexte und Interdependenzen sind zu berücksichtigen. Technik ist nie neutral und nie wertfrei. Jede Technikentwicklung reproduziert Interessenlagen. Diesen Prozess gilt es zu demokratisieren.

Big Data und vergleichbare Vorgänge (wie etwa ASS) sowie ihre Datengrundlagen müssen nachvollziehbar wie auch überprüfbar sein. Demokratische Transparenz hat Vorrang vor technischem Determinismus. Daten sind ja eben nicht gleich Daten.

 

Digitalisierung für alle

„Bringt die Einführung von E-Government größere Spielräume für bürgerschaftliche Beteiligungen in den Kommunen?“ – Diese Frage diskutierte der Kongress „Digitalisierung für alle“ am 5. und 6. Juni 2018 in der Evangelischen Akademie Bad Boll. Die Teilnehmenden der Veranstaltung sprachen sich für einen menschenzentrierten Ansatz aus, statt einer nur technikgetriebenen Vorgehensweise.

„Die Digitalisierung muss in die Demokratie eingebettet werden und nicht umgekehrt“, erklärte das Netzwerk „Sozialer Zusammenhalt in digitaler Lebenswelt“, das zu dem öffentlichen Ratschlag eingeladen hatte. Der Kongress setzte sich wenige Tage vor der Verabschiedung des neuen E-Government-Gesetzes im Landtag für mehr Bürgerpartizipation auf kommunaler Ebene ein. Das Netzwerk „Sozialer Zusammenhalt in digitaler Lebenswelt“ wurde von zivilgesellschaftlichen Gruppen, kirchlichen Verbänden, politischen Stiftungen und Gewerkschaften gegründet.

Der Mensch müsse im Zentrum stehen. Technik habe dienende Funktionen. Mit dieser Haltung beriet der Kongress Empfehlungen für mehr Bürgerbeteiligung, soziale Innovationen im Übergang Schule-Beruf, Schutz der Privatsphäre und Inklusion von Menschen mit Beeinträchtigungen. Das Netzwerk wird seine Arbeit fortsetzen.

„Mit unserem Netzwerk wollen wir dem Prozess der Digitalisierung mehr soziale, ethische und solidarische Grundwerte unterlegen. Unsere Gesellschaft braucht nicht eine technik- oder nur marktzentrierte Umsetzung der digitalen Transformation sondern einen nachhaltigen Weg, der allen Zugang und Zugänglichkeit verschafft.“ Digitalisierung gelinge dann, wenn sie auf Demokratie, Privatheitsschutz, Integration und Inklusion basiere. „Wir wollen mehr Mitbestimmung durch Bürgerinnen und Bürger.“

Die digitale Transformation der Wirtschafts- und Arbeitswelten verändere das Verhältnis von Mensch und Technik: „Technik muss dem Menschen dienen. Der Mensch darf nicht der bloße Assistent digitaler Technik werden. Eine durch Digitalisierung und Virtualisierung sich wandelnde Zivilgesellschaft benötigt einen öffentlichen und beteiligungsorientierten Diskurs über moderne Ethik und die Stellung des Menschen in technikgestützten Lebenswelten.“

Das Netzwerk setze sich daher für die stärkere Beteiligung von Bürgerinnen und Bürgern bei der Ausgestaltung des Wandels ein: „Um die Vorteile der Digitalisierung für die Gesellschaft absichern zu können, brauchen wir alle eine Stärkung unseres Rechts auf informationelle Selbstbestimmung, einen intensiveren Schutz der Privatheit, einen umfassenden Daten- und Identitätsschutz, denn dieser Schutz der Privatheit ist ein wesentlicher Baustein des Fundaments unserer Demokratie.“

 

Schutz der Privatheit bedeutet Schutz der Demokratie

Wer kennt sie nicht die eifrigen Verführungen zum bereitwilligen Übermitteln persönlicher Daten. Da wird die persönliche Gesundheit mit Schritt- oder Pulszählern „optimiert“, Herzfrequenzen und Insulinangaben „gepostet“, familiäre Bilder und Informationen in Social Media-Plattformen zugänglich gemacht. Per Handy-GPS lassen sich Bewegungsbilder erstellen. Mit dem Zusammenführen von Links und „Likes“ werden Beziehungs- und Bekanntschaftslinien transparent. Im Supermarkt lässt das Pay back-Modell Kundenverhalten und Kundenprofile zu wertvollen Zielgruppenidentifikationen erwachsen.

Die Liste lässt sich fortsetzen, denn das „Lifelogging“ – das Vermessen von Alltags- und Lebensverhalten – wird um das betriebliche „Worklogging“ (Schröter) ergänzt. Neben direkten Mitarbeiterdaten und Profilen entfalten sich Profile aus indirekten Daten (Armbänder von Beschäftigten zeigen Raumwechsel, Geschwindigkeiten, Raucherpausen, Leistungsvermögen, undundund). Sie erlauben unsichtbare Rankings.

Wenn nun arbeitsweltbezogene Daten mit Freizeit- und Gesundheits-, Mobilitäts- und Konsumdaten verschmelzen, werden im aggregierten Profil immer mehr die Trennungen von Arbeit und Freizeit, von Beruf und Privatheit aufgehoben. Diese Tendenzen erfordern nicht nur einen verbesserten Arbeitnehmerdatenschutz sowie einen bürgerbezogenen „Identitätsschutz“ (Schröter). Noch ein weiterer Aspekt gewinnt an Relevanz:

Es ist dem Philosophen Jürgen Habermas hoch anzurechnen, dass er die Bedeutung des Schutzes der Privatheit für die Demokratie hervorgehoben hat. Zu Recht unterstreicht er, dass die verfassungsrechtlich gesicherte Privatheit von Bürgerinnen und Bürgern einen wichtigen Baustein im Fundament der Demokratie darstellt. Wenn durch digitale Vernetzungen faktisch die Privatheit beeinträchtigt wird bzw. werden kann, besteht die Gefahr, dass die demokratische Gesellschaft Schaden nimmt.

Eine soziale Gestaltung von 4.0-Arbeitswelten sollte den Schutz der Privatheit im Blick behalten.

Ganzheitliche Produktionssysteme und digitale Arbeitswelten

Trägt der Wandel hin zu „Arbeit 4.0“ dazu bei, bisherige Modelle „Ganzheitlicher Produktionssysteme“ (GPS) zu neuer Bedeutung zu verhelfen? Oder löst die „digitale Transformation“ das schrittweise Ende von „GPS“ ein? – Diesen Fragen ging eine sozialwissenschaftliche Fachtagung unter dem Titel „Digital integrierte Fremdbestimmung oder neue Mitbestimmung?“ in Jena nach, zu der die Hans-Böckler-Stiftung zusammen mit der Nachwuchsforschungsgruppe „Perspektiven der Mitbestimmung in Ganzheitlichen Produktionssystemen“ am Arbeitsbereich Wissenssoziologie und Gesellschaftstheorie der Friedrich-Schiller-Universität Jena eingeladen hatte.

Zu den Ankerpunkten der Diskussionen zählten Rückblicke auf frühere Formen „Ganzheitlicher Produktionssysteme“ wie etwa die „Schlanke Produktion“ (Lean Production), auch „Toyotismus“ genannt. Dahinter verbirgt sich eines der ersten vollständigen Systeme, um Produktions-, Montage- und Logistikprozesse optimal zu integrieren. Aus der Perspektive von Betriebsräten und Gewerkschaften standen die Regulierung von „Gruppenarbeit“ und „Teilautonomen Gruppen“ in den achtziger und neunziger Jahren im Vordergrund. Kritisch wurde zu jener Zeit die Methode des „Kontinuierlichen Verbesserungsprozesses“ (KVP) betrachtet. Dieser Ansatz sollte die Gruppen dazu bewegen, ihre Abläufe stetig zu optimieren, so dass durch Arbeitsverdichtung und bessere Ablauforganisation ständig Arbeitsplätze in der Gruppe eingespart werden sollten. Manche Gruppe schaffte es, sich von 22 Personen auf 12 zu „optimieren“.

Die jungen Nachwuchswissenschaftler/innen sehen Anzeichen dafür, dass der Einsatz von Cyber-Physischen Systemen (CPS) in der Produktion und Montage sowie in der Intralogistik zu einer Wiedergeburt von „Schlanker Produktion“ führen könnte. Die elektronischen Werkzeuge von heute ermöglichen neue Steuerungsvarianten. Allerdings deute vieles darauf hin, dass damit nicht eine Stärkung  von „Gruppenarbeit“ oder „Teilautonomer Gruppen“ im bisherigen Sinne einhergeht. Diese Modelle seien seit längerem rückläufig.

Vor einem derartigen Hintergrund erhalten Anwendungen sogenannter „Autonomer Systeme“ (Software) neues Gewicht. Die „selbst denkenden“, „selbst lernenden“ und „selbst entscheidenden“ Systeme eröffnen einen veränderten Blick auf bisherige „GPS“. Entsprechende Erfahrungen aus baden-württembergischen Zusammenhängen regten zu dieser Diskussion an.

Einvernehmen bestand unter den Teilnehmenden, dass die „digitale Transformation“ der Arbeit in den Betrieben eine qualitative Ausweitung der Mitbestimmung benötige. Zu präzisieren wären neue Mitbestimmungsstandards und „Demokratie-Audits“. Aus Betriebsratsperspektive wurde die Forderung nach Stärkung der Mitbestimmung begrüßt. Zugleich wurde darauf hingewiesen, dass Betriebsräte noch mehr Unterstützung und mehr angepassten, bedarfsgerechten und verständlichen Wissenstransfer brauchen.

Die Debatte soll fortgeführt werden.

 

Fortschritte in der Mitbestimmung bei SAP

Eberhard Schick, Mitinitiator der SAP-Betriebsratsgründung (Foto: IG Metall Heidelberg)

Eberhard Schick, Mitinitiator der SAP-Betriebsratsgründung (Foto: IG Metall Heidelberg)

Zehn Jahre ist es nun her, dass bei SAP, dem letzten DAX-Konzern ohne Betriebsrat, endlich ein Betriebsrat gewählt werden konnte. Gegen den massiven Widerstand der Geschäftsleitung und Teilen der Belegschaft setzten drei Gewerkschafter die BR-Gründung durch. Anfang Juni 2016 kamen Kolleginnen und Kollegen der Anfangszeit und heutige Aktive aus dem Unternehmen bei der IG Metall Heidelberg zusammen, um sich einerseits zu erinnern und um andererseits eine positive Bilanz zu ziehen.

Es hat fast zehn Jahre gedauert, bis sich aus einem internen vielstimmigen Gremium zahlreicher Listen ein gewichtiger Repräsentant der Belegschaft etablierte. „Heute habe der Betriebsrat“, so Mitinitiator und SAP-Betriebsrat Eberhard Schick, „Gewicht bekommen.“ Die Diskussionskultur bei SAP mache deutliche Fortschritte: „Die Anstrengungen zur Gründung des Betriebsrates waren richtig und sie bringen Demokratie in das Unternehmen“ (Schick).