Fünf Thesen zur Zukunft der Arbeit und zur sozialen Gestaltung von „Industrie 4.0“

These 1 Eine neue Anordnung bestehender Technologien

Seit längerem diskutieren Betriebsräte, Vertrauensleute, Beschäftigte in und mit der IG Metall sowie in Partnernetzwerken über die Chancen und Auswirkungen des Wandels der Arbeit hin zu „Industrie 4.0“. Dabei fließen unterschiedliche Erfahrungen und Gewichtungen in die Debatte ein. Die nachfolgenden Thesen versuchen den Diskussionsverlauf zu strukturieren. Die Thesen laden zu Kommentierungen, Widerspruch, Zustimmung und Weiterentwicklung ein.

Was ist neu an „Industrie 4.0“ bzw. „Arbeit 4.0“? Als neue Qualität lässt sich eine Bündelung von mehreren Faktoren benennen:

Seit mehr als zwei Jahrzehnten werden Arbeits- und Geschäftsabläufe von der Papierwelt in die Netzwelt übertragen, werden Maschinen mit Datensteuerung „intelligent“ gemacht und Produktionsprozesse kundenorientiert ausgerichtet. Der Übergang ins Netz (Digitalisierung) und die Organisation von Prozessabläufen im Netz (Virtualisierung) gelangen durch die technischen Verbesserungen in den Bereichen Softwareentwicklung, Speicherung und Breitbandnutzung immer optimaler. Unter „Industrie 4.0“ ist keine neue Technologie zu verstehen. Es handelt sich vielmehr um eine neue Anordnung und neue Kombination von technischen Bausteinen, die schon länger in Gebrauch sind. Das reicht vom Internet der Dinge über Cloud Computing bis hin zur menschenähnlichen Robotik. Diese Einzelbausteine müssen organisatorisch und technisch harmonisiert werden.

These 2 Mitbestimmung praktizieren und neu denken

Es wird angestrebt, die „intelligente“ Vernetzung von Mensch und Maschine, von Maschine und Maschine, von Produktion und wissensbasierter Dienstleistung, von Zuliefererbetrieben und Montagezentren systematisch medienbruchfrei zu organisieren. Dabei wird eine neue Perspektive hinzugefügt: Nicht nur die Ebene des Arbeitsplatzes und die Ebene des Betriebes werden online verknüpft, sondern auch die Ebene der zusammenhängenden Wertschöpfungskette vor Ort und global wird ins Auge gefasst. „Industrie 4.0“ erfordert, in Wertschöpfungsketten zu denken und zu handeln. Damit wird die Bedeutung des Betriebs, seine Verfasstheit und die Mitbestimmung ebenfalls Veränderungen erfahren. Es gilt, Mitbestimmung zukünftig betriebsübergreifend entlang der Wertschöpfungskette umzusetzen.

These 3 Gestaltung durch den Betriebsrat

Der Umbau zum vollständigen Erreichen eines ganzheitlich digitalen Wirtschaftens wird noch einige Zeit benötigen. Doch die ersten Schritte finden bereits jetzt in Form von noch isolierten Einzelprojekten in den Betrieben statt. Die Einführung flexibler mobiler Personalplanung, die Verwendung „intelligenter“ Brillen oder Handschuhe, die Nutzung von Datenchips in Materialteilen (CPS Cyber Physical Systems, RFID-Tags), die Hand-in-Hand-Arbeit von Mensch und humanoidem Roboter, die Anwendung von Cloud-Lösungen und komplexer Software, die den virtuellem Arbeitsraum automatisieren kann, können als Beispiele aktueller Praxis gelten. Bei der Einführung neuer technikgestützter Arbeitsabläufe sind Betriebsräte gefordert, mit bestehenden Mitbestimmungsmöglichkeiten gestaltend einzugreifen und mitzuwirken. Dabei stehen gängige Aspekte wie Arbeitsorganisation, Arbeitszeit, Erreichbarkeit und Verfügbarkeit, Arbeitsschutz, Gesundheitsprävention, Datenschutz, Technikgestaltung etc. zunächst im Vordergrund. Davon ausgehend beschleunigt sich der innere Umbau des Betriebes und der Wandel der Arbeitswelt hin zu „Arbeit 4.0“. Von hier aus nimmt die Entwicklung Fahrt auf in Richtung der komplexen, flexiblen Wertschöpfungsketten. Aus dem Blickwinkel der sozialen Gestaltung von „Industrie 4.0“ sollte es gelingen, sowohl mit der erfahrenen Haltung der Gegenwart wie auch zugleich mit dem vorausschauenden Blick des Jahres 2020 rückwärts auf das Heute zu handeln.

These 4 Der Mensch im Zentrum

Auch im Wandel der Produktion und der produktionsnahen Dienstleistungen steht der Mensch im Zentrum, nicht die Maschine, nicht das vernetzte System. „Industrie 4.0“ führt nicht zur menschenleeren Fabrik. „Industrie 4.0“ benötigt, um effektiv und effizient ablaufen zu können, gut qualifizierte und kompetente Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter. Es ist jedoch zu erwarten, dass sich die Zusammensetzung der Belegschaften verändern wird. Fachexperten sprechen von einer „Veredelung“ und Verkleinerung der Stammbelegschaften sowie von einer Zunahme von ausgelagerten Arbeitsaufträgen an Freie, Freelancer und Crowdworker. „Industrie 4.0“ hat eine rationalisierende, arbeitsplatzabbauende Seite und zugleich das Potenzial für die Schaffung neuer Arbeitsinhalte und Beschäftigung. Betriebsrat und Gewerkschaft kommt die Verantwortung zu, diesen Umbauprozess human zu gestalten. Dabei wird von großer Bedeutung sein, dass Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer die Chance des Zugangs zu Weiterqualifizierungen und Weiterbildungen erhalten.

These 5 Auswirkungen von „Industrie 4.0“ auf die Gesellschaft

Der Wandel hin zu „Industrie 4.0“ stellt nicht nur eine betriebliche oder technische Herausforderung dar. Der Umbau der Arbeitswelt ist ein Thema mit hoher gesellschaftspolitischer Bedeutung. Die technische Vernetzung, die steigende „Intelligenz“ in Maschinen und Geräten, die sich beschleunigende Digitalisierung und Virtualisierung konfrontiert die Menschen mit zunehmender Abstraktion und Komplexität in Beruf und Alltag. Um Zugänglichkeit und Verstehen-Können zu stärken, müssen junge Menschen auf diese Anforderung in Schule und Ausbildung vorbereitet werden. – Ein weiterer Aspekt mit gesellschaftlicher Auswirkung stellt die zu erwartende steigende Anzahl der freien „Clickworker“ dar. Die Sicherheit in der Lebensplanung lässt ebenso nach wie in der Familien- und Kinderplanung. Unsere Gesellschaft benötigt deshalb einen Dialog über soziale Standards für Einpersonen-Selbstständige, um den gesellschaftlichen Zusammenhalt zu stützen.