Es wird angestrebt, die „intelligente“ Vernetzung von Mensch und Maschine, von Maschine und Maschine, von Produktion und wissensbasierter Dienstleistung, von Zuliefererbetrieben und Montagezentren systematisch medienbruchfrei zu organisieren. Dabei wird eine neue Perspektive hinzugefügt: Nicht nur die Ebene des Arbeitsplatzes und die Ebene des Betriebes werden online verknüpft, sondern auch die Ebene der zusammenhängenden Wertschöpfungskette vor Ort und global wird ins Auge gefasst. „Industrie 4.0“ erfordert, in Wertschöpfungsketten zu denken und zu handeln. Damit wird die Bedeutung des Betriebs, seine Verfasstheit und die Mitbestimmung ebenfalls Veränderungen erfahren. Es gilt, Mitbestimmung zukünftig betriebsübergreifend entlang der Wertschöpfungskette umzusetzen.
1 thoughts on “<span>These 2 Mitbestimmung praktizieren und neu denken</span>”
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Manfred Buerger says:
Betriebsübergreifende Handlungsfähigkeit in Mitbestimmung wird zur notwendigen Ergänzung betrieblicher Handlungsfähigkeit. Angesichts der überbetrieblichen Produktions-Zusammenhänge ist betriebsbezogene Mitbestimmung allein nicht mehr ausreichend. Veränderungen im Arbeitsprozess in einem Unternehmensteil wirken sich unmittelbar auf andere aus, ja sogar auf andere Unternehmen, auch international.
Um auf kooperative Arbeit zu orientieren, müssen Zusammenhänge übergreifend beurteilt werden. Kooperative Arbeit muss betriebsübergreifend organisiert werden. Die Basis hierfür ist aber zunächst die Einschätzung der Veränderungen im Arbeitsprozess im Betrieb am Ort. Die übergreifende Gestaltung muss dann auch Arbeitsverhältnisse berücksichtigen, die mit „Crowdsourcing“ umschrieben sind, aber in ihrer Anbindung an die kooperative Aufgabenstellung zu behandeln sind.
Es sollten Analysen und Einschätzungen hierzu in die gewerkschaftlichen Werkstattgespräche eingebracht und dort ausgehend von den Erfahrungen und Einschätzungen der Kollegen diskutiert werden. Wesentliche Fragen dabei sollten auf Förderungen und Einschränkungen kooperativer Arbeit abzielen, spezifisch zu stattfindenden Veränderungen im Sinn von Industrie 4.0.
Welche Maßnahmen zur Arbeitsorganisation fördern oder hemmen kooperatives Arbeiten in einer Abteilung sowie abteilungs- und betriebsübergreifend? Wie sind sie in Bezug zu technischen Veränderungen zu beurteilen? Wie beziehen sich Management-Konzepte darauf? Welche Vorstellungen von Effizienz dominieren – kurzfristig/langfristig, gute Arbeit (Qualität und befriedigende Tätigkeit)/kurzfristige Gewinnziele, etc. (s.a. „Leitlinien für gute digitale Arbeit“ des DGB-Bundesvorstands, Beschluss des Bundeskongresses, Mai 2014)? Welche Qualifizierungsmaßnahmen („lernförderliche Arbeitsorganisation“ – Constanze Kurz, IGM) fördern kooperative Arbeitsformen in der System-Steuerung und damit auch, verknüpft mit Maßnahmen der Arbeitsorganisation, die Erhaltung von Arbeitsplätzen und das Ziel des Menschen im Mittelpunkt (These 4, „Die Menschen müssen die Systeme steuern, nicht umgekehrt“ – Constanze Kurz, Industrie 4.0, Betriebspolitisches Forum 2013)?
Die Komplexität der technischen Systeme erfordert eigentlich zu ihrer Steuerung kooperative Arbeit, diese ist aber gegen Tendenzen der Aufspaltung und der Übergabe an Maschinen durchzusetzen (s.a. Constanze Kurz). Dazu bedarf es konkreter Analysen der Veränderungen und darauf bezogene Strategien, die ausgehend von Erfahrungen und Einschätzungen der Kollegen betriebsspezifisch und überbetrieblich zu entwickeln sind.
Kommentar von MB und HB, s. unter These 1