Der Umbau zum vollständigen Erreichen eines ganzheitlich digitalen Wirtschaftens wird noch einige Zeit benötigen. Doch die ersten Schritte finden bereits jetzt in Form von noch isolierten Einzelprojekten in den Betrieben statt. Die Einführung flexibler mobiler Personalplanung, die Verwendung „intelligenter“ Brillen oder Handschuhe, die Nutzung von Datenchips in Materialteilen (CPS Cyber Physical Systems, RFID-Tags), die Hand-in-Hand-Arbeit von Mensch und humanoidem Roboter, die Anwendung von Cloud-Lösungen und komplexer Software, die den virtuellem Arbeitsraum automatisieren kann, können als Beispiele aktueller Praxis gelten. Bei der Einführung neuer technikgestützter Arbeitsabläufe sind Betriebsräte gefordert, mit bestehenden Mitbestimmungsmöglichkeiten gestaltend einzugreifen und mitzuwirken. Dabei stehen gängige Aspekte wie Arbeitsorganisation, Arbeitszeit, Erreichbarkeit und Verfügbarkeit, Arbeitsschutz, Gesundheitsprävention, Datenschutz, Technikgestaltung etc. zunächst im Vordergrund. Davon ausgehend beschleunigt sich der innere Umbau des Betriebes und der Wandel der Arbeitswelt hin zu „Arbeit 4.0“. Von hier aus nimmt die Entwicklung Fahrt auf in Richtung der komplexen, flexiblen Wertschöpfungsketten. Aus dem Blickwinkel der sozialen Gestaltung von „Industrie 4.0“ sollte es gelingen, sowohl mit der erfahrenen Haltung der Gegenwart wie auch zugleich mit dem vorausschauenden Blick des Jahres 2020 rückwärts auf das Heute zu handeln.
1 thoughts on “<span>These 3 Gestaltung durch den Betriebsrat</span>”
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Manfred Buerger says:
Gerade die schrittweise Einführung der neuen Techniken erfordert rechtzeitige konkrete Auseinandersetzung damit (s. Kommentare zu These 1 und 2), um Chancen in der Einführungsphase zu nutzen und Festlegungen durch Planungen von oben und willkürliche Abläufe zu verhindern. Dabei kommt es entscheidend auf die Einschätzung der Chancen und Spielräume sowie Risiken der konkreten Veränderungen an. Inwieweit entstehen Öffnungen für allseitige, kooperative Arbeitsweisen, wo sind Verengungen und Dominanz durch Maschinensteuerung angelegt?
Die aufgeführten Beispiele deuten aus unserer Sicht auf eine Mischung von Arbeitsformen, die teilweise auch Übergangscharakter in der technischen Veränderung besitzen (tendenziell verschwindende menschliche oder hybride Lückenbüßer-Arbeiten bei unvollständiger Automation), so die Verwendung „intelligenter“ Brillen oder Handschuhe und bestimmte Hand-in-Hand-Arbeiten von Mensch und humanoidem Roboter. Solche Fälle und die spezifischen Arbeitsformen insgesamt sind hinsichtlich perspektivischer Forderungen zur Arbeitsgestaltung und Arbeitsorganisation genauer zu betrachten, wenn auf Chancen kooperativer Gestaltung und damit auch Aufwertung und Erhalt von menschlicher Arbeit orientiert werden soll, nicht nur auf eine nachträgliche Moderation im Sinn von Humanisierung.
Eine Grundthese ist dabei, dass zur Beherrschung von Komplexität menschliche Arbeit erforderlich bleibt, ja zunehmend zur Steuerung, Optimierung und Gestaltung einschließlich sinnvoller Zielbestimmung erforderlich ist, und nicht vollständig, nicht im Kern an technische Systeme abgegeben werden kann. Um effektive Kooperation zu ermöglichen, ist aber für entsprechende innerbetriebliche Qualifizierungsprogramme und zeitliche Freistellung dafür zu sorgen. Letztlich wird hierfür eine Reduktion der Arbeitszeiten erforderlich sein (s. folgende Thesen und Kommentare dazu).
Wir plädieren daher nochmals dafür, die Werkstattgespräche stärker als bisher zum Austausch betrieblicher Erfahrungen und Einschätzungen, zu ihrer verarbeitenden Analyse und zur Entwicklung daraus abgeleiteter betrieblicher Strategien zu nutzen. Die allgemeinen Aussagen und Hinweise im zweiten Teil der These bedürfen dringend der Konkretisierung.
Kommentar von MB und HB, s. unter These 1