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Schlagwort: Mitbestimmung

Digitalisierung für alle

Posted on Juni 26, 2018 by Welf Schroeter

„Bringt die Einführung von E-Government größere Spielräume für bürgerschaftliche Beteiligungen in den Kommunen?“ – Diese Frage diskutierte der Kongress „Digitalisierung für alle“ am 5. und 6. Juni 2018 in der Evangelischen Akademie Bad Boll. Die Teilnehmenden der Veranstaltung sprachen sich für einen menschenzentrierten Ansatz aus, statt einer nur technikgetriebenen Vorgehensweise.

„Die Digitalisierung muss in die Demokratie eingebettet werden und nicht umgekehrt“, erklärte das Netzwerk „Sozialer Zusammenhalt in digitaler Lebenswelt“, das zu dem öffentlichen Ratschlag eingeladen hatte. Der Kongress setzte sich wenige Tage vor der Verabschiedung des neuen E-Government-Gesetzes im Landtag für mehr Bürgerpartizipation auf kommunaler Ebene ein. Das Netzwerk „Sozialer Zusammenhalt in digitaler Lebenswelt“ wurde von zivilgesellschaftlichen Gruppen, kirchlichen Verbänden, politischen Stiftungen und Gewerkschaften gegründet.

Der Mensch müsse im Zentrum stehen. Technik habe dienende Funktionen. Mit dieser Haltung beriet der Kongress Empfehlungen für mehr Bürgerbeteiligung, soziale Innovationen im Übergang Schule-Beruf, Schutz der Privatsphäre und Inklusion von Menschen mit Beeinträchtigungen. Das Netzwerk wird seine Arbeit fortsetzen.

„Mit unserem Netzwerk wollen wir dem Prozess der Digitalisierung mehr soziale, ethische und solidarische Grundwerte unterlegen. Unsere Gesellschaft braucht nicht eine technik- oder nur marktzentrierte Umsetzung der digitalen Transformation sondern einen nachhaltigen Weg, der allen Zugang und Zugänglichkeit verschafft.“ Digitalisierung gelinge dann, wenn sie auf Demokratie, Privatheitsschutz, Integration und Inklusion basiere. „Wir wollen mehr Mitbestimmung durch Bürgerinnen und Bürger.“

Die digitale Transformation der Wirtschafts- und Arbeitswelten verändere das Verhältnis von Mensch und Technik: „Technik muss dem Menschen dienen. Der Mensch darf nicht der bloße Assistent digitaler Technik werden. Eine durch Digitalisierung und Virtualisierung sich wandelnde Zivilgesellschaft benötigt einen öffentlichen und beteiligungsorientierten Diskurs über moderne Ethik und die Stellung des Menschen in technikgestützten Lebenswelten.“

Das Netzwerk setze sich daher für die stärkere Beteiligung von Bürgerinnen und Bürgern bei der Ausgestaltung des Wandels ein: „Um die Vorteile der Digitalisierung für die Gesellschaft absichern zu können, brauchen wir alle eine Stärkung unseres Rechts auf informationelle Selbstbestimmung, einen intensiveren Schutz der Privatheit, einen umfassenden Daten- und Identitätsschutz, denn dieser Schutz der Privatheit ist ein wesentlicher Baustein des Fundaments unserer Demokratie.“

 

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Was bedeutet „internes Crowdsourcing“?

Posted on April 21, 2018 by Welf Schroeter

Seit längerem gibt es eine ausführliche Gestaltungsdebatte über das sogenannte „externe Crowdsourcing“. Darunter ist vorwiegend zu verstehen, dass Arbeitsinhalte in großen und kleinen Häppchen aus Unternehmen über elektronische Plattformen an sich bewerbende Soloselbstständige – auch Freelancer, Freie, Clickworker, Crowdworker genannt – nach draußen vergeben und verteilt werden. Die Bezahlung erfolgt pro Einzelauftrag. Für Sozialabgaben, Netzzugang, Technik, Gesundheit, Qualifizierung sind die Bewerber/innen selbst verantwortlich. Diese neue Arbeitswelt pendelt zwischen elektronischem prekärem Tagelöhnertum am Rande wettbewerblicher Plattformen und besser bezahlten qualifizierten Fachkräften, die ihre Arbeitskraft und Kompetenz teurer verkaufen können. Kern der Prozesse ist das Faktum, dass die so arbeitenden Menschen weder zum Betrieb noch zum Geltungsbereich der Mitbestimmung gehören.

Parallel dazu entfaltet sich derzeit – vor allem zunächst in großen Betrieben – ein neues Phänomen, das sich „internes Crowdsourcing“ nennt. Hierbei sollen Arbeitsprozesse innerhalb des Unternehmens über eine elektronische Plattform neu organisierbar werden. Alle Beteiligten gehören zum Unternehmen und alle Neuordnungen unterliegen in der Regel der Mitbestimmung des Betriebsrates. Mit diesem „internen Crowdsourcing“ wird derzeit in mehreren größeren Betrieben experimentiert.

„Internes Crowdsourcing“ erscheint an manchen Stellen zunächst als Fortführung des alten „Vorschlagswesens“ oder des internen Innovationsmanagements. Dabei sollen auf freiwilliger Basis neue innovative Ideen der Menge der Beschäftigten (crowd) per Plattform abgeschöpft (sourcing) werden. Bei guter mitbestimmter Organisation kann dieses freiwillige kreative Verfahren zu Verbesserungen, zu neuen Produkten und Dienstleistungen beitragen.

Zugleich kann dieser Weg in neue Plattformarbeitswelten auch zu einem verpflichtenden auftragsbezogenen Innovationsprozess führen. Per Direktionsrecht könnten Beschäftigte zu auftragsbezogenem „internen Crowdsourcing“ gedrängt werden. Man stelle sich einen Kundenauftrag vor, der zwar das Ziel anvisiert, aber den technischen Umsetzungsweg offen lässt. Flexible agile Teams sollen dann innerhalb des Unternehmens Wissen abschöpfen, um ergebnisorientiert neue Lösungen zu ermöglichen. Damit wäre „internes Crowdsourcing“ nicht mehr freiwillig und kreativ, sondern angeordnet und zeitlich orientiert.

Das „interne Crowdsourcing“ hat mehrere Gesichter. Sowohl die freiwillige Variante wie die verpflichtende Vorgehensweise sollten über mitbestimmte Betriebsvereinbarungen (BV) geregelt werden. Gut ausgehandelte BVs können mit Hilfe des „internen Crowdsourcing“ (IC) neue Bausteine hin zu einer möglichen Humanisierung der Arbeitswelten liefern. Ungeregelte „IC“-Einführungen öffnen die Tür zu einer neuen Runde der Flexibilisierung von Arbeitsorganisationen.

 

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Digitalisierung? Alles unter Kontrolle?

Posted on Februar 20, 2018 by Welf Schroeter

Antworten auf diese Frage will die lesenswerte neue arbeitsweltbezogene Studie „Alles unter Kontrolle?“ von Michael Schwemmle und Peter Wedde geben. Ihr Untertitel „Arbeitspolitik und Arbeitsrecht in digitalen  Zeiten“ öffnet den kritischen Blick auf Handlungsfelder der Bundespolitik und deren Defizite. Die Autoren setzen sich technikdiskurs-historisch, rechtlich und rechtspolitisch mit der regierungsamtlichen Begleitung der digitalen Transformation auseinander.

Nach der Analyse der parlamentsbezogenen öffentlichen Diskurse zur Modernisierung des Arbeitsrechtes und des Betriebsverfassungsgesetzes folgt ihre ernüchternde Schlussfolgerung: „Damit trifft die digitale Arbeit der Zukunft nach wie vor auf das an analogen Zuständen ausgerichtete Arbeitsrecht der Vergangenheit.“ Nur scheinbar zurückhaltend klingt einer ihrer Nachsätze: „Das Fehlen gesetzgeberischen Handelns hemmt das rasche Fortschreiten der Digitalisierung in keiner Weise, bewirkt aber für die digitale Arbeitswelt eine schleichende Aushöhlung des arbeitsrechtlichen Schutzrahmens, die zulasten der Beschäftigten geht, und eine zunehmende ,Entrechtlichung‘ der Arbeitsbedingungen.“

Auf über 50 DIN A4-Seiten zerlegen die Verfasser den aktuellen Zustand des Politikfeldes „Arbeit“. Die Studie zeigt dringende Reformbedarfe auf, um grundlegend die Mitbestimmung zu stärken. Es fehle an Gesetzesinitiativen für

  • „wie auch immer konditionierte Ansprüche auf selbstbestimmte mobile bzw. Telearbeit, die Erwerbstätigen eine erweiterte Orts- und Zeitsouveränität ermöglichten; 
  • ein Recht auf Nicht-Erreichbarkeit, das geeignet sein könnte, die Belastungen ausufernder arbeitsbezogener Verfügbarkeit zu begrenzen; 
  • eine Modernisierung arbeitsschutzrechtlicher Vorschriften für digital mobile Arbeit außerhalb von Betriebsstätten; 
  • eine integrale arbeits(markt)politische Agenda zur Sicherung von Beschäftigung im digitalen Umbruch; 
  • einen verbesserten Schutz von Plattformarbeiter_innen; 
  • eine Reform der Mitbestimmung, die geeignet wäre, der digital getriebenen Machtverschiebung zugunsten der Arbeitgeber_innen Schranken zu setzen; 
  • eine Absicherung der Persönlichkeitsrechte der Beschäftigten im Rahmen eines Beschäftigtendatenschutzgesetzes auf der Höhe der Zeit.“

Download der Studie 

 

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Unterschätzen wir die digitale Transformation?

Posted on Februar 18, 2018 by Welf Schroeter

Wer sich mit der sozialen Gestaltung moderner Arbeitswelten befasst, stellt sich wohl ab und zu die Frage, wo denn eigentlich derzeit vorne sei. Bilden die Humanisierung mobiler Arbeit und die Einrichtung eines HomeOffice das unerkannt Neue? Stellen das „Internet der Dinge“ oder „Smart Glasses“ die Überraschung des Morgen dar? Ist die Nutzung eines Smartphones eine Innovation?

Seien wir ehrlich: Wir sind zumeist mehrheitlich dabei, unsere unerledigten Hausaufgaben der letzten Jahre aufzuarbeiten. Smartphones wurden im Unternehmensalltag 1996/97 eingeführt. Der erste Tarifvertrag für mobiles Arbeiten wurde 1996 unterschrieben. „Kluge Brillen“, das „Internet der Dinge“ und die „Smart Factory“ sind seit eineinhalb Jahrzehnten technische Wirklichkeit. Wir gestalten momentan vor allem eine „nachholende Digitalisierung“ (Schröter). Dies ist absolut notwendig und eine erhebliche soziale Herausforderung. Diese Digitalisierung ist die Basis von „Arbeit 4.0“, aber es ist nicht „Arbeit 4.0“.

Die Vier-Null-Welten beginnen mit der „Digitalisierung hinter der Digitalisierung“ (Schröter), wenn die „Handlungsträgerschaft Mensch“ übergeht in eine „Handlungsträgerschaft autonomer Software-Systeme“, die „selbstlernend“ und in gewisser Weise „selbstentscheidend“ sind. Damit sind nicht Roboter oder selbstfahrende Autos gemeint.

Es geht um Software, um ein neues gewerkschaftliches Verständnis der Potenziale von Software. Wir müssen lernen, den Menschen ins Zentrum der Arbeits- und Lebenswelt zu setzen und zugleich die Prozesse und Organisationsabläufe durch die Brille der „intelligenten“ Software zu denken. Dieser Blick öffnet die Tür zum Verständnis der Vier-Null-Welten.

Solange wir aber nur rückwärtig nachholend handeln, gerät uns die Richtung des „Vorne“ aus dem Blick. Das, was technologisch vorne ist, muss dem Humanum unterworfen werden. Unsere Gestaltungskompetenz gilt es zu erneuern.

Daher ist es unabdingbar, dass wir die gleiche Energie und den gleichen Aufwand, den wir im Moment in die „nachholende Digitalisierung“ investieren, ebenfalls in die Gestaltung „autonomer Software-Systeme“ (ASS), in den Erwerb von Kompetenz zur „vorausschauenden Arbeitsgestaltung“, in die Demokratisierung des Prinzips Algorithmus und in die demokratische Formung ambivalenter Blockchain-Anwendungen aufbringen.

Soziale Gestaltung gelingt am besten von vorne. Dort müssen wir hin. Rasch. Kompetent. Sozial. Innovativ. Mitbestimmt.

Unterschätzen wir die digitale Transformation? Noch.

 

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Plädoyer für ein besonderes kooperatives Aushandlungsmodell

Posted on Januar 8, 2018 by Welf Schroeter

Das vom Bundesforschungsministerium geförderte FuE-Projekt „Prävention 4.0“ befasst sich mit den Fragen, wie eine Humanisierung der sich wandelnden Arbeitswelten am Beispiel des Arbeits- und Gesundheitsschutzes gestalterisch möglich ist. Dabei stellt „Prävention 4.0“ ganz bewusst jene Software-Technologien in den Fokus des Interesses, die als (teil-)autonom handelnde „selbstlernende“ Techniken das tatsächlich Neue an der x-ten Phase der „Digitalisierung“ darstellen.

Auf seinem zweiten Kongress präsentierte das Vorhaben seine Zwischenergebnisse. Der Kongress stand unter dem Thema »Prävention 4.0 – sicher, gesund und produktiv« des BMBF-Verbundprojektes „Prävention 4.0“ und der Offensive Mittelstand und fand am 16. November 2017 in der Zeche Zollverein in Essen statt.

Auf der analytischen Basis von „Prävention 4.0“ und auf der Grundlage des gesammelten Erfahrungswissens des gewerkschaftlichen Netzwerkes „Forum Soziale Technikgestaltung“ skizzierte der Leiter des FST ein diesbezüglich angepasstes betriebliches Aushandlungsmodell. In einer Art Querdenker-Vortrag rief der Moderator des FST auf, mutig den Weg eines „agilen kooperativen Changemanagements“ auf Grundlage einer gleichnamigen Betriebsvereinbarung zu gehen. Der knapp 20-minütige Impuls („Es lebe die Revolution! Autonome Software-Systeme humanisieren die Arbeitswelt!“) eröffnete eine andere Perspektive auf die mögliche Gestaltung der „digitale Transformation“.

Der Vortrag kann nachgehört werden auf dem Youtube-Kanal des Forum Soziale Technikgestaltung.

 

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Von der Demokratisierung der Algorithmen zum mitbestimmten Algorithmus

Posted on November 3, 2017 by Welf Schroeter

Auf der Berliner Tagung der Friedrich-Ebert-Stiftung unter dem Thema „Digitaler Kapitalismus“ ermutigte das Forum Soziale Technikgestaltung die Kolleginnen und Kollegen aus Betriebs- und Personalräten sowie aus den Gewerkschaften die bisherigen Ziele der Mitbestimmung strategisch auszuweiten.

Er reiche nicht aus, nur betriebsbezogen mitbestimmen zu wollen. Neben dieser an vertikaler Wertschöpfung ausgerichteten Mitbestimmung müsse man sich gedanklich vorbereiten, auch eine Mitbestimmung entlang der betriebsübergreifenden horizontalen Wertschöpfungskette zu konzipieren. Die Zukunft des Betriebes und die Zukunft der dortigen Arbeitsplätze werden in Zukunft verstärkt von Einflüssen horizontaler Wertschöpfungsketten getrieben.

Darüber hinaus aber sei es zukünftig unabdingbar, sich werkzeugbezogen einzubringen. „Autonome Software-Systeme“ werden auf Dauer nicht nur in geschlossenen virtuellen Umgebungen implementiert. Ziel der IT-Szene ist es, solche Anwendungen auch in offenen Netzumgebungen zu ermöglichen.

Betriebs- und Personalräte sowie Gewerkschaften sollten sich daher rasch den Themen „Demokratisierung der Algorithmen“ und Modelle von „mitbestimmten Algorithmen“ (Schröter) öffnen, um Wege der „vorausschauenden Arbeitsgestaltung“, wie es das BMBF-Projekt „Prävention 4.0“ unter Leitung von Oleg Cernavin vorschlägt, begehbar zu machen. Laut Forum Soziale Technikgestaltung gilt es, sich von der gesellschaftlichen Demokratisierung der Algorithmen hin zum mitbestimmten Algorithmus aufzumachen.

 

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Mit dem Algorithmus auf Du und Du

Posted on September 21, 2017 by Welf Schroeter

In der Diskussion von Betriebsräten über die soziale Gestaltung von „Arbeit 4.0“ rücken immer mehr die sogenannten „Autonomen Software-Systeme“ in den Vordergrund. Damit sind nicht Roboter oder selbstfahrende Transportsysteme gemeint sondern Software. „Autonome Software-Systeme“ sollen in die Lage versetzt werden, selbst zu „lernen“, selbst zu „denken“ und selbst „Entscheidungen zu treffen“. Diese „intelligente“ Software soll Arbeits- und Geschäftsprozesse steuern. In Echtzeit.

„Autonome Software-Systeme“ (ASS) lassen sich im Moment vor allen Dingen in geschlossenen oder genau umrissenenen Netzzusammenhängen verwenden. Diese Versionen der ASS benötigen dazu vorbereitete Datenspeicher („Datensilos“), die in hoher Geschwindigkeit Informationen auswerten und diese in Entscheidungsabläufe verwandeln. Eine der bekanntesten Varianten dieses Typs von ASS ist das IBM-System „Watson“.

Am Horizont sind aber schon Pilotierungen erkennbar, die ASS auch in offenen betriebsübergreifenden Wertschöpfungsprozessen, im Handel und in der Erstellung von Kundenprofilen einsetzen wollen.

Ein global handelnder Technologiekonzern mit vielen tausend Beschäftigten und mehreren Werken in der Bundesrepublik hat beschlossen, die Produktion und die Dienstleistungen mit Hilfe von „Watson“ Standorte übergreifend in überschaubarer Zeit neu zu organisieren. Damit werden Arbeitsabläufe und Prozessketten erheblich umgestellt. Aus Sicht der Unternehmensleitung entstehen Effizienz- und Effektivitätsgewinne.

Ein bundesdeutscher Dienstleistungsanbieter mit großer Beschäftigtenzahl beginnt seinen internen Umbau mit der geplanten Integration von „Watson“ in die Verwaltungsabläufe. Damit sollen Verfahren Standorte übergreifend beschleunigt und die Bescheide qualifizierter werden.

Es ist unverkennbar, dass die Anwendung der „Autonomen Software-Systeme“ die Arbeitswelt in wenigen Jahren durchdringen werden. Dabei wird die Gestaltungskompetenz von Betriebsräten erheblich herausgefordert. Es lässt sich von einer Digitalisierung hinter der Digitalisierung sprechen.

 

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Mitbestimmte Algorithmen

Posted on September 20, 2017 by Welf Schroeter

Noch finden in den meisten Unternehmen technologische Veränderungen statt, bei denen Technikbasislösungen, die es schon lange gibt, nun erst im Betrieb eingeführt werden. Man kann zu Recht von einer „nachholenden Digitalisierung“ sprechen. Dazu gehören mobile Endgeräte, „intelligente“ Kleidung, „intelligente“ Brillen sowie wesentliche Teile des „Internets der Dinge“. Eine neue Qualität der digitalen Transformation entfaltet sich dort, wo solche Technik verwendet wird, die den Menschen nicht nur physisch entlastet, sondern ihm zugleich kognitive Prozesse samt Entscheidungen abnehmen will.

Wer sogenannte „Autonome Software-Systeme“ (ASS) gestalten will, trifft auf einen besonderen Umstand, dass nämlich bestimmte ASS nach ihrem Start nicht mehr gestaltbar sind. Es muss vorher geschehen. Betriebsräte sind gefordert, auf ASS im Rahmen einer „vorausschauenden Arbeitsgestaltung“, eines „vorausschauenden Arbeitsschutzes“ und einer vorausschauenden Prävention so einzuwirken, dass bestimmte nachteilige Folgen für den Menschen nicht entstehen.

Die laufende Diskussion zeigt, dass der soziale Gestaltungsprozess somit bereits am und im Algorithmus ansetzen muss. Es beginnt ein Gestaltungsdiskurs über „mitbestimmte Algorithmen“. Dies würde bedeuten, dass soziale Anforderungen von der Beschäftigtenseite artikuliert werden und diese über einen IT-gestützten Spezifikationsprozess im Algorithmus hinterlegt werden, bevor die ASS „ihre Arbeit aufnimmt“.

Eine erste Kernforderung aus Beschäftigtensicht lautet daher ganz logisch: Kein ASS darf das Potenzial haben, im Rahmen seines „Lernens“ den eigenen Ausgangsalgorithmus zu verändern. Wenn ein Algorithmus sich selbst zur Eigenveränderung ermächtigen könnte, wäre eine soziale Gestaltung aushebelbar.

 

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Unternehmensinterne Crowd-Plattformen entstehen

Posted on August 21, 2017 by Welf Schroeter

In der jüngsten Zeit haben sich Gewerkschaften immer mehr mit dem Thema „Crowdworking“ befasst. Darunter ist im Kern zu verstehen, dass Arbeitsaufgaben in kleinere Portionen zerlegt und über elektronische Plattformen offen an Freelancer und Soloselbstständige außerhalb des Betriebes gegen zumeist allzu niedrige Bezahlung vergeben werden. Dazu wird in den Gewerkschaften eine Debatte über soziale Standards für Freie geführt.

Parallel nimmt eine andere Variante des „Crowdworking“ zu: Die Etablierung von elektronischen Crowd-Plattformen innerhalb (!) von Unternehmen. Diese Form der Aufgabenverteilung wendet sich nur an die im Unternehmen regulär Beschäftigten. Dabei gelten soziale Standards, das Betriebsverfassungsgesetz und die Mitbestimmung des Betriebsrates. Bei internem „Crowdworking“ steht nicht die Parole „Billig-Billig“ im Vordergrund. Hier geht es um neue Methoden flexibler Arbeitsorganisation. Internes „Crowdworking“ ist ein Organisationsmodell.

Wer diese neue Organisation anstrebt, wird schnell mit dem Begriff „agiles Arbeiten“ konfrontiert. Dezentrales, selbstorganisiertes Arbeiten in einer Art teilautomoner Auftragsabwicklung wird bei guter Flankierung durch den Betriebsrat von Beschäftigten in der Regel als Verbesserung begrüßt. Wenn jedoch mangels Führungskompetenz der Geschäftsleitung teilautonome Teams überlastet und gestresst werden, verdreht sich der Vorteil in ein belastendes Gegenteil. Auf die Gestaltung durch den Betriebsrat kommt es deshalb in hohem Maße an.

 

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Kann ein autonomes Software-System ein drittes Rechtssubjekt in der Mitbestimmung darstellen?

Posted on Juni 17, 2017 by Welf Schroeter

Schon seit vielen Jahr quälen sich Fachleute aus Technik und Recht mit der Frage, ob ein Roboter, ein selbstfahrendes Auto oder ein Software-System im gerichtlichen Sinne ein Rechtssubjekt sein kann. Das bisherige Rechtsdenken gibt auf diese Frage nur zum Teil ausreichende Antworten. Im Zentrum steht stets die Suche nach der Zuordnung: Wer ist für einen Vorgang verantwortlich? Ist es der beauftragende Veranlasser der Technik oder die Technik selbst? Was passiert aber, wenn diese Zuordnung nicht eindeutig zu treffen ist, weil sich das technische System durch seine „Selbstlern“-Fähigkeit in Echtzeitschritten ständig verändert?

Der „Sachverständigenrat für Verbraucherfragen beim Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz“ hat im Dezember 2016 in seinem Gutachten „Verbraucherrecht 2.0 – Verbraucher in der digitalen Welt“ das Dilemma benannt: „Schwieriger wird es bei der rechtlichen Beurteilung von selbst-lernenden Algorithmen. Hier geht es letztendlich um die Frage, wie sich künstliche Intelligenz (KI) auf das Rechtssystem auswirkt, ob die Zuordnung des Agenten zum Prinzipal durchbrochen wird, ob der Software-Agent selbst zum autonom handelnden Rechtssubjekt wird oder der Prinzipal, der den selbst-lernenden Algorithmus konfiguriert hat, der Letztverantwortliche bleibt. Mit anderen Worten: wer ist der Prinzipal und wer ist der Agent?“.

Am Horizont der Debatte ist eine Erweiterung der Rechtslage erkennbar. Es ist zu erwarten, dass das Zivilrecht eine qualitative Korrektur in dem Sinne erfährt, dass es neben der „natürlichen Person“ (Bürgerin, Bürger) und der „juristischen Person“ (Unternehmen, Verein, Verband, etc.) auch eine „elektronische Person“ (autonome Systeme) geben wird. Doch wie soll diese definiert werden, wenn „autonome Software-Systeme“ (ASS) als „selbstlernende“ Einheiten sich nach ihrem Start unaufhörlich wandeln und potenziell ihren eigenen Algorithmus umbauen?

Ein unkonventioneller Blick in die Zukunft könnte auch noch eine andere Herausforderung formulieren: Was könnte eine „elektronische Person“ im Prozess der Mitbestimmung bedeuten? Angenommen ein ASS würde als „elektronische Person“ juristisch anerkannt, träte es dann im innerbetrieblichen Mitbestimmungsprozess neben der Unternehmensleitung und dem Betriebsrat als ein dritter „Partner“ an den Verhandlungstisch? Müsste eine „elektronische Person“ im Hinblick auf die Auswirkungen von „autonomen Software-Systemen“ in der betriebsinternen oder betriebsübergreifenden Wertschöpfungskette auch im Betriebsverfassungsgesetz verankert werden? Der Gedanke mag manchen schaudern lassen. Doch ist er nicht in sich logisch und konsequent? Was würde vorausschauende soziale Technikgestaltung in diesem Zusammenhang erfordern?

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