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Schlagwort: Mitbestimmung

Eine innovative Mitbestimmungspraxis im Rahmen des BMBF-Kompetenzzentrums KARL

Posted on April 20 by Welf Schroeter

Für Betriebs- und Personalräte: Ein handlungsleitender „Mitbestimmungsplan“ des „Forum Soziale Technikgestaltung“ mit dazugehöriger „Checkliste“ zur Einführung sogenannter „Künstlicher Intelligenz“ – Wie wir den Wandel in Unternehmen und Verwaltungen gestalten können

Aus der langjährigen Praxiserfahrung des „Forum Soziale Technikgestaltung“ (FST) entstanden in Dialogen mit Frauen und Männern aus Betriebs- und Personalräten zwei neue Mitbestimmungswerkzeuge zur Einführung algorithmischer Steuerungs- und Entscheidungssysteme (sogenannte „Künstliche Intelligenz“). Die beiden Werkzeuge reagieren auf die Differenzierung komplexer IT-Systeme in „Assistenztechnik“ und „Delegationstechnik“. Beide Techniken erfordern unterschiedliche Verfahren innerhalb der Mitbestimmung. Der Mitbestimmungsweg für die Einführung von „Assistenztechnik“ verläuft anders als der Mitbestimmungsweg zur Einführung von „Delegationstechnik“.

Link zum FST-Beitrag: http://www.blog-zukunft-der-arbeit.de/wp-content/uploads/2025/04/KARL_Fuer_die_innovative_Mitbestimmungspraxis_Mitbestimmungsplan_und_Checkliste-NEU.pdf

Link zum Beitrag in KARL: https://kompetenzzentrum-karl.de/karl-angebote/mitbestimmungspraxis/

Es handelt sich um einen Beitrag des FST für das Verbundvorhaben „Kompetenzzentrum KARL – Künstliche Intelligenz für Arbeit und Lernen in der Region Karlsruhe“. Das Vorhaben KARL wird gefördert im Rahmen des Forschungsschwerpunktes „Zukunft der Arbeit: Regionale Kompetenzzentren der Arbeitsforschung“ des Bundesministeriums für Bildung und Forschung (BMBF) zum Thema „Gestaltung neuer Arbeitsformen durch Künstliche Intelligenz“.

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Der mitbestimmte Algorithmus

Posted on November 29, 2024 by Welf Schroeter

Der erste Teil der Projektergebnisse des Projektes zum Thema
„Der mitbestimmte Algorithmus“ liegt online im Mitbestimmungsportal vor

Gemeinsam hatten die IG Metall Heidelberg, das Betriebsräte-Netzwerk ZIMT und das „Forum Soziale Technikgestaltung“ ein Projekt zur Frage „Wie gestalten wir die sogenannte ,Künstliche Intelligenz‘?“ durchgeführt. Gefördert wurde das Vorhaben vom Institut für Mitbestimmung und Unternehmensführung der Hans-Böckler-Stiftung (HBS). Im Blog-Zukunft-der-Arbeit.de wurde darüber berichtet.

Der erste Teil der Projektergebnisse liegt unter dem Titel „Der mitbestimmte Algorithmus“ vor und ist ohne Registrierung auffindbar im Mitbestimmungsportal der HBS unter: https://www.mitbestimmung.de/empfehlung/42789?code=18d28100608df6f1cebfefb6a312ca16
Der zweite Teil der Projektergebnisse wird in Bälde veröffentlicht.

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Posted in Allgemein | Tagged Betriebsrat Forum Soziale Technikgestaltung Mitbestimmung Sogenannte "Künstliche Intelligenz" | Leave a comment

Gestaltungshilfen

Posted on Oktober 4, 2023 by Welf Schroeter

Gestaltungshilfen des „Forum Soziale Technikgestaltung“: Zur Gestaltung der sogenannten „Künstlichen Intelligenz“ gibt es folgende bereitstehende Hilfen für Betriebs- und Personalräte:

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Ein „Mitbestimmungsplan“ als ergänzende Hilfe bei der Einführung sogenannter „Künstlicher Intelligenz“. (Es wird empfohlen, den „Mitbestimmungsplan“ farbig auszudrucken und farbig auf ein A3-Format zu vergrößern. Dieses kann an geeigneter Stelle an die Wand befestigt werden.)

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Eine „Checkliste“ für die Einführung sogenannter „Künstlicher Intelligenz“.

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Vierzig FST-Kriterien zur Gestaltung der sogenannten „KI“.

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Vier Videofilme zum Thema „Wie gestalten wir die sogenannte ,Künstliche Intelligenz‘?“ (Screencasts: Powerpointfolien mit darüber gelegter Stimme)

„Wie gestalten wir die sogenannte ,Künstliche Intelligenz‘?“ (Teil 1) (Nachholende Digitalisierung, Assistenztechnik, Delegationstechnik, Gestaltungsansatz „Der mitbestimmte Algorithmus“).

„Wie gestalten wir die sogenannte ,Künstliche Intelligenz‘?“ (Teil 2) (Vierzig Kriterien aus dem FST zur Gestaltung algorithmischer Steuerungs- und Entscheidungssysteme).

„Wie gestalten wir die sogenannte ,Künstliche Intelligenz‘?“ (Teil 3) (Neue Gestaltungsimpulse, Format „Moderierte Spezifikationsdialoge“).

„Wie gestalten wir die sogenannte ,Künstliche Intelligenz‘?“ (Teil 4). (Handlungsempfehlungen für Beschäftigtenvertretungen (BR, PR, MAV), Fünf erste Schritte der Annäherung u.v.m.).

Die Vorträge sind frei zugänglich auf Youtube. Bitte überspringen Sie die lästigen Werbeeinblendungen.

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Wissen kompakt aus dem FST auf der WebSite der Hans-Böckler-Stiftung: DER MITBESTIMMTE ALGORITHMUS

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Zehn „KARL-kurzimpulse“: Praxistipps in Alltagssprache und Handlungsempfehlungen in Videoform zur erfolgreichen Einführung sogenannter „Künstlicher Intelligenz“ – FST-Vorschläge an die jeweiligen Sozialpartner

kurzimpuls 01 (3:45 Min.). Ein Angebot für Sozialpartnerinnen und Sozialpartner in der mitbestimmten Arbeitswelt. Vorbemerkung und Übersicht über die KARL-Video-kurzimpulse.

kurzimpuls 02 (2:50 Min.). Was ist aus der Sicht der Arbeitswelt bei der kommenden Stufe der Digitalisierung wirklich neu?

kurzimpuls 03 (2:49 Min.). Warum wir unterscheiden sollten, was „Nachholende Digitalisierung“ darstellt und was darüber hinaus geht?

kurzimpuls 04 (2:16 Min.). Was ist unter dem Begriff der „Assistenztechnik“ zu verstehen?

kurzimpuls 05 (2:16 Min.). Was bedeutet „Delegationstechnik“?

kurzimpuls 06 (3:39 Min.). Was ist das Besondere an „sich selbst verändernder Delegationstechnik“?

kurzimpuls 07 (2:36 Min.). Die Einführung komplexer „Delegationstechnik“ benötigt neue Aushandlungsformate.

kurzimpuls 08 (2:19 Min.). „Moderierter Spezifikationsdialog“ – Was ist darunter zu verstehen?

kurzimpuls 09 (2:35 Min.). Eine wichtige Empfehlung: Erst Arbeitsabläufe verbessern, dann digitale Technik auswählen!

kurzimpuls 10 (7:45 Min.)
Praxistipps und Umsetzungshilfen für Sozialpartner zur gemeinsamen Einführung algorithmischer Systeme.

Die in kurzimpuls 10 enthaltenen Links sind zusätzlich hier als pdf-Datei verfügbar.

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Vorträge zum Nachhören (FST-Audiodateien auf Youtube).

Audio-Datei für Neueinsteigende: „Warum die Einführung neuer Technologien auch neue Wege der Gestaltung und Mitbestimmung benötigt“ (28 Min.).

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Längere Textbeiträge zum Nachlesen online

Preisgekrönte Rahmendienstvereinbarung zum Thema Digitalisierung des Gesamtpersonalrates der Landeshauptstadt Stuttgart. Wortlaut 22 Seiten. Ermöglicht mit Unterstützung durch das „Forum Soziale Technikgestaltung“. Siehe Link zur Kurzbeschreibung.

„Der mitbestimmte Algorithmus“ – Ein erweiternder Ansatz zur Gestaltung der sogenannten „Künstlichen Intelligenz“ (2021).

Gestaltungskompetenz für Betriebsräte im Spannungsverhältnis von Assistenz- und Delegationstechnik. Erfahrungen aus dreißig Jahren „Forum Soziale Technikgestaltung“ (2022).

Plädoyer für einen Perspektivwechsel im gewerkschaftlichen Gestaltungsdiskurs. Beitrag in der „Mitbestimmung“. (2018).

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Zum Nachlesen nur in gedruckter Form

Welf Schröter (Hg.): Der mitbestimmte Algorithmus. Gestaltungskompetenz für den Wandel der Arbeit. 248 Seiten, 2019, ISBN 978-3-89376-181-4

Hinweise auf ältere Veröffentlichungen aus der Arbeit des FST.

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Handlungsempfehlungen für Sozialpartner

Posted on Juli 31, 2023 by Welf Schroeter

Im Rahmen des vom Bundesforschungsministerium BMBF geförderten Projektes KARL hat das „Forum Soziale Technikgestaltung“ (FST) zehn Kurz-Videos (Screencast-Videos, d.h. Powerpointfolien mit darüber gelegter Sprache) zur Unterstützung betrieblicher Mitbestimmungsprozesse erstellt.

Die Abkürzung KARL steht für „Kompetenzzentrum KARL – Künstliche Intelligenz für Arbeit und Lernen in der Region Karlsruhe“. Das FST ist Partner in KARL. Die zehn „KARL-kurzimpulse“ sind an beide Sozialpartner in Unternehmen, Dienstleistung und Verwaltung adressiert. In jeweils nur wenigen Minuten werden den Akteuren (Arbeitgeber und Beschäftigtenvertretung) Handlungsimpulse und Handlungsempfehlungen in verständlicher Sprache gegeben.

Die Kurzvideos haben Menschen im Blick, die schon auf lange Lebenserfahrungen zurückblicken können. Die „kurzimpulse“ sind sehr nüchtern, sachlich verdichtet und ruhig angelegt – ohne unnötige interaktive Ablenkung. Sie dauern jeweils plus/minus drei Minuten. Nur der letzte Teil mit Vertiefungsvorschlägen erreicht etwas mehr als sieben Minuten.

Zehn KARL-kurzimpulse – Praxistipps in Alltagssprache zur erfolgreichen Einführung komplexer Technik – Vorschläge an die Sozialpartner

kurzimpuls 01 (3:45 Min.) Ein Angebot für Sozialpartnerinnen und Sozialpartner in der mitbestimmten Arbeitswelt. Vorbemerkung und Übersicht über die KARL-Video-kurzimpulse

kurzimpuls 02 (2:50 Min.) Was ist aus der Sicht der Arbeitswelt bei der kommenden Stufe der Digitalisierung wirklich neu?

kurzimpuls 03 (2:49 Min.) Warum wir unterscheiden sollten, was „Nachholende Digitalisierung“ darstellt und was darüber hinaus geht?

kurzimpuls 04 (2:16 Min.) Was ist unter dem Begriff der „Assistenztechnik“ zu verstehen?

kurzimpuls 05 (2:16 Min.) Was bedeutet „Delegationstechnik“?

kurzimpuls 06 (3:39 Min.) Was ist das Besondere an „sich selbst verändernder Delegationstechnik“?

kurzimpuls 07 (2:36 Min.) Die Einführung komplexer „Delegationstechnik“ benötigt neue Aushandlungsformate

kurzimpuls 08 (2:19 Min.) „Moderierter Spezifikationsdialog“ – Was ist darunter zu verstehen?

kurzimpuls 09 (2:35 Min.) Eine wichtige Empfehlung: Erst Arbeitsabläufe verbessern, dann digitale Technik auswählen!

kurzimpuls 10 (7:45 Min.) Praxistipps und Umsetzungshilfen für Sozialpartner zur gemeinsamen Einführung algorithmischer Systeme. Ergänzung: Link-Liste als pdf-Datei

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„Mitbestimmungsplan“ und „Checkliste“ zur Gestaltung sogenannter „Künstlicher Intelligenz“

Posted on Juni 30, 2023 by Welf Schroeter

„Wie wir die sogenannte ,Künstliche Intelligenz‘ gestalten“ – unter diesem Leitmotiv haben Kolleginnen und Kollegen aus Beschäftigtenvertretungen im Verbund des Personennetzwerkes „Forum Soziale Technikgestaltung“ (FST) zwei zusätzliche Schritte der Mitbestimmung entworfen: Ein ergänzender „Mitbestimmungsplan“ wendet sich zunächst an Beschäftigtenvertretungen von größeren Unternehmen und Verwaltungen. Sie können mit diesem „Mitbestimmungsplan“ vorangehen und als Beispiele für andere wirken. Ziel ist es, Kolleginnen und Kollegen zum Handeln zu ermutigen. Der „Mitbestimmungsplan“ führt zusätzliche Schritte wie etwa das Format „Moderierter Spezifikationsdialog“ und die FST-„Checkliste“ ein. Zugleich setzt dieser „Mitbestimmungsplan“ fünf neuartige Fragen an den Anfang jedes Gestaltungs- und Mitbestimmungsvorganges, durch den komplexe algorithmische Systeme eingeführt werden sollen.

Der „Mitbestimmungsplan“ unterscheidet zwischen einerseits Technik, die den Menschen unterstützt. Dabei bleibt die Entscheidungshoheit beim Menschen. Diese Technik trägt den Namen „Assistenztechnik“. Andererseits gibt es Technik, auf die eine Vollmacht übertragen wird. Eine solche Technik kann selbst Entscheidungen treffen. Diese Technik lässt sich als Vollmachtstechnik oder „Delegationstechnik“ bezeichnen. Für die Gestaltung der Vollmachtstechnik benötigt die Mitbestimmung einen zusätzlichen Baustein: Eine Interessensaushandlung zwischen dem Erfahrungswissen der Belegschaft und dem Wissen des IT-Teams. Diese Aushandlung erfolgt vor der Einführung der „Delegationstechnik“. Die Aushandlung wird „Moderierter Spezifikationsdialog“ genannt. Er muss in einer Vereinbarung verankert werden.

Zum die bisherige Praxis ergänzenden FST-„Mitbestimmungsplan“ stellt das FST eine neue „Checkliste“ bereit. Sie dient Kolleginnen und Kollegen in Euro-BRs, KBRs, GBR, BRs, GPRs, PRs und MAVs als Orientierung: Wo stehen wir? Worum geht es? Was können wir? Wo benötigen wir Beratung? Die „Checkliste“ schafft in wenigen Minuten Klarheit über die Dimension einer IT-Einführung.

Link zum „Mitbestimmungsplan“

(Es wird empfohlen, den „Mitbestimmungsplan“ farbig auszudrucken und farbig auf ein A3-Format zu vergrößern. Dieses kann an geeigneter Stelle an die Wand geklebt werden.)

Link zur „Checkliste“

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Warum die Einführung neuer Technologien auch neue Wege der Gestaltung und Mitbestimmung benötigt

Posted on April 12, 2023 by Welf Schroeter

Wenn Maschinen zunehmend die Arbeit von Menschen übernehmen und selbstständig entscheiden, dann schwindet die Mitbestimmung durch den Menschen. Die Folge wären intransparente Entscheidungen und Prozesse ohne Mitsprache. Zudem geht das prozesshafte Erfahrungswissen von Arbeitnehmer_innen verloren. Bisherige Ansätze, die Systeme in den Arbeitsalltag zu integrieren, konzentrieren sich fast ausschließlich auf die Stärkung technischer Kompetenzen von Arbeitnehmer_innen, damit diese die neue Technik beherrschen. Dieser Ansatz ist richtig, doch greift er zu kurz, da der Einsatz von sogenannter „Künstlicher Intelligenz“ („KI“) einen viel tiefgreifenderen Wandel bringt als die bisherige Digitalisierung. Was es braucht sind neue Konzepte und Herangehensweisen, um heute Konsequenzen zu diskutieren, die die Arbeitnehmer_innen erst in der Zukunft betreffen.

Siehe dazu die Aufzeichnung des Beitrages des „Forum Soziale Technikgestaltung“ (FST) von der gemeinsamen Veranstaltung der Friedrich-Ebert-Stiftung Baden-Württemberg und des FST am 29. März 2023 im Literaturhaus Stuttgart. Der Vortrag (Welf Schröter) mit dem Titel: „Warum die Einführung neuer Technologien auch neue Wege der Gestaltung und Mitbestimmung benötigt“ ist als Audiodatei (28 Min.) zugänglich unter: https://youtu.be/ZGBKaVLPHX8

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Wie gestalten wir die sogenannte „Künstliche Intelligenz“? – Einladung zur Mitwirkung

Posted on Dezember 8, 2022 by Welf Schroeter

Gefördert von der Hans-Böckler-Stiftung führen das regionale Betriebsrätenetzwerk ZIMT, die IG Metall Heidelberg und das „Forum Soziale Technikgestaltung“ das Technikgestaltungsprojekt für Beschäftigtenvertretungen durch unter dem Namen PROTIS-BIT durch. Dabei werden Erfahrungen und Sachwissen zu neuen digitalen Anwendungen zusammen getragen und aus Sicht von Betriebs- und Personalräten ausgewertet. In einem vierteiligen Vortrag wurde der aktuelle Stand der Gestaltungsdebatte geschildert. Die Vorträge sind frei zugänglich auf Youtube. Bitte überspringen Sie die Werbeeinblendungen. Siehe:

„Wie gestalten wir die sogenannte ,Künstliche Intelligenz‘“ (Teil 1: Nachholende Digitalisierung, Assistenztechnik, Delegationstechnik, Gestaltungsansatz „Der mitbestimmte Algorithmus“)
https://www.youtube.com/watch?v=6HHakS0lUXw

„Wie gestalten wir die sogenannte ,Künstliche Intelligenz‘“ (Teil 2: Vierzig Kriterien aus dem FST zur Gestaltung algorithmischer Steuerungs- und Entscheidungssysteme)
https://www.youtube.com/watch?v=wuxpiDfiYEY

„Wie gestalten wir die sogenannte ,Künstliche Intelligenz‘“ (Teil 3: Neue Gestaltungsimpulse, Format „Moderierte Spezifikationsdialoge“)
https://www.youtube.com/watch?v=sJLqGY3KPNI

„Wie gestalten wir die sogenannte ,Künstliche Intelligenz‘“ (Teil 4: Handlungsempfehlungen für Beschäftigtenvertretungen (BR, PR, MAV), Fünf erste Schritte der Annäherung u.v.m.) https://youtu.be/P1uapN3gyoA

Wer an dem FST-Diskurs mitwirken möchte, kann sich beim Leiter des FST, Welf Schröter, melden unter: schroeter@talheimer.de

Interessierte können in den kostenfreien FST-Newsletter-Verteiler aufgenommen werden.

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„Forum Soziale Technikgestaltung“ auf der Tagung „LABOR.A 2022“ der Hans-Böckler-Stiftung

Posted on August 8, 2022 by Welf Schroeter

Seit mehreren Jahren führt das „Forum Soziale Technikgestaltung“ (FST) das Projekt „Der mitbestimmte Algorithmus“ durch. Seit rund einem Jahr fördert die Hans-Böckler-Stiftung das gemeinsame Projekt des Betriebsräte-Netzwerkes ZIMT, der IG Metall Heidelberg und des FST mit der Bezeichnung PROTIS-BIT. Das Kürzel steht für „PROaktive Transferierbare InnovationsStrategien von Betriebsräten zur Beschäftigungssicherung auf der Basis ,Intelligenter‘“ Technologien – Empirische Studie zu Entwicklungspotenzialen und Gestaltungskompetenzen von Betriebsräten“. Ergebnisse beider Vorhaben fließen in eine Veranstaltung am 21. September 2022 ein, zu der die Hans-Böckler-Stiftung mit Partnerinnen und Partnern einlädt: Die „LABOR.A 2022“.

Die diesjährige „LABOR.A“ trägt den Titel „Gute Arbeit in der Transformation.“ Die „LABOR.A“ findet zum Teil in Präsenz vor Ort in Berlin statt und zugleich online. In mehreren Plenumsrunden und in zahlreichen parallelen Foren (Sessions) werden aktuelle Praxis- und Forschungsergebnisse präsentiert. Zu den Hauptredenden gehören die DGB-Vorsitzende Yasmin Fahimi und Robert Habeck, Bundesminister für Wirtschaft und Klimaschutz.

„Wie können wir im Jahrzehnt der Transformation – angestoßen durch Klimawandel, Globalisierung, Digitalisierung und demografischen Wandel – Gute Arbeit bewahren und ausbauen? Wie kann der Umbau unserer Wirtschafts-, Arbeits- und Lebensweise hin zu nachhaltigem Handeln gelingen? Um diese Fragen dreht sich in diesem Jahr die LABOR.A®, unsere Plattform zur ,Arbeit der Zukunft‘. Die LABOR.A® 2022 findet am 21. September im hybridem Format statt. Das Programm wird live auf labora.digital/2022 gestreamt.“ (Aus der Ankündigung der Veranstalterin)

Das „Forum Soziale Technikgestaltung“ ist Mitveranstalter der Session „Wer gestaltet die KI? Algorithmische Steuerung von Arbeit als Thema gesetzlicher, betriebsverfassungsrechtlicher aber auch privatwirtschaftlicher Regulierung“. Es sprechen Michael Bretschneider-Hagemes (Leiter des Sozialpartnerbüros der Arbeitnehmer in der Kommission Arbeitsschutz und Normung „KAN“), Welf Schröter (Leiter des „Forum Soziale Technikgestaltung“ beim DGB Baden-Württemberg) und Semih Yalcin (Gesamtbetriebsratsvorsitzender Takeaway Express GmbH „Lieferando“). Moderation: Jan-Paul Giertz, Institut für Mitbestimmung und Unternehmensführung (I.M.U.) der Hans-Böckler-Stiftung.

„Technik steuert Mensch. In vielen Arbeitsfeldern ist das keine Dystopie mehr, sondern Begleiterscheinung digitaler Ökonomie. Kann die Regulierung Schritt halten? Werden wir es zukünftig mit privaten Regelgebern zu tun haben? Und wie kann sich die Mitbestimmung gestaltend einmischen?“

Programmpartner: Institut für Mitbestimmung und Unternehmensführung in der Hans-Böckler-Stiftung (I.M.U.) / „Forum Soziale Technikgestaltung“. Eintritt frei. Anmeldung bei „LABOR.A“ erforderlich.

Pdf-Datei des Gesamtprogramms der „LABOR.A 2022“
Pdf-Datei zur Programmkurzübersicht mit Angaben zur Anmeldung
Pdf-Datei der Liste der Partnerinnen und Partner der „LABOR.A 2022“
Link zur Anmeldung: https://labora.digital/2022/anmeldung/
Link zur Liste der Partnerinnen und Partner der „LABOR.A 2022“: https://labora.digital/2022/partner-vorschau/
Link zur WebSite der LABOR.A und zum Streaming: www.labora.digital/2022 

 

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Gesamtpersonalrat erreicht epochale Vereinbarung zur Gestaltung der Digitalisierung und der sogenannten „KI“

Posted on Juli 20, 2022 by Welf Schroeter

Nach mehrjähriger Vorarbeit ist es dem Gesamtpersonalrat der Landeshauptstadt Stuttgart (GPR LHS) gelungen, einen außergewöhnlichen und epochalen Erfolg auf dem Weg der mitbestimmten Gestaltung der Digitalisierung und der sogenannten „Künstlichen Intelligenz“ („KI“) zu erringen. Unter der Leitung der GPR-Vorsitzenden Claudia Häussler und ihres GPR-Kollegen Chris Purz erreichte das Team des GPR die Durchsetzung einer Rahmendienstvereinbarung zur Digitalisierung und Informationstechnik. Der Erfolg wurde möglich durch die enge Zusammenarbeit zwischen dem GPR LHS und dem „Forum Soziale Technikgestaltung“. Der Leiter des „Forum Soziale Technikgestaltung“, Welf Schröter, trug zur Vorbereitung bei und begleitete das Vorhaben als Berater des GPR. Die Rahmen-DV wurde im Mai 2022 unterschrieben. Zur DV in der Länge von 11 Seiten gehören rechtlich gleichgestellte acht Anlagen mit abermals zusammen 11 Seiten Umfang.

Ein besonderes Kennzeichen der Rahmen-DV sind die zahlreichen Innovationsimpulse, die auf Eigeninitiative der Beschäftigtenvertretung entstanden und die vom öffentlichen Arbeitgeber mitgetragen werden. Nachfolgend ist nach einer Vorbemerkung die Zusammenfassung der wichtigsten Inhalte des epochalen Dokumentes zu lesen. Am Ende findet sich das 22-seitige Dokument als pdf-Datei, um damit Kolleginnen und Kollegen in anderen Kommunen aber auch in Industrie und Dienstleistung zum eigenaktiven Handeln zu ermutigen. Inzwischen wurde die Rahmen-DV für den „Deutschen Personalräte-Preis 2022“ nominiert.

Vorbemerkung zur Entstehung der DV 

Auf Eigeninitiative erarbeitete der GPR LHS den Entwurf einer Rahmendienstvereinbarung zur Gestaltung der digitalen Transformation der Landeshauptstadt Stuttgart und zur Erweiterung der Mitbestimmung. Im Zentrum stehen dabei die Zukunftsorientierung (nicht nur die nachholende Digitalisierung sondern auch die vorausschauende Gestaltung sog. „KI“), die Sicherung der  Beschäftigung, der verbindliche Vorab-Zukunftsdialog, der moderierte Spezifikationsdialog zur Gestaltung algorithmischer Systeme, die strukturiert Prozessdarstellung der „KI“-Implementierung mit Veto-Recht, Qualifizierung, Barrierefreiheit und die Ausrichtung zur Assistenztechnik.

Die zunehmende Zahl der geplanten Einführungen digitaler Werkzeuge und Plattformen hat die Mitbestimmung vor eine komplexe Herausforderung gestellt. Eine Rahmendienstvereinbarung sollte aus der Sicht des GPR die Abläufe transparent und verbindlich strukturieren sowie Prozessabläufe regeln, um das Aushebeln der Mitbestimmung zu vermeiden. Der GPR wollte statt einer nur reaktiven Rolle den proaktiven Part der Gestaltung beteiligungsorientiert einnehmen: Digitalisierung ja, jedoch mitbestimmt. Das Hintergehen der Mitbestimmung galt es zu unterbinden. Der GPR ergriff die Initiative.

Die Mitglieder von GPR und PRs haben sich über die neuen digitalen Innovationen kundig gemacht, sich qualifiziert und sich beteiligungsorientiert untereinander abgestimmt. Die Hinzuziehung einer externen Beratung für den GPR hat die Hinwendung zum Blick auf die Zukunft der Kommunalverwaltung unterstützt. Über ein Jahr lang hat der GPR mit dem öff. Arbeitgeber verhandelt. Dabei drängte der GPR auf neue Verfahren und Kriterien zur Einführung algorithmischer Systeme. Die sog. „KI“ soll Assistenztechnik bleiben. Aus ethischen Gründen soll die sog. „KI“ nicht anstelle des Menschen entscheiden.

Am Ende der erfolgreichen Verhandlung steht die „Rahmendienstvereinbarung zur Digitalisierung und Informationstechnik bei der Landeshauptstadt Stuttgart“. Ein einschlägiges Werk auf elf Seiten mit zzgl. 8 Anlagen. Im „Zukunftsdialog“ besprechen der öff. Arbeitgeber und der GPR die digitale Strategie vor (!) ihrer Umsetzung. In Kooperation mit der städt. IT-Abteilung konnten die Prozessmodellierung und der „Spezifikationsdialog“ vereinbart werden. Weitreichende Schritte der Qualifizierung und Beschäftigungssicherung konnten verankert werden. Diese Rahmen-DV formt die „KI“-Technik zur Assistenz. Soziale Innovation geht vor technischer Innovation.

Kurzzusammenfassung der Eckpunkte der Rahmendienstvereinbarung

Unsere Kolleginnen und Kollegen des Gesamtpersonalrates der Landeshauptstadt Stuttgart haben durch ihre Initiative eine neue innovative Richtung in der Kultur der Mitbestimmung eingeschlagen. Wir haben eine neue Praxis der Mitbestimmung und eine Erweiterung der Mitbestimmung in einer

„Rahmendienstvereinbarung zur Digitalisierung und Informationstechnik bei der Landeshauptstadt Stuttgart (nachfolgend Rahmendienstvereinbarung) zwischen der Landeshauptstadt Stuttgart, vertreten durch den Oberbürgermeister und dem Gesamtpersonalrat, vertreten durch die Vorsitzende“

angestoßen, ausgehandelt und verbindlich gemacht. Soziale Innovationen werden mit technischen und organisationellen Innovationen verknüpft.

Das Gesamtwerk der Rahmen-DV fügt sich aus 11 Seiten verbindlicher Vereinbarung mit weiteren acht – im gleichen Sinne verbindlichen – Anlagen im Umfang von 11 Seiten zusammen. Die Rahmen-DV umfasst somit insgesamt 22 Seiten.

Die Besonderheit der neuen Rahmen-DV gründet in der Verbindung reaktiver traditioneller Schutzaufgaben der Beschäftigtenvertretung mit vorausschauender, proaktiver Zukunftsgestaltung der kommenden Arbeitswelten. Dem GPR geht es nicht nur um die soziale Gestaltung der gegenwärtigen Arbeitsumgebungen sondern zugleich um die arbeitnehmerorientierte Einbettung der algorithmischen Assistenztechnik der nahen Zukunft (der sogenannten „Künstliche Intelligenz“) in den arbeitsweltlichen Transformationsprozess.

Die Initiative dazu ging von den Kolleginnen und Kollegen im Gesamtpersonalrat aus. Mit einem intensiv und qualifiziert ausgearbeiteten Entwurf überraschte das Gremium den Arbeitgeber, der an vielen Stellen noch in althergebrachten Vorstellungen von Techniknutzungen befangen war. Durch einen strategischen Dialog der Beschäftigtenvertretung mit Vertreterinnen der Stadtverwaltung aus unterschiedlichen Fachbereichen konnte ein hochkompetentes Aushandlungsergebnis und eine Zustimmung der Spitze der Stadtverwaltung erreicht werden.

Die zentralen Neuerungen der tragfähigen Lösung lassen sich in sieben Innovationen beschreiben:

  • Erste Innovation: Es gibt nun die Festlegung eines transparenten und zugleich differenzierten Verfahrens zur Einführung neuer IT-Strukturen und Software-Systeme. Diese – auch grafisch dargestellte – Prozesskette der mitbestimmten Implementierung differenziert die Qualität von technischen Ebenen und weist ihnen unterschiedliche Verfahrensschritte zu. Dadurch werden die Kommunikationsprozesse zwischen IT-Teams und GPR allseitig transparent, verbindlich und entlastet. Neue Regularien vereinfachen und beschleunigen die Einführung von Standardsoftware. Die Partner können sich auf die großen technologischen Herausforderungen und deren präventiv zu behandelnden Folgen konzentrieren.
  • Zweite Innovation: Der GPR hat mit der Spitze der Stadtverwaltung und den IT-Teams einen speziellen „Zukunftsdialog“ vereinbart: „Der Zukunftsdialog unterstützt eine vorausschauende, strukturierte und beteiligungsorientierte Umsetzung von Digitalisierungsvorhaben zwischen Verwaltung und Gesamtpersonalrat sowie weiterer Akteur*innen und dient der Prozessvereinfachung und Beschleunigung.“ Der GPR hat darin Initiativrecht. Der Zukunftsdialog tagt zwei Mal pro Jahr.
  • Dritte Innovation: Um die Interessen der Beschäftigten angesichts des digitalen Wandels zu schützen und Entlassungen zu vermeiden, enthält die Rahmen-DV den vereinbarten Passus: „Die Landeshauptstadt Stuttgart verzichtet auf betriebsbedingte Kündigungen aufgrund der Digitalisierung.“
  • Vierte Innovation: Angesichts der Perspektiven, dass ein Teil der neuen algorithmischen Steuerungs- und Entscheidungssysteme („KI“-Systeme) nach ihrem Start schwerlich oder gar nicht mehr ausreichend gestaltbar sind und eine generelle Dokumentationsfähigkeit der innersoftwaretechnischen Ablaufprozesse kaum mehr gegeben ist, muss der Gestaltungsprozess vor (!) der Implementierung solcher sich selbstverändernder Software-Systeme (sogenannter „selbstlernender Software“) stattfinden. In Kooperation mit dem Projekt „Der mitbestimmte Algorithmus“ des „Forum Soziale Technikgestaltung“ wurde in der Rahmen-DV ein neuer Mitbestimmungsbaustein eingeführt. Die Partnerinnen und Partner verständigten sich auf die verbindliche Einführung der Praxis von „moderierten Spezifikationsdialogen“. Diese Dialoge vor der Implementierung sollen soziale Technikgestaltung im algorithmischen System auf der Basis des Erfahrungswissens der Kolleginnen und Kollegen gewährleisten. In der DV heisst es unter anderem: „Aus den gemeinsam gewonnenen Erfahrungen in den Dialogen werden verbindliche Anforderungen formuliert. Diese stellen die Grundlage für zukünftige Einführungsprozesse dar und sollen diese erleichtern.“ Für nur regelbasierte Softwareanwendungen ist der Spezifikationsdialog nicht zuständig. In den Spezifikationsdialogen hat der GPR ein Initiativrecht.
  • Fünfte Innovation: Im genau beschriebenen Verlaufsmuster, wie neue IT-Technik im Mitbestimmungsprozess zu behandeln ist, wurde zugunsten des GPR ein Vetorecht verankert: „Wenn die Personalvertretung dem Antrag bei Erfordernis einer Zustimmung nicht zustimmt, dann kann die Anforderung / der Change nicht umgesetzt werden.“
  • Sechste Innovation: Im Rahmen der notwendigen Qualifizierungsmaßnahmen für die Beschäftigten müssen auch Kolleginnen und Kollegen aus den Personalräten und dem Gesamtpersonalrat sich weiterbilden können. Dazu garantiert die Rahmen-DV unter anderem: „Die Beschäftigten der Landeshauptstadt Stuttgart müssen auf diesem Weg aktiv durch Fort- und Weiterbildung sowie Personalentwicklung begleitet werden. Dies geschieht durch die rechtzeitige Bereitstellung von geeigneten Maßnahmen im Bereich Personalentwicklung, der Ausbildung, der Führungskräfteentwicklung und der Fortbildung. Auch den Mitgliedern von Personalvertretung und Schwerbehindertenvertretung, die an diesen Themen und Projekten beteiligt sind, muss Gelegenheit gegeben werden sich über aktuelle Entwicklungen, Technologien und Verfahren zu informieren bzw. fortzubilden.“
  • Siebte Innovation: Die Unterzeichnenden der neuen Rahmen-DV erklären, dass sie bei der Nutzung algorithmischer Steuerungs- und Entscheidungssysteme (sogenannter „KI“-Systeme) an der Orientierung auf die „Assistenztechnik“ festhalten: „Der Mensch steht an erster Stelle und die Technik hat eine dienende und unterstützende Funktion.“

In hervorgehobener Weise unterstreicht die Rahmen-DV die Bedeutung der informationellen Selbstbestimmung: „Um das Vertrauen der Beschäftigten sowie der Bürger*innen in den digitalen Wandel zu stärken, vereinbaren sich die Vertragsparteien zu einer ,sensiblen Datenschutzkultur‘ beim Umgang mit personenbezogenen und personenbeziehbaren Daten und zur ,Förderung einer Kultur des Datenselbstschutzes‘ der Nutzer*innen. Diese vereinbarte sensible Datenschutzkultur setzt die rechtlichen, technischen, organisatorischen und sozialen Standards des Landesdatenschutzgesetzes und der europäischen Datenschutzgrundverordnung aktiv um. Damit wird die Bewahrung des Rechtes auf informationelle Selbstbestimmung des Individuums und der Schutz der Privatheit gewährleistet.“

Neben den dargelegten sieben Innovationen regelt die neue Rahmen-DV ebenso die Kernthemen einer Beschäftigtenvertretung wie Datenschutz, Datensicherheit, Rolle der Schwerbehindertenvertretung, Ortung, Profilbildung, Cloudlösungen, Arbeits- und Gesundheitsschutz, Qualifizierung, Weiterbildung, Barrierefreiheit, Social Media, Haftung, vorausschauende Arbeitsgestaltung, keine Leistungs- und Verhaltenskontrollen und Changemanagement: „Die Umsetzung der Digitalisierung wird so ausgerichtet, dass die Prinzipien der Chancengleichheit, der Integration, der Inklusion und der Diversity beachtet werden.“

In der Rahmen-DV wurde zudem festgelegt, dass der GPR auf Kosten des Arbeitgebers externe Beratungsleistungen nutzen kann.

Abschließend sei betont, dass den Kolleginnen und Kollegen des GPR auch der gute Service für Bürgerinnen und Bürger am Herzen liegt. In der Rahmen-DV wurde daher auf Drängen der Personalrätinnen und Personalräte festgehalten: „In den kommenden Jahren werden neben den digitalen Angeboten Verwaltungsleistungen auch vor Ort als ,analoger Grundservice‘ mit persönlichem Kontakt angeboten.“

Als Vertiefung seien die 22 Seiten (Rahmen-DV mit ihren acht verbindlichen Anlagen) beigefügt. (Hier bitte die pdf-Datei öffnen oder herunterladen.)

Kontakt und Rückfragen bitte an: schroeter@talheimer.de

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Einladung zum Online-Workshop: Wie gestalten wir die sogenannte „Künstliche Intelligenz“?

Posted on Juli 8, 2022 by Welf Schroeter

An die Kolleginnen und Kollegen in den Betriebsräten und Vertrauensleutekörpern,
an die Kolleginnen und -Kollegen in der IG Metall im Raum Heidelberg / Walldorf,
an die Kolleginnen und Kollegen im Netzwerk „Forum Soziale Technikgestaltung“,

im Namen der IG Metall Heidelberg, des Betriebsräte-Netzwerkes ZIMT und des „Forum Soziale Technikgestaltung“ möchten wir Euch zu einer Reihe von Online-Workshops zwischen Juni und August 2022 einladen.

Wir wollen den Fragen nachgehen: Wie kann die sogenannte „Künstliche Intelligenz“ auf betrieblicher Ebene mit Hilfe der Mitbestimmung gestaltet werden? Was muss direkt innerhalb der Technik verankert werden? Was kann ein „mitbestimmter Algorithmus“ leisten? Welche Kriterien wollen wir an Gestaltung und Zulassung anlegen?

An drei Online-Terminen wollen wir Erfahrungen sammeln und Gestaltungskriterien beraten. Wir wollen eine Handlungsempfehlung für das betriebsrätliche Vorgehen erarbeiten. Jede und jeder ist herzlich eingeladen. Vorkenntnisse sind nicht erforderlich. Man muss keine Software-Spezialistin bzw. -Spezialist sein, um kluge Anforderungen an gute Arbeit zu formulieren.

Welf Schröter, Leiter des „Forum Soziale Technikgestaltung“ (FST), wird am Mittwoch, den 3. August 2022 von 18.00 Uhr bis 20.00 Uhr neue Gestaltungsansätze vortragen und zur Diskussion stellen. Den Schwerpunkt bildet das innovative Format „Moderierter Spezifikationsdialog“ als Teil eines Mitbestimmungsprozesses. Wer teilnehmen möchte, melde sich bitte an bei Welf Schröter: schroeter@talheimer.de

Ihr erhaltet den Zugangslink für das Zoom-Treffen zugeschickt.

Die Reihe ist Teil des von der Hans-Böckler-Stiftung geförderten Projektes „PROTIS-BIT – PROaktive Transferierbare InnovationsStrategien von Betriebsräten zur Beschäftigungssicherung auf der Basis ,Intelligenter‘“ Technologien – Empirische Studie zu Entwicklungspotenzialen und Gestaltungskompetenzen von Betriebsräten“. Die IG Metall Heidelberg, ZIMT und das „Forum Soziale Technikgestaltung“ sind Partner in diesem Projekt.

 

Posted in Allgemein | Tagged Betriebsräte Der "mitbestimmte" Algorithmus Forum Soziale Technikgestaltung Künstliche Intelligenz Mitbestimmung Moderierte Spezifikationsdialoge PROTIS-BIT ZIMT | Leave a comment

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