Einladung zur LABOR.A 2023! Auch online

Am 27. September ist es soweit: Die LABOR.A® 23 öffnet ihre Türen im Berliner Cafe Moskau und auf labora.digital. Präsentiert wird ein Programm mit hochkarätigen Speaker*innen, spannenden Debatten und konkreten Einblicken in die Praxis rund um das Thema „In Arbeit: Die nächste Stufe der sozial-ökologischen Transformation“.

In sechs von der Hans-Böckler-Stiftung kuratierten Panels werden aktuelle gesellschaftliche Debatten aufgenommen – von möglichen Zielkonflikten zwischen Guter Arbeit und Klimaschutz bis zur Vier-Tage-Woche und Künstlicher Intelligenz, von globalen Rahmenbedingungen bis zu regionalen Gestaltungsräumen für die sozial-ökologische Transformation.

19 Sessions, die von LABOR.A-Partner*innen aus Gewerkschaften, Politik und Zivilgesellschaft kollaborativ angeboten werden, widmen sich den praktischen Fragestellungen zur Gestaltung der sozial-ökologischen Transformation. Welche Ressourcen brauchen wir? Wer gestaltet mit? Wann muss reguliert werden? Wo findet Transformation eigentlich statt? Und natürlich: Warum tun wir das alles?

Der Ideenmarkt der LABOR.A® zeigt – digital und vor Ort im Cafe Moskau – ganz konkrete Prozesse, Ergebnisse und Materialien zur Gestaltung der sozial-ökologischen Transformation. Dabei geht es zum Beispiel um regionale Projekte, Fragen von Weiterbildung oder betriebliche Regelungen zu künstlicher Intelligenz. Forschende präsentieren auf dem Ideenmarkt praxisrelevantes Wissen rund um die Arbeit der Zukunft.

Möglichkeiten zur Anmeldung, Teilnahme und Einsicht ins Programm finden sich auf der Konferenzseite https://labora.digital/2023/

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Gesamtpersonalrat erreicht epochale Vereinbarung zur Gestaltung der Digitalisierung und der sogenannten „KI“

Nach mehrjähriger Vorarbeit ist es dem Gesamtpersonalrat der Landeshauptstadt Stuttgart (GPR LHS) gelungen, einen außergewöhnlichen und epochalen Erfolg auf dem Weg der mitbestimmten Gestaltung der Digitalisierung und der sogenannten „Künstlichen Intelligenz“ („KI“) zu erringen. Unter der Leitung der GPR-Vorsitzenden Claudia Häussler und ihres GPR-Kollegen Chris Purz erreichte das Team des GPR die Durchsetzung einer Rahmendienstvereinbarung zur Digitalisierung und Informationstechnik. Der Erfolg wurde möglich durch die enge Zusammenarbeit zwischen dem GPR LHS und dem „Forum Soziale Technikgestaltung“. Der Leiter des „Forum Soziale Technikgestaltung“, Welf Schröter, trug zur Vorbereitung bei und begleitete das Vorhaben als Berater des GPR. Die Rahmen-DV wurde im Mai 2022 unterschrieben. Zur DV in der Länge von 11 Seiten gehören rechtlich gleichgestellte acht Anlagen mit abermals zusammen 11 Seiten Umfang.

Ein besonderes Kennzeichen der Rahmen-DV sind die zahlreichen Innovationsimpulse, die auf Eigeninitiative der Beschäftigtenvertretung entstanden und die vom öffentlichen Arbeitgeber mitgetragen werden. Nachfolgend ist nach einer Vorbemerkung die Zusammenfassung der wichtigsten Inhalte des epochalen Dokumentes zu lesen. Am Ende findet sich das 22-seitige Dokument als pdf-Datei, um damit Kolleginnen und Kollegen in anderen Kommunen aber auch in Industrie und Dienstleistung zum eigenaktiven Handeln zu ermutigen. Inzwischen wurde die Rahmen-DV für den „Deutschen Personalräte-Preis 2022“ nominiert.

Vorbemerkung zur Entstehung der DV 

Auf Eigeninitiative erarbeitete der GPR LHS den Entwurf einer Rahmendienstvereinbarung zur Gestaltung der digitalen Transformation der Landeshauptstadt Stuttgart und zur Erweiterung der Mitbestimmung. Im Zentrum stehen dabei die Zukunftsorientierung (nicht nur die nachholende Digitalisierung sondern auch die vorausschauende Gestaltung sog. „KI“), die Sicherung der  Beschäftigung, der verbindliche Vorab-Zukunftsdialog, der moderierte Spezifikationsdialog zur Gestaltung algorithmischer Systeme, die strukturiert Prozessdarstellung der „KI“-Implementierung mit Veto-Recht, Qualifizierung, Barrierefreiheit und die Ausrichtung zur Assistenztechnik.

Die zunehmende Zahl der geplanten Einführungen digitaler Werkzeuge und Plattformen hat die Mitbestimmung vor eine komplexe Herausforderung gestellt. Eine Rahmendienstvereinbarung sollte aus der Sicht des GPR die Abläufe transparent und verbindlich strukturieren sowie Prozessabläufe regeln, um das Aushebeln der Mitbestimmung zu vermeiden. Der GPR wollte statt einer nur reaktiven Rolle den proaktiven Part der Gestaltung beteiligungsorientiert einnehmen: Digitalisierung ja, jedoch mitbestimmt. Das Hintergehen der Mitbestimmung galt es zu unterbinden. Der GPR ergriff die Initiative.

Die Mitglieder von GPR und PRs haben sich über die neuen digitalen Innovationen kundig gemacht, sich qualifiziert und sich beteiligungsorientiert untereinander abgestimmt. Die Hinzuziehung einer externen Beratung für den GPR hat die Hinwendung zum Blick auf die Zukunft der Kommunalverwaltung unterstützt. Über ein Jahr lang hat der GPR mit dem öff. Arbeitgeber verhandelt. Dabei drängte der GPR auf neue Verfahren und Kriterien zur Einführung algorithmischer Systeme. Die sog. „KI“ soll Assistenztechnik bleiben. Aus ethischen Gründen soll die sog. „KI“ nicht anstelle des Menschen entscheiden.

Am Ende der erfolgreichen Verhandlung steht die „Rahmendienstvereinbarung zur Digitalisierung und Informationstechnik bei der Landeshauptstadt Stuttgart“. Ein einschlägiges Werk auf elf Seiten mit zzgl. 8 Anlagen. Im „Zukunftsdialog“ besprechen der öff. Arbeitgeber und der GPR die digitale Strategie vor (!) ihrer Umsetzung. In Kooperation mit der städt. IT-Abteilung konnten die Prozessmodellierung und der „Spezifikationsdialog“ vereinbart werden. Weitreichende Schritte der Qualifizierung und Beschäftigungssicherung konnten verankert werden. Diese Rahmen-DV formt die „KI“-Technik zur Assistenz. Soziale Innovation geht vor technischer Innovation.

Kurzzusammenfassung der Eckpunkte der Rahmendienstvereinbarung

Unsere Kolleginnen und Kollegen des Gesamtpersonalrates der Landeshauptstadt Stuttgart haben durch ihre Initiative eine neue innovative Richtung in der Kultur der Mitbestimmung eingeschlagen. Wir haben eine neue Praxis der Mitbestimmung und eine Erweiterung der Mitbestimmung in einer

„Rahmendienstvereinbarung zur Digitalisierung und Informationstechnik bei der Landeshauptstadt Stuttgart (nachfolgend Rahmendienstvereinbarung) zwischen der Landeshauptstadt Stuttgart, vertreten durch den Oberbürgermeister und dem Gesamtpersonalrat, vertreten durch die Vorsitzende“

angestoßen, ausgehandelt und verbindlich gemacht. Soziale Innovationen werden mit technischen und organisationellen Innovationen verknüpft.

Das Gesamtwerk der Rahmen-DV fügt sich aus 11 Seiten verbindlicher Vereinbarung mit weiteren acht – im gleichen Sinne verbindlichen – Anlagen im Umfang von 11 Seiten zusammen. Die Rahmen-DV umfasst somit insgesamt 22 Seiten.

Die Besonderheit der neuen Rahmen-DV gründet in der Verbindung reaktiver traditioneller Schutzaufgaben der Beschäftigtenvertretung mit vorausschauender, proaktiver Zukunftsgestaltung der kommenden Arbeitswelten. Dem GPR geht es nicht nur um die soziale Gestaltung der gegenwärtigen Arbeitsumgebungen sondern zugleich um die arbeitnehmerorientierte Einbettung der algorithmischen Assistenztechnik der nahen Zukunft (der sogenannten „Künstliche Intelligenz“) in den arbeitsweltlichen Transformationsprozess.

Die Initiative dazu ging von den Kolleginnen und Kollegen im Gesamtpersonalrat aus. Mit einem intensiv und qualifiziert ausgearbeiteten Entwurf überraschte das Gremium den Arbeitgeber, der an vielen Stellen noch in althergebrachten Vorstellungen von Techniknutzungen befangen war. Durch einen strategischen Dialog der Beschäftigtenvertretung mit Vertreterinnen der Stadtverwaltung aus unterschiedlichen Fachbereichen konnte ein hochkompetentes Aushandlungsergebnis und eine Zustimmung der Spitze der Stadtverwaltung erreicht werden.

Die zentralen Neuerungen der tragfähigen Lösung lassen sich in sieben Innovationen beschreiben:

  • Erste Innovation: Es gibt nun die Festlegung eines transparenten und zugleich differenzierten Verfahrens zur Einführung neuer IT-Strukturen und Software-Systeme. Diese – auch grafisch dargestellte – Prozesskette der mitbestimmten Implementierung differenziert die Qualität von technischen Ebenen und weist ihnen unterschiedliche Verfahrensschritte zu. Dadurch werden die Kommunikationsprozesse zwischen IT-Teams und GPR allseitig transparent, verbindlich und entlastet. Neue Regularien vereinfachen und beschleunigen die Einführung von Standardsoftware. Die Partner können sich auf die großen technologischen Herausforderungen und deren präventiv zu behandelnden Folgen konzentrieren.
  • Zweite Innovation: Der GPR hat mit der Spitze der Stadtverwaltung und den IT-Teams einen speziellen „Zukunftsdialog“ vereinbart: „Der Zukunftsdialog unterstützt eine vorausschauende, strukturierte und beteiligungsorientierte Umsetzung von Digitalisierungsvorhaben zwischen Verwaltung und Gesamtpersonalrat sowie weiterer Akteur*innen und dient der Prozessvereinfachung und Beschleunigung.“ Der GPR hat darin Initiativrecht. Der Zukunftsdialog tagt zwei Mal pro Jahr.
  • Dritte Innovation: Um die Interessen der Beschäftigten angesichts des digitalen Wandels zu schützen und Entlassungen zu vermeiden, enthält die Rahmen-DV den vereinbarten Passus: „Die Landeshauptstadt Stuttgart verzichtet auf betriebsbedingte Kündigungen aufgrund der Digitalisierung.“
  • Vierte Innovation: Angesichts der Perspektiven, dass ein Teil der neuen algorithmischen Steuerungs- und Entscheidungssysteme („KI“-Systeme) nach ihrem Start schwerlich oder gar nicht mehr ausreichend gestaltbar sind und eine generelle Dokumentationsfähigkeit der innersoftwaretechnischen Ablaufprozesse kaum mehr gegeben ist, muss der Gestaltungsprozess vor (!) der Implementierung solcher sich selbstverändernder Software-Systeme (sogenannter „selbstlernender Software“) stattfinden. In Kooperation mit dem Projekt „Der mitbestimmte Algorithmus“ des „Forum Soziale Technikgestaltung“ wurde in der Rahmen-DV ein neuer Mitbestimmungsbaustein eingeführt. Die Partnerinnen und Partner verständigten sich auf die verbindliche Einführung der Praxis von „moderierten Spezifikationsdialogen“. Diese Dialoge vor der Implementierung sollen soziale Technikgestaltung im algorithmischen System auf der Basis des Erfahrungswissens der Kolleginnen und Kollegen gewährleisten. In der DV heisst es unter anderem: „Aus den gemeinsam gewonnenen Erfahrungen in den Dialogen werden verbindliche Anforderungen formuliert. Diese stellen die Grundlage für zukünftige Einführungsprozesse dar und sollen diese erleichtern.“ Für nur regelbasierte Softwareanwendungen ist der Spezifikationsdialog nicht zuständig. In den Spezifikationsdialogen hat der GPR ein Initiativrecht.
  • Fünfte Innovation: Im genau beschriebenen Verlaufsmuster, wie neue IT-Technik im Mitbestimmungsprozess zu behandeln ist, wurde zugunsten des GPR ein Vetorecht verankert: „Wenn die Personalvertretung dem Antrag bei Erfordernis einer Zustimmung nicht zustimmt, dann kann die Anforderung / der Change nicht umgesetzt werden.“
  • Sechste Innovation: Im Rahmen der notwendigen Qualifizierungsmaßnahmen für die Beschäftigten müssen auch Kolleginnen und Kollegen aus den Personalräten und dem Gesamtpersonalrat sich weiterbilden können. Dazu garantiert die Rahmen-DV unter anderem: „Die Beschäftigten der Landeshauptstadt Stuttgart müssen auf diesem Weg aktiv durch Fort- und Weiterbildung sowie Personalentwicklung begleitet werden. Dies geschieht durch die rechtzeitige Bereitstellung von geeigneten Maßnahmen im Bereich Personalentwicklung, der Ausbildung, der Führungskräfteentwicklung und der Fortbildung. Auch den Mitgliedern von Personalvertretung und Schwerbehindertenvertretung, die an diesen Themen und Projekten beteiligt sind, muss Gelegenheit gegeben werden sich über aktuelle Entwicklungen, Technologien und Verfahren zu informieren bzw. fortzubilden.“
  • Siebte Innovation: Die Unterzeichnenden der neuen Rahmen-DV erklären, dass sie bei der Nutzung algorithmischer Steuerungs- und Entscheidungssysteme (sogenannter „KI“-Systeme) an der Orientierung auf die „Assistenztechnik“ festhalten: „Der Mensch steht an erster Stelle und die Technik hat eine dienende und unterstützende Funktion.“

In hervorgehobener Weise unterstreicht die Rahmen-DV die Bedeutung der informationellen Selbstbestimmung: „Um das Vertrauen der Beschäftigten sowie der Bürger*innen in den digitalen Wandel zu stärken, vereinbaren sich die Vertragsparteien zu einer ,sensiblen Datenschutzkultur‘ beim Umgang mit personenbezogenen und personenbeziehbaren Daten und zur ,Förderung einer Kultur des Datenselbstschutzes‘ der Nutzer*innen. Diese vereinbarte sensible Datenschutzkultur setzt die rechtlichen, technischen, organisatorischen und sozialen Standards des Landesdatenschutzgesetzes und der europäischen Datenschutzgrundverordnung aktiv um. Damit wird die Bewahrung des Rechtes auf informationelle Selbstbestimmung des Individuums und der Schutz der Privatheit gewährleistet.“

Neben den dargelegten sieben Innovationen regelt die neue Rahmen-DV ebenso die Kernthemen einer Beschäftigtenvertretung wie Datenschutz, Datensicherheit, Rolle der Schwerbehindertenvertretung, Ortung, Profilbildung, Cloudlösungen, Arbeits- und Gesundheitsschutz, Qualifizierung, Weiterbildung, Barrierefreiheit, Social Media, Haftung, vorausschauende Arbeitsgestaltung, keine Leistungs- und Verhaltenskontrollen und Changemanagement: „Die Umsetzung der Digitalisierung wird so ausgerichtet, dass die Prinzipien der Chancengleichheit, der Integration, der Inklusion und der Diversity beachtet werden.“

In der Rahmen-DV wurde zudem festgelegt, dass der GPR auf Kosten des Arbeitgebers externe Beratungsleistungen nutzen kann.

Abschließend sei betont, dass den Kolleginnen und Kollegen des GPR auch der gute Service für Bürgerinnen und Bürger am Herzen liegt. In der Rahmen-DV wurde daher auf Drängen der Personalrätinnen und Personalräte festgehalten: „In den kommenden Jahren werden neben den digitalen Angeboten Verwaltungsleistungen auch vor Ort als ,analoger Grundservice‘ mit persönlichem Kontakt angeboten.“

Als Vertiefung seien die 22 Seiten (Rahmen-DV mit ihren acht verbindlichen Anlagen) beigefügt. (Hier bitte die pdf-Datei öffnen oder herunterladen.)

Kontakt und Rückfragen bitte an: schroeter@talheimer.de

Einladung zur Jubiläumsveranstaltung „Dreißig Jahre Forum Soziale Technikgestaltung“: Zukunft Mitbestimmung 2025

Einladung zur offiziellen DGB-Jubiläumsveranstaltung zu „Dreißig Jahre Forum
Soziale Technikgestaltung“ mit dem Thema: „Zukunft Mitbestimmung 2025 – Von der Mitbestimmung über die Anwendung der Technik zur Mitbestimmung in der Gestaltung der Technik“ am Mittwoch 13. Oktober 2021 von 14.00 Uhr bis 19.00 Uhr

Anlässlich des dreißigjährigen Bestehens des ehrenamtlichen Personennetzwerkes „Forum Soziale Technikgestaltung beim DGB Baden-Württemberg“ laden der DGB Baden-Württemberg und das „Forum Soziale Technikgestaltung“ zur Jubiläumsveranstaltung ins Willi-Bleicher-Haus nach Stuttgart ein. Nach einem kurzen Rückblick wollen wir vor allem in die Zukunft schauen. Im Zentrum steht die Verknüpfung sozialer Technikgestaltung mit einer zu erweiternden Mitbestimmung. Mit der Veranstaltung „Zukunft Mitbestimmung 2025“ wollen wir diesen Fragen nachgehen: Wie müsste sich Mitbestimmung erweitern und wandeln? Wie müsste sie ermutigt und ausgestattet werden, um auf die zukünftigen Herausforderungen der kommenden Digitalisierungsschübe vorbereitet zu sein? Wie schaffen wir die Mitbestimmung in der Anwendung algorithmischer Entscheidungssysteme? Wie gelingt der „mitbestimmte Algorithmus“? – Kolleginnen und Kollegen, Freunde und Interessierte sind herzlich willkommen. Eintritt frei. Um Anmeldung wird gebeten bei: schroeter@talheimer.de
(Sollte die Pandemie anhalten, wird die Umwandlung der Präsenzveranstaltung in eine Online-Variante geprüft. Die Entscheidung wird Ende September getroffen.)

Programmablauf

Ab 13.00 Uhr Ankommen (get together) mit Begrüßungskaffee

14.00 Uhr Begrüßung und Einführung
Dreißig Jahre Forum Soziale Technikgestaltung beim DGB Baden-Württemberg
Martin Kunzmann, Vorsitzender des DGB Baden-Württemberg

14.25 Uhr Vortrag
Der „mitbestimmte Algorithmus“ – Von der Mitbestimmung über die Anwendung der Technik zur Mitbestimmung in der Gestaltung der Technik 
Welf Schröter, Leiter des Forum Soziale Technikgestaltung, Mitbegründer der Allianz Industrie 4.0 Baden-Württemberg, Projekt PROTIS-BIT, www.blog-zukunft-der-arbeit.de

15.10 Uhr Rückfragen

15.25 Uhr Vortrag
Die Zukunft der Mitbestimmung in der digitalen Transformation
Dr. Constanze Kurz, Gesamtbetriebsrat Robert Bosch GmbH Stuttgart

15.50 Uhr Rückfragen

16.05 Uhr Kaffeepause

16.25 Uhr Vortrag
Rahmen-Dienstvereinbarung zur Digitalisierung und Verwaltungstransformation
am Beispiel der Landeshauptstadt Stuttgart
Claudia Häussler, Vorsitzende des Gesamtpersonalrats Landeshauptstadt Stuttgart, Chris Purz, Mitglied des Gesamtpersonalrats Landeshauptstadt Stuttgart

16.50 Uhr Rückfragen

17.05 Uhr Vortrag
Das japanische Regierungskonzept „Society 5.0“
Dr. Martin Pohl, Counsellor an der Deutschen Botschaft in Tokio (online aus Tokio zugeschaltet)

17.30 Uhr Rückfragen

17.45 Uhr Vortrag
Gewerkschaftliche Interventionen in die Transformation
der baden-württembergischen Automobilindustrie
Kai Burmeister, IG Metall Bezirk Baden-Württemberg

18.10 Uhr Rückfragen

18.25 Uhr Offene Diskussion

18.50 Uhr Ausblick
Wie geht es weiter mit dem Projekt „Der mitbestimmte Algorithmus“
Welf Schröter, Forum Soziale Technikgestaltung, Projekt PROTIS-BIT

19.00 Uhr Ende

Um Anmeldung wird gebeten bei: schroeter@talheimer.de

 

„Transformation“ und „Mindset“

Nicht selten sieht man sich bei Veranstaltungen oder beim Lesen unterschiedlichster Medien mit Worten konfrontiert, die beeindrucken wollen und die die Botschaft vor sich hertragen, sie seien ganz neu. Ihr Inhalt sei gerade durch große Anstrengungen gewonnen worden und nun solle die gesamte Belegschaft erfahren, welch tolle Innovation frisch zur Welt gekommen ist.

Gönnen wir uns zwei Beispiele. Ein gängiges Schlagwort von Menschen, die sich als etwas Besonderes inszenieren wollen, lautet „Transformation“. Der Betrieb, die Werkstatt, das Büro, die Chefin, das Mitarbeiterteam – alle benötigen „Transformation“. Nur wer „Transformation“ kann, ist vorne und hat Anspruch, gewonnen zu haben. Mitte der neunziger Jahre nutzte man noch ein anderes Wort, nämlich „Wandel“. Alle benötigten „Wandel“. Nur wer sich wandelt, hat Zukunft, hieß es.

Nun mögen sich die Triebkräfte und die Rahmenbedingungen, die Bedürfnisse und Interessen seitdem weiterentwickelt haben, aber im Kern ist „Transformation“ einfach „Wandel“. „Trans“ klingt aber „angesagter“. Und wer den „Wandel“ hinterfragt, hört zugleich, dass wir „gerade“ in einer Phase des „Wandels“ leben. Der „Wandel“ bzw. die „Transformation“ sei „gerade“ das dynamisch Neue. Doch halt: Wer sich nicht nur „gerade“ mit Zeitgeschichte befasst, erkennt schnell, dass der „Wandel“ und die „Transformation“ Banalitäten darstellen: Veränderung ist immer. Gesellschaft und Geschichte kennen keinen Stillstand.

Warum sprechen wir nicht besser über Ziele und Interessen des „Wandels“ bzw. der „Transformation“. Welche Richtung sollen sie haben? Gibt es einen „Wandel“ hin zu mehr Humanisierung der Arbeit oder zu mehr Stress und Belastung? Die Begriffe „Wandel“ und „Transformation“ sind leer, wenn sie nicht mit den Bedürfnissen und Wünschen der Beschäftigten und Erwerbstätigen ausgefüllt werden.

Ein weiteres sich ausbreitendes Schlagwort spricht vom „Wandel im Mindset“. Was für eine Verhüllung. Heute heißt es, die Fähigkeit zum Wandel im „Mindset“ sei die Bedingung des beruflichen Erfolges. Bei näherer Betrachtung des nicht ganz neuen Wunderwortes blicken die bekannten Worte „Denkweise“, „Selbstbild“ und „Reaktionsweise“ zurück. „Mindset“ zeigt sich als Marketingbegriff, um Neues zu verheißen und doch nur Bekanntes zu liefern.

Zweifellos ist es von großer Bedeutung, wie Beschäftigte und Erwerbssuchende unterstützt und motiviert werden, wie sie ermutigt werden, damit sie sich neue Tätigkeiten zutrauen. Wer aber nach stetigem jahrelang und jahrzehntelang andauerndem Wandel der Arbeit wie der Arbeitsbedingungen der Erschöpfung nahekommt, will nichts von „Mindset“ und „Transformation“ hören, sondern Schutz und Ermutigung erfahren.

Wer wirklich Veränderung anstrebt, muss dies in Kooperation mit den Beschäftigten angehen, muss die erwünschte „Transformation“ durch die Brille der Betroffenen wie deren „Burn-out“ ansehen und die Vertiefung sozialer Standards als wesentlichen Motor des Umbaus erkennen.

„Wandel“ und „Transformation“ sind willkommen, wenn sie nicht nur technikzentriert argumentieren, sondern die Lebenslage der arbeitenden Menschen und deren Hoffnungen aufgreifen und die Interessen umsetzen. In diesem Sinne fehlt noch viel „Mindset“.

 

Digital alt oder digital neu?

Nicht selten kommt uns das Thema der Digitalisierung bzw. der digitalen Transformation in seinem gestrigen oder eher noch vorgestrigen Gewande entgegen. Themen wie HomeOffice, Mobiles Arbeiten oder elektronische Lernplattformen werden uns als neue digitale Revolution oder gar als „Vier-Null“-Welten erläutert. Das einfache Bedienen eines Smartphones will schon „Künstliche Intelligenz“ sein. Wir lassen uns zu leicht in bunte Marketing-Bühnen von Technik-Verkäufern locken und glauben sodann, wir seien „vorne“. Doch weit gefehlt.

Wir sind zunächst einmal Gäste im Interregio-Zauber dessen, was wir lieber einen Prozess der „Nachholenden Digitalisierung“ nennen sollten. In Betrieben, Dienstleistungszusammenhängen, Verwaltungen, Schulen und Verbänden holen wir oftmals nach, was technologisch schon fünfzehn bis zwanzig oder gar fünfundzwanzig Jahre alt ist. Lernplattformen, mobile Endgeräte, mobiles Arbeiten und Arbeiten zuhause waren Schlüsselthemen der zweiten Hälfte der neunziger Jahre.

Doch viele Akteure wollten damals davon kaum etwas wissen. Heute wird auf den Zug aufgesprungen, um die Hüte von damals als das aktuell Neue zu präsentieren. Wir sollten prüfen, was ist wirklich neu und was ist nur eine unerledigte Hausaufgabe der letzten beiden Jahrzehnte.

 

Der 100. Blog-Eintrag: Bringt die digitale Transformation eine Rückbildung oder eine Weiterentwicklung der Arbeitswelt?

Als vor rund fünfzig Jahren das einflussreiche Buch von Johannes Agnoli und Peter Brückner mit dem Titel „Die Transformation der Demokratie“ erschien, trug das Wort „Transformation“ etwas Warnendes und Bedrohliches in sich. Die Autoren analysierten die Geschichte der jungen Bundesrepublik Deutschland seit 1949. Dabei stellten sie eine Rückbildung und politisch gewollte Rückentwicklung („Involution“) der Demokratie fest. Deutlich wurde dies – so die Autoren – unter anderem an der Durchsetzung der Notstandsgesetze, wogegen die damalige außerparlamentarische Opposition laut protestierte.

Heute begegnet uns der Begriff „Transformation“ erneut, jedoch anders, diesmal als Verheißung, als „digitale Transformation“ von Wirtschaft, Arbeitswelt und Gesellschaft. Heute eröffnet der Begriff ein eher janusköpfiges Potenzial: Die digitale Transformation kann den Weg ebnen zu einer Ausweitung von Demokratie, sozialen Standards, Partizipation und Mitbestimmung oder aber zu deren gegenläufiger Tendenz. Auch die Rückbildungen von Demokratie und sozialen Standards sind denkbar.

Für viele Betriebsrätinnen und Betriebsräte gilt die digitale Transformation als Chance für eine Humanisierung der Arbeit und als Option für ein „Mehr Demokratie wagen“.

Neben der noch nicht aufgelösten Janusköpfigkeit zeigt der Transformations-Begriff noch eine weitere innere Spannung: Um den Prozess der digitalen Transformation nachvollziehbar und erklärbar zu machen, muss die Dynamik des Transformierens verlangsamt werden. Beteiligungsorientierte Demokratie benötigt Zeit. Verlangsamung aber beeinträchtigt – so die Stimmen der Arbeitgeber – die Wettbewerbsfähigkeit der Unternehmen und ihrer Produkte. Ein betriebsrätlich-gewerkschaftliches Handeln muss sich an der Lerngeschwindigkeit der Mehrheit der Gewerkschaftsmitglieder orientieren. Als vermeintliche „Avantgarde“ den Mitgliedern vorauszueilen und ihnen dabei zu enteilen, kann keine tragfähige Lösung sein.

Zugleich müssen sich Betriebsrätinnen und Betriebsräte aber auch von Geschwindigkeiten technikinduzierter Innovationsprozesse leiten lassen. Gestaltungskompetenz der Beschäftigtenvertretungen kann nicht bedeuten, den Technikeinführungen hinterher zu laufen. Die zunehmende Einführung „Autonomer Software-Systeme“ (ASS) in Wartungsprozessen, Instandhaltung, Personalmanagement, Logistik und Geschäftsprozesssteuerungen verlangt vom Gremium Betriebsrat die Kompetenz zu „vorausschauender Arbeitsgestaltung“. Die Gestaltung der ASS erfordert eine deutliche Beschleunigung des Handelns der Beschäftigtenvertretungen.

Für die Lernprozesse des Betriebsratsgremiums kann die Spannung zwischen Verlangsamung und Beschleunigung nicht nach einer Seite aufgehoben werden. Die Kunst besteht darin, die Spannung zwischen beiden Polen aufrecht zu erhalten. Das mag je nach Lage der Kontroverse belastend sein. Aber es ist die einzig vernünftige Möglichkeit, den Zusammenhalt zu wahren.