Handlungsempfehlungen für Sozialpartner

Im Rahmen des vom Bundesforschungsministerium BMBF geförderten Projektes KARL hat das „Forum Soziale Technikgestaltung“ (FST) zehn Kurz-Videos (Screencast-Videos, d.h. Powerpointfolien mit darüber gelegter Sprache) zur Unterstützung betrieblicher Mitbestimmungsprozesse erstellt.

Die Abkürzung KARL steht für „Kompetenzzentrum KARL – Künstliche Intelligenz für Arbeit und Lernen in der Region Karlsruhe“. Das FST ist Partner in KARL. Die zehn „KARL-kurzimpulse“ sind an beide Sozialpartner in Unternehmen, Dienstleistung und Verwaltung adressiert. In jeweils nur wenigen Minuten werden den Akteuren (Arbeitgeber und Beschäftigtenvertretung) Handlungsimpulse und Handlungsempfehlungen in verständlicher Sprache gegeben.

Die Kurzvideos haben Menschen im Blick, die schon auf lange Lebenserfahrungen zurückblicken können. Die „kurzimpulse“ sind sehr nüchtern, sachlich verdichtet und ruhig angelegt – ohne unnötige interaktive Ablenkung. Sie dauern jeweils plus/minus drei Minuten. Nur der letzte Teil mit Vertiefungsvorschlägen erreicht etwas mehr als sieben Minuten.

Zehn KARL-kurzimpulse – Praxistipps in Alltagssprache zur erfolgreichen Einführung komplexer Technik – Vorschläge an die Sozialpartner

kurzimpuls 01 (3:45 Min.) Ein Angebot für Sozialpartnerinnen und Sozialpartner in der mitbestimmten Arbeitswelt. Vorbemerkung und Übersicht über die KARL-Video-kurzimpulse

kurzimpuls 02 (2:50 Min.) Was ist aus der Sicht der Arbeitswelt bei der kommenden Stufe der Digitalisierung wirklich neu?

kurzimpuls 03 (2:49 Min.) Warum wir unterscheiden sollten, was „Nachholende Digitalisierung“ darstellt und was darüber hinaus geht?

kurzimpuls 04 (2:16 Min.) Was ist unter dem Begriff der „Assistenztechnik“ zu verstehen?

kurzimpuls 05 (2:16 Min.) Was bedeutet „Delegationstechnik“?

kurzimpuls 06 (3:39 Min.) Was ist das Besondere an „sich selbst verändernder Delegationstechnik“?

kurzimpuls 07 (2:36 Min.) Die Einführung komplexer „Delegationstechnik“ benötigt neue Aushandlungsformate

kurzimpuls 08 (2:19 Min.) „Moderierter Spezifikationsdialog“ – Was ist darunter zu verstehen?

kurzimpuls 09 (2:35 Min.) Eine wichtige Empfehlung: Erst Arbeitsabläufe verbessern, dann digitale Technik auswählen!

kurzimpuls 10 (7:45 Min.) Praxistipps und Umsetzungshilfen für Sozialpartner zur gemeinsamen Einführung algorithmischer Systeme. Ergänzung: Link-Liste als pdf-Datei

„Mitbestimmungsplan“ und „Checkliste“ zur Gestaltung sogenannter „Künstlicher Intelligenz“

„Wie wir die sogenannte ,Künstliche Intelligenz‘ gestalten“ – unter diesem Leitmotiv haben Kolleginnen und Kollegen aus Beschäftigtenvertretungen im Verbund des Personennetzwerkes „Forum Soziale Technikgestaltung“ (FST) zwei zusätzliche Schritte der Mitbestimmung entworfen: Ein ergänzender „Mitbestimmungsplan“ wendet sich zunächst an Beschäftigtenvertretungen von größeren Unternehmen und Verwaltungen. Sie können mit diesem „Mitbestimmungsplan“ vorangehen und als Beispiele für andere wirken. Ziel ist es, Kolleginnen und Kollegen zum Handeln zu ermutigen. Der „Mitbestimmungsplan“ führt zusätzliche Schritte wie etwa das Format „Moderierter Spezifikationsdialog“ und die FST-„Checkliste“ ein. Zugleich setzt dieser „Mitbestimmungsplan“ fünf neuartige Fragen an den Anfang jedes Gestaltungs- und Mitbestimmungsvorganges, durch den komplexe algorithmische Systeme eingeführt werden sollen.

Der „Mitbestimmungsplan“ unterscheidet zwischen einerseits Technik, die den Menschen unterstützt. Dabei bleibt die Entscheidungshoheit beim Menschen. Diese Technik trägt den Namen „Assistenztechnik“. Andererseits gibt es Technik, auf die eine Vollmacht übertragen wird. Eine solche Technik kann selbst Entscheidungen treffen. Diese Technik lässt sich als Vollmachtstechnik oder „Delegationstechnik“ bezeichnen. Für die Gestaltung der Vollmachtstechnik benötigt die Mitbestimmung einen zusätzlichen Baustein: Eine Interessensaushandlung zwischen dem Erfahrungswissen der Belegschaft und dem Wissen des IT-Teams. Diese Aushandlung erfolgt vor der Einführung der „Delegationstechnik“. Die Aushandlung wird „Moderierter Spezifikationsdialog“ genannt. Er muss in einer Vereinbarung verankert werden.

Zum die bisherige Praxis ergänzenden FST-„Mitbestimmungsplan“ stellt das FST eine neue „Checkliste“ bereit. Sie dient Kolleginnen und Kollegen in Euro-BRs, KBRs, GBR, BRs, GPRs, PRs und MAVs als Orientierung: Wo stehen wir? Worum geht es? Was können wir? Wo benötigen wir Beratung? Die „Checkliste“ schafft in wenigen Minuten Klarheit über die Dimension einer IT-Einführung.

Link zum „Mitbestimmungsplan“

(Es wird empfohlen, den „Mitbestimmungsplan“ farbig auszudrucken und farbig auf ein A3-Format zu vergrößern. Dieses kann an geeigneter Stelle an die Wand geklebt werden.)

Link zur „Checkliste“

Warum die Einführung neuer Technologien auch neue Wege der Gestaltung und Mitbestimmung benötigt

Wenn Maschinen zunehmend die Arbeit von Menschen übernehmen und selbstständig entscheiden, dann schwindet die Mitbestimmung durch den Menschen. Die Folge wären intransparente Entscheidungen und Prozesse ohne Mitsprache. Zudem geht das prozesshafte Erfahrungswissen von Arbeitnehmer_innen verloren. Bisherige Ansätze, die Systeme in den Arbeitsalltag zu integrieren, konzentrieren sich fast ausschließlich auf die Stärkung technischer Kompetenzen von Arbeitnehmer_innen, damit diese die neue Technik beherrschen. Dieser Ansatz ist richtig, doch greift er zu kurz, da der Einsatz von sogenannter „Künstlicher Intelligenz“ („KI“) einen viel tiefgreifenderen Wandel bringt als die bisherige Digitalisierung. Was es braucht sind neue Konzepte und Herangehensweisen, um heute Konsequenzen zu diskutieren, die die Arbeitnehmer_innen erst in der Zukunft betreffen.

Siehe dazu die Aufzeichnung des Beitrages des „Forum Soziale Technikgestaltung“ (FST) von der gemeinsamen Veranstaltung der Friedrich-Ebert-Stiftung Baden-Württemberg und des FST am 29. März 2023 im Literaturhaus Stuttgart. Der Vortrag (Welf Schröter) mit dem Titel: „Warum die Einführung neuer Technologien auch neue Wege der Gestaltung und Mitbestimmung benötigt“ ist als Audiodatei (28 Min.) zugänglich unter: https://youtu.be/ZGBKaVLPHX8

Wie gestalten wir die sogenannte „Künstliche Intelligenz“? – Einladung zur Mitwirkung

Gefördert von der Hans-Böckler-Stiftung führen das regionale Betriebsrätenetzwerk ZIMT, die IG Metall Heidelberg und das „Forum Soziale Technikgestaltung“ das Technikgestaltungsprojekt für Beschäftigtenvertretungen durch unter dem Namen PROTIS-BIT durch. Dabei werden Erfahrungen und Sachwissen zu neuen digitalen Anwendungen zusammen getragen und aus Sicht von Betriebs- und Personalräten ausgewertet. In einem vierteiligen Vortrag wurde der aktuelle Stand der Gestaltungsdebatte geschildert. Die Vorträge sind frei zugänglich auf Youtube. Bitte überspringen Sie die Werbeeinblendungen. Siehe:

„Wie gestalten wir die sogenannte ,Künstliche Intelligenz‘“ (Teil 1: Nachholende Digitalisierung, Assistenztechnik, Delegationstechnik, Gestaltungsansatz „Der mitbestimmte Algorithmus“)
https://www.youtube.com/watch?v=6HHakS0lUXw

„Wie gestalten wir die sogenannte ,Künstliche Intelligenz‘“ (Teil 2: Vierzig Kriterien aus dem FST zur Gestaltung algorithmischer Steuerungs- und Entscheidungssysteme)
https://www.youtube.com/watch?v=wuxpiDfiYEY

„Wie gestalten wir die sogenannte ,Künstliche Intelligenz‘“ (Teil 3: Neue Gestaltungsimpulse, Format „Moderierte Spezifikationsdialoge“)
https://www.youtube.com/watch?v=sJLqGY3KPNI

„Wie gestalten wir die sogenannte ,Künstliche Intelligenz‘“ (Teil 4: Handlungsempfehlungen für Beschäftigtenvertretungen (BR, PR, MAV), Fünf erste Schritte der Annäherung u.v.m.) https://youtu.be/P1uapN3gyoA

Wer an dem FST-Diskurs mitwirken möchte, kann sich beim Leiter des FST, Welf Schröter, melden unter: schroeter@talheimer.de

Interessierte können in den kostenfreien FST-Newsletter-Verteiler aufgenommen werden.

„Forum Soziale Technikgestaltung“ auf der Tagung „LABOR.A 2022“ der Hans-Böckler-Stiftung

Seit mehreren Jahren führt das „Forum Soziale Technikgestaltung“ (FST) das Projekt „Der mitbestimmte Algorithmus“ durch. Seit rund einem Jahr fördert die Hans-Böckler-Stiftung das gemeinsame Projekt des Betriebsräte-Netzwerkes ZIMT, der IG Metall Heidelberg und des FST mit der Bezeichnung PROTIS-BIT. Das Kürzel steht für „PROaktive Transferierbare InnovationsStrategien von Betriebsräten zur Beschäftigungssicherung auf der Basis ,Intelligenter‘“ Technologien – Empirische Studie zu Entwicklungspotenzialen und Gestaltungskompetenzen von Betriebsräten“. Ergebnisse beider Vorhaben fließen in eine Veranstaltung am 21. September 2022 ein, zu der die Hans-Böckler-Stiftung mit Partnerinnen und Partnern einlädt: Die „LABOR.A 2022“.

Die diesjährige „LABOR.A“ trägt den Titel „Gute Arbeit in der Transformation.“ Die „LABOR.A“ findet zum Teil in Präsenz vor Ort in Berlin statt und zugleich online. In mehreren Plenumsrunden und in zahlreichen parallelen Foren (Sessions) werden aktuelle Praxis- und Forschungsergebnisse präsentiert. Zu den Hauptredenden gehören die DGB-Vorsitzende Yasmin Fahimi und Robert Habeck, Bundesminister für Wirtschaft und Klimaschutz.

„Wie können wir im Jahrzehnt der Transformation – angestoßen durch Klimawandel, Globalisierung, Digitalisierung und demografischen Wandel – Gute Arbeit bewahren und ausbauen? Wie kann der Umbau unserer Wirtschafts-, Arbeits- und Lebensweise hin zu nachhaltigem Handeln gelingen? Um diese Fragen dreht sich in diesem Jahr die LABOR.A®, unsere Plattform zur ,Arbeit der Zukunft‘. Die LABOR.A® 2022 findet am 21. September im hybridem Format statt. Das Programm wird live auf labora.digital/2022 gestreamt.“ (Aus der Ankündigung der Veranstalterin)

Das „Forum Soziale Technikgestaltung“ ist Mitveranstalter der Session „Wer gestaltet die KI? Algorithmische Steuerung von Arbeit als Thema gesetzlicher, betriebsverfassungsrechtlicher aber auch privatwirtschaftlicher Regulierung“. Es sprechen Michael Bretschneider-Hagemes (Leiter des Sozialpartnerbüros der Arbeitnehmer in der Kommission Arbeitsschutz und Normung „KAN“), Welf Schröter (Leiter des „Forum Soziale Technikgestaltung“ beim DGB Baden-Württemberg) und Semih Yalcin (Gesamtbetriebsratsvorsitzender Takeaway Express GmbH „Lieferando“). Moderation: Jan-Paul Giertz, Institut für Mitbestimmung und Unternehmensführung (I.M.U.) der Hans-Böckler-Stiftung.

„Technik steuert Mensch. In vielen Arbeitsfeldern ist das keine Dystopie mehr, sondern Begleiterscheinung digitaler Ökonomie. Kann die Regulierung Schritt halten? Werden wir es zukünftig mit privaten Regelgebern zu tun haben? Und wie kann sich die Mitbestimmung gestaltend einmischen?“

Programmpartner: Institut für Mitbestimmung und Unternehmensführung in der Hans-Böckler-Stiftung (I.M.U.) / „Forum Soziale Technikgestaltung“. Eintritt frei. Anmeldung bei „LABOR.A“ erforderlich.

Pdf-Datei des Gesamtprogramms der „LABOR.A 2022“
Pdf-Datei zur Programmkurzübersicht mit Angaben zur Anmeldung
Pdf-Datei der Liste der Partnerinnen und Partner der „LABOR.A 2022“
Link zur Anmeldung: https://labora.digital/2022/anmeldung/
Link zur Liste der Partnerinnen und Partner der „LABOR.A 2022“: https://labora.digital/2022/partner-vorschau/
Link zur WebSite der LABOR.A und zum Streaming: www.labora.digital/2022 

 

Gesamtpersonalrat erreicht epochale Vereinbarung zur Gestaltung der Digitalisierung und der sogenannten „KI“

Nach mehrjähriger Vorarbeit ist es dem Gesamtpersonalrat der Landeshauptstadt Stuttgart (GPR LHS) gelungen, einen außergewöhnlichen und epochalen Erfolg auf dem Weg der mitbestimmten Gestaltung der Digitalisierung und der sogenannten „Künstlichen Intelligenz“ („KI“) zu erringen. Unter der Leitung der GPR-Vorsitzenden Claudia Häussler und ihres GPR-Kollegen Chris Purz erreichte das Team des GPR die Durchsetzung einer Rahmendienstvereinbarung zur Digitalisierung und Informationstechnik. Der Erfolg wurde möglich durch die enge Zusammenarbeit zwischen dem GPR LHS und dem „Forum Soziale Technikgestaltung“. Der Leiter des „Forum Soziale Technikgestaltung“, Welf Schröter, trug zur Vorbereitung bei und begleitete das Vorhaben als Berater des GPR. Die Rahmen-DV wurde im Mai 2022 unterschrieben. Zur DV in der Länge von 11 Seiten gehören rechtlich gleichgestellte acht Anlagen mit abermals zusammen 11 Seiten Umfang.

Ein besonderes Kennzeichen der Rahmen-DV sind die zahlreichen Innovationsimpulse, die auf Eigeninitiative der Beschäftigtenvertretung entstanden und die vom öffentlichen Arbeitgeber mitgetragen werden. Nachfolgend ist nach einer Vorbemerkung die Zusammenfassung der wichtigsten Inhalte des epochalen Dokumentes zu lesen. Am Ende findet sich das 22-seitige Dokument als pdf-Datei, um damit Kolleginnen und Kollegen in anderen Kommunen aber auch in Industrie und Dienstleistung zum eigenaktiven Handeln zu ermutigen. Inzwischen wurde die Rahmen-DV für den „Deutschen Personalräte-Preis 2022“ nominiert.

Vorbemerkung zur Entstehung der DV 

Auf Eigeninitiative erarbeitete der GPR LHS den Entwurf einer Rahmendienstvereinbarung zur Gestaltung der digitalen Transformation der Landeshauptstadt Stuttgart und zur Erweiterung der Mitbestimmung. Im Zentrum stehen dabei die Zukunftsorientierung (nicht nur die nachholende Digitalisierung sondern auch die vorausschauende Gestaltung sog. „KI“), die Sicherung der  Beschäftigung, der verbindliche Vorab-Zukunftsdialog, der moderierte Spezifikationsdialog zur Gestaltung algorithmischer Systeme, die strukturiert Prozessdarstellung der „KI“-Implementierung mit Veto-Recht, Qualifizierung, Barrierefreiheit und die Ausrichtung zur Assistenztechnik.

Die zunehmende Zahl der geplanten Einführungen digitaler Werkzeuge und Plattformen hat die Mitbestimmung vor eine komplexe Herausforderung gestellt. Eine Rahmendienstvereinbarung sollte aus der Sicht des GPR die Abläufe transparent und verbindlich strukturieren sowie Prozessabläufe regeln, um das Aushebeln der Mitbestimmung zu vermeiden. Der GPR wollte statt einer nur reaktiven Rolle den proaktiven Part der Gestaltung beteiligungsorientiert einnehmen: Digitalisierung ja, jedoch mitbestimmt. Das Hintergehen der Mitbestimmung galt es zu unterbinden. Der GPR ergriff die Initiative.

Die Mitglieder von GPR und PRs haben sich über die neuen digitalen Innovationen kundig gemacht, sich qualifiziert und sich beteiligungsorientiert untereinander abgestimmt. Die Hinzuziehung einer externen Beratung für den GPR hat die Hinwendung zum Blick auf die Zukunft der Kommunalverwaltung unterstützt. Über ein Jahr lang hat der GPR mit dem öff. Arbeitgeber verhandelt. Dabei drängte der GPR auf neue Verfahren und Kriterien zur Einführung algorithmischer Systeme. Die sog. „KI“ soll Assistenztechnik bleiben. Aus ethischen Gründen soll die sog. „KI“ nicht anstelle des Menschen entscheiden.

Am Ende der erfolgreichen Verhandlung steht die „Rahmendienstvereinbarung zur Digitalisierung und Informationstechnik bei der Landeshauptstadt Stuttgart“. Ein einschlägiges Werk auf elf Seiten mit zzgl. 8 Anlagen. Im „Zukunftsdialog“ besprechen der öff. Arbeitgeber und der GPR die digitale Strategie vor (!) ihrer Umsetzung. In Kooperation mit der städt. IT-Abteilung konnten die Prozessmodellierung und der „Spezifikationsdialog“ vereinbart werden. Weitreichende Schritte der Qualifizierung und Beschäftigungssicherung konnten verankert werden. Diese Rahmen-DV formt die „KI“-Technik zur Assistenz. Soziale Innovation geht vor technischer Innovation.

Kurzzusammenfassung der Eckpunkte der Rahmendienstvereinbarung

Unsere Kolleginnen und Kollegen des Gesamtpersonalrates der Landeshauptstadt Stuttgart haben durch ihre Initiative eine neue innovative Richtung in der Kultur der Mitbestimmung eingeschlagen. Wir haben eine neue Praxis der Mitbestimmung und eine Erweiterung der Mitbestimmung in einer

„Rahmendienstvereinbarung zur Digitalisierung und Informationstechnik bei der Landeshauptstadt Stuttgart (nachfolgend Rahmendienstvereinbarung) zwischen der Landeshauptstadt Stuttgart, vertreten durch den Oberbürgermeister und dem Gesamtpersonalrat, vertreten durch die Vorsitzende“

angestoßen, ausgehandelt und verbindlich gemacht. Soziale Innovationen werden mit technischen und organisationellen Innovationen verknüpft.

Das Gesamtwerk der Rahmen-DV fügt sich aus 11 Seiten verbindlicher Vereinbarung mit weiteren acht – im gleichen Sinne verbindlichen – Anlagen im Umfang von 11 Seiten zusammen. Die Rahmen-DV umfasst somit insgesamt 22 Seiten.

Die Besonderheit der neuen Rahmen-DV gründet in der Verbindung reaktiver traditioneller Schutzaufgaben der Beschäftigtenvertretung mit vorausschauender, proaktiver Zukunftsgestaltung der kommenden Arbeitswelten. Dem GPR geht es nicht nur um die soziale Gestaltung der gegenwärtigen Arbeitsumgebungen sondern zugleich um die arbeitnehmerorientierte Einbettung der algorithmischen Assistenztechnik der nahen Zukunft (der sogenannten „Künstliche Intelligenz“) in den arbeitsweltlichen Transformationsprozess.

Die Initiative dazu ging von den Kolleginnen und Kollegen im Gesamtpersonalrat aus. Mit einem intensiv und qualifiziert ausgearbeiteten Entwurf überraschte das Gremium den Arbeitgeber, der an vielen Stellen noch in althergebrachten Vorstellungen von Techniknutzungen befangen war. Durch einen strategischen Dialog der Beschäftigtenvertretung mit Vertreterinnen der Stadtverwaltung aus unterschiedlichen Fachbereichen konnte ein hochkompetentes Aushandlungsergebnis und eine Zustimmung der Spitze der Stadtverwaltung erreicht werden.

Die zentralen Neuerungen der tragfähigen Lösung lassen sich in sieben Innovationen beschreiben:

  • Erste Innovation: Es gibt nun die Festlegung eines transparenten und zugleich differenzierten Verfahrens zur Einführung neuer IT-Strukturen und Software-Systeme. Diese – auch grafisch dargestellte – Prozesskette der mitbestimmten Implementierung differenziert die Qualität von technischen Ebenen und weist ihnen unterschiedliche Verfahrensschritte zu. Dadurch werden die Kommunikationsprozesse zwischen IT-Teams und GPR allseitig transparent, verbindlich und entlastet. Neue Regularien vereinfachen und beschleunigen die Einführung von Standardsoftware. Die Partner können sich auf die großen technologischen Herausforderungen und deren präventiv zu behandelnden Folgen konzentrieren.
  • Zweite Innovation: Der GPR hat mit der Spitze der Stadtverwaltung und den IT-Teams einen speziellen „Zukunftsdialog“ vereinbart: „Der Zukunftsdialog unterstützt eine vorausschauende, strukturierte und beteiligungsorientierte Umsetzung von Digitalisierungsvorhaben zwischen Verwaltung und Gesamtpersonalrat sowie weiterer Akteur*innen und dient der Prozessvereinfachung und Beschleunigung.“ Der GPR hat darin Initiativrecht. Der Zukunftsdialog tagt zwei Mal pro Jahr.
  • Dritte Innovation: Um die Interessen der Beschäftigten angesichts des digitalen Wandels zu schützen und Entlassungen zu vermeiden, enthält die Rahmen-DV den vereinbarten Passus: „Die Landeshauptstadt Stuttgart verzichtet auf betriebsbedingte Kündigungen aufgrund der Digitalisierung.“
  • Vierte Innovation: Angesichts der Perspektiven, dass ein Teil der neuen algorithmischen Steuerungs- und Entscheidungssysteme („KI“-Systeme) nach ihrem Start schwerlich oder gar nicht mehr ausreichend gestaltbar sind und eine generelle Dokumentationsfähigkeit der innersoftwaretechnischen Ablaufprozesse kaum mehr gegeben ist, muss der Gestaltungsprozess vor (!) der Implementierung solcher sich selbstverändernder Software-Systeme (sogenannter „selbstlernender Software“) stattfinden. In Kooperation mit dem Projekt „Der mitbestimmte Algorithmus“ des „Forum Soziale Technikgestaltung“ wurde in der Rahmen-DV ein neuer Mitbestimmungsbaustein eingeführt. Die Partnerinnen und Partner verständigten sich auf die verbindliche Einführung der Praxis von „moderierten Spezifikationsdialogen“. Diese Dialoge vor der Implementierung sollen soziale Technikgestaltung im algorithmischen System auf der Basis des Erfahrungswissens der Kolleginnen und Kollegen gewährleisten. In der DV heisst es unter anderem: „Aus den gemeinsam gewonnenen Erfahrungen in den Dialogen werden verbindliche Anforderungen formuliert. Diese stellen die Grundlage für zukünftige Einführungsprozesse dar und sollen diese erleichtern.“ Für nur regelbasierte Softwareanwendungen ist der Spezifikationsdialog nicht zuständig. In den Spezifikationsdialogen hat der GPR ein Initiativrecht.
  • Fünfte Innovation: Im genau beschriebenen Verlaufsmuster, wie neue IT-Technik im Mitbestimmungsprozess zu behandeln ist, wurde zugunsten des GPR ein Vetorecht verankert: „Wenn die Personalvertretung dem Antrag bei Erfordernis einer Zustimmung nicht zustimmt, dann kann die Anforderung / der Change nicht umgesetzt werden.“
  • Sechste Innovation: Im Rahmen der notwendigen Qualifizierungsmaßnahmen für die Beschäftigten müssen auch Kolleginnen und Kollegen aus den Personalräten und dem Gesamtpersonalrat sich weiterbilden können. Dazu garantiert die Rahmen-DV unter anderem: „Die Beschäftigten der Landeshauptstadt Stuttgart müssen auf diesem Weg aktiv durch Fort- und Weiterbildung sowie Personalentwicklung begleitet werden. Dies geschieht durch die rechtzeitige Bereitstellung von geeigneten Maßnahmen im Bereich Personalentwicklung, der Ausbildung, der Führungskräfteentwicklung und der Fortbildung. Auch den Mitgliedern von Personalvertretung und Schwerbehindertenvertretung, die an diesen Themen und Projekten beteiligt sind, muss Gelegenheit gegeben werden sich über aktuelle Entwicklungen, Technologien und Verfahren zu informieren bzw. fortzubilden.“
  • Siebte Innovation: Die Unterzeichnenden der neuen Rahmen-DV erklären, dass sie bei der Nutzung algorithmischer Steuerungs- und Entscheidungssysteme (sogenannter „KI“-Systeme) an der Orientierung auf die „Assistenztechnik“ festhalten: „Der Mensch steht an erster Stelle und die Technik hat eine dienende und unterstützende Funktion.“

In hervorgehobener Weise unterstreicht die Rahmen-DV die Bedeutung der informationellen Selbstbestimmung: „Um das Vertrauen der Beschäftigten sowie der Bürger*innen in den digitalen Wandel zu stärken, vereinbaren sich die Vertragsparteien zu einer ,sensiblen Datenschutzkultur‘ beim Umgang mit personenbezogenen und personenbeziehbaren Daten und zur ,Förderung einer Kultur des Datenselbstschutzes‘ der Nutzer*innen. Diese vereinbarte sensible Datenschutzkultur setzt die rechtlichen, technischen, organisatorischen und sozialen Standards des Landesdatenschutzgesetzes und der europäischen Datenschutzgrundverordnung aktiv um. Damit wird die Bewahrung des Rechtes auf informationelle Selbstbestimmung des Individuums und der Schutz der Privatheit gewährleistet.“

Neben den dargelegten sieben Innovationen regelt die neue Rahmen-DV ebenso die Kernthemen einer Beschäftigtenvertretung wie Datenschutz, Datensicherheit, Rolle der Schwerbehindertenvertretung, Ortung, Profilbildung, Cloudlösungen, Arbeits- und Gesundheitsschutz, Qualifizierung, Weiterbildung, Barrierefreiheit, Social Media, Haftung, vorausschauende Arbeitsgestaltung, keine Leistungs- und Verhaltenskontrollen und Changemanagement: „Die Umsetzung der Digitalisierung wird so ausgerichtet, dass die Prinzipien der Chancengleichheit, der Integration, der Inklusion und der Diversity beachtet werden.“

In der Rahmen-DV wurde zudem festgelegt, dass der GPR auf Kosten des Arbeitgebers externe Beratungsleistungen nutzen kann.

Abschließend sei betont, dass den Kolleginnen und Kollegen des GPR auch der gute Service für Bürgerinnen und Bürger am Herzen liegt. In der Rahmen-DV wurde daher auf Drängen der Personalrätinnen und Personalräte festgehalten: „In den kommenden Jahren werden neben den digitalen Angeboten Verwaltungsleistungen auch vor Ort als ,analoger Grundservice‘ mit persönlichem Kontakt angeboten.“

Als Vertiefung seien die 22 Seiten (Rahmen-DV mit ihren acht verbindlichen Anlagen) beigefügt. (Hier bitte die pdf-Datei öffnen oder herunterladen.)

Kontakt und Rückfragen bitte an: schroeter@talheimer.de

Einladung zum Online-Workshop: Wie gestalten wir die sogenannte „Künstliche Intelligenz“?

An die Kolleginnen und Kollegen in den Betriebsräten und Vertrauensleutekörpern,
an die Kolleginnen und -Kollegen in der IG Metall im Raum Heidelberg / Walldorf,
an die Kolleginnen und Kollegen im Netzwerk „Forum Soziale Technikgestaltung“,

im Namen der IG Metall Heidelberg, des Betriebsräte-Netzwerkes ZIMT und des „Forum Soziale Technikgestaltung“ möchten wir Euch zu einer Reihe von Online-Workshops zwischen Juni und August 2022 einladen.

Wir wollen den Fragen nachgehen: Wie kann die sogenannte „Künstliche Intelligenz“ auf betrieblicher Ebene mit Hilfe der Mitbestimmung gestaltet werden? Was muss direkt innerhalb der Technik verankert werden? Was kann ein „mitbestimmter Algorithmus“ leisten? Welche Kriterien wollen wir an Gestaltung und Zulassung anlegen?

An drei Online-Terminen wollen wir Erfahrungen sammeln und Gestaltungskriterien beraten. Wir wollen eine Handlungsempfehlung für das betriebsrätliche Vorgehen erarbeiten. Jede und jeder ist herzlich eingeladen. Vorkenntnisse sind nicht erforderlich. Man muss keine Software-Spezialistin bzw. -Spezialist sein, um kluge Anforderungen an gute Arbeit zu formulieren.

Welf Schröter, Leiter des „Forum Soziale Technikgestaltung“ (FST), wird am Mittwoch, den 3. August 2022 von 18.00 Uhr bis 20.00 Uhr neue Gestaltungsansätze vortragen und zur Diskussion stellen. Den Schwerpunkt bildet das innovative Format „Moderierter Spezifikationsdialog“ als Teil eines Mitbestimmungsprozesses. Wer teilnehmen möchte, melde sich bitte an bei Welf Schröter: schroeter@talheimer.de

Ihr erhaltet den Zugangslink für das Zoom-Treffen zugeschickt.

Die Reihe ist Teil des von der Hans-Böckler-Stiftung geförderten Projektes „PROTIS-BIT – PROaktive Transferierbare InnovationsStrategien von Betriebsräten zur Beschäftigungssicherung auf der Basis ,Intelligenter‘“ Technologien – Empirische Studie zu Entwicklungspotenzialen und Gestaltungskompetenzen von Betriebsräten“. Die IG Metall Heidelberg, ZIMT und das „Forum Soziale Technikgestaltung“ sind Partner in diesem Projekt.

 

Impulse für den Umbau von Wirtschaft und Arbeitswelt in Richtung Klimaneutralität

Unter dem Dach der bundesweiten „Initiative Neue Qualität der Arbeit“ (INQA) sind in Baden-Württemberg zwei Netzwerke entstanden, die sich seit Jahren für eine Verbesserung der Qualität von Geschäfts- und Arbeitsprozessen einsetzen. „INQA“ wird vom BMBF und BMAS mitgetragen. Seit vielen Jahren wirkt das „Forum Soziale Technikgestaltung“ (FST) im Netzwerk „Offensive Gutes Bauen Baden-Württemberg“ und „Offensive Mittelstand Baden-Württemberg“ mit. Für das Jahr 2022 haben sich beide Netzwerke mit Unterstützung des FST für den grundsätzlichen Wandel hin zu Klimaneutralität als Handlungsschwerpunkt ausgesprochen. Für den 8. Juli 2022 wird ein Kongress zu diesem Leitthema vorbereitet.

Im Vorfeld findet eine große Anzahl von Online-Veranstaltungen statt, um fachlich zu informieren und neue Gestaltungsansätze zu präsentieren. Sogenannte Fokusgruppen greifen eine Fülle von Themen auf von der „Kreislaufwirtschaft“ bis zu Qualifizierungsfragen. Das Veranstalterteam schreibt in der Übersicht aller Themenabende: „Neben den Themen wie Digitalisierung, Fachkräftemangel, Humanisierung der Arbeitswelt und den Auswirkungen der Pandemie stand spätestens seit den Leitsätzen des Bundesverfassungsgerichts (BVG) vom 24. März 2021 die Themen Umwelt- und Klimaschutz, Nachhaltigkeit und schonende Nutzung von Ressourcen im Mittelpunkt der öffentlichen Diskussion.“

Das „Forum Soziale Technikgestaltung“ veranstaltet am 15. März 2022 um 18.00 Uhr bis 19.30 Uhr einen Onlinevortrag mit Diskussion zum Thema „Potenziale der Mitbestimmung zwischen Digitalisierung und Klimaneutralität – Das Projekt ,Der mitbestimmte Algorithmus‘ des ,Forum Soziale Technikgestaltung‘ (FST) und der FST-Vorschlag ,Moderierte Spezifikationsdialoge‘“.
Vortrag von Welf Schröter, Leiter des Forum Soziale Technikgestaltung (FST), Projekt PROTIS-BIT, Gründungsmitglied der „Allianz Industrie 4.0 Baden-Württemberg“, Partner im BMAS-INQA-Projekt DigiGAAB, Moderator des www.blog-zukunft-der-arbeit.de
Die Anforderung ist unzweideutig: Wirtschaft und Arbeitswelt müssen schneller klimaneutral werden. Wie kann der Prozess der gestalteten Digitalisierung diesen Wandel unterstützen? Wie kann die betriebliche Mitbestimmung auf dem Gebiet der sogenannten „Künstlichen Intelligenz“ zu Humanisierung und Klimaschutz beitragen? Das vom gewerkschaftsnahen „Forum Soziale Technikgestaltung“ vorangebrachte Projekt „Der mitbestimmte Algorithmus“ will durch ausgehandelte Kriterien für die Gestaltung algorithmischer Steuerungs- und Entscheidungssysteme (anderswo als „KI“ bezeichnet) und deren Implementierung in die Arbeitswelten diesen Umbau forcieren helfen. Moderierte Spezifikationsdialoge zwischen kommenden Anwendenden und Entwickelnden sollen interessensorientierte Lösungen ermöglichen.
Link zur Anmeldung für die Zusendung des Zugangslinks

Zum 4. Mai 2022 lädt das FST um 18.00 Uhr zum Onlinevortrag mit Diskussion unter dem Titel „,Vorausschauende Regionalisierung‘ – Impulse für das Handwerk und für KMUs aus den Diskussionen im Handwerksprojekt DigiGAAB“.
Vortrag von Welf Schröter, Leiter des „Forum Soziale Technikgestaltung“ (FST), Projekt PROTIS-BIT, Gründungsmitglied der „Allianz Industrie 4.0 Baden-Württemberg“, Partner im BMAS-INQA-Projekt DigiGAAB, Moderator des www.blog-zukunft-der-arbeit.de
Wir kennen alle seit den neunziger Jahren, dass man Waren im Internet über eine Einkaufsplattform bestellen kann. Man nennt dies elektronischen Handel oder auch „E-Commerce“. Im Buchhandel hat sich in der Vergangenheit gezeigt, welche Folgen eine einseitige Radikalisierung des Bücherkaufens über das Netz mit sich bringt. Für das Bauhandwerk könnte eine vergleichbare Entwicklung einsetzen. Es ist zu erkennen, dass in naher Zukunft private Plattformbetreiber versuchen werden, komplette Handwerksdienstleistungen über Plattformen dem privaten Endkunden auf dem Sofa anzubieten. Die Übertragung des E-Commerce-Gedankens auf die Welt des Handwerks käme für viele Betriebe einer schwierigen Herausforderung gleich. Sie verlören schrittweise den direkten Kontakt zu ihren Kundinnen und Kunden. Die Betriebe würden zu Subunternehmen von Plattformbetreibern. Damit das Bauhandwerk einem ähnlichen Schicksal wie dem Buchhandel entgeht, muss es eigene Initiativen ergreifen. Das Konzept der „Vorausschauenden Regionalisierung“ (Schröter) könnte einen solchen Impuls unterstützen. Damit könnte einer Fremdsteuerung der Betriebe durch externe marktmächtige Plattformagenturen entgegengetreten werden. Notwendig ist es, die eigenen Geschäfts- und Kundendaten auf Plattformen rechtlich unter der Hoheit des Handwerks zu halten, um zu vermeiden, dass externe Plattformbetreiber mit Hilfe solcher Daten den Betrieben die Kundschaft abwerben.
Link zur Anmeldung für die Zusendung des Zugangslinks

Link zur Übersicht des Vorlauf-Gesamtprogramms der Fokusgruppen

Link zum Impulspapier „Nachhaltigkeit als zusätzliches Leitmotiv – Das Ziel der Nachhaltigkeit als prägender Aspekt der Netzwerke ,Offensive Mittelstand‘ und ,Offensive Gutes Bauen‘ BA.-Wü. (INQA Partnernetzwerke) nach dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts zum Klimaschutz“ (Version 2021)

 

Warum wir unsere Vorstellungen von Digitalisierung und Mitbestimmung erweitern müssen

Nach mehr als dreißig Jahren der Digitalisierung kommt eine neue Welle digitaler Technik auf die Arbeitswelten in den Betrieben zu. Diese neue Welle wirkt anders und muss anders gestaltet werden als das bisher Bekannte. Nun muss ein Teil der Technik nicht nach dem Experimentieren sondern vor (!) deren Einführung gestaltet werden. Das verlangt von Betriebsrätinnen und Betriebsräten, von Vertrauensleuten und Beschäftigten ein Umdenken. Wir müssen Digitalisierung neu verstehen. Wir müssen Mitbestimmung erweitern. Die neuen Technologien haben viel mit speziellen Algorithmen zu tun. Deren Einführung und Anwendung brauchen zusätzliche Kompetenzen. Vor allem aber geht es um eine Aufwertung des Erfahrungswissens von Kolleginnen und Kollegen.

Das „Forum Soziale Technikgestaltung“ (FST) treibt das Projekt „Der mitbestimmte Algorithmus“ voran. Was bedeutet dies? Wie kann es einer humanen Arbeitswelt dienen? Ein FST-Vortrag vom 25. Januar 2022 auf Einladung der IG Metall Wolfsburg, der IG Metall Südost-Niedersachen und der Kooperationsstelle Hochschule-Gewerkschaften Südost-Niedersachen an der TU Braunschweig vor Kolleginnen und Kollegen von VW und deren Zulieferern will Antworten geben. Der sehr verständlich gehaltene Beitrag trägt den Titel „Warum wir unsere Vorstellungen von Digitalisierung und Mitbestimmung erweitern müssen – Neue Technologien erfordern neue Wege sozialer Gestaltung“. Er ist frei zugänglich unter diesem Link.

 

„Forum Soziale Technikgestaltung“ im DGB-Geschäftsbericht 2018–2021

Anlässlich der Verabschiedung des bisherigen baden-württembergischen DGB-Vorsitzenden Martin Kunzmann und der Wahl seiner Nachfolge am 29. Januar 2022 wurde der umfangreiche „Geschäftsbericht Deutscher Gewerkschaftsbund Bezirk Baden-Württemberg 2018–2021“ mit dem Titelmotto „Zukunft gestalten wir“ veröffentlicht. Der Bericht gibt den neugewählten Vorsitzenden Kai Burmeister und Maren Diebel-Ebers Rückenwind für die kommende Arbeit.

Bestandteil des Berichtes ist eine zusammenfassende Darstellung der Aktivitäten des „Forum Soziale Technikgestaltung“(FST) im genannten Zeitraum. Auf den Seiten 98 bis 103 wird insbesondere das FST-Schwerpunktvorhaben „Der mitbestimmte Algorithmus“ beschrieben. Siehe Link unten. Einer der Schlüsselsätze ses Beitrages lautet:

„Der digitale Wandel der Betriebe und der digitale Wandel der Arbeitswelten gelingen eher dann, wenn Beschäftigung nicht nur bestimmt, sondern qualitativ und rechtsbasiert mitbestimmt wird. Mitbestimmung wird somit zu einem Erfolgskriterium des technischen, klimaneutralen und sozialen Umbaus der Arbeitswelten.“

Am Ende des Geschäftsberichtes wird auf den früheren Leitantrag des DGB-Bezirks hingewisen, in dem es unter anderem heisst: „Der DGB Baden-Württemberg wird gemeinsam mit dem Forum Soziale Technikgestaltung darauf hinwirken, dass die Belange von Beschäftigten und Nutzer*innen einen größeren Stellenwert in der Innovations- und Technologiepolitik des Landes einnehmen.“ Auf Seite 111 wird die Umsetzung des Beschlusses in der zu Ende gegangen Amtsperiode erläutert.

Der DGB-Geschäftsbericht 2018–2021 kann gelesen bzw. heruntergeladen werden über diesen Link.