HomeOffice-Tipp 1: Gleichstellung von betrieblichem und außerbetrieblichem Arbeitsplatz

Wenn eine Beschäftigte oder ein Beschäftigter mobil alternierend zuhause tätig sein will, sollten verschiedene Bedingungen erfüllt sein. Das Arbeiten zuhause muss auf klaren und transparenten Regelungen basieren. Diese Regelungen sollten am besten in einer Betriebsvereinbarung (Privatwirtschaft) oder in einer Dienstvereinbarung (öffentliche Verwaltung) zwischen Betriebs- bzw. Personalrat und dem Arbeitgeber verankert sein. Ein zentraler Kerngedanke ist dabei die Gleichstellung des betrieblichen und des außerbetrieblichen Arbeitsplatzes. Mit anderen Worten: Alle Regeln und sozialen Standards, die im Betrieb oder in der Verwaltung gelten, sind auch für den Arbeitsplatz zuhause einzuhalten.

So wie der Arbeitgeber den betrieblichen Arbeitsplatz mit Rechner, Monitor, Netzzugang etc. ausstattet, muss er dies ebenfalls für den Arbeitsplatz im HomeOffice tun. Die Arbeitszeitregelungen im Betrieb bzw. in der Verwaltung sowie die Erreichbarkeiten gelten am betrieblichen wie am außerbetrieblichen Arbeitsplatz identisch. Die gesetzlich festgelegte mindestens elfstündige Ruhezeit zwischen Arbeitsende am Abend und Arbeitsbeginn am nächsten Morgen muss eingehalten werden. Eine Erreichbarkeit der telearbeitenden Person für den Vorgesetzten um 23.00 Uhr ist unzulässig. Die Gehaltsregelungen, die Bedingungen des Datenschutzes gemäß der EU-DSGVO, der Datensicherheitsanforderungen, des Arbeitsschutzes, des Gesundheitsschutzes, des Mutterschutzes, der Prävention etc. gelten wie im Betrieb auch zuhause. Wenn im HomeOffice besonders sensible Personendaten oder besonders geschützte Daten bearbeitet werden sollen, kann der Arbeitgeber in diesem Sonderfall den heimischen Arbeitsplatz durch einen Sicherheitsbeauftragten vorab prüfen lassen.

„Mobiles Arbeiten“ bzw. „Alternierende Telearbeit“ bedeuten, dass es im Wochenverlauf eine vereinbarte zeitliche Aufteilung gibt, wann die telearbeitende Person im Betrieb bzw. in der Verwaltung ist und wann zuhause. Aus der Praxis der letzten Jahrzehnte hat sich eine Schlüsselerfahrung (best practice) ergeben: Die telearbeitende Person sollte mindestens zwei Tage im Betrieb bzw. in der Verwaltung sein. Ob der Aufenthalt im HomeOffice ein, zwei oder drei Tage pro Woche umfasst, ob der Zeitraum am Stück oder verteilt am Anfang oder am Ende der Woche liegt, regeln die TelearbeiterIn mit der vorgesetzten Person selbst. Dies stimmen sie mit Betriebsrat bzw. Personalrat ab. In Unternehmen und Verwaltungen mit einer hohen Vertrauenskultur legen die Akteure lediglich ein jeweiliges Zeitbudget fest. Sie überlassen die flexible Ausgestaltung der Person, die im HomeOffice arbeiten will. Damit erreichen die Telearbeitenden für sich eine hohe Zeitsouveränität. Wichtig ist aber: Arbeiten zuhause ist kein dauerhaftes ununterbrochenes HomeOffice. Jede/r sollte an zwei Tagen im Betrieb bzw. in der Verwaltung sein, um das Team-Gefühl stabil zu halten.

Lesetipp aus den neunziger Jahren: Welf Schröter: Globale Telearbeit und der Standort Deutschland. Häutungen der Telearbeit (1996). In: Welf Schröter: Auf dem Weg zu neuen Arbeitswelten. Impulse des Forum Soziale Technikgestaltung. 2007, S. 254–258. ISBN 3-89376-041-1.

 

Gedanken zur CeBIT 2016: Das Dilemma der IT-Teams in Unternehmen

IMG_2308Während auf Messen wie auf der CeBIT das hohe Lied des schnellen Übergangs in die „Arbeit 4.0“ gesungen wird, stellt sich die Situation für die IT-Teams in Unternehmen immer wieder erstaunlich widersprüchlich dar. Sie stecken mitten in einem Innovationsdilemma.

Auf der einen Seite würden die Teams sich gerne mit neuen Innovationsherausforderungen, neuen IT-Architekturen und neuen Prozessmodellierungen befassen, um aktuell und „vorne“ zu bleiben. Auf der anderen Seite sind die häufig viel zu kleinen Gruppen schon vorher überlastet und haben kaum Zeit für Neuerungen. Sie müssen dafür sorgen, dass der ganz normale Alltagsbetrieb aufrechterhalten wird.

Vor allem aber müssen sie ständig neuen Herausforderungen der IT-Sicherheit begegnen. Die Schadsoftware und Malware nimmt nicht ab, im Gegenteil. Die Stabilisierung des sicherheitstechnischen Status quo fordert alle Kräfte und bringt schon jetzt zeitliche Überlastungen. Ein Virus hält sich nun mal leider nicht an reguläre Arbeitszeiten. Objektiv wirken sich die Überlastungen der IT-Teams dysfunktional gegenüber der Innovationsdynamik aus.

Die Teams erscheinen als Bremsende und den Ist-Stand Bewahrende, während sie ja eigentlich gerne nach vorne handeln würden. Die Unternehmen sollten daher ihre IT-Teams stärken und ihnen noch mehr Vertrauen schenken.

Offensive soziale Gestaltung von „Industrie 4.0“

Für eine offensive soziale Gestaltung von „Industrie 4.0“ sprach sich der Vorsitzende des Gesamtbetriebsrates von Bosch Rexroth, Klaus Friedrich, bei der 7. Engineering- und IT-Tagung der IG Metall „Baustelle Zukunft: Das digitale Unternehmen – wo bleibt der Mensch?“ im Forum  „Ziemlich beste Freunde? – Wie sich das Verhältnis von Mensch – Maschine in Produktion und Dienstleistung entwickeln wird“ aus.

Ein Grafic Monitoring von Christoph J. Kenner (www.animanova.de)
Ein Grafic Monitoring von Christoph J. Kenner (www.animanova.de)

Klaus Friedrich betonte, dass gerade die sich verändernde Mensch-Maschine-Schnittstelle gestaltbar sei. Man müsse stets fragen, wer dabei wen steuere. Zu den neuen Anforderungen zählte er die Notwendigkeit eines besseren Arbeitnehmerdatenschutzes und eines Schutzes der Persönlichkeitsrechte. Es gelte, aktiv bei der Gestaltung von Flexibilität und mobilem Arbeiten einzugreifen. Neben den Fragen der Qualifizierung müsse auf die Gefahren neuer Formen prekärer Beschäftigung hingewiesen werden. Der Wandel der Arbeit verlange ein neues Verhältnis von Beteiligung und Stellvertretung. Das Zusammenwachsen von virtueller und realer Arbeitsumgebung (z.B. bei Augmented Reality) bringe neue Belastungsfaktoren mit sich.

Betriebsräte brächten viel Erfahrung aus den Feldern Arbeitsgestaltung, Entgelt, Arbeitszeit, Arbeitssicherheit, berufliche Erstausbildung, soziale Rahmenbedingungen mit. Diese Erfahrungen müssten offensiv genutzt werden.

These 3 Gestaltung durch den Betriebsrat

Der Umbau zum vollständigen Erreichen eines ganzheitlich digitalen Wirtschaftens wird noch einige Zeit benötigen. Doch die ersten Schritte finden bereits jetzt in Form von noch isolierten Einzelprojekten in den Betrieben statt. Die Einführung flexibler mobiler Personalplanung, die Verwendung „intelligenter“ Brillen oder Handschuhe, die Nutzung von Datenchips in Materialteilen (CPS Cyber Physical Systems, RFID-Tags), die Hand-in-Hand-Arbeit von Mensch und humanoidem Roboter, die Anwendung von Cloud-Lösungen und komplexer Software, die den virtuellem Arbeitsraum automatisieren kann, können als Beispiele aktueller Praxis gelten. Bei der Einführung neuer technikgestützter Arbeitsabläufe sind Betriebsräte gefordert, mit bestehenden Mitbestimmungsmöglichkeiten gestaltend einzugreifen und mitzuwirken. Dabei stehen gängige Aspekte wie Arbeitsorganisation, Arbeitszeit, Erreichbarkeit und Verfügbarkeit, Arbeitsschutz, Gesundheitsprävention, Datenschutz, Technikgestaltung etc. zunächst im Vordergrund. Davon ausgehend beschleunigt sich der innere Umbau des Betriebes und der Wandel der Arbeitswelt hin zu „Arbeit 4.0“. Von hier aus nimmt die Entwicklung Fahrt auf in Richtung der komplexen, flexiblen Wertschöpfungsketten. Aus dem Blickwinkel der sozialen Gestaltung von „Industrie 4.0“ sollte es gelingen, sowohl mit der erfahrenen Haltung der Gegenwart wie auch zugleich mit dem vorausschauenden Blick des Jahres 2020 rückwärts auf das Heute zu handeln.