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Autor: Welf Schroeter

Es geht um die „Demokratisierung des Back-Ends“

Posted on September 26, 2018 by Welf Schroeter

Wer sich durch die aktuellen IT-Messen, Robotik-Ausstellungen, durch CeBITs und Hannover Messen bewegt, stößt auf sie. Wer sich mit den bunten Werbebroschüren einschlägiger Interessenverbände beschäftigt, kommt um das Schlagwort kaum herum. Wer sich im Netz auf Youtube mit dem vermeintlichen „Industrie 4.0“ auseinandersetzt, konfrontiert sich mit dem Begriff „Autonome Systeme“. In einem großen Schlagwort-Püree werden Digitalisierung, Virtualisierung, Künstliche Intelligenz (KI), Industrie 4.0, Arbeit 4.0, Robotik, Big Data, selbstfahrende Autos zu einem großen Gemisch zusammengerührt, das weder ermutigt, noch aufklärt, eher verklärt und eher irritiert. Der Satz „Alles hängt mit allem zusammen“ ist seit der Genesis (christliche Schöpfungserklärung) richtig und bringt daher keine weitere Erkenntnis.

Für viele Kolleginnen und Kollegen in den Betrieben, die das obige Gemisch aus der Perspektive der Arbeitswelt zu entwirren suchen, verbindet sich die Bezeichnung „Autonome Systeme“ mit Bildern von selbstlaufenden aufrechten Robotern, mit fahrerlosen Fahrzeugen oder mit selbstfahrenden Transportsystemen zur Anlieferung von Montagebauteilen. Kein Wunder: Wir sind es gewohnt, zunächst an Gegenständliches, an Physisch-Materielles zu denken. Wir sehen Hardware. Wir wollen anfassen.

Doch genau hier liegt eine der schwierigsten Herausforderungen im Wandel der Arbeitswelt. Die strategische Bedeutung der Bezeichnung „Autonome Systeme“ liegt nicht zuallererst in dem, was wir sehen und greifen können, sondern in dem, was nicht-materiell und im umgangssprachlichen Sinne „unsichtbar“ ist. Es ist die Software. Es sind insbesondere die Phänomene der „Autonomen Software-Systeme“ (ASS), der „selbstlernenden“ und „selbstentscheidenden“ Softwarelösungen, der Softwareanwendungen mit automatisierendem Vollzug in Verknüpfung mit „Cyber-Physischen Systemen“ (CPS).

Wir sind es gewohnt, vom sichtbaren mobilen oder nicht-mobilen Endgerät her zu denken, von der Displayfläche der Hardware. „Autonome Software-Systeme“ wirken aber – bildlich gesprochen – „hinter dem Bildschirm“, hinter dem Display. Statt uns auf das „Front-End“ zu konzentrieren, müssen wir uns besser im Gelände des „Back-End“ umsehen und dieses offensiv gestalten. Die Zukunft der Arbeit wird im „Back-End“ entschieden nicht im „Front-End“.

Die Verbesserung der Geräte-Nutzbarkeit, die Usability, die Ergonomie und die gesunde Handhabbarkeit sind zweifellos wichtig und dürfen nicht unterschätzt werden. Aber genauso wichtig ist die immer stärker zunehmende Kraft der Software, die faktisch Arbeitsabläufe und Geschäftsprozesse zu strukturieren und zu steuern versucht.
Es muss uns um die „Demokratisierung des Back-End“ (Schröter) und um die Demokratisierung der Prinzipien und generischen Kriterien für Algorithmen gehen. Wir benötigen offene interdisziplinäre Diskurse und Gestaltungskompetenz für die Idee des generisch (in seinen Grundsätzen) „mitbestimmten Algorithmus“ (Schröter).

In diesem Sinne muss den schon in der Arbeitswelt praktisch angekommenen Phänomenen der „Autonomen Software-Systemen“ (ASS) unsere wachsende und immer größer werdende Aufmerksamkeit gelten.

 

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Gibt es eine „soziale Künstliche Intelligenz“?

Posted on September 23, 2018 by Welf Schroeter

Diese Frage stellte jüngst ein IBM-Betriebsrat auf einer gemeinsamen Veranstaltung des Betriebsräte-Netzwerkes ZIMT, der IG Metall Heidelberg und des Forum Soziale Technikgestaltung. Sollen wir die „KI“ eher verhindern oder besser einer Regulation unterwerfen? Der Kollege sprach Klartext: Man solle seine Kraft nicht dafür verwenden, Unvermeidbares zu verhindern, als vielmehr beobachten, verstehen, Folgen abschätzen, bewerten und dementsprechend ein verbindliches „Regelwerk“ aufbauen.
Entscheidend sei, dass man als Betriebsrätin und Betriebsrat, als Personalrätin und Personalrat im besten Sinne des Wortes „am Ball bleibt“: „Wir müssen verstehen, was möglich ist“, um gestalterisch handeln zu können.

Für die weitergehende Debatte über „Künstliche Intelligenz“ (KI) erscheint es ergänzend sinnvoll zu erkennen, dass es sich bei der momentanen öffentlichen Verwendung des Kürzels „KI“ – ähnlich wie bei der Nutzung des Begriffs „Industrie 4.0“ – um eine zumeist oberflächliche Marketing-Sprache handelt. Menschen mit wenigen Kenntnissen über „KI“ soll diese Technikverknüpfung als verzaubernde Welterlösungsformel vermittelt werden. Was Ende der 80iger Jahre die „Schlanke Produktion“ war, was Mitte der 90iger das Wort „Multimedia“ besagte, was ab 2011 die Marke „Industrie 4.0“ werden sollte, dies geschieht derzeit mit dem Begriff „Künstliche Intelligenz“.

Der Begriff wird wie eine Art Breitbandantibiotikum verkündet. „KI“ könne alles, mache alles und bestimme die Zukunft. Wohlmeinende Diskutanten verstärken diesen Trend, indem sie Horrorszenarien an die Wand malen und die Marketingwirkung verstärken. Die „KI“ übernehme die Herrschaft und vernichte 80 Prozent der Arbeitsplätze. Doch bei nüchterner Betrachtung befinden sich die im Alltag anwendbaren „KI“-Systeme – mit Ausnahme der bereits eingeführten bzw. in Einführung befindlichen „ASS“ – auf einem recht geringen Niveau. Was im Labor jenseits des Datenschutzes und jenseits der Mitbestimmung technisch in ausgewählten Vorgängen in geschützter Umgebung klappt, ist deshalb noch lange nicht für die Arbeitswelt, für Fertigung und Dienstleistung tauglich.

„KI“ verstanden als Software-Anwendung („Autonome Software-Systeme“ ASS) ist in strukturierten und geschlossenen Netzräumen erfolgreich und sehr produktiv. Doch „KI“ im offenen Netz hat seine Bewährungsprobe oftmals noch vor sich. Dies gilt umso mehr dann, wenn „KI“ mit Robotern und autonomen Fahrzeugen verbunden wird. Die Werbe- und Marketingsprache verkündet uns „Lösungen“ auf dem Niveau einer Show am Messestand.

Die Tatsache, dass zwischen Marketing-Ankündigung und tatsächlichem Nutzungsniveau eine große Differenz besteht, stellt für gewerkschaftliches Handeln eine Chance dar. Es gilt, das vorhandene Zeitfenster (Differenz zwischen jetzigem Marketing und erhoffter späterer Nutzung) zu einer aktiven „vorausschauenden Technikgestaltung“ (Schröter) zu nutzen. Um „KI“ so zu gestalten, dass sie klimaschonend, sozial, rechtskonform und beschäftigungssichernd wirkt, bedarf es ausgewiesener Gestaltungskompetenz. Diese auf der Seite der Beschäftigten zu stärken, sollten unsere Bemühungen gelten. Noch gibt es keine „soziale Künstliche Intelligenz“.

 

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Betriebsräte setzen starken Innovationsimpuls für digitalen Aufbruch

Posted on Juli 30, 2018 by Welf Schroeter

Eine besondere soziale Innovation in Gestalt einer „Lebenden Betriebsvereinbarung“ ist den Betriebsräten der GASAG-Gruppe mit Unterstützung durch das Forum Soziale Technikgestaltung gelungen. Nach fünfmonatiger intensiver Vorbereitungszeit präsentierte der Konzernbetriebsrat im Januar 2018 seinen starken Innovationsimpuls im Umgang mit neuen Plattformarbeitswelten. Die Berliner Betriebsräte ergriffen die Initiative und plädierten für neue Standards.

Am Beispiel des sogenannten „Internen Crowdsourcing“ ebnen sie den Weg für ein innovatives neues Aushandlungsmodell im Unternehmen. Die „Lebende Konzernbetriebsvereinbarung“ in der GASAG gehört zu den bemerkenswerten Pionierlösungen in den Arbeitswelten der Bundesrepublik. Die Vereinbarung folgt einem neuartigen Denkansatz:

Die Konzernleitung der GASAG-Gruppe und der Konzernbetriebsrat gehen mit diesem Typ „Lebende Konzernbetriebsvereinbarung“ neue Wege und ermöglichen neue Chancen für soziale, technische und nichttechnische Innovationen im Gesamtkonzern sowie für die digitale Transformation der Arbeitswelten im Konzern. Die „Lebende Konzernbetriebsvereinbarung“ für plattformbasiertes internes Crowdsourcing eröffnet der Arbeitskultur und dem IC neue Handlungsfelder. Konzernleitung und Konzernbetriebsrat verstehen die Vereinbarung als Einstieg in einen nach vorne offenen ganzheitlichen Prozess der vorausschauenden Arbeitsgestaltung. Beide Partner verpflichten sich auf ein kooperatives Veränderungsmanagement auf gleicher Augenhöhe, das sowohl ergebnisorientiert wie fachlich und methodisch agil organisiert wird. Die „Lebende Konzernbetriebsvereinbarung“ will auf der Basis eines agilen, kooperativen Changemanagements wechselseitiges, konzernöffentliches Lernen und den Erwerb von Gestaltungskompetenz befördern. (Zitat aus der am KBV)

Die Aushandlung der KBV mit der Konzernleitung nahm drei Monate in Anspruch. Zwischen September 2017 und April 2018 entstand in der GASAG-Gruppe eine außergewöhnliche Vereinbarung, die den Konzernbetriebsrat und die Konzernleitung gemeinsam zu Vorreitern auf dem Feld des internen Crowdsourcing werden lässt: Sie unterzeichnen eine der ersten rechtlich verbindlichen Betriebsvereinbarungen in der Bundesrepublik zu diesem Bereich. Diese Konzernbetriebsvereinbarung (KBV) verfügt über mehrere Alleinstellungsmerkmale, die sie im bundesweiten arbeitsweltlichen Prozess der digitalen Transformation  in besonderer Weise unverkennbar heraushebt.

Aus dem Kreis der Verhandlungsdelegation der Betriebsräte entstand eine Dokumentation der KBV mit einer Einführung. Das Dokument „Lebende Konzernbetriebsvereinbarung als soziale Innovation. Internes Crowdsourcing in der GASAG-Gruppe. Bedeutung – Bewertung – Wortlaut“ wird hiermit erstmalig veröffentlicht. Der 19-seitige Gesamtbeitrag (Einführung und Wortlaut der KBV) kann als pdf-Datei über folgenden Link abgerufen werden: Lebende_KBV_Otte_Schroeter

Die KBV wurde im Rahmen des BMBF-Projektes ICU „Internes Crowdsourcing in Unternehmen: Arbeitnehmergerechte Prozessinnovationen durch digitale Beteiligung von Mitarbeiter/innen“ entwickelt, zu deren Partnern sowohl die GASAG wie auch das Forum Soziale Technikgestaltung gehören. Die Leitung liegt in der Hand des Institutes für Berufliche Bildung und Arbeitslehre (IBBA) der Technischen Universität Berlin (Projekt-WebSite).

 

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Betriebs- und Personalräte könnten „autonome Software-Systeme“ für sich nutzen

Posted on Juli 29, 2018 by Welf Schroeter

Derzeit legen viele Akteure aus Gewerkschaften, Betriebs- und Personlaräte den Schwerpunkt bei der Gestaltung digital-virtueller Arbeitswelten auf den Bereich der „nachholenden Digitalisierung“ (Forum Soziale Technikgestaltung). Damit werden die Einführungen von Technologien bezeichnet, die es zwar als Technikentwicklungen schon seit 10, 15 oder 20 Jahren gibt, nun aber erst zur Implementierung kommen. Dort, wo sie heute eingesetzt werden, empfinden die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer diese Anwendungen als „neu“. Doch Smartphones, elektronische Lernumgebungen, mobiles Arbeiten, alternierende Telearbeit, HomeOffice-Lösungen, Softwareagenten, Internet der Dinge, elektronische Aktenführungen, Teile der KI etc. sind seit eineinhalb oder gar zwei Jahrzehnten vorhanden. Nicht selten sind es unerledigte Hausaufgaben, die bei der Modernisierung von Arbeitsumgebungen versäumt und nun nachgeholt werden.

Doch heute bedarf es viel Aufmerksamkeit und Energie für die „Digitalisierung hinter der Digitalisierung“ (Forum Soziale Technikgestaltung). Damit sind insbesondere Technologien gemeint, die als Software in der Lage sind, „selbst zu lernen“ und in Echtzeit „selbst zu entscheiden“. Die „autonomen Software-Systeme“ (ASS) stellen eine der wichtigsten Herausforderungen für die Arbeitswelten dar. Die ASS beanspruchen, anstelle des Menschen rechtsverbindliche Entscheidungen (Transaktionen) zu treffen.

Ihre Einführungen beginnen nicht nur in Produktion und Fertigung sondern ebenso in Dienstleistung und öffentlicher Verwaltung. Das gewerkschaftliche Handeln muss um den Praxisbaustein der „vorausschauenden Arbeitsgestaltung“ erweitert werden.

Die Diskussionen des Netzwerkes „Forum Soziale Technikgestaltung“ (FST) eröffnen zugleich den Blick auf neue Möglichkeiten des Agierens von Betriebs- und Personalräten. ASS sind nicht nur Objekte der Gestaltung. Sie könnten auch Elemente einer verbesserten Betriebsarbeit und ein Fundament betrieblicher Mitbestimmung sein. Im Zusammenhang mit dem FST-Projekt „BetriebsratsArbeit auf Basis ,autonomer Software-Systeme‘“ (BABSSY) entstehen Überlegungen zu möglichen Nutzungen der ASS durch die Beschäftigtenvertretungen selbst. ASS könnten Instrumente neuartiger Praxis sein.

Stellen wir uns vor, jede Beschäftigtenvertretung hätte eine Art Online-Unterstützung (Assistenz) in Gestalt eines „selbstlernenden“ Software-Werkzeuges. Kolleginnen und Kollegen, die im Betrieb im Prozess der Mitbestimmung mit Themen konfrontiert werden, zu denen keine direkte Antwort vorliegt, könnten es aufrufen. Wenn ein ASS-Tool unscharfe Fragen, unscharfe Satzteile, erfahrungsgeleitete Begriffe eingegeben bekommt, könnte das Tool als Antworten sowohl Zusammenhänge zwischen verschiedenen Themen wie auch Verweise auf Sach- und Fachwissen bereitstellen. Es wäre ein Modell, das unscharfe Fragen eines Laien hinführt zu verläßlichen konkreten interessensorientierten Antworten. Das Software-System „lernt“ durch häufige Nutzung und wird zu einem dynamischen Beratungsassistenten. Es könnte dazu verhelfen, komplexe Zusammenhänge inhaltlich zu über—setzen, um es durch Reduzierung von Komplexität Laien leichter zu machen, Gestaltungskompetenz zu verbessern.

Wir müssen die Vier-Null-Welt aus der Perspektive der Zukunft heraus gestalten. Mit dem Blick der Vergangenheit werden wir wohl zumeist nur unerledigte vergangene Hausaufgaben lösen. Wir sollten mutiger sein.

 

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Daten sind nicht gleich Daten

Posted on Juli 8, 2018 by Welf Schroeter

Die Prognosen der IT-Szene sind eindeutig: Tag für Tag, Jahr für Jahr vervielfachen sich die Datenmengen im Netz. Es bedarf daher kluger Software-Lösungen, um immense Volumina verarbeiten und auswerten zu können. Big Data, „Watson“, „autonome Software-Systeme“ (ASS) und andere automatisierende Software versprechen der Kundschaft baldige verlässliche Erfolge. Es gelte, Prozesse sowohl im Nachhinein zu überprüfen als auch vorausschauende Bewegungs- und Verhaltensmuster zu erkennen.

Als Instrument der Datenaufbereitung sollen dem arbeitenden oder einkaufenden Menschen nicht nur lange Zahlen- und Wortreihen zur Verfügung stehen. Um eine leichtere Vermittelbarkeit und bessere Verständlichkeit zu ermöglichen, setzt die IT-Szene auf eine Weitergabe und Präsentation der Ergebnisse in Gestalt von Bildern, bewegbaren Bildern (interaktive Visualisierung). Es schlägt vermehrt die Stunde der „virtuellen Realität“ (virtual realitiy, VR), zu der man mit digitalen Brillen Zugang bekommt.

Doch kann man den Ergebnissen trauen? Traut man den Daten, traut man den Ergebnissen. Wer aber garantiert die Integrität, Verlässlichkeit, Verfügbarkeit der Datenmengen? Wie lässt sich „Datenwahrhaftigkeit“ in Echtzeit überprüfen? Aus der Vergangenheit wissen wir, dass Daten immer mehrdeutig sind: „Der Tor bewegte sich durch ein Tor zum Tor und schoss ein Tor.“ Handelt es sich um vier Personen oder um ein Vier zu Null?

So besehen ist die Frage nach der „Datenwahrhaftigkeit“ nicht primär eine technische Herausforderung. Es geht um überprüfbare, an vereinbarten Kriterien orientierte Standardisierungen der Sammlung, Verarbeitung und Bewertung großer Datenmengen durch automatisierende Werkzeuge. Die Standardisierungen können nicht der IT-Entwicklerszene und der IT-Industrie überlassen werden. Dies stellt eine gesellschaftliche Aufgabe dar. Wertevielfalt, Wertepluralismus, Interessenoffenheit, Demokratieprinzipien, Egalität, Integration, Inklusion, Geschlechtergerechtigkeit, Gleichberechtigung, soziale Kontexte und Interdependenzen sind zu berücksichtigen. Technik ist nie neutral und nie wertfrei. Jede Technikentwicklung reproduziert Interessenlagen. Diesen Prozess gilt es zu demokratisieren.

Big Data und vergleichbare Vorgänge (wie etwa ASS) sowie ihre Datengrundlagen müssen nachvollziehbar wie auch überprüfbar sein. Demokratische Transparenz hat Vorrang vor technischem Determinismus. Daten sind ja eben nicht gleich Daten.

 

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Die Souveränität des Menschen wahren

Posted on Juli 6, 2018 by Welf Schroeter

„Der Kunde in uns läuft dem Arbeitsgestalter in uns ständig hinter her.“ Mit diesem charmant widersprüchlichen Satz beschrieb jüngst ein führender Gewerkschafter die innere Zerrissenheit des arbeitenden Menschen. Was sollen wir wollen angesichts technischer Versprechen, die sich hinter dem Begriff „Künstliche Intelligenz“ (KI) verbergen? Gelingt es den Gestaltungansätzen von Betriebs- und Personalräten sowie Gewerkschaften, die Souveränität des Menschen zu wahren?

Mit „lernenden Systemen“ gelinge es erstmalig, dass die Lernfähigkeit ökonomisch besitzbar wird. Lernfähigkeit gerät zum technikinduzierten Wirtschaftsfaktor. Aus der Lernfähigkeit des Menschen leite sich die Lernfähigkeit „autonomer Software-Systeme“ ab, so die These. Dabei sollte intervenierend ein ethisches Prinzip gewerkschaftlichen Denkens greifen. Die Autonomie des Menschen in der Arbeit soll Vorrang behalten vor der Autonomie technischer Systeme.

Kann dieses Ziel dadurch erreicht werden, dass von gewerkschaftlicher Seite die Idee eines „sozialen Pflichtenheftes für Künstlicher Intelligenz“ aktiviert wird? Lastenhefte und Pflichtenhefte sind im Umfeld analoger, genau beschreibbarer und vorhersehbarer technischer Abläufe entstanden. „Selbstlernende Software“ und „autonome Software-Systeme“ entziehen sich dieser Beschreibbarkeit aber dann, wenn sie selbst „lernend“ sind.

Einen hervorragenden Gedanken stellt ein nur scheinbar überraschender Vorschlag dar: Um die Möglichkeiten der „KI“ akzeptabel zu machen, sollte die Effizienzdividende der „KI“ in Gestalt von freier Zeit „ausbezahlt“ werden. Mit dem Einsatz von „KI“ sollen Beschäftigte tageweise Freizeit erhalten. So entstünde zwischen Mensch und „KI“ eine besondere Zeit-Freundschaft. Ein begrüßenswerter konkreter Tagtraum!

 

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Robotik hinter der Robotik

Posted on Juli 5, 2018 by Welf Schroeter

Die Geschichte der Robotik, ihre darin enthaltenen Hoffnungen und Befürchtungen, reicht weit zurück. Vor mehr als 200 Jahren wurde erstmals ein technischer Versuch unternommen, einen Roboter zu bauen. Es war eine Tiernachbildung. Unser aktuelles Verständnis wurde vor allem von Zukunftsszenarien geprägt, die schon in den 1920iger Jahren davon sprachen, dass menschenähnliche Roboterfiguren die Herrschaft an sich reißen. 1968 brachte Hollywood den Roboter HAL auf die Leinwand, der eigensinnig dem Menschen seinen Willen aufdrängen wollte. Doch diese Sichten decken sich nicht mit den derzeitigen Realitäten.

Heute sind in den Unternehmen noch sogenannte „Assistenzsysteme“ vorherrschend. Sie sind in der Regel „festgeschraubt“ und vollziehen begrenzte, immer wiederkehrende Bewegungen. Man denke an Lackier-Roboter, die einarmig Karosserieteile mit Farbe besprühen. Sie werden mittels Software auf unterschiedliche Formungen ausgerichtet, aber der Lackiervorgang bleibt weitgehend unverändert.

Eine ganz andere Welt bilden dagegen die Versuche, menschenähnliche (humanoide) Roboter herzustellen. Deren Herausforderungen liegen vordergründig in der Frage, ob diese eine menschenähnliche Gestalt, also ein Gesicht, erhalten sollen. Je mehr der Roboter über ein Gesicht verfügt, umso eher ist der arbeitende Mensch geneigt, der Maschine die Fähigkeiten, Denken und Fühlen zu können, zuzuschreiben.

Für die Robotikforschung heute gilt vermehrt die Frage, ob es gelingt, der humanoiden Robotik „Kommunikation“, „Mimik“, „Gestik“ und „Eigenkommunikation“sfähigkeiten beizubringen bzw. anzutrainieren. Hier ist die Entwicklung zwar fortgeschritten, aber dennoch in den Kinderschuhen.

Anders sieht es aus, wenn einarmige oder zweiarmige Assistenzroboter sowie Ansätze humanoider Robotik mit digitalen Plattformen und Clouds verknüpft werden. Dadurch wird es möglich, das „Lernen“ und Steuern des Roboters über das Netz zu beschleunigen. Dann übernehmen „intelligente“ Software-Lösungen die Federführung. Die „blecherne Figur“ wird zum Anhängsel.

Die Zukunft der Robotik liegt vor allem in der Software.

 

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Digitalisierung für alle

Posted on Juni 26, 2018 by Welf Schroeter

„Bringt die Einführung von E-Government größere Spielräume für bürgerschaftliche Beteiligungen in den Kommunen?“ – Diese Frage diskutierte der Kongress „Digitalisierung für alle“ am 5. und 6. Juni 2018 in der Evangelischen Akademie Bad Boll. Die Teilnehmenden der Veranstaltung sprachen sich für einen menschenzentrierten Ansatz aus, statt einer nur technikgetriebenen Vorgehensweise.

„Die Digitalisierung muss in die Demokratie eingebettet werden und nicht umgekehrt“, erklärte das Netzwerk „Sozialer Zusammenhalt in digitaler Lebenswelt“, das zu dem öffentlichen Ratschlag eingeladen hatte. Der Kongress setzte sich wenige Tage vor der Verabschiedung des neuen E-Government-Gesetzes im Landtag für mehr Bürgerpartizipation auf kommunaler Ebene ein. Das Netzwerk „Sozialer Zusammenhalt in digitaler Lebenswelt“ wurde von zivilgesellschaftlichen Gruppen, kirchlichen Verbänden, politischen Stiftungen und Gewerkschaften gegründet.

Der Mensch müsse im Zentrum stehen. Technik habe dienende Funktionen. Mit dieser Haltung beriet der Kongress Empfehlungen für mehr Bürgerbeteiligung, soziale Innovationen im Übergang Schule-Beruf, Schutz der Privatsphäre und Inklusion von Menschen mit Beeinträchtigungen. Das Netzwerk wird seine Arbeit fortsetzen.

„Mit unserem Netzwerk wollen wir dem Prozess der Digitalisierung mehr soziale, ethische und solidarische Grundwerte unterlegen. Unsere Gesellschaft braucht nicht eine technik- oder nur marktzentrierte Umsetzung der digitalen Transformation sondern einen nachhaltigen Weg, der allen Zugang und Zugänglichkeit verschafft.“ Digitalisierung gelinge dann, wenn sie auf Demokratie, Privatheitsschutz, Integration und Inklusion basiere. „Wir wollen mehr Mitbestimmung durch Bürgerinnen und Bürger.“

Die digitale Transformation der Wirtschafts- und Arbeitswelten verändere das Verhältnis von Mensch und Technik: „Technik muss dem Menschen dienen. Der Mensch darf nicht der bloße Assistent digitaler Technik werden. Eine durch Digitalisierung und Virtualisierung sich wandelnde Zivilgesellschaft benötigt einen öffentlichen und beteiligungsorientierten Diskurs über moderne Ethik und die Stellung des Menschen in technikgestützten Lebenswelten.“

Das Netzwerk setze sich daher für die stärkere Beteiligung von Bürgerinnen und Bürgern bei der Ausgestaltung des Wandels ein: „Um die Vorteile der Digitalisierung für die Gesellschaft absichern zu können, brauchen wir alle eine Stärkung unseres Rechts auf informationelle Selbstbestimmung, einen intensiveren Schutz der Privatheit, einen umfassenden Daten- und Identitätsschutz, denn dieser Schutz der Privatheit ist ein wesentlicher Baustein des Fundaments unserer Demokratie.“

 

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Big Data: Phantasie ist wichtiger als Daten

Posted on Mai 21, 2018 by Welf Schroeter

„Es geht darum, dass wir als Gesellschaft klüger werden. Der Mensch muss intelligent werden, damit er intelligente Technik nutzen kann“ (Ovtcharova). Diese Sätze könnte man leitmotivisch über den aufschlussreichen Vortrag spannen, den die Ingenieurin, Maschinenbauerin und Informatikerin Prof. Dr. Dr.-Ing. Dr. h. c. Jivka Ovtcharova, Direktorin am FZI Forschungszentrum Informatik am Karlsruher Institut für Technologie, vor Betriebsräten zahlreicher prominenter Industriefirmen hielt. Auf Einladung des regionalen Betriebsrätenetzwerkes ZIMT, der IG Metall Heidelberg, der Regionalgruppe Rhein-Neckar der Gesellschaft für Informatik e.V. (GI), des Forum Soziale Technikgestaltung sprach die Spezialistin für Virtual Engineering über „Big Data und die Auswirkungen auf die Arbeitswelt – Potenziale, Herausforderungen und Gestaltung“.

Big Data bezeichnet primär die Verarbeitung von großen, komplexen und sich schnell ändernden Datenmengen. Unternehmen erhoffen sich von der Analyse von Big Data Möglichkeiten zur Erlangung von Wettbewerbsvorteilen, zur Generierung von Einsparungspotentialen und zur Entwicklung neuer Geschäftsfelder. Die Möglichkeiten der Auswertungen liegen nicht nur in der Vorausschau von Vorgängen wie etwa der „vorausschauenden Wartung“ (predictive maintainance). Die Anwendungen von Big Data werden das Entstehen neuer Produkte, neuer Dienstleistungen und neuer Beschäftigung maßgeblich beeinflussen. Sie werden bestehende Arbeitsmilieus grundlegend verändern.

Jivka Ovtcharova erläuterte zum einen, dass die Datenmengen in Wirtschaft und Gesellschaft in naher Zukunft drastisch ansteigen werden und dass für deren sinnvolle Auswertungen kluge Lösungen mit Hilfe von Big Data-Anwendungen vonnöten sind. Als Beispiel nannte die Referentin die Datenmenge, die ein Inlandsflug einer Boeing 747 hervorbringt: 240 Terabyte. Voraussichtlich werden bis zum Jahr 2020 fünf Milliarden Menschen zwanzig Milliarden Geräte nutzen. Bis zum Jahr 2025 wird das weltweite Datenvolumen auf 163 Zettabyte zuwachsen. Eine Zahl mit 21 Nullen, die für den Menschen unvorstellbar ist.

Im Zentrum ihres Vortrages stand ein Szenario, das von drei Perspektiven ausging: Zur bisherigen physisch-materiellen Welt hat sich die digital-immaterielle Welt hinzuentwickelt. Letztlich entscheidend sei aber die Erfahrung mit der „mentalen Welt“ (Ovtcharova). Diese umfasse den Umgang des Menschen mit dieser Veränderung. Es gehe um die kognitiven Fähigkeiten sowie um das Erfahren und Erleben: „Phantasie ist wichtiger als Wissen.“ Menschliche Wahrnehmung und emotionale Bindung seien essentiell: „Menschen haben ein Bauchgefühl, Rechner können das nicht.“ Die Informatikerin plädierte für ein menschenbezogenes Vorgehen.

Zugleich forderte sie mehr Offenheit, um mit diesem großen Wandel souverän umgehen zu können: „Probleme werden nicht mit der alten Denkweise gelöst.“ Big Data-Anwendungen seien vor allem eine gesellschaftliche Herausforderung. Man müsse sich verstärkt den Gestaltungen von virtuellen Realitäten, Echtzeitfähigkeiten und Algorithmen widmen. Jivka Ovtcharova ermutigte die Frauen und Männer aus den Betriebsräten, sich diesen Themen zu öffnen.

Als mögliche operative Umsetzung von Frau Ovtcharovas Appell präsentierte der Leiter des Forum Soziale Technikgestaltung im Anschluss vierzehn Handlungsempfehlungen für Betriebsräte („Big Data und die Auswirkungen auf die Arbeitswelt – Handlungsempfehlungen aus dem Forum Soziale Technikgestaltung“) (schroeter@talheimer.de).

 

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Was bedeutet „internes Crowdsourcing“?

Posted on April 21, 2018 by Welf Schroeter

Seit längerem gibt es eine ausführliche Gestaltungsdebatte über das sogenannte „externe Crowdsourcing“. Darunter ist vorwiegend zu verstehen, dass Arbeitsinhalte in großen und kleinen Häppchen aus Unternehmen über elektronische Plattformen an sich bewerbende Soloselbstständige – auch Freelancer, Freie, Clickworker, Crowdworker genannt – nach draußen vergeben und verteilt werden. Die Bezahlung erfolgt pro Einzelauftrag. Für Sozialabgaben, Netzzugang, Technik, Gesundheit, Qualifizierung sind die Bewerber/innen selbst verantwortlich. Diese neue Arbeitswelt pendelt zwischen elektronischem prekärem Tagelöhnertum am Rande wettbewerblicher Plattformen und besser bezahlten qualifizierten Fachkräften, die ihre Arbeitskraft und Kompetenz teurer verkaufen können. Kern der Prozesse ist das Faktum, dass die so arbeitenden Menschen weder zum Betrieb noch zum Geltungsbereich der Mitbestimmung gehören.

Parallel dazu entfaltet sich derzeit – vor allem zunächst in großen Betrieben – ein neues Phänomen, das sich „internes Crowdsourcing“ nennt. Hierbei sollen Arbeitsprozesse innerhalb des Unternehmens über eine elektronische Plattform neu organisierbar werden. Alle Beteiligten gehören zum Unternehmen und alle Neuordnungen unterliegen in der Regel der Mitbestimmung des Betriebsrates. Mit diesem „internen Crowdsourcing“ wird derzeit in mehreren größeren Betrieben experimentiert.

„Internes Crowdsourcing“ erscheint an manchen Stellen zunächst als Fortführung des alten „Vorschlagswesens“ oder des internen Innovationsmanagements. Dabei sollen auf freiwilliger Basis neue innovative Ideen der Menge der Beschäftigten (crowd) per Plattform abgeschöpft (sourcing) werden. Bei guter mitbestimmter Organisation kann dieses freiwillige kreative Verfahren zu Verbesserungen, zu neuen Produkten und Dienstleistungen beitragen.

Zugleich kann dieser Weg in neue Plattformarbeitswelten auch zu einem verpflichtenden auftragsbezogenen Innovationsprozess führen. Per Direktionsrecht könnten Beschäftigte zu auftragsbezogenem „internen Crowdsourcing“ gedrängt werden. Man stelle sich einen Kundenauftrag vor, der zwar das Ziel anvisiert, aber den technischen Umsetzungsweg offen lässt. Flexible agile Teams sollen dann innerhalb des Unternehmens Wissen abschöpfen, um ergebnisorientiert neue Lösungen zu ermöglichen. Damit wäre „internes Crowdsourcing“ nicht mehr freiwillig und kreativ, sondern angeordnet und zeitlich orientiert.

Das „interne Crowdsourcing“ hat mehrere Gesichter. Sowohl die freiwillige Variante wie die verpflichtende Vorgehensweise sollten über mitbestimmte Betriebsvereinbarungen (BV) geregelt werden. Gut ausgehandelte BVs können mit Hilfe des „internen Crowdsourcing“ (IC) neue Bausteine hin zu einer möglichen Humanisierung der Arbeitswelten liefern. Ungeregelte „IC“-Einführungen öffnen die Tür zu einer neuen Runde der Flexibilisierung von Arbeitsorganisationen.

 

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