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Autor: Welf Schroeter

Mitbestimmte Algorithmen

Posted on September 20, 2017 by Welf Schroeter

Noch finden in den meisten Unternehmen technologische Veränderungen statt, bei denen Technikbasislösungen, die es schon lange gibt, nun erst im Betrieb eingeführt werden. Man kann zu Recht von einer „nachholenden Digitalisierung“ sprechen. Dazu gehören mobile Endgeräte, „intelligente“ Kleidung, „intelligente“ Brillen sowie wesentliche Teile des „Internets der Dinge“. Eine neue Qualität der digitalen Transformation entfaltet sich dort, wo solche Technik verwendet wird, die den Menschen nicht nur physisch entlastet, sondern ihm zugleich kognitive Prozesse samt Entscheidungen abnehmen will.

Wer sogenannte „Autonome Software-Systeme“ (ASS) gestalten will, trifft auf einen besonderen Umstand, dass nämlich bestimmte ASS nach ihrem Start nicht mehr gestaltbar sind. Es muss vorher geschehen. Betriebsräte sind gefordert, auf ASS im Rahmen einer „vorausschauenden Arbeitsgestaltung“, eines „vorausschauenden Arbeitsschutzes“ und einer vorausschauenden Prävention so einzuwirken, dass bestimmte nachteilige Folgen für den Menschen nicht entstehen.

Die laufende Diskussion zeigt, dass der soziale Gestaltungsprozess somit bereits am und im Algorithmus ansetzen muss. Es beginnt ein Gestaltungsdiskurs über „mitbestimmte Algorithmen“. Dies würde bedeuten, dass soziale Anforderungen von der Beschäftigtenseite artikuliert werden und diese über einen IT-gestützten Spezifikationsprozess im Algorithmus hinterlegt werden, bevor die ASS „ihre Arbeit aufnimmt“.

Eine erste Kernforderung aus Beschäftigtensicht lautet daher ganz logisch: Kein ASS darf das Potenzial haben, im Rahmen seines „Lernens“ den eigenen Ausgangsalgorithmus zu verändern. Wenn ein Algorithmus sich selbst zur Eigenveränderung ermächtigen könnte, wäre eine soziale Gestaltung aushebelbar.

 

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Unternehmensinterne Crowd-Plattformen entstehen

Posted on August 21, 2017 by Welf Schroeter

In der jüngsten Zeit haben sich Gewerkschaften immer mehr mit dem Thema „Crowdworking“ befasst. Darunter ist im Kern zu verstehen, dass Arbeitsaufgaben in kleinere Portionen zerlegt und über elektronische Plattformen offen an Freelancer und Soloselbstständige außerhalb des Betriebes gegen zumeist allzu niedrige Bezahlung vergeben werden. Dazu wird in den Gewerkschaften eine Debatte über soziale Standards für Freie geführt.

Parallel nimmt eine andere Variante des „Crowdworking“ zu: Die Etablierung von elektronischen Crowd-Plattformen innerhalb (!) von Unternehmen. Diese Form der Aufgabenverteilung wendet sich nur an die im Unternehmen regulär Beschäftigten. Dabei gelten soziale Standards, das Betriebsverfassungsgesetz und die Mitbestimmung des Betriebsrates. Bei internem „Crowdworking“ steht nicht die Parole „Billig-Billig“ im Vordergrund. Hier geht es um neue Methoden flexibler Arbeitsorganisation. Internes „Crowdworking“ ist ein Organisationsmodell.

Wer diese neue Organisation anstrebt, wird schnell mit dem Begriff „agiles Arbeiten“ konfrontiert. Dezentrales, selbstorganisiertes Arbeiten in einer Art teilautomoner Auftragsabwicklung wird bei guter Flankierung durch den Betriebsrat von Beschäftigten in der Regel als Verbesserung begrüßt. Wenn jedoch mangels Führungskompetenz der Geschäftsleitung teilautonome Teams überlastet und gestresst werden, verdreht sich der Vorteil in ein belastendes Gegenteil. Auf die Gestaltung durch den Betriebsrat kommt es deshalb in hohem Maße an.

 

Posted in Allgemein | Tagged Agiles Arbeiten Betriebsrat crowdworking Führung Mitbestimmung Organisation Stress teilautonom Überlastung | Leave a comment

Schwäbisches Prinzip Hoffnung

Posted on Juli 8, 2017 by Welf Schroeter

A Gschichd, wo koi Innovazioh in dr Hoimed meh isch, isch scho arg.

Grad hen se dr‘vo gschwätzed vo dära glaud, dr’Oddo ond s’Luisle.

Dr‘Oddo: Dr Aafang von dära Innovazioh isch, wemmr said: Do hot no koinr nix gmached.

S‘Luisle: S‘End von ällra Innovazioh isch abr scho au, wemmr älleweil nix duad.

Dr‘Oddo: Dees isch so, wia wenn do koinr koi gar koi Hofferei me hät. Des hot dr alt Bloch in Diebinga gsaid. Mr sotts halt abr zeama amol brobiera ond mache.

S‘Luisle: So ischs no au wiadr. Guck, där wo etzed hot ge schaffa ganga wella, isch no grad scho au nemme do. Oddr? Där isch wiadr drhoim, alloi. Nix hotr ofanga kenna. Sai glaud mit dära eidendidi isch weg. Verzoga. – S’isch halt nemme dees. Mit ohne nix got halt au nix.

Dr‘Oddo: So däd mr abr koi gar koi Hoimed fir dia Innovazioh in sälra glaud me kriaga. So et! – Hosch mr etzed mol so a Äpps‘le fir des Eipäd‘le odr ganga mr au hoim?

S‘Luisle: Noi, mr bleibed ond etzed fanga mr aa. Was hosch gsaid ischs Naikommewörtle? Innovazioh-viere-null? Odr et.

 

(Wer hierfür eine Dialektübersetzung möchte, öffne den Kommentar.)

Posted in Allgemein | Tagged App Bloch Heimat Hoffnung Innovation | 1 Comment

Kann ein autonomes Software-System ein drittes Rechtssubjekt in der Mitbestimmung darstellen?

Posted on Juni 17, 2017 by Welf Schroeter

Schon seit vielen Jahr quälen sich Fachleute aus Technik und Recht mit der Frage, ob ein Roboter, ein selbstfahrendes Auto oder ein Software-System im gerichtlichen Sinne ein Rechtssubjekt sein kann. Das bisherige Rechtsdenken gibt auf diese Frage nur zum Teil ausreichende Antworten. Im Zentrum steht stets die Suche nach der Zuordnung: Wer ist für einen Vorgang verantwortlich? Ist es der beauftragende Veranlasser der Technik oder die Technik selbst? Was passiert aber, wenn diese Zuordnung nicht eindeutig zu treffen ist, weil sich das technische System durch seine „Selbstlern“-Fähigkeit in Echtzeitschritten ständig verändert?

Der „Sachverständigenrat für Verbraucherfragen beim Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz“ hat im Dezember 2016 in seinem Gutachten „Verbraucherrecht 2.0 – Verbraucher in der digitalen Welt“ das Dilemma benannt: „Schwieriger wird es bei der rechtlichen Beurteilung von selbst-lernenden Algorithmen. Hier geht es letztendlich um die Frage, wie sich künstliche Intelligenz (KI) auf das Rechtssystem auswirkt, ob die Zuordnung des Agenten zum Prinzipal durchbrochen wird, ob der Software-Agent selbst zum autonom handelnden Rechtssubjekt wird oder der Prinzipal, der den selbst-lernenden Algorithmus konfiguriert hat, der Letztverantwortliche bleibt. Mit anderen Worten: wer ist der Prinzipal und wer ist der Agent?“.

Am Horizont der Debatte ist eine Erweiterung der Rechtslage erkennbar. Es ist zu erwarten, dass das Zivilrecht eine qualitative Korrektur in dem Sinne erfährt, dass es neben der „natürlichen Person“ (Bürgerin, Bürger) und der „juristischen Person“ (Unternehmen, Verein, Verband, etc.) auch eine „elektronische Person“ (autonome Systeme) geben wird. Doch wie soll diese definiert werden, wenn „autonome Software-Systeme“ (ASS) als „selbstlernende“ Einheiten sich nach ihrem Start unaufhörlich wandeln und potenziell ihren eigenen Algorithmus umbauen?

Ein unkonventioneller Blick in die Zukunft könnte auch noch eine andere Herausforderung formulieren: Was könnte eine „elektronische Person“ im Prozess der Mitbestimmung bedeuten? Angenommen ein ASS würde als „elektronische Person“ juristisch anerkannt, träte es dann im innerbetrieblichen Mitbestimmungsprozess neben der Unternehmensleitung und dem Betriebsrat als ein dritter „Partner“ an den Verhandlungstisch? Müsste eine „elektronische Person“ im Hinblick auf die Auswirkungen von „autonomen Software-Systemen“ in der betriebsinternen oder betriebsübergreifenden Wertschöpfungskette auch im Betriebsverfassungsgesetz verankert werden? Der Gedanke mag manchen schaudern lassen. Doch ist er nicht in sich logisch und konsequent? Was würde vorausschauende soziale Technikgestaltung in diesem Zusammenhang erfordern?

Posted in Allgemein | Tagged Autonome Software-Systeme Betriebsrat Betriebsverfassungsgesetz elektronische Person Künstliche Intelligenz Mitbestimmung Prinzipal Software-Agent Soziale Technikgestaltung | Leave a comment

Prävention 4.0: Vorausschauende Arbeitsgestaltung und vorausschauender Arbeitsschutz unabdingbar

Posted on Juni 10, 2017 by Welf Schroeter

Das Bundesforschungsministerium fördert mit Bundesmitteln das Projekt „Prävention 4.0“. Das Vorhaben „verfolgt das Ziel, konkrete Handlungsempfehlungen und Leitlinien für eine präventive Arbeitsgestaltung in der Arbeitswelt 4.0 zu entwickeln, damit die Akteure in den Betrieben die Potenziale der betrieblichen Prävention in der digitalisierten Arbeitswelt wirkungsvoll nutzen können. Um die Potenziale von CPS zu nutzen und die Arbeitsbedingungen im Zuge der Integration von CPS in Arbeitsprozesse gesundheitsgerecht und produktiv gestalten zu können, müssen alle Akteure in den Unternehmen sowie die arbeitenden Menschen außerhalb der Betriebe und die Präventionsdienstleister sensibilisiert und handlungsfähig gemacht werden“ (www.praevention40.de).

Die ersten Ergebnisse legen den Entscheidungsträger/innen in den Geschäftsleitungen und in den Betriebsräten eine grundlegende Ergänzung ihres betrieblichen Handelns nahe. Die Recherchen, Untersuchungen, Expertengespräche und Workshops lassen unzweifelhaft erkennen, dass es für den Übergang zu tatsächlichen 4.0-Arbeitswelten auf der Basis der Anwendung „autonomer Software-Systeme“ einer kombinierten Strategie aus „vorausschauender Arbeitsgestaltung“ und „vorausschauendem Arbeits- und Gesundheitsschutzes“ bedarf.

Ausgangspunkt dieser Darlegung ist der Blick auf den jetzigen Status der „selbst lernenden“, „selbst denkenden“ und „selbst entscheidenden“ „autonomen Software-Systeme“(ASS): Diese sind – nach derzeitigem technischen Stand – nach ihrem Start nicht mehr gestaltbar. Technische, soziale und gesundheitliche Standards müssen somit vor der Nutzung der ASS bereits in der Software verankert werden.
Betriebsräte wie Geschäftsleitungen müssen vorausschauend analysieren, welche Wirkungen der ASS vermieden werden sollen bzw. müssen. Diese vorausschauend wahrgenommenen Interessen können dann ausgehandelt, vereinbart, spezifiziert und vor dem Start der ASS implementiert werden.

Auf diese neue zusätzliche Handlungsweise sind Betriebsräte bislang kaum vorbereitet. Sie benötigen zusätzliche Kompetenzen und Beratungsleistungen. Die Betriebsräte werden dabei mit einer stark zunehmenden Abstraktion und Komplexität der Abläufe konfrontiert.

Eine der zentralen Zielsetzungen des Projektes „Prävention 4.0“ besteht in der Erarbeitung und Bereitstellung wesentlicher Handlungsmöglichkeiten einer präventiven Arbeitsgestaltung für alle betrieblichen Akteure.

Das Forum Soziale Technikgestaltung, das zu den Partnern des BMBF-Vorhabens „Prävention 4.0“ gehört, startete das Projekt „BABSSY“ („BetriebsratsArbeit auf Basis autonomer Software-Systeme“), um den Kompetenzaufbau unter Betriebsräten und Beschäftigten zu unterstützen.

Posted in Allgemein | Tagged Abstraktion Autonome Software-Systeme BABSSY Betriebsrat CPS Forum Soziale Technikgestaltung Komplexität Prävention 4.0 Vorausschauende Arbeitsgestaltung Vorausschauender Arbeitsschutz | Leave a comment

Schutz der Privatheit bedeutet Schutz der Demokratie

Posted on Juni 6, 2017 by Welf Schroeter

Wer kennt sie nicht die eifrigen Verführungen zum bereitwilligen Übermitteln persönlicher Daten. Da wird die persönliche Gesundheit mit Schritt- oder Pulszählern „optimiert“, Herzfrequenzen und Insulinangaben „gepostet“, familiäre Bilder und Informationen in Social Media-Plattformen zugänglich gemacht. Per Handy-GPS lassen sich Bewegungsbilder erstellen. Mit dem Zusammenführen von Links und „Likes“ werden Beziehungs- und Bekanntschaftslinien transparent. Im Supermarkt lässt das Pay back-Modell Kundenverhalten und Kundenprofile zu wertvollen Zielgruppenidentifikationen erwachsen.

Die Liste lässt sich fortsetzen, denn das „Lifelogging“ – das Vermessen von Alltags- und Lebensverhalten – wird um das betriebliche „Worklogging“ (Schröter) ergänzt. Neben direkten Mitarbeiterdaten und Profilen entfalten sich Profile aus indirekten Daten (Armbänder von Beschäftigten zeigen Raumwechsel, Geschwindigkeiten, Raucherpausen, Leistungsvermögen, undundund). Sie erlauben unsichtbare Rankings.

Wenn nun arbeitsweltbezogene Daten mit Freizeit- und Gesundheits-, Mobilitäts- und Konsumdaten verschmelzen, werden im aggregierten Profil immer mehr die Trennungen von Arbeit und Freizeit, von Beruf und Privatheit aufgehoben. Diese Tendenzen erfordern nicht nur einen verbesserten Arbeitnehmerdatenschutz sowie einen bürgerbezogenen „Identitätsschutz“ (Schröter). Noch ein weiterer Aspekt gewinnt an Relevanz:

Es ist dem Philosophen Jürgen Habermas hoch anzurechnen, dass er die Bedeutung des Schutzes der Privatheit für die Demokratie hervorgehoben hat. Zu Recht unterstreicht er, dass die verfassungsrechtlich gesicherte Privatheit von Bürgerinnen und Bürgern einen wichtigen Baustein im Fundament der Demokratie darstellt. Wenn durch digitale Vernetzungen faktisch die Privatheit beeinträchtigt wird bzw. werden kann, besteht die Gefahr, dass die demokratische Gesellschaft Schaden nimmt.

Eine soziale Gestaltung von 4.0-Arbeitswelten sollte den Schutz der Privatheit im Blick behalten.

Posted in Allgemein | Tagged Arbeitnehmerdatenschutz Datenschutz Demokratie Habermas Identitätsschutz Lifelogging Profilbildung Ranking Schutz der Privatheit Worklogging | Leave a comment

Der Boléro der Arbeitswelt

Posted on Juni 1, 2017 by Welf Schroeter

Wer kennt es nicht, das beeindruckende Orchesterwerk des französischen Komponisten Maurice Ravel. Er schuf im Jahr 1928 jenen langen „Boléro“ als Balettstück, der leise und unmerklich beginnt, sich zunehmend ins Wahrnehmbare steigert und in einem unüberhörbaren Finale gipfelt. Ein solcher „Boléro“ bewegt sich gerade auf die Arbeitswelt zu.

Noch sind wir mit den Herausforderungen und Chancen der „nachholenden Digitalisierung“ (Schröter) befasst. Betriebsräte, Vertrauensleute und Beschäftigte betten mit Hilfe kluger Arbeitsorganisationsmodelle vorhandene informationstechnische Werkzeuge in den Arbeitsalltag ein. Mobile Endgeräte, „kluge“ Kleidungsstücke (wearables), „kluge“ Brillen (glasses) und vieles mehr werden über Betriebsvereinbarungen zu Assistenztechniken für den Menschen. Mehr als drei Viertel aller derzeitigen Technikeinführungen nutzen technische Innovationen, die schon zehn oder mehr Jahre auf dem Markt sind. In den Betrieben werden sie als neu empfunden und als neu im Sinne von „4.0-Anwendungen“ dargestellt.

Doch unter dem Gesichtspunkt der Technikentwicklung handelt es sich zumeist um IT-Konstrukte, die mit hohem Förderaufwand aus Steuergeldern entwickelt wurden und dann aber in kein betriebliches Geschäftsmodell einflossen. Ein Beispiel sind die vom Bund einst maßgeblich gesponserten „Softwareagenten“, die vor mehr als zehn Jahren als Assistenz- und Delegationstechniken das Licht der FuE-Welt erblickten. Heute verbergen sie sich hinter den cyber-physischen Systemen als vermeintlich allerneuester Innovationsschritt.

Die „nachholende Digitalisierung“ bringt vor allem jene IT-Technik in die Geschäftsmodelle, die in den zurückliegenden Jahren wegen zu hoher Einführungsaufwände und zu geringen Kostenvorteilen auf die lange Bank geschoben wurden. Ein zugegebenermaßen wirkungsvolles Marketing („Industrie 4.0“) bringt unzureichend genutzte technische Innovationen in das Blickfeld der Entscheidungsträger und in die Shops. Erforderlich sind zusätzliche Anpassungs- und Kompatibilitätsspezifikationen.

Doch es wäre ein grober Fehler, würde man das mediale Transportgut „Vier-Null“ nur als oberflächliches Marketing abtun. Hinter dem lauten Messe- und Vertriebslärm der Verkäufer von in der Regel tradierter Ware beginnt eine andere Melodie. Es ist die Digitalisierung hinter der Digitalisierung, die unsere Aufmerksamkeit auf sich ziehen muss. Wir dürfen die notwendige Vorspeise des digitalen Menüs nicht mit seinem Hauptgang verwechseln. Es ist ein „Boléro“ des Wandels, der leise beginnt und noch schwer hörbar ist, sich aber verstärkt und große Chancen hat, die Bühne komplett für sich zu gewinnen.

Zu reden ist von jenen „autonomen Software-Systemen“ (ASS), die in der Sprache der IT-Szene selbst lernen, selbst entscheiden, sich selbst verändern und selbst rechtsverbindliche Transaktionen in Echtzeit hinter dem Rücken des Menschen veranlassen. Ihre Nutzung befindet sich noch in der Experimentierphase. Sie können noch nicht „besichtigt“ werden. Sie kommen noch nicht in den Schaufenstern der Messen vor. In den Experimenten finden wir erste kurze Anwendungsketten, eher noch Testsimulationen. Diese Sicht gilt, wenn man vom Blickwinkel betriebsübergreifender horizontaler Wertschöpfungsketten ausgeht. Betrachtet man die betriebsinternen vertikalen Wertschöpfungsketten, so sind dort schon größere Fortschritte im Feld der Insellösungen zu erkennen.

Doch der „Boléro“ der „autonomen Software-Systeme“ hat begonnen. Erst wenige nehmen die noch zurückhaltende Melodie wahr. Wenn der Takt dieser Systeme die kleinen und großen Bühnen ergriffen hat, wird der Zeitdruck für die soziale Gestaltung des Wandels immens. Jene, die den „Boléro“ der sich in diesem Sinne wandelnden Arbeitswelt schon hören durften, sollten sich rasch zusammenfinden, um zum frühest möglichen Zeitpunkt gestalterisch vorausschauend im Sinne des arbeitenden Menschen einzugreifen. Wir sollten diese Art von „Boléro“ nicht nur als Ballettangebot betanzen, sondern bei seiner Aufführung sowohl in den Rhythmus wie auch in die Regie eingreifen. Der Takt ist das Geheimnis. Wer gibt ihn vor? Wer ist wessen Assistent?

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Ein Denken in digitalen und virtuellen Zusammenhängen ist notwendig

Posted on Mai 28, 2017 by Welf Schroeter

In den zurückliegenden zwanzig Jahren der Digitalisierung und Virtualisierung der Arbeitswelten waren Betriebsräte, Vertrauensleute, Personalräte und Gewerkschaften in der Regel davon ausgegangen, dass die Ansätze zur sozialen Gestaltung der Arbeit vor allem den betrieblichen Organisationsabläufen folgten. Das Hervorbringen materieller Produkte sowie die Bereitstellung von Dienstleistungen verstärkten ein Denken von betriebsrätlichem Handeln, das vor allem die Beziehungen von Mensch zu Mensch und die Mensch-Maschine-Relation betonte. Diesen beiden Ebenen galten vordringlich die Interventionen zugunsten einer weiteren Humanisierung der Arbeitswelt.

Mit der enormen Zunahme der Quantitäten von Software, Hardware, Plattformen und Netzen sowie weiteren Einflussfaktoren ist eine neue zusätzliche Qualität entstanden, die ein erweitertes Handeln erfordert. In dem Maße, wie mehr und mehr Arbeitsinhalte und Organisationsbedingungen im virtuellen Raum verankert sind, verschieben sich Räume und die Möglichkeiten sozialer Gestaltung dorthin.

Neben das Denken in Organisationszusammenhängen, in Mensch-zu-Mensch-Beziehungen sowie Mensch-Maschine-Verknüpfungen tritt nun notwendigerweise ein Denken in digitalen und virtuellen Zusammenhängen sowie in Netzinfrastrukturen. Dieser Denkansatz gewann und gewinnt rasant an Gewicht. Es ist deutlich zu erkennen, dass das Verstehen einer 4.0-Arbeitswelt auf der Basis „autonomer Software-Systeme“ (ASS) eher dann gelingt, wenn gewerkschaftliches Handeln vom Denken in digitalen und virtuellen Handlungsräumen (Transaktionen) geprägt wird. Mit anderen Worten: Es genügt nicht, von außen auf bzw. in die virtuellen Räume zu blicken. Es gilt nun vermehrt, aus dem Inneren der virtuellen Transaktionsräume den Wandel des Virtuellen zu verfolgen.

Ist es für uns vorstellbar, dass die Zukunft der Arbeit nicht mit dem Netz, nicht entlang des Netzes sondern vor allem im Netz entschieden wird? Wenn diese Annahme zutrifft, müssten Gewerkschaften ihre Kompetenz und Gestaltungskraft im Netz weiter ausbauen. Damit wären nicht Websites gemeint sondern fokussierte soziale Transaktionskompetenzen im Umfeld von ASS.

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Kontrovers: „Altes“ und „neues“ Wissen?

Posted on Mai 27, 2017 by Welf Schroeter

Im Hinblick auf die notwendige Gestaltung von „Arbeit 4.0“ zeigen sich in den gewerkschaftlichen Diskussionen und Diskursen zunehmende Ungleichzeitigkeiten von Erfahrungen und Wissen. So manch kompetenter Kollege, der schon die Kontroversen um die Einführung von Gruppenarbeit und die Debatte um die Implementierung von Steuerungssoftware im Werkzeugmaschinenbau Ende der achtziger und in den neunziger Jahren leidenschaftlich mitgestaltete, steht der Wirkmächtigkeit „autonomer Software-Systeme“ (ASS) eher zurückhaltend gegenüber.

Das mühsam errungene Technikleitbild einer „menschenzentrierten“ Gestaltung von damals wirkt beim ersten Hinsehen mit den schrittweise beginnenden Realitäten von ASS-Anwendungen unverträglich. „Selbst lernende“ Software erscheint so als vermeintlich diametraler Gegensatz zur „menschenzentrierten Technikgestaltung“.

Doch die beiden Perspektiven sind durchaus positiv und synergetisch verbindbar. Wenn es in der aktuellen Debatte um die tatsächlichen 4.0-Arbeitswelten mit ASS-Nutzungen gelingen würde, die Frage („Wer ist im Verhältnis von Mensch und ASS wessen Assistent?“) im Sinne des Menschen zu beantworten und die Rolle von ASS auf Assistenzfunktionen grundsätzlich auszurichten, gingen beide Perspektiven produktiv zusammen.

Deshalb sollte die aufgebrochene Kontroverse zwischen vermeintlich „altem“ und „neuem“ Wissen kreativ weitergeführt werden. Es lohnt sich.

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Die zwei Gesichter der agilen Scrum-Methode

Posted on Mai 26, 2017 by Welf Schroeter

Seit mehr als eineinhalb Jahrzehnten wandert ein neues Modell der Arbeitszeitorganisation durch die Entwicklerabteilungen der großen und mittelständischen IT-Unternehmen. Entwicklerteams sollen selbstverantwortlich handeln, sollen sich selbst organisieren, sollen hierarchiefreie hohe Qualität auf kurzen Wegen erbringen. Das Zauberwort heißt „Agilität“. Seit dem „Agile Manifesto“ des Jahres 2001 (http://agilemanifesto.org/iso/de/manifesto.html) entfaltet sich dieses Prinzip in verschiedenen Erscheinungsformen und Methoden. Eine davon nennt sich „Scrum“. Eine schlanke Organisation für schnelle gute Arbeit, könnte man meinen.

Doch Scrum hat mindestens zwei Gesichter. Auf der einen Seite verspricht Scrum die Aufwertung und Wertschätzung der Team-Idee. Scrum-Teams handeln methodisch ähnlich wie teilautonome Gruppen in der Fertigung. Sie agieren horizontal, ergebnisorientiert und möglichst zeitautonom. Im Idealfall würde nicht das Management die Vorgaben („Sprints“) machen sondern das Team für sich selbst. Moderierend wird ein/e vorübergehend gewählte/r Scrum-Master/in aktiv. Wer einmal in einem Scrum-Team war, betrachtet die Methode als Schritt in die richtige Richtung. Ein solches Team will dies auch dem Betriebsrat beibringen.

Doch das Prinzip „Scrum“ krankt immer wieder an einer unzureichenden und einseitigen Umsetzung. Die vom Team angestrebte höhere Arbeitszufriedenheit wird verfehlt, wenn die Zielperspektiven der Scrum-Umsetzung falsch gewählt werden. Gelingt es Team und Betriebsrat, die Realisierung an den Begriffen Stärkung von Qualität und Kreativität sowie an nachhaltigen Arbeitsformen auszurichten, hat Scrum eine gute Chance, dem Unternehmen samt Beschäftigten positiv dienlich zu sein.

Wird der agilen Methode aber einseitig ein purer Effizienzgedanke mit kurzen Zeitrhythmen unterlegt, kehren sich die Vorteile um. Die Belastungen überwiegen bei weitem die Entlastungen. Stresssymptome, psychische Belastungen, Konzentrations- und Schlafprobleme verringern die von der Geschäftsleitung erhofften Produktivitätsgewinne.

Die Daily Scrum-Meetings führen die Teammitglieder in eine weitreichende Transparenz der Teamleistungen und des individuellen Leistungsvermögens. In der Praxis zeigt sich jedoch, dass die radikale Transparenz nicht mit einem Anwachsen des Vertrauens in die Führungskompetenz der Unternehmensleitung verbunden ist. Im Gegenteil: Unzureichende Scrum-Zielsetzungen erzeugen einen Vertrauensschwund. Hinzu kommt die Praxiserfahrung, dass nicht das Team die Arbeitsmenge und die Geschwindigkeit vorgibt, sondern Management und Kunden. Der Zeitdruck nimmt zu. Scrum verkehrt sich in ein rein Takt gebendes System. Wenn einzelne Personen in mehreren Scrum-Teams arbeiten oder wenn verschiedene Scrum-Teams auf Grund von Auftragsinhalten miteinander verschränkt sind, sinkt die Zeitautonomie rapide.

Die Arbeit verliert so ihren ganzheitlichen Charakter. Gestaltungsspielräume und Zeitsouveränitäten schwinden. Teams empfinden sich vermehrt als eine Art Fließbandarbeiter der IT-Entwicklung. Im Zentrum steht nicht mehr der Mensch sondern der Takt.

Die Praxiserfahrungen aus unterschiedlichen Unternehmen zeigen, dass eine gute Scrum-Umsetzung zumeist an zwei Herausforderungen scheitert: Wenn, erstens, die Rolle der Führung keine Führung ist, sondern nur kurzatmige Leitung, dann verringert sich die Entscheidungsautonomie der Teams erheblich. Wenn, zweitens, Scrum nicht auf der grundsätzlichen Zeitautonomie der Teams basiert, wandelt sich die agile Methode zu einem Faktor der inneren Instabilität. Scrum wird so nicht nachhaltig.

Vor diesem Hintergrund kommt einem Betriebsrat bei der Einführung von Scrum eine zentrale Rolle zu. Er muss qualifizierte Zielbestimmungen durchsetzen und die Bedingungen der Arbeit klären. Erforderlich ist eine Betriebsvereinbarung die unter anderem den Paragrafen 111 des Betriebsverfassungsgesetzes (Betriebsänderung: Einführung neuer Arbeitsmethoden) sowie Paragraf 5 des Arbeitsschutzgesetzes (Beurteilung der Arbeitsbedingungen) aufgreifen sollte. Betriebsräte sollten sich vorab schulen lassen. Die Methode Scrum benötigt starke Betriebsräte, die sozial gestalten und die Chancen der Agilität vor möglichen Belastungen schützen. Die Lösung der Belastungsproblematik wird zum Schlüsselkriterium für eine gute Scrum-Umsetzung. – Übrigens: Manchmal heiß Scrum auch „SWARM“.

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