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Autor: Welf Schroeter

Neu denken heißt interdisziplinär denken

Posted on April 4, 2018 by Welf Schroeter

Die zahlreichen Veranstaltungen zum Thema „Wirtschaft 4.0“, „Industrie 4.0“ oder „Arbeit 4.0“ zeigen in den meisten Fällen eine nicht unerwartete Gemeinsamkeit: Es ist das technikorientierte und oft technikzentrierte Denken. Mehr als dreißig Jahre Technikfolgenforschung und Technikfolgenabschätzung haben dagegen gezeigt, dass es in der Arbeits- und Wirtschaftswelt nichts gibt, das nur aus einem einzigen Blickwinkel heraus erklärbar ist. Diesem monokausalen Denken sollte ein Denken in Ganzheitlichkeit gegenüber gestellt werden. Auch viele gewerkschaftliche Diskurse stellen sich in diesem Sinne als noch zu eng angelegt dar.

Das Bedürfnis von Kolleginnen und Kollegen, etwas konkret Fassbares, etwas sinnlich Greifbares im Zusammenhang mit der digitalen Transformation geschildert zu bekommen, verleitet Vortragende zu einer allzu schnellen Flucht in die Technik. Technikzentriertes Denken aber ist altes Denken. Nicht die Technik stellt den Faktor von Innovationen dar, sondern die nichttechnischen Einflussgrößen entscheiden über Erfolg oder Misserfolg von Technikimplementierungen in Wirtschaft und Arbeitswelt.

Wer neu denken möchte, muss sich öffnen hin zu weiteren Aspekten und Gesichtspunkten des Wandels. Interessengeleitete Technikgestaltung benötigt die Blicke auf soziale Standards, auf Sozialpsychologie, auf Soziologie, auf Bildungswissenschaften, auf Arbeitsmedizin, auf Ethik, auf Gleichberechtigung, auf Demokratie und auf Philosophie. Wer nur über Technik reden kann, hat die Dimension des Wandels nicht verstanden.

Vor diesem Hintergrund ist die jüngste Rede des französischen Präsidenten Emmanuel Macron bemerkenswert. In seinem Statement zur französischen Strategie der verstärkten Entwicklung und Anwendung von „Künstlicher Intelligenz“ (KI) fordert er eine neue Perspektive für den KI-Aufbau. Macron will den interdisziplinären Ansatz als Basis der KI-Entwicklung unter aktiver Einbeziehung von Mathematik, Sozialwissenschaften, Technikwissenschaften und Philosophie.

In seinem Interview mit der Zeitschrift WIRED vom 31. März 2018 erläuterte er: „I want my country to be the place where this new perspective on AI is built, on the basis of interdisciplinarity: this means crossing maths, social sciences, technology, and philosophy. That’s absolutely critical. Because at one point in time, if you don’t frame these innovations from the start, a worst-case scenario will force you to deal with this debate down the line.“ Macron spricht sich für eine ethische und philosophische Gestaltung der KI-Entwicklung aus. D’accord!

Sascha Lobo hat in SPIEGEL Online Recht, wenn er von der Bundesregierung erwartet, sie möge sich an Macron in diesem Punkt ein Beispiel nehmen. Doch auch das baden-württembergische Projekt des „Cyber Valley“ zur KI-Forschung benötigt dringend zumindest eine Macron‘sche Interdisziplinarität.

 

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Blockchain (1): Was ist das denn?

Posted on März 1, 2018 by Welf Schroeter

Wer sich mit der digitalen Transformation von Wirtschaft und Arbeitswelt beschäftigt, stolpert früher oder später über den Begriff „Blockchain“. Das Wort klingt zunächst fremd und erinnert an das Aufkommen von virtuellen Ersatzwährungen wie „Bitcoin“. Man spricht auch gern von „Kryptowährungen“, weil sich hinter der „Blockchain“ ein besonderes Modell der Organisation von elektronisch verschlüsselter (kryptografischer) Datensicherheit verbirgt.

Fachleute bezeichnen die „Blockchain“ als eine verteilte transaktionsbasierte Datenbank. Sogenannte Knoten – auch Englisch als „Mining“ (Schürfen) bezeichnet – sammeln Geschäftsvorgange (Transaktionen und Smart Contracts) und verpacken sie elektronisch zu einzelnen Blöcken. Die einzelnen Blöcke (Blocks) werden zu Ketten (Chain) aneinandergereiht. Das Verpacken der Blöcke und die Verkettung kosten Gebühren. Hier wächst ein neues Geschäftsfeld. Ein dezentrales Datenkonsistenzprotokoll garantiert eine maximale technische Sicherheit gegen Manipulationsversuche. Alles klar? Nein, natürlich nicht.

Erinnern wir uns an die alten Zeiten, als man noch mit papierenen Überweisungsformularen samt Durchschlägen zur Bank bzw. Sparkasse ging, um auf diese Weise seine Rechnungen zu bezahlen. In gemeinnützigen Vereinen und in manchen Handwerksbetrieben galt dabei häufig das „Zwei-Unterschriften-Prinzip“. Die Überweisung wurde von der Bank nur vollzogen, wenn erstens zwei Unterschriften auf dem Formular zu finden waren und zweitens die richtigen Unterschriften geleistet wurden, nämlich die, die bei der Bank zuvor hinterlegt worden waren. Damit wurden unrechtmäßige Zahlungsvorgänge gar nicht erst möglich. Der von der Bank gestempelte Durchschlag galt als Beleg für die Zahlenden. Man könnte eine solche Praxis als einen Vorgang der wechselseitigen Sicherheitsüberprüfung bezeichnen.

Die „Blockchain“ kann man – stark vereinfacht – als Modell einer solchen wechselseitigen Sicherheitsüberprüfung beschreiben. Nur ist die Zahl der geforderten freigebenden „Unterschriften“ deutlich größer und zudem gibt es eine viel größere Zahl von „Durchschlägen“. Der Vorgang wird vollständig elektronisch durchgeführt. Man stelle sich beispielhaft vor, man bräuchte für einen Geschäftsvorgang (Transaktion) zwanzig elektronische Freigaben und benötigte zudem fünfzig elektronische Belege. Um die Freigaben und die Belege sicher zu lagern, werden sie auf mehrere Dutzend unterschiedliche Server (Datenbanken) verteilt. Zugleich werden die Dateien zu Ketten aneinandergefügt. Ein autonomes Softwareagenten-System übernimmt die Durchführung der Prüfung der Richtigkeit der Zahlung, der Richtigkeit der Datenangaben der Personen und der Daten des Adressaten des Geldtransfers. Nach der Prüfung (Verifikation) vollzieht das Software-System die Verpackung der Daten in Blöcke, bündelt diese zu Ketten, weist die Zahlung an und verteilt die Dokumente auf die verschiedenen Server.

Wenn jetzt ein böswilliger Täter – so die Theorie – diesen Vorgang manipulieren wollte, müsste er alle Belege und Dokumente sowie alle Dateien samt der vielen Kettenglieder in Echtzeit gleichzeitig in derselben Weise verändern. Dieser Aufwand wäre so groß, dass eine Wirtschaftlichkeit nicht mehr gegeben ist. Das Sicherheitsprotokoll (Datenkonsistenzprotokoll) verhindert zudem das illegale Öffnen der Blöcke und der Kette sowie der Kettenglieder.

Die „Blockchain“ erhielt ihre Bekanntheit vor allem durch die Spekulationen mit elektronisch-digitalen Währungen. Der Transfer des digitalen Geldes sollte maximal sicher sein. Die Blockchain-Technologie selbst ist aber schon erheblich älter.

Auf den ersten Blick erscheint die „Blockchain“ als deutliche Verbesserung der Datensicherheit und Transaktionssicherheit im Netz. Man könnte als Privatmensch diese technische Sicherheitsinnovation vorbehaltlos begrüßen, wenn da nicht auch ungewöhnliche Rahmenbedingungen, Spielregeln und Merkwürdigkeiten zu erkennen wären.

Um die Vorgänge der „Blöcke-Kette“ elektronisch vollziehen zu können, bedarf es sehr großer Rechenpower und immenser Serverfarmen. Treiber dieser „Blockchain“-Anwendungen sind somit Unternehmen, die sehr große Rechnerkapazitäten zur Verfügung stellen können. Da fallen mittelständische Unternehmen, Handwerksbetriebe und StartUps schon mal raus. Ob sich große Investitionen in die „BlockChain“-Technologie lohnen, entscheidet sich daran, wer die Standards setzt.

Das Ringen um die Durchsetzung europäischer und globaler Standards hat längst begonnen. Neue Datenmonopole zeichnen sich ab.

 

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Blockchain (2): Gesichter einer Technikinnovation

Posted on Februar 28, 2018 by Welf Schroeter

Die „Blockchain“-Technologie wurde in größerem Stil zunächst für Finanzdienstleistungen, Geld- und Währungstransaktionen genutzt. Dabei entstanden mindestens zwei große Handlungsfelder: Die „öffentliche Blockchain“ (Public Blockchain) und die „private Blockchain“.

In der „Public Blockchain“ kann sich grundsätzlich jede/r beteiligen. Insider sprechen von produktiver Anarchie. Jede/r kann – formal betrachtet – ohne Beschränkungen die Technik gegen Gebühr anwenden. Dies zieht aus Sicherheitsgründen einen hohen Rechenaufwand nach sich. Die „private Blockchain“ hat einen geringeren Rechenaufwand, da eine zentrale Instanz die Bedingungen der Nutzung autoritär festlegt. Zum Beispiel kann ein diktatorisch handelnder Staat den Kreis der Teilnehmenden begrenzen und nur ausgewählten Akteuren Zugang gewähren. Eine Kombination aus der öffentlichen und der privaten Variante ist als erlaubte Kette („Permissioned Blockchain“) auf dem Weg.

Unter Fachleuten weist die „Public Blockchain“ Vorteile wie etwa Dezentralisierung, Transparenz und Vertrauen auf. Allerdings ist der Datenschutz löchrig, da aufgrund der verteilten Datenbanken viele Akteure Leserechte haben. Vor allem aber zeigt dieser Weg eine äußerst schlechte Energiebilanz durch die hohen Energiekosten für zahllose Rechner und Server.

Das Ringen um europäische bzw. weltweite Standardisierungen hat einen Verbund großer Unternehmen (IBM, Microsoft, Daimler, Airbus etc.) zusammengebracht, die das Phänomen „Blockchain“ als weltweites OpenSource-Vorhaben unter dem Namen „Hyperledger-Projekt“ (frei übersetzt: eine Art Hauptkontobuch) neu erfinden, um diese Technik für eine Nutzung durch Industrieunternehmen sowie durch Dienstleister zu öffnen. Die „Blockchain“ soll die Wertschöpfung in Industrie und Dienstleistungen optimieren: „Blockchain“ als Service via Cloud ist somit bereits kommerziell verfügbar.

Die Anwendung der „Blockchain“-Technologie unterstreicht das Denken und Handeln in virtuellen Wertschöpfungskontexten. Eine Verknüpfung mit der Realwirtschaft und materiellen Gütern wird zunächst vermieden. Es geht primär um die Verwertung von Daten der Wertschöpfung mit Hilfe von autonomen Software-Agenten und Agenten-Systemen. Die „Blockchain“ wird infrastruktureller Bestandteil der digitalen Transformation von Wirtschafts- und Arbeitswelten.

Muss diese „Blöcke-Kette“ nicht auch der Mitbestimmung unterliegen? Ja, denn die Kette ändert Arbeitsabläufe, trägt personenbezogene bzw. personenbeziehbare Daten auf verteilte Server und kostet Arbeitsplätze.

 

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Blockchain (3): Trends und Anwendungen

Posted on Februar 27, 2018 by Welf Schroeter

Die „Blockchain“ als Technik der verteilten Kontobücher (Distributed Ledger Technology DLT) verlässt den Markt der Finanz- und Währungsdienstleistungen. DLT dringt in die Realwirtschaft ein und verändert die Marktbeziehungen. Wertschöpfungsnetzwerke beginnen, sich anders zu sortieren. Möglicherweise wird die „Blockchain“ zu einem dominanten Navigationssystem des nicht nur industriellen Internets der Dinge.

In großen Konzernen wird die „Blockchain“ als techniksichere Organisation des Wareneinkaufs und der Beschaffung genutzt. Dezentrale Einkaufs- und Verkaufsbeziehungen werden durch DLT aufgewertet. Negativ kann dies bedeuten, dass nicht kompatible Lieferanten herausfallen. Positiv könnte es sich auswirken, dass die Regionalisierung des Ein- und Verkaufs erleichtert wird.

Schon taucht die Entwicklung lokaler Energiemärkte unter dem Dach der „Smart City“ als Vision auf. Sie soll zum Beispiel private Energieerzeuger (Photovoltaik auf dem Hausdach) ermächtigen den eigenen Strom dem Nachbar auf der anderen Straßenseite zu verkaufen. Die „Blockchain“ soll diesen Geschäftsvorgang voranbringen. Der Traum der Energieautarkie könnte zur Stärkung der Entscheidungsmacht von Kunden führen und die Beziehungen zu traditionellen Stromlieferanten drastisch flexibilisieren. Erste Pilotierungen auf kommunaler Gemarkung haben begonnen.

Eine Kommunalverwaltung testet die „Blockchain“ als Instrument zur Neuordnung des Anmeldewesens für den Gebrauchtwagenmarkt. Auch der Wandel der Organisation des Gesundheitswesens auf der Basis der „Blöcke-Kette“ taucht als weitere Vision auf.
Die „Chain“ bringt neue plattform- und cloudbezogene Organisations- und neue Geschäftsmodelle hervor.

Wer aber werden die Betreiber sein? Können regionale Betreiber sich gegen Banken durchsetzen? Schafft die „Blockchain“ mehr Vertrauen in die Netzsicherheit?

Eines ist sicher: „Blockchains“ benötigen und suchen Netzwerke. Reale. Technische. Virtuelle. Soziale.

 

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Digitalisierung? Alles unter Kontrolle?

Posted on Februar 20, 2018 by Welf Schroeter

Antworten auf diese Frage will die lesenswerte neue arbeitsweltbezogene Studie „Alles unter Kontrolle?“ von Michael Schwemmle und Peter Wedde geben. Ihr Untertitel „Arbeitspolitik und Arbeitsrecht in digitalen  Zeiten“ öffnet den kritischen Blick auf Handlungsfelder der Bundespolitik und deren Defizite. Die Autoren setzen sich technikdiskurs-historisch, rechtlich und rechtspolitisch mit der regierungsamtlichen Begleitung der digitalen Transformation auseinander.

Nach der Analyse der parlamentsbezogenen öffentlichen Diskurse zur Modernisierung des Arbeitsrechtes und des Betriebsverfassungsgesetzes folgt ihre ernüchternde Schlussfolgerung: „Damit trifft die digitale Arbeit der Zukunft nach wie vor auf das an analogen Zuständen ausgerichtete Arbeitsrecht der Vergangenheit.“ Nur scheinbar zurückhaltend klingt einer ihrer Nachsätze: „Das Fehlen gesetzgeberischen Handelns hemmt das rasche Fortschreiten der Digitalisierung in keiner Weise, bewirkt aber für die digitale Arbeitswelt eine schleichende Aushöhlung des arbeitsrechtlichen Schutzrahmens, die zulasten der Beschäftigten geht, und eine zunehmende ,Entrechtlichung‘ der Arbeitsbedingungen.“

Auf über 50 DIN A4-Seiten zerlegen die Verfasser den aktuellen Zustand des Politikfeldes „Arbeit“. Die Studie zeigt dringende Reformbedarfe auf, um grundlegend die Mitbestimmung zu stärken. Es fehle an Gesetzesinitiativen für

  • „wie auch immer konditionierte Ansprüche auf selbstbestimmte mobile bzw. Telearbeit, die Erwerbstätigen eine erweiterte Orts- und Zeitsouveränität ermöglichten; 
  • ein Recht auf Nicht-Erreichbarkeit, das geeignet sein könnte, die Belastungen ausufernder arbeitsbezogener Verfügbarkeit zu begrenzen; 
  • eine Modernisierung arbeitsschutzrechtlicher Vorschriften für digital mobile Arbeit außerhalb von Betriebsstätten; 
  • eine integrale arbeits(markt)politische Agenda zur Sicherung von Beschäftigung im digitalen Umbruch; 
  • einen verbesserten Schutz von Plattformarbeiter_innen; 
  • eine Reform der Mitbestimmung, die geeignet wäre, der digital getriebenen Machtverschiebung zugunsten der Arbeitgeber_innen Schranken zu setzen; 
  • eine Absicherung der Persönlichkeitsrechte der Beschäftigten im Rahmen eines Beschäftigtendatenschutzgesetzes auf der Höhe der Zeit.“

Download der Studie 

 

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Unterschätzen wir die digitale Transformation?

Posted on Februar 18, 2018 by Welf Schroeter

Wer sich mit der sozialen Gestaltung moderner Arbeitswelten befasst, stellt sich wohl ab und zu die Frage, wo denn eigentlich derzeit vorne sei. Bilden die Humanisierung mobiler Arbeit und die Einrichtung eines HomeOffice das unerkannt Neue? Stellen das „Internet der Dinge“ oder „Smart Glasses“ die Überraschung des Morgen dar? Ist die Nutzung eines Smartphones eine Innovation?

Seien wir ehrlich: Wir sind zumeist mehrheitlich dabei, unsere unerledigten Hausaufgaben der letzten Jahre aufzuarbeiten. Smartphones wurden im Unternehmensalltag 1996/97 eingeführt. Der erste Tarifvertrag für mobiles Arbeiten wurde 1996 unterschrieben. „Kluge Brillen“, das „Internet der Dinge“ und die „Smart Factory“ sind seit eineinhalb Jahrzehnten technische Wirklichkeit. Wir gestalten momentan vor allem eine „nachholende Digitalisierung“ (Schröter). Dies ist absolut notwendig und eine erhebliche soziale Herausforderung. Diese Digitalisierung ist die Basis von „Arbeit 4.0“, aber es ist nicht „Arbeit 4.0“.

Die Vier-Null-Welten beginnen mit der „Digitalisierung hinter der Digitalisierung“ (Schröter), wenn die „Handlungsträgerschaft Mensch“ übergeht in eine „Handlungsträgerschaft autonomer Software-Systeme“, die „selbstlernend“ und in gewisser Weise „selbstentscheidend“ sind. Damit sind nicht Roboter oder selbstfahrende Autos gemeint.

Es geht um Software, um ein neues gewerkschaftliches Verständnis der Potenziale von Software. Wir müssen lernen, den Menschen ins Zentrum der Arbeits- und Lebenswelt zu setzen und zugleich die Prozesse und Organisationsabläufe durch die Brille der „intelligenten“ Software zu denken. Dieser Blick öffnet die Tür zum Verständnis der Vier-Null-Welten.

Solange wir aber nur rückwärtig nachholend handeln, gerät uns die Richtung des „Vorne“ aus dem Blick. Das, was technologisch vorne ist, muss dem Humanum unterworfen werden. Unsere Gestaltungskompetenz gilt es zu erneuern.

Daher ist es unabdingbar, dass wir die gleiche Energie und den gleichen Aufwand, den wir im Moment in die „nachholende Digitalisierung“ investieren, ebenfalls in die Gestaltung „autonomer Software-Systeme“ (ASS), in den Erwerb von Kompetenz zur „vorausschauenden Arbeitsgestaltung“, in die Demokratisierung des Prinzips Algorithmus und in die demokratische Formung ambivalenter Blockchain-Anwendungen aufbringen.

Soziale Gestaltung gelingt am besten von vorne. Dort müssen wir hin. Rasch. Kompetent. Sozial. Innovativ. Mitbestimmt.

Unterschätzen wir die digitale Transformation? Noch.

 

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FST für Gestaltungsdialog mit der Open Source-Community

Posted on Januar 10, 2018 by Welf Schroeter

Wenn es im Zuge der voranschreitenden „digitalen Transformation“ der Arbeitswelten zu einem wachsenden Einsatz sogenannter „selbstlernender“ Software kommt, wird der klassische gewerkschaftliche Technikgestaltungsdiskurs auf eine harte Probe gestellt.

Denn die Anpassung der ASS („Autonome Software-Systeme“), wie sie etwa auch in „Watson“ hinterlegt sind, verlangt von denen, die gestalten wollen, erhebliche zusätzliche Kenntnisse und Kompetenzen. Nicht nur eine neue Qualität der „vorausschauenden Arbeitsgestaltung“ ist unabdingbar. Vor allem muss ein aktualisierter Gestaltungsansatz, den Mut, das Erfahrungswissen und das IT-Wissen aufweisen, die Interessen und sozialen Standards direkt in die Spezifizierung der Algorithmen-Entwicklung einzubringen. (Siehe dazu in diesem Blog die Posts zum „mitbestimmten Algorithmus“ und zur Demokratisierung generischer Algorithmus-Prinzipien).

Kolleginnen und Kollegen in Betriebs- und Personalräten brauchen für diesen Weg Unterstützung und ermutigende Assistenz. Es bedarf eines klugen Wissenstransfers zwischen gewerkschaftlichen und außergewerkschaftlichen Frauen und Männern aus der freien Open Source-Szene, aus demokratischen Graswurzelbewegungen (wie etwa des Chaos Computer Clubs bzw. Teilen der IEEE) und aus den Netzwerken der offenen IT-Entwickler-Communities.

Das gewerkschaftliche Personennetzwerk „Forum Soziale Technikgestaltung“ hat angesichts dieses Hintergrundes die jüngste Konferenz „OPEN 2017“ in Stuttgart mit rund 300 IT-lerinnen und IT-lern für eine Dialogeinladung genutzt. Es solle unter dem Dach regionaler Netzwerke ein Gestaltungsdialog zwischen gewerkschaftlichen Communities mit den freien Open Source-Communities angestoßen bzw. intensiviert werden.

Besondere Gemeinsamkeiten der möglichen Dialog-Akteure liegen im Eintreten für Datenschutz und Datensicherheit, im Schutz der Privatheit und im Widerspruch gegen Datenmonopole im Netz. Nun gilt es, über Spielregeln für partizipative Demokratisierungsmöglichkeiten von Algorithmen nachzudenken.

 

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Plädoyer für ein besonderes kooperatives Aushandlungsmodell

Posted on Januar 8, 2018 by Welf Schroeter

Das vom Bundesforschungsministerium geförderte FuE-Projekt „Prävention 4.0“ befasst sich mit den Fragen, wie eine Humanisierung der sich wandelnden Arbeitswelten am Beispiel des Arbeits- und Gesundheitsschutzes gestalterisch möglich ist. Dabei stellt „Prävention 4.0“ ganz bewusst jene Software-Technologien in den Fokus des Interesses, die als (teil-)autonom handelnde „selbstlernende“ Techniken das tatsächlich Neue an der x-ten Phase der „Digitalisierung“ darstellen.

Auf seinem zweiten Kongress präsentierte das Vorhaben seine Zwischenergebnisse. Der Kongress stand unter dem Thema »Prävention 4.0 – sicher, gesund und produktiv« des BMBF-Verbundprojektes „Prävention 4.0“ und der Offensive Mittelstand und fand am 16. November 2017 in der Zeche Zollverein in Essen statt.

Auf der analytischen Basis von „Prävention 4.0“ und auf der Grundlage des gesammelten Erfahrungswissens des gewerkschaftlichen Netzwerkes „Forum Soziale Technikgestaltung“ skizzierte der Leiter des FST ein diesbezüglich angepasstes betriebliches Aushandlungsmodell. In einer Art Querdenker-Vortrag rief der Moderator des FST auf, mutig den Weg eines „agilen kooperativen Changemanagements“ auf Grundlage einer gleichnamigen Betriebsvereinbarung zu gehen. Der knapp 20-minütige Impuls („Es lebe die Revolution! Autonome Software-Systeme humanisieren die Arbeitswelt!“) eröffnete eine andere Perspektive auf die mögliche Gestaltung der „digitale Transformation“.

Der Vortrag kann nachgehört werden auf dem Youtube-Kanal des Forum Soziale Technikgestaltung.

 

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Neue FST-Fachpublikation „Autonomie des Menschen – Autonomie der Systeme“ mit 70-seitigem Erfahrungsbericht

Posted on Januar 6, 2018 by Welf Schroeter

Zwischen Frühsommer 2015 und Frühsommer 2017 organisierte das Forum Soziale Technikgestaltung einen dichten, strukturierten, teils öffentlichen, teils vertraulichen Diskurs zu Erfahrungen von Betriebs- und Personalräten, Vertrauensleuten und Beschäftigten bei der betrieblichen Gestaltung der „digitalen Transformation“. Die Ergebnisse dieser sehr ehrlichen Dialoge wurden anonymisiert und ergebnisorientiert zusammengefasst.

Der 70-seitige Erfahrungsbericht wurde in der jüngsten Fachpublikation des Forum Soziale Technikgestaltung mit dem Titel „Autonomie des Menschen – Autonomie der Systeme. Humanisierungspotenziale und Grenzen moderner Technologien“ [ISBN 978-3-89376-172-2] veröffentlicht (Link zum Bestellen des Buches).

Die Ergebnisse greifen zum einen die Erfahrungen mit der „nachholenden Digitalisierung“ auf und weisen zudem weit über manche laufende Gestaltungsdiskussion hinaus. Der Bericht enthält a) Sieben Gesichtspunkte zum Paradigmenwechsel und zur Ganzheitlichkeit der digitalen Transformation, die auf mehreren Handlungsebenen grundlegende evolutionäre Veränderungen im Fundament von Wirtschaft und Arbeit nach sich zieht; b) Darstellung der widersprüchlichen Erfahrungen von Betriebsräten und neue Perspektiven; c) Zwanzig neue Impulse zur sozialen Gestaltung der Zukunft der Arbeit und der Arbeit der Zukunft; d) Fünfundzwanzig Eckpunkte einer Betriebsvereinbarung für kooperatives Changemanagement; e) Sieben Eckpunkten für eine antizipierende, vorrausschauende Gestaltung von Algorithmen (Möglichkeiten mitbestimmter Algorithmen); e) Neun Thesen „Sozialer Zusammenhalt in digitaler Lebenswelt“.

Die Publikation ist Irritation und Ermutigung zugleich.

 

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„Blog Zukunft der Arbeit“ begrüßt das Wissenschaftsjahr 2018

Posted on Januar 1, 2018 by Welf Schroeter

Im Juli 2015 ging der „Blog Zukunft der Arbeit“ ans Netz. Dieser Schritt wurde durch die Anschubfinanzierung von Seiten des Ressorts „Zukunft der Arbeit“ beim Vorstand der IG Metall erfolgreich ermöglicht. Inzwischen hat der Blog eine feste Leserschaft gewonnen. Ab dem 1. Januar 2018 wird der Blog vom „Forum Soziale Technikgestaltung“ getragen.

Der „Blog Zukunft der Arbeit“ will vor allem dialogförderlich an der Nahtstelle zwischen gewerkschaftlichem Denken und den Netzwerken freier IT-Szenen sowie zwischen gewerkschaftlichen Technikgestaltungsansätzen und wissenschaftlicher Forschung tätig sein. Gleichzeitig sollen Kolleginnen und Kollegen aus Betriebs- und Personalräten in Produktion, Dienstleistung und Verwaltung zusätzliches Orientierungswissen bekommen und begleitende Hilfestellungen erfahren.

Vor diesem Hintergrund begrüßt die Moderation des Blogs die Initiativen von Bund und Land zugunsten des „Wissenschaftsjahres 2018“. Dadurch lassen sich unkonventionelle Formen des horizontalen Knowhow-Transfers unkomplizierter bewerkstelligen.

 

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