Zur notwendigen Demokratisierung des Algorithmus – Ein Jubiläumsbeitrag zu „Dreißig Jahre Forum Soziale Technikgestaltung“

„Technik ist politisch.“ Mit diesem Satz beginnt ein längerer Aufsatz anlässlich der dreißigjährigen Bestehens des Forum Soziale Technikgestaltung. Sein Titel: „Zur notwendigen Demokratisierung des Algorithmus. Politisch-philosophische Impulse anlässlich ,Dreißig Jahre Forum Soziale Technikgestaltung‘“. Darin heißt es unter anderem:

„Doch technische Entwicklungen sind niemals neutral. In ihnen werden soziale Beziehungen und Herrschaftsverhältnisse vergegenständlicht. Die Ausformung von Technik ist eine Ausformung von Interessen. Wer Technik in demokratische gesellschaftliche Kontexte einbringen will, muss den Prozess der interessengeleiteten Ausformung von Technik pluralisieren und demokratisieren.“

Der Aufsatz verbindet die Geschichte des Forum Soziale Technikgestaltung mit den Entwicklungen der Digitalisierung und führt zur „Vorausschauenden Arbeitsgestaltung“ als Baustein des Projektes „Der mitbestimmte Algorithmus“. Vor allem aber verknüpft der Text Impulse der Technikgestaltung mit philosophischen Gedanken zum „antizipierenden Bewusstsein“:

„Aus dem strukturierten Dialog ‚Arbeitswelt trifft Philosophie – Philosophie trifft Arbeitswelt‘, der im Rahmen der Aktivitäten des Forum Soziale Technikgestaltung jahrelang begleitend forciert wurde, tritt der unumwundene Appell hervor, der das soziale, emanzipatorische Menschenbild gegen dessen Dekonstruktion zu verteidigen sucht.“

Lesehinweis:
Welf Schröter: Zur notwendigen Demokratisierung des Algorithmus. Politisch-philosophische Impulse anlässlich „Dreißig Jahre Forum Soziale Technikgestaltung“. In: Irene Scherer, Welf Schröter (Hg.): Latenz 5/2021 – Journal für Philosophie und Gesellschaft, Arbeit und Technik, Kunst und Kultur. Ist der Liberalismus am Ende? 2021, 204 Seiten, ISBN 978-3-89376-191-3, S. 169–184.

Link zu weiteren Informationen

Der mitbestimmte Algorithmus

Das Forum Soziale Technikgestaltung lädt zu einem neuen besonderen Dialog über soziale Technikgestaltung ein. Wir wollen einen ersten Teil-Diskurs zum Thema „Der mitbestimmte Algorithmus“ starten, der in der Zeit zwischen November 2018 und Juli 2019 konkrete Handlungsempfehlungen zur Gestaltung sogenannter „selbstlernender Systeme“ und „autonomer Software-Systeme“ erbringen soll.

Die Handlungsempfehlungen sollen Frauen und Männer in Betriebs- und Personalräten, in Vertrauensleutekörpern und in Belegschaften beim Umgang mit solchen Techniken unterstützen, die verbindliche Entscheidungen in Echtzeit treffen sollen. Der Diskurs geht von folgenden Annahmen aus:

„Selbstlernende Systeme“ und „Autonome Software-Systeme“ (ASS) können bei entsprechender Einführung rechtsverbindlich hinter dem Rücken des Menschen in Echtzeit handeln. Dabei geht die „Handlungsträgerschaft Mensch“ teilweise oder vollständig auf die „Handlungsträgerschaft Autonome Software-Systeme“ über. In mehreren Firmen und Dienstleistungszusammenhängen werden „ASS“ bereits eingeführt. Es ist davon auszugehen, dass derzeit diese „ASS“ zum Teil oder vollständig nach ihrer Implementierung nicht mehr oder nur mit sehr erheblichen Kosten gestaltbar sind. Gestaltung muss daher als „vorausschauende Arbeitsgestaltung“ vor der Indienstnahme von „ASS“ im Vorfeld sozial angepasst bzw. korrigiert werden.

Es geht für den FST-Diskurs darum, Anforderungen aus der Arbeitswelt direkt in der „Spielregel“ der Software, also im Algorithmus, zu verankern. Aus der bisherigen Praxis lässt sich als These ableiten, dass die Gestaltung von „ASS“ nicht allein mit Hilfe von Betriebsvereinbarungen, Dienstvereinbarungen, Tarifregelungen und Gesetzen sowie Verordnungen erfolgreich sein wird.

Um soziale Standards in der Welt der ASS regulativ menschenzentriert zugrunde legen zu können – so die FST-Annahme –, müssen die Anforderungen gerade auch direkt im Algorithmus eingebettet sein. Deshalb ist es erforderlich, grundsätzliche (generische) Kriterien für die Gestaltung demokratisierter und mitbestimmter Algorithmen zu erarbeiten. So lassen sich sozialinnovative vernetzte Algorithmen positiv für die Humanisierung der Arbeit und zum Schutz des Klimas im Sinne des Pariser UN-Abkommens anwenden.

Von keiner Kollegin, von keinem Kollegen wird erwartet, dass sie/er ein Informatikstudium aufnimmt. Unser Ziel ist es, konkrete erfahrungsgeleitete Anforderungen aus der Sicht der Arbeits- und Berufswelt, aus Arbeits- und Gesundheitsschutz, aus Daten- und Identitätsschutz, aus der Perspektive der Beschäftigungssicherung, der Arbeitszeitregelungen und der Mitbestimmung zu formulieren, die dann in den Dialog mit der IT-Szene (im folgenden Experten-Prozess, genannt „Spezifikation“) eingebracht werden.

Der FST-Diskurs soll aus einer virtuellen Arbeitsgruppe bestehen, die sich online austauscht, aus Präsenzarbeitstreffen (Workshops) und aus verschriftlichten Ergebnissen. Der Diskurs will das Undenkbare – nämlich die demokratische Gestaltung von Algorithmen – denken und Gestaltungswissen verfügbar machen.

 

Betriebs- und Personalräte könnten „autonome Software-Systeme“ für sich nutzen

Derzeit legen viele Akteure aus Gewerkschaften, Betriebs- und Personlaräte den Schwerpunkt bei der Gestaltung digital-virtueller Arbeitswelten auf den Bereich der „nachholenden Digitalisierung“ (Forum Soziale Technikgestaltung). Damit werden die Einführungen von Technologien bezeichnet, die es zwar als Technikentwicklungen schon seit 10, 15 oder 20 Jahren gibt, nun aber erst zur Implementierung kommen. Dort, wo sie heute eingesetzt werden, empfinden die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer diese Anwendungen als „neu“. Doch Smartphones, elektronische Lernumgebungen, mobiles Arbeiten, alternierende Telearbeit, HomeOffice-Lösungen, Softwareagenten, Internet der Dinge, elektronische Aktenführungen, Teile der KI etc. sind seit eineinhalb oder gar zwei Jahrzehnten vorhanden. Nicht selten sind es unerledigte Hausaufgaben, die bei der Modernisierung von Arbeitsumgebungen versäumt und nun nachgeholt werden.

Doch heute bedarf es viel Aufmerksamkeit und Energie für die „Digitalisierung hinter der Digitalisierung“ (Forum Soziale Technikgestaltung). Damit sind insbesondere Technologien gemeint, die als Software in der Lage sind, „selbst zu lernen“ und in Echtzeit „selbst zu entscheiden“. Die „autonomen Software-Systeme“ (ASS) stellen eine der wichtigsten Herausforderungen für die Arbeitswelten dar. Die ASS beanspruchen, anstelle des Menschen rechtsverbindliche Entscheidungen (Transaktionen) zu treffen.

Ihre Einführungen beginnen nicht nur in Produktion und Fertigung sondern ebenso in Dienstleistung und öffentlicher Verwaltung. Das gewerkschaftliche Handeln muss um den Praxisbaustein der „vorausschauenden Arbeitsgestaltung“ erweitert werden.

Die Diskussionen des Netzwerkes „Forum Soziale Technikgestaltung“ (FST) eröffnen zugleich den Blick auf neue Möglichkeiten des Agierens von Betriebs- und Personalräten. ASS sind nicht nur Objekte der Gestaltung. Sie könnten auch Elemente einer verbesserten Betriebsarbeit und ein Fundament betrieblicher Mitbestimmung sein. Im Zusammenhang mit dem FST-Projekt „BetriebsratsArbeit auf Basis ,autonomer Software-Systeme‘“ (BABSSY) entstehen Überlegungen zu möglichen Nutzungen der ASS durch die Beschäftigtenvertretungen selbst. ASS könnten Instrumente neuartiger Praxis sein.

Stellen wir uns vor, jede Beschäftigtenvertretung hätte eine Art Online-Unterstützung (Assistenz) in Gestalt eines „selbstlernenden“ Software-Werkzeuges. Kolleginnen und Kollegen, die im Betrieb im Prozess der Mitbestimmung mit Themen konfrontiert werden, zu denen keine direkte Antwort vorliegt, könnten es aufrufen. Wenn ein ASS-Tool unscharfe Fragen, unscharfe Satzteile, erfahrungsgeleitete Begriffe eingegeben bekommt, könnte das Tool als Antworten sowohl Zusammenhänge zwischen verschiedenen Themen wie auch Verweise auf Sach- und Fachwissen bereitstellen. Es wäre ein Modell, das unscharfe Fragen eines Laien hinführt zu verläßlichen konkreten interessensorientierten Antworten. Das Software-System „lernt“ durch häufige Nutzung und wird zu einem dynamischen Beratungsassistenten. Es könnte dazu verhelfen, komplexe Zusammenhänge inhaltlich zu über—setzen, um es durch Reduzierung von Komplexität Laien leichter zu machen, Gestaltungskompetenz zu verbessern.

Wir müssen die Vier-Null-Welt aus der Perspektive der Zukunft heraus gestalten. Mit dem Blick der Vergangenheit werden wir wohl zumeist nur unerledigte vergangene Hausaufgaben lösen. Wir sollten mutiger sein.

 

Unterschätzen wir die digitale Transformation?

Wer sich mit der sozialen Gestaltung moderner Arbeitswelten befasst, stellt sich wohl ab und zu die Frage, wo denn eigentlich derzeit vorne sei. Bilden die Humanisierung mobiler Arbeit und die Einrichtung eines HomeOffice das unerkannt Neue? Stellen das „Internet der Dinge“ oder „Smart Glasses“ die Überraschung des Morgen dar? Ist die Nutzung eines Smartphones eine Innovation?

Seien wir ehrlich: Wir sind zumeist mehrheitlich dabei, unsere unerledigten Hausaufgaben der letzten Jahre aufzuarbeiten. Smartphones wurden im Unternehmensalltag 1996/97 eingeführt. Der erste Tarifvertrag für mobiles Arbeiten wurde 1996 unterschrieben. „Kluge Brillen“, das „Internet der Dinge“ und die „Smart Factory“ sind seit eineinhalb Jahrzehnten technische Wirklichkeit. Wir gestalten momentan vor allem eine „nachholende Digitalisierung“ (Schröter). Dies ist absolut notwendig und eine erhebliche soziale Herausforderung. Diese Digitalisierung ist die Basis von „Arbeit 4.0“, aber es ist nicht „Arbeit 4.0“.

Die Vier-Null-Welten beginnen mit der „Digitalisierung hinter der Digitalisierung“ (Schröter), wenn die „Handlungsträgerschaft Mensch“ übergeht in eine „Handlungsträgerschaft autonomer Software-Systeme“, die „selbstlernend“ und in gewisser Weise „selbstentscheidend“ sind. Damit sind nicht Roboter oder selbstfahrende Autos gemeint.

Es geht um Software, um ein neues gewerkschaftliches Verständnis der Potenziale von Software. Wir müssen lernen, den Menschen ins Zentrum der Arbeits- und Lebenswelt zu setzen und zugleich die Prozesse und Organisationsabläufe durch die Brille der „intelligenten“ Software zu denken. Dieser Blick öffnet die Tür zum Verständnis der Vier-Null-Welten.

Solange wir aber nur rückwärtig nachholend handeln, gerät uns die Richtung des „Vorne“ aus dem Blick. Das, was technologisch vorne ist, muss dem Humanum unterworfen werden. Unsere Gestaltungskompetenz gilt es zu erneuern.

Daher ist es unabdingbar, dass wir die gleiche Energie und den gleichen Aufwand, den wir im Moment in die „nachholende Digitalisierung“ investieren, ebenfalls in die Gestaltung „autonomer Software-Systeme“ (ASS), in den Erwerb von Kompetenz zur „vorausschauenden Arbeitsgestaltung“, in die Demokratisierung des Prinzips Algorithmus und in die demokratische Formung ambivalenter Blockchain-Anwendungen aufbringen.

Soziale Gestaltung gelingt am besten von vorne. Dort müssen wir hin. Rasch. Kompetent. Sozial. Innovativ. Mitbestimmt.

Unterschätzen wir die digitale Transformation? Noch.

 

FST für Gestaltungsdialog mit der Open Source-Community

Wenn es im Zuge der voranschreitenden „digitalen Transformation“ der Arbeitswelten zu einem wachsenden Einsatz sogenannter „selbstlernender“ Software kommt, wird der klassische gewerkschaftliche Technikgestaltungsdiskurs auf eine harte Probe gestellt.

Denn die Anpassung der ASS („Autonome Software-Systeme“), wie sie etwa auch in „Watson“ hinterlegt sind, verlangt von denen, die gestalten wollen, erhebliche zusätzliche Kenntnisse und Kompetenzen. Nicht nur eine neue Qualität der „vorausschauenden Arbeitsgestaltung“ ist unabdingbar. Vor allem muss ein aktualisierter Gestaltungsansatz, den Mut, das Erfahrungswissen und das IT-Wissen aufweisen, die Interessen und sozialen Standards direkt in die Spezifizierung der Algorithmen-Entwicklung einzubringen. (Siehe dazu in diesem Blog die Posts zum „mitbestimmten Algorithmus“ und zur Demokratisierung generischer Algorithmus-Prinzipien).

Kolleginnen und Kollegen in Betriebs- und Personalräten brauchen für diesen Weg Unterstützung und ermutigende Assistenz. Es bedarf eines klugen Wissenstransfers zwischen gewerkschaftlichen und außergewerkschaftlichen Frauen und Männern aus der freien Open Source-Szene, aus demokratischen Graswurzelbewegungen (wie etwa des Chaos Computer Clubs bzw. Teilen der IEEE) und aus den Netzwerken der offenen IT-Entwickler-Communities.

Das gewerkschaftliche Personennetzwerk „Forum Soziale Technikgestaltung“ hat angesichts dieses Hintergrundes die jüngste Konferenz „OPEN 2017“ in Stuttgart mit rund 300 IT-lerinnen und IT-lern für eine Dialogeinladung genutzt. Es solle unter dem Dach regionaler Netzwerke ein Gestaltungsdialog zwischen gewerkschaftlichen Communities mit den freien Open Source-Communities angestoßen bzw. intensiviert werden.

Besondere Gemeinsamkeiten der möglichen Dialog-Akteure liegen im Eintreten für Datenschutz und Datensicherheit, im Schutz der Privatheit und im Widerspruch gegen Datenmonopole im Netz. Nun gilt es, über Spielregeln für partizipative Demokratisierungsmöglichkeiten von Algorithmen nachzudenken.

 

Plädoyer für ein besonderes kooperatives Aushandlungsmodell

Das vom Bundesforschungsministerium geförderte FuE-Projekt „Prävention 4.0“ befasst sich mit den Fragen, wie eine Humanisierung der sich wandelnden Arbeitswelten am Beispiel des Arbeits- und Gesundheitsschutzes gestalterisch möglich ist. Dabei stellt „Prävention 4.0“ ganz bewusst jene Software-Technologien in den Fokus des Interesses, die als (teil-)autonom handelnde „selbstlernende“ Techniken das tatsächlich Neue an der x-ten Phase der „Digitalisierung“ darstellen.

Auf seinem zweiten Kongress präsentierte das Vorhaben seine Zwischenergebnisse. Der Kongress stand unter dem Thema »Prävention 4.0 – sicher, gesund und produktiv« des BMBF-Verbundprojektes „Prävention 4.0“ und der Offensive Mittelstand und fand am 16. November 2017 in der Zeche Zollverein in Essen statt.

Auf der analytischen Basis von „Prävention 4.0“ und auf der Grundlage des gesammelten Erfahrungswissens des gewerkschaftlichen Netzwerkes „Forum Soziale Technikgestaltung“ skizzierte der Leiter des FST ein diesbezüglich angepasstes betriebliches Aushandlungsmodell. In einer Art Querdenker-Vortrag rief der Moderator des FST auf, mutig den Weg eines „agilen kooperativen Changemanagements“ auf Grundlage einer gleichnamigen Betriebsvereinbarung zu gehen. Der knapp 20-minütige Impuls („Es lebe die Revolution! Autonome Software-Systeme humanisieren die Arbeitswelt!“) eröffnete eine andere Perspektive auf die mögliche Gestaltung der „digitale Transformation“.

Der Vortrag kann nachgehört werden auf dem Youtube-Kanal des Forum Soziale Technikgestaltung.

 

Mitbestimmte Algorithmen

Noch finden in den meisten Unternehmen technologische Veränderungen statt, bei denen Technikbasislösungen, die es schon lange gibt, nun erst im Betrieb eingeführt werden. Man kann zu Recht von einer „nachholenden Digitalisierung“ sprechen. Dazu gehören mobile Endgeräte, „intelligente“ Kleidung, „intelligente“ Brillen sowie wesentliche Teile des „Internets der Dinge“. Eine neue Qualität der digitalen Transformation entfaltet sich dort, wo solche Technik verwendet wird, die den Menschen nicht nur physisch entlastet, sondern ihm zugleich kognitive Prozesse samt Entscheidungen abnehmen will.

Wer sogenannte „Autonome Software-Systeme“ (ASS) gestalten will, trifft auf einen besonderen Umstand, dass nämlich bestimmte ASS nach ihrem Start nicht mehr gestaltbar sind. Es muss vorher geschehen. Betriebsräte sind gefordert, auf ASS im Rahmen einer „vorausschauenden Arbeitsgestaltung“, eines „vorausschauenden Arbeitsschutzes“ und einer vorausschauenden Prävention so einzuwirken, dass bestimmte nachteilige Folgen für den Menschen nicht entstehen.

Die laufende Diskussion zeigt, dass der soziale Gestaltungsprozess somit bereits am und im Algorithmus ansetzen muss. Es beginnt ein Gestaltungsdiskurs über „mitbestimmte Algorithmen“. Dies würde bedeuten, dass soziale Anforderungen von der Beschäftigtenseite artikuliert werden und diese über einen IT-gestützten Spezifikationsprozess im Algorithmus hinterlegt werden, bevor die ASS „ihre Arbeit aufnimmt“.

Eine erste Kernforderung aus Beschäftigtensicht lautet daher ganz logisch: Kein ASS darf das Potenzial haben, im Rahmen seines „Lernens“ den eigenen Ausgangsalgorithmus zu verändern. Wenn ein Algorithmus sich selbst zur Eigenveränderung ermächtigen könnte, wäre eine soziale Gestaltung aushebelbar.

 

Prävention 4.0: Vorausschauende Arbeitsgestaltung und vorausschauender Arbeitsschutz unabdingbar

Das Bundesforschungsministerium fördert mit Bundesmitteln das Projekt „Prävention 4.0“. Das Vorhaben „verfolgt das Ziel, konkrete Handlungsempfehlungen und Leitlinien für eine präventive Arbeitsgestaltung in der Arbeitswelt 4.0 zu entwickeln, damit die Akteure in den Betrieben die Potenziale der betrieblichen Prävention in der digitalisierten Arbeitswelt wirkungsvoll nutzen können. Um die Potenziale von CPS zu nutzen und die Arbeitsbedingungen im Zuge der Integration von CPS in Arbeitsprozesse gesundheitsgerecht und produktiv gestalten zu können, müssen alle Akteure in den Unternehmen sowie die arbeitenden Menschen außerhalb der Betriebe und die Präventionsdienstleister sensibilisiert und handlungsfähig gemacht werden“ (www.praevention40.de).

Die ersten Ergebnisse legen den Entscheidungsträger/innen in den Geschäftsleitungen und in den Betriebsräten eine grundlegende Ergänzung ihres betrieblichen Handelns nahe. Die Recherchen, Untersuchungen, Expertengespräche und Workshops lassen unzweifelhaft erkennen, dass es für den Übergang zu tatsächlichen 4.0-Arbeitswelten auf der Basis der Anwendung „autonomer Software-Systeme“ einer kombinierten Strategie aus „vorausschauender Arbeitsgestaltung“ und „vorausschauendem Arbeits- und Gesundheitsschutzes“ bedarf.

Ausgangspunkt dieser Darlegung ist der Blick auf den jetzigen Status der „selbst lernenden“, „selbst denkenden“ und „selbst entscheidenden“ „autonomen Software-Systeme“(ASS): Diese sind – nach derzeitigem technischen Stand – nach ihrem Start nicht mehr gestaltbar. Technische, soziale und gesundheitliche Standards müssen somit vor der Nutzung der ASS bereits in der Software verankert werden.
Betriebsräte wie Geschäftsleitungen müssen vorausschauend analysieren, welche Wirkungen der ASS vermieden werden sollen bzw. müssen. Diese vorausschauend wahrgenommenen Interessen können dann ausgehandelt, vereinbart, spezifiziert und vor dem Start der ASS implementiert werden.

Auf diese neue zusätzliche Handlungsweise sind Betriebsräte bislang kaum vorbereitet. Sie benötigen zusätzliche Kompetenzen und Beratungsleistungen. Die Betriebsräte werden dabei mit einer stark zunehmenden Abstraktion und Komplexität der Abläufe konfrontiert.

Eine der zentralen Zielsetzungen des Projektes „Prävention 4.0“ besteht in der Erarbeitung und Bereitstellung wesentlicher Handlungsmöglichkeiten einer präventiven Arbeitsgestaltung für alle betrieblichen Akteure.

Das Forum Soziale Technikgestaltung, das zu den Partnern des BMBF-Vorhabens „Prävention 4.0“ gehört, startete das Projekt „BABSSY“ („BetriebsratsArbeit auf Basis autonomer Software-Systeme“), um den Kompetenzaufbau unter Betriebsräten und Beschäftigten zu unterstützen.

25 Eckpunkte für eine Betriebsvereinbarung „Kooperatives Changemanagement“

Manche selbstbewussten Betriebsräte diskutieren den Weg in Richtung „Arbeit 4.0“ doch recht kreativ und ungewöhnlich. Ein alter Gedanke erweist sich in neuer Umgebung als sehr attraktiv: Ein humaner, sozialer und nachhaltiger Weg in Richtung einer „digitalen Transformation“ der Arbeitswelten erfordert einen kooperativen Aushandlungsprozess auf gleicher Augenhöhe zwischen Betriebsrat und Unternehmensleitung. Wandel benötigt kooperatives Changemanagement.

Kooperatives Changemanagement braucht eine Betriebsvereinbarung mit Experimentierklausel. Zur wechselseitigen Vertrauensstärkung schließen Innovations- und Kooperationspartnerschaften eine gemeinsame, kooperative und prozessflexible Experimentier-Betriebsvereinbarung (BV) ab, die das Verfahren regelt. Wir müssen kompetent werden im vorausschauenden Handeln: Wir benötigen für CPS, ASS und Big Data kreative Ideen vorausschauender Arbeitsgestaltung und vorausschauender Technikgestaltung.

Als Ergebnis aus den gewerkschaftlichen „Werkstattgesprächen 2015-2016“ in Baden-Württemberg wurden Erfahrungen von Betriebsräten in einer neuen Weise betrachtet: In 25 Eckpunkten wurden Anforderungen und Kriterien für ein „kooperatives Changemanagement“ und für eine diesbezügliche Betriebsvereinbarung samt Experimentierklausel entworfen. In weiteren Gesprächen, Beratungen und Diskursen sollen diese Eckpunkte reifen und sich validieren.

Angelehnt an das gesetzliche Recht auf vorausschauenden Arbeitsschutz soll eine Strategie für eine vorausschauende Arbeitsgestaltung formuliert und per BV gestärkt werden.