Gesamtpersonalrat erreicht epochale Vereinbarung zur Gestaltung der Digitalisierung und der sogenannten „KI“

Nach mehrjähriger Vorarbeit ist es dem Gesamtpersonalrat der Landeshauptstadt Stuttgart (GPR LHS) gelungen, einen außergewöhnlichen und epochalen Erfolg auf dem Weg der mitbestimmten Gestaltung der Digitalisierung und der sogenannten „Künstlichen Intelligenz“ („KI“) zu erringen. Unter der Leitung der GPR-Vorsitzenden Claudia Häussler und ihres GPR-Kollegen Chris Purz erreichte das Team des GPR die Durchsetzung einer Rahmendienstvereinbarung zur Digitalisierung und Informationstechnik. Der Erfolg wurde möglich durch die enge Zusammenarbeit zwischen dem GPR LHS und dem „Forum Soziale Technikgestaltung“. Der Leiter des „Forum Soziale Technikgestaltung“, Welf Schröter, trug zur Vorbereitung bei und begleitete das Vorhaben als Berater des GPR. Die Rahmen-DV wurde im Mai 2022 unterschrieben. Zur DV in der Länge von 11 Seiten gehören rechtlich gleichgestellte acht Anlagen mit abermals zusammen 11 Seiten Umfang.

Ein besonderes Kennzeichen der Rahmen-DV sind die zahlreichen Innovationsimpulse, die auf Eigeninitiative der Beschäftigtenvertretung entstanden und die vom öffentlichen Arbeitgeber mitgetragen werden. Nachfolgend ist nach einer Vorbemerkung die Zusammenfassung der wichtigsten Inhalte des epochalen Dokumentes zu lesen. Am Ende findet sich das 22-seitige Dokument als pdf-Datei, um damit Kolleginnen und Kollegen in anderen Kommunen aber auch in Industrie und Dienstleistung zum eigenaktiven Handeln zu ermutigen. Inzwischen wurde die Rahmen-DV für den „Deutschen Personalräte-Preis 2022“ nominiert.

Vorbemerkung zur Entstehung der DV 

Auf Eigeninitiative erarbeitete der GPR LHS den Entwurf einer Rahmendienstvereinbarung zur Gestaltung der digitalen Transformation der Landeshauptstadt Stuttgart und zur Erweiterung der Mitbestimmung. Im Zentrum stehen dabei die Zukunftsorientierung (nicht nur die nachholende Digitalisierung sondern auch die vorausschauende Gestaltung sog. „KI“), die Sicherung der  Beschäftigung, der verbindliche Vorab-Zukunftsdialog, der moderierte Spezifikationsdialog zur Gestaltung algorithmischer Systeme, die strukturiert Prozessdarstellung der „KI“-Implementierung mit Veto-Recht, Qualifizierung, Barrierefreiheit und die Ausrichtung zur Assistenztechnik.

Die zunehmende Zahl der geplanten Einführungen digitaler Werkzeuge und Plattformen hat die Mitbestimmung vor eine komplexe Herausforderung gestellt. Eine Rahmendienstvereinbarung sollte aus der Sicht des GPR die Abläufe transparent und verbindlich strukturieren sowie Prozessabläufe regeln, um das Aushebeln der Mitbestimmung zu vermeiden. Der GPR wollte statt einer nur reaktiven Rolle den proaktiven Part der Gestaltung beteiligungsorientiert einnehmen: Digitalisierung ja, jedoch mitbestimmt. Das Hintergehen der Mitbestimmung galt es zu unterbinden. Der GPR ergriff die Initiative.

Die Mitglieder von GPR und PRs haben sich über die neuen digitalen Innovationen kundig gemacht, sich qualifiziert und sich beteiligungsorientiert untereinander abgestimmt. Die Hinzuziehung einer externen Beratung für den GPR hat die Hinwendung zum Blick auf die Zukunft der Kommunalverwaltung unterstützt. Über ein Jahr lang hat der GPR mit dem öff. Arbeitgeber verhandelt. Dabei drängte der GPR auf neue Verfahren und Kriterien zur Einführung algorithmischer Systeme. Die sog. „KI“ soll Assistenztechnik bleiben. Aus ethischen Gründen soll die sog. „KI“ nicht anstelle des Menschen entscheiden.

Am Ende der erfolgreichen Verhandlung steht die „Rahmendienstvereinbarung zur Digitalisierung und Informationstechnik bei der Landeshauptstadt Stuttgart“. Ein einschlägiges Werk auf elf Seiten mit zzgl. 8 Anlagen. Im „Zukunftsdialog“ besprechen der öff. Arbeitgeber und der GPR die digitale Strategie vor (!) ihrer Umsetzung. In Kooperation mit der städt. IT-Abteilung konnten die Prozessmodellierung und der „Spezifikationsdialog“ vereinbart werden. Weitreichende Schritte der Qualifizierung und Beschäftigungssicherung konnten verankert werden. Diese Rahmen-DV formt die „KI“-Technik zur Assistenz. Soziale Innovation geht vor technischer Innovation.

Kurzzusammenfassung der Eckpunkte der Rahmendienstvereinbarung

Unsere Kolleginnen und Kollegen des Gesamtpersonalrates der Landeshauptstadt Stuttgart haben durch ihre Initiative eine neue innovative Richtung in der Kultur der Mitbestimmung eingeschlagen. Wir haben eine neue Praxis der Mitbestimmung und eine Erweiterung der Mitbestimmung in einer

„Rahmendienstvereinbarung zur Digitalisierung und Informationstechnik bei der Landeshauptstadt Stuttgart (nachfolgend Rahmendienstvereinbarung) zwischen der Landeshauptstadt Stuttgart, vertreten durch den Oberbürgermeister und dem Gesamtpersonalrat, vertreten durch die Vorsitzende“

angestoßen, ausgehandelt und verbindlich gemacht. Soziale Innovationen werden mit technischen und organisationellen Innovationen verknüpft.

Das Gesamtwerk der Rahmen-DV fügt sich aus 11 Seiten verbindlicher Vereinbarung mit weiteren acht – im gleichen Sinne verbindlichen – Anlagen im Umfang von 11 Seiten zusammen. Die Rahmen-DV umfasst somit insgesamt 22 Seiten.

Die Besonderheit der neuen Rahmen-DV gründet in der Verbindung reaktiver traditioneller Schutzaufgaben der Beschäftigtenvertretung mit vorausschauender, proaktiver Zukunftsgestaltung der kommenden Arbeitswelten. Dem GPR geht es nicht nur um die soziale Gestaltung der gegenwärtigen Arbeitsumgebungen sondern zugleich um die arbeitnehmerorientierte Einbettung der algorithmischen Assistenztechnik der nahen Zukunft (der sogenannten „Künstliche Intelligenz“) in den arbeitsweltlichen Transformationsprozess.

Die Initiative dazu ging von den Kolleginnen und Kollegen im Gesamtpersonalrat aus. Mit einem intensiv und qualifiziert ausgearbeiteten Entwurf überraschte das Gremium den Arbeitgeber, der an vielen Stellen noch in althergebrachten Vorstellungen von Techniknutzungen befangen war. Durch einen strategischen Dialog der Beschäftigtenvertretung mit Vertreterinnen der Stadtverwaltung aus unterschiedlichen Fachbereichen konnte ein hochkompetentes Aushandlungsergebnis und eine Zustimmung der Spitze der Stadtverwaltung erreicht werden.

Die zentralen Neuerungen der tragfähigen Lösung lassen sich in sieben Innovationen beschreiben:

  • Erste Innovation: Es gibt nun die Festlegung eines transparenten und zugleich differenzierten Verfahrens zur Einführung neuer IT-Strukturen und Software-Systeme. Diese – auch grafisch dargestellte – Prozesskette der mitbestimmten Implementierung differenziert die Qualität von technischen Ebenen und weist ihnen unterschiedliche Verfahrensschritte zu. Dadurch werden die Kommunikationsprozesse zwischen IT-Teams und GPR allseitig transparent, verbindlich und entlastet. Neue Regularien vereinfachen und beschleunigen die Einführung von Standardsoftware. Die Partner können sich auf die großen technologischen Herausforderungen und deren präventiv zu behandelnden Folgen konzentrieren.
  • Zweite Innovation: Der GPR hat mit der Spitze der Stadtverwaltung und den IT-Teams einen speziellen „Zukunftsdialog“ vereinbart: „Der Zukunftsdialog unterstützt eine vorausschauende, strukturierte und beteiligungsorientierte Umsetzung von Digitalisierungsvorhaben zwischen Verwaltung und Gesamtpersonalrat sowie weiterer Akteur*innen und dient der Prozessvereinfachung und Beschleunigung.“ Der GPR hat darin Initiativrecht. Der Zukunftsdialog tagt zwei Mal pro Jahr.
  • Dritte Innovation: Um die Interessen der Beschäftigten angesichts des digitalen Wandels zu schützen und Entlassungen zu vermeiden, enthält die Rahmen-DV den vereinbarten Passus: „Die Landeshauptstadt Stuttgart verzichtet auf betriebsbedingte Kündigungen aufgrund der Digitalisierung.“
  • Vierte Innovation: Angesichts der Perspektiven, dass ein Teil der neuen algorithmischen Steuerungs- und Entscheidungssysteme („KI“-Systeme) nach ihrem Start schwerlich oder gar nicht mehr ausreichend gestaltbar sind und eine generelle Dokumentationsfähigkeit der innersoftwaretechnischen Ablaufprozesse kaum mehr gegeben ist, muss der Gestaltungsprozess vor (!) der Implementierung solcher sich selbstverändernder Software-Systeme (sogenannter „selbstlernender Software“) stattfinden. In Kooperation mit dem Projekt „Der mitbestimmte Algorithmus“ des „Forum Soziale Technikgestaltung“ wurde in der Rahmen-DV ein neuer Mitbestimmungsbaustein eingeführt. Die Partnerinnen und Partner verständigten sich auf die verbindliche Einführung der Praxis von „moderierten Spezifikationsdialogen“. Diese Dialoge vor der Implementierung sollen soziale Technikgestaltung im algorithmischen System auf der Basis des Erfahrungswissens der Kolleginnen und Kollegen gewährleisten. In der DV heisst es unter anderem: „Aus den gemeinsam gewonnenen Erfahrungen in den Dialogen werden verbindliche Anforderungen formuliert. Diese stellen die Grundlage für zukünftige Einführungsprozesse dar und sollen diese erleichtern.“ Für nur regelbasierte Softwareanwendungen ist der Spezifikationsdialog nicht zuständig. In den Spezifikationsdialogen hat der GPR ein Initiativrecht.
  • Fünfte Innovation: Im genau beschriebenen Verlaufsmuster, wie neue IT-Technik im Mitbestimmungsprozess zu behandeln ist, wurde zugunsten des GPR ein Vetorecht verankert: „Wenn die Personalvertretung dem Antrag bei Erfordernis einer Zustimmung nicht zustimmt, dann kann die Anforderung / der Change nicht umgesetzt werden.“
  • Sechste Innovation: Im Rahmen der notwendigen Qualifizierungsmaßnahmen für die Beschäftigten müssen auch Kolleginnen und Kollegen aus den Personalräten und dem Gesamtpersonalrat sich weiterbilden können. Dazu garantiert die Rahmen-DV unter anderem: „Die Beschäftigten der Landeshauptstadt Stuttgart müssen auf diesem Weg aktiv durch Fort- und Weiterbildung sowie Personalentwicklung begleitet werden. Dies geschieht durch die rechtzeitige Bereitstellung von geeigneten Maßnahmen im Bereich Personalentwicklung, der Ausbildung, der Führungskräfteentwicklung und der Fortbildung. Auch den Mitgliedern von Personalvertretung und Schwerbehindertenvertretung, die an diesen Themen und Projekten beteiligt sind, muss Gelegenheit gegeben werden sich über aktuelle Entwicklungen, Technologien und Verfahren zu informieren bzw. fortzubilden.“
  • Siebte Innovation: Die Unterzeichnenden der neuen Rahmen-DV erklären, dass sie bei der Nutzung algorithmischer Steuerungs- und Entscheidungssysteme (sogenannter „KI“-Systeme) an der Orientierung auf die „Assistenztechnik“ festhalten: „Der Mensch steht an erster Stelle und die Technik hat eine dienende und unterstützende Funktion.“

In hervorgehobener Weise unterstreicht die Rahmen-DV die Bedeutung der informationellen Selbstbestimmung: „Um das Vertrauen der Beschäftigten sowie der Bürger*innen in den digitalen Wandel zu stärken, vereinbaren sich die Vertragsparteien zu einer ,sensiblen Datenschutzkultur‘ beim Umgang mit personenbezogenen und personenbeziehbaren Daten und zur ,Förderung einer Kultur des Datenselbstschutzes‘ der Nutzer*innen. Diese vereinbarte sensible Datenschutzkultur setzt die rechtlichen, technischen, organisatorischen und sozialen Standards des Landesdatenschutzgesetzes und der europäischen Datenschutzgrundverordnung aktiv um. Damit wird die Bewahrung des Rechtes auf informationelle Selbstbestimmung des Individuums und der Schutz der Privatheit gewährleistet.“

Neben den dargelegten sieben Innovationen regelt die neue Rahmen-DV ebenso die Kernthemen einer Beschäftigtenvertretung wie Datenschutz, Datensicherheit, Rolle der Schwerbehindertenvertretung, Ortung, Profilbildung, Cloudlösungen, Arbeits- und Gesundheitsschutz, Qualifizierung, Weiterbildung, Barrierefreiheit, Social Media, Haftung, vorausschauende Arbeitsgestaltung, keine Leistungs- und Verhaltenskontrollen und Changemanagement: „Die Umsetzung der Digitalisierung wird so ausgerichtet, dass die Prinzipien der Chancengleichheit, der Integration, der Inklusion und der Diversity beachtet werden.“

In der Rahmen-DV wurde zudem festgelegt, dass der GPR auf Kosten des Arbeitgebers externe Beratungsleistungen nutzen kann.

Abschließend sei betont, dass den Kolleginnen und Kollegen des GPR auch der gute Service für Bürgerinnen und Bürger am Herzen liegt. In der Rahmen-DV wurde daher auf Drängen der Personalrätinnen und Personalräte festgehalten: „In den kommenden Jahren werden neben den digitalen Angeboten Verwaltungsleistungen auch vor Ort als ,analoger Grundservice‘ mit persönlichem Kontakt angeboten.“

Als Vertiefung seien die 22 Seiten (Rahmen-DV mit ihren acht verbindlichen Anlagen) beigefügt. (Hier bitte die pdf-Datei öffnen oder herunterladen.)

Kontakt und Rückfragen bitte an: schroeter@talheimer.de

Arbeitsschutz mit „DigiGAAB“: Forum Soziale Technikgestaltung unterstützt den digitalen Wandel im Handwerk

Bis zum Herbst des Jahres 2021 wird das von der Bundesregierung (BMAS) geförderte Handwerkspraxisprojekt „DigiGAAB“ mit Unterstützung durch das Forum Soziale Technikgestaltung umgesetzt. „DIGIGAAB“ steht für „Digital unterstützter Gesundheits- und Arbeitsschutz im Arbeitsprozess Bau. – Mehr Sicherheit durch Partizipation.“ Die zentrale Projektidee von „DigiGAAB“ ist es, den Gesundheits- und Arbeitsschutz in den alltäglichen Bauablauf von Unternehmen am Beispiel der Stuckateure zu integrieren. Dies gelingt am besten, wenn der Betrieb sämtliche Arbeitsprozesse mit Unterstützung von digitalen Hilfsmitteln neu organisieren und gestalten kann. Damit ein neuer, mit digitalen Hilfsmitteln unterstützter Prozess in einem Unternehmen dauerhaft funktioniert, braucht es vor allem auch die Akzeptanz und die Unterstützung der gesamten Belegschaft. Und die wird der Unternehmer nur dann bekommen, wenn er seine Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter bereits im Entwicklungsprozess partizipieren lässt.

Ein Handwerksbetrieb wird in aller Regel nicht in der Lage sein, diese Aufgabe im üblichen Arbeitsalltag, der sich auf unterschiedlichen Baustellen abspielt, zu erproben und zu optimieren. Deshalb werden im Rahmen des Projektes im Kompetenzzentrum der Stuckateure unterschiedliche Lern- und Experimentierräume eingerichtet. Neben Fachexperten beteiligen sich auch 12 Handwerksbetriebe unterschiedlicher Größen (zwischen 3 und 80 Mitarbeiter) als aktive Projektpartner, die eigene Anforderungen, Erfahrungen und Ideen einbringen können.

Zunächst wird eine Ist-Analyse durchgeführt: Welche digitalen Hilfsmittel werden von den Unternehmen aktuell eingesetzt? Wie zufrieden sind sie mit Ihren bisherigen Lösungen? Wie stehen die Mitarbeiter zur Digitalisierung und zum Arbeits- und Gesundheitsschutz? Zusätzlich wird eine Marktrecherche nach digitalen Tools und Anwendungen durchgeführt. Anbieter und Hersteller von Software oder digital unterstützten Geräten werden angefragt und können Ihre Produkte und Lösungen mit in das Projekt einbringen.

In den Experimentierräumen lassen sich die Systeme und Techniken in einer praxisgerechten Umgebung im direkten Vergleich erproben. Bereits hier können die MitarbeiterInnen ihr Know-How einbringen und somit bei der Auswahl zukünftiger Systeme mitwirken. Dabei werden sicher auch deren Ängste und Befürchtungen vor der technischen Vernetzung eine Rolle spielen. Aber auch das spiegelt die Realität wieder, denn eine Einführung neuer Techniken und Prozesse ohne die Akzeptanz der Mitarbeiter hat auf Dauer noch nie funktioniert.

Ein weiterer Baustein der Praxis der Experimentierräume bereitet Betriebe und MitarbeiterInnen auf das betriebliche Changemanagement vor. Dabei stehen Anforderungen aus dem Wandel der Wertschöpfungsketten und der Geschäftsmodelle im Vordergrund. Workshops und Weiterbildungsangebote stärken die Umbaukompetenz im Stuckateur-Handwerk.

Schon heute ist jeder Unternehmer per Gesetz verpflichtet, zum Schutz seiner Mitarbeiter pro Baustelle eine Gefährdungsbeurteilung durchzuführen und diese schriftlich zu dokumentieren. In der Praxis tun sich die meisten Chefs häufig schwer, diesen Anforderungen nachzukommen. Daher braucht es auch die Einbeziehung der Mitarbeiter, die selbst die Verantwortung für Ihre Gesundheit erkennen und mit übernehmen müssen.

Wenn die Baustelle digital geplant wird, werden in den jeweiligen Arbeitsprozessen nicht nur Material und Ausführungstätigkeiten, sondern auch die dazugehörigen Arbeitsschutzhinweise beachtet. Im Rahmen des Arbeitsauftrages werden die notwendigen Arbeitsschutzhinweise gegeben – die dann vom zuständigen Mitarbeiter explizit bestätigt werden müssen. Werden auf der Baustelle davon abweichende Situationen vorgefunden, müssen die Mitarbeiter kurzfristig Entscheidungen treffen sowie Rückmeldung an den Chef geben können. Die Verantwortung kann nicht nur beim Chef liegen, viel mehr muss jede/r Mitarbeiter/in in ihrem/seinem Bereich die Verantwortung für ihren/seinen Gesundheitsschutz und den seiner KollegInnen übernehmen. Diese Verantwortung kann sie/er aber nur dann übernehmen, wenn bei ihr/ihm auch das dafür notwendige Wissen vorhanden ist. Dies soll über die digitale Unterstützung geleistet. Ziel ist es, dass der Gesundheits- und Arbeitsschutz über die Branchensoftware beim Einrichten des Arbeitsauftrags mit abgedeckt werden kann.

Das Forum Soziale Technikgestaltung unterstützt das INQA-Vorhaben mit seinen Kenntnissen und Erfahrungen.

Näheres zu „DigiGAAB“ siehe folgende drei Links: Betriebliches LernenRückblick, Experimentierräume

 

Missverständnisse um das „HomeOffice“

Seit Wochen wandert der Begriff „HomeOffice“ durch Zeitungen, Radio und TV-Meldungen. Als Reflex auf die Viren-Bedrohung wird abhängig Beschäftigten in Büros, Verwaltungen und Betrieben eine Neuerung vorgeschlagen: Sie mögen doch zeitweise vom „HomeOffice“ aus ihre Arbeit leisten. Dabei wird in Sprache und Bild der Eindruck erweckt,  es handele sich um eine extra für die Corona-Phase entwickelte Innovation. Dieser Eindruck und diese Botschaft ist falsch.

Die Idee der Einrichtung eines online angebundenen häuslichen Arbeitsplatzes ist schon mehr als dreißig Jahre alt. Das Modell des wechselnden Arbeitens zwischen Betrieb, zuhause oder unterwegs gehört unter die Überschrift des „mobilen Arbeitens“. Ein Unterpunkt des „mobilen Arbeitens“ wurde in den neunziger Jahren als „alternierende Telearbeit“ bezeichnet. Zu den Varianten des „mobilen Arbeitens“ haben Arbeitgeber und Beschäftigtenvertretungen (Betriebsräte, Personalräte, MAVs) schon vor über zwanzig Jahren eine Fülle von Betriebs- bzw. Dienstvereinbarungen abgeschlossen. Kern der Vereinbarungen war die rechtliche und technische Gleichstellung des Arbeitsplatzes in Betrieb bzw. Verwaltung mit dem Arbeitsplatz zuhause. „Mobiles Arbeiten“ ist nicht „Vier-Null“ und ist nicht neu. Die Botschaft, es sei neu und noch nie dagewesen, dient in der Regel dazu, die von Betriebs- und Personalräten errungenen sozialen Standards und Rechte zu hintergehen oder gar als nicht existent zu bezeichnen.

Ein weiterer wichtiger Punkt im „HomeOffice“-Szenario ist die Berücksichtigung von Arbeits- und Gesundheitsschutz. Dafür gibt feste Vorgaben, die nicht hintergangen werden sollten. Diese Standards helfen auch Selbstständigen im Umgang mit der „mobilen Arbeit“. Wer im „HomeOffice“ tätig ist, sollte den Inhalt des Wortes „Gefährdungsbeurteilung“ kennen und auf dessen Umsetzung achten.

„HomeOffice“ kann bei guter Gestaltung ein akzeptabler Baustein individeller Arbeitskultur und Zeitsouveränität sein. Jedoch sollten alle Akteure sich an den jahrelangen Erfahrungen und Standards orientieren. Die Aussage, „HomeOffice“ sei so neu, dass es keine Rahmensetzungen gäbe, ist eine Finte.

 

Plädoyer für ein besonderes kooperatives Aushandlungsmodell

Das vom Bundesforschungsministerium geförderte FuE-Projekt „Prävention 4.0“ befasst sich mit den Fragen, wie eine Humanisierung der sich wandelnden Arbeitswelten am Beispiel des Arbeits- und Gesundheitsschutzes gestalterisch möglich ist. Dabei stellt „Prävention 4.0“ ganz bewusst jene Software-Technologien in den Fokus des Interesses, die als (teil-)autonom handelnde „selbstlernende“ Techniken das tatsächlich Neue an der x-ten Phase der „Digitalisierung“ darstellen.

Auf seinem zweiten Kongress präsentierte das Vorhaben seine Zwischenergebnisse. Der Kongress stand unter dem Thema »Prävention 4.0 – sicher, gesund und produktiv« des BMBF-Verbundprojektes „Prävention 4.0“ und der Offensive Mittelstand und fand am 16. November 2017 in der Zeche Zollverein in Essen statt.

Auf der analytischen Basis von „Prävention 4.0“ und auf der Grundlage des gesammelten Erfahrungswissens des gewerkschaftlichen Netzwerkes „Forum Soziale Technikgestaltung“ skizzierte der Leiter des FST ein diesbezüglich angepasstes betriebliches Aushandlungsmodell. In einer Art Querdenker-Vortrag rief der Moderator des FST auf, mutig den Weg eines „agilen kooperativen Changemanagements“ auf Grundlage einer gleichnamigen Betriebsvereinbarung zu gehen. Der knapp 20-minütige Impuls („Es lebe die Revolution! Autonome Software-Systeme humanisieren die Arbeitswelt!“) eröffnete eine andere Perspektive auf die mögliche Gestaltung der „digitale Transformation“.

Der Vortrag kann nachgehört werden auf dem Youtube-Kanal des Forum Soziale Technikgestaltung.

 

Betriebsräte üben sich nun vermehrt in „vorausschauendem Gestalten“

Immer wieder fragen sich Kolleginnen und Kollegen, was denn nun an der „digitalen Transformation“ tatsächlich neu sei. Seit mehr als dreißig Jahren rollt eine Digitalisierungswelle nach der anderen durch die Arbeitswelten. In den 80iger Jahren sprach man von der „Informatisierung der Arbeit“. In den 90igern kamen die Begriffe „Multimedia“, „Electronic Business“, „Telearbeit“ und „E-Working“ auf. Seit zehn Jahren wollen kluge Köpfe die „Smart Factory“ und das „Internet der Dinge“ umsetzen. Vor mehr als zehn Jahren gab es die ersten einsatzfähigen „klugen Brillen“ („Smart Glasses“). Die ersten alltagstauglichen Smartphones kamen 1996 auf den Markt. Der erste Tarifvertrag(!) zu mobilem Arbeiten wurde 1996 unterschrieben. Nun was ist wirklich neu?

Tatsächlich technisch innovativ sind allerdings Software-Technologien, die der früheren Technik in einem Kernpunkt voraus sind: Diese neue Software steuert Prozesse nicht nur bedarfsgerecht reaktiv, sie kann vor allem Arbeitsschritte vorausdenken und vorausstrukturieren. Diese sogenannten „autonomen Software-Systeme“ (ASS) fordern von Betriebsräten neue Kompetenzen. Kolleginnen und Kollegen sind gedrängt, ein vorausschauendes Denken und Handeln zu entwickeln, um mit der Software auf gleicher Augenhöhe zu bleiben.

Wenn „autonome Software-Systeme“ die Arbeitsschritte und Arbeitstakte in Echtzeit mehrere Schritte voraus vorgeben, dann ist eine Arbeitsgestaltung, die nur reagiert, grundsätzlich immer zu spät. Wenn ein ASS in Fertigung und Dienstleistung beim arbeitenden Menschen Betroffenheit auslöst, ist zumeist die Möglichkeit der traditionellen Arbeitsgestaltung bereits erschöpft.

Arbeitsschutz, Gesundheitsschutz und Humanisierung der Arbeitswelten gelingt zukünftig am ehesten dann, wenn die Anforderungen der Betriebsräte schon beim Start „autonomer Software-Systeme“ in diese aktiv integriert sind. Dazu müssen wir lernen, in den Kategorien des vorausschauenden Schützens und des vorausschauenden Gestaltens zu denken. Dies gehört zu dem wirklich Neuen der „digitalen Transformation“.

Studierende üben im Hochschulseminar die Praxis der Mitbestimmung im Betrieb

Es war ein Experiment und es ist gelungen! An der „Hochschule Aalen – Technik und Wirtschaft“ wurde in Kooperation mit dem Forum Soziale Technikgestaltung (FST) das Studienangebot „Technische Redaktion“ um ein Blockseminar erweitert, das Studierenden Praxiserfahrungen im Umgang mit Betriebsräten und Mitbestimmungsprozessen bei der Einführung neuer Technologien im Betrieb aufzeigen konnte. Vierzehn Studierende befassten sich in mehreren Terminen mit Fragen der betrieblichen Mitbestimmung, mit der Bedeutung des Arbeits- und Gesundheitsschutzes sowie mit dem Thema „digitale Transformation“ („Arbeit 4.0“). Vor allem sollte vermittelt werden, wie sich ein Betriebsratsgremium bei der Einführung bisher unbekannter Neuerungen verhält.

Welche Aufgaben hat es, worauf will es achten, wie drückt es seine Interessen aus? Ein langjähriger Betriebsrat eines Großunternehmens schilderte seinen einschlägigen Alltag. Am Ende des Seminars absolvierten die vierzehn Studierenden ein sozialpartnerschaftliches Planspiel als Prüfungsleistung. Dazu hatten sich die Teilnehmerinnen und Teilnehmer einen der ihren zum Regieleiter gewählt. Er konzipierte entsprechend der Erkenntnisse aus dem Seminar ein Szenario, in dem ein Mitbestimmungsvorgang in verteilten Rollen und Interessen durch„gespielt“ werden konnte. In einem Unternehmen sollen humanoide Roboter eingeführt werden. Mit welchen Argumenten und Schachzügen schaffen es Geschäftsleitung und Betriebsrat schrittweise eine gemeinsame Betriebsvereinbarung zu erarbeiten, die den Beschäftigten ausreichenden Schutz bietet. Das knapp 90-minütige Planspiel wurde von den Studierenden selbstständig in verschiedenen Rollen „besetzt“: Geschäftsleitung, IT-Abteilung, Arbeitsschutzbeauftragte, Datenschutzbeauftragter, Betriebsrat und Beschäftigte traten vorbereitet auf und für ihre Rolleninteressen ein.

Auch im kommenden Sommersemester 2017 wird es in Zusammenarbeit mit dem FST für Studierende wieder ein Blockseminar zur Technikgestaltung und zur Rolle des Betriebsrates bei der Einführung neuer Technologien im Betrieb geben.

„Blog Zukunft der Arbeit“ auf der Frankfurter Buchmesse

Erhebliches Interesse lösten Gesprächsangebote und Präsentationen des „Blog Zukunft der Arbeit“ bei den Besucher/innen der Frankfurter Buchmesse aus. Gemeinsam mit weiteren Partnern stellte die Blog-Moderation die jüngsten Trends und Erfahrungen bei der sozialen Gestaltung der „digitalen Transformation“ im Betrieb und im industrienahen Dienstleistungsbereich vor.

Gerade die Fragen nach Beschäftigungssicherung, Daten- und Identitätsschutz sowie Arbeits- und Gesundheitsschutz standen dabei im Vordergrund. Interesse und viele Fragen ergaben sich aus den Schilderungen über Potentiale und Risiken des modernen „Crowdworking“. Gewünscht wurden soziale Standards für „Clickworker“.

Auch die gesellschaftspolitischen Herausforderungen bewegten die Gemüter: Führt „Arbeit 4.0“ zur Humanisierung der Arbeit oder zu mehr Taylorisierung und Entfremdung? Entsteht mehr sozialer Zusammenhalt oder mehr Atomisierung?

Über den Stand der Entwicklung soll auf der nächsten Buchmesse berichtet werden.

 

Im Gestaltungsdialog mit dem Fachkräftenachwuchs (III)

Wie kommt das Wissen über betriebliche Mitbestimmung im Umfeld der Debatte um „Arbeit 4.0“ in die Technik-Ausbildung von Studierenden an einer Hochschule? Einen Weg der Lösung beschreitet derzeit die Hochschule für Technik und Wirtschaft in Aalen. Dort wurde das gewerkschaftliche Forum Soziale Technikgestaltung FST für einen Lehrauftrag im Bereich „Technische Redaktion“ gewonnen. Im Rahmen eines mehrteiligen Blockseminars transferiert das FST theoretisches und praktisches Wissen darüber, wie die Mitbestimmung in der Praxis aussieht.  

Neben rechtlichen, sozialen und politischen Eckpunkten des Betriebsverfassungsgesetzes sowie verwandter rechtlicher Rahmenbedingungen greift der Lehrauftrag auch Aspekte der sozialen Technikgestaltung auf. Dazu zählen die Themen „Prävention 4.0“, Arbeits- und Gesundheitsschutz sowie das Menschenbild in der Robotikentwicklung.

Als besonderen Gast mit weitreichenden Erfahrungen konnten die Studierenden einen langjährig tätigen Betriebsrat eines großen IT-Konzerns begrüßen. Er schilderte das Innenleben der Mitbestimmung, ihre Chancen und Grenzen sowie ihre Herausforderungen im Rahmen der „digitalen Transformation“ der Betriebe und Unternehmen. Für die Studierenden war der Dialog eine hilfreiche Erweiterung ihrer Studieninhalte.