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Schlagwort: Künstliche Intelligenz

Eine innovative Mitbestimmungspraxis im Rahmen des BMBF-Kompetenzzentrums KARL

Posted on April 20 by Welf Schroeter

Für Betriebs- und Personalräte: Ein handlungsleitender „Mitbestimmungsplan“ des „Forum Soziale Technikgestaltung“ mit dazugehöriger „Checkliste“ zur Einführung sogenannter „Künstlicher Intelligenz“ – Wie wir den Wandel in Unternehmen und Verwaltungen gestalten können

Aus der langjährigen Praxiserfahrung des „Forum Soziale Technikgestaltung“ (FST) entstanden in Dialogen mit Frauen und Männern aus Betriebs- und Personalräten zwei neue Mitbestimmungswerkzeuge zur Einführung algorithmischer Steuerungs- und Entscheidungssysteme (sogenannte „Künstliche Intelligenz“). Die beiden Werkzeuge reagieren auf die Differenzierung komplexer IT-Systeme in „Assistenztechnik“ und „Delegationstechnik“. Beide Techniken erfordern unterschiedliche Verfahren innerhalb der Mitbestimmung. Der Mitbestimmungsweg für die Einführung von „Assistenztechnik“ verläuft anders als der Mitbestimmungsweg zur Einführung von „Delegationstechnik“.

Link zum FST-Beitrag: http://www.blog-zukunft-der-arbeit.de/wp-content/uploads/2025/04/KARL_Fuer_die_innovative_Mitbestimmungspraxis_Mitbestimmungsplan_und_Checkliste-NEU.pdf

Link zum Beitrag in KARL: https://kompetenzzentrum-karl.de/karl-angebote/mitbestimmungspraxis/

Es handelt sich um einen Beitrag des FST für das Verbundvorhaben „Kompetenzzentrum KARL – Künstliche Intelligenz für Arbeit und Lernen in der Region Karlsruhe“. Das Vorhaben KARL wird gefördert im Rahmen des Forschungsschwerpunktes „Zukunft der Arbeit: Regionale Kompetenzzentren der Arbeitsforschung“ des Bundesministeriums für Bildung und Forschung (BMBF) zum Thema „Gestaltung neuer Arbeitsformen durch Künstliche Intelligenz“.

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Forum Soziale Technikgestaltung bei der DGB-KI-Werkstatt in Berlin

Posted on August 30, 2024 by Welf Schroeter

KI-Werkstatt

Die KI-Verordnung der EU ist beschlossene Sache. Sie setzt einen neuen Rahmen für den Umgang mit Künstlicher Intelligenz und muss nun von den Mitgliedsstaaten umgesetzt werden. Für die Nutzung von KI in Arbeitswelt liefert die KI-Verordnung einige wichtige Anhaltspunkte. Wesentliche Konkretisierungen sowie arbeitsrechtliche Fragen hat die EU jedoch bewusst den Mitgliedsstaaten überlassen. Dafür wurde eine Öffnungsklausel in der Verordnung verankert, mit der der besondere Regelungsbedarf für KI im Arbeitsleben auf nationaler Ebene betont wird. In der KI-Werkstatt des DGB am 25. September 2024 soll darüber diskutiert werden, wie die Öffnungsklausel bestmöglich für einen „Regelungsrahmen für die Nutzung Künstlicher Intelligenz in der Arbeitswelt“ in Deutschland genutzt werden kann. Dazu wird der DGB ein neues Diskussionspapier vorstellen, das sich sowohl aus der Praxis als auch aus der Arbeitsforschung ableitet. Neben einer rechtlichen Einordnung sollen vor allem konkrete Praxisbeispiele die anschließende politische Diskussion befruchten. Zeit und Ort: 25.09.2024 von 13:00 – 16:30. Hans-Böckler-Haus, Keithstraße 1, 10787 (Aus der DGB-Ankündigung)

Ablaufplan:
13:00 – 13:05 Begrüßung (Sven Oswald)
13:05 – 13:30 Input: KI für Gute Arbeit nutzbar machen (Yasmin Fahimi, DGB-Vorsitzende)
13:30 – 14:00 Impuls aus der Wissenschaft: Die KI-Verordnung, nationale Gestaltungsoptionen und Lücken (Ernesto Klengel, Wissenschaftlicher Direktor des HSI)
14:00 – 14:30 Impuls aus der Praxis: Innovative Vorgehensmodelle, im Anschluss Diskussion) (Welf Schröter, Leiter „Forum Soziale Technikgestaltung“)
15:00 – 15:30 Impuls aus der Praxis: Innovative Vorgehensmodelle (Dr. Constanze Kurz, Büroleiterin Gesamtbetriebsrat Robert Bosch GmbH)
15:30 – 16:30 Politische Einordnung und Ausblick. Talkrunde mit Yasmin Fahimi (DGB), Lilian Tschan (BMAS), Prof. Dr. Isabell Hensel (Universität Kassel), Steffen Kampeter (BDA).

Ende der Veranstaltung mit anschließendem Networking gegen 16:30. Die Teilnahme ist nur nach vorheriger Anmeldung möglich: https://veranstaltungen.dgb.de/ki-werkstatt-des-dgb

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Handlungsempfehlungen für Sozialpartner

Posted on Juli 31, 2023 by Welf Schroeter

Im Rahmen des vom Bundesforschungsministerium BMBF geförderten Projektes KARL hat das „Forum Soziale Technikgestaltung“ (FST) zehn Kurz-Videos (Screencast-Videos, d.h. Powerpointfolien mit darüber gelegter Sprache) zur Unterstützung betrieblicher Mitbestimmungsprozesse erstellt.

Die Abkürzung KARL steht für „Kompetenzzentrum KARL – Künstliche Intelligenz für Arbeit und Lernen in der Region Karlsruhe“. Das FST ist Partner in KARL. Die zehn „KARL-kurzimpulse“ sind an beide Sozialpartner in Unternehmen, Dienstleistung und Verwaltung adressiert. In jeweils nur wenigen Minuten werden den Akteuren (Arbeitgeber und Beschäftigtenvertretung) Handlungsimpulse und Handlungsempfehlungen in verständlicher Sprache gegeben.

Die Kurzvideos haben Menschen im Blick, die schon auf lange Lebenserfahrungen zurückblicken können. Die „kurzimpulse“ sind sehr nüchtern, sachlich verdichtet und ruhig angelegt – ohne unnötige interaktive Ablenkung. Sie dauern jeweils plus/minus drei Minuten. Nur der letzte Teil mit Vertiefungsvorschlägen erreicht etwas mehr als sieben Minuten.

Zehn KARL-kurzimpulse – Praxistipps in Alltagssprache zur erfolgreichen Einführung komplexer Technik – Vorschläge an die Sozialpartner

kurzimpuls 01 (3:45 Min.) Ein Angebot für Sozialpartnerinnen und Sozialpartner in der mitbestimmten Arbeitswelt. Vorbemerkung und Übersicht über die KARL-Video-kurzimpulse

kurzimpuls 02 (2:50 Min.) Was ist aus der Sicht der Arbeitswelt bei der kommenden Stufe der Digitalisierung wirklich neu?

kurzimpuls 03 (2:49 Min.) Warum wir unterscheiden sollten, was „Nachholende Digitalisierung“ darstellt und was darüber hinaus geht?

kurzimpuls 04 (2:16 Min.) Was ist unter dem Begriff der „Assistenztechnik“ zu verstehen?

kurzimpuls 05 (2:16 Min.) Was bedeutet „Delegationstechnik“?

kurzimpuls 06 (3:39 Min.) Was ist das Besondere an „sich selbst verändernder Delegationstechnik“?

kurzimpuls 07 (2:36 Min.) Die Einführung komplexer „Delegationstechnik“ benötigt neue Aushandlungsformate

kurzimpuls 08 (2:19 Min.) „Moderierter Spezifikationsdialog“ – Was ist darunter zu verstehen?

kurzimpuls 09 (2:35 Min.) Eine wichtige Empfehlung: Erst Arbeitsabläufe verbessern, dann digitale Technik auswählen!

kurzimpuls 10 (7:45 Min.) Praxistipps und Umsetzungshilfen für Sozialpartner zur gemeinsamen Einführung algorithmischer Systeme. Ergänzung: Link-Liste als pdf-Datei

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Warum die Einführung neuer Technologien auch neue Wege der Gestaltung und Mitbestimmung benötigt

Posted on April 12, 2023 by Welf Schroeter

Wenn Maschinen zunehmend die Arbeit von Menschen übernehmen und selbstständig entscheiden, dann schwindet die Mitbestimmung durch den Menschen. Die Folge wären intransparente Entscheidungen und Prozesse ohne Mitsprache. Zudem geht das prozesshafte Erfahrungswissen von Arbeitnehmer_innen verloren. Bisherige Ansätze, die Systeme in den Arbeitsalltag zu integrieren, konzentrieren sich fast ausschließlich auf die Stärkung technischer Kompetenzen von Arbeitnehmer_innen, damit diese die neue Technik beherrschen. Dieser Ansatz ist richtig, doch greift er zu kurz, da der Einsatz von sogenannter „Künstlicher Intelligenz“ („KI“) einen viel tiefgreifenderen Wandel bringt als die bisherige Digitalisierung. Was es braucht sind neue Konzepte und Herangehensweisen, um heute Konsequenzen zu diskutieren, die die Arbeitnehmer_innen erst in der Zukunft betreffen.

Siehe dazu die Aufzeichnung des Beitrages des „Forum Soziale Technikgestaltung“ (FST) von der gemeinsamen Veranstaltung der Friedrich-Ebert-Stiftung Baden-Württemberg und des FST am 29. März 2023 im Literaturhaus Stuttgart. Der Vortrag (Welf Schröter) mit dem Titel: „Warum die Einführung neuer Technologien auch neue Wege der Gestaltung und Mitbestimmung benötigt“ ist als Audiodatei (28 Min.) zugänglich unter: https://youtu.be/ZGBKaVLPHX8

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Ein Blick auf die Menschenwürde

Posted on März 20, 2023 by Welf Schroeter

Fernsehangebot „Künstliche Intelligenz in der Arbeitswelt – ein Blick auf die
Menschenwürde“ mit Beitrag des „Forum Soziale Technikgestaltung“

Das Fernsehangebot „Kirche in Bayern – Das ökumenische Fernsehmagazin“ sendete den Beitrag „Künstliche Intelligenz in der Arbeitswelt – ein Blick auf die Menschenwürde“ (Länge 5 Min. 32 Sek.). Darin kommt auch das „Forum Soziale Technikgestaltung“ (FST) zu Wort. Von Seiten des FST wurde das Basisreferat zur sogenannten „Künstlichen Intelligenz“ auf der Frühjahrstagung der Betriebsseelsorge des Erzbistums Bamberg am 4. März 2023 in Hirschaid gehalten. Die Redaktion des Fernsehmagazins kündigt den Film wie folgt an: Es gibt Begriffe, die schweben über unseren Köpfen wie Luftballons und wir kriegen sie nicht so richtig zu fassen, sind aber sehr beeindruckt. „Künstliche Intelligenz“ ist so ein Begriff; auch weil da mitklingt, dass menschliche Intelligenz bald nicht mehr mitkommen wird, wenn die „KI“ erst mal loslegt – besonders in der Arbeitswelt. Zeit, ein bisschen Luft rauszulassen aus dem Begriffsballon. Die Betriebsseelsorge im Erzbistum Bamberg hat das bei ihrer Frühjahrstagung getan.
Link zum Film: https://youtu.be/zS_O5kdQtR8

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„LABOR.A 2022“: Ein Beitrag des „Forum Soziale Technikgestaltung“

Posted on Februar 12, 2023 by Welf Schroeter

Auf der „LABOR.A 2022“ stellte das gewerkschaftliche Personennetzwerk „Forum Soziale Technikgestaltung“ (FST) im September 2022 neue Ergebnisse der Anpassung algorithmischer Steuerungs- und Entscheidungssysteme zur Diskussion. Der Rahmen dafür war die Session „Wer gestaltet KI? Algorithmische Steuerung von Arbeit als Thema gesetzlicher, betriebsverfassungsrechtlicher aber auch privatwirtschaftlicher Regulierung“. Der Kurzbericht zur Diskussion bei der „LABOR.A“ und FST-Ansatzpunkte von PROTIS-BIT sind im Mitbestimmungsportal der Hans-Böckler-Stiftung abrufbar:
https://www.mitbestimmung.de/html/wie-gestalten-wir-die-sogenannte-23414.html

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„Moderierter Spezifikationsdialog“ wurde Bestandteil der „DIN NORMUNGSROADMAP KÜNSTLICHE INTELLIGENZ AUSGABE 2“

Posted on Januar 22, 2023 by Welf Schroeter

Nach rund einem Jahr intensiver Kommunikationsarbeit legte eine große Arbeitsgruppe – getragen von „DIN Deutsches Institut für Normung“ und „DKE Deutsche Kommission Elektrotechnik – Elektronik Informationstechnik in DIN und VDE“ die zweite Ausgabe der „Deutschen Normungsroadmap Künstliche Intelligenz“ vor. Sie wurde auf dem „Digitalgipfel 2022“ der Bundesregierung vorgestellt. Das „Forum Soziale Technikgestaltung“ hat in dem Findungsprozess mitgewirkt und das Format „Moderierter Spezifikationsdialog“ eingebracht. Es ist Bestandteil des Gesamtergebnisses geworden. Siehe dort S. 168 in: https://www.din.de/resource/blob/891106/57b7d46a1d2514a183a6ad2de89782ab/deutsche-normungsroadmap-kuenstliche-intelligenz-ausgabe-2–data.pdf

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Wie gestalten wir die sogenannte „Künstliche Intelligenz“? – Einladung zur Mitwirkung

Posted on Dezember 8, 2022 by Welf Schroeter

Gefördert von der Hans-Böckler-Stiftung führen das regionale Betriebsrätenetzwerk ZIMT, die IG Metall Heidelberg und das „Forum Soziale Technikgestaltung“ das Technikgestaltungsprojekt für Beschäftigtenvertretungen durch unter dem Namen PROTIS-BIT durch. Dabei werden Erfahrungen und Sachwissen zu neuen digitalen Anwendungen zusammen getragen und aus Sicht von Betriebs- und Personalräten ausgewertet. In einem vierteiligen Vortrag wurde der aktuelle Stand der Gestaltungsdebatte geschildert. Die Vorträge sind frei zugänglich auf Youtube. Bitte überspringen Sie die Werbeeinblendungen. Siehe:

„Wie gestalten wir die sogenannte ,Künstliche Intelligenz‘“ (Teil 1: Nachholende Digitalisierung, Assistenztechnik, Delegationstechnik, Gestaltungsansatz „Der mitbestimmte Algorithmus“)
https://www.youtube.com/watch?v=6HHakS0lUXw

„Wie gestalten wir die sogenannte ,Künstliche Intelligenz‘“ (Teil 2: Vierzig Kriterien aus dem FST zur Gestaltung algorithmischer Steuerungs- und Entscheidungssysteme)
https://www.youtube.com/watch?v=wuxpiDfiYEY

„Wie gestalten wir die sogenannte ,Künstliche Intelligenz‘“ (Teil 3: Neue Gestaltungsimpulse, Format „Moderierte Spezifikationsdialoge“)
https://www.youtube.com/watch?v=sJLqGY3KPNI

„Wie gestalten wir die sogenannte ,Künstliche Intelligenz‘“ (Teil 4: Handlungsempfehlungen für Beschäftigtenvertretungen (BR, PR, MAV), Fünf erste Schritte der Annäherung u.v.m.) https://youtu.be/P1uapN3gyoA

Wer an dem FST-Diskurs mitwirken möchte, kann sich beim Leiter des FST, Welf Schröter, melden unter: schroeter@talheimer.de

Interessierte können in den kostenfreien FST-Newsletter-Verteiler aufgenommen werden.

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Gesamtpersonalrat erreicht epochale Vereinbarung zur Gestaltung der Digitalisierung und der sogenannten „KI“

Posted on Juli 20, 2022 by Welf Schroeter

Nach mehrjähriger Vorarbeit ist es dem Gesamtpersonalrat der Landeshauptstadt Stuttgart (GPR LHS) gelungen, einen außergewöhnlichen und epochalen Erfolg auf dem Weg der mitbestimmten Gestaltung der Digitalisierung und der sogenannten „Künstlichen Intelligenz“ („KI“) zu erringen. Unter der Leitung der GPR-Vorsitzenden Claudia Häussler und ihres GPR-Kollegen Chris Purz erreichte das Team des GPR die Durchsetzung einer Rahmendienstvereinbarung zur Digitalisierung und Informationstechnik. Der Erfolg wurde möglich durch die enge Zusammenarbeit zwischen dem GPR LHS und dem „Forum Soziale Technikgestaltung“. Der Leiter des „Forum Soziale Technikgestaltung“, Welf Schröter, trug zur Vorbereitung bei und begleitete das Vorhaben als Berater des GPR. Die Rahmen-DV wurde im Mai 2022 unterschrieben. Zur DV in der Länge von 11 Seiten gehören rechtlich gleichgestellte acht Anlagen mit abermals zusammen 11 Seiten Umfang.

Ein besonderes Kennzeichen der Rahmen-DV sind die zahlreichen Innovationsimpulse, die auf Eigeninitiative der Beschäftigtenvertretung entstanden und die vom öffentlichen Arbeitgeber mitgetragen werden. Nachfolgend ist nach einer Vorbemerkung die Zusammenfassung der wichtigsten Inhalte des epochalen Dokumentes zu lesen. Am Ende findet sich das 22-seitige Dokument als pdf-Datei, um damit Kolleginnen und Kollegen in anderen Kommunen aber auch in Industrie und Dienstleistung zum eigenaktiven Handeln zu ermutigen. Inzwischen wurde die Rahmen-DV für den „Deutschen Personalräte-Preis 2022“ nominiert.

Vorbemerkung zur Entstehung der DV 

Auf Eigeninitiative erarbeitete der GPR LHS den Entwurf einer Rahmendienstvereinbarung zur Gestaltung der digitalen Transformation der Landeshauptstadt Stuttgart und zur Erweiterung der Mitbestimmung. Im Zentrum stehen dabei die Zukunftsorientierung (nicht nur die nachholende Digitalisierung sondern auch die vorausschauende Gestaltung sog. „KI“), die Sicherung der  Beschäftigung, der verbindliche Vorab-Zukunftsdialog, der moderierte Spezifikationsdialog zur Gestaltung algorithmischer Systeme, die strukturiert Prozessdarstellung der „KI“-Implementierung mit Veto-Recht, Qualifizierung, Barrierefreiheit und die Ausrichtung zur Assistenztechnik.

Die zunehmende Zahl der geplanten Einführungen digitaler Werkzeuge und Plattformen hat die Mitbestimmung vor eine komplexe Herausforderung gestellt. Eine Rahmendienstvereinbarung sollte aus der Sicht des GPR die Abläufe transparent und verbindlich strukturieren sowie Prozessabläufe regeln, um das Aushebeln der Mitbestimmung zu vermeiden. Der GPR wollte statt einer nur reaktiven Rolle den proaktiven Part der Gestaltung beteiligungsorientiert einnehmen: Digitalisierung ja, jedoch mitbestimmt. Das Hintergehen der Mitbestimmung galt es zu unterbinden. Der GPR ergriff die Initiative.

Die Mitglieder von GPR und PRs haben sich über die neuen digitalen Innovationen kundig gemacht, sich qualifiziert und sich beteiligungsorientiert untereinander abgestimmt. Die Hinzuziehung einer externen Beratung für den GPR hat die Hinwendung zum Blick auf die Zukunft der Kommunalverwaltung unterstützt. Über ein Jahr lang hat der GPR mit dem öff. Arbeitgeber verhandelt. Dabei drängte der GPR auf neue Verfahren und Kriterien zur Einführung algorithmischer Systeme. Die sog. „KI“ soll Assistenztechnik bleiben. Aus ethischen Gründen soll die sog. „KI“ nicht anstelle des Menschen entscheiden.

Am Ende der erfolgreichen Verhandlung steht die „Rahmendienstvereinbarung zur Digitalisierung und Informationstechnik bei der Landeshauptstadt Stuttgart“. Ein einschlägiges Werk auf elf Seiten mit zzgl. 8 Anlagen. Im „Zukunftsdialog“ besprechen der öff. Arbeitgeber und der GPR die digitale Strategie vor (!) ihrer Umsetzung. In Kooperation mit der städt. IT-Abteilung konnten die Prozessmodellierung und der „Spezifikationsdialog“ vereinbart werden. Weitreichende Schritte der Qualifizierung und Beschäftigungssicherung konnten verankert werden. Diese Rahmen-DV formt die „KI“-Technik zur Assistenz. Soziale Innovation geht vor technischer Innovation.

Kurzzusammenfassung der Eckpunkte der Rahmendienstvereinbarung

Unsere Kolleginnen und Kollegen des Gesamtpersonalrates der Landeshauptstadt Stuttgart haben durch ihre Initiative eine neue innovative Richtung in der Kultur der Mitbestimmung eingeschlagen. Wir haben eine neue Praxis der Mitbestimmung und eine Erweiterung der Mitbestimmung in einer

„Rahmendienstvereinbarung zur Digitalisierung und Informationstechnik bei der Landeshauptstadt Stuttgart (nachfolgend Rahmendienstvereinbarung) zwischen der Landeshauptstadt Stuttgart, vertreten durch den Oberbürgermeister und dem Gesamtpersonalrat, vertreten durch die Vorsitzende“

angestoßen, ausgehandelt und verbindlich gemacht. Soziale Innovationen werden mit technischen und organisationellen Innovationen verknüpft.

Das Gesamtwerk der Rahmen-DV fügt sich aus 11 Seiten verbindlicher Vereinbarung mit weiteren acht – im gleichen Sinne verbindlichen – Anlagen im Umfang von 11 Seiten zusammen. Die Rahmen-DV umfasst somit insgesamt 22 Seiten.

Die Besonderheit der neuen Rahmen-DV gründet in der Verbindung reaktiver traditioneller Schutzaufgaben der Beschäftigtenvertretung mit vorausschauender, proaktiver Zukunftsgestaltung der kommenden Arbeitswelten. Dem GPR geht es nicht nur um die soziale Gestaltung der gegenwärtigen Arbeitsumgebungen sondern zugleich um die arbeitnehmerorientierte Einbettung der algorithmischen Assistenztechnik der nahen Zukunft (der sogenannten „Künstliche Intelligenz“) in den arbeitsweltlichen Transformationsprozess.

Die Initiative dazu ging von den Kolleginnen und Kollegen im Gesamtpersonalrat aus. Mit einem intensiv und qualifiziert ausgearbeiteten Entwurf überraschte das Gremium den Arbeitgeber, der an vielen Stellen noch in althergebrachten Vorstellungen von Techniknutzungen befangen war. Durch einen strategischen Dialog der Beschäftigtenvertretung mit Vertreterinnen der Stadtverwaltung aus unterschiedlichen Fachbereichen konnte ein hochkompetentes Aushandlungsergebnis und eine Zustimmung der Spitze der Stadtverwaltung erreicht werden.

Die zentralen Neuerungen der tragfähigen Lösung lassen sich in sieben Innovationen beschreiben:

  • Erste Innovation: Es gibt nun die Festlegung eines transparenten und zugleich differenzierten Verfahrens zur Einführung neuer IT-Strukturen und Software-Systeme. Diese – auch grafisch dargestellte – Prozesskette der mitbestimmten Implementierung differenziert die Qualität von technischen Ebenen und weist ihnen unterschiedliche Verfahrensschritte zu. Dadurch werden die Kommunikationsprozesse zwischen IT-Teams und GPR allseitig transparent, verbindlich und entlastet. Neue Regularien vereinfachen und beschleunigen die Einführung von Standardsoftware. Die Partner können sich auf die großen technologischen Herausforderungen und deren präventiv zu behandelnden Folgen konzentrieren.
  • Zweite Innovation: Der GPR hat mit der Spitze der Stadtverwaltung und den IT-Teams einen speziellen „Zukunftsdialog“ vereinbart: „Der Zukunftsdialog unterstützt eine vorausschauende, strukturierte und beteiligungsorientierte Umsetzung von Digitalisierungsvorhaben zwischen Verwaltung und Gesamtpersonalrat sowie weiterer Akteur*innen und dient der Prozessvereinfachung und Beschleunigung.“ Der GPR hat darin Initiativrecht. Der Zukunftsdialog tagt zwei Mal pro Jahr.
  • Dritte Innovation: Um die Interessen der Beschäftigten angesichts des digitalen Wandels zu schützen und Entlassungen zu vermeiden, enthält die Rahmen-DV den vereinbarten Passus: „Die Landeshauptstadt Stuttgart verzichtet auf betriebsbedingte Kündigungen aufgrund der Digitalisierung.“
  • Vierte Innovation: Angesichts der Perspektiven, dass ein Teil der neuen algorithmischen Steuerungs- und Entscheidungssysteme („KI“-Systeme) nach ihrem Start schwerlich oder gar nicht mehr ausreichend gestaltbar sind und eine generelle Dokumentationsfähigkeit der innersoftwaretechnischen Ablaufprozesse kaum mehr gegeben ist, muss der Gestaltungsprozess vor (!) der Implementierung solcher sich selbstverändernder Software-Systeme (sogenannter „selbstlernender Software“) stattfinden. In Kooperation mit dem Projekt „Der mitbestimmte Algorithmus“ des „Forum Soziale Technikgestaltung“ wurde in der Rahmen-DV ein neuer Mitbestimmungsbaustein eingeführt. Die Partnerinnen und Partner verständigten sich auf die verbindliche Einführung der Praxis von „moderierten Spezifikationsdialogen“. Diese Dialoge vor der Implementierung sollen soziale Technikgestaltung im algorithmischen System auf der Basis des Erfahrungswissens der Kolleginnen und Kollegen gewährleisten. In der DV heisst es unter anderem: „Aus den gemeinsam gewonnenen Erfahrungen in den Dialogen werden verbindliche Anforderungen formuliert. Diese stellen die Grundlage für zukünftige Einführungsprozesse dar und sollen diese erleichtern.“ Für nur regelbasierte Softwareanwendungen ist der Spezifikationsdialog nicht zuständig. In den Spezifikationsdialogen hat der GPR ein Initiativrecht.
  • Fünfte Innovation: Im genau beschriebenen Verlaufsmuster, wie neue IT-Technik im Mitbestimmungsprozess zu behandeln ist, wurde zugunsten des GPR ein Vetorecht verankert: „Wenn die Personalvertretung dem Antrag bei Erfordernis einer Zustimmung nicht zustimmt, dann kann die Anforderung / der Change nicht umgesetzt werden.“
  • Sechste Innovation: Im Rahmen der notwendigen Qualifizierungsmaßnahmen für die Beschäftigten müssen auch Kolleginnen und Kollegen aus den Personalräten und dem Gesamtpersonalrat sich weiterbilden können. Dazu garantiert die Rahmen-DV unter anderem: „Die Beschäftigten der Landeshauptstadt Stuttgart müssen auf diesem Weg aktiv durch Fort- und Weiterbildung sowie Personalentwicklung begleitet werden. Dies geschieht durch die rechtzeitige Bereitstellung von geeigneten Maßnahmen im Bereich Personalentwicklung, der Ausbildung, der Führungskräfteentwicklung und der Fortbildung. Auch den Mitgliedern von Personalvertretung und Schwerbehindertenvertretung, die an diesen Themen und Projekten beteiligt sind, muss Gelegenheit gegeben werden sich über aktuelle Entwicklungen, Technologien und Verfahren zu informieren bzw. fortzubilden.“
  • Siebte Innovation: Die Unterzeichnenden der neuen Rahmen-DV erklären, dass sie bei der Nutzung algorithmischer Steuerungs- und Entscheidungssysteme (sogenannter „KI“-Systeme) an der Orientierung auf die „Assistenztechnik“ festhalten: „Der Mensch steht an erster Stelle und die Technik hat eine dienende und unterstützende Funktion.“

In hervorgehobener Weise unterstreicht die Rahmen-DV die Bedeutung der informationellen Selbstbestimmung: „Um das Vertrauen der Beschäftigten sowie der Bürger*innen in den digitalen Wandel zu stärken, vereinbaren sich die Vertragsparteien zu einer ,sensiblen Datenschutzkultur‘ beim Umgang mit personenbezogenen und personenbeziehbaren Daten und zur ,Förderung einer Kultur des Datenselbstschutzes‘ der Nutzer*innen. Diese vereinbarte sensible Datenschutzkultur setzt die rechtlichen, technischen, organisatorischen und sozialen Standards des Landesdatenschutzgesetzes und der europäischen Datenschutzgrundverordnung aktiv um. Damit wird die Bewahrung des Rechtes auf informationelle Selbstbestimmung des Individuums und der Schutz der Privatheit gewährleistet.“

Neben den dargelegten sieben Innovationen regelt die neue Rahmen-DV ebenso die Kernthemen einer Beschäftigtenvertretung wie Datenschutz, Datensicherheit, Rolle der Schwerbehindertenvertretung, Ortung, Profilbildung, Cloudlösungen, Arbeits- und Gesundheitsschutz, Qualifizierung, Weiterbildung, Barrierefreiheit, Social Media, Haftung, vorausschauende Arbeitsgestaltung, keine Leistungs- und Verhaltenskontrollen und Changemanagement: „Die Umsetzung der Digitalisierung wird so ausgerichtet, dass die Prinzipien der Chancengleichheit, der Integration, der Inklusion und der Diversity beachtet werden.“

In der Rahmen-DV wurde zudem festgelegt, dass der GPR auf Kosten des Arbeitgebers externe Beratungsleistungen nutzen kann.

Abschließend sei betont, dass den Kolleginnen und Kollegen des GPR auch der gute Service für Bürgerinnen und Bürger am Herzen liegt. In der Rahmen-DV wurde daher auf Drängen der Personalrätinnen und Personalräte festgehalten: „In den kommenden Jahren werden neben den digitalen Angeboten Verwaltungsleistungen auch vor Ort als ,analoger Grundservice‘ mit persönlichem Kontakt angeboten.“

Als Vertiefung seien die 22 Seiten (Rahmen-DV mit ihren acht verbindlichen Anlagen) beigefügt. (Hier bitte die pdf-Datei öffnen oder herunterladen.)

Kontakt und Rückfragen bitte an: schroeter@talheimer.de

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Thesenpapier: Nachhaltigkeit braucht Demokratie – Demokratie braucht Nachhaltigkeit

Posted on Juli 12, 2022 by Welf Schroeter

Einladung zur Podiumsveranstaltung am 19. Juli 2022 in der Uni Tübingen

Auf Basis der mehr als dreißigjährigen Erfahrung des „Forum Soziale Technikgestaltung“ entstand ein kurzes Thesenpapier zum Thema „Vom Wissen zum Handeln – Was brauchen wir auf dem Weg zum nachhaltigen Krankenhaus?“ Das Dokument wurde anlässlich der derzeit laufenden Ringvorlesung „Klima, Umwelt und Planetare Gesundheit“ im „Studium Generale“ der Universität Tübingen verfasst. Die Ringvorlesung im Sommersemester 2022 wurde organisiert von Health for Future (H4F) Tübingen und Scientists for Future (S4F) Tübingen, in Kooperation mit dem Kompetenzzentrum für Nachhaltige Entwicklung der Universität Tübingen.

Das Thesenpapier trägt den Titel „Nachhaltigkeit braucht Demokratie – Demokratie braucht Nachhaltigkeit. Demokratie braucht Ermutigung – Ermutigung braucht Demokratie. Fünf Thesen von Welf Schröter (Forum Soziale Technikgestaltung) zum Thema ,Vom Wissen zum Handeln ‒ Was brauchen wir auf dem Weg zum nachhaltigen Krankenhaus?‘ (02/22)“. Das Papier greift fünf Stichworte auf: Multikausaler Wandel / Denken in nachhaltigen Vernetzungen / Entortete dezentralisierte Nachhaltigkeit / Demokratisierungen / „Vorausschauende Regionalisierung“.

Das Thesenpapier fließt ein in die Diskussion des Studium-Generale-Termins am 19. Juli 2022 um 20.15 Uhr im Kupferbau der Universität Hörsaal 25: „Vom Wissen zum Handeln – Was brauchen wir auf dem Weg zum nachhaltigen Krankenhaus?“ Mit den Podiumsteilnehmer*innen Frieda Ennen (Pflegekraft und Personalrätin am Universitätsklinikum Tübingen UKT), Markus Buchner (AG Nachhaltigkeit Allgemeinmedizin/Arzt in Weiterbildung/Allgemeinmedizin), Jule Basenach (AG Nachhaltigkeit/Medizinstudierende), Welf Schröter (Leiter des „Forum Soziale Technikgestaltung“ beim DGB) und Bodo Schanzenberger (Architekt und Energieberater, Architects for Future) werden verschiedene Aspekte der Nachhaltigkeit im Gesundheitswesen allgemein und speziell in Tübingen diskutiert. Die Schwerpunkte liegen auf den Arbeitsbedingungen, der Digitalisierung, baulichen Maßnahmen sowie auf Möglichkeiten, selbst aktiv zu werden. Diskussionsleitung: Maren Kopetschke (Health for Future). Begrüßung: Jana Zierler (Health for Future).

Die Organisator*innen der Ringvorlesung schreiben zu ihren Zielen:

Die Klimakrise und Umweltveränderungen beeinflussen die Gesundheit aller Lebewesen dieser Erde, mit umfangreichen Folgen in naher Zukunft. Dieser Zusammenhang wird immer deutlicher: Luft- und Wasserverschmutzung, Hitzewellen, Extremwetter und klimabedingte Konflikte nehmen zu und verursachen Kriege und Vertreibungen, Armut, Hunger und Krankheiten. Spätestens mit der Covid-19-Pandemie erkennen wir, dass unsere Planetare Gesundheit erhalten werden muss: untrennbar sind die politischen, ökonomischen und sozialen Systeme mit der Komplexität unserer Lebensformen und ihrer Gesunderhaltung auf diesem Planeten verbunden.

Eine unambitionierte Klimapolitik würde unsere Lebensbedingungen so schnell ändern, dass die Verringerung schädigender Einflüsse (Mitigation) zu spät und eine Anpassung (Adaptation) für viele Menschen nicht mehr in Frage käme. Selbst unsere Gesellschaftsordnung könnte für nachfolgende Generationen ein Auslaufmodell werden, wenn wir den Systemwandel hin zur Nachhaltigkeit verpassen!

Der Mensch wird als Teil der anfälligen Natur von eigenen Taten eingeholt: zivilisatorische Verhältnisse rücken mit dem planetaren Gesundheitsbegriff ins Blickfeld und zwar mit ihren präventiven, epidemiologischen und therapeutischen Konsequenzen für alle Beteiligten. Auch jenseits der Gesundheitswissenschaften stellen sich letztlich in allen Wissenschaften die Fragen: Wie könnte die Menschheit gesundheitliche, politische, ökonomische, rechtliche und soziale Zusammenhänge in ihrer Gesamtheit erkennen, berücksichtigen und steuern lernen, und dabei die natürlichen Systeme unseres Planeten bewahren? In welchem Verhältnis steht die private Aneignung der Natur zu Gemeinwohlinteressen und Menschenrechten? Was hindert uns daran, angemessene Sicht- und Handlungsweisen umgehend mit Nachdruck zu suchen?

Link zur pdf-Datei des Thesenpapiers

Link zur pdf-Datei zur Übersicht des Studium Generale der Universität Tübingen im Sommersemester 2022 

 

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