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Schlagwort: Betriebsrat

Kann ein autonomes Software-System ein drittes Rechtssubjekt in der Mitbestimmung darstellen?

Posted on Juni 17, 2017 by Welf Schroeter

Schon seit vielen Jahr quälen sich Fachleute aus Technik und Recht mit der Frage, ob ein Roboter, ein selbstfahrendes Auto oder ein Software-System im gerichtlichen Sinne ein Rechtssubjekt sein kann. Das bisherige Rechtsdenken gibt auf diese Frage nur zum Teil ausreichende Antworten. Im Zentrum steht stets die Suche nach der Zuordnung: Wer ist für einen Vorgang verantwortlich? Ist es der beauftragende Veranlasser der Technik oder die Technik selbst? Was passiert aber, wenn diese Zuordnung nicht eindeutig zu treffen ist, weil sich das technische System durch seine „Selbstlern“-Fähigkeit in Echtzeitschritten ständig verändert?

Der „Sachverständigenrat für Verbraucherfragen beim Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz“ hat im Dezember 2016 in seinem Gutachten „Verbraucherrecht 2.0 – Verbraucher in der digitalen Welt“ das Dilemma benannt: „Schwieriger wird es bei der rechtlichen Beurteilung von selbst-lernenden Algorithmen. Hier geht es letztendlich um die Frage, wie sich künstliche Intelligenz (KI) auf das Rechtssystem auswirkt, ob die Zuordnung des Agenten zum Prinzipal durchbrochen wird, ob der Software-Agent selbst zum autonom handelnden Rechtssubjekt wird oder der Prinzipal, der den selbst-lernenden Algorithmus konfiguriert hat, der Letztverantwortliche bleibt. Mit anderen Worten: wer ist der Prinzipal und wer ist der Agent?“.

Am Horizont der Debatte ist eine Erweiterung der Rechtslage erkennbar. Es ist zu erwarten, dass das Zivilrecht eine qualitative Korrektur in dem Sinne erfährt, dass es neben der „natürlichen Person“ (Bürgerin, Bürger) und der „juristischen Person“ (Unternehmen, Verein, Verband, etc.) auch eine „elektronische Person“ (autonome Systeme) geben wird. Doch wie soll diese definiert werden, wenn „autonome Software-Systeme“ (ASS) als „selbstlernende“ Einheiten sich nach ihrem Start unaufhörlich wandeln und potenziell ihren eigenen Algorithmus umbauen?

Ein unkonventioneller Blick in die Zukunft könnte auch noch eine andere Herausforderung formulieren: Was könnte eine „elektronische Person“ im Prozess der Mitbestimmung bedeuten? Angenommen ein ASS würde als „elektronische Person“ juristisch anerkannt, träte es dann im innerbetrieblichen Mitbestimmungsprozess neben der Unternehmensleitung und dem Betriebsrat als ein dritter „Partner“ an den Verhandlungstisch? Müsste eine „elektronische Person“ im Hinblick auf die Auswirkungen von „autonomen Software-Systemen“ in der betriebsinternen oder betriebsübergreifenden Wertschöpfungskette auch im Betriebsverfassungsgesetz verankert werden? Der Gedanke mag manchen schaudern lassen. Doch ist er nicht in sich logisch und konsequent? Was würde vorausschauende soziale Technikgestaltung in diesem Zusammenhang erfordern?

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Prävention 4.0: Vorausschauende Arbeitsgestaltung und vorausschauender Arbeitsschutz unabdingbar

Posted on Juni 10, 2017 by Welf Schroeter

Das Bundesforschungsministerium fördert mit Bundesmitteln das Projekt „Prävention 4.0“. Das Vorhaben „verfolgt das Ziel, konkrete Handlungsempfehlungen und Leitlinien für eine präventive Arbeitsgestaltung in der Arbeitswelt 4.0 zu entwickeln, damit die Akteure in den Betrieben die Potenziale der betrieblichen Prävention in der digitalisierten Arbeitswelt wirkungsvoll nutzen können. Um die Potenziale von CPS zu nutzen und die Arbeitsbedingungen im Zuge der Integration von CPS in Arbeitsprozesse gesundheitsgerecht und produktiv gestalten zu können, müssen alle Akteure in den Unternehmen sowie die arbeitenden Menschen außerhalb der Betriebe und die Präventionsdienstleister sensibilisiert und handlungsfähig gemacht werden“ (www.praevention40.de).

Die ersten Ergebnisse legen den Entscheidungsträger/innen in den Geschäftsleitungen und in den Betriebsräten eine grundlegende Ergänzung ihres betrieblichen Handelns nahe. Die Recherchen, Untersuchungen, Expertengespräche und Workshops lassen unzweifelhaft erkennen, dass es für den Übergang zu tatsächlichen 4.0-Arbeitswelten auf der Basis der Anwendung „autonomer Software-Systeme“ einer kombinierten Strategie aus „vorausschauender Arbeitsgestaltung“ und „vorausschauendem Arbeits- und Gesundheitsschutzes“ bedarf.

Ausgangspunkt dieser Darlegung ist der Blick auf den jetzigen Status der „selbst lernenden“, „selbst denkenden“ und „selbst entscheidenden“ „autonomen Software-Systeme“(ASS): Diese sind – nach derzeitigem technischen Stand – nach ihrem Start nicht mehr gestaltbar. Technische, soziale und gesundheitliche Standards müssen somit vor der Nutzung der ASS bereits in der Software verankert werden.
Betriebsräte wie Geschäftsleitungen müssen vorausschauend analysieren, welche Wirkungen der ASS vermieden werden sollen bzw. müssen. Diese vorausschauend wahrgenommenen Interessen können dann ausgehandelt, vereinbart, spezifiziert und vor dem Start der ASS implementiert werden.

Auf diese neue zusätzliche Handlungsweise sind Betriebsräte bislang kaum vorbereitet. Sie benötigen zusätzliche Kompetenzen und Beratungsleistungen. Die Betriebsräte werden dabei mit einer stark zunehmenden Abstraktion und Komplexität der Abläufe konfrontiert.

Eine der zentralen Zielsetzungen des Projektes „Prävention 4.0“ besteht in der Erarbeitung und Bereitstellung wesentlicher Handlungsmöglichkeiten einer präventiven Arbeitsgestaltung für alle betrieblichen Akteure.

Das Forum Soziale Technikgestaltung, das zu den Partnern des BMBF-Vorhabens „Prävention 4.0“ gehört, startete das Projekt „BABSSY“ („BetriebsratsArbeit auf Basis autonomer Software-Systeme“), um den Kompetenzaufbau unter Betriebsräten und Beschäftigten zu unterstützen.

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Der Boléro der Arbeitswelt

Posted on Juni 1, 2017 by Welf Schroeter

Wer kennt es nicht, das beeindruckende Orchesterwerk des französischen Komponisten Maurice Ravel. Er schuf im Jahr 1928 jenen langen „Boléro“ als Balettstück, der leise und unmerklich beginnt, sich zunehmend ins Wahrnehmbare steigert und in einem unüberhörbaren Finale gipfelt. Ein solcher „Boléro“ bewegt sich gerade auf die Arbeitswelt zu.

Noch sind wir mit den Herausforderungen und Chancen der „nachholenden Digitalisierung“ (Schröter) befasst. Betriebsräte, Vertrauensleute und Beschäftigte betten mit Hilfe kluger Arbeitsorganisationsmodelle vorhandene informationstechnische Werkzeuge in den Arbeitsalltag ein. Mobile Endgeräte, „kluge“ Kleidungsstücke (wearables), „kluge“ Brillen (glasses) und vieles mehr werden über Betriebsvereinbarungen zu Assistenztechniken für den Menschen. Mehr als drei Viertel aller derzeitigen Technikeinführungen nutzen technische Innovationen, die schon zehn oder mehr Jahre auf dem Markt sind. In den Betrieben werden sie als neu empfunden und als neu im Sinne von „4.0-Anwendungen“ dargestellt.

Doch unter dem Gesichtspunkt der Technikentwicklung handelt es sich zumeist um IT-Konstrukte, die mit hohem Förderaufwand aus Steuergeldern entwickelt wurden und dann aber in kein betriebliches Geschäftsmodell einflossen. Ein Beispiel sind die vom Bund einst maßgeblich gesponserten „Softwareagenten“, die vor mehr als zehn Jahren als Assistenz- und Delegationstechniken das Licht der FuE-Welt erblickten. Heute verbergen sie sich hinter den cyber-physischen Systemen als vermeintlich allerneuester Innovationsschritt.

Die „nachholende Digitalisierung“ bringt vor allem jene IT-Technik in die Geschäftsmodelle, die in den zurückliegenden Jahren wegen zu hoher Einführungsaufwände und zu geringen Kostenvorteilen auf die lange Bank geschoben wurden. Ein zugegebenermaßen wirkungsvolles Marketing („Industrie 4.0“) bringt unzureichend genutzte technische Innovationen in das Blickfeld der Entscheidungsträger und in die Shops. Erforderlich sind zusätzliche Anpassungs- und Kompatibilitätsspezifikationen.

Doch es wäre ein grober Fehler, würde man das mediale Transportgut „Vier-Null“ nur als oberflächliches Marketing abtun. Hinter dem lauten Messe- und Vertriebslärm der Verkäufer von in der Regel tradierter Ware beginnt eine andere Melodie. Es ist die Digitalisierung hinter der Digitalisierung, die unsere Aufmerksamkeit auf sich ziehen muss. Wir dürfen die notwendige Vorspeise des digitalen Menüs nicht mit seinem Hauptgang verwechseln. Es ist ein „Boléro“ des Wandels, der leise beginnt und noch schwer hörbar ist, sich aber verstärkt und große Chancen hat, die Bühne komplett für sich zu gewinnen.

Zu reden ist von jenen „autonomen Software-Systemen“ (ASS), die in der Sprache der IT-Szene selbst lernen, selbst entscheiden, sich selbst verändern und selbst rechtsverbindliche Transaktionen in Echtzeit hinter dem Rücken des Menschen veranlassen. Ihre Nutzung befindet sich noch in der Experimentierphase. Sie können noch nicht „besichtigt“ werden. Sie kommen noch nicht in den Schaufenstern der Messen vor. In den Experimenten finden wir erste kurze Anwendungsketten, eher noch Testsimulationen. Diese Sicht gilt, wenn man vom Blickwinkel betriebsübergreifender horizontaler Wertschöpfungsketten ausgeht. Betrachtet man die betriebsinternen vertikalen Wertschöpfungsketten, so sind dort schon größere Fortschritte im Feld der Insellösungen zu erkennen.

Doch der „Boléro“ der „autonomen Software-Systeme“ hat begonnen. Erst wenige nehmen die noch zurückhaltende Melodie wahr. Wenn der Takt dieser Systeme die kleinen und großen Bühnen ergriffen hat, wird der Zeitdruck für die soziale Gestaltung des Wandels immens. Jene, die den „Boléro“ der sich in diesem Sinne wandelnden Arbeitswelt schon hören durften, sollten sich rasch zusammenfinden, um zum frühest möglichen Zeitpunkt gestalterisch vorausschauend im Sinne des arbeitenden Menschen einzugreifen. Wir sollten diese Art von „Boléro“ nicht nur als Ballettangebot betanzen, sondern bei seiner Aufführung sowohl in den Rhythmus wie auch in die Regie eingreifen. Der Takt ist das Geheimnis. Wer gibt ihn vor? Wer ist wessen Assistent?

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Ein Denken in digitalen und virtuellen Zusammenhängen ist notwendig

Posted on Mai 28, 2017 by Welf Schroeter

In den zurückliegenden zwanzig Jahren der Digitalisierung und Virtualisierung der Arbeitswelten waren Betriebsräte, Vertrauensleute, Personalräte und Gewerkschaften in der Regel davon ausgegangen, dass die Ansätze zur sozialen Gestaltung der Arbeit vor allem den betrieblichen Organisationsabläufen folgten. Das Hervorbringen materieller Produkte sowie die Bereitstellung von Dienstleistungen verstärkten ein Denken von betriebsrätlichem Handeln, das vor allem die Beziehungen von Mensch zu Mensch und die Mensch-Maschine-Relation betonte. Diesen beiden Ebenen galten vordringlich die Interventionen zugunsten einer weiteren Humanisierung der Arbeitswelt.

Mit der enormen Zunahme der Quantitäten von Software, Hardware, Plattformen und Netzen sowie weiteren Einflussfaktoren ist eine neue zusätzliche Qualität entstanden, die ein erweitertes Handeln erfordert. In dem Maße, wie mehr und mehr Arbeitsinhalte und Organisationsbedingungen im virtuellen Raum verankert sind, verschieben sich Räume und die Möglichkeiten sozialer Gestaltung dorthin.

Neben das Denken in Organisationszusammenhängen, in Mensch-zu-Mensch-Beziehungen sowie Mensch-Maschine-Verknüpfungen tritt nun notwendigerweise ein Denken in digitalen und virtuellen Zusammenhängen sowie in Netzinfrastrukturen. Dieser Denkansatz gewann und gewinnt rasant an Gewicht. Es ist deutlich zu erkennen, dass das Verstehen einer 4.0-Arbeitswelt auf der Basis „autonomer Software-Systeme“ (ASS) eher dann gelingt, wenn gewerkschaftliches Handeln vom Denken in digitalen und virtuellen Handlungsräumen (Transaktionen) geprägt wird. Mit anderen Worten: Es genügt nicht, von außen auf bzw. in die virtuellen Räume zu blicken. Es gilt nun vermehrt, aus dem Inneren der virtuellen Transaktionsräume den Wandel des Virtuellen zu verfolgen.

Ist es für uns vorstellbar, dass die Zukunft der Arbeit nicht mit dem Netz, nicht entlang des Netzes sondern vor allem im Netz entschieden wird? Wenn diese Annahme zutrifft, müssten Gewerkschaften ihre Kompetenz und Gestaltungskraft im Netz weiter ausbauen. Damit wären nicht Websites gemeint sondern fokussierte soziale Transaktionskompetenzen im Umfeld von ASS.

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Die zwei Gesichter der agilen Scrum-Methode

Posted on Mai 26, 2017 by Welf Schroeter

Seit mehr als eineinhalb Jahrzehnten wandert ein neues Modell der Arbeitszeitorganisation durch die Entwicklerabteilungen der großen und mittelständischen IT-Unternehmen. Entwicklerteams sollen selbstverantwortlich handeln, sollen sich selbst organisieren, sollen hierarchiefreie hohe Qualität auf kurzen Wegen erbringen. Das Zauberwort heißt „Agilität“. Seit dem „Agile Manifesto“ des Jahres 2001 (http://agilemanifesto.org/iso/de/manifesto.html) entfaltet sich dieses Prinzip in verschiedenen Erscheinungsformen und Methoden. Eine davon nennt sich „Scrum“. Eine schlanke Organisation für schnelle gute Arbeit, könnte man meinen.

Doch Scrum hat mindestens zwei Gesichter. Auf der einen Seite verspricht Scrum die Aufwertung und Wertschätzung der Team-Idee. Scrum-Teams handeln methodisch ähnlich wie teilautonome Gruppen in der Fertigung. Sie agieren horizontal, ergebnisorientiert und möglichst zeitautonom. Im Idealfall würde nicht das Management die Vorgaben („Sprints“) machen sondern das Team für sich selbst. Moderierend wird ein/e vorübergehend gewählte/r Scrum-Master/in aktiv. Wer einmal in einem Scrum-Team war, betrachtet die Methode als Schritt in die richtige Richtung. Ein solches Team will dies auch dem Betriebsrat beibringen.

Doch das Prinzip „Scrum“ krankt immer wieder an einer unzureichenden und einseitigen Umsetzung. Die vom Team angestrebte höhere Arbeitszufriedenheit wird verfehlt, wenn die Zielperspektiven der Scrum-Umsetzung falsch gewählt werden. Gelingt es Team und Betriebsrat, die Realisierung an den Begriffen Stärkung von Qualität und Kreativität sowie an nachhaltigen Arbeitsformen auszurichten, hat Scrum eine gute Chance, dem Unternehmen samt Beschäftigten positiv dienlich zu sein.

Wird der agilen Methode aber einseitig ein purer Effizienzgedanke mit kurzen Zeitrhythmen unterlegt, kehren sich die Vorteile um. Die Belastungen überwiegen bei weitem die Entlastungen. Stresssymptome, psychische Belastungen, Konzentrations- und Schlafprobleme verringern die von der Geschäftsleitung erhofften Produktivitätsgewinne.

Die Daily Scrum-Meetings führen die Teammitglieder in eine weitreichende Transparenz der Teamleistungen und des individuellen Leistungsvermögens. In der Praxis zeigt sich jedoch, dass die radikale Transparenz nicht mit einem Anwachsen des Vertrauens in die Führungskompetenz der Unternehmensleitung verbunden ist. Im Gegenteil: Unzureichende Scrum-Zielsetzungen erzeugen einen Vertrauensschwund. Hinzu kommt die Praxiserfahrung, dass nicht das Team die Arbeitsmenge und die Geschwindigkeit vorgibt, sondern Management und Kunden. Der Zeitdruck nimmt zu. Scrum verkehrt sich in ein rein Takt gebendes System. Wenn einzelne Personen in mehreren Scrum-Teams arbeiten oder wenn verschiedene Scrum-Teams auf Grund von Auftragsinhalten miteinander verschränkt sind, sinkt die Zeitautonomie rapide.

Die Arbeit verliert so ihren ganzheitlichen Charakter. Gestaltungsspielräume und Zeitsouveränitäten schwinden. Teams empfinden sich vermehrt als eine Art Fließbandarbeiter der IT-Entwicklung. Im Zentrum steht nicht mehr der Mensch sondern der Takt.

Die Praxiserfahrungen aus unterschiedlichen Unternehmen zeigen, dass eine gute Scrum-Umsetzung zumeist an zwei Herausforderungen scheitert: Wenn, erstens, die Rolle der Führung keine Führung ist, sondern nur kurzatmige Leitung, dann verringert sich die Entscheidungsautonomie der Teams erheblich. Wenn, zweitens, Scrum nicht auf der grundsätzlichen Zeitautonomie der Teams basiert, wandelt sich die agile Methode zu einem Faktor der inneren Instabilität. Scrum wird so nicht nachhaltig.

Vor diesem Hintergrund kommt einem Betriebsrat bei der Einführung von Scrum eine zentrale Rolle zu. Er muss qualifizierte Zielbestimmungen durchsetzen und die Bedingungen der Arbeit klären. Erforderlich ist eine Betriebsvereinbarung die unter anderem den Paragrafen 111 des Betriebsverfassungsgesetzes (Betriebsänderung: Einführung neuer Arbeitsmethoden) sowie Paragraf 5 des Arbeitsschutzgesetzes (Beurteilung der Arbeitsbedingungen) aufgreifen sollte. Betriebsräte sollten sich vorab schulen lassen. Die Methode Scrum benötigt starke Betriebsräte, die sozial gestalten und die Chancen der Agilität vor möglichen Belastungen schützen. Die Lösung der Belastungsproblematik wird zum Schlüsselkriterium für eine gute Scrum-Umsetzung. – Übrigens: Manchmal heiß Scrum auch „SWARM“.

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25 Eckpunkte für eine Betriebsvereinbarung „Kooperatives Changemanagement“

Posted on April 11, 2017 by Welf Schroeter

Manche selbstbewussten Betriebsräte diskutieren den Weg in Richtung „Arbeit 4.0“ doch recht kreativ und ungewöhnlich. Ein alter Gedanke erweist sich in neuer Umgebung als sehr attraktiv: Ein humaner, sozialer und nachhaltiger Weg in Richtung einer „digitalen Transformation“ der Arbeitswelten erfordert einen kooperativen Aushandlungsprozess auf gleicher Augenhöhe zwischen Betriebsrat und Unternehmensleitung. Wandel benötigt kooperatives Changemanagement.

Kooperatives Changemanagement braucht eine Betriebsvereinbarung mit Experimentierklausel. Zur wechselseitigen Vertrauensstärkung schließen Innovations- und Kooperationspartnerschaften eine gemeinsame, kooperative und prozessflexible Experimentier-Betriebsvereinbarung (BV) ab, die das Verfahren regelt. Wir müssen kompetent werden im vorausschauenden Handeln: Wir benötigen für CPS, ASS und Big Data kreative Ideen vorausschauender Arbeitsgestaltung und vorausschauender Technikgestaltung.

Als Ergebnis aus den gewerkschaftlichen „Werkstattgesprächen 2015-2016“ in Baden-Württemberg wurden Erfahrungen von Betriebsräten in einer neuen Weise betrachtet: In 25 Eckpunkten wurden Anforderungen und Kriterien für ein „kooperatives Changemanagement“ und für eine diesbezügliche Betriebsvereinbarung samt Experimentierklausel entworfen. In weiteren Gesprächen, Beratungen und Diskursen sollen diese Eckpunkte reifen und sich validieren.

Angelehnt an das gesetzliche Recht auf vorausschauenden Arbeitsschutz soll eine Strategie für eine vorausschauende Arbeitsgestaltung formuliert und per BV gestärkt werden.

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Gibt es eine CPS-gesteuerte Mitbestimmungspraxis?

Posted on Februar 17, 2017 by Welf Schroeter

Der Einsatz von sogenannten „klugen Technologien“ verändert nicht nur den Arbeitsplatz des einzelnen Menschen. Die Verknüpfung von Gegenstand und Netz, von Materie und Virtualität hat das seit mehr als zehn Jahren existierende Internet der Dinge hervorgebracht. Was früher „Sensor-Chip am Gegenstand“ hieß und mit „Software-Agenten“ kombiniert wurde, nennt sich heute cyberphysische Systeme (Cyber Physical Systems CPS). Kein Zweifel die CPS-Anwendungen offenbaren noch große Potenziale für den Wandel der Arbeit. CPS wird dann noch schlagkräftiger, wenn sie mit „autonomen Software-Systemen“ (ASS) oder mit autonomen physischen Transportsystemen verknüpft werden.

Was aber können CPS und ASS für die Praxis im Betriebsrat bringen? Eine Gruppe von innovativen Betriebsräten sowie Kolleginnen und Kollegen aus dem Betriebsrätenetzwerk ZIMT und aus dem Forum Soziale Technikgestaltung waren mutig und kreativ. Sie drehte die Perspektive um. Nicht allein die Frage zählt, wie gestalten wir CPS und ASS in sozialer und humaner Hinsicht. Es lässt sich auch die Frage stellen, wie diese Technologien in der Alltagspraxis eines Betriebsrates selbst genutzt werden können. Gibt es eine CPS-gesteuerte Mitbestimmung? Gibt es eine ASS-gesteuerte Qualitätsprüfung der Einhaltung von mitbestimmten Inhalten aus Betriebsvereinbarungen?

In einem außergewöhnlichen Zukunftsworkshop anlässlich des 25-jährigen Bestehens des Forum Soziale Technikgestaltung arbeitete sich die Gruppe buchstäblich in die Zukunft. Am Ende des ersten Teils waren sich die Beteiligten einig: Ja, wir sollten die neuen technischen Potenziale nicht nur als Teil der Arbeitswelt gestalten, wir sollten sie auch selbst im Betriebsrat anwenden. Mitbestimmung in Echzeit?

Die Einstiegsfragen lauteten: Welche betriebsübergreifenden Mitbestimmungsprozesse lassen sich identifizieren? Welche davon lassen sich durch den Einsatz von ASS bzw. CPS in kluger Weise automatisieren? Wie gelangt der Betriebsrat durch die Nutzung neuester selbstlernender Software in eine vergleichbare Informationsposition wie die Geschäftsleitung?

Die Ergebnisse waren selbst ermutigend. Im nächsten Zukunfts- und Innovationsworkshop werden die jetzigen Impulse vertieft, präzisiert und für eine Spezifizierung im Dialog mit IT-Teams für ein IT-gestütztes Plansimulationsspiel vorbereitet. Das Projekt „BetriebsratsArbeit auf Basis ,autonomer Software-Systeme‘“ (BABSSY) geht weiter.

Kontakt zu BABSSY: mailto:schroeter@talheimer.de

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Betriebsräte üben sich nun vermehrt in „vorausschauendem Gestalten“

Posted on Januar 22, 2017 by Welf Schroeter

Immer wieder fragen sich Kolleginnen und Kollegen, was denn nun an der „digitalen Transformation“ tatsächlich neu sei. Seit mehr als dreißig Jahren rollt eine Digitalisierungswelle nach der anderen durch die Arbeitswelten. In den 80iger Jahren sprach man von der „Informatisierung der Arbeit“. In den 90igern kamen die Begriffe „Multimedia“, „Electronic Business“, „Telearbeit“ und „E-Working“ auf. Seit zehn Jahren wollen kluge Köpfe die „Smart Factory“ und das „Internet der Dinge“ umsetzen. Vor mehr als zehn Jahren gab es die ersten einsatzfähigen „klugen Brillen“ („Smart Glasses“). Die ersten alltagstauglichen Smartphones kamen 1996 auf den Markt. Der erste Tarifvertrag(!) zu mobilem Arbeiten wurde 1996 unterschrieben. Nun was ist wirklich neu?

Tatsächlich technisch innovativ sind allerdings Software-Technologien, die der früheren Technik in einem Kernpunkt voraus sind: Diese neue Software steuert Prozesse nicht nur bedarfsgerecht reaktiv, sie kann vor allem Arbeitsschritte vorausdenken und vorausstrukturieren. Diese sogenannten „autonomen Software-Systeme“ (ASS) fordern von Betriebsräten neue Kompetenzen. Kolleginnen und Kollegen sind gedrängt, ein vorausschauendes Denken und Handeln zu entwickeln, um mit der Software auf gleicher Augenhöhe zu bleiben.

Wenn „autonome Software-Systeme“ die Arbeitsschritte und Arbeitstakte in Echtzeit mehrere Schritte voraus vorgeben, dann ist eine Arbeitsgestaltung, die nur reagiert, grundsätzlich immer zu spät. Wenn ein ASS in Fertigung und Dienstleistung beim arbeitenden Menschen Betroffenheit auslöst, ist zumeist die Möglichkeit der traditionellen Arbeitsgestaltung bereits erschöpft.

Arbeitsschutz, Gesundheitsschutz und Humanisierung der Arbeitswelten gelingt zukünftig am ehesten dann, wenn die Anforderungen der Betriebsräte schon beim Start „autonomer Software-Systeme“ in diese aktiv integriert sind. Dazu müssen wir lernen, in den Kategorien des vorausschauenden Schützens und des vorausschauenden Gestaltens zu denken. Dies gehört zu dem wirklich Neuen der „digitalen Transformation“.

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Studierende üben im Hochschulseminar die Praxis der Mitbestimmung im Betrieb

Posted on November 15, 2016 by Welf Schroeter

Es war ein Experiment und es ist gelungen! An der „Hochschule Aalen – Technik und Wirtschaft“ wurde in Kooperation mit dem Forum Soziale Technikgestaltung (FST) das Studienangebot „Technische Redaktion“ um ein Blockseminar erweitert, das Studierenden Praxiserfahrungen im Umgang mit Betriebsräten und Mitbestimmungsprozessen bei der Einführung neuer Technologien im Betrieb aufzeigen konnte. Vierzehn Studierende befassten sich in mehreren Terminen mit Fragen der betrieblichen Mitbestimmung, mit der Bedeutung des Arbeits- und Gesundheitsschutzes sowie mit dem Thema „digitale Transformation“ („Arbeit 4.0“). Vor allem sollte vermittelt werden, wie sich ein Betriebsratsgremium bei der Einführung bisher unbekannter Neuerungen verhält.

Welche Aufgaben hat es, worauf will es achten, wie drückt es seine Interessen aus? Ein langjähriger Betriebsrat eines Großunternehmens schilderte seinen einschlägigen Alltag. Am Ende des Seminars absolvierten die vierzehn Studierenden ein sozialpartnerschaftliches Planspiel als Prüfungsleistung. Dazu hatten sich die Teilnehmerinnen und Teilnehmer einen der ihren zum Regieleiter gewählt. Er konzipierte entsprechend der Erkenntnisse aus dem Seminar ein Szenario, in dem ein Mitbestimmungsvorgang in verteilten Rollen und Interessen durch„gespielt“ werden konnte. In einem Unternehmen sollen humanoide Roboter eingeführt werden. Mit welchen Argumenten und Schachzügen schaffen es Geschäftsleitung und Betriebsrat schrittweise eine gemeinsame Betriebsvereinbarung zu erarbeiten, die den Beschäftigten ausreichenden Schutz bietet. Das knapp 90-minütige Planspiel wurde von den Studierenden selbstständig in verschiedenen Rollen „besetzt“: Geschäftsleitung, IT-Abteilung, Arbeitsschutzbeauftragte, Datenschutzbeauftragter, Betriebsrat und Beschäftigte traten vorbereitet auf und für ihre Rolleninteressen ein.

Auch im kommenden Sommersemester 2017 wird es in Zusammenarbeit mit dem FST für Studierende wieder ein Blockseminar zur Technikgestaltung und zur Rolle des Betriebsrates bei der Einführung neuer Technologien im Betrieb geben.

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Arbeit 4.0 benötigt Mitbestimmung 4.0

Posted on September 16, 2016 by Welf Schroeter

Die Fachwelt spricht über die „digitale Transformation“ von Wirtschaft und Arbeitswelt. Gemeint ist der Wandel hin zu „Arbeit 4.0“. Dieser Umbau der Arbeitswelt schließt sowohl die nachholende Digitalisierung der Betriebe wie auch die Öffnung hin zur Anwendung „autonomer Systeme“ ein. In vielen Betrieben werden heute erst digitale Technologien und digital gestützte Organisationsmodelle eingeführt, die aber als Technik schon seit Jahren auf dem Markt sind. Unter „autonomen Systemen“ sind nicht allein selbstfahrende Materialtransporter oder neue Robotergenerationen gemeint. Vielmehr haben wir es in Zukunft vermehrt mit Softwaresystemen zu tun, die selbst „denken“ und selbst „entscheiden“ sollen. In Echtzeit. Diese „autonomen Systeme“ sind die neue Herausforderung.

Der Wandel der Arbeit wird aus der Sicht von Beschäftigten mit den vorhandenen Mitbestimmungsmöglichkeiten nicht ausreichend gestaltbar sein. Betriebsräte wünschen sich mehr Mitbestimmung, um aus dem Wandel der Arbeit eine Humanisierung der Arbeit machen zu können. Dabei wird das Feld der Arbeitsgestaltung immer unübersichtlicher. Digital-virtuelle Arbeitswelten sind sehr flexibel und passen sich an neue Verfahren an. Immer mehr und schneller soll jeder Auftrag anders bearbeitet werden. Wertschöpfung im Betrieb und Wertschöpfung betriebsübergreifend werden virtuell verknüpft.

Betriebsräte sprechen von einer neuen „Unschärfe“ für Mitbestimmung: „Wie soll ich die Leitplanken passend anbringen, wenn ich die Kurve nicht rechtzeitig erkennen kann.“ Es gärt in den Köpfen von Betriebsräten. Wie kann Mitbestimmung vertieft und ihre Anwendung flexibler werden?

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