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Schlagwort: Autonome Software-Systeme

Prävention 4.0: Vorausschauende Arbeitsgestaltung und vorausschauender Arbeitsschutz unabdingbar

Posted on Juni 10, 2017 by Welf Schroeter

Das Bundesforschungsministerium fördert mit Bundesmitteln das Projekt „Prävention 4.0“. Das Vorhaben „verfolgt das Ziel, konkrete Handlungsempfehlungen und Leitlinien für eine präventive Arbeitsgestaltung in der Arbeitswelt 4.0 zu entwickeln, damit die Akteure in den Betrieben die Potenziale der betrieblichen Prävention in der digitalisierten Arbeitswelt wirkungsvoll nutzen können. Um die Potenziale von CPS zu nutzen und die Arbeitsbedingungen im Zuge der Integration von CPS in Arbeitsprozesse gesundheitsgerecht und produktiv gestalten zu können, müssen alle Akteure in den Unternehmen sowie die arbeitenden Menschen außerhalb der Betriebe und die Präventionsdienstleister sensibilisiert und handlungsfähig gemacht werden“ (www.praevention40.de).

Die ersten Ergebnisse legen den Entscheidungsträger/innen in den Geschäftsleitungen und in den Betriebsräten eine grundlegende Ergänzung ihres betrieblichen Handelns nahe. Die Recherchen, Untersuchungen, Expertengespräche und Workshops lassen unzweifelhaft erkennen, dass es für den Übergang zu tatsächlichen 4.0-Arbeitswelten auf der Basis der Anwendung „autonomer Software-Systeme“ einer kombinierten Strategie aus „vorausschauender Arbeitsgestaltung“ und „vorausschauendem Arbeits- und Gesundheitsschutzes“ bedarf.

Ausgangspunkt dieser Darlegung ist der Blick auf den jetzigen Status der „selbst lernenden“, „selbst denkenden“ und „selbst entscheidenden“ „autonomen Software-Systeme“(ASS): Diese sind – nach derzeitigem technischen Stand – nach ihrem Start nicht mehr gestaltbar. Technische, soziale und gesundheitliche Standards müssen somit vor der Nutzung der ASS bereits in der Software verankert werden.
Betriebsräte wie Geschäftsleitungen müssen vorausschauend analysieren, welche Wirkungen der ASS vermieden werden sollen bzw. müssen. Diese vorausschauend wahrgenommenen Interessen können dann ausgehandelt, vereinbart, spezifiziert und vor dem Start der ASS implementiert werden.

Auf diese neue zusätzliche Handlungsweise sind Betriebsräte bislang kaum vorbereitet. Sie benötigen zusätzliche Kompetenzen und Beratungsleistungen. Die Betriebsräte werden dabei mit einer stark zunehmenden Abstraktion und Komplexität der Abläufe konfrontiert.

Eine der zentralen Zielsetzungen des Projektes „Prävention 4.0“ besteht in der Erarbeitung und Bereitstellung wesentlicher Handlungsmöglichkeiten einer präventiven Arbeitsgestaltung für alle betrieblichen Akteure.

Das Forum Soziale Technikgestaltung, das zu den Partnern des BMBF-Vorhabens „Prävention 4.0“ gehört, startete das Projekt „BABSSY“ („BetriebsratsArbeit auf Basis autonomer Software-Systeme“), um den Kompetenzaufbau unter Betriebsräten und Beschäftigten zu unterstützen.

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Der Boléro der Arbeitswelt

Posted on Juni 1, 2017 by Welf Schroeter

Wer kennt es nicht, das beeindruckende Orchesterwerk des französischen Komponisten Maurice Ravel. Er schuf im Jahr 1928 jenen langen „Boléro“ als Balettstück, der leise und unmerklich beginnt, sich zunehmend ins Wahrnehmbare steigert und in einem unüberhörbaren Finale gipfelt. Ein solcher „Boléro“ bewegt sich gerade auf die Arbeitswelt zu.

Noch sind wir mit den Herausforderungen und Chancen der „nachholenden Digitalisierung“ (Schröter) befasst. Betriebsräte, Vertrauensleute und Beschäftigte betten mit Hilfe kluger Arbeitsorganisationsmodelle vorhandene informationstechnische Werkzeuge in den Arbeitsalltag ein. Mobile Endgeräte, „kluge“ Kleidungsstücke (wearables), „kluge“ Brillen (glasses) und vieles mehr werden über Betriebsvereinbarungen zu Assistenztechniken für den Menschen. Mehr als drei Viertel aller derzeitigen Technikeinführungen nutzen technische Innovationen, die schon zehn oder mehr Jahre auf dem Markt sind. In den Betrieben werden sie als neu empfunden und als neu im Sinne von „4.0-Anwendungen“ dargestellt.

Doch unter dem Gesichtspunkt der Technikentwicklung handelt es sich zumeist um IT-Konstrukte, die mit hohem Förderaufwand aus Steuergeldern entwickelt wurden und dann aber in kein betriebliches Geschäftsmodell einflossen. Ein Beispiel sind die vom Bund einst maßgeblich gesponserten „Softwareagenten“, die vor mehr als zehn Jahren als Assistenz- und Delegationstechniken das Licht der FuE-Welt erblickten. Heute verbergen sie sich hinter den cyber-physischen Systemen als vermeintlich allerneuester Innovationsschritt.

Die „nachholende Digitalisierung“ bringt vor allem jene IT-Technik in die Geschäftsmodelle, die in den zurückliegenden Jahren wegen zu hoher Einführungsaufwände und zu geringen Kostenvorteilen auf die lange Bank geschoben wurden. Ein zugegebenermaßen wirkungsvolles Marketing („Industrie 4.0“) bringt unzureichend genutzte technische Innovationen in das Blickfeld der Entscheidungsträger und in die Shops. Erforderlich sind zusätzliche Anpassungs- und Kompatibilitätsspezifikationen.

Doch es wäre ein grober Fehler, würde man das mediale Transportgut „Vier-Null“ nur als oberflächliches Marketing abtun. Hinter dem lauten Messe- und Vertriebslärm der Verkäufer von in der Regel tradierter Ware beginnt eine andere Melodie. Es ist die Digitalisierung hinter der Digitalisierung, die unsere Aufmerksamkeit auf sich ziehen muss. Wir dürfen die notwendige Vorspeise des digitalen Menüs nicht mit seinem Hauptgang verwechseln. Es ist ein „Boléro“ des Wandels, der leise beginnt und noch schwer hörbar ist, sich aber verstärkt und große Chancen hat, die Bühne komplett für sich zu gewinnen.

Zu reden ist von jenen „autonomen Software-Systemen“ (ASS), die in der Sprache der IT-Szene selbst lernen, selbst entscheiden, sich selbst verändern und selbst rechtsverbindliche Transaktionen in Echtzeit hinter dem Rücken des Menschen veranlassen. Ihre Nutzung befindet sich noch in der Experimentierphase. Sie können noch nicht „besichtigt“ werden. Sie kommen noch nicht in den Schaufenstern der Messen vor. In den Experimenten finden wir erste kurze Anwendungsketten, eher noch Testsimulationen. Diese Sicht gilt, wenn man vom Blickwinkel betriebsübergreifender horizontaler Wertschöpfungsketten ausgeht. Betrachtet man die betriebsinternen vertikalen Wertschöpfungsketten, so sind dort schon größere Fortschritte im Feld der Insellösungen zu erkennen.

Doch der „Boléro“ der „autonomen Software-Systeme“ hat begonnen. Erst wenige nehmen die noch zurückhaltende Melodie wahr. Wenn der Takt dieser Systeme die kleinen und großen Bühnen ergriffen hat, wird der Zeitdruck für die soziale Gestaltung des Wandels immens. Jene, die den „Boléro“ der sich in diesem Sinne wandelnden Arbeitswelt schon hören durften, sollten sich rasch zusammenfinden, um zum frühest möglichen Zeitpunkt gestalterisch vorausschauend im Sinne des arbeitenden Menschen einzugreifen. Wir sollten diese Art von „Boléro“ nicht nur als Ballettangebot betanzen, sondern bei seiner Aufführung sowohl in den Rhythmus wie auch in die Regie eingreifen. Der Takt ist das Geheimnis. Wer gibt ihn vor? Wer ist wessen Assistent?

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Ein Denken in digitalen und virtuellen Zusammenhängen ist notwendig

Posted on Mai 28, 2017 by Welf Schroeter

In den zurückliegenden zwanzig Jahren der Digitalisierung und Virtualisierung der Arbeitswelten waren Betriebsräte, Vertrauensleute, Personalräte und Gewerkschaften in der Regel davon ausgegangen, dass die Ansätze zur sozialen Gestaltung der Arbeit vor allem den betrieblichen Organisationsabläufen folgten. Das Hervorbringen materieller Produkte sowie die Bereitstellung von Dienstleistungen verstärkten ein Denken von betriebsrätlichem Handeln, das vor allem die Beziehungen von Mensch zu Mensch und die Mensch-Maschine-Relation betonte. Diesen beiden Ebenen galten vordringlich die Interventionen zugunsten einer weiteren Humanisierung der Arbeitswelt.

Mit der enormen Zunahme der Quantitäten von Software, Hardware, Plattformen und Netzen sowie weiteren Einflussfaktoren ist eine neue zusätzliche Qualität entstanden, die ein erweitertes Handeln erfordert. In dem Maße, wie mehr und mehr Arbeitsinhalte und Organisationsbedingungen im virtuellen Raum verankert sind, verschieben sich Räume und die Möglichkeiten sozialer Gestaltung dorthin.

Neben das Denken in Organisationszusammenhängen, in Mensch-zu-Mensch-Beziehungen sowie Mensch-Maschine-Verknüpfungen tritt nun notwendigerweise ein Denken in digitalen und virtuellen Zusammenhängen sowie in Netzinfrastrukturen. Dieser Denkansatz gewann und gewinnt rasant an Gewicht. Es ist deutlich zu erkennen, dass das Verstehen einer 4.0-Arbeitswelt auf der Basis „autonomer Software-Systeme“ (ASS) eher dann gelingt, wenn gewerkschaftliches Handeln vom Denken in digitalen und virtuellen Handlungsräumen (Transaktionen) geprägt wird. Mit anderen Worten: Es genügt nicht, von außen auf bzw. in die virtuellen Räume zu blicken. Es gilt nun vermehrt, aus dem Inneren der virtuellen Transaktionsräume den Wandel des Virtuellen zu verfolgen.

Ist es für uns vorstellbar, dass die Zukunft der Arbeit nicht mit dem Netz, nicht entlang des Netzes sondern vor allem im Netz entschieden wird? Wenn diese Annahme zutrifft, müssten Gewerkschaften ihre Kompetenz und Gestaltungskraft im Netz weiter ausbauen. Damit wären nicht Websites gemeint sondern fokussierte soziale Transaktionskompetenzen im Umfeld von ASS.

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Kontrovers: „Altes“ und „neues“ Wissen?

Posted on Mai 27, 2017 by Welf Schroeter

Im Hinblick auf die notwendige Gestaltung von „Arbeit 4.0“ zeigen sich in den gewerkschaftlichen Diskussionen und Diskursen zunehmende Ungleichzeitigkeiten von Erfahrungen und Wissen. So manch kompetenter Kollege, der schon die Kontroversen um die Einführung von Gruppenarbeit und die Debatte um die Implementierung von Steuerungssoftware im Werkzeugmaschinenbau Ende der achtziger und in den neunziger Jahren leidenschaftlich mitgestaltete, steht der Wirkmächtigkeit „autonomer Software-Systeme“ (ASS) eher zurückhaltend gegenüber.

Das mühsam errungene Technikleitbild einer „menschenzentrierten“ Gestaltung von damals wirkt beim ersten Hinsehen mit den schrittweise beginnenden Realitäten von ASS-Anwendungen unverträglich. „Selbst lernende“ Software erscheint so als vermeintlich diametraler Gegensatz zur „menschenzentrierten Technikgestaltung“.

Doch die beiden Perspektiven sind durchaus positiv und synergetisch verbindbar. Wenn es in der aktuellen Debatte um die tatsächlichen 4.0-Arbeitswelten mit ASS-Nutzungen gelingen würde, die Frage („Wer ist im Verhältnis von Mensch und ASS wessen Assistent?“) im Sinne des Menschen zu beantworten und die Rolle von ASS auf Assistenzfunktionen grundsätzlich auszurichten, gingen beide Perspektiven produktiv zusammen.

Deshalb sollte die aufgebrochene Kontroverse zwischen vermeintlich „altem“ und „neuem“ Wissen kreativ weitergeführt werden. Es lohnt sich.

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25 Eckpunkte für eine Betriebsvereinbarung „Kooperatives Changemanagement“

Posted on April 11, 2017 by Welf Schroeter

Manche selbstbewussten Betriebsräte diskutieren den Weg in Richtung „Arbeit 4.0“ doch recht kreativ und ungewöhnlich. Ein alter Gedanke erweist sich in neuer Umgebung als sehr attraktiv: Ein humaner, sozialer und nachhaltiger Weg in Richtung einer „digitalen Transformation“ der Arbeitswelten erfordert einen kooperativen Aushandlungsprozess auf gleicher Augenhöhe zwischen Betriebsrat und Unternehmensleitung. Wandel benötigt kooperatives Changemanagement.

Kooperatives Changemanagement braucht eine Betriebsvereinbarung mit Experimentierklausel. Zur wechselseitigen Vertrauensstärkung schließen Innovations- und Kooperationspartnerschaften eine gemeinsame, kooperative und prozessflexible Experimentier-Betriebsvereinbarung (BV) ab, die das Verfahren regelt. Wir müssen kompetent werden im vorausschauenden Handeln: Wir benötigen für CPS, ASS und Big Data kreative Ideen vorausschauender Arbeitsgestaltung und vorausschauender Technikgestaltung.

Als Ergebnis aus den gewerkschaftlichen „Werkstattgesprächen 2015-2016“ in Baden-Württemberg wurden Erfahrungen von Betriebsräten in einer neuen Weise betrachtet: In 25 Eckpunkten wurden Anforderungen und Kriterien für ein „kooperatives Changemanagement“ und für eine diesbezügliche Betriebsvereinbarung samt Experimentierklausel entworfen. In weiteren Gesprächen, Beratungen und Diskursen sollen diese Eckpunkte reifen und sich validieren.

Angelehnt an das gesetzliche Recht auf vorausschauenden Arbeitsschutz soll eine Strategie für eine vorausschauende Arbeitsgestaltung formuliert und per BV gestärkt werden.

Posted in Allgemein | Tagged Arbeit 4.0 Arbeitsschutz Autonome Software-Systeme Betriebsrat Betriebsvereinbarung Changemanagement CPS Digitale Transformation Experimentierklausel Kooperatives Changemanagement Vorausschauende Arbeitsgestaltung | Leave a comment

CeBIT 2017: Vom Assistenten Watson zum Prinzip Watson

Posted on März 28, 2017 by Welf Schroeter

Die diesjährige CeBIT empfing ihre Besucher nicht nur mit leeren Ausstellungshallen sondern auch mit einer ungewöhnlichen Überraschung. „Dr. Watson“ war gekommen. Lange Zeit verband man mit dem IBM-Superrechnersystem eine außergewöhnliche Rechenleistung, das auf gezielte Fragen in Echtzeit passgenaue Antworten lieferte. „Dr. Watson“ war bislang vor allem ein möglicher Assistent für den Menschen. Im Zentrum stand die Beratung für Ärzte bei der Formulierung von Krebsbehandlungstherapien.

Auf der CeBIT 2017 wandelte „Watson“ sein Gesicht. IBM lud ein mit der Parole „Discover Watson“ („Entdecke Watson“). Nun war das System nicht mehr nur Hilfestellung sondern wurde zur Bedingung einer vorausschauenden Entscheidungsfindung. „Watson“ wurde zum Prinzip einer integrierten Dienstleistung, die mit Hilfe „intelligenter“ Big Data-Anwendungen Wandlungsvorgänge vorhersehen will, um präventiv Entscheidung anzuleiten. „Watson“ war plötzlich als Querschnittstechnik in Anwendungen für Verkehrssteuerungen, Wettervorhersagen, Geschäftsprozessentwicklungen, Modedesigns, Finanztransaktionen etc. Das Prinzip „Watson“ will Ereignisse vorabschätzen, will Steuerungsvorschläge unterbreiten und am besten an Stelle des Menschen entscheiden. „Watson“ bündelt die Leistungskraft autonomer Software-Systeme mit neuen Big Data-Potenzialen.

Die IBM-Dienste- und Dienstleistungspakete werden den europäischen Markt erobern. „Watson“ passt als Prinzip in die digitale Transformation. Zugleich bildet „Watson“ einen immensen Datenpool, der die Werkschöpfungsketten disruptiv verändern kann.

Nun steht der Ex-Assistent „Watson“ vor einer neuen Herausforderung: Lässt sich „Watson“ mit den Potenzialen der BlockChain-Technologie erfolgreich kombinieren? Das wäre eine weitere Steigerung der Dezentralisierung von Geschäfts- und Arbeitsprozessen. Wer aber führt, wenn „Watson“ führt?

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Gibt es eine CPS-gesteuerte Mitbestimmungspraxis?

Posted on Februar 17, 2017 by Welf Schroeter

Der Einsatz von sogenannten „klugen Technologien“ verändert nicht nur den Arbeitsplatz des einzelnen Menschen. Die Verknüpfung von Gegenstand und Netz, von Materie und Virtualität hat das seit mehr als zehn Jahren existierende Internet der Dinge hervorgebracht. Was früher „Sensor-Chip am Gegenstand“ hieß und mit „Software-Agenten“ kombiniert wurde, nennt sich heute cyberphysische Systeme (Cyber Physical Systems CPS). Kein Zweifel die CPS-Anwendungen offenbaren noch große Potenziale für den Wandel der Arbeit. CPS wird dann noch schlagkräftiger, wenn sie mit „autonomen Software-Systemen“ (ASS) oder mit autonomen physischen Transportsystemen verknüpft werden.

Was aber können CPS und ASS für die Praxis im Betriebsrat bringen? Eine Gruppe von innovativen Betriebsräten sowie Kolleginnen und Kollegen aus dem Betriebsrätenetzwerk ZIMT und aus dem Forum Soziale Technikgestaltung waren mutig und kreativ. Sie drehte die Perspektive um. Nicht allein die Frage zählt, wie gestalten wir CPS und ASS in sozialer und humaner Hinsicht. Es lässt sich auch die Frage stellen, wie diese Technologien in der Alltagspraxis eines Betriebsrates selbst genutzt werden können. Gibt es eine CPS-gesteuerte Mitbestimmung? Gibt es eine ASS-gesteuerte Qualitätsprüfung der Einhaltung von mitbestimmten Inhalten aus Betriebsvereinbarungen?

In einem außergewöhnlichen Zukunftsworkshop anlässlich des 25-jährigen Bestehens des Forum Soziale Technikgestaltung arbeitete sich die Gruppe buchstäblich in die Zukunft. Am Ende des ersten Teils waren sich die Beteiligten einig: Ja, wir sollten die neuen technischen Potenziale nicht nur als Teil der Arbeitswelt gestalten, wir sollten sie auch selbst im Betriebsrat anwenden. Mitbestimmung in Echzeit?

Die Einstiegsfragen lauteten: Welche betriebsübergreifenden Mitbestimmungsprozesse lassen sich identifizieren? Welche davon lassen sich durch den Einsatz von ASS bzw. CPS in kluger Weise automatisieren? Wie gelangt der Betriebsrat durch die Nutzung neuester selbstlernender Software in eine vergleichbare Informationsposition wie die Geschäftsleitung?

Die Ergebnisse waren selbst ermutigend. Im nächsten Zukunfts- und Innovationsworkshop werden die jetzigen Impulse vertieft, präzisiert und für eine Spezifizierung im Dialog mit IT-Teams für ein IT-gestütztes Plansimulationsspiel vorbereitet. Das Projekt „BetriebsratsArbeit auf Basis ,autonomer Software-Systeme‘“ (BABSSY) geht weiter.

Kontakt zu BABSSY: mailto:schroeter@talheimer.de

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Betriebsräte üben sich nun vermehrt in „vorausschauendem Gestalten“

Posted on Januar 22, 2017 by Welf Schroeter

Immer wieder fragen sich Kolleginnen und Kollegen, was denn nun an der „digitalen Transformation“ tatsächlich neu sei. Seit mehr als dreißig Jahren rollt eine Digitalisierungswelle nach der anderen durch die Arbeitswelten. In den 80iger Jahren sprach man von der „Informatisierung der Arbeit“. In den 90igern kamen die Begriffe „Multimedia“, „Electronic Business“, „Telearbeit“ und „E-Working“ auf. Seit zehn Jahren wollen kluge Köpfe die „Smart Factory“ und das „Internet der Dinge“ umsetzen. Vor mehr als zehn Jahren gab es die ersten einsatzfähigen „klugen Brillen“ („Smart Glasses“). Die ersten alltagstauglichen Smartphones kamen 1996 auf den Markt. Der erste Tarifvertrag(!) zu mobilem Arbeiten wurde 1996 unterschrieben. Nun was ist wirklich neu?

Tatsächlich technisch innovativ sind allerdings Software-Technologien, die der früheren Technik in einem Kernpunkt voraus sind: Diese neue Software steuert Prozesse nicht nur bedarfsgerecht reaktiv, sie kann vor allem Arbeitsschritte vorausdenken und vorausstrukturieren. Diese sogenannten „autonomen Software-Systeme“ (ASS) fordern von Betriebsräten neue Kompetenzen. Kolleginnen und Kollegen sind gedrängt, ein vorausschauendes Denken und Handeln zu entwickeln, um mit der Software auf gleicher Augenhöhe zu bleiben.

Wenn „autonome Software-Systeme“ die Arbeitsschritte und Arbeitstakte in Echtzeit mehrere Schritte voraus vorgeben, dann ist eine Arbeitsgestaltung, die nur reagiert, grundsätzlich immer zu spät. Wenn ein ASS in Fertigung und Dienstleistung beim arbeitenden Menschen Betroffenheit auslöst, ist zumeist die Möglichkeit der traditionellen Arbeitsgestaltung bereits erschöpft.

Arbeitsschutz, Gesundheitsschutz und Humanisierung der Arbeitswelten gelingt zukünftig am ehesten dann, wenn die Anforderungen der Betriebsräte schon beim Start „autonomer Software-Systeme“ in diese aktiv integriert sind. Dazu müssen wir lernen, in den Kategorien des vorausschauenden Schützens und des vorausschauenden Gestaltens zu denken. Dies gehört zu dem wirklich Neuen der „digitalen Transformation“.

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