„Mitbestimmungsplan“ und „Checkliste“ zur Gestaltung sogenannter „Künstlicher Intelligenz“

„Wie wir die sogenannte ,Künstliche Intelligenz‘ gestalten“ – unter diesem Leitmotiv haben Kolleginnen und Kollegen aus Beschäftigtenvertretungen im Verbund des Personennetzwerkes „Forum Soziale Technikgestaltung“ (FST) zwei zusätzliche Schritte der Mitbestimmung entworfen: Ein ergänzender „Mitbestimmungsplan“ wendet sich zunächst an Beschäftigtenvertretungen von größeren Unternehmen und Verwaltungen. Sie können mit diesem „Mitbestimmungsplan“ vorangehen und als Beispiele für andere wirken. Ziel ist es, Kolleginnen und Kollegen zum Handeln zu ermutigen. Der „Mitbestimmungsplan“ führt zusätzliche Schritte wie etwa das Format „Moderierter Spezifikationsdialog“ und die FST-„Checkliste“ ein. Zugleich setzt dieser „Mitbestimmungsplan“ fünf neuartige Fragen an den Anfang jedes Gestaltungs- und Mitbestimmungsvorganges, durch den komplexe algorithmische Systeme eingeführt werden sollen.

Der „Mitbestimmungsplan“ unterscheidet zwischen einerseits Technik, die den Menschen unterstützt. Dabei bleibt die Entscheidungshoheit beim Menschen. Diese Technik trägt den Namen „Assistenztechnik“. Andererseits gibt es Technik, auf die eine Vollmacht übertragen wird. Eine solche Technik kann selbst Entscheidungen treffen. Diese Technik lässt sich als Vollmachtstechnik oder „Delegationstechnik“ bezeichnen. Für die Gestaltung der Vollmachtstechnik benötigt die Mitbestimmung einen zusätzlichen Baustein: Eine Interessensaushandlung zwischen dem Erfahrungswissen der Belegschaft und dem Wissen des IT-Teams. Diese Aushandlung erfolgt vor der Einführung der „Delegationstechnik“. Die Aushandlung wird „Moderierter Spezifikationsdialog“ genannt. Er muss in einer Vereinbarung verankert werden.

Zum die bisherige Praxis ergänzenden FST-„Mitbestimmungsplan“ stellt das FST eine neue „Checkliste“ bereit. Sie dient Kolleginnen und Kollegen in Euro-BRs, KBRs, GBR, BRs, GPRs, PRs und MAVs als Orientierung: Wo stehen wir? Worum geht es? Was können wir? Wo benötigen wir Beratung? Die „Checkliste“ schafft in wenigen Minuten Klarheit über die Dimension einer IT-Einführung.

Link zum „Mitbestimmungsplan“

(Es wird empfohlen, den „Mitbestimmungsplan“ farbig auszudrucken und farbig auf ein A3-Format zu vergrößern. Dieses kann an geeigneter Stelle an die Wand geklebt werden.)

Link zur „Checkliste“

Rückblick auf die erste Hälfte des FST-Jubiläumsjahres 2021

Die Veranstaltungen anlässlich „Dreißig Jahre Forum Soziale Technikgestaltung“ vom Februar bis Juli 2021

Zusammen mit Partnerinnen und Partnern konnten in der Zeit von Februar bis Juli 2021 eine Reihe von Online-Veranstaltungen und zahlreiche Online-Vorträge anlässlich des Jubiläums „Dreißig Jahre Forum Soziale Technikgestaltung“ stattfinden. Sechzehn offene Online-Abende und elf Online-Vorträge in geschlossenen Belegschaftskreisen erreichten mehrere hundert Kolleginnen und Kollegen. Im Zentrum stand ein neues Verständnis von Digitalisierung und die beabsichtigte Ausweitung der Mitbestimmung. Für letztes steht das Projekt „Der mitbestimmte Algorithmus“. Das unten angefügte pdf-Dokument zeigt einen Rückblick auf die sechzehn Anlässe.

Seit nunmehr dreißig Jahren besteht das Netzwerk „Forum Soziale Technikgestaltung“ (FST) beim DGB Baden-Württemberg. Der Schritt zur Gründung im Herbst 1991 war eine soziale Innovation. Ein horizontales Netzwerk mit ganzheitlichem Ansatz wollte und will die Gestaltungskompetenz der Frauen und Männer in Betriebs- und Personalräten, in Vertrauensleutegremien und Belegschaften stärken. Aus den 120 Gründungsbeteiligten erwuchs eine Community mit heute mehr als 4.600 Personen. Kompetent, interessengeleitet und zielgerichtet mischen sich Kolleginnen und Kollegen in die Technikentwicklung und Technikimplementierungen ein. Statt Fremdbestimmung und Entlassungen soll die Humanisierung der Arbeitswelten und die Beschäftigungssicherung mitbestimmt voran gebracht werden.

Siehe: (Rückblick_FST-Jubiläumsreihe_Februar-Juli_2021.pdf)

 

Fünf Tipps für gutes Arbeiten im HomeOffice

Es scheint, als ob die Corona-Pandemie eine neue Errungenschaft hervorgebracht hätte: Das Arbeiten im HomeOffice. Doch bei näherer Betrachtung handelt es sich nicht um etwas Neues. Es ist vielmehr eine Art Renaissance, eine Wiederkehr von bereits Vorhandenem. Mit HomeOffice verknüpfen viele Menschen das zeitweilige oder dauerhafte Arbeiten zuhause mit Hilfe des Netzes. Das Modell „HomeOffice“ gibt es seit fast dreißig Jahren. Das Modell besaß in der Vergangenheit und auch heute wechselnde Namen: Teleworking, Telearbeit, Heimarbeit, Alternierende Telearbeit, Teleheimarbeit, Homeworking, Working Apart, Hybrides Arbeiten, E-Working, Arbeit 4.0, Smart Work, Remote Working, Mixed Working, Mobiles Arbeiten, New Work, New Blended Working, Arbeiten am Netz, Online Arbeiten, Arbeiten von zuhause etc. Die vielen Begriffe entstanden zum Teil aus einer modischen Laune heraus und zum Teil aus Gründen der jeweiligen Vermarktungswünsche.

In der gewerkschaftlichen Diskussion haben sich die Bezeichnungen „Alternierende Telearbeit“ und „Mobiles Arbeiten“ durchgesetzt. Dabei stellt „Mobiles Arbeiten“ den Oberbegriff dar. „Alternierende Telearbeit“ ist eine Untergruppe von „Mobilem Arbeiten“. Wer weniger arbeitsorganisatorisch und mehr juristisch herangeht, nennt „Alternierende Telearbeit“ jene IT-gestützte Arbeit, die mehrheitlich von einem festen Ort, nämlich vom privaten Zuhause aus durchgeführt wird. „Mobiles Arbeiten“ geht – juristisch betrachtet – eher von mehreren oder wechselnden Orten aus.

Wer aber Wege für gutes Arbeiten zuhause (im HomeOffice) beschreiten will, sollte sich an den sozialen Standards und organisatorischen Erfahrungen orientieren, die in den letzten drei Jahrzehnten errungen und gesammelt wurden. Generell gilt: Wer noch keine Erfahrung mit dem HomeOffice hat, dieses aber gerne ausprobieren möchte, sollte sich vorher beim Betriebsrat oder beim Personalrat beraten lassen.

Gestaltete Wege zur „Alternierenden Telearbeit“ und zum „Mobilen Arbeiten“ gibt es schon länger. Der erste Tarifvertrag (!) zum „Mobilen Arbeiten“ wurde bereits 1996 von der Deutschen Postgewerkschaft DPG (später in ver.di) unterschrieben. Das Forum Soziale Technikgestaltung (FST) setzte sich schon seit Mitte der neunziger Jahre für Telearbeit ein und schlug begleitend 1996 bereits einen „virtuellen Betriebsrat“ vor. Auf Initiative des FST startete 1999 die „Anwenderplattform Telearbeit“. Es war ein Themenverbund zwischen Arbeitgebern und Gewerkschaften, Kammern, Wirtschaftsministerium, kommunalen Spitzenverbänden, Wissenschaft und Technik unter der gemeinsamen Koordination von FST und Deutscher Telekom AG. Die „Anwenderplattform Telearbeit“ lud von 1999 bis 2005 zu jährlichen Anwendertagen ins Haus der Wirtschaft in Stuttgart ein. Zwischen 1996 und 2006 entstand eine große Menge von Betriebs- und Dienstvereinbarungen zu „Mobilem Arbeiten“ und zur „Alternierenden Telearbeit“. In diesem Sinne ist HomeOffice nicht „Vier-Null“ sondern schon Tradition.

Bei der Gestaltung des HomeOffice ist zu unterscheiden, ob die arbeitende Person einen festen Job in abhängiger Beschäftigung besitzt oder ob die Person selbstständig ist. Die nachfolgenden fünf Tipps beziehen sich vorwiegend auf abhängig Beschäftigte und sollen bei der Umsetzung helfen.

 

HomeOffice-Tipp 5: Wenn das HomeOffice unter die Kontrolle sogenannter „intelligenter“ Software gerät

Derzeit ist in Zeitungen häufig zu lesen, dass das HomeOffice etwas mit „Künstlicher Intelligenz“ zu tun habe. Dies ist nicht der Fall. „Alternierende Telearbeit“ oder „Mobiles Arbeiten“ sind Organisationsformen von Arbeit. Es sind aber keine Technologien. Dennoch kann es sein, dass ein „Homeworker“ im Rahmen eines Arbeitsablaufes plötzlich im Netz mit einer Software in Berührung kommt, die nicht zum HomeOffice gehört, aber möglicherweise in das HomeOffice von außen eingreifen will. Dies kann eine im Netz frei flottierende Schadenssoftware (Malware) sein, die im heimischen Rechner schädliche Viren hinterlassen will, um den heimischen Rechner von außen zu „kapern“ und fernzusteuern. Dies gehört alles zum großen Kapitel „Security“, also technische Datensicherheit. Zweifellos sollte man, bevor man seinen HomeOffice-Rechner in Gang setzt, Antivirensoftware und Daten-Backup-Möglichkeiten vorbereitet haben.

Ein völlig anderer Vorgang ist es aber, wenn ein Arbeitgeber unzulässiger Weise sogenannte „intelligente“ Software einsetzt, um die Leistungen und das Leistungsprofil der Homeworker zu überwachen, um heimliche Rankings der MitarbeiterInnen gegeneinander zu praktizieren etc. Solche Vorgehensweisen sind in der Regel rechtswidrig und sollten umgehend dem Betriebsrat bzw. dem Personalrat gemeldet werden.

Aus der Perspektive der Technikentwicklung ist zu erkennen, dass sich HomeOffices auch flexibel und für gewisse Zeiten zu wechselnden Call-Center-Einrichtungen zusammenschalten lassen. Wenn beispielsweise eine Firma pro Tag enorm viele Anrufe erhält, die weit über die Belastbarkeit des Telefonservice hinausgeht, könnte eine Software die eingehenden Anrufe so umverteilen, dass in Spitzenzeiten bedarfsorientiert neue Telefonplätze hinzugenommen werden. Die anrufende Person erkennt dabei nicht, dass sie in einem HomeOffice gelandet ist. Sie denkt, sie sei in der Firma, da sie ja die Firmennummer gewählt habe. Zur Steuerung eines solchen virtuellen „atmenden“ Call Centers könnte Software genutzt werden, die Laien womöglich als „Künstliche Intelligenz“ bezeichnen. Es ist aber nur eine gut gemachte mathematische Techniklösung. Mit „Intelligenz“ hat dies nichts zu tun. Mit dem Vorhaben eines solchen „atmenden“ Call Centers muss vor dessen Einführung bzw. Aktivierung die Beschäftigtenvertretung befasst worden sein. Hier greift die Mitbestimmung.

Am Horizont ist zu erkennen, dass für die Organisation der Arbeitsabläufe und für die Steuerung der Arbeitsprozesse auch neue Typen von Software in Nutzung kommen werden. Diese neue Software ist eine besonders mathematisch qualifizierte Art, die von ihren EntwicklerInnen fälschlicherweise als „denkend“ oder „lernend“ bezeichnet werden. Diese Software ist aber nur Mathematik. Ihre Besonderheit liegt darin, dass sie Datenverarbeitung mit Entscheidungsprozessen kombiniert. Sie kann anstelle des Menschen rechtsverbindliche Entscheidungen treffen. Das Forum Soziale Technikgestaltung hat als Unterstützung für Betriebs- und Personalräte das Projekt „Der mitbestimmte Algorithmus“ gestartet. Mit klaren Zulassungskriterien soll erreicht werden, dass solche Systeme zwar in vereinbarter Form Entscheidungen über Sachen (Material, Energie etc.) nicht aber über Menschen treffen können. Das FSt will die Demokratisierung solcher „algorithmischer Entscheidungssysteme“.

Lesetipp: Welf Schröter: Der mitbestimmte Algorithmus. Arbeitsweltliche Kriterien zur sozialen Gestaltung von Algorithmen und algorithmischen Entscheidungssystemen. In: Welf Schröter (Hg.): Der mitbestimmte Algorithmus. Gestaltungskompetenz für den Wandel der Arbeit. Oktober 2019, S. 101–150. ISBN 978-3-89376-181-4.

 

Missverständnisse um das „HomeOffice“

Seit Wochen wandert der Begriff „HomeOffice“ durch Zeitungen, Radio und TV-Meldungen. Als Reflex auf die Viren-Bedrohung wird abhängig Beschäftigten in Büros, Verwaltungen und Betrieben eine Neuerung vorgeschlagen: Sie mögen doch zeitweise vom „HomeOffice“ aus ihre Arbeit leisten. Dabei wird in Sprache und Bild der Eindruck erweckt,  es handele sich um eine extra für die Corona-Phase entwickelte Innovation. Dieser Eindruck und diese Botschaft ist falsch.

Die Idee der Einrichtung eines online angebundenen häuslichen Arbeitsplatzes ist schon mehr als dreißig Jahre alt. Das Modell des wechselnden Arbeitens zwischen Betrieb, zuhause oder unterwegs gehört unter die Überschrift des „mobilen Arbeitens“. Ein Unterpunkt des „mobilen Arbeitens“ wurde in den neunziger Jahren als „alternierende Telearbeit“ bezeichnet. Zu den Varianten des „mobilen Arbeitens“ haben Arbeitgeber und Beschäftigtenvertretungen (Betriebsräte, Personalräte, MAVs) schon vor über zwanzig Jahren eine Fülle von Betriebs- bzw. Dienstvereinbarungen abgeschlossen. Kern der Vereinbarungen war die rechtliche und technische Gleichstellung des Arbeitsplatzes in Betrieb bzw. Verwaltung mit dem Arbeitsplatz zuhause. „Mobiles Arbeiten“ ist nicht „Vier-Null“ und ist nicht neu. Die Botschaft, es sei neu und noch nie dagewesen, dient in der Regel dazu, die von Betriebs- und Personalräten errungenen sozialen Standards und Rechte zu hintergehen oder gar als nicht existent zu bezeichnen.

Ein weiterer wichtiger Punkt im „HomeOffice“-Szenario ist die Berücksichtigung von Arbeits- und Gesundheitsschutz. Dafür gibt feste Vorgaben, die nicht hintergangen werden sollten. Diese Standards helfen auch Selbstständigen im Umgang mit der „mobilen Arbeit“. Wer im „HomeOffice“ tätig ist, sollte den Inhalt des Wortes „Gefährdungsbeurteilung“ kennen und auf dessen Umsetzung achten.

„HomeOffice“ kann bei guter Gestaltung ein akzeptabler Baustein individeller Arbeitskultur und Zeitsouveränität sein. Jedoch sollten alle Akteure sich an den jahrelangen Erfahrungen und Standards orientieren. Die Aussage, „HomeOffice“ sei so neu, dass es keine Rahmensetzungen gäbe, ist eine Finte.

 

„Der mitbestimmte Algorithmus“ – Ein Buch mit Diskussionsergebnissen aus dem Forum Soziale Technikgestaltung

Im Denken einer konstruktiven Technikgestaltung liefert dieses Buch Einblicke in den Prozess der partizipativen Einführung neuer Technologien. Aus der Perspektive von Beschäftigten, Betriebs- und Personalräten sowie aus sozialwissenschaftlicher Sicht stellen die Autorinnen und Autoren eine Werkstatt-Zwischenbilanz zum Stand der Themen Plattformarbeitswelten, Algorithmen, algorithmische Entscheidungsprozesse und zum „mitbestimmten Algorithmus“ (Schröter) vor. Es geht um eine andere Annäherung an die Zukunft der Arbeit und die Arbeit der Zukunft. Dazu schlug das Netzwerk „Forum Soziale Technikgestaltung“ (FST) bereits im Jahr 2015 das Konzept eines „mitbestimmten Algorithmus“ vor. Nun geht es nicht mehr nur um den „Code“ sondern um die Demokratisierung des algorithmischen Entscheidungssystems als Ganzes.

Die bisherige Debatte über einen Aufbau von Gestaltungskompetenz für die demokratische Formierung „autonomer“ und „selbstlernender“ Software-Systeme erbrachte eine Reihe von grundsätzlichen (generischen) Kriterien für die zulässige Implementierung von neuer „Delegationstechnik“, die den Anspruch erhebt, an Stelle des Menschen rechtsverbindliche Entscheidungen in Echtzeit zu treffen. Dies überschreitet die bisherigen Vorstellungen einer „Assistenztechnik“. Die Autorinnen und Autoren des Bandes bringen Fachkenntnisse und Erfahrungen aus unterschiedlichen Arbeitswelten ein.

Die Texte zeigen Zusammenhänge zwischen Geschäftsmodellen und dem Einsatz der sogenannten „Künstlichen Intelligenz“ auf, beleuchten den Einsatz von Algorithmen in Fertigung und Verwaltung, beschreiben „Algorithmus-Kompetenzen“ und geben den Beschäftigtenvertretungen dreißig Kriterien zur Gestaltung algorithmischer Entscheidungssysteme an die Hand. Von sozialwissenschaftlicher Seite werden neue Plattformarbeitswelten wie externes und internes Crowdworking analysiert. Betriebsräte und Personalräte legen ihre Erfahrungen und Kenntnisse im Hinblick auf verrechtlichte Vereinbarungen zum Technik-Einsatz vor. Sie offenbaren die erworbene Qualität von Gestaltungskompetenz. Der vorliegende Band lädt zur Kontroverse und zu weiterer Vernetzung ein.

Klaus Kornwachs (Nicht vor der KI, vor den Geschäftsmodellen müssen wir uns fürchten), Oleg Cernavin (Algorithmus-Kompetenzen. Grundlage für reflexives und kritisches KI-Bewusstsein), Jan Etscheid, Jörn von Lucke (Anregungen für einen sozialverträglichen Einsatz von künstlicher Intelligenz im öffentlichen Sektor), Welf Schröter (Der mitbestimmte Algorithmus. Arbeitsweltliche Kriterien zur sozialen Gestaltung von Algorithmen und algorithmischen Entscheidungssystemen), Benedikt Simmert, Karen Eilers, Jan Marco Leimeister (Internet Crowd Work an der Schnittstelle sozialer und technischer Elemente der digitalen Arbeitsorganisation), Hannah Ulbrich, Marco Wedel (Forschungsprojekte als Experimentierräume für die Digitalisierung), Bernd Schneider, Bernhard Müller-Klinke, Katharina Parth (Digitalisierung in der Arbeitswelt. Neue Handlungsfelder für Belegschaftsvertreter), Andreas Otte, Welf Schröter in Zusammenarbeit mit Ingo Breite, Frank Gerth, Sylvia Laur, Volker Ost, Can Sekertekin, Andreas Tabor (Lebende Konzernbetriebsvereinbarung als soziale Innovation. Internes Crowdsourcing in der GASAG-Gruppe. Bedeutung – Bewertung – Vollständiger Wortlaut der KBV), Markus Freitag, Claudia Häussler, Chris Purz, Welf Schröter (Chance auf einen geordneten Zukunftsprozess. Gesamtpersonalrat (GPR) überreicht OB Kuhn den Entwurf einer „Lernenden Rahmen- und Zukunfts-Dienstvereinbarung IT und TK“ – Vollständiger Wortlaut des DV-Entwurfes).

Angaben zum Buch: Welf Schröter (Hg.): Der mitbestimmte Algorithmus. Gestaltungskompetenz für den Wandel der Arbeit. Mössingen 2019, 
ISBN 978-3-89376-181-4.

 

Der mitbestimmte Algorithmus

Das Forum Soziale Technikgestaltung lädt zu einem neuen besonderen Dialog über soziale Technikgestaltung ein. Wir wollen einen ersten Teil-Diskurs zum Thema „Der mitbestimmte Algorithmus“ starten, der in der Zeit zwischen November 2018 und Juli 2019 konkrete Handlungsempfehlungen zur Gestaltung sogenannter „selbstlernender Systeme“ und „autonomer Software-Systeme“ erbringen soll.

Die Handlungsempfehlungen sollen Frauen und Männer in Betriebs- und Personalräten, in Vertrauensleutekörpern und in Belegschaften beim Umgang mit solchen Techniken unterstützen, die verbindliche Entscheidungen in Echtzeit treffen sollen. Der Diskurs geht von folgenden Annahmen aus:

„Selbstlernende Systeme“ und „Autonome Software-Systeme“ (ASS) können bei entsprechender Einführung rechtsverbindlich hinter dem Rücken des Menschen in Echtzeit handeln. Dabei geht die „Handlungsträgerschaft Mensch“ teilweise oder vollständig auf die „Handlungsträgerschaft Autonome Software-Systeme“ über. In mehreren Firmen und Dienstleistungszusammenhängen werden „ASS“ bereits eingeführt. Es ist davon auszugehen, dass derzeit diese „ASS“ zum Teil oder vollständig nach ihrer Implementierung nicht mehr oder nur mit sehr erheblichen Kosten gestaltbar sind. Gestaltung muss daher als „vorausschauende Arbeitsgestaltung“ vor der Indienstnahme von „ASS“ im Vorfeld sozial angepasst bzw. korrigiert werden.

Es geht für den FST-Diskurs darum, Anforderungen aus der Arbeitswelt direkt in der „Spielregel“ der Software, also im Algorithmus, zu verankern. Aus der bisherigen Praxis lässt sich als These ableiten, dass die Gestaltung von „ASS“ nicht allein mit Hilfe von Betriebsvereinbarungen, Dienstvereinbarungen, Tarifregelungen und Gesetzen sowie Verordnungen erfolgreich sein wird.

Um soziale Standards in der Welt der ASS regulativ menschenzentriert zugrunde legen zu können – so die FST-Annahme –, müssen die Anforderungen gerade auch direkt im Algorithmus eingebettet sein. Deshalb ist es erforderlich, grundsätzliche (generische) Kriterien für die Gestaltung demokratisierter und mitbestimmter Algorithmen zu erarbeiten. So lassen sich sozialinnovative vernetzte Algorithmen positiv für die Humanisierung der Arbeit und zum Schutz des Klimas im Sinne des Pariser UN-Abkommens anwenden.

Von keiner Kollegin, von keinem Kollegen wird erwartet, dass sie/er ein Informatikstudium aufnimmt. Unser Ziel ist es, konkrete erfahrungsgeleitete Anforderungen aus der Sicht der Arbeits- und Berufswelt, aus Arbeits- und Gesundheitsschutz, aus Daten- und Identitätsschutz, aus der Perspektive der Beschäftigungssicherung, der Arbeitszeitregelungen und der Mitbestimmung zu formulieren, die dann in den Dialog mit der IT-Szene (im folgenden Experten-Prozess, genannt „Spezifikation“) eingebracht werden.

Der FST-Diskurs soll aus einer virtuellen Arbeitsgruppe bestehen, die sich online austauscht, aus Präsenzarbeitstreffen (Workshops) und aus verschriftlichten Ergebnissen. Der Diskurs will das Undenkbare – nämlich die demokratische Gestaltung von Algorithmen – denken und Gestaltungswissen verfügbar machen.

 

Von der „Front End“-Nutzung zur „Back End“-Demokratisierung

Immer noch betrachten wir die Digitalisierung von der Perspektive der End-Nutzerin und des Endnutzers, des End-Gerätes, des „front end“. Wir beschränken uns allzu leicht auf ergonomische Gestaltungen der Bildschirme und dem gesundheitlich korrekt angelegten Design von Oberflächen sowie der Displays. Dies ist zweifellos wichtig und unabdingbar. Wir bleiben dabei aber zu sehr an der Nahtstelle zwischen Mensch und Gerät hängen. Wir müssen lernen zu verstehen, dass die radikale Umwälzung der Arbeitswelt wesentlich von der Strukturierung des „back end“, von dessen sozialer Gestaltung abhängt.

Auf der Tagesordnung steht nicht die Algorithmisierung der Demokratie sondern die Demokratisierung der Algorithmen. Wir müssen den Mut aufbringen, uns in neue Mitbestimmungsgalaxien aufzumachen, selbst wenn wir in der vorhandenen noch vieles zu korrigieren haben. Doch schon jetzt ist zu spüren, dass noch nicht vollständig funktionsfähige autonome IT-Welten bereits jetzt ihre Schatten und ihr Licht in die Gegenwart werfen. Das Noch-Nicht beeinflusst die Gegenwart.

Für eine mutige Gestaltung des „back end“ müssen wir aber keine IT-Expert/Inn/en sein. Wir sollten vielmehr über allgemeines Orientierungswissen verfügen und mit der IT-Szene gut vertrauensvoll vernetzt sein. IT-Kompetenz im Betriebsrat oder Personalrat hilft zusätzlich.

Wir können unsere sozialen und organisatorischen Anforderungen an die IT formulieren und aushandeln sowie die IT-Fachleute zur Umsetzung bzw. zu Spezifikationen motivieren. Um als Nutzer online eine barrierefreie Website zu erwarten, ist es ja auch nicht erforderlich, dass man selbst „HTML sprechen“ kann.