Unternehmensinterne Crowd-Plattformen entstehen

In der jüngsten Zeit haben sich Gewerkschaften immer mehr mit dem Thema „Crowdworking“ befasst. Darunter ist im Kern zu verstehen, dass Arbeitsaufgaben in kleinere Portionen zerlegt und über elektronische Plattformen offen an Freelancer und Soloselbstständige außerhalb des Betriebes gegen zumeist allzu niedrige Bezahlung vergeben werden. Dazu wird in den Gewerkschaften eine Debatte über soziale Standards für Freie geführt.

Parallel nimmt eine andere Variante des „Crowdworking“ zu: Die Etablierung von elektronischen Crowd-Plattformen innerhalb (!) von Unternehmen. Diese Form der Aufgabenverteilung wendet sich nur an die im Unternehmen regulär Beschäftigten. Dabei gelten soziale Standards, das Betriebsverfassungsgesetz und die Mitbestimmung des Betriebsrates. Bei internem „Crowdworking“ steht nicht die Parole „Billig-Billig“ im Vordergrund. Hier geht es um neue Methoden flexibler Arbeitsorganisation. Internes „Crowdworking“ ist ein Organisationsmodell.

Wer diese neue Organisation anstrebt, wird schnell mit dem Begriff „agiles Arbeiten“ konfrontiert. Dezentrales, selbstorganisiertes Arbeiten in einer Art teilautomoner Auftragsabwicklung wird bei guter Flankierung durch den Betriebsrat von Beschäftigten in der Regel als Verbesserung begrüßt. Wenn jedoch mangels Führungskompetenz der Geschäftsleitung teilautonome Teams überlastet und gestresst werden, verdreht sich der Vorteil in ein belastendes Gegenteil. Auf die Gestaltung durch den Betriebsrat kommt es deshalb in hohem Maße an.

 

These 3 Gestaltung durch den Betriebsrat

Der Umbau zum vollständigen Erreichen eines ganzheitlich digitalen Wirtschaftens wird noch einige Zeit benötigen. Doch die ersten Schritte finden bereits jetzt in Form von noch isolierten Einzelprojekten in den Betrieben statt. Die Einführung flexibler mobiler Personalplanung, die Verwendung „intelligenter“ Brillen oder Handschuhe, die Nutzung von Datenchips in Materialteilen (CPS Cyber Physical Systems, RFID-Tags), die Hand-in-Hand-Arbeit von Mensch und humanoidem Roboter, die Anwendung von Cloud-Lösungen und komplexer Software, die den virtuellem Arbeitsraum automatisieren kann, können als Beispiele aktueller Praxis gelten. Bei der Einführung neuer technikgestützter Arbeitsabläufe sind Betriebsräte gefordert, mit bestehenden Mitbestimmungsmöglichkeiten gestaltend einzugreifen und mitzuwirken. Dabei stehen gängige Aspekte wie Arbeitsorganisation, Arbeitszeit, Erreichbarkeit und Verfügbarkeit, Arbeitsschutz, Gesundheitsprävention, Datenschutz, Technikgestaltung etc. zunächst im Vordergrund. Davon ausgehend beschleunigt sich der innere Umbau des Betriebes und der Wandel der Arbeitswelt hin zu „Arbeit 4.0“. Von hier aus nimmt die Entwicklung Fahrt auf in Richtung der komplexen, flexiblen Wertschöpfungsketten. Aus dem Blickwinkel der sozialen Gestaltung von „Industrie 4.0“ sollte es gelingen, sowohl mit der erfahrenen Haltung der Gegenwart wie auch zugleich mit dem vorausschauenden Blick des Jahres 2020 rückwärts auf das Heute zu handeln.