Handlungsempfehlungen für Sozialpartner

Im Rahmen des vom Bundesforschungsministerium BMBF geförderten Projektes KARL hat das „Forum Soziale Technikgestaltung“ (FST) zehn Kurz-Videos (Screencast-Videos, d.h. Powerpointfolien mit darüber gelegter Sprache) zur Unterstützung betrieblicher Mitbestimmungsprozesse erstellt.

Die Abkürzung KARL steht für „Kompetenzzentrum KARL – Künstliche Intelligenz für Arbeit und Lernen in der Region Karlsruhe“. Das FST ist Partner in KARL. Die zehn „KARL-kurzimpulse“ sind an beide Sozialpartner in Unternehmen, Dienstleistung und Verwaltung adressiert. In jeweils nur wenigen Minuten werden den Akteuren (Arbeitgeber und Beschäftigtenvertretung) Handlungsimpulse und Handlungsempfehlungen in verständlicher Sprache gegeben.

Die Kurzvideos haben Menschen im Blick, die schon auf lange Lebenserfahrungen zurückblicken können. Die „kurzimpulse“ sind sehr nüchtern, sachlich verdichtet und ruhig angelegt – ohne unnötige interaktive Ablenkung. Sie dauern jeweils plus/minus drei Minuten. Nur der letzte Teil mit Vertiefungsvorschlägen erreicht etwas mehr als sieben Minuten.

Zehn KARL-kurzimpulse – Praxistipps in Alltagssprache zur erfolgreichen Einführung komplexer Technik – Vorschläge an die Sozialpartner

kurzimpuls 01 (3:45 Min.) Ein Angebot für Sozialpartnerinnen und Sozialpartner in der mitbestimmten Arbeitswelt. Vorbemerkung und Übersicht über die KARL-Video-kurzimpulse

kurzimpuls 02 (2:50 Min.) Was ist aus der Sicht der Arbeitswelt bei der kommenden Stufe der Digitalisierung wirklich neu?

kurzimpuls 03 (2:49 Min.) Warum wir unterscheiden sollten, was „Nachholende Digitalisierung“ darstellt und was darüber hinaus geht?

kurzimpuls 04 (2:16 Min.) Was ist unter dem Begriff der „Assistenztechnik“ zu verstehen?

kurzimpuls 05 (2:16 Min.) Was bedeutet „Delegationstechnik“?

kurzimpuls 06 (3:39 Min.) Was ist das Besondere an „sich selbst verändernder Delegationstechnik“?

kurzimpuls 07 (2:36 Min.) Die Einführung komplexer „Delegationstechnik“ benötigt neue Aushandlungsformate

kurzimpuls 08 (2:19 Min.) „Moderierter Spezifikationsdialog“ – Was ist darunter zu verstehen?

kurzimpuls 09 (2:35 Min.) Eine wichtige Empfehlung: Erst Arbeitsabläufe verbessern, dann digitale Technik auswählen!

kurzimpuls 10 (7:45 Min.) Praxistipps und Umsetzungshilfen für Sozialpartner zur gemeinsamen Einführung algorithmischer Systeme. Ergänzung: Link-Liste als pdf-Datei

„Moderierter Spezifikationsdialog“ wurde Bestandteil der „DIN NORMUNGSROADMAP KÜNSTLICHE INTELLIGENZ AUSGABE 2“

Nach rund einem Jahr intensiver Kommunikationsarbeit legte eine große Arbeitsgruppe – getragen von „DIN Deutsches Institut für Normung“ und „DKE Deutsche Kommission Elektrotechnik – Elektronik Informationstechnik in DIN und VDE“ die zweite Ausgabe der „Deutschen Normungsroadmap Künstliche Intelligenz“ vor. Sie wurde auf dem „Digitalgipfel 2022“ der Bundesregierung vorgestellt. Das „Forum Soziale Technikgestaltung“ hat in dem Findungsprozess mitgewirkt und das Format „Moderierter Spezifikationsdialog“ eingebracht. Es ist Bestandteil des Gesamtergebnisses geworden. Siehe dort S. 168 in: https://www.din.de/resource/blob/891106/57b7d46a1d2514a183a6ad2de89782ab/deutsche-normungsroadmap-kuenstliche-intelligenz-ausgabe-2–data.pdf

Nachruf auf einen Freund humaner Informationstechnik

Im Alter von fast 92 Jahren ist Prof. Dr. Wolfgang Heilmann am 25. Juli 2022 gestorben. Noch bis zuletzt las er als Netzwerkteilnehmer die Rundbriefe des „Forum Soziale Technikgestaltung“ (FST). Er gehörte zu jenen, die sich engagiert für eine humane Gestaltung der Informationstechnik einsetzten. Noch als Unternehmer im damaligen Markt der Weiterbildung war er ein überzeugter Gegner von Betriebsräten und Gewerkschaften. Nach seinem Rückzug aus dem Tagesgeschäft gründete er die Integrata Stiftung. In den Jahren 1999 und 2000 kam es zu ersten Kooperationen zwischen seiner Stiftung und dem FST.

In der vom FST angestoßenen „Anwenderplattform Telearbeit Baden-Württemberg“ entstanden gemeinsame Impulse zu einer sozialen Gestaltung alternierender Telearbeit und Telekooperation. Wolfgang Heilmann öffnete sich für die Perspektiven der gewerkschaftlichen Diskussionen zur Ausrichtung der Digitalisierungsprozesse auf die Humanisierung der Arbeitswelt. Kooperative Technikgestaltung, Aufbau von Gestaltungskompetenz auf Seiten der Führungskräfte wie auf Seiten der Beschäftigtenvertretungen sowie der menschliche Umgang mit Potenzialen algorithmischer Steuerungs- und Entscheidungssysteme waren gemeinsame Handlungsthemen zwischen dem FST und seiner Stiftung. Die Herausforderung des vom FST formulierten Formats „Moderierter Spezifikationsdialog“ gehörte zu seinen Interessensgebieten.

Wolfgang Heilmann hatte sich in den letzten mehr als zwanzig Jahren verändert. Der am 16. August 1930 Geborene schrieb einst über Ernst Bloch und las Sören Kierkegaard. Er war ein kluger Ratgeber und ernsthafter Diskutant. Im Frühjahr hatte er Überlegungen zum Umbau seiner Stiftung übermittelt.

Er wünschte sich eine engere Zusammenarbeit zwischen dem „Forum Soziale Technikgestaltung“ und der „Integrata-Stiftung für humane Nutzung der Informationstechnologie / KI“ auf dem Gebiet „Arbeit und Erwerb“. Bezugnehmend auf das Thema „Ethik und Künstliche Intelligenz“ schrieb er an das FST: „Es lebe die Humanitas.“

 

Gesamtpersonalrat erreicht epochale Vereinbarung zur Gestaltung der Digitalisierung und der sogenannten „KI“

Nach mehrjähriger Vorarbeit ist es dem Gesamtpersonalrat der Landeshauptstadt Stuttgart (GPR LHS) gelungen, einen außergewöhnlichen und epochalen Erfolg auf dem Weg der mitbestimmten Gestaltung der Digitalisierung und der sogenannten „Künstlichen Intelligenz“ („KI“) zu erringen. Unter der Leitung der GPR-Vorsitzenden Claudia Häussler und ihres GPR-Kollegen Chris Purz erreichte das Team des GPR die Durchsetzung einer Rahmendienstvereinbarung zur Digitalisierung und Informationstechnik. Der Erfolg wurde möglich durch die enge Zusammenarbeit zwischen dem GPR LHS und dem „Forum Soziale Technikgestaltung“. Der Leiter des „Forum Soziale Technikgestaltung“, Welf Schröter, trug zur Vorbereitung bei und begleitete das Vorhaben als Berater des GPR. Die Rahmen-DV wurde im Mai 2022 unterschrieben. Zur DV in der Länge von 11 Seiten gehören rechtlich gleichgestellte acht Anlagen mit abermals zusammen 11 Seiten Umfang.

Ein besonderes Kennzeichen der Rahmen-DV sind die zahlreichen Innovationsimpulse, die auf Eigeninitiative der Beschäftigtenvertretung entstanden und die vom öffentlichen Arbeitgeber mitgetragen werden. Nachfolgend ist nach einer Vorbemerkung die Zusammenfassung der wichtigsten Inhalte des epochalen Dokumentes zu lesen. Am Ende findet sich das 22-seitige Dokument als pdf-Datei, um damit Kolleginnen und Kollegen in anderen Kommunen aber auch in Industrie und Dienstleistung zum eigenaktiven Handeln zu ermutigen. Inzwischen wurde die Rahmen-DV für den „Deutschen Personalräte-Preis 2022“ nominiert.

Vorbemerkung zur Entstehung der DV 

Auf Eigeninitiative erarbeitete der GPR LHS den Entwurf einer Rahmendienstvereinbarung zur Gestaltung der digitalen Transformation der Landeshauptstadt Stuttgart und zur Erweiterung der Mitbestimmung. Im Zentrum stehen dabei die Zukunftsorientierung (nicht nur die nachholende Digitalisierung sondern auch die vorausschauende Gestaltung sog. „KI“), die Sicherung der  Beschäftigung, der verbindliche Vorab-Zukunftsdialog, der moderierte Spezifikationsdialog zur Gestaltung algorithmischer Systeme, die strukturiert Prozessdarstellung der „KI“-Implementierung mit Veto-Recht, Qualifizierung, Barrierefreiheit und die Ausrichtung zur Assistenztechnik.

Die zunehmende Zahl der geplanten Einführungen digitaler Werkzeuge und Plattformen hat die Mitbestimmung vor eine komplexe Herausforderung gestellt. Eine Rahmendienstvereinbarung sollte aus der Sicht des GPR die Abläufe transparent und verbindlich strukturieren sowie Prozessabläufe regeln, um das Aushebeln der Mitbestimmung zu vermeiden. Der GPR wollte statt einer nur reaktiven Rolle den proaktiven Part der Gestaltung beteiligungsorientiert einnehmen: Digitalisierung ja, jedoch mitbestimmt. Das Hintergehen der Mitbestimmung galt es zu unterbinden. Der GPR ergriff die Initiative.

Die Mitglieder von GPR und PRs haben sich über die neuen digitalen Innovationen kundig gemacht, sich qualifiziert und sich beteiligungsorientiert untereinander abgestimmt. Die Hinzuziehung einer externen Beratung für den GPR hat die Hinwendung zum Blick auf die Zukunft der Kommunalverwaltung unterstützt. Über ein Jahr lang hat der GPR mit dem öff. Arbeitgeber verhandelt. Dabei drängte der GPR auf neue Verfahren und Kriterien zur Einführung algorithmischer Systeme. Die sog. „KI“ soll Assistenztechnik bleiben. Aus ethischen Gründen soll die sog. „KI“ nicht anstelle des Menschen entscheiden.

Am Ende der erfolgreichen Verhandlung steht die „Rahmendienstvereinbarung zur Digitalisierung und Informationstechnik bei der Landeshauptstadt Stuttgart“. Ein einschlägiges Werk auf elf Seiten mit zzgl. 8 Anlagen. Im „Zukunftsdialog“ besprechen der öff. Arbeitgeber und der GPR die digitale Strategie vor (!) ihrer Umsetzung. In Kooperation mit der städt. IT-Abteilung konnten die Prozessmodellierung und der „Spezifikationsdialog“ vereinbart werden. Weitreichende Schritte der Qualifizierung und Beschäftigungssicherung konnten verankert werden. Diese Rahmen-DV formt die „KI“-Technik zur Assistenz. Soziale Innovation geht vor technischer Innovation.

Kurzzusammenfassung der Eckpunkte der Rahmendienstvereinbarung

Unsere Kolleginnen und Kollegen des Gesamtpersonalrates der Landeshauptstadt Stuttgart haben durch ihre Initiative eine neue innovative Richtung in der Kultur der Mitbestimmung eingeschlagen. Wir haben eine neue Praxis der Mitbestimmung und eine Erweiterung der Mitbestimmung in einer

„Rahmendienstvereinbarung zur Digitalisierung und Informationstechnik bei der Landeshauptstadt Stuttgart (nachfolgend Rahmendienstvereinbarung) zwischen der Landeshauptstadt Stuttgart, vertreten durch den Oberbürgermeister und dem Gesamtpersonalrat, vertreten durch die Vorsitzende“

angestoßen, ausgehandelt und verbindlich gemacht. Soziale Innovationen werden mit technischen und organisationellen Innovationen verknüpft.

Das Gesamtwerk der Rahmen-DV fügt sich aus 11 Seiten verbindlicher Vereinbarung mit weiteren acht – im gleichen Sinne verbindlichen – Anlagen im Umfang von 11 Seiten zusammen. Die Rahmen-DV umfasst somit insgesamt 22 Seiten.

Die Besonderheit der neuen Rahmen-DV gründet in der Verbindung reaktiver traditioneller Schutzaufgaben der Beschäftigtenvertretung mit vorausschauender, proaktiver Zukunftsgestaltung der kommenden Arbeitswelten. Dem GPR geht es nicht nur um die soziale Gestaltung der gegenwärtigen Arbeitsumgebungen sondern zugleich um die arbeitnehmerorientierte Einbettung der algorithmischen Assistenztechnik der nahen Zukunft (der sogenannten „Künstliche Intelligenz“) in den arbeitsweltlichen Transformationsprozess.

Die Initiative dazu ging von den Kolleginnen und Kollegen im Gesamtpersonalrat aus. Mit einem intensiv und qualifiziert ausgearbeiteten Entwurf überraschte das Gremium den Arbeitgeber, der an vielen Stellen noch in althergebrachten Vorstellungen von Techniknutzungen befangen war. Durch einen strategischen Dialog der Beschäftigtenvertretung mit Vertreterinnen der Stadtverwaltung aus unterschiedlichen Fachbereichen konnte ein hochkompetentes Aushandlungsergebnis und eine Zustimmung der Spitze der Stadtverwaltung erreicht werden.

Die zentralen Neuerungen der tragfähigen Lösung lassen sich in sieben Innovationen beschreiben:

  • Erste Innovation: Es gibt nun die Festlegung eines transparenten und zugleich differenzierten Verfahrens zur Einführung neuer IT-Strukturen und Software-Systeme. Diese – auch grafisch dargestellte – Prozesskette der mitbestimmten Implementierung differenziert die Qualität von technischen Ebenen und weist ihnen unterschiedliche Verfahrensschritte zu. Dadurch werden die Kommunikationsprozesse zwischen IT-Teams und GPR allseitig transparent, verbindlich und entlastet. Neue Regularien vereinfachen und beschleunigen die Einführung von Standardsoftware. Die Partner können sich auf die großen technologischen Herausforderungen und deren präventiv zu behandelnden Folgen konzentrieren.
  • Zweite Innovation: Der GPR hat mit der Spitze der Stadtverwaltung und den IT-Teams einen speziellen „Zukunftsdialog“ vereinbart: „Der Zukunftsdialog unterstützt eine vorausschauende, strukturierte und beteiligungsorientierte Umsetzung von Digitalisierungsvorhaben zwischen Verwaltung und Gesamtpersonalrat sowie weiterer Akteur*innen und dient der Prozessvereinfachung und Beschleunigung.“ Der GPR hat darin Initiativrecht. Der Zukunftsdialog tagt zwei Mal pro Jahr.
  • Dritte Innovation: Um die Interessen der Beschäftigten angesichts des digitalen Wandels zu schützen und Entlassungen zu vermeiden, enthält die Rahmen-DV den vereinbarten Passus: „Die Landeshauptstadt Stuttgart verzichtet auf betriebsbedingte Kündigungen aufgrund der Digitalisierung.“
  • Vierte Innovation: Angesichts der Perspektiven, dass ein Teil der neuen algorithmischen Steuerungs- und Entscheidungssysteme („KI“-Systeme) nach ihrem Start schwerlich oder gar nicht mehr ausreichend gestaltbar sind und eine generelle Dokumentationsfähigkeit der innersoftwaretechnischen Ablaufprozesse kaum mehr gegeben ist, muss der Gestaltungsprozess vor (!) der Implementierung solcher sich selbstverändernder Software-Systeme (sogenannter „selbstlernender Software“) stattfinden. In Kooperation mit dem Projekt „Der mitbestimmte Algorithmus“ des „Forum Soziale Technikgestaltung“ wurde in der Rahmen-DV ein neuer Mitbestimmungsbaustein eingeführt. Die Partnerinnen und Partner verständigten sich auf die verbindliche Einführung der Praxis von „moderierten Spezifikationsdialogen“. Diese Dialoge vor der Implementierung sollen soziale Technikgestaltung im algorithmischen System auf der Basis des Erfahrungswissens der Kolleginnen und Kollegen gewährleisten. In der DV heisst es unter anderem: „Aus den gemeinsam gewonnenen Erfahrungen in den Dialogen werden verbindliche Anforderungen formuliert. Diese stellen die Grundlage für zukünftige Einführungsprozesse dar und sollen diese erleichtern.“ Für nur regelbasierte Softwareanwendungen ist der Spezifikationsdialog nicht zuständig. In den Spezifikationsdialogen hat der GPR ein Initiativrecht.
  • Fünfte Innovation: Im genau beschriebenen Verlaufsmuster, wie neue IT-Technik im Mitbestimmungsprozess zu behandeln ist, wurde zugunsten des GPR ein Vetorecht verankert: „Wenn die Personalvertretung dem Antrag bei Erfordernis einer Zustimmung nicht zustimmt, dann kann die Anforderung / der Change nicht umgesetzt werden.“
  • Sechste Innovation: Im Rahmen der notwendigen Qualifizierungsmaßnahmen für die Beschäftigten müssen auch Kolleginnen und Kollegen aus den Personalräten und dem Gesamtpersonalrat sich weiterbilden können. Dazu garantiert die Rahmen-DV unter anderem: „Die Beschäftigten der Landeshauptstadt Stuttgart müssen auf diesem Weg aktiv durch Fort- und Weiterbildung sowie Personalentwicklung begleitet werden. Dies geschieht durch die rechtzeitige Bereitstellung von geeigneten Maßnahmen im Bereich Personalentwicklung, der Ausbildung, der Führungskräfteentwicklung und der Fortbildung. Auch den Mitgliedern von Personalvertretung und Schwerbehindertenvertretung, die an diesen Themen und Projekten beteiligt sind, muss Gelegenheit gegeben werden sich über aktuelle Entwicklungen, Technologien und Verfahren zu informieren bzw. fortzubilden.“
  • Siebte Innovation: Die Unterzeichnenden der neuen Rahmen-DV erklären, dass sie bei der Nutzung algorithmischer Steuerungs- und Entscheidungssysteme (sogenannter „KI“-Systeme) an der Orientierung auf die „Assistenztechnik“ festhalten: „Der Mensch steht an erster Stelle und die Technik hat eine dienende und unterstützende Funktion.“

In hervorgehobener Weise unterstreicht die Rahmen-DV die Bedeutung der informationellen Selbstbestimmung: „Um das Vertrauen der Beschäftigten sowie der Bürger*innen in den digitalen Wandel zu stärken, vereinbaren sich die Vertragsparteien zu einer ,sensiblen Datenschutzkultur‘ beim Umgang mit personenbezogenen und personenbeziehbaren Daten und zur ,Förderung einer Kultur des Datenselbstschutzes‘ der Nutzer*innen. Diese vereinbarte sensible Datenschutzkultur setzt die rechtlichen, technischen, organisatorischen und sozialen Standards des Landesdatenschutzgesetzes und der europäischen Datenschutzgrundverordnung aktiv um. Damit wird die Bewahrung des Rechtes auf informationelle Selbstbestimmung des Individuums und der Schutz der Privatheit gewährleistet.“

Neben den dargelegten sieben Innovationen regelt die neue Rahmen-DV ebenso die Kernthemen einer Beschäftigtenvertretung wie Datenschutz, Datensicherheit, Rolle der Schwerbehindertenvertretung, Ortung, Profilbildung, Cloudlösungen, Arbeits- und Gesundheitsschutz, Qualifizierung, Weiterbildung, Barrierefreiheit, Social Media, Haftung, vorausschauende Arbeitsgestaltung, keine Leistungs- und Verhaltenskontrollen und Changemanagement: „Die Umsetzung der Digitalisierung wird so ausgerichtet, dass die Prinzipien der Chancengleichheit, der Integration, der Inklusion und der Diversity beachtet werden.“

In der Rahmen-DV wurde zudem festgelegt, dass der GPR auf Kosten des Arbeitgebers externe Beratungsleistungen nutzen kann.

Abschließend sei betont, dass den Kolleginnen und Kollegen des GPR auch der gute Service für Bürgerinnen und Bürger am Herzen liegt. In der Rahmen-DV wurde daher auf Drängen der Personalrätinnen und Personalräte festgehalten: „In den kommenden Jahren werden neben den digitalen Angeboten Verwaltungsleistungen auch vor Ort als ,analoger Grundservice‘ mit persönlichem Kontakt angeboten.“

Als Vertiefung seien die 22 Seiten (Rahmen-DV mit ihren acht verbindlichen Anlagen) beigefügt. (Hier bitte die pdf-Datei öffnen oder herunterladen.)

Kontakt und Rückfragen bitte an: schroeter@talheimer.de

Einladung zum Online-Workshop: Wie gestalten wir die sogenannte „Künstliche Intelligenz“?

An die Kolleginnen und Kollegen in den Betriebsräten und Vertrauensleutekörpern,
an die Kolleginnen und -Kollegen in der IG Metall im Raum Heidelberg / Walldorf,
an die Kolleginnen und Kollegen im Netzwerk „Forum Soziale Technikgestaltung“,

im Namen der IG Metall Heidelberg, des Betriebsräte-Netzwerkes ZIMT und des „Forum Soziale Technikgestaltung“ möchten wir Euch zu einer Reihe von Online-Workshops zwischen Juni und August 2022 einladen.

Wir wollen den Fragen nachgehen: Wie kann die sogenannte „Künstliche Intelligenz“ auf betrieblicher Ebene mit Hilfe der Mitbestimmung gestaltet werden? Was muss direkt innerhalb der Technik verankert werden? Was kann ein „mitbestimmter Algorithmus“ leisten? Welche Kriterien wollen wir an Gestaltung und Zulassung anlegen?

An drei Online-Terminen wollen wir Erfahrungen sammeln und Gestaltungskriterien beraten. Wir wollen eine Handlungsempfehlung für das betriebsrätliche Vorgehen erarbeiten. Jede und jeder ist herzlich eingeladen. Vorkenntnisse sind nicht erforderlich. Man muss keine Software-Spezialistin bzw. -Spezialist sein, um kluge Anforderungen an gute Arbeit zu formulieren.

Welf Schröter, Leiter des „Forum Soziale Technikgestaltung“ (FST), wird am Mittwoch, den 3. August 2022 von 18.00 Uhr bis 20.00 Uhr neue Gestaltungsansätze vortragen und zur Diskussion stellen. Den Schwerpunkt bildet das innovative Format „Moderierter Spezifikationsdialog“ als Teil eines Mitbestimmungsprozesses. Wer teilnehmen möchte, melde sich bitte an bei Welf Schröter: schroeter@talheimer.de

Ihr erhaltet den Zugangslink für das Zoom-Treffen zugeschickt.

Die Reihe ist Teil des von der Hans-Böckler-Stiftung geförderten Projektes „PROTIS-BIT – PROaktive Transferierbare InnovationsStrategien von Betriebsräten zur Beschäftigungssicherung auf der Basis ,Intelligenter‘“ Technologien – Empirische Studie zu Entwicklungspotenzialen und Gestaltungskompetenzen von Betriebsräten“. Die IG Metall Heidelberg, ZIMT und das „Forum Soziale Technikgestaltung“ sind Partner in diesem Projekt.