Betriebsräte setzen starken Innovationsimpuls für digitalen Aufbruch

Eine besondere soziale Innovation in Gestalt einer „Lebenden Betriebsvereinbarung“ ist den Betriebsräten der GASAG-Gruppe mit Unterstützung durch das Forum Soziale Technikgestaltung gelungen. Nach fünfmonatiger intensiver Vorbereitungszeit präsentierte der Konzernbetriebsrat im Januar 2018 seinen starken Innovationsimpuls im Umgang mit neuen Plattformarbeitswelten. Die Berliner Betriebsräte ergriffen die Initiative und plädierten für neue Standards.

Am Beispiel des sogenannten „Internen Crowdsourcing“ ebnen sie den Weg für ein innovatives neues Aushandlungsmodell im Unternehmen. Die „Lebende Konzernbetriebsvereinbarung“ in der GASAG gehört zu den bemerkenswerten Pionierlösungen in den Arbeitswelten der Bundesrepublik. Die Vereinbarung folgt einem neuartigen Denkansatz:

Die Konzernleitung der GASAG-Gruppe und der Konzernbetriebsrat gehen mit diesem Typ „Lebende Konzernbetriebsvereinbarung“ neue Wege und ermöglichen neue Chancen für soziale, technische und nichttechnische Innovationen im Gesamtkonzern sowie für die digitale Transformation der Arbeitswelten im Konzern. Die „Lebende Konzernbetriebsvereinbarung“ für plattformbasiertes internes Crowdsourcing eröffnet der Arbeitskultur und dem IC neue Handlungsfelder. Konzernleitung und Konzernbetriebsrat verstehen die Vereinbarung als Einstieg in einen nach vorne offenen ganzheitlichen Prozess der vorausschauenden Arbeitsgestaltung. Beide Partner verpflichten sich auf ein kooperatives Veränderungsmanagement auf gleicher Augenhöhe, das sowohl ergebnisorientiert wie fachlich und methodisch agil organisiert wird. Die „Lebende Konzernbetriebsvereinbarung“ will auf der Basis eines agilen, kooperativen Changemanagements wechselseitiges, konzernöffentliches Lernen und den Erwerb von Gestaltungskompetenz befördern. (Zitat aus der am KBV)

Die Aushandlung der KBV mit der Konzernleitung nahm drei Monate in Anspruch. Zwischen September 2017 und April 2018 entstand in der GASAG-Gruppe eine außergewöhnliche Vereinbarung, die den Konzernbetriebsrat und die Konzernleitung gemeinsam zu Vorreitern auf dem Feld des internen Crowdsourcing werden lässt: Sie unterzeichnen eine der ersten rechtlich verbindlichen Betriebsvereinbarungen in der Bundesrepublik zu diesem Bereich. Diese Konzernbetriebsvereinbarung (KBV) verfügt über mehrere Alleinstellungsmerkmale, die sie im bundesweiten arbeitsweltlichen Prozess der digitalen Transformation  in besonderer Weise unverkennbar heraushebt.

Aus dem Kreis der Verhandlungsdelegation der Betriebsräte entstand eine Dokumentation der KBV mit einer Einführung. Das Dokument „Lebende Konzernbetriebsvereinbarung als soziale Innovation. Internes Crowdsourcing in der GASAG-Gruppe. Bedeutung – Bewertung – Wortlaut“ wird hiermit erstmalig veröffentlicht. Der 19-seitige Gesamtbeitrag (Einführung und Wortlaut der KBV) kann als pdf-Datei über folgenden Link abgerufen werden: Lebende_KBV_Otte_Schroeter

Die KBV wurde im Rahmen des BMBF-Projektes ICU „Internes Crowdsourcing in Unternehmen: Arbeitnehmergerechte Prozessinnovationen durch digitale Beteiligung von Mitarbeiter/innen“ entwickelt, zu deren Partnern sowohl die GASAG wie auch das Forum Soziale Technikgestaltung gehören. Die Leitung liegt in der Hand des Institutes für Berufliche Bildung und Arbeitslehre (IBBA) der Technischen Universität Berlin (Projekt-WebSite).

 

Betriebs- und Personalräte könnten „autonome Software-Systeme“ für sich nutzen

Derzeit legen viele Akteure aus Gewerkschaften, Betriebs- und Personlaräte den Schwerpunkt bei der Gestaltung digital-virtueller Arbeitswelten auf den Bereich der „nachholenden Digitalisierung“ (Forum Soziale Technikgestaltung). Damit werden die Einführungen von Technologien bezeichnet, die es zwar als Technikentwicklungen schon seit 10, 15 oder 20 Jahren gibt, nun aber erst zur Implementierung kommen. Dort, wo sie heute eingesetzt werden, empfinden die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer diese Anwendungen als „neu“. Doch Smartphones, elektronische Lernumgebungen, mobiles Arbeiten, alternierende Telearbeit, HomeOffice-Lösungen, Softwareagenten, Internet der Dinge, elektronische Aktenführungen, Teile der KI etc. sind seit eineinhalb oder gar zwei Jahrzehnten vorhanden. Nicht selten sind es unerledigte Hausaufgaben, die bei der Modernisierung von Arbeitsumgebungen versäumt und nun nachgeholt werden.

Doch heute bedarf es viel Aufmerksamkeit und Energie für die „Digitalisierung hinter der Digitalisierung“ (Forum Soziale Technikgestaltung). Damit sind insbesondere Technologien gemeint, die als Software in der Lage sind, „selbst zu lernen“ und in Echtzeit „selbst zu entscheiden“. Die „autonomen Software-Systeme“ (ASS) stellen eine der wichtigsten Herausforderungen für die Arbeitswelten dar. Die ASS beanspruchen, anstelle des Menschen rechtsverbindliche Entscheidungen (Transaktionen) zu treffen.

Ihre Einführungen beginnen nicht nur in Produktion und Fertigung sondern ebenso in Dienstleistung und öffentlicher Verwaltung. Das gewerkschaftliche Handeln muss um den Praxisbaustein der „vorausschauenden Arbeitsgestaltung“ erweitert werden.

Die Diskussionen des Netzwerkes „Forum Soziale Technikgestaltung“ (FST) eröffnen zugleich den Blick auf neue Möglichkeiten des Agierens von Betriebs- und Personalräten. ASS sind nicht nur Objekte der Gestaltung. Sie könnten auch Elemente einer verbesserten Betriebsarbeit und ein Fundament betrieblicher Mitbestimmung sein. Im Zusammenhang mit dem FST-Projekt „BetriebsratsArbeit auf Basis ,autonomer Software-Systeme‘“ (BABSSY) entstehen Überlegungen zu möglichen Nutzungen der ASS durch die Beschäftigtenvertretungen selbst. ASS könnten Instrumente neuartiger Praxis sein.

Stellen wir uns vor, jede Beschäftigtenvertretung hätte eine Art Online-Unterstützung (Assistenz) in Gestalt eines „selbstlernenden“ Software-Werkzeuges. Kolleginnen und Kollegen, die im Betrieb im Prozess der Mitbestimmung mit Themen konfrontiert werden, zu denen keine direkte Antwort vorliegt, könnten es aufrufen. Wenn ein ASS-Tool unscharfe Fragen, unscharfe Satzteile, erfahrungsgeleitete Begriffe eingegeben bekommt, könnte das Tool als Antworten sowohl Zusammenhänge zwischen verschiedenen Themen wie auch Verweise auf Sach- und Fachwissen bereitstellen. Es wäre ein Modell, das unscharfe Fragen eines Laien hinführt zu verläßlichen konkreten interessensorientierten Antworten. Das Software-System „lernt“ durch häufige Nutzung und wird zu einem dynamischen Beratungsassistenten. Es könnte dazu verhelfen, komplexe Zusammenhänge inhaltlich zu über—setzen, um es durch Reduzierung von Komplexität Laien leichter zu machen, Gestaltungskompetenz zu verbessern.

Wir müssen die Vier-Null-Welt aus der Perspektive der Zukunft heraus gestalten. Mit dem Blick der Vergangenheit werden wir wohl zumeist nur unerledigte vergangene Hausaufgaben lösen. Wir sollten mutiger sein.

 

Daten sind nicht gleich Daten

Die Prognosen der IT-Szene sind eindeutig: Tag für Tag, Jahr für Jahr vervielfachen sich die Datenmengen im Netz. Es bedarf daher kluger Software-Lösungen, um immense Volumina verarbeiten und auswerten zu können. Big Data, „Watson“, „autonome Software-Systeme“ (ASS) und andere automatisierende Software versprechen der Kundschaft baldige verlässliche Erfolge. Es gelte, Prozesse sowohl im Nachhinein zu überprüfen als auch vorausschauende Bewegungs- und Verhaltensmuster zu erkennen.

Als Instrument der Datenaufbereitung sollen dem arbeitenden oder einkaufenden Menschen nicht nur lange Zahlen- und Wortreihen zur Verfügung stehen. Um eine leichtere Vermittelbarkeit und bessere Verständlichkeit zu ermöglichen, setzt die IT-Szene auf eine Weitergabe und Präsentation der Ergebnisse in Gestalt von Bildern, bewegbaren Bildern (interaktive Visualisierung). Es schlägt vermehrt die Stunde der „virtuellen Realität“ (virtual realitiy, VR), zu der man mit digitalen Brillen Zugang bekommt.

Doch kann man den Ergebnissen trauen? Traut man den Daten, traut man den Ergebnissen. Wer aber garantiert die Integrität, Verlässlichkeit, Verfügbarkeit der Datenmengen? Wie lässt sich „Datenwahrhaftigkeit“ in Echtzeit überprüfen? Aus der Vergangenheit wissen wir, dass Daten immer mehrdeutig sind: „Der Tor bewegte sich durch ein Tor zum Tor und schoss ein Tor.“ Handelt es sich um vier Personen oder um ein Vier zu Null?

So besehen ist die Frage nach der „Datenwahrhaftigkeit“ nicht primär eine technische Herausforderung. Es geht um überprüfbare, an vereinbarten Kriterien orientierte Standardisierungen der Sammlung, Verarbeitung und Bewertung großer Datenmengen durch automatisierende Werkzeuge. Die Standardisierungen können nicht der IT-Entwicklerszene und der IT-Industrie überlassen werden. Dies stellt eine gesellschaftliche Aufgabe dar. Wertevielfalt, Wertepluralismus, Interessenoffenheit, Demokratieprinzipien, Egalität, Integration, Inklusion, Geschlechtergerechtigkeit, Gleichberechtigung, soziale Kontexte und Interdependenzen sind zu berücksichtigen. Technik ist nie neutral und nie wertfrei. Jede Technikentwicklung reproduziert Interessenlagen. Diesen Prozess gilt es zu demokratisieren.

Big Data und vergleichbare Vorgänge (wie etwa ASS) sowie ihre Datengrundlagen müssen nachvollziehbar wie auch überprüfbar sein. Demokratische Transparenz hat Vorrang vor technischem Determinismus. Daten sind ja eben nicht gleich Daten.

 

Die Souveränität des Menschen wahren

„Der Kunde in uns läuft dem Arbeitsgestalter in uns ständig hinter her.“ Mit diesem charmant widersprüchlichen Satz beschrieb jüngst ein führender Gewerkschafter die innere Zerrissenheit des arbeitenden Menschen. Was sollen wir wollen angesichts technischer Versprechen, die sich hinter dem Begriff „Künstliche Intelligenz“ (KI) verbergen? Gelingt es den Gestaltungansätzen von Betriebs- und Personalräten sowie Gewerkschaften, die Souveränität des Menschen zu wahren?

Mit „lernenden Systemen“ gelinge es erstmalig, dass die Lernfähigkeit ökonomisch besitzbar wird. Lernfähigkeit gerät zum technikinduzierten Wirtschaftsfaktor. Aus der Lernfähigkeit des Menschen leite sich die Lernfähigkeit „autonomer Software-Systeme“ ab, so die These. Dabei sollte intervenierend ein ethisches Prinzip gewerkschaftlichen Denkens greifen. Die Autonomie des Menschen in der Arbeit soll Vorrang behalten vor der Autonomie technischer Systeme.

Kann dieses Ziel dadurch erreicht werden, dass von gewerkschaftlicher Seite die Idee eines „sozialen Pflichtenheftes für Künstlicher Intelligenz“ aktiviert wird? Lastenhefte und Pflichtenhefte sind im Umfeld analoger, genau beschreibbarer und vorhersehbarer technischer Abläufe entstanden. „Selbstlernende Software“ und „autonome Software-Systeme“ entziehen sich dieser Beschreibbarkeit aber dann, wenn sie selbst „lernend“ sind.

Einen hervorragenden Gedanken stellt ein nur scheinbar überraschender Vorschlag dar: Um die Möglichkeiten der „KI“ akzeptabel zu machen, sollte die Effizienzdividende der „KI“ in Gestalt von freier Zeit „ausbezahlt“ werden. Mit dem Einsatz von „KI“ sollen Beschäftigte tageweise Freizeit erhalten. So entstünde zwischen Mensch und „KI“ eine besondere Zeit-Freundschaft. Ein begrüßenswerter konkreter Tagtraum!

 

Robotik hinter der Robotik

Die Geschichte der Robotik, ihre darin enthaltenen Hoffnungen und Befürchtungen, reicht weit zurück. Vor mehr als 200 Jahren wurde erstmals ein technischer Versuch unternommen, einen Roboter zu bauen. Es war eine Tiernachbildung. Unser aktuelles Verständnis wurde vor allem von Zukunftsszenarien geprägt, die schon in den 1920iger Jahren davon sprachen, dass menschenähnliche Roboterfiguren die Herrschaft an sich reißen. 1968 brachte Hollywood den Roboter HAL auf die Leinwand, der eigensinnig dem Menschen seinen Willen aufdrängen wollte. Doch diese Sichten decken sich nicht mit den derzeitigen Realitäten.

Heute sind in den Unternehmen noch sogenannte „Assistenzsysteme“ vorherrschend. Sie sind in der Regel „festgeschraubt“ und vollziehen begrenzte, immer wiederkehrende Bewegungen. Man denke an Lackier-Roboter, die einarmig Karosserieteile mit Farbe besprühen. Sie werden mittels Software auf unterschiedliche Formungen ausgerichtet, aber der Lackiervorgang bleibt weitgehend unverändert.

Eine ganz andere Welt bilden dagegen die Versuche, menschenähnliche (humanoide) Roboter herzustellen. Deren Herausforderungen liegen vordergründig in der Frage, ob diese eine menschenähnliche Gestalt, also ein Gesicht, erhalten sollen. Je mehr der Roboter über ein Gesicht verfügt, umso eher ist der arbeitende Mensch geneigt, der Maschine die Fähigkeiten, Denken und Fühlen zu können, zuzuschreiben.

Für die Robotikforschung heute gilt vermehrt die Frage, ob es gelingt, der humanoiden Robotik „Kommunikation“, „Mimik“, „Gestik“ und „Eigenkommunikation“sfähigkeiten beizubringen bzw. anzutrainieren. Hier ist die Entwicklung zwar fortgeschritten, aber dennoch in den Kinderschuhen.

Anders sieht es aus, wenn einarmige oder zweiarmige Assistenzroboter sowie Ansätze humanoider Robotik mit digitalen Plattformen und Clouds verknüpft werden. Dadurch wird es möglich, das „Lernen“ und Steuern des Roboters über das Netz zu beschleunigen. Dann übernehmen „intelligente“ Software-Lösungen die Federführung. Die „blecherne Figur“ wird zum Anhängsel.

Die Zukunft der Robotik liegt vor allem in der Software.