Ganzheitliche Produktionssysteme und digitale Arbeitswelten

Trägt der Wandel hin zu „Arbeit 4.0“ dazu bei, bisherige Modelle „Ganzheitlicher Produktionssysteme“ (GPS) zu neuer Bedeutung zu verhelfen? Oder löst die „digitale Transformation“ das schrittweise Ende von „GPS“ ein? – Diesen Fragen ging eine sozialwissenschaftliche Fachtagung unter dem Titel „Digital integrierte Fremdbestimmung oder neue Mitbestimmung?“ in Jena nach, zu der die Hans-Böckler-Stiftung zusammen mit der Nachwuchsforschungsgruppe „Perspektiven der Mitbestimmung in Ganzheitlichen Produktionssystemen“ am Arbeitsbereich Wissenssoziologie und Gesellschaftstheorie der Friedrich-Schiller-Universität Jena eingeladen hatte.

Zu den Ankerpunkten der Diskussionen zählten Rückblicke auf frühere Formen „Ganzheitlicher Produktionssysteme“ wie etwa die „Schlanke Produktion“ (Lean Production), auch „Toyotismus“ genannt. Dahinter verbirgt sich eines der ersten vollständigen Systeme, um Produktions-, Montage- und Logistikprozesse optimal zu integrieren. Aus der Perspektive von Betriebsräten und Gewerkschaften standen die Regulierung von „Gruppenarbeit“ und „Teilautonomen Gruppen“ in den achtziger und neunziger Jahren im Vordergrund. Kritisch wurde zu jener Zeit die Methode des „Kontinuierlichen Verbesserungsprozesses“ (KVP) betrachtet. Dieser Ansatz sollte die Gruppen dazu bewegen, ihre Abläufe stetig zu optimieren, so dass durch Arbeitsverdichtung und bessere Ablauforganisation ständig Arbeitsplätze in der Gruppe eingespart werden sollten. Manche Gruppe schaffte es, sich von 22 Personen auf 12 zu „optimieren“.

Die jungen Nachwuchswissenschaftler/innen sehen Anzeichen dafür, dass der Einsatz von Cyber-Physischen Systemen (CPS) in der Produktion und Montage sowie in der Intralogistik zu einer Wiedergeburt von „Schlanker Produktion“ führen könnte. Die elektronischen Werkzeuge von heute ermöglichen neue Steuerungsvarianten. Allerdings deute vieles darauf hin, dass damit nicht eine Stärkung  von „Gruppenarbeit“ oder „Teilautonomer Gruppen“ im bisherigen Sinne einhergeht. Diese Modelle seien seit längerem rückläufig.

Vor einem derartigen Hintergrund erhalten Anwendungen sogenannter „Autonomer Systeme“ (Software) neues Gewicht. Die „selbst denkenden“, „selbst lernenden“ und „selbst entscheidenden“ Systeme eröffnen einen veränderten Blick auf bisherige „GPS“. Entsprechende Erfahrungen aus baden-württembergischen Zusammenhängen regten zu dieser Diskussion an.

Einvernehmen bestand unter den Teilnehmenden, dass die „digitale Transformation“ der Arbeit in den Betrieben eine qualitative Ausweitung der Mitbestimmung benötige. Zu präzisieren wären neue Mitbestimmungsstandards und „Demokratie-Audits“. Aus Betriebsratsperspektive wurde die Forderung nach Stärkung der Mitbestimmung begrüßt. Zugleich wurde darauf hingewiesen, dass Betriebsräte noch mehr Unterstützung und mehr angepassten, bedarfsgerechten und verständlichen Wissenstransfer brauchen.

Die Debatte soll fortgeführt werden.

 

Technik ist nicht neutral

Gewerkschaften und Betriebsräte sind in den zurückliegenden fünfzig Jahren immer wieder an eine zentrale Erfahrung erinnert worden: Technik, Technologie und Technikentwicklung waren nie neutral. Wer neue Technologien gestalten möchte, sollte zunächst die Frage nach der Herkunft der Technologie stellen. Dabei geht es darum, welche Interessen in die Technik eingeflossen sind. Die Diskussionen um die Automatisierungstechnik der achtziger Jahre sowie die Kontroverse um die „schlanke Produktion“ (lean production) haben auf vielfältige Weise gezeigt, dass in die Ausrichtung technischer Anwendungen auch deutliche Interessen eingegangen sind.

Für den Ansatz der sozialen Gestaltung von „Arbeit 4.0“ und der dazugehörigen elektronischen Werkzeuge genügt es nicht, nur aus der Perspektive der Endanwendung und der Endanwendenden zu schauen. Es ist erforderlich, die Interessen von Beschäftigten schon in die Konzeption und in die frühe Entwicklungsphase einzubeziehen. Dazu ist es wichtig, dass die Kolleginnen und Kollegen die Chance erhalten, ihre Interessen im Prozess der Technikgestaltung ausformulieren und einbringen zu können.

Ein klassisches Beispiel für interessengelagerte Technikentwicklung stellt die Auseinandersetzung um die Erfassung personenbezogener Daten durch elektronische Systeme oder Sensoren dar. Von Seiten der Informationstechnik wird gerne behauptet, ohne die erfassten Anwenderdaten könne der elektronische Prozess nicht erfolgreich verlaufen. Für diese Sicht gibt es durchaus kluge Argumente wie etwa die Notwendigkeit der Qualitätssicherung. Doch ließen sich die Prozesse in der Regel auch dann ergebnisorientiert strukturieren, wenn die Anwenderdaten verschlüsselt bzw. anonymisiert wären. Kluge Arbeitgeber, die die Akzeptanz neuer Techniken befördern wollen, kommen ihren Beschäftigten und ihren Betriebsräten hier entgegen. Technikgestaltung ist eben interessengeleitet. Es ist nötig, dass die Interessen der Arbeitenden in diesen Vorgang im Rahmen eines Aushandlungsdialoges integriert werden. Arbeitnehmerdatenschutz ist unabdingbar.