Betriebs- und Personalräte könnten „autonome Software-Systeme“ für sich nutzen

Derzeit legen viele Akteure aus Gewerkschaften, Betriebs- und Personlaräte den Schwerpunkt bei der Gestaltung digital-virtueller Arbeitswelten auf den Bereich der „nachholenden Digitalisierung“ (Forum Soziale Technikgestaltung). Damit werden die Einführungen von Technologien bezeichnet, die es zwar als Technikentwicklungen schon seit 10, 15 oder 20 Jahren gibt, nun aber erst zur Implementierung kommen. Dort, wo sie heute eingesetzt werden, empfinden die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer diese Anwendungen als „neu“. Doch Smartphones, elektronische Lernumgebungen, mobiles Arbeiten, alternierende Telearbeit, HomeOffice-Lösungen, Softwareagenten, Internet der Dinge, elektronische Aktenführungen, Teile der KI etc. sind seit eineinhalb oder gar zwei Jahrzehnten vorhanden. Nicht selten sind es unerledigte Hausaufgaben, die bei der Modernisierung von Arbeitsumgebungen versäumt und nun nachgeholt werden.

Doch heute bedarf es viel Aufmerksamkeit und Energie für die „Digitalisierung hinter der Digitalisierung“ (Forum Soziale Technikgestaltung). Damit sind insbesondere Technologien gemeint, die als Software in der Lage sind, „selbst zu lernen“ und in Echtzeit „selbst zu entscheiden“. Die „autonomen Software-Systeme“ (ASS) stellen eine der wichtigsten Herausforderungen für die Arbeitswelten dar. Die ASS beanspruchen, anstelle des Menschen rechtsverbindliche Entscheidungen (Transaktionen) zu treffen.

Ihre Einführungen beginnen nicht nur in Produktion und Fertigung sondern ebenso in Dienstleistung und öffentlicher Verwaltung. Das gewerkschaftliche Handeln muss um den Praxisbaustein der „vorausschauenden Arbeitsgestaltung“ erweitert werden.

Die Diskussionen des Netzwerkes „Forum Soziale Technikgestaltung“ (FST) eröffnen zugleich den Blick auf neue Möglichkeiten des Agierens von Betriebs- und Personalräten. ASS sind nicht nur Objekte der Gestaltung. Sie könnten auch Elemente einer verbesserten Betriebsarbeit und ein Fundament betrieblicher Mitbestimmung sein. Im Zusammenhang mit dem FST-Projekt „BetriebsratsArbeit auf Basis ,autonomer Software-Systeme‘“ (BABSSY) entstehen Überlegungen zu möglichen Nutzungen der ASS durch die Beschäftigtenvertretungen selbst. ASS könnten Instrumente neuartiger Praxis sein.

Stellen wir uns vor, jede Beschäftigtenvertretung hätte eine Art Online-Unterstützung (Assistenz) in Gestalt eines „selbstlernenden“ Software-Werkzeuges. Kolleginnen und Kollegen, die im Betrieb im Prozess der Mitbestimmung mit Themen konfrontiert werden, zu denen keine direkte Antwort vorliegt, könnten es aufrufen. Wenn ein ASS-Tool unscharfe Fragen, unscharfe Satzteile, erfahrungsgeleitete Begriffe eingegeben bekommt, könnte das Tool als Antworten sowohl Zusammenhänge zwischen verschiedenen Themen wie auch Verweise auf Sach- und Fachwissen bereitstellen. Es wäre ein Modell, das unscharfe Fragen eines Laien hinführt zu verläßlichen konkreten interessensorientierten Antworten. Das Software-System „lernt“ durch häufige Nutzung und wird zu einem dynamischen Beratungsassistenten. Es könnte dazu verhelfen, komplexe Zusammenhänge inhaltlich zu über—setzen, um es durch Reduzierung von Komplexität Laien leichter zu machen, Gestaltungskompetenz zu verbessern.

Wir müssen die Vier-Null-Welt aus der Perspektive der Zukunft heraus gestalten. Mit dem Blick der Vergangenheit werden wir wohl zumeist nur unerledigte vergangene Hausaufgaben lösen. Wir sollten mutiger sein.

 

Prävention 4.0: Vorausschauende Arbeitsgestaltung und vorausschauender Arbeitsschutz unabdingbar

Das Bundesforschungsministerium fördert mit Bundesmitteln das Projekt „Prävention 4.0“. Das Vorhaben „verfolgt das Ziel, konkrete Handlungsempfehlungen und Leitlinien für eine präventive Arbeitsgestaltung in der Arbeitswelt 4.0 zu entwickeln, damit die Akteure in den Betrieben die Potenziale der betrieblichen Prävention in der digitalisierten Arbeitswelt wirkungsvoll nutzen können. Um die Potenziale von CPS zu nutzen und die Arbeitsbedingungen im Zuge der Integration von CPS in Arbeitsprozesse gesundheitsgerecht und produktiv gestalten zu können, müssen alle Akteure in den Unternehmen sowie die arbeitenden Menschen außerhalb der Betriebe und die Präventionsdienstleister sensibilisiert und handlungsfähig gemacht werden“ (www.praevention40.de).

Die ersten Ergebnisse legen den Entscheidungsträger/innen in den Geschäftsleitungen und in den Betriebsräten eine grundlegende Ergänzung ihres betrieblichen Handelns nahe. Die Recherchen, Untersuchungen, Expertengespräche und Workshops lassen unzweifelhaft erkennen, dass es für den Übergang zu tatsächlichen 4.0-Arbeitswelten auf der Basis der Anwendung „autonomer Software-Systeme“ einer kombinierten Strategie aus „vorausschauender Arbeitsgestaltung“ und „vorausschauendem Arbeits- und Gesundheitsschutzes“ bedarf.

Ausgangspunkt dieser Darlegung ist der Blick auf den jetzigen Status der „selbst lernenden“, „selbst denkenden“ und „selbst entscheidenden“ „autonomen Software-Systeme“(ASS): Diese sind – nach derzeitigem technischen Stand – nach ihrem Start nicht mehr gestaltbar. Technische, soziale und gesundheitliche Standards müssen somit vor der Nutzung der ASS bereits in der Software verankert werden.
Betriebsräte wie Geschäftsleitungen müssen vorausschauend analysieren, welche Wirkungen der ASS vermieden werden sollen bzw. müssen. Diese vorausschauend wahrgenommenen Interessen können dann ausgehandelt, vereinbart, spezifiziert und vor dem Start der ASS implementiert werden.

Auf diese neue zusätzliche Handlungsweise sind Betriebsräte bislang kaum vorbereitet. Sie benötigen zusätzliche Kompetenzen und Beratungsleistungen. Die Betriebsräte werden dabei mit einer stark zunehmenden Abstraktion und Komplexität der Abläufe konfrontiert.

Eine der zentralen Zielsetzungen des Projektes „Prävention 4.0“ besteht in der Erarbeitung und Bereitstellung wesentlicher Handlungsmöglichkeiten einer präventiven Arbeitsgestaltung für alle betrieblichen Akteure.

Das Forum Soziale Technikgestaltung, das zu den Partnern des BMBF-Vorhabens „Prävention 4.0“ gehört, startete das Projekt „BABSSY“ („BetriebsratsArbeit auf Basis autonomer Software-Systeme“), um den Kompetenzaufbau unter Betriebsräten und Beschäftigten zu unterstützen.

Gibt es eine CPS-gesteuerte Mitbestimmungspraxis?

Der Einsatz von sogenannten „klugen Technologien“ verändert nicht nur den Arbeitsplatz des einzelnen Menschen. Die Verknüpfung von Gegenstand und Netz, von Materie und Virtualität hat das seit mehr als zehn Jahren existierende Internet der Dinge hervorgebracht. Was früher „Sensor-Chip am Gegenstand“ hieß und mit „Software-Agenten“ kombiniert wurde, nennt sich heute cyberphysische Systeme (Cyber Physical Systems CPS). Kein Zweifel die CPS-Anwendungen offenbaren noch große Potenziale für den Wandel der Arbeit. CPS wird dann noch schlagkräftiger, wenn sie mit „autonomen Software-Systemen“ (ASS) oder mit autonomen physischen Transportsystemen verknüpft werden.

Was aber können CPS und ASS für die Praxis im Betriebsrat bringen? Eine Gruppe von innovativen Betriebsräten sowie Kolleginnen und Kollegen aus dem Betriebsrätenetzwerk ZIMT und aus dem Forum Soziale Technikgestaltung waren mutig und kreativ. Sie drehte die Perspektive um. Nicht allein die Frage zählt, wie gestalten wir CPS und ASS in sozialer und humaner Hinsicht. Es lässt sich auch die Frage stellen, wie diese Technologien in der Alltagspraxis eines Betriebsrates selbst genutzt werden können. Gibt es eine CPS-gesteuerte Mitbestimmung? Gibt es eine ASS-gesteuerte Qualitätsprüfung der Einhaltung von mitbestimmten Inhalten aus Betriebsvereinbarungen?

In einem außergewöhnlichen Zukunftsworkshop anlässlich des 25-jährigen Bestehens des Forum Soziale Technikgestaltung arbeitete sich die Gruppe buchstäblich in die Zukunft. Am Ende des ersten Teils waren sich die Beteiligten einig: Ja, wir sollten die neuen technischen Potenziale nicht nur als Teil der Arbeitswelt gestalten, wir sollten sie auch selbst im Betriebsrat anwenden. Mitbestimmung in Echzeit?

Die Einstiegsfragen lauteten: Welche betriebsübergreifenden Mitbestimmungsprozesse lassen sich identifizieren? Welche davon lassen sich durch den Einsatz von ASS bzw. CPS in kluger Weise automatisieren? Wie gelangt der Betriebsrat durch die Nutzung neuester selbstlernender Software in eine vergleichbare Informationsposition wie die Geschäftsleitung?

Die Ergebnisse waren selbst ermutigend. Im nächsten Zukunfts- und Innovationsworkshop werden die jetzigen Impulse vertieft, präzisiert und für eine Spezifizierung im Dialog mit IT-Teams für ein IT-gestütztes Plansimulationsspiel vorbereitet. Das Projekt „BetriebsratsArbeit auf Basis ,autonomer Software-Systeme‘“ (BABSSY) geht weiter.

Kontakt zu BABSSY: mailto:schroeter@talheimer.de