Schutz der Privatheit bedeutet Schutz der Demokratie

Wer kennt sie nicht die eifrigen Verführungen zum bereitwilligen Übermitteln persönlicher Daten. Da wird die persönliche Gesundheit mit Schritt- oder Pulszählern „optimiert“, Herzfrequenzen und Insulinangaben „gepostet“, familiäre Bilder und Informationen in Social Media-Plattformen zugänglich gemacht. Per Handy-GPS lassen sich Bewegungsbilder erstellen. Mit dem Zusammenführen von Links und „Likes“ werden Beziehungs- und Bekanntschaftslinien transparent. Im Supermarkt lässt das Pay back-Modell Kundenverhalten und Kundenprofile zu wertvollen Zielgruppenidentifikationen erwachsen.

Die Liste lässt sich fortsetzen, denn das „Lifelogging“ – das Vermessen von Alltags- und Lebensverhalten – wird um das betriebliche „Worklogging“ (Schröter) ergänzt. Neben direkten Mitarbeiterdaten und Profilen entfalten sich Profile aus indirekten Daten (Armbänder von Beschäftigten zeigen Raumwechsel, Geschwindigkeiten, Raucherpausen, Leistungsvermögen, undundund). Sie erlauben unsichtbare Rankings.

Wenn nun arbeitsweltbezogene Daten mit Freizeit- und Gesundheits-, Mobilitäts- und Konsumdaten verschmelzen, werden im aggregierten Profil immer mehr die Trennungen von Arbeit und Freizeit, von Beruf und Privatheit aufgehoben. Diese Tendenzen erfordern nicht nur einen verbesserten Arbeitnehmerdatenschutz sowie einen bürgerbezogenen „Identitätsschutz“ (Schröter). Noch ein weiterer Aspekt gewinnt an Relevanz:

Es ist dem Philosophen Jürgen Habermas hoch anzurechnen, dass er die Bedeutung des Schutzes der Privatheit für die Demokratie hervorgehoben hat. Zu Recht unterstreicht er, dass die verfassungsrechtlich gesicherte Privatheit von Bürgerinnen und Bürgern einen wichtigen Baustein im Fundament der Demokratie darstellt. Wenn durch digitale Vernetzungen faktisch die Privatheit beeinträchtigt wird bzw. werden kann, besteht die Gefahr, dass die demokratische Gesellschaft Schaden nimmt.

Eine soziale Gestaltung von 4.0-Arbeitswelten sollte den Schutz der Privatheit im Blick behalten.

„Arbeit 4.0“ als Herausforderung für die Gesellschaft?

In den Diskussionen zwischen Frauen und Männern in den Betriebsräten der Unternehmen spielt immer mehr auch das Wechselverhältnis zwischen Betrieb und Gesellschaft eine wichtige Rolle. Unabhängig von der Frage, wie sich die Verfasstheit der Betriebe und die betriebliche Mitbestimmung weiterentwickeln, suchen Kolleginnen und Kollegen Antworten auf die Frage, welche gesellschaftlichen und gesellschaftspolitischen Rahmenbedingungen für eine erfolgreiche digitale Transformation der Arbeitswelten erforderlich sind.

In den Vordergrund rücken dabei Aspekte wie der Ausbau des gesetzlich garantierten Arbeitnehmerdatenschutzes, der rechtlich abgesicherten Möglichkeiten der Fort- und Weiterbildung sowie der Umgang mit der wachsenden Abstraktion und Komplexität der digitalen und virtuellen Arbeitsabläufe. Ist die These richtig, dass die Chancen zum Erwerb von ausreichender persönlicher Komplexitätskompetenz (Kompetenz zum Verstehen von komplexen Prozessen und eine diesbezügliche Kompetenz zur Reduzierung von Komplexität) über die künftige Zugänglichkeit zu den sich entfaltenden Arbeitswelten entscheiden? Stellt der Nicht-Erwerb von Komplexitätskompetenz den Einstieg in einen veränderten Typ von digitaler Spaltung der Gesellschaft dar?

Die Diskussionen zeigen, dass der Erwerb von Komplexitätskompetenz nicht eine primäre betriebliche Aufgabe ist. Dieser Erwerb muss möglichst schon vor Eintritt in die Arbeitswelt gelungen sein. Nur so lässt sich das Gefühl des Ausgegrenztwerdens für jene Menschen vermeiden, die in sich mehr den Hand-Werker statt den Kopf-Werker sehen.

Somit haben wir es hier mit einer gesamtgesellschaftlichen Herausforderung und Aufgabe zu tun. Dieser Aspekt sollte in die Beratungen über Bildung und Qualifizierung an prominenter Stelle einfließen. Ohne strukturell angelegte gesellschaftspolitische Reformanstrengungen wird der Weg in die betriebliche Ausprägung der digitalen Transformation nicht nachhaltig sein können. Betriebsräte machen sich dazu weitere Gedanken.

 

Technik ist nicht neutral

Gewerkschaften und Betriebsräte sind in den zurückliegenden fünfzig Jahren immer wieder an eine zentrale Erfahrung erinnert worden: Technik, Technologie und Technikentwicklung waren nie neutral. Wer neue Technologien gestalten möchte, sollte zunächst die Frage nach der Herkunft der Technologie stellen. Dabei geht es darum, welche Interessen in die Technik eingeflossen sind. Die Diskussionen um die Automatisierungstechnik der achtziger Jahre sowie die Kontroverse um die „schlanke Produktion“ (lean production) haben auf vielfältige Weise gezeigt, dass in die Ausrichtung technischer Anwendungen auch deutliche Interessen eingegangen sind.

Für den Ansatz der sozialen Gestaltung von „Arbeit 4.0“ und der dazugehörigen elektronischen Werkzeuge genügt es nicht, nur aus der Perspektive der Endanwendung und der Endanwendenden zu schauen. Es ist erforderlich, die Interessen von Beschäftigten schon in die Konzeption und in die frühe Entwicklungsphase einzubeziehen. Dazu ist es wichtig, dass die Kolleginnen und Kollegen die Chance erhalten, ihre Interessen im Prozess der Technikgestaltung ausformulieren und einbringen zu können.

Ein klassisches Beispiel für interessengelagerte Technikentwicklung stellt die Auseinandersetzung um die Erfassung personenbezogener Daten durch elektronische Systeme oder Sensoren dar. Von Seiten der Informationstechnik wird gerne behauptet, ohne die erfassten Anwenderdaten könne der elektronische Prozess nicht erfolgreich verlaufen. Für diese Sicht gibt es durchaus kluge Argumente wie etwa die Notwendigkeit der Qualitätssicherung. Doch ließen sich die Prozesse in der Regel auch dann ergebnisorientiert strukturieren, wenn die Anwenderdaten verschlüsselt bzw. anonymisiert wären. Kluge Arbeitgeber, die die Akzeptanz neuer Techniken befördern wollen, kommen ihren Beschäftigten und ihren Betriebsräten hier entgegen. Technikgestaltung ist eben interessengeleitet. Es ist nötig, dass die Interessen der Arbeitenden in diesen Vorgang im Rahmen eines Aushandlungsdialoges integriert werden. Arbeitnehmerdatenschutz ist unabdingbar.