Gestaltung von CPS: Personalisierung oder/und Anonymisierung

Die von IG Metall und Forum Soziale Technikgestaltung mit Unterstützung des baden-württembergischen Wirtschaftsministeriums seit April 2015 durchgeführte Reihe „Werkstattgespräche 2015 – 2016: Zukunft der Arbeit – Gestaltungspotenziale für ,Industrie 4.0‘“ setzte und setzt sich unter anderem mit den Potenzialen, Chancen und Risiken der „Cyber Physical Systems“ (CPS) und deren Personalisierungsvariationen auseinander.

Zu den Herausforderungen gehört die Frage, ob für den erfolgreichen prozessorientierten Einsatz der CPS – innerhalb der Firmen oder auch über mehrere Unternehmen hinweg – die automatische Sammlung personenbezogener Daten durch diese autonomen Systeme zwingend erforderlich ist. Aus einem Forschungsinstitut heißt es, die Datensammlung in Echtzeit sei technisch unabwendbar. Das Forum Soziale Technikgestaltung forderte abweichend dazu stattdessen eine Anonymisierung personenbezogener Daten. Dies würde grundsätzlich einerseits die Sammlung der „indirekten“ und im Konfliktfall den arbeitenden Menschen zuordenbaren Daten ermöglichen, andererseits schaffe die Anonymisierung eine technische Schranke, um reguläre Profile im Alltag zu blockieren. Eine Betriebsvereinbarung könnte die Erfahrung aus elektronischen Blended-Learning-Plattformen in die CPS-Welt übertragen.

Beim elektronischen Lernen ermöglichen kluge Betriebsvereinbarungen das „Zweischlüsselmodell“: Nur wenn Betriebsrat und Geschäftsleitung gemeinsam der Auffassung sind, eine personenbezogene Datenspur müsse zum Schutz der Firma oder der Belegschaft überprüft werden, können die Daten entanonymisiert werden.

Anlässlich des jüngsten Forums „Gute Arbeit 4.0“ der „Werkstattreihe“ wurde die Geschäftsleitung eines großen württembergischen Werkzeugmaschinenherstellers gefragt, wie sie zur Sammlung personenbezogener Daten durch CPS stehe. Im ZDF-Heute-Journal erklärte das Unternehmen, dass es zur Anonymisierung von CPS bereit sei: „Das kann man alles anonymisieren. Das werden wir auch tun. Es ist niemals Ziel von ,Industrie 4.0‘, mehr Druck auf Mitarbeiter auszuüben.“

Es scheint, als ob ein Gestaltungsdialog greifbare und umsetzbare Fortschritte erbringen kann.

 

NRW: Industrie und Arbeit 4.0 – besser mit gestalten!

Die Digitalisierung der Wirtschaft schreitet fort. Die industrielle Fertigung und Dienstleistung wird neu geordnet, ebenso die globale Wertschöpfung. Das birgt Chancen für Arbeitsplätze, Arbeitsbedingungen und Standortentwicklungen, aber auch Risiken. Der IG Metall in NRW geht es um die jeweils besseren Alternativen der Ausgestaltung von Arbeit, Technik und industrieller Entwicklung:

Werden Arbeitsbelastungen gemindert oder gesteigert? Wird Arbeit geschaffen oder verlagert? Werden Arbeitsplätze auf- oder abgewertet? Welche Qualifizierungsmöglichkeiten gibt es? Welche Beschäftigtengruppen erhalten Zugang zu Qualifizierung? Steuert der Mensch die Technik oder die Technik den Menschen? Die treffenden Antworten sind in jedem Betrieb gesondert zu erarbeiten.

Das neu gestartete Projekt „Arbeit 2020“ bietet Unterstützung durch Einbeziehung erfahrener Beratungseinrichtungen in betrieblichen Gestaltungsprojekten, durch neue Formen der Beteiligung von Beschäftigten, durch den betriebsübergreifenden Erfahrungsaustausch von Betriebsräten sowie durch den Dialog mit wissenschaftlichen Experten. In ausgewählten Betrieben besteht die Möglichkeit, als gesamtes Betriebsratsgremium die Unterstützung von „Arbeit 2020“ für ein betriebliches Projekt zur Gestaltung künftiger Arbeit zu nutzen.

Projektflyer_Arbeit_2020