20 Jahre „Arbeitswelt trifft Philosophie – Philosophie trifft Arbeitswelt“

Nach seinem kleinen Jubiläum „25 Jahre Forum Soziale Technikgestaltung (FST) 1991–2016“ konnte das FST-Netzwerk kürzlich ein weiteres kleines Jubiläum begehen: Seit zwanzig Jahren (beginnend 1997) lädt das Forum auch zu einem besonderen Workshop-Format unter dem Titel „Arbeitswelt trifft Philosophie – Philosophie trifft Arbeitswelt“ ein.

Einmal im Jahr finden sich samstagnachmittags für fünf Stunden Frauen und Männer aus Betriebs- und Personalräten, aus Betrieben und Selbstständigen zusammen, um mit Stimmen aus Philosophie, Sozialwissenschaften und Technik eher grundsätzliche Fragen zu beraten wie zum Beispiel:

Was bedeutet der philosophisch gewendete Begriff „Ungleichzeitigkeit“ von Ernst Bloch für die soziale Gestaltung der „digitalen Transformation“? Wie wirkt die Hegelsche Philosophie in unser heutiges Arbeitsverständnis hinein? Was bedeuten Selbstbestimmung und Autonomie in Philosophie und Sozialwissenschaften? Was kann davon hilfreich sein für die „Humanisierung der Arbeitswelt“? Was bedeutet die sozialpädagogische Aussage: Die Autonomie des einen Menschen ist zugleich die Autonomie des anderen? Was passiert mit dem menschlichen Subjekt im Spannungsgefüge von Realität und Virtualität, zwischen fiktiver Realität und realer Virtualität? Erleichtert dieses Spannungsgefüge die gesellschaftliche und individuelle Emanzipation oder stellt es ein wachsendes Hemmnis dar? Was kann „antizipierendes Bewusstsein“ aus der jeweiligen Perspektive von Bloch, Sartre, Adorno, Marcuse, Habermas, Gorz oder Agnes Heller bewirken?

Als Ort des lebendigen Diskurses wurde das Ernst-Bloch-Zentrum in Ludwigshafen am Rhein gewählt. Für fünf Stunden proben Menschen mit ganz unterschiedlichem Hintergrund interessengeleitet die „Anstrengung des Begriffs“. In 2018 geht es weiter.

 

Schutz der Privatheit bedeutet Schutz der Demokratie

Wer kennt sie nicht die eifrigen Verführungen zum bereitwilligen Übermitteln persönlicher Daten. Da wird die persönliche Gesundheit mit Schritt- oder Pulszählern „optimiert“, Herzfrequenzen und Insulinangaben „gepostet“, familiäre Bilder und Informationen in Social Media-Plattformen zugänglich gemacht. Per Handy-GPS lassen sich Bewegungsbilder erstellen. Mit dem Zusammenführen von Links und „Likes“ werden Beziehungs- und Bekanntschaftslinien transparent. Im Supermarkt lässt das Pay back-Modell Kundenverhalten und Kundenprofile zu wertvollen Zielgruppenidentifikationen erwachsen.

Die Liste lässt sich fortsetzen, denn das „Lifelogging“ – das Vermessen von Alltags- und Lebensverhalten – wird um das betriebliche „Worklogging“ (Schröter) ergänzt. Neben direkten Mitarbeiterdaten und Profilen entfalten sich Profile aus indirekten Daten (Armbänder von Beschäftigten zeigen Raumwechsel, Geschwindigkeiten, Raucherpausen, Leistungsvermögen, undundund). Sie erlauben unsichtbare Rankings.

Wenn nun arbeitsweltbezogene Daten mit Freizeit- und Gesundheits-, Mobilitäts- und Konsumdaten verschmelzen, werden im aggregierten Profil immer mehr die Trennungen von Arbeit und Freizeit, von Beruf und Privatheit aufgehoben. Diese Tendenzen erfordern nicht nur einen verbesserten Arbeitnehmerdatenschutz sowie einen bürgerbezogenen „Identitätsschutz“ (Schröter). Noch ein weiterer Aspekt gewinnt an Relevanz:

Es ist dem Philosophen Jürgen Habermas hoch anzurechnen, dass er die Bedeutung des Schutzes der Privatheit für die Demokratie hervorgehoben hat. Zu Recht unterstreicht er, dass die verfassungsrechtlich gesicherte Privatheit von Bürgerinnen und Bürgern einen wichtigen Baustein im Fundament der Demokratie darstellt. Wenn durch digitale Vernetzungen faktisch die Privatheit beeinträchtigt wird bzw. werden kann, besteht die Gefahr, dass die demokratische Gesellschaft Schaden nimmt.

Eine soziale Gestaltung von 4.0-Arbeitswelten sollte den Schutz der Privatheit im Blick behalten.