Die Souveränität des Menschen wahren

„Der Kunde in uns läuft dem Arbeitsgestalter in uns ständig hinter her.“ Mit diesem charmant widersprüchlichen Satz beschrieb jüngst ein führender Gewerkschafter die innere Zerrissenheit des arbeitenden Menschen. Was sollen wir wollen angesichts technischer Versprechen, die sich hinter dem Begriff „Künstliche Intelligenz“ (KI) verbergen? Gelingt es den Gestaltungansätzen von Betriebs- und Personalräten sowie Gewerkschaften, die Souveränität des Menschen zu wahren?

Mit „lernenden Systemen“ gelinge es erstmalig, dass die Lernfähigkeit ökonomisch besitzbar wird. Lernfähigkeit gerät zum technikinduzierten Wirtschaftsfaktor. Aus der Lernfähigkeit des Menschen leite sich die Lernfähigkeit „autonomer Software-Systeme“ ab, so die These. Dabei sollte intervenierend ein ethisches Prinzip gewerkschaftlichen Denkens greifen. Die Autonomie des Menschen in der Arbeit soll Vorrang behalten vor der Autonomie technischer Systeme.

Kann dieses Ziel dadurch erreicht werden, dass von gewerkschaftlicher Seite die Idee eines „sozialen Pflichtenheftes für Künstlicher Intelligenz“ aktiviert wird? Lastenhefte und Pflichtenhefte sind im Umfeld analoger, genau beschreibbarer und vorhersehbarer technischer Abläufe entstanden. „Selbstlernende Software“ und „autonome Software-Systeme“ entziehen sich dieser Beschreibbarkeit aber dann, wenn sie selbst „lernend“ sind.

Einen hervorragenden Gedanken stellt ein nur scheinbar überraschender Vorschlag dar: Um die Möglichkeiten der „KI“ akzeptabel zu machen, sollte die Effizienzdividende der „KI“ in Gestalt von freier Zeit „ausbezahlt“ werden. Mit dem Einsatz von „KI“ sollen Beschäftigte tageweise Freizeit erhalten. So entstünde zwischen Mensch und „KI“ eine besondere Zeit-Freundschaft. Ein begrüßenswerter konkreter Tagtraum!

 

Big Data: Phantasie ist wichtiger als Daten

„Es geht darum, dass wir als Gesellschaft klüger werden. Der Mensch muss intelligent werden, damit er intelligente Technik nutzen kann“ (Ovtcharova). Diese Sätze könnte man leitmotivisch über den aufschlussreichen Vortrag spannen, den die Ingenieurin, Maschinenbauerin und Informatikerin Prof. Dr. Dr.-Ing. Dr. h. c. Jivka Ovtcharova, Direktorin am FZI Forschungszentrum Informatik am Karlsruher Institut für Technologie, vor Betriebsräten zahlreicher prominenter Industriefirmen hielt. Auf Einladung des regionalen Betriebsrätenetzwerkes ZIMT, der IG Metall Heidelberg, der Regionalgruppe Rhein-Neckar der Gesellschaft für Informatik e.V. (GI), des Forum Soziale Technikgestaltung sprach die Spezialistin für Virtual Engineering über „Big Data und die Auswirkungen auf die Arbeitswelt – Potenziale, Herausforderungen und Gestaltung“.

Big Data bezeichnet primär die Verarbeitung von großen, komplexen und sich schnell ändernden Datenmengen. Unternehmen erhoffen sich von der Analyse von Big Data Möglichkeiten zur Erlangung von Wettbewerbsvorteilen, zur Generierung von Einsparungspotentialen und zur Entwicklung neuer Geschäftsfelder. Die Möglichkeiten der Auswertungen liegen nicht nur in der Vorausschau von Vorgängen wie etwa der „vorausschauenden Wartung“ (predictive maintainance). Die Anwendungen von Big Data werden das Entstehen neuer Produkte, neuer Dienstleistungen und neuer Beschäftigung maßgeblich beeinflussen. Sie werden bestehende Arbeitsmilieus grundlegend verändern.

Jivka Ovtcharova erläuterte zum einen, dass die Datenmengen in Wirtschaft und Gesellschaft in naher Zukunft drastisch ansteigen werden und dass für deren sinnvolle Auswertungen kluge Lösungen mit Hilfe von Big Data-Anwendungen vonnöten sind. Als Beispiel nannte die Referentin die Datenmenge, die ein Inlandsflug einer Boeing 747 hervorbringt: 240 Terabyte. Voraussichtlich werden bis zum Jahr 2020 fünf Milliarden Menschen zwanzig Milliarden Geräte nutzen. Bis zum Jahr 2025 wird das weltweite Datenvolumen auf 163 Zettabyte zuwachsen. Eine Zahl mit 21 Nullen, die für den Menschen unvorstellbar ist.

Im Zentrum ihres Vortrages stand ein Szenario, das von drei Perspektiven ausging: Zur bisherigen physisch-materiellen Welt hat sich die digital-immaterielle Welt hinzuentwickelt. Letztlich entscheidend sei aber die Erfahrung mit der „mentalen Welt“ (Ovtcharova). Diese umfasse den Umgang des Menschen mit dieser Veränderung. Es gehe um die kognitiven Fähigkeiten sowie um das Erfahren und Erleben: „Phantasie ist wichtiger als Wissen.“ Menschliche Wahrnehmung und emotionale Bindung seien essentiell: „Menschen haben ein Bauchgefühl, Rechner können das nicht.“ Die Informatikerin plädierte für ein menschenbezogenes Vorgehen.

Zugleich forderte sie mehr Offenheit, um mit diesem großen Wandel souverän umgehen zu können: „Probleme werden nicht mit der alten Denkweise gelöst.“ Big Data-Anwendungen seien vor allem eine gesellschaftliche Herausforderung. Man müsse sich verstärkt den Gestaltungen von virtuellen Realitäten, Echtzeitfähigkeiten und Algorithmen widmen. Jivka Ovtcharova ermutigte die Frauen und Männer aus den Betriebsräten, sich diesen Themen zu öffnen.

Als mögliche operative Umsetzung von Frau Ovtcharovas Appell präsentierte der Leiter des Forum Soziale Technikgestaltung im Anschluss vierzehn Handlungsempfehlungen für Betriebsräte („Big Data und die Auswirkungen auf die Arbeitswelt – Handlungsempfehlungen aus dem Forum Soziale Technikgestaltung“) (schroeter@talheimer.de).

 

Was bedeutet „internes Crowdsourcing“?

Seit längerem gibt es eine ausführliche Gestaltungsdebatte über das sogenannte „externe Crowdsourcing“. Darunter ist vorwiegend zu verstehen, dass Arbeitsinhalte in großen und kleinen Häppchen aus Unternehmen über elektronische Plattformen an sich bewerbende Soloselbstständige – auch Freelancer, Freie, Clickworker, Crowdworker genannt – nach draußen vergeben und verteilt werden. Die Bezahlung erfolgt pro Einzelauftrag. Für Sozialabgaben, Netzzugang, Technik, Gesundheit, Qualifizierung sind die Bewerber/innen selbst verantwortlich. Diese neue Arbeitswelt pendelt zwischen elektronischem prekärem Tagelöhnertum am Rande wettbewerblicher Plattformen und besser bezahlten qualifizierten Fachkräften, die ihre Arbeitskraft und Kompetenz teurer verkaufen können. Kern der Prozesse ist das Faktum, dass die so arbeitenden Menschen weder zum Betrieb noch zum Geltungsbereich der Mitbestimmung gehören.

Parallel dazu entfaltet sich derzeit – vor allem zunächst in großen Betrieben – ein neues Phänomen, das sich „internes Crowdsourcing“ nennt. Hierbei sollen Arbeitsprozesse innerhalb des Unternehmens über eine elektronische Plattform neu organisierbar werden. Alle Beteiligten gehören zum Unternehmen und alle Neuordnungen unterliegen in der Regel der Mitbestimmung des Betriebsrates. Mit diesem „internen Crowdsourcing“ wird derzeit in mehreren größeren Betrieben experimentiert.

„Internes Crowdsourcing“ erscheint an manchen Stellen zunächst als Fortführung des alten „Vorschlagswesens“ oder des internen Innovationsmanagements. Dabei sollen auf freiwilliger Basis neue innovative Ideen der Menge der Beschäftigten (crowd) per Plattform abgeschöpft (sourcing) werden. Bei guter mitbestimmter Organisation kann dieses freiwillige kreative Verfahren zu Verbesserungen, zu neuen Produkten und Dienstleistungen beitragen.

Zugleich kann dieser Weg in neue Plattformarbeitswelten auch zu einem verpflichtenden auftragsbezogenen Innovationsprozess führen. Per Direktionsrecht könnten Beschäftigte zu auftragsbezogenem „internen Crowdsourcing“ gedrängt werden. Man stelle sich einen Kundenauftrag vor, der zwar das Ziel anvisiert, aber den technischen Umsetzungsweg offen lässt. Flexible agile Teams sollen dann innerhalb des Unternehmens Wissen abschöpfen, um ergebnisorientiert neue Lösungen zu ermöglichen. Damit wäre „internes Crowdsourcing“ nicht mehr freiwillig und kreativ, sondern angeordnet und zeitlich orientiert.

Das „interne Crowdsourcing“ hat mehrere Gesichter. Sowohl die freiwillige Variante wie die verpflichtende Vorgehensweise sollten über mitbestimmte Betriebsvereinbarungen (BV) geregelt werden. Gut ausgehandelte BVs können mit Hilfe des „internen Crowdsourcing“ (IC) neue Bausteine hin zu einer möglichen Humanisierung der Arbeitswelten liefern. Ungeregelte „IC“-Einführungen öffnen die Tür zu einer neuen Runde der Flexibilisierung von Arbeitsorganisationen.

 

Von der „Front End“-Nutzung zur „Back End“-Demokratisierung

Immer noch betrachten wir die Digitalisierung von der Perspektive der End-Nutzerin und des Endnutzers, des End-Gerätes, des „front end“. Wir beschränken uns allzu leicht auf ergonomische Gestaltungen der Bildschirme und dem gesundheitlich korrekt angelegten Design von Oberflächen sowie der Displays. Dies ist zweifellos wichtig und unabdingbar. Wir bleiben dabei aber zu sehr an der Nahtstelle zwischen Mensch und Gerät hängen. Wir müssen lernen zu verstehen, dass die radikale Umwälzung der Arbeitswelt wesentlich von der Strukturierung des „back end“, von dessen sozialer Gestaltung abhängt.

Auf der Tagesordnung steht nicht die Algorithmisierung der Demokratie sondern die Demokratisierung der Algorithmen. Wir müssen den Mut aufbringen, uns in neue Mitbestimmungsgalaxien aufzumachen, selbst wenn wir in der vorhandenen noch vieles zu korrigieren haben. Doch schon jetzt ist zu spüren, dass noch nicht vollständig funktionsfähige autonome IT-Welten bereits jetzt ihre Schatten und ihr Licht in die Gegenwart werfen. Das Noch-Nicht beeinflusst die Gegenwart.

Für eine mutige Gestaltung des „back end“ müssen wir aber keine IT-Expert/Inn/en sein. Wir sollten vielmehr über allgemeines Orientierungswissen verfügen und mit der IT-Szene gut vertrauensvoll vernetzt sein. IT-Kompetenz im Betriebsrat oder Personalrat hilft zusätzlich.

Wir können unsere sozialen und organisatorischen Anforderungen an die IT formulieren und aushandeln sowie die IT-Fachleute zur Umsetzung bzw. zu Spezifikationen motivieren. Um als Nutzer online eine barrierefreie Website zu erwarten, ist es ja auch nicht erforderlich, dass man selbst „HTML sprechen“ kann.

 

 

Mit dem Algorithmus auf Du und Du

In der Diskussion von Betriebsräten über die soziale Gestaltung von „Arbeit 4.0“ rücken immer mehr die sogenannten „Autonomen Software-Systeme“ in den Vordergrund. Damit sind nicht Roboter oder selbstfahrende Transportsysteme gemeint sondern Software. „Autonome Software-Systeme“ sollen in die Lage versetzt werden, selbst zu „lernen“, selbst zu „denken“ und selbst „Entscheidungen zu treffen“. Diese „intelligente“ Software soll Arbeits- und Geschäftsprozesse steuern. In Echtzeit.

„Autonome Software-Systeme“ (ASS) lassen sich im Moment vor allen Dingen in geschlossenen oder genau umrissenenen Netzzusammenhängen verwenden. Diese Versionen der ASS benötigen dazu vorbereitete Datenspeicher („Datensilos“), die in hoher Geschwindigkeit Informationen auswerten und diese in Entscheidungsabläufe verwandeln. Eine der bekanntesten Varianten dieses Typs von ASS ist das IBM-System „Watson“.

Am Horizont sind aber schon Pilotierungen erkennbar, die ASS auch in offenen betriebsübergreifenden Wertschöpfungsprozessen, im Handel und in der Erstellung von Kundenprofilen einsetzen wollen.

Ein global handelnder Technologiekonzern mit vielen tausend Beschäftigten und mehreren Werken in der Bundesrepublik hat beschlossen, die Produktion und die Dienstleistungen mit Hilfe von „Watson“ Standorte übergreifend in überschaubarer Zeit neu zu organisieren. Damit werden Arbeitsabläufe und Prozessketten erheblich umgestellt. Aus Sicht der Unternehmensleitung entstehen Effizienz- und Effektivitätsgewinne.

Ein bundesdeutscher Dienstleistungsanbieter mit großer Beschäftigtenzahl beginnt seinen internen Umbau mit der geplanten Integration von „Watson“ in die Verwaltungsabläufe. Damit sollen Verfahren Standorte übergreifend beschleunigt und die Bescheide qualifizierter werden.

Es ist unverkennbar, dass die Anwendung der „Autonomen Software-Systeme“ die Arbeitswelt in wenigen Jahren durchdringen werden. Dabei wird die Gestaltungskompetenz von Betriebsräten erheblich herausgefordert. Es lässt sich von einer Digitalisierung hinter der Digitalisierung sprechen.

 

Mitbestimmte Algorithmen

Noch finden in den meisten Unternehmen technologische Veränderungen statt, bei denen Technikbasislösungen, die es schon lange gibt, nun erst im Betrieb eingeführt werden. Man kann zu Recht von einer „nachholenden Digitalisierung“ sprechen. Dazu gehören mobile Endgeräte, „intelligente“ Kleidung, „intelligente“ Brillen sowie wesentliche Teile des „Internets der Dinge“. Eine neue Qualität der digitalen Transformation entfaltet sich dort, wo solche Technik verwendet wird, die den Menschen nicht nur physisch entlastet, sondern ihm zugleich kognitive Prozesse samt Entscheidungen abnehmen will.

Wer sogenannte „Autonome Software-Systeme“ (ASS) gestalten will, trifft auf einen besonderen Umstand, dass nämlich bestimmte ASS nach ihrem Start nicht mehr gestaltbar sind. Es muss vorher geschehen. Betriebsräte sind gefordert, auf ASS im Rahmen einer „vorausschauenden Arbeitsgestaltung“, eines „vorausschauenden Arbeitsschutzes“ und einer vorausschauenden Prävention so einzuwirken, dass bestimmte nachteilige Folgen für den Menschen nicht entstehen.

Die laufende Diskussion zeigt, dass der soziale Gestaltungsprozess somit bereits am und im Algorithmus ansetzen muss. Es beginnt ein Gestaltungsdiskurs über „mitbestimmte Algorithmen“. Dies würde bedeuten, dass soziale Anforderungen von der Beschäftigtenseite artikuliert werden und diese über einen IT-gestützten Spezifikationsprozess im Algorithmus hinterlegt werden, bevor die ASS „ihre Arbeit aufnimmt“.

Eine erste Kernforderung aus Beschäftigtensicht lautet daher ganz logisch: Kein ASS darf das Potenzial haben, im Rahmen seines „Lernens“ den eigenen Ausgangsalgorithmus zu verändern. Wenn ein Algorithmus sich selbst zur Eigenveränderung ermächtigen könnte, wäre eine soziale Gestaltung aushebelbar.

 

Unternehmensinterne Crowd-Plattformen entstehen

In der jüngsten Zeit haben sich Gewerkschaften immer mehr mit dem Thema „Crowdworking“ befasst. Darunter ist im Kern zu verstehen, dass Arbeitsaufgaben in kleinere Portionen zerlegt und über elektronische Plattformen offen an Freelancer und Soloselbstständige außerhalb des Betriebes gegen zumeist allzu niedrige Bezahlung vergeben werden. Dazu wird in den Gewerkschaften eine Debatte über soziale Standards für Freie geführt.

Parallel nimmt eine andere Variante des „Crowdworking“ zu: Die Etablierung von elektronischen Crowd-Plattformen innerhalb (!) von Unternehmen. Diese Form der Aufgabenverteilung wendet sich nur an die im Unternehmen regulär Beschäftigten. Dabei gelten soziale Standards, das Betriebsverfassungsgesetz und die Mitbestimmung des Betriebsrates. Bei internem „Crowdworking“ steht nicht die Parole „Billig-Billig“ im Vordergrund. Hier geht es um neue Methoden flexibler Arbeitsorganisation. Internes „Crowdworking“ ist ein Organisationsmodell.

Wer diese neue Organisation anstrebt, wird schnell mit dem Begriff „agiles Arbeiten“ konfrontiert. Dezentrales, selbstorganisiertes Arbeiten in einer Art teilautomoner Auftragsabwicklung wird bei guter Flankierung durch den Betriebsrat von Beschäftigten in der Regel als Verbesserung begrüßt. Wenn jedoch mangels Führungskompetenz der Geschäftsleitung teilautonome Teams überlastet und gestresst werden, verdreht sich der Vorteil in ein belastendes Gegenteil. Auf die Gestaltung durch den Betriebsrat kommt es deshalb in hohem Maße an.

 

Kann ein autonomes Software-System ein drittes Rechtssubjekt in der Mitbestimmung darstellen?

Schon seit vielen Jahr quälen sich Fachleute aus Technik und Recht mit der Frage, ob ein Roboter, ein selbstfahrendes Auto oder ein Software-System im gerichtlichen Sinne ein Rechtssubjekt sein kann. Das bisherige Rechtsdenken gibt auf diese Frage nur zum Teil ausreichende Antworten. Im Zentrum steht stets die Suche nach der Zuordnung: Wer ist für einen Vorgang verantwortlich? Ist es der beauftragende Veranlasser der Technik oder die Technik selbst? Was passiert aber, wenn diese Zuordnung nicht eindeutig zu treffen ist, weil sich das technische System durch seine „Selbstlern“-Fähigkeit in Echtzeitschritten ständig verändert?

Der „Sachverständigenrat für Verbraucherfragen beim Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz“ hat im Dezember 2016 in seinem Gutachten „Verbraucherrecht 2.0 – Verbraucher in der digitalen Welt“ das Dilemma benannt: „Schwieriger wird es bei der rechtlichen Beurteilung von selbst-lernenden Algorithmen. Hier geht es letztendlich um die Frage, wie sich künstliche Intelligenz (KI) auf das Rechtssystem auswirkt, ob die Zuordnung des Agenten zum Prinzipal durchbrochen wird, ob der Software-Agent selbst zum autonom handelnden Rechtssubjekt wird oder der Prinzipal, der den selbst-lernenden Algorithmus konfiguriert hat, der Letztverantwortliche bleibt. Mit anderen Worten: wer ist der Prinzipal und wer ist der Agent?“.

Am Horizont der Debatte ist eine Erweiterung der Rechtslage erkennbar. Es ist zu erwarten, dass das Zivilrecht eine qualitative Korrektur in dem Sinne erfährt, dass es neben der „natürlichen Person“ (Bürgerin, Bürger) und der „juristischen Person“ (Unternehmen, Verein, Verband, etc.) auch eine „elektronische Person“ (autonome Systeme) geben wird. Doch wie soll diese definiert werden, wenn „autonome Software-Systeme“ (ASS) als „selbstlernende“ Einheiten sich nach ihrem Start unaufhörlich wandeln und potenziell ihren eigenen Algorithmus umbauen?

Ein unkonventioneller Blick in die Zukunft könnte auch noch eine andere Herausforderung formulieren: Was könnte eine „elektronische Person“ im Prozess der Mitbestimmung bedeuten? Angenommen ein ASS würde als „elektronische Person“ juristisch anerkannt, träte es dann im innerbetrieblichen Mitbestimmungsprozess neben der Unternehmensleitung und dem Betriebsrat als ein dritter „Partner“ an den Verhandlungstisch? Müsste eine „elektronische Person“ im Hinblick auf die Auswirkungen von „autonomen Software-Systemen“ in der betriebsinternen oder betriebsübergreifenden Wertschöpfungskette auch im Betriebsverfassungsgesetz verankert werden? Der Gedanke mag manchen schaudern lassen. Doch ist er nicht in sich logisch und konsequent? Was würde vorausschauende soziale Technikgestaltung in diesem Zusammenhang erfordern?

Prävention 4.0: Vorausschauende Arbeitsgestaltung und vorausschauender Arbeitsschutz unabdingbar

Das Bundesforschungsministerium fördert mit Bundesmitteln das Projekt „Prävention 4.0“. Das Vorhaben „verfolgt das Ziel, konkrete Handlungsempfehlungen und Leitlinien für eine präventive Arbeitsgestaltung in der Arbeitswelt 4.0 zu entwickeln, damit die Akteure in den Betrieben die Potenziale der betrieblichen Prävention in der digitalisierten Arbeitswelt wirkungsvoll nutzen können. Um die Potenziale von CPS zu nutzen und die Arbeitsbedingungen im Zuge der Integration von CPS in Arbeitsprozesse gesundheitsgerecht und produktiv gestalten zu können, müssen alle Akteure in den Unternehmen sowie die arbeitenden Menschen außerhalb der Betriebe und die Präventionsdienstleister sensibilisiert und handlungsfähig gemacht werden“ (www.praevention40.de).

Die ersten Ergebnisse legen den Entscheidungsträger/innen in den Geschäftsleitungen und in den Betriebsräten eine grundlegende Ergänzung ihres betrieblichen Handelns nahe. Die Recherchen, Untersuchungen, Expertengespräche und Workshops lassen unzweifelhaft erkennen, dass es für den Übergang zu tatsächlichen 4.0-Arbeitswelten auf der Basis der Anwendung „autonomer Software-Systeme“ einer kombinierten Strategie aus „vorausschauender Arbeitsgestaltung“ und „vorausschauendem Arbeits- und Gesundheitsschutzes“ bedarf.

Ausgangspunkt dieser Darlegung ist der Blick auf den jetzigen Status der „selbst lernenden“, „selbst denkenden“ und „selbst entscheidenden“ „autonomen Software-Systeme“(ASS): Diese sind – nach derzeitigem technischen Stand – nach ihrem Start nicht mehr gestaltbar. Technische, soziale und gesundheitliche Standards müssen somit vor der Nutzung der ASS bereits in der Software verankert werden.
Betriebsräte wie Geschäftsleitungen müssen vorausschauend analysieren, welche Wirkungen der ASS vermieden werden sollen bzw. müssen. Diese vorausschauend wahrgenommenen Interessen können dann ausgehandelt, vereinbart, spezifiziert und vor dem Start der ASS implementiert werden.

Auf diese neue zusätzliche Handlungsweise sind Betriebsräte bislang kaum vorbereitet. Sie benötigen zusätzliche Kompetenzen und Beratungsleistungen. Die Betriebsräte werden dabei mit einer stark zunehmenden Abstraktion und Komplexität der Abläufe konfrontiert.

Eine der zentralen Zielsetzungen des Projektes „Prävention 4.0“ besteht in der Erarbeitung und Bereitstellung wesentlicher Handlungsmöglichkeiten einer präventiven Arbeitsgestaltung für alle betrieblichen Akteure.

Das Forum Soziale Technikgestaltung, das zu den Partnern des BMBF-Vorhabens „Prävention 4.0“ gehört, startete das Projekt „BABSSY“ („BetriebsratsArbeit auf Basis autonomer Software-Systeme“), um den Kompetenzaufbau unter Betriebsräten und Beschäftigten zu unterstützen.

Der Boléro der Arbeitswelt

Wer kennt es nicht, das beeindruckende Orchesterwerk des französischen Komponisten Maurice Ravel. Er schuf im Jahr 1928 jenen langen „Boléro“ als Balettstück, der leise und unmerklich beginnt, sich zunehmend ins Wahrnehmbare steigert und in einem unüberhörbaren Finale gipfelt. Ein solcher „Boléro“ bewegt sich gerade auf die Arbeitswelt zu.

Noch sind wir mit den Herausforderungen und Chancen der „nachholenden Digitalisierung“ (Schröter) befasst. Betriebsräte, Vertrauensleute und Beschäftigte betten mit Hilfe kluger Arbeitsorganisationsmodelle vorhandene informationstechnische Werkzeuge in den Arbeitsalltag ein. Mobile Endgeräte, „kluge“ Kleidungsstücke (wearables), „kluge“ Brillen (glasses) und vieles mehr werden über Betriebsvereinbarungen zu Assistenztechniken für den Menschen. Mehr als drei Viertel aller derzeitigen Technikeinführungen nutzen technische Innovationen, die schon zehn oder mehr Jahre auf dem Markt sind. In den Betrieben werden sie als neu empfunden und als neu im Sinne von „4.0-Anwendungen“ dargestellt.

Doch unter dem Gesichtspunkt der Technikentwicklung handelt es sich zumeist um IT-Konstrukte, die mit hohem Förderaufwand aus Steuergeldern entwickelt wurden und dann aber in kein betriebliches Geschäftsmodell einflossen. Ein Beispiel sind die vom Bund einst maßgeblich gesponserten „Softwareagenten“, die vor mehr als zehn Jahren als Assistenz- und Delegationstechniken das Licht der FuE-Welt erblickten. Heute verbergen sie sich hinter den cyber-physischen Systemen als vermeintlich allerneuester Innovationsschritt.

Die „nachholende Digitalisierung“ bringt vor allem jene IT-Technik in die Geschäftsmodelle, die in den zurückliegenden Jahren wegen zu hoher Einführungsaufwände und zu geringen Kostenvorteilen auf die lange Bank geschoben wurden. Ein zugegebenermaßen wirkungsvolles Marketing („Industrie 4.0“) bringt unzureichend genutzte technische Innovationen in das Blickfeld der Entscheidungsträger und in die Shops. Erforderlich sind zusätzliche Anpassungs- und Kompatibilitätsspezifikationen.

Doch es wäre ein grober Fehler, würde man das mediale Transportgut „Vier-Null“ nur als oberflächliches Marketing abtun. Hinter dem lauten Messe- und Vertriebslärm der Verkäufer von in der Regel tradierter Ware beginnt eine andere Melodie. Es ist die Digitalisierung hinter der Digitalisierung, die unsere Aufmerksamkeit auf sich ziehen muss. Wir dürfen die notwendige Vorspeise des digitalen Menüs nicht mit seinem Hauptgang verwechseln. Es ist ein „Boléro“ des Wandels, der leise beginnt und noch schwer hörbar ist, sich aber verstärkt und große Chancen hat, die Bühne komplett für sich zu gewinnen.

Zu reden ist von jenen „autonomen Software-Systemen“ (ASS), die in der Sprache der IT-Szene selbst lernen, selbst entscheiden, sich selbst verändern und selbst rechtsverbindliche Transaktionen in Echtzeit hinter dem Rücken des Menschen veranlassen. Ihre Nutzung befindet sich noch in der Experimentierphase. Sie können noch nicht „besichtigt“ werden. Sie kommen noch nicht in den Schaufenstern der Messen vor. In den Experimenten finden wir erste kurze Anwendungsketten, eher noch Testsimulationen. Diese Sicht gilt, wenn man vom Blickwinkel betriebsübergreifender horizontaler Wertschöpfungsketten ausgeht. Betrachtet man die betriebsinternen vertikalen Wertschöpfungsketten, so sind dort schon größere Fortschritte im Feld der Insellösungen zu erkennen.

Doch der „Boléro“ der „autonomen Software-Systeme“ hat begonnen. Erst wenige nehmen die noch zurückhaltende Melodie wahr. Wenn der Takt dieser Systeme die kleinen und großen Bühnen ergriffen hat, wird der Zeitdruck für die soziale Gestaltung des Wandels immens. Jene, die den „Boléro“ der sich in diesem Sinne wandelnden Arbeitswelt schon hören durften, sollten sich rasch zusammenfinden, um zum frühest möglichen Zeitpunkt gestalterisch vorausschauend im Sinne des arbeitenden Menschen einzugreifen. Wir sollten diese Art von „Boléro“ nicht nur als Ballettangebot betanzen, sondern bei seiner Aufführung sowohl in den Rhythmus wie auch in die Regie eingreifen. Der Takt ist das Geheimnis. Wer gibt ihn vor? Wer ist wessen Assistent?